Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 3): Initi... / 3. Steuerliche Behandlung beim Emittenten

Der ertragsteuerlichen Behandlung von ICOs beim Emittenten widmet sich das BMF im Schreiben vom 10.5.2022 unter Rz. 76.[5] Nach Ansicht der Finanzverwaltung können die Token je nach konkreter Ausgestaltung Eigenkapital (Kapitalüberlassung auf Dauer) oder Fremdkapital (Kapitalüberlassung auf Zeit) darstellen. Als selbst hergestellte Wirtschaftsgüter sind sie mit den Herstellungsk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.5 Keine Einschränkung der Verwendung

§ 18a TVöD-VKA enthält weder einen Leistungsbezug noch eine andere Form der Differenzierung zwischen den Beschäftigten. Andererseits wird auch keine Differenzierung untersagt. Mithin haben die Betriebsparteien einen großen Spielraum, wie das Budget verteilt werden kann. Ob dies tatsächlich so von den Tarifvertragsparteien gewollt war, kann dahinstehen, da auch in den folgend...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.1 Keine Regelungen zur Verteilung

Anders als § 18 TVöD-VKA enthält § 18a Abs. 2 TVöD keine Vorgaben dazu, ob und welche Beschäftigten von dem alternativen Entgeltanreiz-System profitieren. Ebenfalls ist unklar, ob ein gleichberechtigter Anspruch aller Beschäftigten besteht und ob eine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Beschäftigtengruppen möglich sein kann. Weiterhin enthält der Absatz keine Aussage...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.5 Änderungen und Berichtigungen des Abschreibungsplans

Rz. 12 Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit Der Abschreibungsplan wird verbindlich, wenn der Jahresabschluss, in dem der Abschreibungsplan erstmals berücksichtigt wird, aufgestellt worden ist.[1] Ab diesem Zeitpunkt kann er nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist der ursprüngliche Abschreibungspla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / 3. Latente Steuern

Differenzierende Wertansätze: Falls zwischen handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerrechtlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Jahren abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB)...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 3.1 Vororganschaftliche Mehr-/Minderabführungen

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen gelten kraft Gesetz[1] als Gewinnausschüttung der Organgesellschaft an den Organträger zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft. Damit unterliegt die Mehrabführung auch dem Kapitalertragsteuerabzug; [2] die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht mit Feststellung der Handelsbilanz, spätestens 8 Monate nach Abl...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.4 Diskontierung

Rz. 221 Diese Cashflows werden zur Ermittlung des Barwerts mit einem angemessenen Zinssatz diskontiert, welcher die aktuelle Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes und – in Abhängig vom gewählten Planungsmodell – das spezifische Risiko des Vermögenswerts widerspiegelt. Die Erwartungen über die betragsmäßige und zeitliche Veränderung sowie über die Unsicherheit der pr...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG

Rz. 165 Allgemeines § 7h EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.3 Umfang und Grenzen der Verpflichtung

Rz. 32 Der Umfang der Verpflichtung ergibt sich zunächst aus dem Umfang der Pflichten der vertretenen Person bzw. des Gebildes (Steuersubjekte), für die die verpflichtete Person zu handeln hat. Nur soweit der Vertretene steuerlich verpflichtet ist, können auch die Personen des § 34 AO verpflichtet sein.[1] So hat der atypische stille Gesellschafter trotz seiner Mitunternehme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3 Pflicht zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten

2.1.3.1 Allgemeines Rz. 25 Die verpflichteten Personen haben die steuerlichen Pflichten der Personen oder Gebilde zu erfüllen, für die sie handeln bzw. handeln könnten oder müssten. Es müssen also steuerliche Pflichten sein, die an sich vom Stpfl. zu erbringen wären. Sie müssen vom Steuergesetzgeber auferlegt worden sein.[1] Dementsprechend wirkt die Verpflichtung nur, wenn u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2 Pflichten von gesetzlichen Vertretern und Geschäftsführern (Abs. 1)

2.1 Verpflichtete Personen (Abs. 1 S. 1) 2.1.1 Gesetzliche Vertreter Rz. 5 Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen handeln für die von ihnen vertretenen Personen. Während das Bürgerliche Recht dabei in erster Linie die Vertretung in der Abgabe und dem Empfang[1] von Willenserklärungen sieht und aus dieser Rechtsfolgen nur für den Vertretenen zieht, ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.2 Einzelne steuerliche Pflichten

Rz. 28 Die Vorschrift lastet den verpflichteten Personen allgemein die Erfüllung der steuerlichen Pflichten derjenigen auf, für die sie handeln. Die Pflichten sind dabei ab Übernahme (Aufnahme) der Tätigkeit als Geschäftsführer usw. zu erfüllen.[1] Das sind steuerliche Pflichten aller Art, nicht dagegen rein handelsrechtliche Pflichten.[2] In erster Linie fallen die steuerli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.8 Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Der einzelne Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 618 Abs. 1 BGB. Die Gefahr muss sich dabei noch nicht so manifestiert haben, dass ohne Abwehrhandlungen zwingend der Eintritt eines Schadens zu erwarten ist. Denn das Arbeitsschutzrecht wird vom Präventionsgedanken beherrs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 5.1 Pflichten des Arbeitgebers

Die wesentlichen Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus § 1 ASiG . Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Ziel ist es, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen anzupassen, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Erfüllung steuerlicher Pflichten solcher Stpfl., die ganz oder teilweise nicht in eigener Person handeln können. Der Kreis derjenigen Personen, die für solche Stpfl. handeln und deswegen selbst steuerlich mit eigenen Pflichten verpflichtet werden sollen, ist im Wortlaut der Vorschrift sehr viel weiter gezogen, als die Üb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, GmbHG § 71 Eröffnungsbilanz; Rechte und Pflichten

A. Überblick I. Gegenstand der Regelung Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift regelt die RL für die Abwicklung einer GmbH außerhalb eines Insolvenzverfahrens (vgl. Hachenburg (1997), § 71 GmbHG, Rn. 1). Sie gilt ebenso für diejenigen Fälle, in denen eine GmbH aufgelöst wird durch einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitablauf (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG); durch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars

A. Überblick Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 238 Abs. 1 Satz 1 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (vgl. hierzu im Einzelnen HdR-E, HGB § 238, Rn. 4ff.). Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) ne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die verpflichteten Personen haben die steuerlichen Pflichten der Personen oder Gebilde zu erfüllen, für die sie handeln bzw. handeln könnten oder müssten. Es müssen also steuerliche Pflichten sein, die an sich vom Stpfl. zu erbringen wären. Sie müssen vom Steuergesetzgeber auferlegt worden sein.[1] Dementsprechend wirkt die Verpflichtung nur, wenn und soweit das zu ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.4 Testamentsvollstrecker

Rz. 70 Der Testamentsvollstrecker hat im Vergleich zum Insolvenzverwalter und auch zum Zwangsverwalter lediglich eine sehr eingeschränkte Vermögensverwaltung.[1] Er soll den letzten Willen des Erblassers vollziehen. Bei mehreren Miterben hat er regelmäßig auch die Erbauseinandersetzung durchzuführen. Das Verwaltungsrecht kann darüber hinaus noch dadurch sehr eingeengt sein, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Erfüllung steuerlicher Pflichten solcher Stpfl., die ganz oder teilweise nicht in eigener Person handeln können. Der Kreis derjenigen Personen, die für solche Stpfl. handeln und deswegen selbst steuerlich mit eigenen Pflichten verpflichtet werden sollen, ist im Wortlaut der Vorschrift sehr viel weiter gezogen, als die Überschrift der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.2 Steuerentrichtungspflicht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 36 Die Zahlungspflicht ist in § 34 Abs. 1 S. 2 AO besonders hervorgehoben worden. Die verpflichtete Person hat dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwaltet. Die Hervorhebung bringt allerdings zugleich eine deutliche Beschränkung der Zahlungspflicht zum Ausdruck. Nur aus den Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, hat der Verp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.2 Wirkung der Regelung

Rz. 57 Für die Vermögensverwalter enthält Abs. 3 die ausdrückliche Beschränkung ihrer steuerlichen Pflichten auf den Bereich ihrer Verwaltung. Diese Beschränkung auf den Funktionsbereich gilt auch für die anderen verpflichteten Personen des § 34 AO, ohne dass es in Abs. 1 und 2 ausdrücklich gesagt ist (vgl. Rz. 25ff.). Die Hervorhebung in Abs. 3 ist dem Umstand zu verdanken,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1 Verpflichtete Personen (Abs. 1 S. 1)

2.1.1 Gesetzliche Vertreter Rz. 5 Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen handeln für die von ihnen vertretenen Personen. Während das Bürgerliche Recht dabei in erster Linie die Vertretung in der Abgabe und dem Empfang[1] von Willenserklärungen sieht und aus dieser Rechtsfolgen nur für den Vertretenen zieht, ist im Steuerrecht die Vertretung im Wissen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.3 Abwickler (Liquidator)

Rz. 66 Wird eine Kapitalgesellschaft, ein Verein oder eine Personengesellschaft aufgelöst, so ist die Gesellschaft bzw. der Verein damit noch nicht beendet. Regelmäßig ist ein Liquidationsverfahren durchzuführen, für dessen Durchführung Abwickler als Vertretungs- und Geschäftsführungsorgane bestellt werden.[1] Diese sind in vielen Fällen mit den bisherigen gesetzlichen Vertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 6 Rechte und Pflichten der Beschäftigten

Nach § 15 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen, z. B. durch bestimmungsgemäße Verwendung von Maschinen und Einsatz von Schutzvorrichtungen. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber jede von ihm festgestellte unmittelbar erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit unverzüglich melden. § 17 Abs. 1 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.1 Gesetzliche Vertreter natürlicher Personen

Rz. 6 Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können grundsätzlich im Rechtsverkehr nicht selbst mit Rechtswirkungen handeln. Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind sie ebenso wie im bürgerlichen Recht auch im Steuerrecht regelmäßig nicht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig. Soweit sie nach bürgerlichem Recht als geschäftsfähig oder nach öffentlichem Recht als ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.5 Nachlassverwalter — Nachlasspfleger

Rz. 71 Der Nachlassverwalter hat nach § 1985 Abs. 1 BGB den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. Die dabei anfallenden steuerlichen Verpflichtungen (z. B. Abgabe von USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen) hat er zu erfüllen. Ebenso obliegt es ihm, die schon in der Person des Erblassers entstandenen Steuern aus dem Nachlass zu entrichten.[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2.1 Juristische Personen des Privatrechts

Rz. 12 Im Zivilrecht sind vor allem die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), die Genossenschaft, der rechtsfähige Verein, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die rechtsfähige Stiftung zu nennen. Sie handeln durch ihren Vorstand bzw. ihre Geschäftsführer oder durch den Abwickler der AG[1] bzw. den Liquidator der GmbH.[2] Der Begriff der Vorstände, Geschäftsführ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Pflichtenstellung bei nichtrechtsfähigen Vermögensmassen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Unter die Regelungen des § 34 Abs. 2 S. 3 AO fallen nichtrechtsfähige Vermögensmassen (z. B. unselbstständige Stiftungen) und andere Zweckvermögen (Rz. 21). Auch diese sind steuerrechtsfähig und haben ggf. auch steuerliche Pflichten zu erfüllen.[1] Nicht rechtsfähige Vermögensmassen haben keine Mitglieder, Gesellschafter oder Gemeinschafter, weshalb § 34 Abs. 2 S. 3 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2 Gesetzliche Vertreter juristischer Personen

Rz. 10 Juristische Personen sind Gebilde, die aufgrund Anerkennung durch die Rechtsordnung Rechtsfähigkeit haben. Sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht finden sich solche juristischen Personen. Obwohl diese Gebilde Träger umfassender Rechte und Pflichten sind, können sie diese jedoch nicht selbst ausüben, sondern nur durch natürliche Personen. Regelmäßig ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.2 Verpflichtete Geschäftsführer von Vermögensmassen

Rz. 21 § 34 AO schafft keinen eigenen Begriff der Vermögensmasse, sondern knüpft an den Begriff an, der im geltenden Steuerrecht[1] mit dem Ziel der Besteuerung bestimmter Vermögenszusammenfassungen verwendet wird.[2] Diese Vermögensmassen sind aus dem Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person ausgegliedert und der treuhänderischen Verwaltung nach bestimmten Grundsä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 14 Bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die meist in der Form der Körperschaften (z. B. Gebietskörperschaften), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bestehen, ist eine große Vielfalt in der Ausgestaltung und in der Funktion der für sie handelnden Personen vorzufinden.[1] Gesetzliche Vertreter sind die nach Verfassung, Gesetz oder Satzung ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1 Gesetzliche Vertreter

Rz. 5 Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen handeln für die von ihnen vertretenen Personen. Während das Bürgerliche Recht dabei in erster Linie die Vertretung in der Abgabe und dem Empfang[1] von Willenserklärungen sieht und aus dieser Rechtsfolgen nur für den Vertretenen zieht, ist im Steuerrecht die Vertretung im Wissen sowie in der Verwertung un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3 Pflichtenstellung bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 2)

3.1 Handeln für nichtrechtsfähige Personenvereinigungen (Abs. 2 S. 1) Rz. 44 In den Fällen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen haben nach § 34 Abs 2 S. 1 AO alle Mitglieder, Gesellschafter oder Gemeinschafter die steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Selbst wenn bei diesen Gebilden bestimmte Personen zur Vertretung, Verwaltung usw. berufen sind, kann durch einfache int...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4 Vermögensverwalter (Abs. 3)

4.1 Verpflichtete Personen Rz. 53 Abs. 3 des § 34 AO unterwirft die Vermögensverwalter, denen unter Ausschluss des Eigentümers oder seines gesetzlichen Vertreters die Verwaltung des gesamten bzw. eines Teils des Vermögens zusteht, für den Verwaltungsbereich den Pflichten des Abs. 1. Das kann etwa auf gesetzlicher Regelung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder auf le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3 Einzelfälle

4.3.1 Zwangsverwalter Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.3 Gesetzliche Vertreter rechtsfähiger Personenvereinigungen

Rz. 15 Durch umfassende Änderungen des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] wurde das Recht der GbR am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet.[2] Dem folgend wurden auch die steuerverfahrensrechtlichen Regelungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.1 Handeln für nichtrechtsfähige Personenvereinigungen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 44 In den Fällen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen haben nach § 34 Abs 2 S. 1 AO alle Mitglieder, Gesellschafter oder Gemeinschafter die steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Selbst wenn bei diesen Gebilden bestimmte Personen zur Vertretung, Verwaltung usw. berufen sind, kann durch einfache interne Aufgabenverteilungen die Verpflichtung der übrigen Mitglieder, G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.1 Verpflichtete Personen

Rz. 53 Abs. 3 des § 34 AO unterwirft die Vermögensverwalter, denen unter Ausschluss des Eigentümers oder seines gesetzlichen Vertreters die Verwaltung des gesamten bzw. eines Teils des Vermögens zusteht, für den Verwaltungsbereich den Pflichten des Abs. 1. Das kann etwa auf gesetzlicher Regelung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder auf letztwilliger Verfügung beru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.2 Auswahlermessen der Finanzbehörde (Abs. 2 S. 2)

Rz. 49 § 34 Abs. 2 S. 2 AO regelt, dass sich die Finanzbehörde an jedes Mitglied oder jeden Gesellschafter halten kann. Dabei kann sie auch mehrere Mitglieder oder Gesellschafter zugleich zur Pflichterfüllung auffordern.[1] Bei der Frage der Haftung nach §§ 69ff. AO kann sich über das Verschulden eine unterschiedliche Behandlung mehrerer Geschäftsführer ergeben.[2] Das FA mus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 5 Berufungsbeschränkung

Rz. 74 Gem. § 166 AO besteht eine Drittwirkung der Steuerfestsetzung. D. h., dass derjenige die gegen den Stpfl. festgesetzten Steuern gegen sich gelten lassen muss, wenn er in der Lage gewesen wäre, den gegen den Stpfl. festgesetzten Steuerbescheid anzufechten. Das gilt z. B. für GmbH-Geschäftsführer bei ihrer Haftungsinanspruchnahme gem. §§ 34, 69 AO als Vertreter der GmbH...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Vorlage des Konzernabschlusses (Abs. 4)

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 4 GmbHG verpflichtet die Geschäftsführer eines MU (vgl. § 290), welches in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, auch zur Vorlage des KA an die Gesellschafter (vgl. aber HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 91). Da § 42a Abs. 1 GmbHG kraft der Verweisung in Abs. 4 insgesamt auf den KA Anwendung findet, schließt die Vorlagepflicht neben dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Regelungsgegenstand

Rz. 15 Regelungsgegenstand von Betriebsvereinbarungen können nur solche Fragen sein, die zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören, und zwar sowohl im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung als auch bei freiwilligen Vereinbarungen. Grundsätzlich können somit sämtliche Arbeitsbedingungen durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Man unterscheidet zwisch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entscheidung über die Ergebnisverwendung

Rn. 47 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 29 Abs. 1 GmbHG hat der Gesellschafter Anspruch auf Ausschüttung des auf ihn entfallenden Anteils am jeweiligen jährlichen Gewinn (d. h. am Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag und abzgl. eines Verlustvortrags) der Gesellschaft, wenn und soweit Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschluss nichts anderes vorschreiben (vgl. im Einzelnen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vorzulegende Unterlagen

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Geschäftsführer sind verpflichtet, den JA, der aus der Bilanz, der GuV sowie dem Anhang besteht (vgl. §§ 242 und 264 Abs. 1), und den Lagebericht (vgl. § 289) vorzulegen. Rn. 10 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ist eine GmbH prüfungspflichtig ((jede GmbH mit Ausnahme der "kleinen"); vgl. §§ 316 und 267 Abs. 2f.), umfasst die Vorlagepflicht auch de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Durchführungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 2 Die Durchführung betrieblicher Vereinbarungen obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen: Der Arbeitgeber ist zur tatsächlichen Umsetzung von Vereinbarungen mit dem Betriebsrat verpflichtet. Im Rahmen dieser Pflicht muss er auch dafür sorgen, dass sich Arbeitnehmer an Arbeitszeiten halten, die in einer Betriebsvereinbarung festgehal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Eine privatrechtliche Pflicht zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen zwischen den Vertragsparteien ergibt sich au...mehr