Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abstrakte Verpflichtung.

Rn 6 Der Grund, warum sich der Bürge ggü dem Gläubiger verpflichtet, liegt meist in seinem Verhältnis zum Hauptschuldner. Dieses sog ›Deckungsverhältnis‹ hat aber keinen Einfluss auf den Bürgschaftsvertrag (RGZ 59, 11). Der Bürgschaftsvertrag ist somit abstrakt. Er trägt als gesetzlich geregelte Sicherungsform seinen Rechtsgrund iSv § 812 I in sich selbst und ist unabhängig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Garantie-(Gewährleistungs-)Verpflichtungen, Produkthaftung

Schrifttum: Schmidt, Pauschalrückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten stets unzulässig?, BB 1984, 1788; Christiansen, Die pauschale Bildung von Garantierückstellungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Garantieverlaufs, StBp 1985, 166; Vollmer/Nick, Die Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen für Produkthaftpflichtrisiken, DB 1985, 53; Scharpf, Die Rspr des BFH zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gerichtshängige Verpflichtungen, Prozesskostenrisiko

Schrifttum: Osterloh-Konrad, Rückstellungen für Prozessrisiken in HBu StB, DStR 2003, 1631 u 1675. Rn. 888k Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Für die Risiken aus einem Zivilprozess wegen Prozesskosten und -zinsen sind mit Beginn der Gerichtshängigkeit Rückstellungen zu bilden. Die einem Prozess von Natur aus anhaftende Unsicherheit genügt dem BFH zufolge zur Konkretisierung einer sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Verpflichtungen im Gefolge künftiger Einnahmen o Gewinne (§ 5 Abs 2a EStG)

Schrifttum: Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Ra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dauer der Verpflichtung.

Rn 2 Die Unterhaltspflicht besteht dem Grunde nach lebenslang (BGH FamRZ 84, 682). Unerheblich ist, ob die Kinder nur bei einem Elternteil, bei beiden Eltern oder bei Dritten leben oder einen eigenen Haushalt führen. Derartige Umstände sind nur iRd Bemessung des Unterhalts und der Beurteilung der Barunterhaltsverpflichtung zu berücksichtigen. Der Unterhaltsanspruch endet dan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 688 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung.

Gesetzestext Durch den Verwahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren. A. Überblick. Rn 1 § 688 enthält die charakteristische Leistung für den Vertragstyp Verwahrungsvertrag. Der Verwahrer hat einer beweglichen Sache Raum zu gewähren und die Obhut über sie zu übernehmen. Der Hinterleger hat die bewegli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 586 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag.

Gesetzestext (1) 1Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. 2Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen, auf sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bereitstellung personenbezogener Daten oder entspr Verpflichtung, III.

Rn 8 Nach III gelten §§ 327 ff auch für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte, bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zu einer solchen Bereitstellung verpflichtet. Der Begriff der personenbezogenen Daten ergibt sich dabei aus Art 4 Nr 1 DSGVO (BTDrs 19/27653, 40). Danach sind ›personenbezogene Daten‹ alle Informationen, die sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312i BGB – Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr.

Gesetzestext (1) 1Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kundenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 433 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag.

Gesetzestext (1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. A. Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675l BGB – Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente.

Gesetzestext (1) 1Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 2Er hat dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sons...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 505d BGB – Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung.

Gesetzestext (1) 1Hat der Darlehensgeber gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verstoßen, so ermäßigt sichmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erwerb von Rechten und Pflichten.

Rn 3 Soweit die GdW Rechte erwirbt und/oder Pflichten eingeht, ist sie selbst berechtigt und verpflichtet, nicht die WEigtümer. Neben ihr können die WEigtümer aber haften (Rn 33).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 598 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Leihe.

Gesetzestext Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten. A. Allgemeines. Rn 1 Der Leihvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis. Die Pflichten des Ver- und des Entleihers stehen nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis. Vertragsgegenstand sind Sachen (§ 90): Bewegliche wie unbewegliche, vertre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 662 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Auftrag.

Gesetzestext Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. A. Wesen und Begriff. Rn 1 Durch einen Auftrag verpflichtet sich der Beauftragte ggü dem Auftraggeber, ein Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. Der Auftrag ist aufgrund seiner Unentgeltlichkeit ein u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 14 WEG – Pflichten des Wohnungseigentümers.

Gesetzestext (1) Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 15 WEG – Pflichten Dritter.

Gesetzestext Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern zu dulden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 505a BGB – Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen.

Gesetzestext (1) 1Der Darlehensgeber hat vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zu prüfen. 2Der Darlehensgeber darf den Verbraucherdarlehensvertrag nur abschließen, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag keine erheblichen Zweifel daran bestehen und dass bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft.

Gesetzestext (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. (2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden. A. Einführung: Übersicht und Rechtsnatur. Rn 1 Der Abschluss eines Bürgschaftsvertrages zwischen dem Gl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1798 BGB – Grundsätze und Pflichten des Vormunds in der Vermögenssorge.

Gesetzestext (1) Der Vormund hat die Vermögenssorge zum Wohl des Mündels unter Berücksichtigung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung und der wachsenden Bedürfnisse des Mündels zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln wahrzunehmen. Er ist dabei zum Schutz und Erhalt des Mündelvermögens verpflichtet. (2) Für die Pflichten des Vormunds bei der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 631 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag.

Gesetzestext (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. A. Regelungsgehalt und allgemeine Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651a BGB – Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag.

Gesetzestext (1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (2) Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 677 BGB – Pflichten des Geschäftsführers.

Gesetzestext Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. A. Einführung. Rn 1 Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) begründet ein auftragsähnliches gesetzliches ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 488 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag.

Gesetzestext (1) 1Durch den Darlehens vertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. 2Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen. (2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pflicht zur Bereitstellung und Information über Aktualisierungen, I.

Rn 4 Eine Konkretisierung der Hauptpflichten des Unternehmers in Bezug auf Aktualisierungen erfolgt in I in Bezug auf deren inhaltlichen und zeitlichen Umfang sowie die Erfüllung der Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen und die Information darüber. Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 8 II DIRL. I. Inhaltlicher Umfang der Aktualisierungspflicht. Rn 5 Nur solch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 618 BGB – Pflicht zu Schutzmaßnahmen.

Gesetzestext (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 241 BGB – Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

Gesetzestext (1) 1Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. 2Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift enthält eine allg,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 12 AGG – Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers.

Gesetzestext (1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. 2Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. (2) 1Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1618a BGB – Pflicht zu Beistand und Rücksicht.

Gesetzestext Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert das Verhältnis Eltern-Kind und dient auch dazu, Regelungslücken zu füllen. Es kommt nicht auf das Alter, den Familienstand oder ein Sorgerechtsverhältnis an (BVerfGE 31, 194 ff [BVerfG 15.06.1971 - 1 BvR 88 u. 496/69]). B. Regelungsgehalt. Rn 2 Vorausse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang.

Gesetzestext (1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 630a BGB – Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag.

Gesetzestext (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. (2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die Pflichten nach Abs 3.

Rn 5 Der Erwerber hat das – abdingbare (BGH WM 71, 1248) – Recht, vom Veräußerer zu verlangen, dass dieser dem Gläubiger die Schuldübernahme mitteilt u so die 6-Monats-Frist in Gang setzt, ihn ferner über die Erteilung bzw Verweigerung der Genehmigung informiert. Die Verletzung dieser Pflichten ist geeignet, Schadensersatzansprüche auszulösen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 581 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag.

Gesetzestext (1) 1Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. 2Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten. (2) Auf den Pach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verpflichtung.

Rn 31 Richtet eine öffentlich-rechtliche Vorschrift Anforderungen an eine WE-Anlage, ist zu unterscheiden. Ist das SonderE betroffen, muss der WEigtümer als Sondereigentümer diese erfüllen. Denn für ein gemeinsames Handeln fehlt es an einer Beschl-Kompetenz (BGH ZMR 17, 317 Rz 23). Gehen vom SonderE Gefahren aus, gilt nichts anderes. Ist hingegen das gemE zu verändern, zB in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Selbstständige Verpflichtung.

Rn 5 Durch den Bürgschaftsvertrag übernimmt der Bürge eine eigene Verpflichtung (BGHZ 147, 99, 101 mwN), die selbstständig verjährt (s Rn 36). Er verspricht weder die Erfüllung der Hauptschuld noch die Erfüllung durch den Hauptschuldner. Vielmehr steht er für die Hauptverbindlichkeit ein: Er verschafft dem Gläubiger möglichst das Gleiche wie die Erfüllung der Hauptschuld. Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entstehung der Verpflichtung.

Rn 15 Für das Entstehen der Verpflichtung ist die Errichtung der Urkunde erforderlich, aber als solche noch nicht ausreichend. Notwendig ist darüber hinaus nach hM ein Begebungsvertrag, dh die vertragliche Begebung des Papiers vom Aussteller an den ersten Nehmer (sog Vertragstheorie; s BGH NJW 73, 282 ff [BGH 30.11.1972 - II ZR 70/71]; Zöllner § 6 V 4). Der Begebungsvertrag ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

Rz. 43 Gerade zu Beginn des Mandats obliegt dem Rechtsanwalt eine besondere Aufklärungspflicht. Er muss den für seine Bearbeitung notwendigen Sachverhalt aufklären. Dabei trifft den Rechtsanwalt die Pflicht, den Sachverhalt so zu hinterfragen, dass er sich hiervon ein umfassendes Bild machen kann.[31] Hierbei muss der Rechtsanwalt selbst aktiv werden, und zwar so weit, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vertragliche Pflichten.

Rn 51 Die vertraglichen Pflichten richten sich in erster Linie nach dem Inhalt der Abrede. Geschuldet wird grds die tatsächliche bzw fachliche Richtigkeit der Informationen (Wahrheit und Vollständigkeit). Dabei ist der Wissensstand des Empfängers mit zu berücksichtigen (BGH WM 00, 1441; 01, 134). Eine Bankauskunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informationsstand der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte und Pflichten des Verwalters.

Rn 3 Der Verwalter ist zur umfassenden Verwaltung des Gesamtguts berechtigt (§ 1422), aber auch verpflichtet. Ihn trifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung, zur Erhaltung und Mehrung des Wertes des Gesamtguts und zur Auskunftserteilung ggü dem nicht verwaltenden Ehegatten (§ 1435). Rn 4 Mindert sich der Wert des Gesamtguts durch unerlaubte einseitige Maßnahmen (§§ 142...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Weitere Rechte/Pflichten.

Rn 10 Weitere Rechte/Pflichten resultieren aus: § 9b II (§ 9b Rn 14), § 24 III (§ 24 Rn 7; der Verwaltungsbeirat kann subsidiär auch die Tagesordnung ergänzen, Frankf ZMR 09, 133), § 24 VI 2 (§ 24 Rn 19), ggf aus § 27 II (§ 27 Rn 6), ggf aus Vereinbarungen (die § 29 auch beschränken können). Die WEigtümer können die Verwaltungsbeiräte bitten, den Verw-Vertrag auszuhandeln (d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

Rn 9 Darstellungen zum Schuldrecht teilen die verschiedenen Pflichten, die aus Schuldverhältnissen erwachsen können, herkömmlich in verschiedene Kategorien ein. Solche Einteilungen sind jedenfalls dort unschädlich, wo sie lediglich der Darstellung dienen. Sobald an derartige kategoriale Differenzierungen jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft werden, ist Vorsicht gebo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vertragliche Pflichten der Parteien.

I. Vertragliche Pflichten des Darlehensgebers. 1. Hauptpflicht. Rn 25 Ein Gelddarlehensvertrag verpflichtet den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer in Vorleistung den vereinbarten Darlehensbetrag in der vereinbarten Währung – je nach Vereinbarung bar o unbar durch Überweisung, Kontogutschrift o Einräumung eines Überziehungsrahmens – am Leistungsort (§ 270 I) zur Verfügung zu s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sich aus dem gemE ergebende Pflichten (§ 9a II Fall 2).

1. Überblick. Rn 23 Sich aus dem gemE ergebende Pflichten liegen vor, wenn eine Verpflichtung alle WEigtümer als Eigentümer des gemE trifft (s.a. BGH NJW 16, 1735 [BGH 11.12.2015 - V ZR 180/14] Rz 18; 14, 1093 Rz 6; 13, 3092 Rz 10). Bsp: Ausgleichsansprüche aus § 14 III (§ 14 Rn 51 ff), Aufwendungsersatzansprüche, Ansprüche aus § 18 III und/oder aus §§ 677 ff BGB (s.a. LG Düs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Pflichten des Verkäufers.

I. Einleitung. Rn 13 Die Übergabe (I 1 Alt 1), die Verschaffung des Eigentums (I 1 Alt 2) und die Freiheit der Sache von Sach- und Rechtsmängeln (I 2) sind die vom Verkäufer geschuldeten im synallagmatischen Verhältnis gem § 320 I stehenden drei Hauptleistungspflichten. Sie sind vom Verkäufer kumulativ zu erfüllen. Fehlt es nur an der Erfüllung einer Hauptleistungspflicht, li...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verletzung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2).

1. Behebbarer Mangel. Rn 31 Der Käufer kann durch einen Mangel schon geschädigt werden, bevor es überhaupt zur Nacherfüllung durch den Verkäufer kommen konnte. Bsp ist die Lieferung einer Maschine mit einem behebbaren Softwarefehler, der zur Beschädigung von Gussstücken und später zum Ausfall der Maschine führt. a) Schadensersatz gem § 280 I. aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begründung von Pflichten (heteronome Vertragsergänzung).

I. Allgemeines. Rn 68 Die ergänzende Wirkung von § 242 (s.o. Rn 25 f) gestattet es, dem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unabhängig von deren Willen zusätzliche Pflichten hinzuzufügen. Dies kann entweder durch die Bildung ergänzender richterrechtlicher Normen oder im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschehen. Die Grenze zwischen diesen beiden Ergänzungsmechanismen is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Pflichten des Käufers.

I. Einleitung. Rn 30 Die Hauptleistungspflicht des Käufers im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 I) ist die Zahlung des Kaufpreises (II Alt 1). Die Pflicht zur Abnahme (II Alt 2) ist regelmäßig eine gesetzlich geregelte Nebenleistungspflicht, kann aber von den Parteien zur Hauptleistungspflicht erhoben werden. Ferner treffen den Käufer Nebenpflichten. II. Zahlung des Kaufpreise...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vertragstypische Pflichten des Verpächters, § 581 I 1.

I. Gebrauchsgewährung. Rn 1 Sie ist bei Sachen ein typisches, aber kein unabdingbares Merkmal des Pachtvertrages über Sachen. Der Verpächter kann formularvertraglich seine gesetzliche Gewährleistungspflicht weitgehend ausschließen, insb die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Sachmängel (BGH ZMR 93, 320). Ebenso kann der Pächter wegen seines Minderungsanspruchs au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pflichten des Unternehmers.

I. Mitteilung von Lieferbeschränkungen und akzeptierten Zahlungsmitteln, I. Rn 2 Nach I hat der Unternehmer auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zusätzlich zu den nach § 312i bestehenden Informationspflichten spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzep...mehr