Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Geschäftsgebühr

Rz. 79 Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Von besonderem Interesse ist dabei das über die bloße Beratung hinausgehende "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird. Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwalts aussc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Sachverhalt

Das Verfahren betrifft die öffentliche Bekanntmachung einer von den Beteiligten zu 1 und 2 bei Gericht eingereichten Erklärung, mit der sie als Rechtsnachfolger des Vollmachtgebers eine zu notarieller Urkunde erteilte Vollmacht für kraftlos erklären. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die alleinigen Erben des am ... 10.2015 verstorbenen Vollmachtgebers. Dieser hatte zu notariell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zu der Anweisung an das hierfür zuständige Amtsgericht, über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der von den Antragstellern formulierten Kraftloserklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen den die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2018, Kosten der anw... / Sachverhalt

Die Kläger sind Rechtsanwälte. Sie wurden von den in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebenden Be-klagten am 20. August 2012 beauftragt, für beide Beklagte Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und aufeinander abgestimmte Testamente zu entwerfen. Die Kläger übersandten den Beklagten die Entwürfe und schlugen ein ihre gesamte Tätigkeit abgeltendes Pauschalh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2018, Entwerfen von T... / 1 Sachverhalt

Die Kläger sind Rechtsanwälte. Sie wurden von den in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebenden Beklagten beauftragt, für beide Beklagte Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und aufeinander abgestimmte Testamente zu entwerfen. Die Kläger übersandten den Beklagten die Entwürfe und schlugen ein ihre gesamte Tätigkeit abgeltendes Pauschalhonorar von 2.400,00 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2018, Mediation in E... / 1. Generationengespräch

Bei Gestaltungsmandaten hat es sich bewährt, sog. Generationengespräche durchzuführen. Darunter versteht man eine Erörterung der Vermögensnachfolgeplanung im Kreise derjenigen Familienangehörigen und sonstigen Personen, die von ihr betroffen sind. Umfasst sind hier sowohl Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge (bspw. Immobilienübergaben oder Unternehmensnachfolgen), aber au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2018, Einer flog übe... / II. Abgrenzung und kleinere Änderungen

In die Rechte auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit darf gem. Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Im und durch den Strafvollzug geschieht dies nach den strafrechtlichen Vorschriften, im Zivilrecht nach den §§ 1904–1906 a BGB. Auch in der Praxis nicht immer einfach abzugrenzen von den zivilrechtlichen Grundlagen sind die des öffentliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2018, Einer flog übe... / III. Neuerungen

In der Neugestaltung wurde die Regelung der ärztlichen Zwangsmaßnahme aus dem § 1906 BGB (die ehemaligen Absätze 3 und 3 a) herausgelöst und ist nun in einer eigenen Norm beschrieben, dem § 1906 a BGB. Vieles entspricht dem bisherigen Gesetzestext bzw. wurde lediglich modifiziert. Kumulative Voraussetzungen sind zunächst: Erforderlichkeit zur Abwehr drohenden erheblichen ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2018, Einer flog übe... / VI. Alte Vorsorgevollmachten

Ob alte Vorsorgevollmachten geändert oder ergänzt werden müssen, lässt sich nicht pauschal sagen. Wenn schon die letzten Gesetzesänderungen der Jahre 2009 zu § 1904 BGB (Regelung zur Nichteinwilligung und Konsens von Vertreter und Arzt) bzw. aus 2013 zu § 1906 BGB (Regelung zur ärztlichen Zwangsmaßname), nicht berücksichtigt wurden oder die Formulierung zu kurz oder nicht au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2018, Einer flog übe... / VIII. Gestaltung

Für die Gestaltungspraxis bedeutet die Neuregelung, dass Musterformulierungen angepasst werden sollten. Die Befugnis zur Stellvertretung für die Einwilligung in die Vornahme von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Verbringung wird regelmäßig in einem Abschnitt "persönliche Angelegenheiten" oder "Gesundheitssorge" der Vorsorgevollmacht aufgenommen. Nach dem unten formulierten V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schnittstellen zwischen Fam... / 1.3 Konsequenzen für die Praxis

Im laufenden Ehescheidungsverfahren sollten sich die Ehegatten nicht auf die Rechtsfolgen des § 1933 BGB verlassen: Ein scheidungswilliger Ehegatte sollte vorsorglich immer einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Ein scheidungsunwilliger Ehegatte sollte durch Verfügung von Todes wegen das gesetzliche Erbrecht seines die Scheidung betreibenden Partners verhindern und ihm ggf. (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 101 Ausschl... / 2.1.1 Vorsätzliche Tötung

Rz. 6 Nur eine vorsätzliche Tötung führt zum Leistungsausschluss. Die Vorgängerregelung, die noch absichtliche Tötung vorsah, ist zu Recht abgeändert worden, da in diesen Fällen der innerer Zusammenhang zu einer beruflichen Beschäftigung regelmäßig fehlt und deshalb schon kein Versicherungsfall vorliegt (BSGE 30 S. 270, 281; BSGE 58 S. 76, 77). Mit Vorsatz ist der strafrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/08/2017, Stellungnahm... / 1. Notwendigkeit der Regelung – Vorsorgevollmacht und Betreuung

Das geltende Recht kennt nur zwei rechtliche Möglichkeiten, einer Person zu helfen, die infolge Krankheit oder Unfalls gehindert ist, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, zum einen die Vorsorgevollmacht, zum anderen die Betreuung. Durch eine Vorsorgevollmacht – in aller Regel als Generalvollmacht ausgestaltet – können rechtzeitig Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2017, FF 5/2017 / Patientenverfügung

a) Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sie neben den Erklärungen zu den ärztlichen Maßnahmen, in die der Ersteller einwilligt oder die er untersagt, auch erkennen lässt, dass sie in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll. b) Die schriftliche Äußerung, dass "lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben" sollen, enth...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Zur Wirksamkeit von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Leitsatz Der Vollmachtnehmer kann für den Vollmachtgeber nur wirksam in eine der Maßnahmen des § 1904 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB einwilligen, nicht einwilligen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachtgeber in der Vollmacht in hinreichender Deutlichkeit darlegt, dass die Entscheidungsmacht des Vollmachtnehmers die im Gesetzestext genannten Maßnahmen umfasst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Bevollmächtigte berechtigt, die Rechtsbeschwerde im eigenen Namen einzulegen. Dies folgt zwar entgegen der Annahme der Rechtsbeschwerde weder aus § 303 Abs. 4 FamFG, der lediglich die Befugnis des Bevollmächtigten zur Einlegung im Namen des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Anmerkung

In der Praxis sind für Patientenverfügungen zahlreiche "Formulierungsbeispiele" entwickelt worden. Bis zu dem BGH-Beschluss wurde es grundsätzlich als eine gute Idee gesehen, solche Formulierungen zu verwenden. Daran sind nun ganz erhebliche Zweifel angebracht, denn die vom BGH ausdrücklich zitierten (Rn 2) und abgelehnten konkreten Formulierungen aus dem von ihm entschieden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Sachverhalt

Die im Jahre 1941 geborene Betroffene erlitt Ende November 2011 einen Hirnschlag. Noch im Krankenhaus wurde ihr eine PEG-Sonde gelegt, über die sie seitdem ernährt wird und Medikamente verabreicht bekommt. Im Januar 2012 wurde sie in ein Pflegeheim aufgenommen. Die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Fähigkeit zur verbalen Kommunikation verlor die Betroffene infolge einer Ph...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Leitsatz

Der Vollmachtnehmer kann für den Vollmachtgeber nur wirksam in eine der Maßnahmen des § 1904 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB einwilligen, nicht einwilligen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachtgeber in der Vollmacht in hinreichender Deutlichkeit darlegt, dass die Entscheidungsmacht des Vollmachtnehmers die im Gesetzestext genannten Maßnahmen umfasst und sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, FF 11/2016 / Betreuung

a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 541 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar, wonach der Originalbeschluss mit den Unterschriften der Richter zu den Sammelakten des Gerichts genommen und dafür eine beglaubigte Abschrift in die Gerichtsakte eingeheftet wird. b) Zur Notwendigkeit einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines ärztlichen Gutachtens bei Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 12. Auswirkungen auf Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung

In der Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht hat der Verfügende einer Person seines Vertrauens für den Fall seiner Pflegebedürftigkeit bestimmte Aufgaben und Berechtigungen übertragen. Ist dies der Ehegatte und leben die Beteiligten jetzt getrennt, spricht einiges für die Annahme, dass auch das früher bestehende Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Es besteht als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Patientenverfügung

Der BGH betont, dass für eine bindende Patientenverfügung eine konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen erforderlich ist. Die schriftliche Äußerung, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wünschen oder die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten sei, genügten für sich genommen noch nicht. Andererseits dürften...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / V. Patientenverfügung

In der Patientenverfügung wird festgelegt, wie der Betroffene in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchte bzw. welche Maßnahmen unterlassen werden müssen. Dies hilft dem Betroffenen, den Ärzten und auch den Angehörigen. Es sollte immer auch eine Person zur Umsetzung bevollmächtigt werden. Die Patientenverfügung greift aber erst, wenn sich der Betroffene sel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Patientenverfügung: Unmittelbare Bindungswirkung

(BGH, Beschl. v. 8.2.2017 – XII ZB 604/15) • Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sie neben den Erklärungen zu den ärztlichen Maßnahmen, in die der Ersteller einwilligt oder die er untersagt, auch erkennen lässt, dass sie in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll. Die schriftliche Äußerung, dass „lebensverlängern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung: Anforderungen

(BGH, Beschl. v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16) • Die schriftliche Äußerung in einer Patientenverfügung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber ggf. durch die Benennung bestimmter ärztli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 4. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit Vorgaben an den Inhalt von Vorsorgevollmachten und der Bestimmtheit von Patientenverfügungen für die Entscheidung, lebensverlängernde Maßnahmen nicht einzuleiten, hat der BGH (FamRZ 2016, 1671 m. Anm. Dodegge = NJW 2016, 3297 = MDR 2016, 1087 = FuR 2016, 714) für mehr Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt. a) Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht für den Bereich der Gesu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 5. Benennung eines Bevollmächtigten

Eine auf die konkrete Situation passende Patientenverfügung gilt direkt (BGH NJW 2014, 3572). Sie benötigt keine Erklärung eines Vertreters. Allerdings ist immer noch die Durchsetzung erforderlich und das in §§ 1901a und b, 1904 BGB vorgegebene Verfahren ist einzuhalten. Daher ist nach umstrittener – und hier vertretener Meinung – immer eine Person notwendig, welche die Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 3. Hinweise auf das Verfahren

Allgemeine Ausführungen in der Patientenverfügung wiederholen meist, was in den §§ 1901a und b, 1904 BGB kodifiziert ist oder eigentlich selbstverständlich sein sollte, z.B. dass ein Widerruf möglich ist, aber nicht bei unwillkürlichen Reflexen angenommen werden soll. Hinweise auf das einzuhaltende Verfahren, wie die Indikationserstellung durch den Arzt und das Gespräch mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / II. Abgrenzung und Abstimmung der Vorsorgeregelungen

Bekannt ist der Dreiklang von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Dabei ist zu differenzieren und in der Bedeutung zu werten: Zentral ist die Vorsorgevollmacht, mit welcher der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber meist umfassend vertreten kann. In der Patientenverfügung geht es nur um einen Teilbereich: die Behandlung bei Einwilligungsunfähigkeit in bestimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Form, Registrierung

Die gem. § 1901a Abs. 1 BGB vorgeschriebene Schriftform ist gem. § 126 BGB durch eigenhändige Unterschrift oder notariell beglaubigtes Handzeichen gewahrt und hat eine Warnfunktion. Die Registrierung einer isolierten Patientenverfügung im Vorsorgeregister ist nicht möglich, mittelbar aber im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung als "Anordnung ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 4. Motivationen?

Es lässt sich lange darüber streiten, ob die Angabe der persönlichen Lebensgeschichte und von sonstigen Motivationen zu einer Patientenverfügung gehören sollten. Dafür spricht, dass damit eine Verfügung überzeugender sein kann und in Zweifelsfällen Hinweise auf einen Behandlungswunsch oder mutmaßlichen Willen vorliegen können. Allerdings zeigen jedenfalls ohne aufwendige und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Inhalt

In einer jüngeren Entscheidung hat der BGH (NJW 2016, 3297; dazu auch Seibl NJW 2016, 3277) betont, was eigentlich auch dem Gesetzestext zu entnehmen ist: Es müssen "bestimmte" – also möglichst konkret beschriebene – medizinische Maßnahmen untersagt bzw. in sie eingewilligt werden. Der Schwerpunkt vieler Patientenverfügungen liegt meist auf der Beschreibung der Behandlungssi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / III. Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht wird eine andere Person ermächtigt, den Vollmachtgeber umfassend zu vertreten, typischerweise sowohl in vermögensrechtlichen als auch in persönlichen Angelegenheiten einschließlich der Umsetzung einer Patientenverfügung. Daneben können Bankvollmachten zu empfehlen sein, wenn Konflikte vermieden werden sollen, die aus einer (meist unzulässigen, vgl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht für den Bereich der Gesundheitsfürsorge, mit der der Betroffene die Vertretung in Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung regelt, muss schriftlich erfolgen sowie die Voraussetzungen des § 1904 Abs. 5 S. 2 BGB erfüllen, wenn darin die Entscheidung übertragen wird, lebensverlängernde Maßnahmen nicht einzuleiten oder sie später zu beenden. Sie m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Rechtsprechung... / IV. Unfallversicherung: Hinterbliebenenrente nach Behandlungsabbruch

Gemäß § 7 Abs. 2 SGB VII schließt in der gesetzlichen Unfallversicherung verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht aus. Allerdings können unter den Voraussetzungen des § 101 Abs. 2 SGB VII in den dort genannten Fällen Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden. Schließlich haben gem. § 101 Abs. 1 SGB VII Personen, die den Tod von Versicherten vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Form

Grundsätzlich benötigt eine Vollmacht nicht die Form des Grundgeschäfts, § 167 Abs. 2 BGB, also auch nicht bei Immobiliengeschäften. Um Änderungen im Grundbuch herbeiführen zu können, müssen die relevanten Tatsachen – wie z.B. die Vollmacht – aber durch zumindest unterschriftsbeglaubigte Urkunden nachgewiesen werden, § 29 Abs. 1 GBO (BGH NJW 2016, 1516). Für besonders einsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 4 Zwangsbehandlung von Betreuten

Eine Regelungslücke im Genehmigungsverfahren für lebenswichtige medizinische Zwangsbehandlungen von Personen, die selbst zu einer verantwortlichen Entscheidung nicht in der Lage sind, soll mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung geschlossen werden, der jetzt dem Bundestag zugegangen ist (vgl. BT-Drucks 18/11240). Die Lücke war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / I. Einleitung

Die Mandanten werden älter. Der Zeitraum, in welchem sie im Alter auf Unterstützung angewiesen sind, wird größer. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen werden seit Jahren stark nachgefragt. In letzter Zeit werden mit den Vorsorgeregelungen auch Erfahrungen in der Anwendung gemacht – und nicht nur gute. Es kommt immer wieder zu Frustrationen, weil die Rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2015, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Michael Rudolf, Jan Bittler, Wolfgang Roth zerb verlag, 4. Auflage 2015, 252 Seiten, broschiert, 39,– EUR ISBN 978-3-95661-024-0 Das Buch beschäftigt sich, wie der Titel vermuten lässt, mit der Gestaltung von Vorsorgevollmachten sowie mit Betreuungs- und Patientenverfügungen. Es geht nicht nur auf die Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ein, sondern auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2015, Deutsches Erbrecht-Symposium

Zum bereits achtzehnten Mal fand am 25. und 26.9.2015 das Deutsche Erbrecht-Symposium der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in Heidelberg statt. Auch in diesem Jahr wurde wieder über zwei Tage ein für Erbrechtler/-innen weites und spannendes Spektrum grundlegender Themen von dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer bis hin zu aktuelle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 3 Anmerkung

Der vorstehenden Entscheidung liegt ein Sachverhalt zu Grunde, welcher den Stoff für eine antike Tragödie bilden könnte. Es geht um Leben und Tod, um die Verzweiflung eines Ehemannes angesichts des Leidens seiner Frau, sein eigenes Zerbrechen und schließlich um das Auseinanderbrechen einer Familie. Die Grenzen zwischen Täter und Opfer verschwimmen. Die Entscheidung des BGH br...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 2 Gründe:

[4] Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / Leitsatz

1. Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen hat, keine Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB vorliegt, der Erbe nicht das Verfahren nach §§ 1901a ff. BGB eingeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2015, Die öffentlic... / Sachverhalt

I. Im Grundbuch von H. Nr. X. betreffend die Gebäude- und Freifläche I. und die Landwirtschaftsfläche I. in H. ist Frau S. als Eigentümerin eingetragen. Frau S. errichtete am 26.8.2011 eine "Allgemeine und Vorsorgevollmacht sowie Betreuungsverfügung und Patientenverfügung", in der sie die Beteiligte zu ihrer allgemeinen Bevollmächtigten einsetzte. Zu den Befugnissen der Bevol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2015, Die öffentlic... / Aus den Gründen

II. Die namens der Beteiligten vom Urkundsnotar gemäß § 15 GBO eingelegte Beschwerde ist nach den §§ 71, 73 GBO zulässig. Die Beschwerde ist begründet und führt zur Aufhebung der angegriffenen Zwischenverfügung des Grundbuchamtes. Das vom Grundbuchamt angenommene Eintragungshindernis gegen die beantragte Eintragung der Vormerkung besteht nicht. 1. Zutreffend stellt das Grundb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 10/2015, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2015

Am 8.5. und 9.5.2015 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Bonn statt. Das Hotel Collegium Leoninum stellte für die Themen des VorsorgeAnwalt e.V. einen passenden Tagungsort dar, weil das Haus zugleich Hotel und Seniorenresidenz ist. Die Tagung begann mit einem Workshop zu Gestaltungsfragen bei der Vorsorgevollmacht. Zunächst wurde die Frage diskutiert, in welchem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / I. Patientenverfügung

1. Einleitung Für die allgemein zu bedenkenden Aspekte einer Patientenverfügung soll auf die inzwischen umfangreiche Literatur zu ihr verwiesen werden.[2] Bei der Beratung von jüngeren Menschen spielt aber z. B. die Demenz seltener eine Rolle.[3] Dafür muss und sollte auf andere Fragen intensiver eingegangen werden, wie die der Geltung der Verfügung bei einer tödlich verlaufe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 8/2015, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Vormundbenennung für jüngere Menschen

Einführung Unglücksfälle, wie vom ehemaligen Formel-1-Piloten Michael Schumacher oder dem niederländischen Prinz Friso von Oranien-Nassau, führen jüngeren Menschen vor Augen, dass auch für sie Vorsorgeregelungen wichtig sind. Da sie bei einem Unfall meistens in einer Lebensphase beruflicher Aktivität und besonderer familiärer Verantwortung betroffen werden, und die Situation ...mehr