Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.2 Gewerblichkeit

Nicht nur ein fehlendes leitendes und eigenverantwortliches Tätigwerden des Freiberuflers kann zur Umqualifikation der Einkünfte in solche aus Gewerbebetrieb führen. Dazu kommt es auch, wenn berufsfremde Personen als Partner in die PartG aufgenommen werden; dies ist in der Praxis vor allem im Rahmen einer Erbfolge immer mal wieder der Fall. Ebenfalls schädlich wäre eine nur ...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.1 Sondervergütungen

Bei der eigentlichen Gewinnermittlung sind die Grundsätze der Mitunternehmerschaft zu berücksichtigen. Dabei ist der zunächst ermittelte Gewinn noch um die sog. Sondervergütungen zu erhöhen.[1] Dies kann eine als Aufwand gebuchte Tätigkeitsvergütung, eine Miete oder ein Zinsaufwand an einen Partner sein.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 5 Gewerbesteuer

Die Einkünftequalifikation ist auch für die Gewerbesteuer relevant. Im Gegensatz zu anderen betrieblich tätigen Personengesellschaften bzw. Mitunternehmerschaften hat eine PartG weder Einkünfte aus Gewerbebetrieb, noch wird ihre Tätigkeit als Gewerbebetrieb zu werten sein. Damit ist insbesondere eine Gewerbesteuerpflicht kein Thema bei einer PartG. Anders ist die Rechtslage a...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 4.1 Handelndenhaftung

Um die Haftung der Partner nicht zu umfassend werden zu lassen, sieht die geänderte Fassung des § 8 Abs. 2 PartGG [1] folgende Regelung vor: Soweit nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst waren, haften – neben der Partnerschaft – nur diese Partner für berufliche Fehler – die sog. Handelndenhaftung. Praxis-Beispiel Fehlerhafte Berufsausübung A ist Partner...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 1.5 Entstehung

Die Eintragung im Partnerschaftsregister wirkt konstitutiv; erst mit der Eintragung entsteht die PartG im Außenverhältnis. Bis zu ihrer Eintragung ist diese im Verhältnis zu Dritten damit noch nicht wirksam entstanden.[1] Wichtig GbR bis zur Eintragung Diese konstitutive Wirkung gilt es zu beachten, wenn bereits vor einer Eintragung der PartG Geschäfte getätigt werden. Insowei...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 1.2 Partner

Von besonderer Bedeutung bei der PartG ist die Frage, wer Partner in dieser Gesellschaftsform sein kann. Dieser elementare Punkt ist gesetzlich geregelt.[1] Danach ist der Zugang in eine PartG nur für Angehörige der freien Berufe möglich. Folgende selbstständig ausgeübte Berufe werden vom Gesetz konkret als freie Berufe aufgeführt – zur besseren Übersicht untergliedert in die...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot)

Rz. 213 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.22: Verschmelzungsvertrag (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) A. Urkundseingang und Sachstand _________________________ Die Erschienenen ließen folgenden B. Verschmelzungsvertrag zwischen der A-Partnerschaft als Überträgerin mit Sitz in X und d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Haftungskonzept der Partnerschaftsgesellschaft

a) Haftung der Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen Rz. 1290 Da die Gesellschaft als rechtsfähige Personengesellschaft unter eigenem Namen Verbindlichkeiten eingehen und Rechte erwerben kann, ist sie selbst Partei der in ihrem Namen geschlossenen Verträge (§ 7 Abs. 2 PartGG, § 124 Abs. 1 HGB). Folgerichtig haftet sie mit ihrem eigenen Vermögen für diese Verbindlichkeiten.[...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Rechtsnatur der Partnerschaftsgesellschaft

a) Entstehungsgeschichte Rz. 1263 Seit dem 1.7.1995 steht in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform für die Freien Berufe zur Verfügung (vgl. § 1 PartGG [1624]). Mit der neu geschaffenen Gesellschaftsform sollte den Angehörigen Freier Berufe eine besondere, auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Organisationsform bereitgestellt werden...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Insolvenz der Partnerschaftsgesellschaft

a) Insolvenzfähigkeit Rz. 1387 § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO erklärt die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit für insolvenzfähig. Über ihr Vermögen kann damit ein von dem Verfahren über das Vermögen der Partner unabhängiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleiches gilt für die Vorpartnerschaft (im Ergebnis eine GbR), die fehlerhafte Partne...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtliche Einordnung der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 1264 Bei der Partnerschaftsgesellschaft (auch Partnerschaft oder PartG) handelt es sich um eine rechtsfähige Personengesellschaft. Sie ist selbst Trägerin von Rechten und Pflichten.[1627] Das PartGG verweist weitgehend auf das Recht der Personenhandelsgesellschaften und erklärt (klarstellend) das Recht der GbR auf die Partnerschaft für entsprechend anwendbar (§ 1 Abs. 4 ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Gründung und vertragliche Regelungen in der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 1307 Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft setzt den Abschluss eines formfreien Partnerschaftsvertrags voraus. Durch das MoPeG ist das Schriftformerfordernis mit § 3 PartGG zum 1.1.2024 aufgehoben worden. Allerdings ist die Gesellschaft in das Partnerschaftsregister einzutragen (§ 7 Abs. 1 PartGG). Die Eintragung im Register wirkt – anders als bei den Personenhan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Partnerschaftsgesellschaft mbB als Alternative zur GbR

Rz. 1285 Die Partnerschaftsgesellschaft kann ihren Gesellschaftern ggü. der GbR erhebliche Vorteile bieten, ohne dass gleichzeitig das Kleid der Kapitalgesellschaft übergestreift werden müsste. Dies gilt in besonderem Maße für die PartG mbB, die im Jahr 2013 als deutsche Antwort auf die britische LLP eingeführt wurde, vor allem um einer Abwanderung deutscher Großkanzleien in...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Erscheinungsformen der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 1265 Zielgruppe des PartGG sind die Freien Berufe. Der Begriff des Freien Berufs ist in § 1 Abs. 2 Satz 1 PartGG definiert. Die bewusst weit gefasste Formulierung bestimmt, dass ein Freiberufler auf Grundlage besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Dienstleistungen höherer Art im Interess...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Partnerschaftsgesellschaft im Vergleich zur GmbH

Rz. 1275 Ggü. der GmbH teilt die Partnerschaftsgesellschaft die Vorteile, die die anderen Personengesellschaften besitzen (s. dazu § 9 Rdn 90 ff.). Dabei handelt es sich insb. um Vereinfachungen bei der Rechnungslegung, Besteuerung, Gründung, Änderung und Beendigung der Gesellschaft. Die ehemals bestehenden Nachteile in Form der nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglichen Ha...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / E. Partnerschaftsgesellschaft

I. Allgemeines 1. Rechtsnatur der Partnerschaftsgesellschaft a) Entstehungsgeschichte Rz. 1263 Seit dem 1.7.1995 steht in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform für die Freien Berufe zur Verfügung (vgl. § 1 PartGG [1624]). Mit der neu geschaffenen Gesellschaftsform sollte den Angehörigen Freier Berufe eine besondere, auf ihre spezifischen Bedürfn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Partnerschaftsgesellschaften mit Angehörigen verschiedener Freier Berufe

Rz. 1302 Das PartGG unterscheidet nicht danach, welche Freien Berufe unter ihrem Gesellschaftsmantel miteinander kooperieren. Das Gesetz ist damit für interprofessionelle Sozietäten offen, sofern nur die Mindestbedingung der Ausübung eines Freien Berufs durch jeden der Partner erfüllt ist. Aus Sicht des PartGG könnten sich damit auch Wirtschaftsprüfer und Hebammen in einer P...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 9. Verschmelzung von Partnerschaftsgesellschaften

a) Muster (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) Rz. 213 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.22: Verschmelzungsvertrag (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) A. Urkundseingang und Sachstand _________________________ Di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Umwandlung

Rz. 1394 Die Partnerschaft ist grds. umwandlungsfähig. Die Verschmelzung einer Partnerschaftsgesellschaft auf einen anderen Rechtsträger ist grds. möglich, soweit nicht besondere Bestimmungen des UmwG der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf den Zielrechtsträger entgegenstehen. Auch die besonderen berufsrechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden. Rz. 1395 Die Verschme...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschaftsrechtliche Gegenüberstellung mit der GbR

Rz. 1273 Der ursprüngliche Vorteil der Partnerschaftsgesellschaft lag darin, dass ihr im Gegensatz zur GbR die Rechtsfähigkeit nach § 7 PartGG gesetzlich zugeordnet ist. Dieser Vorteil ist durch das Urteil des BGH vom 29.1.2001[1633] weggefallen, da seither die Außen-GbR rechtsfähig und mittlerweile auch passiv registerfähig ist. Mit dem MoPeG ist nunmehr die Möglichkeit der...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Persönliche Gesellschafterhaftung

Rz. 1393 Die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft wird nach § 93 InsO im laufenden Insolvenzverfahren über die Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht.[1760] Die Partnerschaftsgesellschaft unterscheidet sich insofern nicht von den anderen Personengesellschaften, sodass insoweit auf die Ausführungen zur GbR verwie...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Entstehungsgeschichte

Rz. 1263 Seit dem 1.7.1995 steht in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform für die Freien Berufe zur Verfügung (vgl. § 1 PartGG [1624]). Mit der neu geschaffenen Gesellschaftsform sollte den Angehörigen Freier Berufe eine besondere, auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Organisationsform bereitgestellt werden. Die Personengesellscha...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 1387 § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO erklärt die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit für insolvenzfähig. Über ihr Vermögen kann damit ein von dem Verfahren über das Vermögen der Partner unabhängiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleiches gilt für die Vorpartnerschaft (im Ergebnis eine GbR), die fehlerhafte Partnerschaft und die Partn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Eröffnungsgründe

Rz. 1389 Für die Partnerschaftsgesellschaft gelten die gleichen Eröffnungsgründe, die auch für die anderen Personengesellschaften einschlägig sind. Die Besonderheiten, die sich für die anderen Personengesellschaften daraus ergeben können, dass alle ihre Gesellschafter juristische Personen sind, spielen für die Partnerschaftsgesellschaft hingegen keine Rolle.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Kriterien der Rechtsformwahl (nach geltendem Recht)

Rz. 1272 Da die Partnerschaftsgesellschaft nur den Angehörigen der Freien Berufe offensteht, ist die Wahl dieser Gesellschaftsform von vornherein nur eingeschränkt möglich. Für Freiberufler stellt sich die Frage, inwieweit die Wahl der GbR oder diejenige einer Kapitalgesellschaftsform, insb. also der GmbH, als Alternativen zur Partnerschaftsgesellschaft in Betracht kommen. N...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Liquidation

Rz. 1384 Mit der Auflösung der Partnerschaft tritt diese ins Liquidationsstadium ein. Zweck der Partnerschaft ist fortan nicht mehr die Ausübung des Freien Berufs in der Partnerschaft, sondern vielmehr nur noch deren Abwicklung. Was die Liquidation angeht, verweist das PartGG in § 10 Abs. 1 auf die §§ 143–152 HGB, hinsichtlich der Nachhaftung verweist § 10 Abs. 2 PartGG auf ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Haftungskonzentration und Haftungsbeschränkung

Rz. 1296 Die Partnerschaftsgesellschaft war ursprünglich konzipiert worden, um für Freiberufler eine Gesellschaftsform zu schaffen, die neben der Rechtsfähigkeit auch den Vorteil einer gewissen Haftungsbeschränkung aufwies. Das Konzept der beschränkten Haftung für berufliche Fehler wurde dabei immer weiter ausgebaut und hat seinen bisherigen Abschluss in der Haftungsbeschrän...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Sonstige

Rz. 1269 Weiter gehören zu den Freien Berufen auch Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer sowie Bildberichterstatter, sonstige Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, ggf. auch Lehrer und Erzieher.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Wirkung der Insolvenzverfahrenseröffnung

Rz. 1390 Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, ergeben sich für die Gesellschaft zunächst keine gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen. Anders als bei den rein kapitalistisch strukturierten Personenhandelsgesellschaften, die keine natürliche Person als Gesellschafter haben, führt bei der Partnerschaftsgesellschaft die Abweisung des Verfahrens mangels Masse nicht zur Auf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Haftungskonzentration

Rz. 1297 Nach § 8 Abs. 2 PartGG haften für berufliche Fehler nur der oder diejenigen Partner, die mit der Bearbeitung des konkreten Auftrags befasst waren. Vor der Gesetzesänderung[1669] war dies nur durch schuldrechtliche Vereinbarung möglich. Die Haftung der Partnerschaftsgesellschaft mit ihrem Vermögen wird durch die Haftungskonzentration des § 8 Abs. 2 PartGG nicht einge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Höchstsummenbeschränkung

Rz. 1299 § 8 Abs. 3 PartGG öffnet Haftungsbeschränkungsregelungen den Weg in die Partnerschaftsgesellschaft, wenn dies vonseiten des Berufsrechts zugelassen ist. Die Möglichkeit, vertragliche Höchstsummenbegrenzungen zu vereinbaren, wird dabei von einer ganzen Reihe der Berufsordnungen akzeptiert. Beispiele § 67 StBerG, § 51 BRAO, § 45 PAO und § 54 WPO.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertretung der Gesellschaft im Verfahren

Rz. 1388 Grds. wird die Gesellschaft auch im laufenden Insolvenzverfahren durch die vertretungsberechtigten Personen vertreten, d.h. durch ihre Liquidatoren. Anderes kann dann gelten, wenn das Insolvenzrecht besondere Bestimmungen hinsichtlich der Vertretung der Gesellschaft im Verfahren trifft, so wie dies bspw. bei der Antragstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Erfordernis der Selbstständigkeit

Rz. 1270 Bei allen vorgenannten Berufen ist es erforderlich, dass die Tätigkeit, zumindest was den Inhalt der Partnerschaftsgesellschaft angeht, selbstständig ausgeübt wird und insofern auch keine Weisungsgebundenheit besteht.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Berufsrechtliche Erwägungen

Rz. 1284 Nach § 1 Abs. 3 PartGG hängt die Zulässigkeit der Eingehung einer Partnerschaftsgesellschaft über das Erfüllen der Voraussetzungen des PartGG hinaus auch davon ab, dass die entsprechenden berufsrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Freien Berufes erfüllt sind. Lässt ein Freier Beruf die Bildung von Partnerschaftsgesellschaften nicht zu, kann dies auch durch das PartGG...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Freie Berufe mit naturwissenschaftlicher Ausrichtung

Rz. 1268 Zu den naturwissenschaftlich orientierten Freiberuflern zählen Ingenieure, gleich ob es sich um beratende oder tatsächlich leitende Ingenieure handelt, Architekten, Chemiker, hauptberufliche Sachverständige, Softwareberater und Systemanalytiker u.Ä.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Kein Name eines Partners erforderlich

Rz. 1317 Mit dem MoPeG ist der Zwang zur Benennung mindestens eines Partners der Gesellschaft zum 1.1.2024 entfallen. Dies ging auf eine Empfehlung des 71. Deutschen Juristentages nach einer Liberalisierung des Namensrechts der Partnerschaftsgesellschaft auf.[1706] Damit sind nunmehr Sach- und Phantasiebezeichnungen zulässig. Diese können im Rahmen der von § 2 Abs. 2 PartGG ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vertretung der Partnerschaft

Rz. 1330 Nach § 7 Abs. 2 PartGG, der auf § 124 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 124 Abs. 4, 5 und 6 HGB verweist, sind die Vertretungsregelungen der Personenhandelsgesellschaft auf die Partnerschaft entsprechend anzuwenden. Danach gilt grds. die Alleinvertretungsmacht jedes Partners für die Gesellschaft. Es besteht allerdings die Möglichkeit, durch vertragliche Regelung einzelne Par...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe

Rz. 1267 Zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen gehören Rechtsanwälte sowie die sonstigen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, insb. andere Inhaber einer Erlaubnis nach dem RDG, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, sonstige beratende Volks- und Betriebswirte; streitig ist es für Rechtsbeistände[1628] und ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Name der Partnerschaft

Rz. 1316 Bei der Namensfindung innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft sind sowohl die Voraussetzungen des Gesellschaftsrechts als auch diejenigen der jeweils einschlägigen Berufsordnungen zu beachten. a) Gesellschaftsrechtliche Vorgaben aa) Kein Name eines Partners erforderlich Rz. 1317 Mit dem MoPeG ist der Zwang zur Benennung mindestens eines Partners der Gesellschaft zum 1...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Verwertung des Gesellschaftsvermögens

Rz. 1392 Bei der Verwertung des Gesellschaftsvermögens ergeben sich für die Insolvenz der Partnerschaft erhebliche Unterschiede zu den Insolvenzverfahren bei den anderen Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Die Besonderheiten ergeben sich weniger aus der Gesellschaftsstruktur als vielmehr daraus, dass bei sehr vielen Freien Berufen besondere Verschwiegenheitsverpflichtu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Gewerbliche Nebentätigkeiten

Rz. 1271 Problematisch für das Bestehen einer Partnerschaftsgesellschaft ist es, wenn neben der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft gewerbliche Tätigkeiten entfaltet werden. Beispiele sind die Verlagstätigkeiten einer Rechtsanwaltspartnerschaft, oder eine Ärztesozietät mit angeschlossenem Diagnostik- und Analysezentrum.[1630] Teilweise wird dazu die Auffassu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 1300 Mit dem am 19.7.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung besteht nun in § 8 Abs. 4 PartGG eine weitere umfangreiche Möglichkeit[1677] der Haftungsbeschränkung für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung. Unterhält die PartG eine für diesen Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung, haften für ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Heilberufe

Rz. 1266 Zu den Heilberufen zählen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Krankenpfleger, Logopäden, Ergotherapeuten, Rettungsassistenten, Psychotherapeuten, nicht jedoch Altenpfleger, Bademeister, Fußpfleger u.Ä.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Vertrag

Rz. 1308 Das Gesetz sieht für den abzuschließenden Partnerschaftsvertrag bestimmte Mindestanforderungen vor. So muss zwingend mindestens der Name, bei bestehender Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 PartGG auch diese, und der Sitz der Gesellschaft, ferner Name und Wohnort sowie der in der Partnerschaft ausgeübte Beruf eines jeden Partners und letztlich auch der Gegenstand d...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 214 Seit dem Gesetz zur Änderung des UmwG vom 22.7.1998 ist auch der Partnerschaftsgesellschaft die Möglichkeit der Verschmelzung eröffnet. Da nur Angehörige eines freien Berufs Partner einer Partnerschaftsgesellschaft sein können, ist die Verschmelzung auf eine Partnerschaft nur möglich, wenn alle Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger natürliche Personen sind, d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Personengesellschaften

Rz. 7 Handelsgesellschaften (Abs. 1 Nr. 2 n.F.) sind wie folgt zu bezeichnen:[17]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Eintragungsverfahren

Rz. 1314 Anders als die Personenhandelsgesellschaften sieht § 7 Abs. 1 PartGG eine konstitutive und nicht bloß deklaratorische Registereintragung vor.[1705] Die Eintragung ist von sämtlichen Partnern anzumelden, und zwar am Registergericht des vertragsmäßigen Sitzes der Gesellschaft. Ändert sich im Gesellschafterbestand der Gesellschaft etwas, ist auch dies zur Eintragung an...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Informationsrechte

Rz. 1337 Nach § 1 Abs. 4 PartGG stehen den Partnern einer Partnerschaftsgesellschaft die gleichen Informations- und Kontrollrechte zu, die ein Gesellschafter einer GbR nach § 717 BGB für sich beanspruchen kann. Danach besteht grds. eine Kontrollbefugnis und ein Auskunftsanspruch. Die Kontrollbefugnis bezieht sich darauf, in die Schriften der Gesellschaft, wie Korrespondenzen...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 11. Anteilsübertragung

Rz. 1379 Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Partnerschaft sind zum einen dergestalt möglich, dass ein Aufnahmevertrag mit einem neuen Partner und eine Ausscheidensvereinbarung mit dem die Gesellschaft verlassenden Partner geschlossen werden. Seit Langem ist allerdings anerkannt, dass ein Partnerwechsel auch durch direkte Übertragung des Gesellschaftsanteils vom bis...mehr