Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Rn. 1854 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben Geldbußen fallen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch Ordnungsgelder unter die Vorschrift. Hierzu gehören die nach deutschem Recht so bezeichneten Forderungen, die insbesondere in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze enthalten sind. Ordnungsgelder sind zB das Ordnungsgeld wegen Ausbleibens e...mehr

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zfs 08/2024, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 OWiG statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 341 Abs. 1, § 345 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 2 StPO) Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Auf die Rechtsbeschwerde waren das angefochtene Urteil aufzuheben und das Verfahren gemäß § 206a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen, weil de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 50. Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG vom 25.07.1984, BGBl I 84, 1006

Rn. 58 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das sog "Geldbußengesetz" wird durch § 4 Abs 5 S 1 Nr 8, § 9 Abs 5 und § 12 Nr 4 EStG rückwirkend (§ 52 Abs 3a, Abs 12b und Abs 19) der Abzug von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern, Geldstrafen, Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen ausgeschlossen. Damit hat der Gesetzgeber den Beschlüssen des GrS des BFH v 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Folgen einer falschen Einordnung.

Rn 23 Wird ein Arbeitsverhältnis fälschlich als freies Dienstverhältnis eingeordnet (Scheinselbstständigkeit), so können die Folgen erheblich sein (iE BLDH/Lingemann Kap 9 Rz 18 ff). Arbeitsrechtlich gelten für den ArbN die besonderen Schutzvorschriften des Arbeitsrechts (Rn 38). Sozialversicherungsrechtlich trifft den ArbG auch die Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge (...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.2.2 Rechtsfolgen bei fehlender Eignung

Anders als § 27 Abs. 1 BBiG in ihrem Eingangssatz suggeriert, ist ein Ausbildungsvertrag nach richtiger Ansicht nicht nichtig, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.[1] Daher besteht für den Auszubildenden die Möglichkeit, Annahmeverzugsentgelt zu verlangen und je nachdem, ob der Mangel behebbar ist, nach entsprechender Abmahnung oder im Einzelfall sogar ohne vorherige Ab...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.5 Rechtsfolgen bei fehlender Eignung des Ausbilders

Ein Fehlen der fachlichen oder persönlichen Eignung führt nach § 10 Abs. 4 BBiG nicht zur Nichtigkeit des Ausbildungsvertrags. In arbeitsrechtlicher Hinsicht kommen daher dieselben Rechtsfolgen in Betracht, die auch bei der fehlenden Eignung der Ausbildungsstätte[1] denkbar sind. Ein Verstoß gegen § 28 Abs. 1 und 2 BBiG stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit nach § 101 Abs. 1 N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Straftat.

Rn 3 Eine Straftat liegt nur dann vor, wenn die Strafbarkeit der Tat gesetzlich normiert war, bevor die Tat begangen worden ist (§ 1 StGB). Die Straftat ist strikt von der Ordnungswidrigkeit zu unterscheiden. Allerdings ergeben sich nicht nur aus dem StGB mögliche Straftaten iSd § 992. Denn maßgeblich ist – wie der Wortlaut ›durch eine Straftat den Besitz verschafft‹ vorgibt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zugänglichmachung.

Rn 208 Der Vermieter genügt seiner Pflicht zur Zugänglichmachung zB durch Aushang des Energieausweises während der Besichtigung, durch Vorlage bei den Verhandlungen oder durch Aushändigung einer Kopie (Brückner GE 07, 1533, 1535). Legt der Verkäufer trotz Verlangens eines potenziellen Käufers keinen oder keinen genügenden Energieausweis vor oder legt er den Ausweis vor, aber...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.8 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

§ 18 BBiG regelt die Berechnung und Fälligkeit der Vergütung. Diese Vorschrift ist nicht nur wegen ihres zwingenden Charakters[1] von Bedeutung, sondern auch deshalb, weil es in Arbeitsverhältnissen unterschiedliche Überlegungen zur Bemessung der Vergütung insbesondere bei Urlaub, Annahmeverzug[2] und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall[3] gibt. § 18 BBiG gibt dagegen für d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unterrichtung der FinBeh über den Verfahrensausgang durch die Staatsanwaltschaft bzw Verwaltungsbehörde (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 4 EStG)

Rn. 2043 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die sich aus § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 4 EStG ergebende umgekehrte Pflicht der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde über den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens bzw des Verfahrens über die Ordnungswidrigkeit der FinBeh Auskunft zu erteilen, nimmt Rücksicht auf die steuerverfahrensrechtliche Situation. Danach können die FinBeh nac...mehr

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zfs 08/2024, Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchanordnung; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; angemessene und zumutbare Maßnahmen der Behörde, um den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln; Anordnung für mehrere Fahrzeuge (Fuhrpark); Obliegenheiten des kaufmännischen Halters eines Firmenfahrzeugs, Obliegenheiten zur Dokumentation der Fahrzeugnutzung; Dauer der Anordnung, Streitwert

StVZO § 31a Leitsatz 1. Die Fahrtenbuchanordnung soll als Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs gewährleisten, dass zumindest für die Dauer der Verpflichtung mit dem Fahrzeug bzw. einem der Fahrzeuge begangene Verstöße geahndet und der Fahrer bzw. die Fahrerin ohne Schwierigkeiten festgestellt werden können. Außerdem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beistands- und Beratungspflicht

a) Regelfall und Bestimmung der Verteidigungsziele Rz. 266 [Autor/Stand] Der Verteidiger muss im Rahmen des übernommenen Mandatsumfangs dem Mandanten in jeder Lage des Verfahrens beistehen und ihn umfassend beraten. Er hat den Beschuldigten über die – soweit bekannte – Sachlage, die materielle Rechtslage und die prozessualen Rechte und Möglichkeiten aufzuklären. Dabei darf er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2000 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bis 1995 waren Schmiergelder und Bestechungsgelder als BA steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit einem konkreten betrieblichen Geschäft standen. Diente die Zuwendung dagegen allein der Erlangung allgemeinen Wohlwollens, ohne dass ein Zusammenhang zu einem konkreten Geschäft bestand, so handelte es sich um ein nicht abzugsfähi...mehr

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zfs 08/2024, Fahrtenbuchano... / 2 Aus den Gründen: “… II.

[4] Die Beschwerde hat keinen Erfolg. [5] 1. Die Rechtssache hat nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine fallübergreifende, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Frage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Durchführung (Überwachung) des Gesetzes (§ 9 FAG)

Rn. 205 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Durchführung des Gesetzes und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist idR den Landesforstbehörden (Forstdirektionen) übertragen (zB für BdW aufgrund der VO des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt vom 13.03.1973, GBl BdW 1973, 81; für die übrigen Bundesländer gelten idR gleichlautende Anweisungen).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pflicht zur gesetzmäßigen Verwaltung.

Rn 20 Der Beamte hat sich recht- und gesetzesmäßig zu verhalten. Dazu gehört es, die Grenzen der eigenen Zuständigkeit einzuhalten. Das ist nicht nur eine Formalie. Die Zuständigkeitsregeln haben auch den Sinn, dass der jeweilige Entscheidungsträger die erforderliche Fachkompetenz aufweist (BGHZ 117, 240). In derartigen Fällen ist jedoch besonders die Kausalität einschl des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mitteilung der Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden an die FinBeh (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 2 EStG)

Rn. 2038 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte sind nach § 4 Abs 5 Nr 10 S 2 EStG verpflichtet, den FinBeh Tatsachen über entsprechende Straftaten bzw Ordnungswidrigkeiten mitzuteilen. Diese Pflicht ergänzt die Informationspflicht nach § 116 AO (Weyand, BBK Fach 10, 790). Damit sind sie nicht verpflichtet, Rechtsansichten oder Mutmaß...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Staatsanwaltschaftliches/gerichtliches Steuerstrafverfahren

Rz. 91 [Autor/Stand]"Im Übrigen" lässt das Gesetz in § 392 Abs. 1 Halbs. 2 AO die Führung der Verteidigung durch einen Steuerberater etc. nur in Gemeinschaft mit einem Rechtsanwalt oder Rechtslehrer zu[2] (s. Rz. 251). Einer Genehmigung der Mitverteidigung durch das Gericht bedarf es hier nicht. Eine gemeinsame Verteidigung ist im Übrigen generell im Steuerstrafverfahren – a...mehr

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AGS 08/2024, Bemessung der ... / II. Bemessung der Rahmengebühren

Das LG geht davon aus, dass die durch AG festgesetzten Gebühren unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 14 RVG als angemessen anzusehen seien und sie auch den Ermessensspielraum des Verteidigers von 20 % ausreichend "inkludieren". 1. Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage / Aufwand Das AG sei zu Recht davon ausgegangen, dass es sich um eine Angelegenheit handele, die nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mack/Schwedhelm/Streck, Ist die Nichtabzugsfähigkeit von Hinterziehungszinsen verfassungswidrig?, Stbg 1990, 305; Gast-de Haan, Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Hinterziehungszinsen gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 8a EStG nF?, StVj 1990, 76; Bilsdorfer, Die Verzinsung hinterzogener Steuern, INF 1992, 321; Klos, Entstehen von Hinterziehungszinsen und ihre steuerliche Nichtabzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 1 EStG)

Rn. 2016 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für Zuwendungen nach dem 31.12.1998 gelten die neuen Tatbestandsvoraussetzungen, wonach nicht mehr die strafrechtliche Verurteilung, sondern die Erfüllung des objektiven Straftatbestandes ausreicht. Damit kommt das neue Recht auch zur Anwendung, wenn die Leistung des Empfängers bereits vorher erbracht wurde. Bilanzierende dürfen keine Rück...mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 2. StVO

§ 2 Fahrbahnbenutzung Zu der Bestimmung geht der Verfasser auf die Abs. 1, 2, 4 und 5 ein. Nach § 2 Abs. 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Dabei ist der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Nach Abs. 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, und dies nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.11 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften

Das ArbSchG enthält in § 25 (Bußgeldvorschriften) und § 26 (Strafvorschriften) Regelungen bezüglich der Folgen von Rechtsverstößen. § 25 ArbSchG ist die zentrale Grundvorschrift für das Ordnungswidrigkeitenrecht im Arbeitsschutz. Ordnungswidrig handelt danach, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 1 oder § 19 zuwiderhandelt, soweit sie für einen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 272

Rn. 257 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird bei der Aufstellung oder Feststellung des JA gegen die Vorschriften des § 272 betreffend die Gliederung des EK verstoßen, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (vgl. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. c); 335b; 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) PublG). Diese kann für die jeweiligen Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR mit einer Geldbu...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / XI. Rechtsfolgen bei Verstoß

Zwangsgeld: Die Meldepflicht – genauso wie die Auskunftspflicht nach § 138 Abs. 1b AO – kann mit Zwangsmitteln nach § 328 AO durchgesetzt werden (BMF v. 26.4.2022 – IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, BStBl. I 2022, 576). In der Praxis kommen insb. die Androhung und anschließende Festsetzung eines Zwangsgeldes gem. § 329 AO in Betracht. Versagung der Freistellungsbescheinigung für...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 1.3 LkSG-Berichtspflicht und behördliche Kontrolle

Der Regelungsadressat hat jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten zu erstellen und auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich zu machen.[1] Zudem hat der Regelungsadressat seinen Bericht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einzureichen. Das BAFA prüft, ob der Bericht vorliegt und die ...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.3 Sonstige Rechtsfolgen von Korruptionsdelikten

Rz. 24a Geldwäsche Da es sich bei den Geldbeträgen, die etwa mittels einer Bestechung erzielt werden, um Gelder aus strafbaren Handlungen handelt, liegt bei Bestechungssachverhalten fast immer auch zugleich der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB vor. Untreue Der Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB ist erfüllt, wenn jemand seine Pflicht zur Wahrung fremder Vermöge...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / 1 Übernahme von Bußgeldern ist Arbeitslohn

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, eine Geldbuße oder ein Ordnungs- oder Verwarnungsgeld, stellt dies steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Praxis-Beispiel Vergehen während der Arbeitszeit Der Chauffeur einer Firma fährt ein Vorstandsmitglied zu einer wichtigen Sitzung. Um rechtzeitig anzukommen, überschreitet er die Geschwindigkeitsbegrenzung, gerät in ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Zusammenfassung

Begriff Geldstrafen und Bußgelder sind den Einzelnen persönlich treffende öffentlich-rechtliche Sanktionen. Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich kein diesbezüglicher Aufwendungsersatzanspruch des davon im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung betroffenen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, ei...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.1 Steuergefährdung

Rz. 15 Mithilfe des Bußgeldtatbestandes der Steuergefährdung werden i. d. R. bloße Vorbereitungshandlungen erfasst, die erst später in einen Verkürzungserfolg münden und daher nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbestände verfolgt werden könnten.[1] Rz. 16 § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 AO erfasst das Ausstellen falscher Belege, bzw. die unberechtigte ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.8 Verstöße bei der Finanzberichterstattung

Rz. 257 Verstöße im Rahmen der Finanzberichterstattung werden vom WpHG nicht als Straftaten, sondern als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert (§ 120 WpHG). Rz. 257a Nach § 114 Abs. 1 Satz 1, § 115 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 116 Abs. 1 Satz 1 WpHG sind die dort genannten Unternehmen verpflichtet, einen Jahresfinanzbericht, Halbjahresfinanzberichte bzw. einen Zahlungsbericht der Öffent...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.6 Verstöße bei der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung bzw. der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 254 Bis einschließlich des Geschäftsjahrs 2023 mussten bestimmte Unternehmen und Konzerne zu nichtfinanziellen Themen (wie z. B. Umwelt, Mitarbeiter, Soziales, Menschenrechte, Anti-Korruption, etc.) berichten.[1] Verpflichtet waren große Unternehmen (§ 267 Abs. 3 HGB) und Konzerne (§ 293 HGB), die kapitalmarktorientiert (§ 264d HGB) sind und im Jahresdurchschnitt mehr als...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.2.3 Unterlassene Abgabe des "Bilanzeides"

Rz. 236 Nach § 120 Abs. 2 Nr. 15 WpHG handelt ordnungswidrig, wer die gemäß § 114 Abs. 2 Nr. 3 WpHG bzw. § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG vorgeschriebene Abgabe des "Bilanzeides" im Jahres- und Halbjahresfinanzbericht unterlässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden (§ 120 Abs. 24 WpHG).[1]mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.8.3 Bilanzierungsverstöße für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors

Rz. 223 Große inländische Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften sowie Inlandsemittenten von Wertpapieren, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, haben mit den durch das BilRUG[1] und das TUG[2] eingeführten §§ 341s und 341v HGB bzw. § 37x WpHG nunmehr einen Bericht über Zahlungen...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.3 Delikte diverser Wirtschaftsgesetze

Rz. 67 Bei der Verletzung spezieller Aufzeichnungspflichten drohen zudem entsprechende Sanktionen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Geldbuße etc.) nach diversen Wirtschaftsgesetzen, wie z. B. Strafbarkeit bei unsachgemäßer Führung des Depotnummernbuches im Falle der Zahlungseinstellung oder Insolvenzverfahrenseröffnung gem. §§ 14, 37 DepotG; Ordnungswidrigkeit nach § 103 HGB bei...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.7 Europaeinheitliche Formatanforderungen und Verstoßfolgen

Rz. 256 Mit dem am 19.08.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte, sog. ESEF[1]-Umsetzungsgesetz[2] wurde für bestimmte Kapitalgesellschaften ein einheitliches europäisches elektronisches Format für offenzulegende Rechnungslegungsunterl...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3.2 Zuwiderhandlungen bei der Offenlegung

Rz. 204 § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB sanktioniert die Verletzung des § 328 HGB über Form und Inhalt der offenzulegenden Unterlagen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR (Unternehmen von öffentlichem Interesse bis zu 500.000 EUR). Rz. 205 Für den "PublG-Konzern" besteht eine entsprechende Regelung in § 20 Nr. 5 PublG.mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 6 Berufsrechtliche Folgen von Buchführungsverstößen

Rz. 97 Buchführungsverstöße können berufsrechtliche Folgen in verschiedenster Form nach sich ziehen. Zum einen kann es sich um direkte Nebenfolgen im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung, z. B. Verhängung eines Berufsverbotes, oder um Folgen aus einer solchen, z. B. sog. Registersperre, handeln. Zum anderen kommen standesrechtliche Verfahren mit diversen Sanktionen in ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 80 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift: über Form oder Inhalt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB), d. h. im Einzelnen einer Vorschrift des § 243 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB über die Bindung an die Grundsätze ordnun...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 68 Nach § 331 Nr. 1 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse derselben in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 69 Zum Täterkreis zählt § 331 Nr. 1 HGB die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.6.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 175 § 17 PublG bestraft die unrichtige Darstellung (unrichtige Wiedergabe und Verschleierung) der Verhältnisse des Unternehmens im Jahresabschluss oder Lagebericht. §§ 18, 19 PublG sanktionieren die Verletzung der Berichtspflicht bzw. Geheimhaltungspflicht durch den Abschlussprüfer. § 19a PublG bestraft Mitglieder des Aufsichtsrats oder eines eingerichteten Prüfungsaussc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 28 Im Fall einer Betriebsänderung hat der Unternehmer den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und mit ihm die geplante Betriebsänderung zu beraten (§ 111 Satz 1 BetrVG). In Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Berater zu seiner Unterstützung hinzuziehen (§ 111 Satz 2 BetrVG). Rz. 29 Das Gesetz gibt dem Betriebsrat zunächst ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verletzung des Beteiligungsrechts

Rz. 37 Die Verletzung des Beteiligungsrechts aus § 111 BetrVG stellt zum einen eine Ordnungswidrigkeit nach § 121 BetrVG dar. Für die Praxis ist aber wesentlich bedeutsamer, dass der Unternehmer den Arbeitnehmern, die von der Betriebsänderung nachteilig betroffen werden, nach § 113 Abs. 3 BetrVG einen Nachteilsausgleich, z. B. Abfindungen bei Kündigungen schuldet, wenn er mi...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.4 Gesetz zur Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie der EU

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden verschiedene Bestimmungen der AO geändert bzw. neu in das Gesetz eingefügt. Von den relevanten Neuerungen sind zu nennen: Es wurden gewisse Verschärfungen der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach § 90 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 22 Zur Absicherung der Verpflichtungen nach § 146a AO hat der Gesetzgeber verschiedene neue Tatbestände im Bereich der steuerlichen Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Nach § 379 Abs. 1 S. 1 AO stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn vorsätzlich oder leichtfertig neben den bereits bisher verbotenen Tätigkeiten entgegen § 146a Abs. 1 S. 1 AO ein dort genanntes System nich...mehr