Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.7 Grundstückserwerb kraft gesellschaftsrechtlichen Anteilsübergangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG)

Rz. 29 Nach früherem Recht (§ 727 Abs. 1 BGB und § 131 Nr. 4 HGB in der bis 30. Juni 1998 geltenden Fassung) hatte der Tod des Gesellschafters einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft die Auflösung der Gesellschaft zur Folge, es sei denn, dass im Gesellschaftsvertrag insoweit ausdrücklich etwas anderes bestimmt war. Etwas anderes galt nur für den Tod eines Kommanditi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 1 Vorbemerkungen zu den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 1 Die §§ 5 und 6 GrEStG ermöglichen, dass ein Grundstück eines Gesamthänders auf die Gesamthand übergeht und umgekehrt, ohne dass insoweit Grunderwerbsteuerbelastung eintritt. Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbstständige Rechtsträger. Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört der Gesellschaft selbst. Das Vermögen einer Gesamthandsgemeinsch...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar (BFH v. 15.12019, II R 39/16 BFH/PR 2019, 195, ...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / M. Änderung der Kanzleianschrift/persönlichen Daten

Rz. 90 § 24 Abs. 1 BORA verpflichtet Rechtsanwälte, dem Vorstand seiner Heimatkammer unaufgefordert und unverzüglich Folgendes anzuzeigen:mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 79 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach den Nrn. 7003 ff. VV i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 2 u. 3 VV. Geregelt ist Folgendes: Rz. 80 Nr. 7003 VV – Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten. Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiese...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1022 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1023 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.1 Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundlagen

Rz. 38 Das UmwStG 2006 knüpft für wesentliche Regelungen an die unternehmensrechtlichen Umwandlungsvorschriften an. Das gilt uneingeschränkt für die Umwandlung i. e. S. (Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person), für die Verschmelzung und für die Spaltung. Bei diesen Umwandlungsarten setzt die Anwendung des UmwStG voraus, dass die Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7 Übersicht über die Umwandlungsmöglichkeiten nach nationalem Recht

Rz. 167 Allgemein zu den einbezogenen Rechtsformen einschließlich besonderer Formen wie EWIV, Partnerschaftsgesellschaft und stiller Gesellschaft vgl. Rz. 153. Rz. 168 Verschmelzungmehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Erklärung zur Freistellung vom Steuerabzug nach § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG (Rz. 177)

Fiktion des Widerrufs der Erklärung: Optiert eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung und liegt der auszahlenden Stelle eine "Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 EStG " vor, so gilt dies als Widerruf der Erklärung. Der Nachweis der Ausübung der Option zur Körpersc...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.2 Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaften (GbR)

Das MoPeG sieht im (geschriebenen) Recht der GbR einen Paradigmenwechsel vor: Während die bisherigen §§ 705 ff. BGB in der GbR "eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung einer begrenzten Anzahl von Einzelgeschäften gegründete Gesamthandsgesellschaft" sahen (vgl. RegE, BT-Drs. 19/27635, S. 1), geht das neue Recht konsequent von einer auf Dauer eingerichteten rechtsfähigen Auß...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 12.1 Überblick

Kern des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25.6.2021 (BGBl. I 2021, S. 2050) war die Einführung einer Option für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, anstelle der transparenten Mitunternehmerbesteuerung zur Körperschaftsbesteuerung des KStG zu wechseln. Gleichzeitig hatte der Gesetzgeber mit dem KöMoG Änderungen am System der e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 22 Schenkung eines Gesellschaftsanteils bei Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 510 Die Regelung des § 7 Abs. 5 ErbStG geht von der Schenkung von Anteilen an Personengesellschaften aus. Gemeint ist damit jeder Fall der freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nrn. 1–10 ErbStG, nicht aber die Fiktion des § 7 Abs. 7 ErbStG. [1] Die Vorschrift befasst sich mithin nicht mit der Steuerbarkeit, sondern mit der Wertermittlung und ist demnach systematisch f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.1 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Rz. 150 Die Vererblichkeit von Personengesellschaftsanteilen liegt in der Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter. Diese können im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass für den Fall des Todes eines Gesellschafters (1) die Gesellschaft aufgelöst ist und liquidiert wird – sog. Liquidationsklausel; (2) die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird – so...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3 Versorgungsansprüche Hinterbliebener

Rz. 523 § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst Versorgungsansprüche Hinterbliebener, soweit sie auf vertraglicher Grundlage beruhen. Als vertragliche Grundlage im Deckungsverhältnis kommen insbesondere Arbeits- oder Dienstverträge, Gesellschaftsverträge oder Versicherungsverträge des Erblassers in Betracht. Umgekehrt scheiden alle Versorgungsleistungen, die nicht auf einer vertragl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Unternehmensbegriff

Rn. 16 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 15 AktG setzt ein aktienrechtlicher UN-Verbund notwendig voraus, dass er zwischen UN besteht. Auf eine Umschreibung des UN-Begriffs hat der Gesetzgeber jedoch angesichts der erheblichen Schwierigkeiten einer Definition verzichtet (vgl. Kropff (1965), S. 27). "Sie ist für die Rechtsanwendung aber unverzichtbar" (Hüffer-AktG (2022), § 15...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 25 S 1 UmwStG und § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG stellen auf den Formwechsel iSd 190 UmwG einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ab. Es handelt sich hierbei um einen gesellschaftsrechtlichen Tatbestand, der bei der Beurteilung der stlichen Voraussetzungen einer Sacheinlage gem § 25 S 1 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG oder § 21 Abs 1 UmwStG erfüllt se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Handelsrecht

Tz. 59 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel erlangt seine hr-liche Wirksamkeit mit der Eintragung (unabhängig von der Bekanntmachung) im maßgebenden (öffentlichen) Reg (s Tz 10). Dies ist bei Pers-Handels-Ges das (identische) H-Reg, in das auch die formwechselnde Pers-Ges eingetragen ist (s § 202 Abs 1 UmwG; im Fall der Umwandlung einer Partnerschaftsgesellschaft oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 "Übertragung" von Mitunternehmeranteilen beim gesellschaftsrechtlichen Formwechsel einer Personengesellschaft

Tz. 28 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem wirksamen inl (s Tz 8–15) oder ausl (s Tz 16–19) Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendung der §§ 20ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stlichen Systemwechsels von der MU-Schaft zur Kap-Ges/Gen wech...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.1 Kreis der prüfungspflichtigen Unternehmen

Rz. 16 Abbildung 2 gibt einen Überblick über die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen.[1] Die im Gesellschaftsrecht existierenden Grundtypen privater Unternehmen lassen sich nach dieser Darstellung in Personenunternehmen, körperschaftlich organisierte Unternehmen und rechtsfähige Stiftungen unterscheiden.[2] Die Wahl einer bestimmten Unternehmensform zieht unmitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / d) Optionsmodell § 1a KStG

Auch wenn § 1a KStG nicht den Terminus des Gesamthandsvermögens verwendet, so soll an dieser Stelle dennoch die Auswirkung des MoPeG – insbesondere der damit eingeführten eGbR – auf die Frage der Körperschaftsteueroption skizziert werden. § 1a Abs. 1 S. 1 KStG findet seiner Formulierung folgend auf optierende Gesellschaften Anwendung. Die dort enthaltene Legaldefinition lässt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / b) §§ 5 und 6 GrEStG

Nichterhebungsvorschriften: Die §§ 5 und 6 GrEStG sind Vergünstigungsvorschriften, die in Bezug auf die Übertragung von einer Gesamthand respektive auf eine Gesamthand eine Nichterhebung der Grunderwerbsteuer anordnen. Aus grunderwerbsteuerlicher Sicht führt die Übertragung eines Grundstücks von einem Gesellschafter auf eine Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 1 Vertretungszwang vor dem BFH

Während jeder Steuerpflichtige selbst beim FG eine Klage einreichen kann, herrscht vor dem BFH Vertretungszwang.[1] Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige eine der im Folgenden genannten postulationsfähigen Personen bevollmächtigen muss, ihn vor dem höchsten Steuergericht zu vertreten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Rechts...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Gewerbliche Infizierung einer zahnärztlich tätigen Partnerschaftsgesellschaft

Übt ein Mitunternehmer einer zahnärztlichen Partnerschaftsgesellschaft nur in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- oder Behandlungsleistungen unmittelbar an Patienten und im ganz überwiegenden Umfang Tätigkeiten in den Bereichen Organisation, Verwaltung und Leitung der Partnerschaftsgesellschaft aus, so entspricht dies nicht mehr dem Leitbild der selbständig ausge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Heilbehandlung

Leitsatz Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist jedenfalls dann gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem Einlagerung und Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind. Normenkette § 4 Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autoren

1. Dr. Robert Bauer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt a.M. 2. Dr. Oliver Bertram Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Head of HR Taylor Wessing Deutschland, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorf 3. Dr. Alexander Bissels Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnersch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 49 Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine speziell für die freien Berufe geschaffene Gesellschaftsform.[49] Sie ist keine Handelsgesellschaft und wird daher nicht dem Handelsrecht unterworfen. Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Grundsätzlich findet das Partnerschaftsgesetz (PartGG) auf die Partnerschaftsgesellschaft Anwendung, daneben können aber auch Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.3 Verlustanteil

Rz. 364 § 8 Nr. 8 GewStG erfasst Verlustanteile an inl. und ausl. Personengesellschaften. Für den Begriff "Verlustanteil" wird an die Vorschriften des HGB und BGB angeknüpft. Maßgebend ist der sich aus § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ergebende Verlustanteil.[1] Rz. 365 Nicht maßgebend ist, ob eine ausl. Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig ist. Verlustanteile einer ausl. P...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 2. Gefahren für Freiberuflergesellschaften bei Testamentsvollstreckung

Rz. 99 Auch bei gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit mit anderen Freiberuflern, sei es als Sozien oder Partner einer Partnerschaftsgesellschaft, erzielen die Gesellschafter prinzipiell Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Katalogberufe) oder § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Hinzuweisen ist jedoch auf die Gefahr einer gewerblichen Infektion oder Abfärbun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 2 Haftung nach zivilrechtlichen Vorschriften

Fallen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unter einen Haftungstatbestand außerhalb der Abgabenordnung, kann die Finanzbehörde den Haftenden entsprechend durch Haftungsbescheid in Anspruch nehmen.[1] Der Erwerber eines Handelsgeschäfts[2] haftet für alle im Betrieb begründeten Schulden des Veräußerers, wenn er das Geschäft unter der bisherigen Firma fortführt. [3] Bei Änd...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fälligkeitserfordernis bei Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb des Zehntageszeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 4 Gesellschafterbeschlüsse einer Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft eigener Art (§ 1 Abs. 1 PartGG), in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Soweit im Übrigen das PartGG für die Partnerschaft nichts Abweichendes regelt, ist das Recht der GbR anzuwenden (§ 1 Abs. 4 PartGG). Im Übrigen richtet sich das Rechtsverhältnis der Partner untereinander nach dem Pa...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4.3 Beteiligung an einer freiberuflichen Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft/Partnerschaftsgesellschaft) gem. § 18 Abs. 4 EStG

Rz. 40 Darüber hinaus ist der steuerliche Mitunternehmerbegriff auf andere als gewerbliche Einkunftsträger anzuwenden. So gibt es neben den gewerblichen Mitunternehmerschaften auch freiberufliche Mitunternehmerschaften, die einen Gewerbebetrieb bilden, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (s. Hannes/Holtz in M/H/H ErbStG § 13b Rz. 7).Demzufolge stel...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Auswirkungen des Optionsmodells nach dem KöMoG

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050; BStBl I 2021, 889) besteht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften gem. § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG ab dem 01.01.2022 das Optionsrecht, wie KapG besteuert zu werden, und für ihre Gesellschafter als Folge der Optionsausübung die Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.3 Bedarfsbewertung von Anteilen an gewerblich tätigen Personengesellschaften

Rz. 88 Eine Personengesellschaft selbst kann nicht Gegenstand eines erbschaft- und schenkungsteuerlich relevanten Übergangs sein. Übertragbar ist lediglich der Anteil daran. Dieser gehört beim Erben/Beschenkten i. d. R. zum Betriebsvermögen, wenn die Personengesellschaft einen Gewerbebetrieb i. S. d. BewG betreibt (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG). Die Personengesellsch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.3 Die vertraglichen Klauseln

Rz. 324 Losgelöst von der geltenden und differenzierenden Gesetzeslage beeinflusst jedoch das zwischenzeitlich von der Rechtsprechung des BGH entwickelte Nachfolgekonzept bei allen Beteiligungen an Personengesellschaften wesentlich stärker die Frage des Übergangs. Hierauf aufbauend und in Anlehnung an die vertragliche Gestaltungspraxis hat sich ein Nachfolgekonzept bei Beteil...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Mitunternehmerschaften (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 14 Zu den von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG erfassten PersG gehören: die gewerblich tätigen PersG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), die nur teilweise gewerblich tätigen PersG, die infolge Abfärbung vollumfänglich Gewerbebetrieb sind (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), die gewerblich geprägten PersG (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), die freiberuflich tätigen PersG (§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG), Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Option zur KSt-Besteuerung nach § 1a KStG bzw deren Beendigung kann zu einer Veräußerung iSd § 18 Abs 3 UmwStG (hierzu s Tz 79), zu einem Eintritt in die Rechtsstellung eines dem § 18 Abs 3 UmwStG unterliegenden Rechtsvorgängers (hierzu s Tz 80) sowie zum Entstehen der Sperrfrist des § 18 Abs 3 UmwStG (hierzu s Tz 81) führen. Tz. 79 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Herausgeber und Autoren / Die Autoren

Françoise Dammertz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht bei Mazars in Germany am Standort Berlin. Sie ist als Senior Managerin im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig und begleitet Privatpersonen zivil – und steuerrechtlich rund um die Vermögens- und Erbfolgeplanung. Sie berät bei der Vertrags- und Testamentsgestaltung und begleitet die steuerlich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14 Personengesellschaftsanteile mit Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 685 Die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 1974 (Gesetz vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 933) zum 01.01.1974 eingeführte Vorschrift des § 7 Abs. 5 ErbStG ist nur verständlich unter rechtshistorischen Aspekten. Wurde nämlich früher bei der unentgeltlichen Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter bzw. bei der Aufnahme eines weiter...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsbereich, Voraussetzungen, Rechtsfolgen

Rz. 700 § 7 Abs. 6 ErbStG erfasst nur Schenkungen unter Lebenden, nicht aber Erwerbe von Todes wegen. Gleichfalls sind von der Vorschrift nur Personengesellschaften betroffen, wobei ebenfalls wie bei § 7 Abs. 5 ErbStG hierunter neben den in der Praxis gebräuchlichen Formen der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) auch die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.1 Die gesetzliche Lösung

Rz. 321 Immer schon konnte die Frage der Übertragung und Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften nur in Verbindung mit dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag gelöst werden. Sämtliche einzelgesetzlichen Regelungen, ob zur GbR, zur OHG, zur KG oder den sonstigen Personengesellschaften, sind in diesem Punkt dispositiv. Nur bei fehlendem Vertrag oder bei fehlender Nac...mehr