Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Entsendungsfälle

Rn. 2665 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Während § 10 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG für den Sonderausgaben-Abzug explizit die Zahlung an ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in der EU oder einem Vertragsstaat des EWR erfordert, fehlt ein solcher Verweis in § 3 Nr 63 EStG. BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 Rz 36 verlangt, dass der ausländischen Pensionsfonds, die ausländi...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1.2.1 Geringere Freibeträge

Hinsichtlich der Freigrenzen besteht allerdings keine Übereinstimmung. Die Erhöhung der Steuerfreibeträge durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in der Sozialversicherung nicht nachvollzogen worden. In der Sozialversicherung sind daher bei Zuwendungen und Beiträgen für eine kapitalgedeckte bAV in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung...mehr

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BAV-Förderbetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen leisten. Er wurde 2018 mit dem Ziel eingeführt, den Verbreitungsgrad der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 10 Vorzeitige Beendigung des Versorgungsvertrags (Rückabwicklung)

In Fällen, in denen der Vertrag über die betriebliche Altersversorgung vorzeitig beendet und ein Anspruch auf Auszahlung des bisher angesparten Guthabens geltend gemacht wird, ergeben sich beitragsrechtliche Konsequenzen (sog. Rückabwicklung). Abfindungen von Versorgungsanwartschaften, die in den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nicht begünstigte Übertragungen

Rn. 2635 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Eine begünstigte Übertragung ist nur zwischen dem alten und dem neuen ArbG möglich, eine Übertragung an andere Dritte ist weiterhin ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt im Falle der Unternehmensliquidation: hier kann an Stelle eines neuen ArbG eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen als Rechtsträger auftreten, wenn die Anp...mehr

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Haushaltsscheck / 1 Pauschale Lohnsteuer

Für die geringfügig Beschäftigten müssen Steuern gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen der einheitlichen Pauschsteuer von 2 %, der pauschalen Lohnsteuer von 20 % oder der Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Voraussetzung für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % ist, dass für den geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt Pauschalbeiträge z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Regelung ab 01.01.2018

Rn. 2652 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Wurden Beiträge des ArbG an eine kapitalgedeckte betriebl Altersversorgung in Form von Beiträgen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder an eine Direktversicherung gezahlt, kann der Beitrag weiter nach § 40b EStG aF besteuert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass vor dem 01.01.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Abs 1 und 2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird (§ 4f Abs 1 S 3 1. Alt EStG). Der Differenzaufwand ist im Ja...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 5 Steuerfreie betriebliche Altersversorgung und Vererblichkeit

Sachverhalt Den Mitarbeitern wird ab 1.1.2024 im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine Direktversicherung angeboten. Diese finanzieren die Arbeitnehmer durch Barlohnverzicht. Der Anspruch auf einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ist durch Tarifvertrag ausgeschlossen. Der Arbeitgeber stockt den Finanzierungsanteil der Arbeitnehmer jedoch um 5...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.2 Externe Teilung

Der Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht – externe Teilung –, soll nur in Ausnahmefällen vorkommen. In den Fällen der externen Teilung hat die ausgleichsberechtigte Person eine Zielversorgung zu wählen, zu der der Versorgungsträger den Kapitalwert für das auszugleichende Anrecht zahlt. Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wechsel beim gewählten Durchführungsweg

Rn. 2634 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Da es sich um eine wertgleiche Neuzusage handelt, ist der neue ArbG auch nicht an den vom bisherigen ArbG gewählten Durchführungsweg gebunden, vgl Harder-Buschner, NWB vom 21.02.2005, F 3, 13 217, 13 224. Bei der Prüfung der steuerfreien Übertragung von erworbenen Altersversorgungsansprüchen ist aber zwischen den externen kapitalgedeckten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, NWB 2017, 2417. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung). Rn. 2670 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Das BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) bestimmt in § 23 Abs 1 Bet...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 12 Portabilität

Versorgungsanwartschaften und Versorgungsverpflichtungen können aufgrund einer einvernehmlichen Regelung durch eine vollständige Übernahme der Versorgungszusage durch einen neuen Arbeitgeber übernommen werden.[1] Es kann auch der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen unverfallbaren Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn der neue Arbeitgeber dem Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2640 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 63 EStG ist anlässlich der Rentenreform 2001 durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingefügt und durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) und RVOrgG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3242) geändert bzw erweitert worden, insbesondere durch Einbeziehung der Direktversicherung. Das BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unionsrechtskonforme Auslegung der Vorschrift

Rn. 1090a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In unionsrechtskonformer Auslegung der Vorschrift (wegen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz vom 21.06.1999, BGBl II 2001, 810) will BFH BStBl II 2017, 1251 auch demselben Zweck dienende Zahlungen (sog Spezialeinlage) des ArbG an eine vergleichbare schweizerische Versorgungseinrichtung § 3 Nr 28 EStG anwenden (dh h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 9.1 Maximaler Freibetrag

Beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung durch die Nutzung mehrerer verschiedenartiger Durchführungswege, deren Begünstigung sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften ableitet, ergibt sich durch die Kumulierung der maßgebenden Freibeträge kalenderjährlich ein maximal anzusetzender Freibetrag eines Arbeitnehmers aus 2 × 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der al...mehr

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BAV-Förderbetrag / 5.3 Höhere Beiträge als 960 EUR

Leistet der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers, die den Betrag von 960 EUR im Kalenderjahr überschreiten, wird der BAV-Förderbetrag solange gewährt, bis der höchstmögliche Zuschuss von 288 EUR erreicht wird. Danach wird keine Förderung mehr gewährt. Praxis-Beispiel Monatliche Beitragszahlung und Überschreiten des Höchstbetrag...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.3 Beitragsrechtliche Behandlung des Zuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss zählt zu den Zuwendungen an eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist daher beitragsfrei, sofern er zusammen mit den übrigen nach § 3 Nr. 63 und § 100 Abs. 6 EStG steuerfreien Beiträgen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Schöpft ein Arbeitnehmer allein mit seiner Entgeltumwandlung den maxima...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 6 Förderbetrag für Geringverdiener

Ab 1.1.2018 erhalten Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbetrag. Der BAV-Förderbetrag wird maximal für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 960 EUR im Kalenderjahr geza...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcd) Die Zahlungen des ArbG zur Übernahme der Beiträge iSd § 187a SGB VI, soweit sie 50 % der Beiträge nicht übersteigen (§ 3 Nr 28 Fall 4 EStG)

Rn. 1102a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Bezugnahme auf § 187a SGB VI ist ersichtlich, dass sich § 3 Nr 28 EStG nur auf Ausgleichszahlungen bezieht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden (BFH BStBl II 2017, 1251). Zur unionsrechtskonfomen Auslegung des § 3 Nr 28 Fall 4 EStG für Spezialeinlagen in die schweizerische Pensionskasse s Rn 1090c. Rn. 1103 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2024 bis zur Höhe von 302 EUR monatlich bzw. 3.624 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.3 Riester-Förderung

Steuerpflichtige Beiträge und Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und für Direktversicherungen, die vom Arbeitgeber nicht pauschal, sondern nach den ELStAM des Arbeitnehmers versteuert werden, können bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Vorgaben durch die Gewährung der Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] im Rahmen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Vervielfältigungsregel (§ 3 Nr 63 EStG)

Rn. 2658 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Mit Wirkung ab dem 01.01.2005 wurde in § 3 Nr 63 EStG der S 4 neu aufgenommen, wonach als Kompensation zu der bis dahin geltenden Pauschalierungsmöglichkeit eine Vervielfältigungsregel für Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeführt wurde. Dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Altersvorsorgeverträge (§ 3 Nr 55c EStG)

Rn. 2638a Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die Vorschrift des § 3 Nr 55c EStG stellt die Portabilität angesparter Altersvorsorgevermögen iSd § 92 EStG auf einen anderen Vertrag der gleichen Person steuerfrei. Der StPfl kann die Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kale...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die StPfl der Versorgungsleistungen (§ 3 Nr 65 S 3–5 EStG)

Rn. 2689 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die späteren Versorgungsleistungen sind beim Berechtigten in den Fällen des § 3 Nr 65 Buchst a – c EStG weiter stpfl. Die Einkünftequalifikation ändert sich durch eine steuerfreie Übernahme bzw Übertragung der Versorgungsanwartschaft durch den Sicherungsfall (§ 3 Nr 65 Buchst a und c EStG) oder im Liquidationsfall (§ 3 Nr 65 Buchst b EStG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die begünstigten Aufwendungen

Rn. 2156 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Zuschüsse (allgemein) § 3 Nr 62 S 2 EStG stellt die dort genannten "Zuschüsse" steuerfrei. Das Wort "Zuschüsse" verlangt eine eigene Beitragspflicht des ArbN, die der ArbG bezuschusst (BFH BStBl II 2016, 675). Rn. 2156a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Zuschüsse des ArbG müssen sich beziehen auf Aufwendungen des ArbN für:mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1 Vorliegen von bAV

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet neben der arbeitsrechtlichen auch die steuerrechtliche Grundlage für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung liegt danach vor, wenn der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines der biometrischen Risiken Alter, Tod, Invalidität zu...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3 Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation")

Betriebliche Altersversorgung kann in allen 5 Durchführungswegen auch durch Umwandlung von Arbeitslohn des Arbeitnehmers finanziert werden.[1] In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds fließt der Arbeitslohn, auf den zugunsten der betrieblichen Altersversorgung verzichtet wird, gleichwohl zu. Allerdings kann steuerpflichtiger Arbeitslohn, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 6.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der BAV-Förderbetrag zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung bei geringverdienenden Arbeitnehmern auszubauen. Der staatliche Zuschuss wird dem Arbeitgeber vor diesem Hintergrund nur für Arbeitnehmer gewährt, deren steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht mehr beträgt als 85,84 EUR bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum oder 600,84 EUR bei einem wöchentlichen Lohnzahlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Anderweitige als gesetzliche Verpflichtungen reichen nicht aus

Rn. 2121d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Leistungen aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht reichen daher nicht aus (BFH in st Rspr, zB BFH BStBl II 2004,1014; 2008, 394; 2008, 894; 2008, 994; 2009, 857; 2011, 767; FG SchlH DStRE 2010, 907 rkr; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 62 EStG Rz 3). Dh nicht begünstigt sind vertragliche (BFH BFH/NV 2010, 1445; auch nicht: tarifvert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragspflichten an den PSVaG

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der PSVaG finanziert seine Insolvenzsicherungsleistungen durch Erhebung von Beiträgen bei den insolvenzsicherungspflichtigen ArbG. Die Finanzierung der Verpflichtungen des PSVaG erfolgt gemäß § 10 Abs 1 BetrAVG durch alle ArbG, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar zugesagt haben oder die betriebliche Altersversorgung...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht

Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistungen herabgesetzt wird ("Deferred Compensation")...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerfreie Neuzusage bei ArbG-Wechsel

Rn. 2631 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die Steuerfreistellung von übertragenen Altersvorsorgeansprüchen wurde notwendig, da bei der Übertragung mittels Übertragungswert nicht die Zusage selbst, sondern nur deren Wert übertragen wird und es deshalb zu einer Beendigung der bisherigen Versorgungsverpflichtung und Erteilung einer haftungsrechtlich unabhängigen wertgleichen Neuzusag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1790c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: Durch das WehrrechtsänderungsG 2011 vom 28.04.2011 (BGBl I 2011, 678) wurde die Wehrpflicht und der Zivildienst ab 01.07.2011 ausgesetzt (also nicht: abgeschafft)). Die praktische Relevanz der Vorschrift hält sich daher derzeit in Grenzen. Rn. 1791 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 47 EStG gilt für Wehrpflichtige (s Vorbemerk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umfang der Begünstigung

Rn. 2641 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Alle ArbN, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (zB beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte), gehören zu dem begünstigten Personenkreis des § 3 Nr 63 EStG, nicht jedoch ArbN mit LSt-Klasse IV. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ein bestehend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 5.5 Im Referenzjahr 2016 bereits bestehende Versorgungsvereinbarungen

Mit der Einführung des BAV-Förderbetrags ab 2018 verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die bAV auszubauen und den Arbeitgeber zu zusätzlichen Beiträgen für die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer zu motivieren. Mitnahmeeffekte bei zu Beginn des Kalenderjahres 2018 bereits vorhandenen Versorgungsvereinbarungen sollten dagegen ausgeschlossen sein. Deshalb wird der Förderbetrag b...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2.5 Keine bAV bei Vererblichkeit

Ist die Versorgungsanwartschaft vererblich, liegt keine betriebliche Altersversorgung vor. Von einer Vererblichkeit wird insbesondere dann ausgegangen, wenn der enge Hinterbliebenenbegriff [1] nicht erfüllt ist oder wenn bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit eine Auszahlung auch an andere Personen möglich ist. Bereits die Möglichkeit, andere Personen als Begünstigte für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abgrenzung von Alt- und Neuzusage

Rn. 2653 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Für die Einräumung des Wahlrechts auf Weiteranwendung der Pauschalierung nach § 40b Abs 1 und 2 EStG aF war der Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage entscheidend; maßgebend ist nicht der Zeitpunkt des Mittelabflusses, sondern die zu einem Rechtsanspruch führende Verpflichtungserklärung des ArbG, unabhängig, ob es sich um eine Einz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung).mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1 Laufende Zuwendungen

1.3.1.1 Steuerbefreiung Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2024 bis zu 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West), also bis zu 2.718 EUR steuerfrei (2023: 2.628 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2 Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung

1.2.1 Steuerbefreiung Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West)[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2024 beträgt 7.248 EUR (2023: 7.008 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis zu anderen Begünstigungsmöglichkeiten

Rn. 2639c Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Übersteigen die Zuwendungen des ArbG die für den Veranlagungszeitraum greifenden Höchstbeträge, so können die übersteigenden Teile entweder individuell besteuert oder aber nach § 40b EStG pauschal besteuert werden, und zwar unabhängig, ob eine sog Altzusage vorliegt oder dem ArbN eine neue Zusage gegeben wurde. Denn § 40b EStG unterscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5 BAV-Förderbetrag

1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung Seit 2018 erhält der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die m...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 8 Abgrenzung zu eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers

Es ist wichtig, zwischen einer Entgeltumwandlung und den sog. "eigenen Beiträgen" des Arbeitnehmers zu unterscheiden. Leistet der Arbeitnehmer eigene Beiträge zugunsten betrieblicher Altersversorgung, werden dadurch die lohnsteuerlichen Folgen einer Entgeltumwandlung nicht herbeigeführt (Steuerbefreiung oder Pauschalierungsmöglichkeit bei Pensionskassen, Pensionsfonds, Direk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Besteuerung der Leistungen

Rn. 2639b Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Analog zu den weiteren Steuerbefreiungen für kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungen werden die Versicherungsleistungen in der Auszahlungsphase gemäß § 22 Nr 5 EStG in voller Höhe besteuert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenver...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / XII. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 NachwG – Betriebliche Altersversorgung

Rz. 26 § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 NachwG verpflichtet den Arbeitgeber, Name und Anschrift des Versorgungsträgers mitzuteilen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt und der Versorgungsträger nicht selbst zu dieser Information verpflichtet ist. Die Nachweispflicht greift damit nicht, wenn die Versorgung unmitte...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 2.2 Begünstigte Lohnzahlungen

Gehört der Arbeitnehmer zu dem durch das 5. VermBG begünstigten Personenkreis, kann der Arbeitgeber für ihn zusätzliche begünstigte vermögenswirksame Leistungen zahlen[1] oder Teile des üblichen bzw. vereinbarten Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen, eine Lohnumwandlung ist zulässig.[2] Eine Arbeitnehmersparzulage wird für diese vermögenswirksamen Leistungen nur gezahlt, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Barlohnumwandlung / 2 Betriebliche Altersversorgung

Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung nimmt angesichts der immer größer werdenden Finanzierungsschwierigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig zu. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Reihe steuer- und beitragsrechtlicher Vergünstigungen geschaffen, um die Anreize für eine betriebliche Altersversorgung zu erhöhen. Für die Gestaltung der betrieblichen Alte...mehr