Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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FF 02/2021, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 9.11.2020 – 1 BvR 697/20, juris 1. Die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ist nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, zu der auch das Unterhaltsrecht gehört, gewährleistet, soweit dieses mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.7.1981 – 1 BvL 28/77, BVerfGE 57, 361 <378>). Der ausgeurteilte Un...mehr

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AGS 02/2021, Rücknahme des ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die mit der Verletzung des Zitiergebotes bei der Verkündung der StVO-Novelle 2020 zusammenhängenden Fragen beschäftigen derzeit die Rspr. der OLG und AG (vgl. dazu u.a. BayObLG, Beschl. v. 11.11.2020 – 201 ObOWi 1043/20; KG, Beschl. v. 20.10.2020 – 3 Ws (B) 249/20, DAR 2020, 696; OLG Oldenburg, Beschl. v. 8.10.2020 – 2 Ss (OWi) 230/20, DAR 2020, 700 = VRR 11/2020, 16 = StRR ...mehr

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AGS 02/2021, Staudinger, BGB, §§ 1626-1633, Elterliche Sorge - Inhalt und Inhaberschaft, 16. Auflage 2020, Verlag Sellier/de Gruyter, 818 S. 299,00 EUR

Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und berücksichtigt seither aktuelle Entwicklungen in Rspr. und Schrifttum. Auch die Einflüsse und Entwicklungen des europäischen Privatrechts werden berücksichtigt. Die Normen §§ 1626–1633 BGB regeln die elterliche Sorge, deren Inhalt und die Inhaberschaft. Davon umfasst werden die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden vom AG angesprochenen Punkten zutreffend. 1. Auch im Fall der Einstellung nach § 154 StPO entsteht nach h.M die zusätzliche Verfahrensgebühr (OLG Stuttgart RVGreport 2010, 263 = AGS 2010, 292 = RVGprof. 2010, 119 = VRR 2010, 320 = StRR 2010, 440; LG Arnsberg, StraFo 2017, 131 = AGS 2017, 216; LG Saarbrücken AGS 2015, 225; LG Verden Beschl. v. 29...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / 2 Aus den Gründen:

"… III. Die Erinnerung ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg." 1. Dass der ASt. vor Festsetzung seiner Auslagen im Wege des Vorschusses keinen Antrag auf Feststellung der Erforderlichkeit nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG gestellt hat, steht der Festsetzung nicht entgegen. Eine solche Feststellung entbindet im erfolgenden Fall lediglich den Kostenbeamten von der Prüfung, ob ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / I. Sachverhalt

Das Berufungsurteil des LG erging gegen den Angeklagten am 29.8.2019. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft am 3.9.2019 Revision ein. Hiervon erhielt der Pflichtverteidiger des Angeklagten am 4.10.2019 Mitteilung. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Revision ohne vorherige Begründung am 16.10.2019 zurück. Durch Beschluss des LG ...mehr

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zfs 02/2021, Entziehung der... / Sachverhalt

Der ASt. wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem und der Verpflichtung zur Ablieferung seines Führerscheins. Der ASt. hatte geltend gemacht, die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtswidrig, weil sie sich auf einen Bußgeldbescheid stütze, hinsichtlich dessen er die Wiederaufnahme des Verfahren...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / 5. Gegenleistung zugunsten des Leistungserbringers

Den Erben, der eine Berücksichtigung von besonderen Leistungen verlangt, trifft auch die Verpflichtung, Gegenleistungen des Erblassers oder Dritter anzugeben. Dazu gehören sowohl Leistungen des Erblassers wie auch Pflegegeld der Krankenkasse. Diese sind insoweit auch in das notarielle Verzeichnis aufzunehmen. Die Erbeinsetzung des pflegenden Angehörigen ist nicht als Gegenle...mehr

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FoVo 02/2021, Wirksamkeit e... / 1 I. Der Fall

GmbH als Insolvenzschuldnerin Die Schuldnerin war Geschäftsführerin, zunächst Mehrheitsgesellschafterin und später Alleingesellschafterin der Insolvenzschuldnerin, einer GmbH. Der Gläubiger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH. GF erhält Renten als Versorgungszusage Mit Vereinbarung vom 8.12.1995 gewährte die GmbH der Schuldnerin eine Altersrente und eine Hinterbli...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / 2. Nicht belegte und streitige Umstände

Sofern Angaben nach § 2057a BGB in den Kreis der Daten einzubeziehen sind, die der Notar in das notarielle Nachlassverzeichnis aufzunehmen hat, erfüllt er diese Aufgaben durch Auflistung der vom Erben mitgeteilten besonderen Leistungen, gegebenenfalls ergänzt durch eingeholten Auskünfte bei Miterben. Diese Angaben sind häufig nicht belegt und werden vom Pflichtteilsberechtigt...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / 5

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / 5. Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln

Gesellschaftsverträge von Familienpoolgesellschaften enthalten oft die Verpflichtung für verheiratete Gesellschafter, mit ihren Ehegatten einen Ehevertrag und Pflichtteilsverzichtsvertrag abzuschließen, der dem Schutz des Gesellschafters vor Ansprüchen des Ehepartners bezogen auf die Gesellschaftsbeteiligung dient und von den Verfügungsbeschränkungen des § 1365 BGB befreit. ...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die Zeit vom 1.5.2015 bis zum 7.11.2018. [2] Die am 8.11.2000 geborene Antragstellerin entstammt der Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter, die im April 2012 starb. Nach der erneuten Eheschließung des Antragsgegners im Mai 2013 wechselte die Antragstellerin im Dezember 2013 in den Haushalt ihres Onkels mütte...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist nicht veranlasst, weil das darin aufgezeigte Eintragungshindernis nicht besteht, vgl. § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GBO. Die Berichtigung einer unrichtigen Grundbucheintragung erfolgt auf Antrag, § 13 Abs. 1 GBO, wenn die Unrichtigkeit durch öf...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Zulässigkeit von Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln

Soweit ersichtlich wird aktuell (noch) nicht ernsthaft vertreten, dass Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln in Gesellschaftsverträgen, die von Gesellschaftern zum Schutz des Gesellschafts- bzw. Familienvermögens den Abschluss von Ehe- und Pflichtteilsverzichtsverträgen verlangen, unwirksam sind. Aufgrund der aktuellen Tendenz der Rechtsprechung zur zunehmend kritis...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / 2 Aus den Gründen:

"… Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Bekl. ist nicht begründet. Zu Recht hat das LG – Rechtspfleger – mit dem angefochtenen Beschluss der sofortigen Beschwerde der Kl. v. 16.3.2020 abgeholfen und den Beschl. v. 20.2.2020 aufgehoben. Mit diesem Beschluss hatte das LG der sofortigen Beschwerde der...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / 2. Laufzeitregelungen

Im Personengesellschaftsrecht wurde bisher immer ein Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes für bis zu 30 Jahre für zulässig gehalten.[41] Inzwischen wird ein Zeitraum von 30 Jahren teilweise als zu lang angesehen.[42] Auch der BGH hielt eine feste Laufzeit von 30 Jahren z.B. bei einer Anwaltssozietät für unwirksam, da die vertragliche Bindung der Gesellschafter von s...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[19] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke zwar ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / III. "Erstattungsfähigkeit"

Die dargelegten anwaltlichen Tätigkeiten waren nach Auffassung des LG auch erstattungsfähig. Dabei sei grds. nicht zu prüfen, inwieweit die gebührenauslösende Tätigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung unbedingt erforderlich war (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., § 55 Rn 53). Etwas anderes gelte nur, wenn eine Prozesshandlung völlig überflüssig oder bedeutungslos...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Frage der Notwendigkeit umfangreicher Fotokopien zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache und somit deren Erstattungsfähigkeit stellt in der Vergütungspraxis und insbesondere bei Abrechnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe seit jeher eines der größeren Streitthemen dar. a) Zusammenhang von Auslagen und Beiordnung/Bestellung Maßgeblich für eine Erstattungsfähigkeit von A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Festsetzung durch eigenen Prämienbescheid/Bekanntgabe lt. JStG 2019

Rz. 2 Ursprünglich sollte lt. JStG 2019 die Mobilitätsprämie nach Ablauf des Kj. in einem Prämienbescheid festgesetzt werden. Der Anspruch auf Auszahlung der Mobilitätsprämie sollte mit Tatbestandsverwirklichung (§ 38 AO) entstehen und der Prämienbescheid ein selbstständiger Verwaltungsakt i. S. d. §§ 118ff. AO sein.[1] Die Mobilitätsprämie sollte im Rahmen des Abflussprinzip...mehr

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zfs 02/2021, Rückschluss au... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Das Verfahren ist unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206a Abs. 1 StPO). Der Verfolgung der Tat steht deren Verjährung entgegen (§ 31 Abs. 1 S. 1 OWiG)." 1. Die dreimonatige Verjähru...mehr

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FoVo 02/2021, Was passiert ... / II. Die Lösung

Wollen Sie die Verfahrensherrschaft wirklich aus der Hand geben? Es sei erlaubt zu fragen, ob es überhaupt sinnvoll ist, sofort den Haftbefehl zu beantragen. Soweit der Schuldner nicht erscheint, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten:mehr

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zfs 02/2021, Keine Deliktsz... / 2 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2020, 434 Rn 64-82 1) In der Grundsatzentscheidung vom 25.5.2020 (zfs 2020, 434 Rn 64 ff.) hatte der BGH unter dem Blickwinkel der Vorteilsausgleichung den Abzug der Nutzungsentschädigung von der in Höhe des von dem Geschädigten gezahlten Kaufpreises als Schadensersatz bejaht. Dabei hatte er die in diesem Zusammenhang angeführten Bedenken verworfen, dass dieser s...mehr

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zfs 02/2021, Nachweis der E... / 2 Aus den Gründen:

"…" [7] Nach Auffassung des BG stehen dem Kl. keine Schadensersatzansprüche gegen die Bekl. zu. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB schieden aus, weil der Kl. weder die Begehung eines der Bekl. zurechenbaren Betrugs noch das Vorhandensein eines ihm zu erstattenden Schadens schlüssig dargelegt habe. Es fehle an ausreichendem Vortrag dazu, wer aus dem in Betracht ...mehr

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zfs 02/2021, (Keine) Verjäh... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige erhobene Rechtsbeschwerde hat lediglich den aus dem Tenor ersichtlichen geringen Teil-Erfolg. Im Übrigen ist sie nach Maßgabe von §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 349 Abs. 2 StPO unbegründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf die auch unter Berücksichtigung des Vorbringens in der Gegenerklärung v. 17.2.2020 zutreffenden Erwägungen der GenStA in ihrer Zuschrift v...mehr

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zfs 02/2021, Zwingende Erfo... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. [11] 1. Die Berufung ist nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit sc...mehr

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zfs 02/2021, Keine Verzinsu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalt ist nach derzeitiger Gesetzeslage richtig. Für den Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staatskasse ist weder eine Verzinsung noch eine Verzugsschadenpauschale gem. oder entsprechend § 288 Abs. 5 BGB vorgesehen. Dies haben sowohl das Thür. LSG RVGreport 2015, 421 (Hansens) = AGS 2015, 415 als auch das LSG München im Beschl....mehr

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zfs 02/2021, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [11] 1. Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. (…) Selbst wenn man von einer Erfüllung des Darlegungserfordernisses und damit einer zulässigen Beschwerde ausgeht, ist diese nicht begründet. Denn aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 1 u. 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Honoraranfragen per E-Mail und Telefon – So reagieren Sie richtig

Durch das Internet ist im Steuerberatungsmarkt eine hohe Transparenz entstanden und Mandanten vergleichen immer häufiger und intensiver die Angebote der einzelnen Kanzleien. Viele Mandanten sind dadurch honorarsensibler und wechselwilliger geworden. Immer wieder treten potenzielle Neumandanten per E-Mail oder Telefon mit einer Honoraranfrage an die Kanzlei heran. Interessente...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Keine Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage (§ 324 Abs. 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 324 Abs. 1 AktG wird die in § 150 AktG enthaltene Verpflichtung der AG (KGaA bzw. SE) zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 1ff.) für die eingegliederte Gesellschaft aufgehoben. Damit finden weder die Vorschriften über die Bildung und Dotierung (vgl. § 150 Abs. 1f. AktG) noch über die Verwendung bei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Pflichten bei Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (§ 175 Abs. 3 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Stellt – abweichend vom Regelfall – die HV den JA fest, so bestimmt § 175 Abs. 3 Satz 1 AktG, dass die gleichen Einberufungsvorschriften Anwendung finden wie für die normale ordentliche HV, bei der bereits eine Feststellung durch Vorstand und AR erfolgt ist. Das Gleiche gilt für die Billigung des KA durch die HV. Das bedeutet also, dass auch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Beziehung zur Zivilprozessordnung

Rn. 15 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 258 Abs. 2 werden die Vorschriften der ZPO über die Verpflichtung des Prozessgegners zur Vorlegung von Urkunden nicht tangiert. Diese werden insbesondere zur Anwendung gelangen, sofern die vorzulegenden Unterlagen keine Handelsbücher i. S. d. § 257 Abs. 1 Nr. 1 sind. Nach den allg. Vorschriften der ZPO setzt sich das Beweisverfahren a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsvoraussetzungen und -bereich

Rn. 5 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Vorschrift des § 261 setzt eine Pflicht zur Vorlage von Unterlagen und damit zur Führung und Aufbewahrung der Unterlagen auf einem Bild- oder anderen Datenträger voraus (vgl. ADS (1995), § 261, Rn. 3). Die Buchführungspflicht ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 238ff. (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 238; zu der im Zuge des Bilanzrechtsmodern...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Kosten

Rn. 10 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der zur Vorlage verpflichtete Kaufmann hat obligatorisch sämtliche Kosten zu tragen, die zur Lesbarmachung der Unterlagen notwendig sind. Begründet wird dies mit dem Äquivalent für den finanziellen Vorteil, der sich aus § 257 Abs. 3 ergibt (vgl. BT-Drs. IV/2865, S. 9; HdR-E, HGB § 261, Rn. 2; ADS (1995), § 261, Rn. 6). Kosten, die darüber hin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 324 AktG behandelt den Fall einer eingegliederten Gesellschaft und hat zum Hintergrund, dass die eingegliederte Gesellschaft nach § 319 AktG den Status einer rechtlich selbständigen Betriebsabteilung besitzt (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 324 AktG, Rn. 1). Die Hauptgesellschaft darf hiernach über das Vermögen der eingegliederten Gesellsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Haftungsfolgen einer Entsprechenserklärung

Rn. 18 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Es ist selbstverständliche Pflicht eines jeden Organmitglieds, für eine vollständige und gewissenhafte Entsprechenserklärung Sorge zu tragen. Eine Verletzung der dargelegten Pflichten kann im Verhältnis zur Gesellschaft bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 93 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2ff., 116 AktG zu Schadensersatzansprüchen gegen di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Form und Inhalt der Entsprechenserklärung (§ 161 Abs. 1 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Nach § 161 Abs. 1 AktG haben Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1) sowie weiterer Gesellschaften mit Kap.-Marktzugang (Abs. 1 Satz 2 AktG) außerhalb des JA bzw. KA jährlich zu erklären, dass den Verhaltensempfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird bzw. welche Verhaltensempfehlungen nicht angewendet wurden un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Prämissen und Objekte der Vorlegungspflicht

Rn. 6 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Anordnung zur Vorlage der Handelsbücher nach § 258 kann lediglich greifen, sofern die betroffenen Prozessparteien zur Führung und Aufbewahrung von Handelsbüchern verpflichtet sind. Mithin muss es sich um einen Kaufmann i. S. d. §§ 1ff. handeln (vgl. HdR-E, HGB § 238, Rn. 4). Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind bezüglich der Insolvenzma...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Steuerliche Vorschriften

Rn. 20 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Im Steuerrecht ist ebenso eine Pflicht zur Vorlegung von Urkunden kodifiziert, die sowohl gegenüber den Finanzbehörden (vgl. § 97 AO) als auch den Finanzgerichten (vgl. § 76 FGO) besteht. Die AO kennt dabei in diesem Kontext für steuerrechtliche Zwecke weit über die §§ 258ff. hinausgehende Vorlagepflichten. Aufgrund der gesetzlichen Verpflich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellungen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rn. 16 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Pflicht zur Einstellung in eine Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN ergibt sich aus § 272 Abs. 4 Satz 1–3. Die Rücklage kann aus dem Jahresüberschuss oder aus anderen frei verfügbaren Gewinnrücklagen (vgl. § 272 Abs. 4 Satz 3) gebildet werden. Dabei wird eine direkte Umbuchung von frei verfügbaren G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlageanordnung nach § 258 Abs. 1

Rn. 4 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Dem Wortlaut des § 258 Abs. 1 folgend, ist eine Partei (des Rechtsstreits) lediglich zur Vorlage der Handelsbücher verpflichtet, sofern (kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sind) die Pflicht zur Führung von Handelsbüchern besteht, ein Rechtsstreit vorliegt, sowie das Gericht entweder auf Antrag oder von Amts wegen die Vorlage beantragt hat. I. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erteilung von Abschriften

Rn. 10 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Soweit der Aktionär dies verlangt, hat die Gesellschaft gemäß § 175 Abs. 2 Satz 2 AktG Abschriften der Vorlagen zu erteilen. Das Verlangen kann formlos erfolgen (vgl. AktG-GroßKomm. (2006), § 175, Rn. 13), der Aktionär hat sich ggf. ausreichend zu legitimieren. Nach zutreffender Ansicht sind die anfallenden Kosten (einschließlich Versandkoste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Information über die Internetseite

Rn. 11 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG entfallen die Pflichten zur Auslegung und Erteilung von Abschriften soweit die Dokumente über das Internet (Internetseite der Gesellschaft) für denselben Zeitraum zugänglich sind. Diese Form der Informationsweitergabe ist inzwischen in der Praxis weit verbreitet (vgl. dazu Rieckers, DB 2019, S. 107ff.)mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Aufnahme in den Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 8 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 172 Satz 2 AktG regelt die selbstverständliche Pflicht des AR, die HV genau über seine Beschlussfassungen zu unterrichten. Nach § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG ist bereits die Billigung im Bericht des AR an die HV aufzuführen, so dass § 172 Satz 2 AktG lediglich die Beschlüsse meinen kann, durch die die Zuständigkeit der HV zur Feststellung des JA ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 300 AktG regelt für den sog. Vertragskonzern die Dotierung der gesetzlichen Rücklage in Abänderung von § 150 Abs. 2 AktG bei UN-Verträgen (GAV, Teil-GAV, BHV) von AG, KGaA und SE. Zweck der Vorschrift ist es, bilanziell eine Aushöhlung betreffender Gesellschaft zu verhindern. Bestünde diese Sondervorschrift nicht, würde infolge der Anknüpfun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 301 AktG dient der Kap.-Erhaltung im Interesse der Gläubiger. Daher legt § 301 Satz 1 AktG zwingend einen Höchstbetrag der Gewinnabführung fest (vgl. Hüffer-AktG (2020), § 301, Rn. 1). Die Kap.-Erhaltung wäre gefährdet, wenn UN i. R.d. Gewinnabführung verpflichtet werden würden, mehr Gewinn abzuführen als dies der handelsrechtliche JA unter ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anordnung auf Antrag oder von Amts wegen

Rn. 10 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Neben den nach § 258 Abs. 2 unberührten allg. Vorschriften der ZPO (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 258, Rn. 15ff.) erleichtert § 258 Abs. 1 wesentlich die Beweisführung mittels im Besitz oder Zugriff der gegnerischen Partei oder anderer Dritter befindlicher Handelsbücher einer Partei. Das Gericht kann nämlich auf Antrag einer Partei oder von Amts w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Einberufungspflicht (§ 175 Abs. 1 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 175 Abs. 1 AktG hat der Vorstand unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die HV nach Eingang des Berichts des AR einzuberufen. Mit Bericht des AR ist dessen Prüfungs- und Rechenschaftsbericht nach § 171 Abs. 2 AktG gemeint (vgl. HdR-E, AktG § 171, Rn. 24). Kommt der AR seiner Berichtspflicht nicht n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Feststellung durch Billigung des Aufsichtsrats

Rn. 2 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Im Normalfall erfolgt die Feststellung durch Vorstand und AR (vgl. § 172 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG), und zwar, indem der AR den vom Vorstand aufgestellten JA billigt. Die Feststellung des JA macht den JA zu einem endgültigen (vgl. AktG-GroßKomm. (2006), § 172, Rn. 8; Hüffer-AktG (2020), § 172, Rn. 2). Zu unterscheiden ist die Feststellung von ...mehr