Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Gesellschaftsformen

Neben den Personengesellschaften, die im Einzelfall viele Vorteile haben können (einfache Gründung und Führung der Gesellschaft, steuerrechtliche Behandlung, Fremdfinanzierung), gibt es im Wirtschaftsbereich die wichtige Gruppe der Kapitalgesellschaften. Bei den Personengesellschaften können noch die Gruppe der Personenhandelsgesellschaften und die Gruppe der Partnerschaften...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Modernisierung ... / 1

Zitat "Wir brauchen einen Modernisierungsschub in Deutschland – auch im Familienrecht. Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Unser Familienrecht hinkt dieser Realität hinterher. Den Preis dafür zahlen Eltern und Kinder: Vielen macht das Familienrecht das Leben unnötig schwer."...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 5 Versorgungsausgleich

KG, Beschl. v. 4.9.2023 – 16 UF 21/23 1. Die Regelung des Versorgungsausgleichs unterliegt, soweit nicht ausnahmsweise die EuGüVO anwendbar ist, dem nach Art. 17 Abs. 4 EGBGB berufenem Recht, und nach der danach berufenen Rechtsordnung beurteilt sich auch die Inhalts- und Ausübungskontrolle gemäß § 8 Abs. 1 VersAusglG in Bezug auf eine von den Ehegatten abgeschlossene Vereinb...mehr

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FF 02/2024, Modernisierung ... / I. Das Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts

Das Abstammungsrecht bestimmt, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Es soll in verschiedener Hinsicht fortentwickelt werden. Bewährte Grundsätze des geltenden Rechts bleiben dabei erhalten. So soll ein Kind auch künftig nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben können (Zwei-Eltern-Prinzip). Auch wird die Frau, die das Kind geboren hat, auch künftig stets rechtlich...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Entwicklung europäischer Standards (EPSAS)

Tz. 18 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Infolge der Finanz- und Währungskrise und der damit einhergehenden zunehmenden Beachtung von öffentlichen Finanzkennzahlen ist auch die öffentliche Rechnungslegung in den Mitgliedstaaten der EU zum Gegenstand von Reformdiskussionen geworden. Ausgangspunkt dieser Diskussionen ist, dass durch die bislang nicht gegebene Harmonisierung der öffent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Interim-Management in der b... / 3 Wie finde ich geeignete Interim-Manager und welche Qualifikationen sollten diese mitbringen?

In der Regel verfügen Unternehmen nicht über eine eigene Datenbank, die umfangreiche Informationen über Qualifikationen und Erfahrungen von Interim-Managern festhält. Darum geht die Suche nach einem geeigneten Kandidaten oft bei null los. Geeignete Interim-Manager zu finden, ist leicht und schwierig zugleich. Leicht, da nicht zuletzt aufgrund des Internets eine Vielzahl von M...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.2.1 Inländische Rechtsträger

Rz. 5 Unter den Anwendungsbereich des UmwG fällt grundsätzlich ein Großteil der Rechtsformen des inländischen Rechts. Allerdings sind einem Teil der Rechtsformen einzelne Umwandlungsformen verwehrt. Sie können nur in begrenzten Spezialbereichen als Rechtsträger i. S. d. UmwG fungieren. Einen Überblick über die vom UmwG erfassten Rechtsträger und deren Handlungsspielräume lie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.6 Verschmelzungsbeschluss

Rz. 19 Der Verschmelzungsvertrag bedarf zum Wirksamwerden gem. § 13 Abs. 1 UmwG eines Verschmelzungsbeschlusses, der von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei sowohl seitens der übertragenden als auch der übernehmenden Rechtsträger entweder der einstimmigen Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Identity / 2.2 Schritt 2: Leitbild erarbeiten

Zielgruppen bestimmen Im nächsten Schritt wird ein Leitbild erarbeitet. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Zielgruppen zu bestimmen, also jene Personen, Personengruppen, Organisationen und Institutionen, die ein Interesse am Unternehmen und seinem Leistungsangebot haben. Dies sind neben den Mitarbeitern insbesondere Kunden, Lieferanten, Eigentümer, Kreditinstitute, Medien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsregister / 3.2 Weitere Register

Neben dem Handelsregister gibt es für eingetragene Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Vereine eigene Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister, die dem Handelsregister ähnlich sind, jedoch gesondert geführt werden. Neben das Handelsregister ist seit dem 1.1.2007 das Unternehmensregister nach § 8b HGB getreten.[18] Diese ist aber "ledi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.1 Allgemeines

Rz. 85 Zu den wesentlichen Merkmalen freiberuflicher Tätigkeit gehört die persönliche Berufsausübung (Rz. 4). Der Stpfl. muss die Berufsqualifikation in Person erfüllen und Inhaber einer etwa notwendigen Berufszulassung sein. Problematisch ist deshalb, in welchem Umfang der Berufsträger Mitarbeiter einsetzen kann, ohne dass der Charakter der persönlichen Berufsausübung verlo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Ref. iur. Janik Wehmeier, LL.B.[*] Aufgrund der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste gem. § 16 GmbHG gilt im Grundsatz: Nur wer in der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste als Gesellschafter angeführt ist, darf von der Gesellschaft, den übrigen Gesellschaftern und Dritten als Gesellschafter behandelt w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 1 Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung

Die Herausforderungen des Anthropozäns, also des Zeitalters, in dem der Mensch zu einem der wichtigsten Einflussfaktoren auf die biologischen, geologischen und atmosphärischen Prozesse auf der Erde geworden ist, sind der Klimawandel, die intensivierende Ressourcenverknappung, die Bedrohung von Ökosystemen, aber auch soziale Missstände. Dies stellt nicht nur jedes Individuum,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.4.1 Strukturiertes Vorgehen

Die Beratung des Kunden für den Aufbau nachhaltiger Geschäftsmodelle setzt nicht bei Marketing- oder Vertriebskonzepten an, sondern beginnt mit einer Analyse der Potenziale für die nachhaltigere Gestaltung des bzw. der Geschäftsmodelle des Kundenunternehmens. Wo können Ressourcen eingespart werden, wie lässt sich ein Teil der Wertschöpfung mit regionalen Partnern umsetzen, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 2.2 Name

Zudem ist eine PartG namensrechtsfähig. Auch wenn der Name naturgemäß keine Handelsfirma sein kann, gelten die Vorschriften des HGB in weiten Teilen entsprechend.[1] Die Zusammensetzung des Namens der PartG ist im Detail vorgegeben: Dieser muss den Namen (nicht aber den Vornamen) mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" und auch die Bezeichnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 4.1 Handelndenhaftung

Um die Haftung der Partner nicht zu umfassend werden zu lassen, sieht die geänderte Fassung des § 8 Abs. 2 PartGG [1] folgende Regelung vor: Soweit nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst waren, haften – neben der Partnerschaft – nur diese Partner für berufliche Fehler – die sog. Handelndenhaftung. Praxis-Beispiel Fehlerhafte Berufsausübung A ist Partner...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 2.1 Selbstständige Arbeit

Eine PartG erzielt grundsätzlich nur Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Zwar wird eine Partnerschaft steuerlich regelmäßig eine Mitunternehmerschaft darstellen.[1] Das ändert aber nichts an der Qualifikation der Einkünfte. Dies setzt jedoch voraus, dass die PartG auch nur aus Angehörigen freier Berufe i. S. d. EStG besteht. Zudem is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Bei der PartG nennt sich dieser Vertrag "Partnerschaftsvertrag"; dafür ist die Schriftform vorgeschrieben.[1] Ein Partnerschaftsvertrag muss zwingend die folgenden Punkte beinhalten: der Name und der Sitz der Partnerschaft, für jeden Partner dessen Vornamen, Namen, Wohnort und der ausgeübte Beruf sowie den Gegenstand der Partnerschaft. Diese Pflichtvorgaben des § 3 Abs. 2 PartGG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 5.2 Austritt

Scheidet ein Partner aus der PartG aus, bleibt diese weiterhin bestehen. Das gilt zumindest, solange noch mindestens 2 Partner in der PartG verbleiben. Der Anteil des Ausscheidenden wächst den verbleibenden Partnern zu.[1] Als Gründe für einen Austritt kommen in Betracht: Der Tod eines Partners, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Partner, die Kündigung durch einen Part...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 5.4 Auflösung

Auch für das Ende einer PartG wird auf das Recht der OHG zurückgegriffen. Die Auflösung erfolgt durch einen gemeinsamen Beschluss der Partner. Für die PartG beginnt die Phase der Liquidation, die in der finalen Verteilung des verbleibenden Vermögens ihren Abschluss findet. Anstelle einer Liquidation kann auch eine Naturalteilung [1] der PartG erfolgen, z. B. durch Aufspaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 1 Einführung

Für eine Partnerschaftsgesellschaft gibt es keine gesonderten steuerrechtlichen Regelungen. Die Besteuerung der Einkünfte einer Partnerschaft erfolgt vielmehr nach den allgemeinen Regeln für eine Personengesellschaft. Steuerlich ist eine PartG damit einer GbR, OHG oder KG gleichgestellt. Praxis-Tipp Option zur Körperschaftsteuer Auch einer Partnerschaftsgesellschaft wird ab 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 2.1 Rechtsfähigkeit

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann unter ihrem Namen Rechte erwerben, auch Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden.[1] Sie ist damit rechtlich verselbstständigt und zudem parteifähig. Auch insoweit ist eine Partnerschaft durchaus mit der ebenfalls teilrechtsfähigen OHG vergleichbar.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 5.3 Umwandlung

Ein Wechsel zwischen den Rechtsformen, z. B. von einer GbR in die PartG, wird zwar als Umwandlung bezeichnet. Dies ist aber keine Umwandlung i. S. d. Umwandlungsgesetzes. Ein entsprechender Wechsel der Rechtsform ist als sog. Wechsel des "Rechtskleides" dennoch steuerlich neutral möglich. Es tritt keine Betriebsaufgabe oder Versteuerung von stillen Reserven, z. B. im Praxisw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 5.1 Neuer Partner

Eine konkrete gesetzliche Regelung zum Eintritt eines neuen Partners gibt es nicht, sodass die näheren Umstände unter die vertragliche Dispositionsfreiheit fallen. Sofern die bisherigen Partner dem Eintritt zustimmen und der neue Partner auch die berufsrechtlichen Voraussetzungen mitbringt, kann dieser in eine Partnerschaft aufgenommen werden. Eines gilt es noch zu beachten: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 1.2 Partner

Von besonderer Bedeutung bei der PartG ist die Frage, wer Partner in dieser Gesellschaftsform sein kann. Dieser elementare Punkt ist gesetzlich geregelt.[1] Danach ist der Zugang in eine PartG nur für Angehörige der freien Berufe möglich. Folgende selbstständig ausgeübte Berufe werden vom Gesetz konkret als freie Berufe aufgeführt – zur besseren Übersicht untergliedert in die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Beendigung der Partnerschaft

1. Liquidationsverfahren a) Auflösung der Gesellschaft Rz. 1381 Die gesetzlichen Gründe für die Auflösung der Partnerschaft sind nach § 9 Abs. 1 PartGG abschließend[1753] die in § 138 Abs. 1 HGB genannten. Dabei handelt es sich um den Ablauf der Zeit, für welche die Gesellschaft eingegangen wurde, einen entsprechenden Beschluss der Partner, die Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vertretung der Partnerschaft

Rz. 1330 Nach § 7 Abs. 2 PartGG, der auf § 124 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 124 Abs. 4, 5 und 6 HGB verweist, sind die Vertretungsregelungen der Personenhandelsgesellschaft auf die Partnerschaft entsprechend anzuwenden. Danach gilt grds. die Alleinvertretungsmacht jedes Partners für die Gesellschaft. Es besteht allerdings die Möglichkeit, durch vertragliche Regelung einzelne Par...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Name der Partnerschaft

Rz. 1316 Bei der Namensfindung innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft sind sowohl die Voraussetzungen des Gesellschaftsrechts als auch diejenigen der jeweils einschlägigen Berufsordnungen zu beachten. a) Gesellschaftsrechtliche Vorgaben aa) Kein Name eines Partners erforderlich Rz. 1317 Mit dem MoPeG ist der Zwang zur Benennung mindestens eines Partners der Gesellschaft zum 1...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot)

Rz. 213 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.22: Verschmelzungsvertrag (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) A. Urkundseingang und Sachstand _________________________ Die Erschienenen ließen folgenden B. Verschmelzungsvertrag zwischen der A-Partnerschaft als Überträgerin mit Sitz in X und d...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf des Formwechsels

Rz. 307 Der konkrete Ablauf eines Formwechsels ist davon geprägt, dass nur eine und nicht mehrere Gesellschaften daran beteiligt sind und daher keine Vermögensübertragung durch Gesamtrechtsnachfolge erfolgt. Auch wenn die Identität des Rechtsträgers gewahrt wird und nur sein Rechtskleid wechselt, müssen wegen der Verweisungen im Umwandlungsrecht auf die jeweiligen Gründungsv...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Kein Name eines Partners erforderlich

Rz. 1317 Mit dem MoPeG ist der Zwang zur Benennung mindestens eines Partners der Gesellschaft zum 1.1.2024 entfallen. Dies ging auf eine Empfehlung des 71. Deutschen Juristentages nach einer Liberalisierung des Namensrechts der Partnerschaftsgesellschaft auf.[1706] Damit sind nunmehr Sach- und Phantasiebezeichnungen zulässig. Diese können im Rahmen der von § 2 Abs. 2 PartGG ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Umwandlung

Rz. 1394 Die Partnerschaft ist grds. umwandlungsfähig. Die Verschmelzung einer Partnerschaftsgesellschaft auf einen anderen Rechtsträger ist grds. möglich, soweit nicht besondere Bestimmungen des UmwG der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf den Zielrechtsträger entgegenstehen. Auch die besonderen berufsrechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden. Rz. 1395 Die Verschme...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf der Verschmelzung mit Übersicht

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Liquidation

Rz. 1384 Mit der Auflösung der Partnerschaft tritt diese ins Liquidationsstadium ein. Zweck der Partnerschaft ist fortan nicht mehr die Ausübung des Freien Berufs in der Partnerschaft, sondern vielmehr nur noch deren Abwicklung. Was die Liquidation angeht, verweist das PartGG in § 10 Abs. 1 auf die §§ 143–152 HGB, hinsichtlich der Nachhaftung verweist § 10 Abs. 2 PartGG auf ...mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforde... / Leitsatz

1. Ein nachträglicher korrigierender Eingriff in eine im Rahmen einer Partnerschaft gemachte Zuwendung, die aus einem Gewinn des leistenden Partners gemacht wurde, lässt sich nach der Trennung der Partner mit Unbilligkeit nicht begründen. 2. Dass der Gewinn des leistenden Partners, der dessen Lebenssituation ausschließlich verbessert hat, dessen Lebenssituation noch mehr verb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 1387 § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO erklärt die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit für insolvenzfähig. Über ihr Vermögen kann damit ein von dem Verfahren über das Vermögen der Partner unabhängiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleiches gilt für die Vorpartnerschaft (im Ergebnis eine GbR), die fehlerhafte Partnerschaft und die Partn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Auflösung der Gesellschaft

Rz. 1381 Die gesetzlichen Gründe für die Auflösung der Partnerschaft sind nach § 9 Abs. 1 PartGG abschließend[1753] die in § 138 Abs. 1 HGB genannten. Dabei handelt es sich um den Ablauf der Zeit, für welche die Gesellschaft eingegangen wurde, einen entsprechenden Beschluss der Partner, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und schließlich ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Firmenbildung

Rz. 209 § 2 Abs. 1 PartGG enthält das Gebot, in dem Namen der Partnerschaftsgesellschaft mindestens den Namen eines Partners und die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe aufzunehmen. Der Name eines Nichtpartners darf auch nicht zusätzlich verwendet werden. Doktortitel können entweder als Namensbestandteil[620] oder aufgrund Gewohnheitsrechts in d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 1377 Die gesetzliche Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG kann durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden. So ist es möglich, eine Beteiligung an der Partnerschaft vererblich zu stellen. Durch die Vererblichkeit des Anteils können allerdings die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft in einer Partnerschaft nicht ausgehebelt werden, der Nachfolger ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze, Gesellschaftszusätze, "& Partner"

Rz. 104 Nach § 19 Abs. 1 HGB sowie § 4 GmbHG, § 4 AktG, § 3 GenG und § 2 PartGG muss jeder Unternehmensträger zwingend einen seine Rechtsform charakterisierenden Rechtsformzusatz in der Firma beinhalten. Diesbezüglich duldet das Gesetz auch nach dem HRefG 1998 keine Täuschungen.[309] Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit dieser Information für die Verkehrskreise durch die Neur...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Partnerschaftsgesellschaften mit Angehörigen verschiedener Freier Berufe

Rz. 1302 Das PartGG unterscheidet nicht danach, welche Freien Berufe unter ihrem Gesellschaftsmantel miteinander kooperieren. Das Gesetz ist damit für interprofessionelle Sozietäten offen, sofern nur die Mindestbedingung der Ausübung eines Freien Berufs durch jeden der Partner erfüllt ist. Aus Sicht des PartGG könnten sich damit auch Wirtschaftsprüfer und Hebammen in einer P...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gewinnermittlung

Rz. 1339 Eine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung entsprechend der §§ 238 ff. HGB besteht für die Partnerschaft anders als für die Personenhandelsgesellschaften nicht. Auch steuerrechtlich besteht die Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 EStG, den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, nur für Gewerbetreibende, nicht jedoch für die freiberuflich tätigen Partner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Wettbewerbsverbote

Rz. 1354 Wegen der wettbewerbsbeschränkenden Natur von Wettbewerbsverboten dürfen diese nicht extensiv, sondern nur zur Wahrung berechtigter Interessen der Partner verwendet werden. Während der Dauer der Mitgliedschaft eines Partners in der Gesellschaft sind deshalb über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende vertragliche Wettbewerbsverbote kaum sinnvoll. Regelungen komme...mehr

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Autorenverzeichnis

Florian Aigner Rechtsanwalt, emnay Rechtsanwaltskanzlei Florian Aigner, München Dr. Joachim Bauer Rechtsanwalt, Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin Dr. Martin Buntscheck, LL.M. (Aberdeen) Rechtsanwalt, BUNTSCHECK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München Prof. Dr. Martin Cordes Diplom-Kaufmann, Diplom-Finanzwirt, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn Prof. Dr. Jürgen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / f) Gewerbliche Nebentätigkeiten

Rz. 1271 Problematisch für das Bestehen einer Partnerschaftsgesellschaft ist es, wenn neben der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft gewerbliche Tätigkeiten entfaltet werden. Beispiele sind die Verlagstätigkeiten einer Rechtsanwaltspartnerschaft, oder eine Ärztesozietät mit angeschlossenem Diagnostik- und Analysezentrum.[1630] Teilweise wird dazu die Auffassu...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr