Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Entnahmen

Rz. 1348 Den Partnern einer Partnerschaftsgesellschaft steht nach § 718 BGB ebenso wie den Gesellschaftern einer GbR ein Anspruch auf Auszahlung des ihnen zustehenden Gewinnanteils zu. Soweit im Einzelfall eine Beschränkung dieses Auszahlungsanspruchs gewollt ist, bedarf es dazu einer vertraglichen Vereinbarung. Dies wird bei den üblichen Berufsausübungsgesellschaften selten...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Haftung der Partner für die allgemeinen Verbindlichkeiten der Gesellschaft

Rz. 1291 § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG bestimmt, dass die Partner als Gesamtschuldner neben dem Vermögen der Partnerschaft für deren Verbindlichkeiten haften. Die Norm entspricht § 721 BGB. § 8 Abs. 1 Satz 2 PartGG in der durch das MoPeG geänderten Fassung erklärt seit dem 1.1.2024 überdies die §§ 721a und 721b BGB für entsprechend anwendbar. Mit dem Verweis auf die wortlautident...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Antragsberechtigung

Rz. 466 Das Recht zur Stellung des Insolvenzantrags steht im Fall der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO den Gläubigern und dem Schuldner zu. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit steht dieses Recht nach § 18 InsO allein dem Schuldner zu. § 15 Abs. 1 InsO konkretisiert dabei, wer berechtigt ist, für den Schuldner im Insolvenzantragsve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Berufsrechtliche Vorgaben

Rz. 1321 Neben den Vorgaben des PartGG sind auch diejenigen der jeweils betroffenen Berufsordnungen zu beachten.[1715] Zu beachten ist dabei, dass einzelne Berufsordnungen Einschränkungen ggü. den gesetzlichen Vorgaben des PartGG vorsehen. Nach früherer Rechtslage geltende Regelungen, insb. in § 53 StBerG a.F. und § 31 WPO a.F., wonach entgegen § 2 Abs. 2 PartGG a.F. keine a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Forderungen aus dem Gesellschaftsverhältnis

Rz. 472 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht dazu, dass gesellschaftsrechtliche Regelungen der Durchsetzbarkeit von Forderungen aus dem Gesellschaftsverhältnis ausgehebelt würden. So hat auch die insolvenzbedingte Auflösung der Gesellschaft nicht zur Folge, dass von der grds. Durchsetzungssperre der wechselseitigen Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis abgew...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Haftung der Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen

Rz. 1290 Da die Gesellschaft als rechtsfähige Personengesellschaft unter eigenem Namen Verbindlichkeiten eingehen und Rechte erwerben kann, ist sie selbst Partei der in ihrem Namen geschlossenen Verträge (§ 7 Abs. 2 PartGG, § 124 Abs. 1 HGB). Folgerichtig haftet sie mit ihrem eigenen Vermögen für diese Verbindlichkeiten.[1662] Unumstritten ist ferner, dass die rechtsfähigen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschaftsformzusatz

Rz. 1318 § 2 Abs. 1 PartGG fordert für den Namen der Gesellschaft die Beifügung eines die Gesellschaftsform kennzeichnenden Zusatzes in Form der Alternativen "und Partner" bzw. "Partnerschaft". Zulässig sind allerdings auch solche Zusätze, die statt des Wortes "und" das kaufmännische "&" oder ein "+" oder ein abgekürztes "u." führen.[1709] Nicht zulässig sind die englische B...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Weitere gesetzliche Gründe für das Ausscheiden eines Partners

Rz. 1368 Entsprechend der Regelung für die Personenhandelsgesellschaften führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Partners nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern nach § 9 Abs. 1 PartGG, § 138 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB zum Ausscheiden des Partners. Die bloße Antragstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt dagegen nicht zum Ausschei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Liquidationsverfahren

a) Auflösung der Gesellschaft Rz. 1381 Die gesetzlichen Gründe für die Auflösung der Partnerschaft sind nach § 9 Abs. 1 PartGG abschließend[1753] die in § 138 Abs. 1 HGB genannten. Dabei handelt es sich um den Ablauf der Zeit, für welche die Gesellschaft eingegangen wurde, einen entsprechenden Beschluss der Partner, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerrechtliche Überlegungen

aa) Laufende Besteuerung Rz. 1278 Für die Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt danach nicht bei der Gesellschaft, sondern nur und ausschließlich beim jeweiligen Gesellschafter. Je nach Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft können Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder auch Überschusseink...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Ausländische Rechtsformen

Rz. 1277 Die Partnerschaft konkurriert spätestens seit der Entscheidung "Inspire Art" des EuGH[1637] verstärkt mit ausländischen Rechtsformen, die den Freiberuflern in der EU, im EWR und den USA zur Verfügung stehen.[1638] In Deutschland tätige Freiberufler können eine Gesellschaft mit Satzungssitz im Ausland gründen und alsdann den Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gewinnermittlung

Rz. 1339 Eine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung entsprechend der §§ 238 ff. HGB besteht für die Partnerschaft anders als für die Personenhandelsgesellschaften nicht. Auch steuerrechtlich besteht die Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 EStG, den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, nur für Gewerbetreibende, nicht jedoch für die freiberuflich tätigen Partner...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / I. Allgemeines

1. Rechtsnatur der Partnerschaftsgesellschaft a) Entstehungsgeschichte Rz. 1263 Seit dem 1.7.1995 steht in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform für die Freien Berufe zur Verfügung (vgl. § 1 PartGG [1624]). Mit der neu geschaffenen Gesellschaftsform sollte den Angehörigen Freier Berufe eine besondere, auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschni...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Kündigung

Rz. 1357 Die Kündigung durch einen Partner führt wie bei den Personenhandelsgesellschaften mangels abweichender Vereinbarung zum Ausscheiden des Partners (§ 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 130 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Bei einer auf unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaft ist die Kündigung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres mög...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) "Eat what you kill"

Rz. 1344 Ein im deutschen Gesellschaftsrecht bislang wenig verbreitetes, im amerikanischen Rechtsraum allerdings häufig praktiziertes Gewinnverteilungsmodell ist die Zuordnung nach den tatsächlich durch den einzelnen Partner erzielten Umsätzen ("eat what you kill").mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Beendigung der Partnerschaft

1. Liquidationsverfahren a) Auflösung der Gesellschaft Rz. 1381 Die gesetzlichen Gründe für die Auflösung der Partnerschaft sind nach § 9 Abs. 1 PartGG abschließend[1753] die in § 138 Abs. 1 HGB genannten. Dabei handelt es sich um den Ablauf der Zeit, für welche die Gesellschaft eingegangen wurde, einen entsprechenden Beschluss der Partner, die Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Einfache Quotenvereinbarung

Rz. 1346 Mitunter anzutreffen sind auch Vereinbarungen, wonach Partnern nach gewissen Übergangszeiten gleiche Quotenbeteiligungen am Gewinn eingeräumt werden. Diese Verteilungsmodelle werden bei freiberuflichen Berufsausübungsgesellschaften jedoch immer weniger verwendet.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Laufende Besteuerung

Rz. 1278 Für die Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt danach nicht bei der Gesellschaft, sondern nur und ausschließlich beim jeweiligen Gesellschafter. Je nach Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft können Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder auch Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 9. Ausscheiden eines Partners zu Lebzeiten

a) Vereinbarung Rz. 1356 So wie die Aufnahme eines neuen Partners in die Gesellschaft durch vertragliche Vereinbarung vollzogen wird, kann gleichermaßen zwischen den Partnern vereinbart werden, dass ein Partner die Gesellschaft verlässt. Dazu bedarf es grds. des Abschlusses eines entsprechenden Vertrages, in dem dann auch die Folgen des Ausscheidens, insb. die Vereinbarung ei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1283 Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschafts- und Schenkungsvorgänge grds. der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG; s. die Ausführungen zur GbR unter § 9 Rdn 117 ff.).mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Statuswechselverfahren nach dem MoPeG

Rz. 378 Der Wechsel der Rechtsform zwischen den Personengesellschaften vollzog sich bisher materiell-rechtlich nach allgemeinen Regeln (sog. Rechtsformwechsel).[743] Dies hat sich nun jedoch durch das MoPeG geändert.[744] Das wesentliche Ziel des MoPeG und der hiermit verbundenen Reform des Personengesellschaftsrechts besteht darin, die im Laufe der letzten Jahrzehnte gewonn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Gewinnverteilung

a) Gewinnermittlung Rz. 1339 Eine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung entsprechend der §§ 238 ff. HGB besteht für die Partnerschaft anders als für die Personenhandelsgesellschaften nicht. Auch steuerrechtlich besteht die Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 EStG, den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, nur für Gewerbetreibende, nicht jedoch für die freiberufl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 10. Tod eines Partners

a) Gesetzliche Regelung Rz. 1376 Das Ausscheiden eines Partners aus der Gesellschaft aufgrund Todes hat nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG zur Folge, dass der Anteil nicht etwa an die Erben übergeht, sondern vielmehr den anderen Partnern anwächst. Den Erben steht in diesem Fall nur der Abfindungsanspruch zu. b) Vertragliche Regelungen Rz. 1377 Die geset...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Inhaltliche Ausgestaltung des Partnerschaftsvertrages

1. Name der Partnerschaft Rz. 1316 Bei der Namensfindung innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft sind sowohl die Voraussetzungen des Gesellschaftsrechts als auch diejenigen der jeweils einschlägigen Berufsordnungen zu beachten. a) Gesellschaftsrechtliche Vorgaben aa) Kein Name eines Partners erforderlich Rz. 1317 Mit dem MoPeG ist der Zwang zur Benennung mindestens eines Partne...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Die Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für Freiberufler nach dem MoPeG

Rz. 1286 Eine der bedeutsamsten Neuerungen durch das MoPeG für die Freien Berufe ist die Möglichkeit, Freie Berufe in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft – also auch einer GmbH & Co. KG – auszuüben, sofern das anwendbare Berufsrecht die Eintragung in das Handelsregister zulässt (§ 107 Abs. 1 Satz 2 HGB sowie § 161 Abs. 2 HGB). Damit soll eine Benachteiligung ins...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschaftsrechtliche Vorgaben

aa) Kein Name eines Partners erforderlich Rz. 1317 Mit dem MoPeG ist der Zwang zur Benennung mindestens eines Partners der Gesellschaft zum 1.1.2024 entfallen. Dies ging auf eine Empfehlung des 71. Deutschen Juristentages nach einer Liberalisierung des Namensrechts der Partnerschaftsgesellschaft auf.[1706] Damit sind nunmehr Sach- und Phantasiebezeichnungen zulässig. Diese kö...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 8. Wettbewerbsverbote

a) Gesetzliche Wettbewerbsverbote Rz. 1350 § 6 Abs. 3 Satz 2 PartGG verweist auf die Bestimmungen der §§ 117, 118 HGB. Anders als den Gesellschaftern einer GbR ist den Partnern damit ein gesetzliches Wettbewerbsverbot auferlegt. Das Wettbewerbsverbot gilt grds. für alle Partner, da die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft eine Wettbewerbssituation...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze

Rz. 211 Die Intention des Gesetzgebers ging dahin, dass durch den Rechtsformzusatz die Rechtsform und damit die Haftungsverhältnisse aller unternehmenstragenden Rechtsträger für die Verkehrskreise transparent werden. Rz. 212 Der Name der Partnerschaftsgesellschaft muss nach § 2 Abs. 1 PartGG den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten. Handelt es sich um eine Part...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Abfindung

Rz. 1373 Nach § 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 135 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB steht dem ausgeschiedenen Partner ein Anspruch auf Zahlung einer dem Wert seines Anteils angemessenen Abfindung zu. aa) Gesetzliche Regelung Rz. 1374 Das Gesetz bestimmt die Höhe des Abfindungsanspruchs als den Betrag, der dem Wert des Anteils des ausscheidenden Partners entspricht. Das Gesetz gibt keine Bew...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Entwicklung des Umwandlungsrechts

Rz. 1 Das Umwandlungsrecht wurde im Jahr 1994 grundlegend reformiert.[1] Ziel des UmwG von 1994 ist es, den Unternehmen ein rechtliches Instrumentarium an die Hand zu geben, Änderungen der Unternehmensstrategie und der Unternehmensstruktur umzusetzen, ohne den kosten- und zeitaufwendigen Weg der Liquidation der bisherigen Gesellschaft und anschließenden Neugründung in der ge...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Personenfirma

Rz. 157 Führte der Einzelkaufmann früher eine Personenfirma, so musste er seinen Familiennamen so in der Firma führen, wie er im Personenstandsregister verzeichnet war.[489] Dies wird z.T. auch nach heutigem Recht weiterhin verlangt.[490] Danach soll jede Veränderung (Abkürzung) des Familiennamens auch jetzt noch grds. unzulässig sein, ebenso eine Abweichung in der Schreibwe...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Meldepflichtiger

Rz. 173 Meldepflichtig kann nach § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG jedermann ("Wer …") werden. Die Vorschrift findet damit auf natürliche und auf juristische Personen gleichermaßen Anwendung. Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz bei natürlichen Personen ist dabei ebenso wenig von Belang wie der Sitz bei juristischen Personen. Auch ausländische Privataktionäre mit Wohnsitz im Ausla...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Modifikation des Abfindungsanspruchs

Rz. 1375 Grds. gilt nach § 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 135 Abs. 1 Satz 1 HGB, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Abfindungsregelung eines ausscheidenden Gesellschafters dispositiv sind und damit auch Abweichungen zulasten des Partners vertraglich vereinbart werden können.[1752] Zu Einzelfragen s. die Ausführungen zur OHG in § 9 Rdn 418 ff.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Handelsregistereintragung

Rz. 93 Kapitalgesellschaften bedürfen zu ihrer Entstehung der Eintragung im Handelsregister. Gleiches gilt für die Partnerschaftsgesellschaft. Für die Personengesellschaften des Handelsrechts besteht zwar eine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung der Firma im Handelsregister, diese ist jedoch nur deklaratorisch. Die GbR kann nicht in das Handelsregister eingetragen werde...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Punktesysteme

Rz. 1345 Häufig anzutreffen sind bei freiberuflichen Gesellschaften Gewinnverteilungssysteme, die darauf basieren, welchen Gewinnverteilungspunktewert ein Partner jeweils erreicht hat (Lock-Step-Systeme), wobei bei Eintritt in die Partnerschaft ein bestimmter Wert zugeordnet wird, der dann über die Zeitdauer kontinuierlich ansteigt, bis bestimmte Höchstbeträge erreicht sind....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Grenzen im Minderheitenschutz

Rz. 1347 Die Festlegung der Kriterien der Ergebnisverteilung im Gesellschaftsvertrag ist deshalb von großer Bedeutung, weil sie nicht nur helfen können, Streit in der Gesellschaft zu vermeiden, sondern auch im Hinblick auf den von der Rspr. entwickelten Minderheitenschutz Bedeutung haben. Gewinnverteilungsmodelle, die es den Mitgesellschaftern ermöglichen, in den Gewinnantei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 1281 Die entgeltliche Veräußerung eines Anteils an einer Partnerschaft unterfällt der Besteuerung. Wird ein Veräußerungsgewinn erzielt, wird dieser mit der Einkommensteuer belastet. Es gilt der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 1 EStG. Ggf. können nach § 34 Abs. 3 EStG i.V.m. § 16 Abs. 4 EStG weitere steuerliche Privilegierungen wegen alters- oder gesundheitsbedingter ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Vereinbarung

Rz. 1356 So wie die Aufnahme eines neuen Partners in die Gesellschaft durch vertragliche Vereinbarung vollzogen wird, kann gleichermaßen zwischen den Partnern vereinbart werden, dass ein Partner die Gesellschaft verlässt. Dazu bedarf es grds. des Abschlusses eines entsprechenden Vertrages, in dem dann auch die Folgen des Ausscheidens, insb. die Vereinbarung eines besonderen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) GbR als Gegenstand des Gesellschaftsrechts

Rz. 4 Die GbR war und ist der Grundtypus der Personengesellschaft. Dies wird schon daran deutlich, dass in all den Fällen, in denen die besonderen Qualifikationserfordernisse eines anderen Personengesellschaftstyps – bspw. der Betrieb eines Handelsgewerbes bei OHG und KG oder die Eintragung im Partnerschaftsgesellschaftsregister für die Partnerschaftsgesellschaft[8] – nicht ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Wettbewerbsverbote

Rz. 1354 Wegen der wettbewerbsbeschränkenden Natur von Wettbewerbsverboten dürfen diese nicht extensiv, sondern nur zur Wahrung berechtigter Interessen der Partner verwendet werden. Während der Dauer der Mitgliedschaft eines Partners in der Gesellschaft sind deshalb über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende vertragliche Wettbewerbsverbote kaum sinnvoll. Regelungen komme...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Durchsetzung der Gesellschafterhaftung nach § 93 InsO

Rz. 474 § 93 InsO bestimmt, dass die akzessorische Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Gesellschaftsinsolvenzverfahren nicht durch den jeweiligen Gläubiger einzeln, sondern nur koordiniert durch den Insolvenzverwalter des Gesellschaftsverfahrens geltend gemacht werden kann. Während des laufenden Insolvenzverfahrens sind Maßnahmen der Gläubige...mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 1376 Das Ausscheiden eines Partners aus der Gesellschaft aufgrund Todes hat nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG zur Folge, dass der Anteil nicht etwa an die Erben übergeht, sondern vielmehr den anderen Partnern anwächst. Den Erben steht in diesem Fall nur der Abfindungsanspruch zu.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Sonstige Namenszusätze

Rz. 1319 Eine Beschränkung sonstiger Namenszusätze sieht § 2 PartGG nicht vor. Diese sind bei Wahrung der Irreführungsverbote grds. zulässig.[1712] Doktortitel sind kraft Gewohnheitsrechts im Partnerschaftsregister eintragungsfähig[1713] und dürfen im Namen der Partnerschaft selbst dann fortgeführt werden, wenn der einzig promovierte Partner ausgeschieden ist.[1714] Rz. 1320...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsformzusatz

Rz. 186 Dass die GbR keinen Rechtsformzusatz führen darf, der auf eine andere Gesellschaftsform hinweist, versteht sich von selbst. So darf sie insb. nicht den Namen KG oder OHG im Namen führen, es sei denn, sie wäre eine solche. Problematischer als bei diesen Gesellschaften ist es praktisch allerdings, wenn die GbR den Zusatz "mbH" wählt. Dies wurde in der Vergangenheit des...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Wettbewerbsverbote

Rz. 1350 § 6 Abs. 3 Satz 2 PartGG verweist auf die Bestimmungen der §§ 117, 118 HGB. Anders als den Gesellschaftern einer GbR ist den Partnern damit ein gesetzliches Wettbewerbsverbot auferlegt. Das Wettbewerbsverbot gilt grds. für alle Partner, da die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft eine Wettbewerbssituation grds. nicht zulassen kann, ohne ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Abspaltungsverbot

Rz. 1305 Die den Partnern aus dem Gesellschaftsverhältnis zustehenden Ansprüche sind grds. nicht übertragbar (§ 711a Satz 1 BGB). Das Abspaltungsverbot bezieht sich auf sämtliche aus der Mitgliedschaft resultierenden Rechte des Gesellschafters.[1693] Ein Verbot, den Gesellschaftsanteil als solchen abzutreten, ist damit nicht verbunden.[1694] Abweichend von diesem Grundprinzi...mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Begriff der Firma

Rz. 13 § 17 Abs. 1 HGB enthält die Legaldefinition der Handelsfirma. Diese beinhaltet drei Elemente: Die Firma ist ein Name. Nur Kaufleute können eine Firma haben. Die Firma ist der Name, unter der ein Kaufmann Geschäfte abschließt und zeichnet. Anders als nach ihrer umgangssprachlichen Verwendung handelt es sich bei der Firma nicht um das Unternehmen selbst, sondern nur um e...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Konten

Rz. 1342 Die Fragen der Bildung von Gesellschafterkonten (zur GbR s. § 9 Rdn 218 f.) spielen bei den freiberuflich tätigen Partnerschaften nur eine untergeordnete Rolle. Nur in den Fällen, in denen die freiberufliche Tätigkeit kapitalintensiv durchgeführt wird, können diese von Bedeutung sein, so bspw. bei fachärztlichen Praxen. Insoweit kann es sich anbieten, neben dem Fest...mehr