Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.1.2 Zuordnung von Stoffen und Teilen zur Betriebsstätte

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Stammhaus oder zur Betriebsstätte ergibt sich aus der Funktion der Betriebsstätte, d. h. aus ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich. Insoweit ist streng zwischen Montage- und Baustellenbetriebsstätte zu unterscheiden. Vom Stammhaus geliefertes Montagegut muss diesem zugerechnet werden.[1] Dies folgt aus der Rechtsprechung[2], wonach der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.2 Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Beschränkt sich die Tätigkeit des Stammhauses auf die geschäftliche Oberleitung, so kann dies z. B. auch in der Wohnung des Steuerpflichtigen erfolgen. Zu beachten ist, dass eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte abkommensrechtlich immer eine Geschäftseinrichtung voraussetzt[1].mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt i. d. R. das Belegenheitsprinzip. Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gewerbliche Einkünfte, z. B. infolge der Anwendung des Verpachtungserlasses, handelt es sich DBA-rechtlich nicht um einen Gewerbebetrieb. Es prüft die Finanzverw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.3 Allgemeine Grundsätze der Aufwandszuordnung

Eine Aufteilung und Zuordnung von allgemeinen Aufwendungen sind[1] nur möglich, wenn und soweit die Aufwendungen durch eine spezielle Leistung des Stammhauses ausgelöst wurden (z. B. Regie- und Kontrollleistungen), eine Leistung des Stammhauses an Dritte vorliegt, die auch der Betriebsstätte zugute kommt (z. B. Rechtsberatung, Werbung). Als derartige weiter zu belastende Aufwen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.2.2 Gebietsmäßige Abgrenzung

Bei den sog. Vertreterbetriebsstätten (abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht i. S. v. Art. 5 Abs. 5 OECD-MA) kommt es im Gegensatz zu § 12 AO nach dem DBA nicht auf eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung des vertretenden Unternehmens an. In diesen Fällen wird die Betriebsstätte allein schon durch die "ständige Vertretereigenschaft" der in dem anderen Vertragsstaat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.4 Beteiligungen an Personengesellschaften/Sozietäten mit ausländischer Betriebsstätte

Beteiligungen an Personengesellschaften werden nach DBA-Recht als Unternehmensgewinne i. S. d. Art. 7 OECD-MA qualifiziert. Die mitunternehmerische Beteiligung eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen an einer in- oder ausländischen Personengesellschaft, die im Ausland eine Betriebsstätte unterhält, führt dazu, dass die Betriebsstätte dem inländischen Beteiligten jewei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.5 Gemeinschaftsbauprobjekte

Bei größeren Auslandsbauaktivitäten schließen sich häufig die beteiligten deutschen Firmen zu einer Projektgemeinschaft zusammen. Wenn die örtliche Anwesenheit der einzelnen Firmen nicht über der nach dem jeweiligen DBA maßgebenden Frist (OECD-MA: 12 Monate) liegt, stellt sich die Frage, ob auf die Tätigkeit der Einzelfirma oder der Gemeinschaft abzustellen ist. Nach Auffassu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.6.4 Gesetzliche Nachbesserung im Jahressteuergesetz 2010

Mit der Einfügung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 ist nun ausdrücklich gesetzlich klargestellt, dass unmittelbar die Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte den Verlust des inländischen Besteuerungsrechts bedeutet und damit die Entstrickung auslöst. Es handelt sich um den sog. Hauptanwendungsfall, bei dem allein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.5 Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG in Fällen der doppelten Ansässigkeit

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich nur auf die unbeschränkte Steuerpflicht nach nationalem Recht. Ob Deutschland bei einer doppelten Ansässigkeit auch gem. Art. 4 OECD-MA als Ansässigkeitsstaat i. S. d. jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens angesehen wird, ist für die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG unbeachtlich.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9.7 Ausblick: Die neue Ausnahme – Rückfall des Besteuerungsrechts bei hybriden Strukturen

Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermei dungsrichtlinie (ATAD­ Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) vom 10.12.2019 sieht in § 50 Abs. 9 EStG-E einen weiteren Rückfall des Besteuerungsrechts bei hybriden Strukturen vor. Die geplante 3. Alternative lautet: "3. die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie einer Betriebsstätte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.7 Entstrickung bei Wegzug eines Einzelunternehmers

In der Vergangenheit hatten sowohl der BFH als auch die Finanzverwaltung beim Wegzug eines Einzelunternehmers in Fortsetzung der finalen Entnahmetheorie eine Betriebsaufgabe (des deutschen Betriebs) unterstellt. Mit Urteilen v. 28.10.2009[1] hat der BFH – abweichend von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung – entschieden, dass die Verlegung des Betriebs in das Ausland nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2. Zuweisung des Besteuerungsrechts für gewerbliche Einkünfte

Die Zuweisung des Besteuerungsrechts ergibt sich regelmäßig aus dem DBA-Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort belegene Betriebsstätte aus. Übt das Un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Zuordnung von Vermögenswerten einschließlich Chancen und Risiken (§§ 5-10 BsGaV)

In den §§ 5 bis 9 BsGaV werden Zuordnungsregelungen für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Beteiligungen, sonstige Vermögenswerte und Chancen und Risiken getroffen. Für die Frage, ob ein Vermögenswert vorliegt oder nicht, kommt es weder auf die Bilanzierbarkeit dem Grunde nach noch auf die tatsächliche bilanzielle Behandlung an (weite Auslegung). Auch nicht bilanz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.1.1 Allgemeine Grundsätze

Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet werden können (Grundsatz der Einmalzuordnung). Dies bereitet insbesondere Probleme im Baubereich, wenn z. B. Maschinen im selben Jahr von mehreren Betriebsstätten bzw. dem Stammhaus genutzt werden. Bei partiellen Nutzungen ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Im Hinblick auf europarechtliche Bedenken[1] wurde die Milderungsregelung des § 4g EStG eingeführt: Auf unwiderruflichen Antrag kann ein unbeschränkt Steuerpflichtiger in den Fällen der "Quasi-Entnahme" von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG die aufzulösenden stillen Reserven auch in einen Ausgleichsposten einstellen, soweit das Wirtschaftsgut ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1. Übersicht über die Detailprobleme der Betriebstättenbesteuerung

Im Einzelnen ergibt sich folgendes Prüfschema:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9.2 Erste Ausnahme – Aktivitätsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen

Nur ausnahmsweise sehen die DBA wie z. B. Art. 24 DBA Schweiz einen Aktivitätsvorbehalt vor, d. h., die Einkünfte aus passiver Tätigkeit fallen unter die Anrechnungsmethode. Die DBA enthalten Aktivitätsklauseln, die entweder einen eigenen Katalog der "begünstigten" gewerblichen Aktivitäten enthalten oder auf den Katalog der Hinzurechnungsbesteuerung in § 8 AStG verweisen. Sow...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.3.7 Zuordnung der übrigen Passiva/Finanzierungsaufwendungen (§§ 14, 15 BsGaV)

Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Akzessorietät, d. h. Zuordnung entsprechend der Finanzierung von Wirtschaftsgütern, erfolgt die Zuordnung von Passiva erst nach Zuordnung der Eigenkapitalausstattung. Ansonsten würden sich zufällige Ergebnisse bzw. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Praxis-Beispiel Wegfall von Gestaltungsmöglichkeiten Für eine neu gegründete auslän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 8.2 Laufende Gründungskosten

Problematisch sind bei den laufenden Gründungskosten nicht die unmittelbaren Gründungskosten, sondern die Kosten, die bereits im Vorbereitungsstadium anfallen. Es handelt sich hierbei um Kosten wie Reisekosten, Beratungskosten im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt evtl. zu errichtende Betriebsstätte. Im Betriebsstättenstaat ist es regelmäßig zweifelhaft, ob die laufenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.3 Entstrickung von Wirtschaftsgütern

Die Realisierung von stillen Reserven erfolgt bei allen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und Umlaufvermögens, es wird auch nicht zwischen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern unterschieden. Bei der praktischen Umsetzung der Entstrickungsregeln in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 Abs. 1 KStG kommt man zu folgenden Fallgruppen, in denen sich die Frage stellt, ob ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.8.1 Grundzüge nach dem OECD-MA

Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gehören nicht zu den Ruhegehältern i. S. des Art. 18 OECD-MA (selbst wenn Arbeitgeber Beiträge entrichten), sondern können nach dem OECD-MA nur im Wohnsitzstaat besteuert werden, da es sich um sonstige Bezüge i. S. des Art. 21 OECD-MA handelt. Viele DBA enthalten aber abweichende Regelungen von diesem Wohnsitzprinzip für Deutsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abgrenzung zu Art. 15 OECD-MA (Ruhegehalt oder nachträglicher Arbeitslohn)

Art. 18 OECD-MA regelt nur das Besteuerungsrecht für die privaten Ruhegehälter für eine frühere unselbstständige Arbeit i. S. des Art. 15 OECD-MA sowie über die Rückverweisung in Art. 19 Abs. 3 OECD-MA für Ruhegehälter, die aus einem Betrieb gewerblicher Art stammen. Nachzahlungen für Tätigkeiten, die, bezogen auf die Aktivzeit, nicht unter Art. 15 oder 19 Abs. 3 OECD-MA fall...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.12 Altersbezüge im öffentlichen Dienst (Art. 19 OECD-MA)

2.12.1 Grundzüge des Kassenstaatsprinzips Nach Art. 19 Abs. 2 OECD-MA können Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder dieser Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, grundsätzlich nu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2 Besteuerungsrechte nach dem OECD-Musterabkommen

2.1 Überblick Nach Art. 18 der OECD-MA wird das Besteuerungsrecht für "private" Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen wie z. B. Witwen- und Waisenpensionen, die für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit gewährt werden, ausschließlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zugewiesen. Entsprechendes gilt für Renten, wobei der Rentenbegriff in jedem DBA definiert wird. Insbesondere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 5.2 Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien ausländischem Arbeitlohn (Art. 14 OECD-MA)

5.2.1 Ursprüngliche Rechtslage Nach dem früheren Wortlaut von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kam ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG (Vorsorgeaufwendungen) nur dann in Betracht, wenn diese nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen standen. Die Regelung entsprach § 3c Abs. 1 EStG für den Werbungskosten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.2.3 Qualifikationskonflikt im engeren Sinn

Dieser liegt vor, wenn die Vertragsstaaten über Art. 3 Abs. 2 OECD-MA Abkommensbegriffe nach dem innerstaatlichen Recht auslegen. Praxis-Beispiel Qualifikationskonflikt – Grundbeispiel Deutschland behandelt Sondervergütungen, die der Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft von der Gesellschaft bezieht (z. B. Zinsen für ein Darlehen) als Unternehmenseinkünfte (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.1.2 Kapitalrückzahlungen und Liquidationsraten

Probleme bereiten vorrangig Kapitalrückzahlungen und Liquidationsraten. Praxis-Beispiel Liquidation Der Mandant hat in seinem Depot auch (unter/über 1 %) Anteile an einer Schweizer AG, die liquidiert wird. Die Schweiz erhebt auf den gesamten Rückzahlungsbetrag eine Verrechnungsteuer von 35 %, d. h. ohne nähere Untersuchung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Alternative I: Di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.12.1 Grundzüge des Kassenstaatsprinzips

Nach Art. 19 Abs. 2 OECD-MA können Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder dieser Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, grundsätzlich nur in diesem Staat besteuert werden (Kasse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.12.5 Sonderregelung für Ortskräfte

Art. 19 enthält häufig Sonderregelungen vor sogenannte Ortskräfte, d. h. nicht im originären konsularischen Dienst tätige Beschäftigte von Botschaften, Konsulaten etc. Hierbei gilt: Hat der Empfänger der Ruhegehaltszahlungen die Staatsangehörigkeit des Ansässigkeitsstaates, steht abweichend von Art. 19 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA nur dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.12.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Das Kassenstaatsprinzip des 19 Abs. 2 OECD-MA ist vorrangig zu Art. 18 OECD-MA.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sind folgende DBA-Artikel zu prüfen: unbewegliches Vermögen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Artikel 6 OECD-MDBA Seeschifffahrt, Binnenschifffart und Luftfahrt: Artikel 8 OECD-MDBA Lizenzen: Artikel 12 OECD-MDBA sonstige Einkünfte: Artikel 21 OECD-MDBA Entsprechendes gilt für Veräußerungsgewinne, die in Artikel 13 geregelt sind...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.12.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Der öffentliche Dienst umfasst i. d. R. gleichermaßen Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte und Arbeiter. Abgeordnete erzielen keine Vergütungen i. S. des Art. 19 Abs. 1 OECD-MA, da sie keine unselbstständige Tätigkeit ausüben.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.12.6 Rückausnahmen bei früherer Tätigkeit in einem Betrieb gewerblicher Art

Das Kassenstaatsprinzip greift nicht, wenn die aktive Tätigkeit in einem Betrieb gewerblicher Art des Staates erfolgte. Die Besteuerung erfolgt dann nach Art. 19 Abs. 3 OECD-MA regelmäßig nach Art. 18 OECD-MA. Die Frage, wann eine gewerbliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, ist häufig umstritten bzw. in den deutschen DBA unterschiedlich geregelt. Viele Staaten, wie z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.1 Anwendungsbereich: Qualifikationskonflikte

§ 50 Abs. 9 Satz 1, 1. Alt. EStG verweist bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht ebenfalls an den Wohnsitzstaat (Deutschland) zurück. Qualifikationskonflikte haben ihre Ursache in einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; sie können unterschiedliche Ursachen haben. § 50d Abs. 9 Satz 1, 1. Alt. EStG ist faktisch die Umsetzung der A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Abgrenzung zu Veräußerungsrenten

Die Besteuerung von Veräußerungsrenten richtet sich dagegen nach Art. 13 OECD-MA (Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen, z. B. Veräußerung eines Betriebs auf Rentenbasis). Kommt der Veräußerungsrente Versorgungscharakter zu, fällt sie regelmäßig unter den Regelungsinhalt von Art. 21 OECD-MA (andere Einkünfte).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.2.2 Auslegungskonflikt

Entsprechendes gilt, wenn die Rechtsanwender in den Vertragsstaaten Abkommensbestimmungen unterschiedlich auslegen. Praxis-Beispiel Auslegungskonflikt Ein in Deutschland ansässiger Musiker enthält als Mitglied einer Musikband (= GbR) Vergütungen für CD-Aufnahmen, die während einer Konzertreise im anderen Staat entstanden sind. Deutschland betrachtet die Vergütungen als Lizenzg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9 Allgemeiner automatischer Auskunftsaustausch

Das BEPS Projekt der OECD und die sog. Panama Leaks führten zur politischen Forderung auf mehr internationale Transparenz. Im Dezember 2014 nahm der Rat der Europäischen Union dann die Richtlinie 2014/107/EU an, die eine Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (die "EU-Amtshilferichtlinie") vorsieht. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 8.3 Veräußerung von Anteilen an Immobilien-Kapitalgesellschaften

Wie unter Tz. 7 dargelegt, werden häufig Immobilienobjektgesellschaften für ausländischen Grundbesitz genutzt. Bei der Veräußerung entsprechender Anteile ist zu differenzieren: Regelfall Nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA und den meisten deutschen DBA liegt das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzstaat, d. h. im vorliegenden Fall bei Deutschland. Sonderregel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.12.4 Rechtsfolgen

Das Besteuerungsrecht steht gemäß den Regelungen im Musterabkommen ausschließlich dem Kassenstaat zu. Der Ansässigkeitsstaat hat in der Regel kein Besteuerungsrecht. Die Einkünfte werden dann im Ansässigkeitsstaat von der Steuer freigestellt, jedoch regelmäßig im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.1.5 Prüfung des Besteuerungsrechts für Veräußerungsgewinne

Das Besteuerungsrecht für ab 2009 unter § 20 Abs. 2 EStG erfasste Kursgewinne (wie z. B. Aktienverkäufe) ist auf DBA-Ebene wie bisher nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA zu prüfen. Das MA weist in diesen Fällen dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers das Besteuerungsrecht zu. Im Einzelfall ist jedoch das jeweilige DBA zu beachten. Besteuerungsrechte für Quellenstaaten gibt es aber nu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.10 Begriff der "Rente"

Der Begriff der Rente wird in Art. 18 Abs. 2, 3 oder 4 der deutschen DBA definiert. Er entspricht dem deutschen Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Verpflichtung (= Rentenstammrecht) vorliegt, das dem Berechtigten für entweder bestimmte Zeit (Fall der Zeitrente) oder für eine vom Leben einer Person abhängige Zeit (Fall der Leibrente) eingeräumt ist....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Überblick

Nach Art. 18 der OECD-MA wird das Besteuerungsrecht für "private" Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen wie z. B. Witwen- und Waisenpensionen, die für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit gewährt werden, ausschließlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zugewiesen. Entsprechendes gilt für Renten, wobei der Rentenbegriff in jedem DBA definiert wird. Insbesondere erfolgt hier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Abgrenzung zu Sozialversicherungsrenten

Sozialversicherungsrenten fallen nach dem OECD-MA unter die Auffangregelung des Art. 21 MA. Es gilt das Wohnsitzprinzip. Viele DBA sehen aber abweichend hiervon das Kassenstaatsprinzip, d. h. eine Quellenbesteuerung vor. Die Behandlung in Deutschland ist in diesem Fall unterschiedlich. Zum Teil gilt die Steuerfreistellung, d. h. die Rente wirkt sich nur im Rahmen des Progres...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Im Inland ansässige Arbeitnehmer, die infolge der zunehmenden Globalisierung der Tätigkeit während der aktiven Arbeitszeit im Ausland (z. B. bei Kunden oder verbundenen Firmen) tätig waren, beziehen nach ihrem Eintritt in den Ruhestand neben der inländischen Sozialversicherungs- und ggf. Betriebsrente häufig auch eine Altersversorgung aus dem Ausland. Es kann sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1 Prüfreihenfolge

Aus dem Wortlaut des Art. 18 OECD-MA ergibt sich folgende Prüfreihenfolge für Renten und Pensionen i. S. des Begriffs "Ruhegehälter":mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.3 Betroffene Ruhegehälter

Es muss sich um Zahlungen für ein bereits beendetes Arbeitsverhältnis handeln. Zum abzugrenzenden Begriff der Renten vgl. Tz. 2.10.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4 Dritte Ausnahme – Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens

Im Abkommensrecht gilt grundsätzlich die These der Vermeidung virtueller Doppelbesteuerung. D.h. wenn Deutschland, was für Gewinne an einer ausländischen Personengesellschaft der Regelfall ist, auf die Besteuerung in Art. 7 OECD-MA verzichtet und dem Staat der Personengesellschaft die ausschließliche Besteuerung zuweist, so ist dies definitiv – unabhängig von der Frage, ob d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.5 Arbeitgeber (Zahlungsverpflichtete)

Die Anwendung des Art. 18 des jeweiligen DBA setzt grundsätzlich die Zahlung durch einen sog. privaten Arbeitgeber voraus. Hingegen sind Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst nur im Kassenstaat steuerpflichtig (i. d. R. Regelung im Art. 19 Abs. 2 DBA). Bei einer früheren Tätigkeit in einem Betrieb gewerblicher Art gilt allerdings im Hinblick auf die Verweisung in Art. 19 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.7 Ausgestaltung der Besteuerung im ausländischen Quellenstaat

Die ausländische Besteuerung kann entweder im Abzugswege (abgeltende Quellensteuer) oder im Rahmen einer Veranlagung (zum individuellen Steuersatz) erfolgen.mehr