Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 3 Inhalt der Due Diligence

In einer Due Diligence werden die erforderlichen Informationen sorgfältig zusammengetragen und einer Chancen- und Risikobewertung unterzogen. Die Prüfung kann sich auf folgende ausgewählte Fachbereiche und Prüffelder beziehen, wobei es in der Praxis nicht immer möglich ist, trennscharf zu arbeiten und es daher zu Überschneidungen oder anderen Zuordnungen als gezeigt kommen k...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.6 Spezielle Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 93 Zur flexiblen Ausgestaltung von Bewertungsmethoden können weiterhin Sachverhaltsgestaltungen auch gezielt in der Weise eingesetzt werden, dass auch sie gleichsam automatisch auf eine Nivellierung von Schwankungen der in den Abschlüssen ausgewiesenen Jahresergebnisse hinwirken. Ergebnisabhängige Sachverhaltsgestaltungen kommen vor allem für solche Gesellschaften infrage...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2.2 Insbesondere: wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 103 Der Gewerbebetrieb wird als wirtschaftliche und organisatorische Einheit veräußert, wenn sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden[1]. Entsprechend müssen bei der Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Zug veräußert, entnommen oder anderweitig verwendet werden (...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsmet...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.1 vGA zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA")

Rz. 70 Dreieckstheorie. Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil im Rahmen einer vGA von der vorteilsgewährenden Tochter- an die gemeinsame Mutter...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.3 Ketten-vGA zwischen verschiedenen Beteiligungssträngen

Rz. 80 Kombination zwischen Ketten- und Dreiecks-vGA. Unternehmensgruppen mit einer Sparten-, Geschäftsbereichs- oder Business-Unit-Organisation bilden ihre organisatorische Gliederung regelmäßig auch in den Beteiligungsverhältnissen ab. Die operativen Gesellschaften der jeweiligen Sparte bzw. des jeweiligen Geschäftsbereichs sind in diesem Fall einer Obergesellschaft, z. B....mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.5 Übertragung von Geschäftschancen (Geschäftschancenlehre)

Rz. 66 Übertragung/Verlagerung von Geschäftschancen. Nach Rechtsprechung des BFH kann eine vGA unter anderem dann vorliegen, wenn eine Geschäftschance unentgeltlich oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt von einer Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem Gesellschafter nahestehenden Person überlassen wird. Die ältere Rechtsprechung basierte auf dem z...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4 Offenlegungsumfangserleichterungen aufgrund von Größenklasseneinordnung

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Istversteuerung / 3 Antragstellung

Die Istversteuerung erfolgt nicht automatisch. Der Unternehmer muss einen Antrag stellen. Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist von Gesetzes wegen zwar weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Allerdings ist ein Wechsel der Besteuerungsart nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.[1] Von Neu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Auswirkungen von Veränderungen bei der Ausübung der DEMPE-Funktionen

Rz. 2719 [Autor/Stand] DEMPE-bezogene Implikationen organisatorischer Veränderungen. In der Praxis sind häufig organisatorische Veränderungen in Bezug auf immaterielle Werte zu beobachten, ohne dass sich das zivilrechtliche Eigentum an diesen immateriellen Werten ändern muss. Dies kann z.B. die Implementierung einer konzerneinheitlichen Leitungsfunktion sein, die die Entwick...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Ursprung des Begriffs

Rz. 2690 [Autor/Stand] Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 3c Satz 2. § 1 Abs. 3c Satz 2 enthält erstmals eine Legaldefinition des Begriffs des immateriellen Werts. Hinzuweisen ist darauf, dass damit auch in deutsch-steuerlicher Hinsicht eine Begriffserweiterung über den von der Rechtsprechung konkretisierten Begriff des immateriellen Wirtschaftsguts hinaus erfolgt, was der Begri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Entsprechende Anwendung auf andere Vermögenswerte (Abs. 3)

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß für die Zuordnung von Vermögenswerten nach den §§ 6 bis 8. Rz. 3610 [Autor/Stand] Zuordnung anderer Vermögenswerte. Nach § 31 Abs. 3 BsGaV gelten die Grundsätze des § 31 Abs. 1 und 2 BsGaV, wonach allein die Nutzung nicht für eine Zuordnung eines Vermögenswerts zur Bau- und Montagebetriebsstätte ausreicht, auch für die Zuordnung von ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Nachrangiges Heranziehen anderer Personalfunktionen (Satz 1)

(2) 1 Abweichend von Absatz 1 ist ein immaterieller Wert nur dann einer anderen Betriebsstätte als derjenigen, auf Grund deren Personalfunktion der immaterielle Wert geschaffen oder erworben wird, zuzuordnen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten Personalfun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (b) Methoden der Gewinnaufteilung

Rz. 2666 [Autor/Stand] Pauschale Gewinnaufteilungsmaßstäbe – Knoppe -Formel. Das Hauptproblem bei Anwendung der PSM liegt in der Ermittlung eines möglichst objektivierten Gewinnaufteilungsmaßstabs. Die wohl bekannteste Methode zur Gewinnaufteilung bildet die sog. Knoppe-Formel.[2] Wenngleich sie konzeptionell angreifbar ist[3], insbesondere weil es sich um eine pauschale Auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Regelbeispiele (Satz 2)

2 Zu den Vermögenswerten gehören insbesondere Rz. 2955 [Autor/Stand] Konkretisierung des Vermögenswertbegriffs. Die Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV konkretisiert den Begriff der Vermögenswerte anhand einer beispielhaften A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Lizenzierung von Vorrats- oder Sperrpatenten

Rz. 2634 [Autor/Stand] Vorrats- oder Sperrpatente. In der Unternehmenspraxis ist häufig der Fall anzutreffen, dass Erfindungen als Patente geschützt werden, die gleichwohl nicht selbst unternehmerisch verwendet werden. Es ist dann zu klären, ob auch für solche Patente eine Vergütung zwischen nahestehenden Unternehmen verrechnet werden kann. Die VWG 1983 sehen in Tz. 5.1.1 au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. DEMPE-Funktionen, verbundene Risiken und eingesetzte Wirtschaftsgüter

a) Ausgeübte Funktionen ... Funktionen im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Erschaffung, der Verbesserung, dem Erhalt, dem Schutz oder jedweder Art der Verwertung des immateriellen Werts ausübt, ... Rz. 2708 [Autor/Stand] Ausübung von DEMPE-Funktionen. Eine nähere Eingrenzung der von den DEMPE-Funktionen umfassten Aktivitäten oder eine entsprechende Abgrenzung zueinander e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Lizenzierung des Firmennamens und Markenüberlassung

Rz. 2628 [Autor/Stand] Recht auf Führen des Firmennamens. Die Finanzverwaltung lehnt die Zahlung eines Entgelts für das Recht, einen Firmennamen zu führen, ab. So heißt es in Tz. 3.55 der VWG VP 2023: "Die bloße Nutzung eines Unternehmenskennzeichens innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe ohne die Überlassung von Markenrechten oder anderen immateriellen Werten is...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vorteilsausgleich

Werden Einkünfte [...] dadurch gemindert, dass... a) Rechtsgrundlage und Begriff Rz. 209 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage. Als Rechtsgrundlage für einen Vorteilsausgleich kommt zunächst § 1 in Betracht, der als einzige Einkünftekorrekturvorschrift den Fremdvergleichsgrundsatz ausdrücklich erwähnt und konkretisiert. Allerdings ist in § 1 vom Vorteilsausgleich unmittelbar keine Red...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Lizenzierung bei gleichzeitiger Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 2636 [Autor/Stand] Gemischte Verträge. Von den vorstehend beschriebenen Globallizenzen sind die sog. "gemischten Verträge" zu unterscheiden, bei denen neben der Überlassung von immateriellen Werten (z.B. Patent, Marke) auch die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. technische Unterstützung oder Schulung von Mitarbeitern) vereinbart wird.[2] In solchen Fällen kann es erfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Eingesetzte Vermögenswerte

... und welche Vermögenswerte hierfür eingesetzt werden (Funktions- und Risikoanalyse). Rz. 660 [Autor/Stand] Neben den ausgeübten Funktionen und den getragenen Risiken der an dem Geschäftsvorfall beteiligten Nahestehenden sind im Rahmen der Funktions- und Risikoanalyse die eingesetzten Vermögenswerte zu identifizieren. Dazu gehören die folgenden Wirtschaftsgüter[2]: Sachmitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Einzelschritte der DEMPE-Analyse

... sind diese Funktionen vom Eigentümer oder Inhaber der nahestehenden Person angemessen zu vergüten. Rz. 2713 [Autor/Stand] Einzelschritte zur Durchführung der DEMPE-Analyse. Konkrete Hinweise zur Durchführung der DEMPE-Analyse enthalten weder § 1 Abs. 3c noch die VWG VP 2023. Die OECD-Leitlinien sehen zur wertschöpfungsorientierten Einkünftezuordnung einen mehrstufigen Ana...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Lizenzierung bei gleichzeitigem Leistungsaustausch

Rz. 2633 [Autor/Stand] Lizenzierung bei gleichzeitigem Leistungsaustausch. Gemäß Tz 3.50 VWG VP 2023 ist die Verrechnung von gesonderten Nutzungsentgelten steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen steht und Fremde nur ein Gesamtentgelt gezahlt hätten.[2] Zweck dieser Regelung, die korrespondierend zu derjenige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Methoden der Gewinnaufteilung

Rz. 847 [Autor/Stand] Allgemeines. Als Aufteilungsmaßstab der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode fungieren die von den nahestehenden Unternehmen ausgeübten Funktionen, getragenen Risiken und eingesetzten Wirtschaftsgüter, die mittels einer Funktionsanalyse zu erfassen sind. Insoweit soll eine geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilung erreicht werden, wie sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Lizenzierung von Leistungsbündeln

Rz. 2635 [Autor/Stand] Globallizenz vs. Einzellizenz. Im internationalen Lizenzgeschäft kommt es vor, dass ein Lizenzvertrag mehrere immaterielle Werte zusammenfasst, weil oft ganze Leistungsbündel in Anspruch genommen werden, die sich nicht ohne Weiteres voneinander trennen lassen. Sofern für diese zusammengefassten Leistungen eine einheitliche Lizenzgebühr vereinbart wird,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (Abs. 2)

(2) 1 Die Hilfs- und Nebenrechnung beinhaltet alle Bestandteile, die der Betriebsstätte auf Grund ihrer Personalfunktionen (§ 4) zuzuordnen sind. 2 Dazu gehörenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Anwendungsbereiche

Rz. 757 [Autor/Stand] Anwendung auf Eigenhändler-Vertriebsgesellschaften. Hauptanwendungsbereich der Wiederverkaufspreismethode ist die Verrechnungspreisermittlung im Zusammenhang mit Vertriebsgesellschaften. Entsprechend dem in § 1 Abs. 3 Satz 5 für die Auswahl der Verrechnungspreismethode geregelten OECD-Konzept[2] der "am besten geeigneten Verrechnungspreismethode" kommt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wennmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Identifikation von betrieblichen Funktionen

Rz. 612 [Autor/Stand] Funktionsbegriff. Der Begriff der "Funktion" ist in jüngerer Vergangenheit insbesondere durch die Diskussion über die sog. Funktionsverlagerungsbesteuerung nach § 1 Abs. 3b n.F. (Rz. 1109 ff.) in den Betrachtungsfokus gerückt. Allgemein wird unter einer Funktion ein bestimmter betrieblicher Tätigkeitsbereich verstanden, der organisatorisch abgrenzbar un...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Preisvergleichsmethode

Rz. 2652 [Autor/Stand] Preisvergleichsmethode – Überblick. Die Preisvergleichsmethode (vgl. Rz. 661 ff.) orientiert sich an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden vereinbart werden. Der Preisvergleichsmethode liegt insofern die Überlegung zugrunde, dass der Wert eines immateriellen Werts aus den bei anderen Transaktionen gezahlten Preisen für vergleichba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Analyse und Feststellung der Verhältnisse

... sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, die dem jeweiligen Geschäftsvorfall zugrunde liegen. a) Vorbemerkung Rz. 563 [Autor/Stand] Kriterienkatalog. Die nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 zu bestimmenden Verhältnisse des zu beurteilenden konzerninternen Geschäftsvorfalls bilden nach § 1 Abs. 3 Satz 3 den Maßstab für die Beurteilung der Vergleichbarkeit des zu untersuchen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.4 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Üblicherweise werden folgende Kategorien von Sonderbetriebsvermögen unterschieden: notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I und notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen II. Hinzu kommt das passive/negative Sonderbetriebsvermögen, d. h. die Verbindlichkeiten; soweit erforderlich, kann auch hier zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 4. Haftung im Online-Bereich (insbesondere Filesharing)

Rz. 313 Bei der Haftung von Access-Providern sind zwei Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2016 beachtenswert: Inhaltlich ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Telekommunikationsunternehmen, die ihren Kunden den Zugang zum Internet vermitteln, zur Sperrung bestimmter Internetseiten verpflichtet sein können. In den entschiedenen Fällen verlangten die klagenden R...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 59 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.3.2 Praktische Bedeutung und Teilgewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 57 Ihre große praktische Bedeutung verdanken die Vorschriften über die Teilgewinnabführung dem Umstand, dass die stille Gesellschaft [1] mit einer AG als Teilgewinnabführungsvertrag zu klassifizieren ist.[2] Ebenso werden partiarische Darlehen als Teilgewinnabführungsverträge eingeordnet.[3] In seiner Reinform ist der Teilgewinnabführungsvertrag für die unternehmerische P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.4.2 Praktische Bedeutung und Betriebspachtvertragsmuster

Rz. 62 Der Betriebspachtvertrag erfüllt nicht die Anforderungen der steuerlichen Organschaft, weshalb er aus steuerlichen Gesichtspunkten für die Praxis wenig interessant erscheint. Allerdings können an anderer Stelle Steuerersparnisse durch die Zusammenfassung der unternehmerischen Tätigkeit von zwei bislang selbstständigen Gesellschaften auftreten, ohne dass tatsächlich ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 3.2 Sacheinlage

Unter Sacheinlagen versteht man die Zuführung von Wirtschaftsgütern, die nicht in liquiden Mitteln bestehen (körperliche und immaterielle Wirtschaftsgüter), wie z. B. Grundstücke, Maschinen, Kfz, Wertpapiere, Waren, Forderungen, Patente usw. Einlagefähig sind nur Wirtschaftsgüter, die gewillkürtes Betriebsvermögen sein können. Das sind alle Gegenstände (z. B. Pkw), deren bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.1.2 Sachentnahme von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens

Gegenstand einer Entnahme können alle Wirtschaftsgüter sein, die zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, sowie Nutzungen und Leistungen. Als Beispiele für die Entnahme von Wirtschaftsgütern nennt das Gesetz Geld (Barentnahmen), Waren und Erzeugnisse. Daneben kommen grundsätzlich aber auch alle anderen Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 1.1 Gesetzliche Definition der Einlage

Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts gleich.[1] Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / b) Beihilfefähige Kosten

Zu den beihilfefähigen Kosten zählen: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden (Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO); Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden. Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 2.3 Arten immaterieller Anlagegüter

Es wird unterschieden zwischen: Geschäfts- oder Firmenwert, Praxiswert, Geschäftswert- oder firmenwertähnlichen Wirtschaftsgütern, sonstigen immateriellen Anlagegütern. Sonstige immaterielle Anlagegüter sind u. a. Nutzungsrechte, Belieferungsrechte, Erfindungen, Patente, Urheberrechte. Hinweis Funktionsverlagerungen ins Ausland Seit 1.1.2008 haben immaterielle Wirtschaftsgüter und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 1 Unterteilung des Anlagevermögens

Mangels eigenständiger Regelung im Steuerrecht richtet sich die Zuordnung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens zum Anlagevermögen einschl. seiner Unterteilung nach den Grundsätzen des HGB.[1] Das Anlagevermögen[2] wird unterteilt in immaterielle Wirtschaftsgüter; hierzu gehören z. B. Rechte, Konzessionen, Lizenzen, Patente, der Geschäfts- oder Firmenwert und der Praxis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten: Welche ... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 6 Besonderheit: Leistungsaustausch in "Sale-and-lease-back"-Fällen

Beim "Sale-and-lease-back"-Geschäft veräußert der Leasingnehmer einen Gegenstand an einen Leasing-Unternehmer. Dieser vermietet den Gegenstand an den Leasingnehmer. Das zivilrechtliche Eigentum geht auf den Leasing-Unternehmer über und wird nach Ablauf der Mietzeit auf den Leasingnehmer zurück übertragen. Je nach Sachverhaltsgestaltung fällt das Eigentum automatisch auf den ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Forschungs- und Entwicklungsbericht (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 93 Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Lageberichtsadressaten weitere Informationen zur Beurteilung der Zukunftsaussichten und somit zur Lage der Ges. zu geben. Insb. bei forschungsintensiven Branchen (bspw. Pharma, Chemie, Luft- und Raumfahrt, Informationstechnologie) kann der Aussagewert der Lageberichterstattung durch diese Vorschrift deutlich erhöht werden. Zugleich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Analyse des Geschäftsverlaufs und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 29 Im Zuge des BilReG wurde in den Abs. 1 der Satz 2 aufgenommen, der eine Analyse fordert, die über eine reine Darstellung hinausgeht. Unter Analyse ist die Untersuchung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. (die Modernisierungsrichtlinie, nicht jedoch Abs. 1 Satz 2, nennt auch das Geschäftsergebnis) zu verstehen. Die Analyse muss ausgewogen und umfassend sowie dem Umfang...mehr