Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2.3 Bundesländer ohne Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen zum "Ob" der Einführung von Kurzarbeit

Die nachfolgend aufgeführten Personalvertretungsgesetze ermöglichen keinen Abschluss einer Dienstvereinbarung über das "Ob" der Einführung von Kurzarbeit. Wie bereits im einleitenden Überblick (Ziffer 7) dargestellt fehlt es in all diesen Personalvertretungsgesetzen außerhalb der Länderregelungen von Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt an ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2.1 Überblick

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) fordert die Beteiligung der Personalräte bei der Ein- und Durchführung der Kurzarbeit "im Rahmen der Reichweite der Beteiligungsrechte nach den jeweiligen landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen", vgl. § 2 Abs. 2 TV COVID. Durch die tarifvertragliche Erm...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.10 Mitbestimmung

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 15 BPersVG hat der Personalrat bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten mitzubestimmen. Dieses Recht besteht allerdings nur auf Antrag des Beschäftigten (§ 78 Abs. 2 Halbs. 1 BPersVG). Damit soll dessen Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Der Beschäftgigte ist von der beabsichtigten Maßnahme (nämlich der Geltendmachung von...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.13 Zulässigkeit von ergänzenden Regelungen in Tarifverträgen bzw. Betriebs-/Dienstvereinbarungen?

Ergänzende Regelungen in Tarifverträgen bzw. freiwilligen Betriebsvereinbarungen zur Familienpflegezeit sind zulässig.[1] So kann beispielsweise in einer in privatrechtlicher Rechtsform geführten Einrichtung (GmbH, AG usw.) in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelt werden, dass die Arbeitnehmer – über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend – einen Anspruch auf Ab...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.7.2 Ankündigungsfrist bei Veränderung der Kurzarbeit

§ 10 TV COVID regelt das Vorgehen bei Veränderungen der Kurzarbeit. Eine Unterbrechung der Kurzarbeit, d. h. vorübergehende Rückkehr zur früheren Arbeitszeit, Verlängerung der Kurzarbeit über den bisher bekannt gegebenen voraussichtlichen Zeitpunkt der Dauer der Kurzarbeit hinaus, oder Beendigung der Kurzarbeit muss mit einer Frist von mindestens drei Arbeitstagen gegenüber den ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.1 Betrieblicher Anwendungsbereich

Nach § 1 Abs. 1 TV COVID gilt der Tarifvertrag für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA ist, und von einem bei diesem geltenden Tarifvertrag erfasst sind. Der Tarifvertrag gilt zweifelsohne für durch Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) normativ tarifgebundene Arbei...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.4 Anzeige bei der Agentur für Arbeit

Die Tarifvertragsparteien greifen in § 4 Abs. 1 Satz 1 TV COVID das gesetzliche Erfordernis der Anzeige der Notwendigkeit von Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit auf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld unverzüglich zu stellen. Der Betriebsrat oder Personalrat erhält Kopien der dafür erforderlichen Unterlagen.mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4 Mitbestimmung und Weisungsrecht

Soweit die Weisung nur eine individuelle Konkretisierung der Leistungserbringung zum Inhalt hat, besitzt sie keine mitbestimmungsrechtliche Relevanz.[1] Betrifft die Weisung jedoch auch den arbeitsorganisatorischen und sozialen Bereich, ist in vielen Fällen auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung erforderlich (Mitbestimmung).[2] Zu den Kernbereichen der Mitbestimmu...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5 Voraussetzungen der Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit

Der Arbeitgeber ist gemäß § 2 Satz 1 TV COVID berechtigt, Kurzarbeit einseitig anzuordnen, wenn die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit nach dem SGB III und der Kurzarbeitergeldverordnung vorliegen und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bzw. Personalrats gewahrt sind. 4.5.1 Verweis auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Einführung von Kurzarbeit Die Kurzar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2 Situation nach Auslaufen des TV COVID bzw. bei Einrichtungen ohne Verweisung auf den TV COVID

Für Arbeitgeber ohne normative oder umfassende vertragliche Tarifbindung an den TVöD-VKA bzw. ohne arbeitsvertragliche Inbezugnahme des TV COVID schied die Anordnung von Kurzarbeit auf Basis des Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) – auch während dessen Laufzeit bis zum 31.12.2022 – von vornherein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.10 Verbot von Überstunden und Mehrarbeit

Während der Kurzarbeit darf gegenüber den von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten keine Überstunden- oder Mehrarbeit angeordnet, geduldet oder gebilligt werden. In Notfällen kann davon abgewichen werden, wenn Überstunden oder Mehrarbeit im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ausgeglichen werden. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats oder Personalrats bleibt hiervon...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.3 Unvermeidbarkeit des Entgeltausfalls

Ein Arbeitsausfall ist gemäß § 96 Abs. 4 SGB III nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Es ist in diesem Rahmen insbesondere zu prüfen, ob ein Einsatz der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Betrieben oder Abteilungen denkbar ist. Soweit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 3 Zulässigkeit von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

In der Privatwirtschaft kennt man das Instrument der Kurzarbeit aus früheren wirtschaftlichen Krisen. Hinweis Zulässigkeit von Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst Auch im öffentlichen Dienst ist die Einführung von Kurzarbeit grundsätzlich zulässig. Betriebe im Sinne der Kurzarbeitergeld-Vorschriften sind nach den Fachlichen Weisungen Kurzarbeitergeld (Kug) der Bundesagentur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.5 Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Auch die Betriebsparteien vor Ort haben eine kollektive Regelungskompetenz zur näheren Ausgestaltung des Weisungsrechts auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer.[1] Dienst- oder Betriebsvereinbarungen können ein tarifvertraglich zugestandenes Gestaltungsrecht konkretisieren und damit ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.3 Situation bei Bindung an den TV-L oder einen anderen Tarifvertrag, der Kurzarbeit nicht regelt

Praxis-Beispiel Bindung an den TV-L oder den Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Das Land beabsichtigt, für die Beschäftigten der Staatstheater, die mindestens noch bis zum Ende der laufenden Spielzeit geschlossen sein werden, Kurzarbeit einzuführen. Das Studierendenwerk, das auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten den TV-L anwendet, will aufgrund der Schl...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.4 ESRS S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 85 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitskräfte des Unternehmens durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mithilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den Gr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3 Ort der Arbeitsleistung

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.3 Urteil

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers vom Gericht überprüft werden. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber die gegenseitigen Interessen nicht im erforderlichen Umfang abgewogen hat, kann es die "Bestimmung" der Leistung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch richterliche Entscheidung übernehmen.[1] Die Lei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 3.3 Verfahren beim Integrationsamt

Das Integrationsamt hört den schwerbehinderten Mitarbeiter selbst schriftlich oder mündlich an.[1] Eine Pflicht des Integrationsamts, den Arbeitnehmer mündlich zu hören, besteht jedoch nur dann, wenn dieser es ausdrücklich wünscht. Ferner holt das Amt eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit ein, die sich zur Vermittelbarkeit des schwerbehinderten Menschen und über die vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1.1 Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen

Zum Dienstverhältnis rechnen auch dienstliche Veranstaltungen und sonstige Verrichtungen, die der von den Unfallfürsorgevorschriften erfassten Tätigkeit zuzuordnen sind (z. B. dienstlich angeordnete Teilnahme an einem Kongress, dienstlich veranlasster Vortrag). Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auch auf Beamte und Richter, die als freigestellte oder nicht freigestellt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reboarding und Offboarding:... / 2 Sonderfall Krankheit: Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen, treten nach der Rückkehr des Mitarbeiters häufig Probleme und Konflikte auf. Zwar freuen sich Kollegen und Führungskraft in der Regel auf den Rückkehrenden, wissen aber nicht so recht, wie sie angemessen mit der sensiblen Situation umgehen sollen. Doch gerade das wichtige Arbeitsumfeld kann zum Gelingen der Rückkehr-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.3 Rolle der Arbeitnehmer

Rz. 13 Abs. 4 und 5 verdeutlichen die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer dafür, von Beschäftigungslosigkeit verschont zu bleiben bzw. nach eingetretener Arbeitslosigkeit schnell wieder eine Arbeit aufnehmen zu können. Abs. 4 fordert die Arbeitnehmer auf, bei allen Entscheidungen stets zu bedenken, welche Auswirkungen sich daraus für die individuellen Möglichkeiten im Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3.2 Zweckgebundene Barzuwendungen

Vorsicht ist angeraten bei Barzuschüssen, die Arbeitnehmern anlässlich einer betrieblichen Veranstaltung gewährt werden. Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld darstellen, sind in jedem Fall ohne Pauschalierungsmöglichkeit lohnsteuerpflichtig, auch wenn ihr Wert gering ist. Etwas anderes gilt für das Zehrgeld, wenn die zweckentsprechende Verwendung im Rahmen der Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 2 Definition der "Betriebsveranstaltung"

Nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung sind Betriebsveranstaltungen Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.[1] Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläumsfeiern, Wei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.2 Ausnahme für Betriebsratsmitglieder und leitende Angestellte

Ausnahmen bestehen für Arbeitnehmer, deren Teilnahme an Betriebsfeiern der Erfüllung beruflicher Aufgaben dient, etwa Arbeitnehmer der Personalvertretung oder Arbeitnehmer mit Leitungsfunktion (Personalchef, Abteilungsleiter). Bei Betriebsratsmitgliedern und Arbeitnehmern der Firmenleitung, die in Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben an mehr als 2 Betriebsveranstaltungen jä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.5 Urlaubsplan

Den unterschiedlichen Urlaubswünschen der Beschäftigten kann durch die Aufstellung eines förmlichen Urlaubsplans Rechnung getragen werden, der unter Mitwirkung des Personal- bzw. Betriebsrats aufzustellen ist. Dieser Urlaubsplan soll sowohl die Interessen der Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigen als auch dafür sorgen, dass die urlaubsbedingten Personalausfäll...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.18.3 Urlaubssperre, Widerruf von Urlaub

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Urlaubssperre zu verhängen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dies erfordern. So kann verhindert werden, dass für die Bewältigung der Coronavirus-Krise dringend erforderliche Beschäftigte durch Urlaubsabwesenheit fehlen. Besteht ein Betriebsrat, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zu beachten....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.4 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Betriebsrats?

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats der Lohnsteuerpflicht von durch Dritten einger...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.4 Festlegung des Urlaubanspruchs

Hinsichtlich der Festlegung des Urlaubs enthält der TVöD keine Regelungen. Es greift daher § 7 Abs. 1 BUrlG. Danach erfolgt die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Beschäftigten durch Kundgabe seines Urlaubswunsches geltend zu machen. Fällig wird der Urlaubsanspruch – von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Höher...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.2 Fehlerfolgen bei Verstößen gegen § 75 LPVG BW

Wird der Personalrat entgegen § 75 LPVG BW nicht oder nicht richtig beteiligt, stellt sich stets die Frage, welche Rechtsfolge dies für die getroffene Personalmaßnahme hat. Erstaunlicherweise bestimmt das LPVG BW dies an keiner Stelle. Man muss unterscheiden: Handelt es sich bei der Personalmaßnahme um einen Verwaltungsakt, so führt die unterbliebene / fehlerhafte Personalrat...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Überblick

BPersVG-Novelle 2021 Mit der BPersVG-Novelle 2021 wurde auch § 78 BPersVG neu gefasst.[1] Dabei wurden die Mitbestimmungstatbestände neu strukturiert: Vor der Reform hatte der Gesetzgeber differenziert zwischen Mitbestimmungsangelegenheiten betreffend Arbeitnehmer (§ 75 BPersVG-alt) und Mitbestimmungsangelegenheiten betreffend Beamte (§ 76 BPersVG-alt). Diese Trennung hatte a...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG gegen...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.9 § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW: Übertragung höher- oder niederwertiger Tätigkeiten (Arbeitnehmer)

Die Norm gilt nur für Arbeitnehmer (nicht für Beamte) – das ergibt sich aus ihrem Sprachgebrauch ("Tätigkeiten" einer "Entgeltgruppe"). Das beamtenrechtliche Pendant bildet § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (s.o .). Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Sie kommt in der Praxis in zwei Varianten vor, als nur vorübergehende und als dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten:mehr