Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (c) Sonderfall: Widerrufsvergleiche

Die vorliegenden Überlegungen konsequent fortgeführt, dürften Widerrufsvergleiche vor dem Familiengericht, die zwar grundsätzlich der Umdeutung in einen Erbvertrag zugänglich sein mögen, generell an den §§ 2274, 2276, 2302 BGB scheitern: Da grundsätzlich notarielle Beurkundung in Anwesenheit beider Teile vor dem Notar vorausgesetzt wird zum Abschluss eines Erbvertrags nach §§...mehr

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Vertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Für einen GmbH-Geschäftsführer kann keine sog. konkrete Vertretungsregelung in das Handelsregister eingetragen werden, die von der in der Satzung geregelten abstrakten Vertretungsbefugnis abweicht. Hintergrund: Beschlossene Vertretungsregelung nicht mit der satzungsgemäßen Vertretungsregelung im Einklang Bei einer GmbH wurde ein neuer Geschäftsführer bestellt, ...mehr

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Zustimmung zur Veräußerung

Leitsatz Müssen die Wohnungseigentümer einer Veräußerung zustimmen, muss die Zustimmung in Form des § 29 GBO erteilt werden. Normenkette WEG § 12 Das Problem Wohnungseigentümer K bittet – da die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart haben – die anderen Wohnungseigentümer um Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums. Die anderen Wohnungseigentüme...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 2. Asymmetrisch ausgestalteter Betreuungsunterhalt

Die strukturellen Unterschiede – § 1570 BGB ist Bestandteil des nachehelichen Unterhaltsrechts, § 1615l BGB gehört zum Verwandtenunterhalt – kontrastieren damit, dass es aus der Sicht des Kindes keine Rolle spielt, ob die betreuenden Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Die normativ begründeten Unterschiede sind erheblich. Beim Tod des Schuldners, der nach § 1570 B...mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / c) Satzung

Die Mindestbestandteile der Stiftungssatzung sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15.7.2002[19] in § 81 Abs. 1 S. 3 BGB bundeseinheitlich und abschließend normiert. Danach sind erforderlich Regelungen über den Namen, den Sitz, den Zweck, das Vermögen der Stiftung und die Bildung des Vorstands. Es ist dem Stifter möglich, sich in ...mehr

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AGS 6/2017, Kosten in selbs... / VI. Selbstständiges Beweisverfahren mit Vergleich zur weitergehenden Hauptsache

Kostenrechtlich interessant ist das selbstständige Beweisverfahren für den Anwalt und die Beteiligten, wenn im selbstständigen Beweisverfahren ein Vergleich über den Zugewinnanspruch, also die Hauptsache geschlossen wird. Ein solcher ist im selbstständigen Beweisverfahren möglich, da auch hier die gerichtliche Protokollierung als Vergleich die an sich nach § 1410 BGB erforde...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen der Vorschrift

Rn 7 Nach § 254 Abs. 1 treten die im gestaltenden Teil des Plans festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten mit der Rechtskraft der Planbestätigung (§ 248) ein. Gleichzeitig gelten gem. § 254 a Abs. 1 die in den Plan aufgenommenen Willenserklärungen der Beteiligten als in der vorgeschriebenen Form abgegeben, sofern Rechte an Gegenständen geändert oder Geschäftsant...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / bb) Eröffnungsbilanz (Beginn der Aufstellungspflicht)

Tz. 10 Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Kaufmann ein selbständiges Handelsgewerbe erstmals als sein eigenes betreibt. Daraus folgt, dass eine Eröffnungsbilanz auch bei einem Inhaberwechsel vom Erwer­ber aufzustellen ist und zwar unabhängig vom Erwerbsgrund. Deshalb muss etwa auch der Erbe ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / cc) Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Tz. 61 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Ver­häl­t­nissen zu bewerten. Wert­be­einflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu be­rücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wert­begründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl. Kapitel 4 und vgl. ...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 4. Gestaltungsmöglichkeiten

In der Praxis kann in den Fällen des verbundenen Ehevertrags und Pflichtteilsverzichtsvertrags dem Risiko einer Totalnichtigkeit entgegengewirkt werden, indem § 1586 b Abs. 1 S. 3 – auch iVm § 1933 S. 3 bzw § 1318 Abs. 2 – ausdrücklich abbedungen wird, was mit der ganz herrschenden Literaturauffassung zulässig ist.[41] Aber auch sonst kann die (vorsorgliche) Abbedingung der ...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 1. Relevante Fallkonstellationen

Strittig ist auch die Fernwirkung des Pflichtteilsverzichts auf den nachehelichen bzw nachpartnerschaftlichen Unterhalt sowie den Unterhalt nach Aufhebung der Ehe. Es geht um die folgenden Fälle:mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

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FoVo 10/2016, Die Kosten de... / II. Die Lösung

Befriedigt der Schuldner die offene Forderung nicht zeitnah, so kann sich die Situation ergeben, dass auf Seiten des Gläubigers ein Fall der Rechtsnachfolge eintritt. Neben den Fällen des gesetzlichen Forderungsübergangs, etwa nach § 86 VVG, ist der Erbfall ebenso wie gesellschaftsrechtliche Vorgänge der Schmelzung oder die Abtretung aufgrund eines Forderungskaufvertrages (N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 34 Zusicherung / 2.2.2 Form der Zusicherung

Rz. 14 Für die Wirksamkeit der Zusicherung ist unabdingbar ausdrücklich die Schriftform vorgeschrieben, die dazu dient, dass sich die Behörde vor Abgabe über deren Gegenstand und die Folgen Klarheit verschafft. Sie hat demzufolge Schutzfunktion für die Behörde (vgl. Klose, SGb 1996 S. 472). Gleichzeitig dient sie auch der Rechtssicherheit des Betroffenen. Die Schriftform kan...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 3. Wirksamkeit einer Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments in der Schweiz

Das gemeinschaftliche Testament kann aus deutscher Sicht – neben notarieller Form auch – handschriftlich errichtet werden, indem einer der Ehegatten das Testament handschriftlich nach § 2247 BGB errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig nach § 2267 BGB mitunterzeichnet. Das gemeinschaftliche Testament steht im Gegensatz zu einem Erbvertrag...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 2. Wirksamkeit einer Beurkundung eines Erbvertrages in der Schweiz

Für den Erbvertrag ist in Deutschland nach § 2276 Abs. 1 S. 1 BGB eine notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vorgesehen. Nach Art. 4 des Abkommens ist dieses auch auf letztwillige Verfügungen anzuwenden, die zwei oder mehrere Personen in derselben Urkunde errichtet haben. Erbverträge sind allerdings nicht vom Anwendungsbereich des Abkommens erfas...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / Einführung

Aus deutscher Sicht stehen dem Erblasser verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, eine letztwillige Verfügung zu errichten. In der Praxis am meisten verbreitet sind das eigenhändige Testament iSd § 2247 BGB sowie das öffentliche (notarielle) Testament iSd § 2232 BGB. Für ein notarielles Testament spricht eine ganze Reihe von Vorteilen:[1] Die vorgenannten Vorteile sind den mit...mehr

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ZAP 8/2017, Ein-Personen-GmbH: Beurkundung für Satzungsänderung

(OLG Celle, Beschl. v. 13.2.2017 – 9 W 13/17) • Dem Beurkundungserfordernis für die Satzungsänderung wird auch bei der Ein-Personen-GmbH durch Einhaltung der Formvorschriften der §§ 36 ff. BeurkG genügt. Hinweis: Anders als bei der Gründung der GmbH, wo stets die §§ 6 ff. BeurkG Anwendung finden, kann die gebotene notarielle Beurkundung bei einer Satzungsänderung, die gem. §...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 10

Auf einen Blick Wie die vorstehenden Ausführungen gezeigt haben, sind ein in der Schweiz beurkundetes Einzeltestament und ein in der Schweiz beurkundeter Erbvertrag wirksam und können in den typischen Situationen im Rechtsverkehr erfolgreich eine inländische, notarielle letztwillige Verfügung substituieren. Von der Beurkundung von gemeinschaftlichen Testamenten in der Schwei...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 4. Anerkennung im grundbuchrechtlichen Verfahren

Gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO genügt es im grundbuchrechtlichen Verfahren für den Nachweis der Erbfolge, die auf einer Verfügung von Todes wegen, welche in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, beruht, wenn anstelle eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses die Verfügung von Todes wegen und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt werden...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Form

Grundsätzlich benötigt eine Vollmacht nicht die Form des Grundgeschäfts, § 167 Abs. 2 BGB, also auch nicht bei Immobiliengeschäften. Um Änderungen im Grundbuch herbeiführen zu können, müssen die relevanten Tatsachen – wie z.B. die Vollmacht – aber durch zumindest unterschriftsbeglaubigte Urkunden nachgewiesen werden, § 29 Abs. 1 GBO (BGH NJW 2016, 1516). Für besonders einsch...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Vorteile, Nachteile

Ein erheblicher Teil der Zivilprozesse wird durch Vergleich beendet: Er spart dem Richter Arbeit und ist für seine Beurteilung günstig. Beim Anwalt lässt der Vergleich eine weitere 1,0-Gebühr anfallen (Nr. 1003 VV RVG) und erspart ihm weitere Termine. 2/3 der Gerichtskosten werden zurückbezahlt (Nr. 1210, 1211 KV GKG), weil gerichtliche Arbeit und Rechtsmittel erspart werden...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 1. Voraussetzungen für Vorkaufsrecht des Mieters

Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nach § 577 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, wenn nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an einen Dritten verkauft wird. Dass vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter die für die Aufteilung in Wohnungseigentum erforderliche Teilungserklärung (§ 8 WEG) bereits notar...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 4. Keine Vereinbarung eines Schriftformerfordernisses in AGB

Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.2.2016 (BGBl I, S. 233) zielt nicht nur – durch verschiedene Änderungen des UKlaG und des UWG – auf einen verbesserten Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der W...mehr

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ZAP 4/2017, Vorkaufsrecht des Mieters: Vor Begründung von Wohnungseigentum

(BGH, Urt. v. 7.12.2016 – VIII ZR 70/16) • Nach § 577 Abs. 1 S. 1 BGB kann in zwei Varianten ein Vorkaufsrecht entstehen. Entweder muss nach der Überlassung der Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet werden und zusätzlich der Abschluss des Kaufvertrags mit dem Dritten der Begründung von Wohnungseigentum zeitlich nachfolgen oder in der zweiten Variante bei künftig...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 1. Rechtsnatur

Der Prozessvergleich ist in der ZPO nur geringfügig geregelt (vgl. §§ 794, 278 Abs. 6, 160, 162 ZPO), etwas genauer im § 36 FamFG. Er hat eine Doppelnatur, er ist nämlich privates Rechtsgeschäft und zugleich Prozesshandlung (BGH NJW 1974, 107). Wegen der Doppelnatur muss er den materiell-rechtlichen Voraussetzungen (§ 779 BGB; gegenseitiges Nachgeben; BGH NJW 1999, 2806) gen...mehr

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ZAP 19/2016, Arbeitsvertrag... / II. Änderungen für Standard-Arbeitsverträge

Nach § 309 Nr. 13 BGB n.F. gilt: Zitat (...) ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (...)mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 13. Erbrechtliche Auswirkungen

Die Trennung der Ehegatten hat noch keine unmittelbaren konkreten Konsequenzen für das Ehegattenerbrecht bzw. die gewillkürte Erbfolge! Praxishinweise: Vermutlich will der Mandant diese erbrechtlichen Konsequenzen ändern. Dann muss umgehend gehandelt werden! Daher sollte bereits bei der Trennungsberatung zumindest die erbrechtliche Problematik generell angesprochen werden. Die ...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / 1. Wahrung tariflicher Ausschlussfristen durch Klage?

Tarifverträge sehen regelmäßig für die schriftliche außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen vor. Für die Wahrung einer solchen Frist kommt es auf den Zugang der Geltendmachung beim Arbeitsvertragspartner an. Dies ergibt sich aus der Vorschrift des § 130 Abs. 1 S. 1 BGB, die sich auf Willenserklärungen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Mit dem ESUG wurden in § 254a ergänzend zu § 254b die Wirkungen des Insolvenzplans festgelegt. Sofern im Plan Willenserklärungen oder Verpflichtungserklärungen abgegeben werden bzw. Beschlüsse durch Anteilsinhaber hinsichtlich der Anteilsoder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen getroffen werden, gelten diese als in der notwendigen Form abgegeben....mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / I. Unterhaltsvereinbarung

Der "Umweg" über eine rein vertragliche Verpflichtung des Mannes ist notwendig, weil seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegen seinen Willen nicht herbeigeführt werden kann. Denn ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren, das die Kindesmutter im Vorfeld erfolglos angestrengt hatte, musste mangels genetischer Verbindung zum Kind scheitern. Die Erwägung, auch eine Vaterschaft auf...mehr

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zerb 3/2016, Das notarielle... / IV. Verfahrensgang zum Bestätigungsbeschluss

Das Verfahren wird nur auf Antrag eingeleitet, wobei Miterben grundsätzlich antragsberechtigt sind. Die Antragsschrift soll dabei die Bezeichnung des Erblassers, der Beteiligten und Angaben zur Teilungsmasse enthalten. Ein bestimmter Sachantrag ist nicht erforderlich; es genügt der Verfahrensantrag, um die Auseinandersetzung zu vermitteln.[1] Nach § 365 FamFG hat der Notar de...mehr

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Schriftlicher Beschluss: Voraussetzungen

Leitsatz Da die schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu einem schriftlichen Beschluss die Versammlung ersetzt, ist ihr Fehlen dem Fehlen einer Versammlung gleich zu erachten. Normenkette § 23 Abs. 3 WEG Das Problem Die Wohnungseigentumsanlage ist eine Mehrhausanlage, die aus 2 Wohngebäuden besteht, dem Haus 1 und dem Haus 2. Nach der Gemeinschaftsordnung sind die W...mehr

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AGS 12/2015, Rückforderung ... / 3 Anmerkung

Der Mandant von heute ist der Feind von morgen! Dieser bewusst höchst polemisch formulierte Satz dürfte inzwischen eigentlich jeder Rechtsanwalt in dieser oder in einer etwas abgeschwächteren Form gehört oder dessen Richtigkeit selbst schon einmal erfahren haben. Lässt man den Satz allerdings etwas selbstkritisch nachklingen, so gelangt man eigentlich als Volljurist unschwer z...mehr

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zerb 11/2015, Anwesenheitsp... / Anmerkung

Das notarielle Nachlassverzeichnis ist je nach Interessenlage des einen Freud, des anderen Leid. Pflichtteilsberechtigte als Gläubiger des Auskunftsanspruchs wählen diesen Weg vordergründig, weil man sich einen höheren Standard an Übersichtlichkeit, inhaltlicher Richtigkeit und Vollständigkeit erwartet. Nicht selten ist die Motivation eine andere; der in der Erbfolge übergan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 109 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Pers-Ges gelten hinsichtlich der stlichen Anerkennung einer disquotalen (inkongruenten) GA keine gesteigerten Anforderungen. Zu berücksichtigen ist jedoch die stliche Unzulässigkeit einer rückwirkenden Abänderung der urspr Gewinn- und Verlustverteilung. Ferner ist bei der Beteiligung von Familienangehörigen die sog "15%-Grenze" bei der F...mehr

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Voraussetzungen für die Beurkundung von Hauptversammlungsprotokollen

Zusammenfassung Werden in einer einheitlichen Hauptversammlung mehrere Beschlüsse gefasst, von denen nur einzelne Beschlüsse notariell protokolliert werden müssen, ist keine notarielle Protokollierung der gesamten Hauptversammlung erforderlich. Bei den übrigen Beschlüssen genügt eine Niederschrift des Aufsichtsratsvorsitzenden. Hintergrund Die Beklagte ist eine nichtbörsennoti...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträgervertrag: Pflichten des Notars

Leitsatz Die notarielle Pflicht zur Belehrung über zu lange Annahmefristen schützt das Interesse der Vertragsparteien an dem wirksamen Zustandekommen eines Vertrags, welches nicht daran scheitern soll, dass die Annahmefrist bereits abgelaufen ist, nicht dagegen das Interesse, sich von einem nachträglich als von Anfang an unwirtschaftlich erkannten Vertrag zu lösen. Daher wär...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Form

Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Scheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn sie in einem anderen Verfahren als der Ehesache, etwa im Verfahren über Trennungsunterhalt, protokolliert wird. § 1585c S. 3 BGB hat nur eine klarstellende Bedeutung.[49]mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / b) Formelle Anforderungen

In formeller Hinsicht ist für den Verzicht die notarielle Beurkundung mit der Besonderheit erforderlich, dass die notarielle Urkunde zwingend von zwei Notaren zu beurkunden ist,[22] bei alleiniger Anwesenheit des Verzichtenden, somit unter Ausschluss etwaiger anderer Personen, insbesondere des Begünstigten,[23] wodurch in besonderer Weise die freie Willensbildung des Verzich...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfahren a... / 1 Aus den Gründen

In der Sache bleibt das Rechtsmittel ohne Erfolg. Das FamG ist zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Wertfestsetzung gem. §§ 46 Abs. 1 FamGKG, 38 GNotKG nach den Grundsätzen richtet, die für eine notarielle Beurkundung gelten. Die Regelung des § 38 GNotKG ist eindeutig. Sie bestimmt, dass Verbindlichkeiten, die auf einer Sache lasten, bei der Ermittlung des Geschäftswert...mehr

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Zerb 11/2014, Die Abberufun... / II. Begründung des OLG Hamm

Der Senat wies die Beschwerde des Testamentsvollstreckers gegen seine Abberufung zurück und nahm in seiner Entscheidungsbegründung die von den Erben vorgebrachten Vorwürfe auf. Zur Vermeidung weiterer aufwendiger Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich einzelner schwerwiegender Pflichtverletzungen stellte das Gericht dabei ersichtlich auf das Gesamtverhalten des Testamentsvollst...mehr

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zerb 9/2014, Voraussetzunge... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beteiligten zu 2 entsprechend ihrem Antrag vom 14.11.2011 ein Erbschein zu erteilen ist, der den Beschwerdeführer als Alleinerben der Erblasserin aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausweist. 1. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die...mehr

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zerb 8/2014, Der unnichtige... / 2

Praxis-Beispiel Werner hat schon frühzeitig geheiratet und mit seiner Frau zwei Kinder bekommen. Die Ehefrau brannte in den frühen Achtzigerjahren mit Werners bestem Freund durch, verschwand in einem indischen Ashram und ließ ihn mit den beiden Kindern sitzen. Seitdem ist Rita bei Werner. Rita kümmerte sich zunächst um die Kinder, später auch um Werner. Ein befreundeter Rech...mehr

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zerb 8/2014, Der unnichtige... / 3. Änderungen durch die Europäische Erbrechtsverordnung

Der Kommissionsvorschlag zur Erbrechtsverordnung vom November 2009[13] enthielt keine Vorschrift zu dem auf die Formwirksamkeit der Verfügungen anwendbaren Recht. Beweggrund für diese Zurückhaltung war offenbar der Umstand, dass eine Mehrheit der Mitgliedstaaten das Haager Testamentsformübereinkommen bereits ratifiziert hatte und man eine Kollision der Regeln der VO mit dem ...mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / 6. Grenzen der Reichweite des Europäischen Nachlasszeugnisses

Erbanteilsübertragung. Der Blick auf die in Art. 63 Abs. 2 formulierten zulässigen, eng definierten Zwecke des Nachlasszeugnisses legt nahe, dass eine erfolgte Erbanteilsübertragung nicht Inhalt des Zeugnisses sein kann. Diese resultiert nicht aus dem Erbfall, sondern ist ihm nachgelagert und tritt nicht von Gesetzes wegen ein, sondern basiert auf einem Rechtsgeschäft. Der E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung

Leitsatz Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen (Bestätigung und Fortentwicklung des BGH-Urteils vom 29.11.2011, II ZR 306/09, BGHZ 191, 354). Normenkette § 518 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO Sachver...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / Leitsatz

Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung in einem anderen Verfahren als der Ehesache protokolliert wird. Eine Vereinbarung kann daher insbesondere im Verfahren über den Trennungsunterhalt formwirksam abgeschlossen werden. BGH, Be...mehr