Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 3. Formelle Anforderungen

Rz. 125 Für den Auseinandersetzungsvertrag ist grundsätzlich keine besondere Form vorgeschrieben. Ein Formzwang kann sich jedoch aus dem Gegenstand der Auseinandersetzung ergeben. Soweit der Vertrag die Verteilung von Grundstücken regelt, ist die notarielle Beurkundung gem. § 311b Abs. 1 BGB erforderlich. Auch ein Auseinandersetzungsvertrag, der einen sich im Nachlass befind...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / bb) Gläubiger eines rechtsgeschäftlichen Pfandrechts

Rz. 46 Der Erbteil eines Miterben kann gem. §§ 1273, 1274, 2033 Abs. 1 BGB verpfändet werden (bspw. als Sicherungsmittel für einen Realkredit). Formerfordernis: notarielle Beurkundung, § 2033 Abs. 1 BGB. Rz. 47 Vor Pfandreife können Pfandgläubiger und Miterbe nur gemeinsam die Teilungsversteigerung beantragen. Nach der Pfandreife hat der Pfandgläubiger das alleinige Antragsre...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Beweiskraft eines notariellen Testaments im Prozess

Rz. 203 Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind (öffentliche Urkunden), begründen gem. § 415 ZPO, wenn sie über eine vor der Behörde oder der Urkundsperson abgegebene Erklärung ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Besonderheiten bei Grundstücken im Nachlass

Rz. 137 Gehört ein Grundstück zum Nachlass, so ist nicht dieses Grundstück oder ein Anteil an dem Grundstück belastet. Der Nießbrauch selbst kann im Grundbuch also nicht eingetragen werden. Aber im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkung des § 1071 BGB ist außerhalb des Grundbuchs eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis entstanden. Deshalb lässt die Rechtspraxis die Eintrag...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Ausgangssituation

Rz. 18 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird.[12] Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiedene E...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 10. Vergleich

Rz. 163 Auf vollstreckbare Vergleiche findet § 894 ZPO keine Anwendung. Aus ihnen muss, soweit sie nicht bereits die Auflassung oder die Bewilligung nach § 19 GBO enthalten, nach § 888 ZPO vollstreckt werden. Vergleiche können vor jedem Gericht geschlossen werden; sie ersetzen die notarielle Beurkundung (§ 127a BGB). In § 36 FamFG ist eine Vergleichsmöglichkeit ausdrücklich k...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / F. Form der Schiedsklausel

Rz. 45 Die Anordnung der Schiedsklausel im Testament bedarf grundsätzlich nur der Form der letztwilligen Verfügung. Im Rahmen von Erbverträgen kann seit dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrensgesetzes per 1.1.1998 nach § 1029 Abs. 2 ZPO eine Schiedsklausel in den Vertragstext mit aufgenommen werden. Sollen auch güterrechtliche und/oder unterhaltsrechtliche Streitigkeiten eine...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / gg) Vertragliche Vereinbarung zur Ausgleichung zwischen künftigen gesetzlichen Erben

Rz. 208 Für Verträge, die unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil eines von ihnen geschlossen werden, verlangt § 311b Abs. 5 BGB die notarielle Beurkundung. Unter diese Vorschrift fallen über den Wortlaut der Norm hinaus auch Anrechnungs- und Ausgleichungsverträge zwischen zukünftigen gesetzlichen Erben.[210]mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Freiwillige Erfüllung

Rz. 187 Die Zuwendung eines Nießbrauchs an einem Gegenstand begründet den Anspruch des Vermächtnisnehmers auf dingliche Bestellung des Nießbrauchs als einem beschränkten dinglichen Recht. Im Falle des Nießbrauchsrechts an einem Grundstück (häufig an einem Gebäude) ist die dingliche Einigung nach § 873 BGB zwischen dem Erben und dem Vermächtnisnehmer erforderlich sowie die Ein...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Form

Rz. 221 Die Patientenverfügung eines einwilligungsfähigen Volljährigen muss nach § 1827 Abs. 1 BGB (§ 1901a Abs. 1 BGB a.F.) schriftlich festgelegt sein.[294] Um der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB zu genügen, muss die Patientenverfügung mit einer Unterschrift versehen sein. Hintergrund ist, dass der Verfügende vor Übereilungen geschützt ist und das wirklich Gewollte...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Inhalt der Auskunft, notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 395 Die erteilte Auskunft muss den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch zuverlässig berechnen zu können.[425] Deshalb hat der Erbe in einem Verzeichnis gem. § 260 BGB über all die Berechnungsfaktoren Auskunft zu erteilen, die für die Pflichtteilsberechnung – einschließlich Ergänzungsanspruch – benötigt werden. Eine (zeitraumbezogene...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / VI. Klage im Urkundenprozess bei Geldvermächtnis

Rz. 234 Bei einem Geldvermächtnis kommt zur Beschleunigung der Sache eine Klage im Urkundenprozess nach §§ 592 ff. ZPO in Betracht. Das Vermächtnis muss immer auf einer Verfügung von Todes wegen beruhen, insofern liegt immer eine Urkunde vor, und zwar gleichgültig ob als notarielles oder privatschriftliches Testament. Lediglich die Beweiskraft ist unterschiedlich: § 415 ZPO ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / I. Testamentsauslegungsvertrag

Rz. 557 Mit seiner in NJW 1986, 1812 veröffentlichten Entscheidung hat der BGH die Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung auch über die Erbenstellung anerkannt, wenn die Auslegung streitig ist.[682] Der Auslegungsvertrag – gerichtlich oder außergerichtlich geschlossen – hat zwar nur schuldrechtliche Wirkung (§ 311 BGB bzw. §§ 305, 2371, 2385 BGB), aber die Beteiligten h...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Lebzeitige Übertragungen als Schenkung?

Rz. 15 Der Begriff der Schenkung setzt sich zivilrechtlich grundsätzlich aus einer objektiven und einer subjektiven Komponente zusammen. Die Schenkung ist ein Vertrag. Demgemäß bedarf sie der Annahme seitens des Beschenkten. Rz. 16 Objektiv ist die Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäfts erforderlich. Unentgeltlich ist die Zuwendung, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Klage des Vorerben auf Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 85 Hinweis Das Vorkaufsrecht des Vorerben ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Es ist jedoch in der Literatur anerkannt, veröffentlichte Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es – soweit ersichtlich – nicht. Die Erhebung einer Klage ist somit mit einem erheblichen Prozessrisiko verbunden. Rz. 86 Muster 14.13: Klage des Vorerben auf Übertragung des Nacherbenanwartsc...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 54 Ausscheidung aus der Erbengemeinschaft durch Abschichtung Eine Erbengemeinschaft kann nach h.M. neben der Teilung bzw. der Veräußerung der Nachlassgegenstände oder durch Übertragung von Erbteilen einen dritten Weg wählen, der zu einer persönlichen Teilauseinandersetzung führt.[66] Ein Miterbe kann auch, meist gegen Abfindung, im Einvernehmen mit den/dem anderen Miterben...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit

Rz. 40 Die Feststellungen des Notars zur Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit, die gem. § 28 BeurkG in notarielle Urkunden aufgenommen werden sollen, erbringen zwar nicht den Beweis für die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit i.S.d. §§ 415 ff. ZPO, sind aber im Prozess und im FG-Verfahren gem. § 286 ZPO, §§ 29, 30 FamFG zu würdigen. Rz. 41 Das KG[26] legt den Feststellungen des Nota...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 15. Muster: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs

Rz. 85 Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / f) Wahrnehmungen des Notars zur Testierfähigkeit

Rz. 251 Ist die Verfügung von Todes wegen, deren Wirksamkeit angezweifelt wird, notariell beurkundet, so dürfte in aller Regel der beweispflichtigen Partei die Vorschrift des § 28 BeurkG zu Hilfe kommen. Danach hat der Notar Feststellungen zur Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu treffen. Diese Feststellungen des Notars in der notariellen Urkunde können vom Prozessgericht im ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Ernennung des Testamentsvollstreckers

Rz. 23 Ebenso wie die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch Testament zu erfolgen hat, bedarf die Ernennung der Person des Testamentsvollstreckers bzw. die Ermächtigung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten oder das Nachlassgericht der Testamentsform. Erfolgt die Anordnung der Testamentsvollstreckung in einem notariellen Testament un...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / 1. Registereintragung – Risiko bei Anteilsübertragungen?

Die Veräußerung und die Übertragung von GmbH-Anteilen bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar hat hierbei, sobald die Übertragung wirksam geworden ist, eine neue Gesellschafterliste zu erstellen und zum Handelsregister einzureichen. Für die Veräußerung von Aktien ist dagegen keine notarielle Beurkundung erforderlich. Auch muss die Veräußerung von Aktien – anders als b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / 2. Exkurs: Durch Einziehung von Geschäftsanteilen etwaige Notargebühren sparen?

GmbH-Geschäftsanteile werden grundsätzlich durch einen notariell zu beurkundenden Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag übertragen. Dabei können – je nach Höhe des Kaufpreises – hohe Notargebühren ausgelöst werden. Die Notarkosten der deutschen Notare sind hierbei im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Wunsch der Parteien ist daher in der Praxis, Transakt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / IV. Fazit

KO-Kriterien – sog. "Deal-Breaker" – sind für einen Unternehmenskauf stets wesentlich und müssen im Idealfall vorab mit den Gesellschaftern diskutiert und definiert sein. Denn: auf der einen Seite sind KO-Kriterien allgemein Ausschlussgründe; auf der anderen Seite kann jedoch in jedem kalkulierten Risiko auch eine wirtschaftliche Chance gesehen werden. Die BFH-Rechtsprechung [31...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewährleistung (allgemein) ... / 1 Immobilienkaufvertrag

Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch des Käufers ist: Gewährleistungsanspruch des Käufersmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 6.5 Initiatoren einer Betriebsratswahl

Zusätzlich zu den Wahlbewerbern und Mandatsträgern genießen auch die Initiatoren einer Betriebsratswahl (nicht aber einer Personalratswahl) nach § 15 Abs. 3a KSchG einen besonderen Kündigungsschutz. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer wahlberechtigt ist und entweder zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung nach § 17 BetrVG bzw. nach § 17a BetrVG eingeladen hat, um auf die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Beurkundete Schenkungen

Rz. 105 [Autor/Stand] Notarielle Urkunden sind öffentliche Urkunden i.S.d. § 415 ZPO. Sie erbringen den vollen Beweis über die darin niedergelegten Willenserklärungen.[2] Haben die Beteiligten den Erwerbsvorgang auf der Grundlage einer notariell beurkundeten Schenkung verwirklicht, bestehen daher regelmäßig keine Zweifel an der Freigebigkeit des Schenkers (zu nicht unstritti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Gestaltung und Ab... / 3.1 Formenkatalog

Mit fortschreitender Digitalisierung des Geschäftsverkehrs haben sich immer mehr Formvarianten für rechtsgeschäftliche Erklärungen entwickelt.mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 3 Form des Vertragsschlusses

Grundsätzlich können Verträge in jeder Form abgeschlossen werden, die die Parteien wählen. Wird etwa Schriftform, Textform oder elektronische Form vereinbart, ohne dass dies von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist, spricht man von gewillkürter (Schrift-)Form. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 126, 126a und 126b BGB gelten dann entsprechend. Nur bestimmte Verträge unterliegen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schenkungsteuerliche Rechtslage bei rechtsfähigen Stiftungen

Rz. 283 [Autor/Stand] Diese Erstausstattung (Dotation) einer rechtsfähigen Stiftung unterliegt der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Erfasst wird der Vermögensübergang als Erwerb vom Erblasser bei letztwillig angeordneter Stiftung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – s. § 3 ErbStG Rz. 240 ff.) und als fiktive Schenkung des Stifters bei lebzeitigem Stiftungsgeschäft nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Sat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.2 Stimmrechtsbindungsverträge und Stimmrechtsvollmachten

Rz. 112 Die Instrumente Stimmrechtsbindungsvertrag [1] oder unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht [2] können gleichermaßen zur Schaffung oder Verhinderung personeller Verflechtung eingesetzt werden.[3] Das heißt umgekehrt aber auch, dass im Falle der Schaffung einer personellen Verflechtung, die Aufhebung des Stimmbindungsvertrags zum Wegfall der personellen Verflechtung und som...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 5.2 Notarielle Beurkundung erforderlich

Wird in einem Mietvertrag ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht vereinbart, muss das gesamte Vertragswerk notariell beurkundet werden.[1] Achtung Formverstoß macht auch Mietvertrag unwirksam Wird die notarielle Form nicht beachtet, gilt nach § 139 BGB, dass im Zweifel das gesamte Rechtsgeschäft nichtig ist. Der Verstoß gegen die Formvorschrift hat also nicht nur zur Folge, dass ...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.4 Formvorschriften

Unwirksame Vereinbarung? Soll nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft (i. d. R. nach rechtskräftiger Scheidung) eine Vereinbarung über den zu zahlenden Zugewinnausgleichsanspruch getroffen werden, bestehen insoweit keine Formvorschriften. Dies gilt jedoch nicht in anderen Konstellationen und Phasen der Trennung. Nicht immer werden hier die Formvorschriften für Vergleiche übe...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 3.2 Wirkung der Vereinbarung

Vertragliche Regelung Miteigentümervereinbarungen sind grundsätzlich rein schuldrechtlicher Natur. Als solche wirken sie nur inter partes, das heißt ausschließlich zwischen den Miteigentümern, die die jeweilige Vereinbarung geschlossen haben. Sie entfalten demnach keine Bindungswirkung für oder gegen Sondernachfolger eines Miteigentümers, es sei denn, dieser übernimmt – expli...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.6.1 Erklärung gegenüber dem Vermieter (Verkäufer)

Das Vorkaufsrecht wird durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vorkaufsverpflichteten ausgeübt. Dies ist der Verkäufer, in der Regel also (aber nicht notwendigerweise) der Vermieter. Bei mehreren Verkäufern muss die Erklärung allen Verkäufern zugehen, falls keine Empfangsvollmachten bestehen. Wird eine unter Zwangsverwaltung stehende Wohnung vom Ver...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.6.1 Unterwerfungserklärung

Zeit und Geld gespart Damit sich der Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht erst umständlich einen Vollstreckungstitel beschaffen muss, unterwirft sich der Schuldner/Eigentümer in aller Regel in der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde wegen des Grundschuldkapitals, der Zinsen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastet...mehr

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Grenzüberbau / 3.5 Anspruch auf Abkauf der überbauten Grundstücksfläche

Der Eigentümer des überbauten Grundstücks, der nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen Eigentümer der überbauten Grundstücksfläche bleibt (vgl. hierzu oben Kap. 3.2), kann vom Rentenpflichtigen jederzeit anstelle der Rente den Abkauf der überbauten Grundstücksfläche verlangen (§ 915 Abs. 1 Satz 1 BGB). Auch hier bemisst sich der Kaufpreis nach dem Verkehrswe...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.1 Inhalt und Form

Grundschuld bleibt selbstständig Kernstück des Sicherungsvertrags ist die sog. Zweckerklärung, die genau bestimmt, welche Forderungen gesichert werden sollen.[1] Aber: Auch die Sicherungsgrundschuld steht dem Gläubiger unabhängig davon zu, ob die gesicherte Forderung besteht oder nicht. Die Sicherungsabrede darf auch nicht im Grundbuch eingetragen werden. Aus ihr kann sich al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 2.2 Kann dem Mieter ein "Ziehgeld" angeboten werden?

Nicht nur ein Räumungsrechtsstreit kostet Geld, sondern auch die anschließend erforderlichen Maßnahmen der Räumungsvollstreckung. Insbesondere in den praxisrelevanten Fällen der Räumungsklage in Folge einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs, sollte der Vermieter nichts unversucht lassen, um eine kostenintensive Räumungsklage mit anschließend etwa erforderlicher Räumungsvollstr...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / 4. Fazit

Die (atypisch stille) Unterbeteiligung ist ein tragfähiges Gestaltungsinstrument, wenn sie steuerlich wie zivilrechtlich wirksam ausgestaltet wird. Anders als der Nießbrach gewährt die Unterbeteiligung dabei auch die wirtschaftliche Verwertungsposition des Unterbeteiligten an der Substanz. Grundsätzlich kann die Unterbeteiligung formfrei vereinbart werden. Beachten Sie: Ausnahms...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 5.1.1 Form

Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Doch von nur mündlichen Vereinbarungen ist abzuraten. Für eine PartG ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 PartGG). Wird bei Gesellschaftsgründung ein Grundstück eingebracht, ist unabhängig von der Rechtsform die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend (§ 311b BGB). Soweit minderjährig...mehr

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ZErb 05/2023, Schenken ist gar nicht so einfach …

… jedenfalls dann nicht, wenn es sich bei der zu beschenkenden Person um ein minderjähriges Kind handelt und der Schenkungsgegenstand in einem GbR-Anteil besteht. Hierzu eine kleine Geschichte aus der Praxis: Es begab sich aber zu der Zeit kurz vor Weihnachten des letzten Jahres, dass ein Großvater beabsichtigte, seine noch minderjährige Enkeltochter mit einer Beteiligung an ...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Mit Schreiben vom 25.2.2022 beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 2) bis 4) namens der von ihr vertretenen Antragsteller die Eintragung einer Grundschuld an dem im Grundbuch von St. Johann Bl. 5207 eingetragenen Grundbesitz zugunsten der Beteiligten zu 4) sowie, unmittelbar im Nachrange hierzu, einer auflösend bedingten Auflassungsvormerkung zur Siche...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.1 Verpflichtungsgeschäft

Der häufigste vorkommende Erwerbsvorgang ist die rechtsgeschäftliche Begründung eines Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem inländischen Grundstück.[1] Darunter sind alle auf den dinglichen Eigentumsübergang zielenden schuldrechtlichen, die Verpflichtung zur Auflassung führenden Rechtsgeschäfte zu verstehen. Das wichtigste Verpflichtungsgeschäft, den Kaufvertrag,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.1 Steuerliche Verwendungsreihenfolge

Rz. 40 Nach § 27 Abs. 1 S. 3-5 KStG besteht eine allgemeine Verwendungsreihenfolge. Diese bestimmt, dass Leistungen der Kapitalgesellschaft zunächst aus dem ausschüttbaren Gewinn finanziert werden. Ist kein ausschüttbarer Gewinn (mehr) vorhanden, wird insoweit das steuerliche Einlagekonto verwendet. Der Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto wird auf Ausnahmefälle be...mehr

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Nießbrauch / 1.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zivilrechtlich ist ein Nießbrauch an beweglichen Sachen, z. B. Wertpapieren, bereits wirksam durch eine entsprechende Vereinbarung und die Übergabe der Sache[1] bzw. bei Rechten durch Abtretung.[2] Bei Grundstücken ist die notarielle Beurkundung[3] sowie die Eintragung in das Grundbuch notwendig.[4] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, s...mehr