Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abgeleitet zu kläre...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.3 Wahlrechte aus den themenspezifischen ESRS

Rz. 49d Weiterer Spielraum ergibt sich ganz konkret durch die in den ESRS benannten 269 Wahlrechte und darüber hinaus durch eine auffällige Diskrepanz zwischen den Zielen der themenspezifischen ESRS und den konkret anzugebenden Informationen. Grundsätzlich haben alle ESRS ein zumeist sehr breites, aber konkretes Ziel vorangestellt. So fordert exemplarisch ESRS E2.1 zu Umwelt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Einklangprüfung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 87 Prüfungsobjekt ist der Lagebericht gem. § 289 HGB bzw. der Konzernlagebericht gem. § 315 HGB. Die dortigen gesetzlichen Anforderungen werden durch GoB konkretisiert, die mit DRS 20 Konzernlagebericht kodifiziert sind (Rz 56). Auch wenn die DRS qua Gesetzesvermutung nur Konzern-GoB darstellen, liefern sie wegen der weitgehenden inhaltlichen Übereinstimmung der Gesetzes...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 7 Neben der größenabhängigen Freistellung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung bestehen mit den §§ 291, 292 HGB weitere, größenunabhängige Vorschriften, die eine Befreiung aufgrund eines ersatzweisen Einbezugs in einen Konzernabschluss auf höherer Ebene durch ein übergeordnetes MU vorsehen. Die §§ 291, 292 HGB sind dabei vorrangig zu prüfen. Die Befreiungsmöglichke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 10 Kleine Ges. und Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 Satz 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB) dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, d. h., sie brauchen nur die Posten aufzunehmen, die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichnet sind; die mit arabischen Zahlen bezeichneten Posten müssen nicht ausgewiesen werden. Rz. 11 Für kleine KapCoGes hat der Gesetzgeber mit dem Micro...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 317 HGB regelt Gegenstand und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung. Die Vorschrift legt die Durchführung der Abschlussprüfung fest bzw. welche Anforderungen an die Verrichtung der Prüfung gestellt werden. Der Zweck der Vorschrift liegt somit in der Sicherstellung der Qualität der Abschlussprüfung. Aus theoretischer Sicht dient eine Abschlussprüfung i. S. v. § 317...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Widerruf von Bestätigungsvermerken

Rz. 173 Mangels gesetzlicher Regelung hat sich der unter bestimmten Voraussetzungen gebotene Widerruf eines Bestätigungsvermerks nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen sowie Berufsgrundsätzen zu vollziehen.[1] Soweit der Abschlussprüfer erkennt, dass die Voraussetzungen zur Erteilung des von ihm abgegebenen Bestätigungsvermerk nicht vorgelegen haben und die geprüfte Gesellschaft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Umfang (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 36 Der Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses wird in Abs. 1 Satz 2 und 3 nur indirekt geregelt, indem dort bestimmte Aussagen über den Prüfungsgegenstand gefordert werden.[1] Rz. 37 Satz 2 der Vorschrift verlangt vom Abschlussprüfer die Prüfung, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Bedingte Erteilung von Bestätigungsvermerken

Rz. 157 Der Abschlussprüfer kann den Bestätigungsvermerk unter eine Bedingung stellen. Dabei kommt nur eine aufschiebende Bedingung in Betracht. Eine auflösende Bedingung, d. h. eine nachträglich wegfallende Wirksamkeit, ist im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Verlässlichkeit des Bestätigungsvermerks und aufgrund bestehender Rechtsfolgewirkungen (Feststellung de...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.10 Bestätigungsvermerk in fremder Sprache

Rz. 207 Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den geprüften Jahresabschluss, der wiederum nach § 244 HGB zwingend in deutscher Sprache aufzustellen ist. Damit ist nach h. M. auch der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB zwingend in deutscher Sprache zu erteilen.[1] Dies gilt auch für die Offenlegung gem. § 325 HGB. Rz. 208 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Übersetzunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Factoring – Finanzierungsal... / 6 Fachbegriffe – knapp erläutert

Im Zusammenhang mit dem Factoring tauchen Fachbegriffe auf. Diese erläutern wir Ihnen nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge. Asset Backed Finanzierung Die Grundlage hierbei ist der Verkauf von Forderungen aus Außenständen eines Unternehmens, um einerseits die Liquidität zu erhöhen und andererseits um eine Absicherung gegen Zahlungsausfall der Schuldner zu erreichen. Im wei...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.4 Prüfung und Publizität der IFRS-Konzernrechnungslegung

Rz. 13 Nach § 315e Abs. 1 HGB haben pflichtgemäße bzw. über den Verweis in Abs. 3 auch die freiwilligen deutschen Anwender der IFRS im Konzernabschluss die handelsrechtlichen Vorgaben zur Prüfung und Publizität analog zu den HGB-Anwendern zu befolgen. Damit sind die IFRS-Konzernabschlüsse nach § 316 Abs. 2 HGB zusammen mit den Konzernlageberichten durch einen Abschlussprüfer...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.20 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2019 Akteneinsichtsrecht im Besteuerungs- und Klageverfahren / Datenschutz-Grundverordnung / § 91 AO / § 364 AO / § 78 FGO Im Besteuerungsverfahren besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Gleiches gilt auch für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Ansprüche insoweit ergeben sich weder aus § 91 AO noch aus § 364 AO. Die FinVerw ist allerdings nicht daran gehindert,...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3.1 Offenlegung eines unrichtigen Konzernabschlusses oder -lageberichts

Rz. 197 Nach § 331 Nr. 3 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Befreiung nach § 291 Abs. 1 und 2 HGB oder einer nach § 292 HGB erlassenen Rechtsvorschrift einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältnisse des Konzerns unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, vo...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.4.1 Zuwiderhandlungen bei der Offenlegung

Rz. 125 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Offenlegung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung einer Vorschrift des § 328 HGB über Form oder Inhalt zuwiderhandelt. Rz. 126 Unterlässt das vertretungsberechtigte Organ die Offenlegung vollständig, so kann...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3.2 Zuwiderhandlungen bei der Offenlegung

Rz. 204 § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB sanktioniert die Verletzung des § 328 HGB über Form und Inhalt der offenzulegenden Unterlagen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR (Unternehmen von öffentlichem Interesse bis zu 500.000 EUR). Rz. 205 Für den "PublG-Konzern" besteht eine entsprechende Regelung in § 20 Nr. 5 PublG.mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.4 Bilanzierungsverstöße bei der Offenlegung des Abschlusses

Rz. 122 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften zur Offenlegung des Jahresabschlusses durch Übermittlung an die das Unternehemsregister führende Stelle verpflichtet. Rz. 123 Dies gilt zunächst größenunabhängig für alle Kapitalgesellschaften. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen nach § 326 HGB aber nur die Bilanz und den Anhang o...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.6.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 175 § 17 PublG bestraft die unrichtige Darstellung (unrichtige Wiedergabe und Verschleierung) der Verhältnisse des Unternehmens im Jahresabschluss oder Lagebericht. §§ 18, 19 PublG sanktionieren die Verletzung der Berichtspflicht bzw. Geheimhaltungspflicht durch den Abschlussprüfer. § 19a PublG bestraft Mitglieder des Aufsichtsrats oder eines eingerichteten Prüfungsaussc...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3 Bilanzierungsverstöße bei der Offenlegung des Konzernabschlusses

2.7.3.1 Offenlegung eines unrichtigen Konzernabschlusses oder -lageberichts Rz. 197 Nach § 331 Nr. 3 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Befreiung nach § 291 Abs. 1 und 2 HGB oder einer nach § 292 HGB erlassenen Rechtsvorschrift einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältn...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 154 Werden in eine Bilanz Gegenstände aufgenommen, die der Gesellschaft überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden sind (z. B. Sacheinlagen) und finden diese unrichtigen Angaben Eingang in den Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG), so liegt ein Verstoß gegen § 82 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG vor (so genannter Gründungsschwindel). Rz. 155 Nach § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG mac...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.4.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 161 Nach § 147 Abs. 2 Nr. 1 GenG macht sich strafbar, wer als Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates oder als Liquidator die Verhältnisse der Genossenschaft in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, die Mitglieder oder die Haftsummen, in Vorträgen oder Auskünften in der Generalversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert. § 147 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 140 Wie bereits eingangs festgestellt wurde, hat sich der Anwendungsbereich der speziellen aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 400, 403 und 404 AktG) durch die Einführung der §§ 331 ff. HGB wesentlich verringert.[1] Rz. 141 Wegen § 331 HGB kommt § 400 AktG nur noch eine beschränkte Bedeutung zu. Er ist nur noch für solche Fälle relevant, die nicht von § 331 HGB erfasst wer...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.4.2 Verletzung der Offenlegungspflicht

Rz. 127 Nach § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB [1] leitet das Bundesamt für Justiz gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die die in § 325 HGB niedergelegten Offenlegungsverpflichtungen (oder die in § 325a HGB vorgeschriebene Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen) nicht befolgen, wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen O...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 3 Übermittlung Unternehmensregister

Rz. 55 Für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2022 begannen, war der Betreiber des Bundesanzeigers seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) am 1.1.2007 das Offenlegungsmedium für gemäß § 325 HGB pflichtgemäß offenzulegende sowie ggf. darüber hinaus freiwillig veröffentlichte Info...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 5 Kritische Würdigung

Rz. 61 Sobald eine standard-/normspezifische Taxonomie respektive ein korrespondierendes Update – ggf. unter Berücksichtigung von branchen-/bereichsindividuellen Spezifika – zur Verfügung steht, wird eine zeitnahe Erstellung, Prüfung und Verbreitung von Geschäftsberichten und/oder anderen (Finanz-)Informationen, ermöglicht. Eine standardisierte Erstellung und Berichterstattu...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.1 Übersicht

Rz. 22 Getragen von den Entwicklungen der Kommunikations- und Informationstechnologie sowie den mit einem nicht automatisierten und standardisierten Financial Reporting (oder dessen Analyse durch Abschlussadressaten) einhergehenden Ineffizienzen und Transaktionskosten hat sich XBRL in den vergangenen Jahren zum Standard für die elektronische Unternehmensberichterstattung ent...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.4 Erweiterung des Ordnungsgeldrahmens

Rz. 251 Der in Umsetzung der Transparenzrichtlinie neu eingefügte § 335 Abs. 1a HGB erweitert den Ordnungsgeldrahmen für die Sanktionierung versäumter Offenlegungspflichten kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften. Rz. 252 Anstelle des Höchstbetrages von 25.000 EUR kann nun der höhere Wert aus 10 Millionen EUR, 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes und dem 2-fachen Wert des...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.6 European Single Electronic Format (ESEF) der ESMA

Rz. 44 Die Europäische Union (EU) trug dem Wert einheitlicher und vergleichbarer Finanzberichterstattung bereits mit der für kapitalmarktorientierte Unternehmen[1] verpflichtenden Einführung der IFRS Rechnung. Die Vorteile, diese (und weitere Finanzberichte) auch maschinenlesbar zu veröffentlichen, sollten ebenfalls exploitiert werden und hebt damit die Vorgaben der Transpar...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 12.2 Bundesrecht

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.1 Bilanzierungsverstöße – Begriff und Abgrenzung

Rz. 1 Der Begriff "Bilanzierungsverstoß" soll im Folgenden sowohl für die Verletzung gesetzlich oder anderweitig normierter Bilanzierungsvorschriften (z. B. des Handels- und Steuerrechts, des Börsenrechts, der Rechnungslegungsstandards etc.) als auch für die Missachtung von Bilanzierungsregeln, die durch unbestimmte Rechtsbegriffe vorgegeben sind (wie z. B. durch die Grundsä...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2 Verletzung handelsrechtlicher Bilanzierungsvorschriften und ihre Folgen

Rz. 8 Historisch betrachtet finden sich Sanktionen gegen handelsrechtliche Bilanzierungsverstöße bereits in Art. 249 ADHGB, der im Rahmen der Aktiennovelle von 1870 eingefügt wurde. Die wohl wichtigste Änderung war die Einführung der §§ 331 ff. HGB durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985[1] sowie der §§ 335a, b HGB a. F. durch das Kapitalgesellschaften- un...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3.3 Verletzung der Offenlegungspflicht

Rz. 206 § 335 HGB ermöglicht die Erzwingung der Offenlegungspflicht des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung durch Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Insoweit kann auf die Ausführungen unter Rz. 127 ff. verwiesen werden. Rz. 207 Für den "PublG-Konzern" findet sich eine entsprechende Regelung in § 21 PublG.mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.6 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Unternehmen, die unter das PublG fallen

Rz. 174 Da die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen großer Unternehmen unabhängig von der Rechtsform des Unternehmensträgers jeweils in vergleichbarer Weise auftreten, wurde das rechtsformunabhängige Publizitätsgesetz (PublG) verabschiedet. Es dehnt die aktienrechtliche Publizitätspflicht auf Großunternehmen[1] vom Einzelkaufmann bis hin zu bestimmten öffentlichen Unte...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.8 Verstöße bei der Finanzberichterstattung

Rz. 257 Verstöße im Rahmen der Finanzberichterstattung werden vom WpHG nicht als Straftaten, sondern als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert (§ 120 WpHG). Rz. 257a Nach § 114 Abs. 1 Satz 1, § 115 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 116 Abs. 1 Satz 1 WpHG sind die dort genannten Unternehmen verpflichtet, einen Jahresfinanzbericht, Halbjahresfinanzberichte bzw. einen Zahlungsbericht der Öffent...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 1.1 Entstehungsgeschichte und Zielsetzung

Rz. 1 In Konsequenz genereller Entwicklungen und Trends hin zu globalisiertem wirtschaftlichem Handeln und insbesondere getrieben durch die Entwicklungen der Kommunikations- und Informationstechnologie haben sich nicht nur die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung selbst, sondern auch jene an die Informationsübermittlung und -verarbeitung erheblich geändert. Wäh...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.2 Arten von Bilanzierungsverstößen

Rz. 4 Bilanzierungsverstöße lassen sich zum einen nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung klassifizieren: Sie können bereits im Rahmen der Aufstellung des Abschlusses begangen werden. Dabei ist zwischen der unterlassenen Aufstellung, bei der wiederum die Fälle völligen Unterlassens von jenen abzugrenzen sind, bei denen die Aufstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erf...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / II. Rechtsformwahl

Eine GmbH kann gem. § 1 GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden und eignet sich daher – ebenso wie der mitgliedschaftlich organisierte Idealverein – auch für gemeinnützige Zweckverfolgungen, etwa im Bereich von Tätigkeiten mit einem höheren Kapitaleinsatz.[5] Die gGmbH kann ihren anerkannten Gemeinnützigkeitsstatus mit der Abkürzung "gGmbH" kenntlich mach...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 4 Anwendung des European Single Access Point (ESAP)

Rz. 59 Vergleichbar mit der US-amerikanischen EDGAR Datenbank (vgl. Rz. 26) beabsichtigt die Europäische Union ein zentrales europäisches Zugangsportal, den European Single Access Point (ESAP) einzuführen.[1] Unter Federführung der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) soll eine kostenlos nutzbare Plattform für eine Vielzahl von Informationen geschaffen we...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 17.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 20.2 Bundesrecht

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Konzernabschlussanalyse nac... / 7 Analyse des Konzernlageberichts und Analyse des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 51a Grundsätzlich gelten die für die Einzelbilanzanalyse beschriebenen Erweiterungen der Analyse[1] auch für die Konzernebene mit Konzernlagebericht und dem integrierten Konzernnachhaltigkeitsbericht. Dies gilt umso mehr, als dass die Befreiungsmöglichkeit eines Tochterunternehmens von der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich einfacher geht, als von dem Lagebericht....mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 1 Begriff und Zielsetzung der Konzernabschlussanalyse

Rz. 1 Obwohl der Konzernabschluss lediglich Informationszwecken dient, sodass er etwa für die Fragen der Ausschüttungsbemessung nicht relevant ist, kann in der Praxis eine steigende Tendenz zur Betrachtung einzig des Konzerns beobachtet werden. Grund dafür ist, dass es sich bei der Konzernrechnungslegung um die gemeinsame Rechnungslegung einer Gruppe von Unternehmen handelt,...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.4 E-Bilanz/ HGB-Taxonomie und EÜR-Taxonomie von XBRL Deutschland

Rz. 32 XBRL Deutschland stellt aktuell eine norm- und verordnungsspezifische E-Bilanz/ HGB-Taxonomie in der Version 6.7 (veröffentlicht am 1.4.2023) zur Verfügung. Die Taxonomie besteht aus einer branchenunabhängigen Kerntaxonomie (de-gaap-ci), Ergänzungstaxonomien für verschiedene verordnungsgebundene Branchen (de-bra) und Spezialtaxonomien für Banken (de-fi), Versicherer (...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 5 Regelung der Offenlegung aufgrund des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Die geänderten Regelungen führen zu Folgeänderungen auch bei den Offenlegungsvorschriften. Zudem wird die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland (bisher nur § 325a HGB Zweigniederlassungen) völlig neu geregelt durch die unterschiedlichen Anforderungen der CSRD an die Offenlegung. Es erfolgt eine Unterteilung in Offenlegung der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Offenlegung der Bilanz und Mindestumfang

Rz. 14 Die Bilanz ist in vollem Umfang offenzulegen. Die Aufstellung und Feststellung dürfen sowohl unter Rückgriff auf die Normalgliederung (§ 266 Abs. 1 Satz 2 HGB) als auch auf das verkürzte Bilanzschema (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) erfolgen. Die Wahl kann bei der Offenlegung unabhängig von Aufstellung und Feststellung erneut getroffen werden (§ 326 Rz 12). Rz. 15 Sowohl für ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 321a Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen

1 Überblick Rz. 1 § 321a HGB regelt die Offenlegung von Prüfungsberichten in Insolvenzfällen. Der Gesetzgeber hat i. R. d. BilReG die Vorschrift neu geschaffen und damit Gläubigern und Gesellschaftern von insolventen Unt Zugriffsmöglichkeiten auf den Prüfungsbericht eingeräumt. Rz. 2 Hintergrund der Schaffung dieser Vorschrift war, in Fällen einer öffentlichen Diskussion über ...mehr