Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Einbringung in eine Persone... / 2.3 Vorab-Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen

2.3.1 Überführung/Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen Werden funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs bzw. neben funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bei der Einbringung eines Teilbetriebs auch nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbare Wirtschaftsgüter in ein anderes...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2 Steuerrechtliche Behandlung nach § 24 UmwStG

2.1 Persönlicher Anwendungsbereich Während das Gesellschaftsrecht zwischen der Einzel- und der Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet, wird unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung steuerrechtlich die Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Personengesellschaft – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – als Einbringung nach § 24 UmwStG...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 2 Zivilrechtliche Umwandlungsmöglichkeiten

Bei der Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen ist zivilrechtlich zwischen der Umwandlung in ein Einzelunternehmen und der Umwandlung in eine Personengesellschaft zu differenzieren:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.3 Bilanzierung bei Ansatz von Zwischenwerten

Bei einem Ansatz von Zwischenwerten kann die übernehmende Personengesellschaft in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter nach Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr. 20.18 und 03.25 UmwSt-Erlass[1] das eingebrachte Betriebsvermögen einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter auf Antrag einheitlich ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2.2 Einbringung aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen

Die Einbringung eines materiellen oder auch selbst geschaffenen nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens sowie im Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG erfasste Wirtschaftsgüter aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft erfolgt nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zwingend zu Buchwerten, wenn die Übertragu...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.3 Möglichkeiten des Formwechsels

Stellt man lediglich auf die in der Praxis bedeutsamen Fälle des Formwechsels von Kapital- und Personengesellschaften ab, ergeben sich folgende Möglichkeiten: Wichtig Besonderheiten bei Personengesellschaften Zu beachten ist, dass eine Personenhand...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Pensionsrückstellungen

Eine bei der umzuwandelnden GmbH vorhandene Pensionsrückstellung aus einer Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird bei der Umwandlung in ein Personenunternehmen wie folgt behandelt:[1] Nach Rdnr. 06.04 UmwSt-Erlass 2011 werden bei der Umwandlung auf eine Personengesellschaft Pensionsrückstellungen nicht aufgelöst. Das Dienstverhältnis wird fortgesetz...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.2 Begriff und Arten der Spaltung

Begriff Unter dem Begriff der Spaltung versteht man einen Vorgang, bei dem das Vermögen einer Gesellschaft (Ursprungsgesellschaft) auf mindestens zwei Nachfolgegesellschaften aufgeteilt wird. Der ehemals einheitliche Betrieb wird von den Nachfolgegesellschaften jeweils in reduziertem Umfang fortgeführt. Das zweite charakteristische Merkmal einer Spaltung besteht darin, dass di...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.5 Missbrauchsregelung nach § 18 Abs. 3 UmwStG

Die Vorschrift des § 18 Abs. 3 UmwStG sieht eine Missbrauchsregelung vor, wonach ein Gewinn aus der Veräußerung/Aufgabe des Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils an dem Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt.[1] Nach Rdnr. 18.06 UmwSt-Erlass 2011 erfasst § 18 Abs. 3 Satz 2 UmwStG au...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.3 Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Neben der Erfassung der Bezüge i. S. des § 7 UmwStG ist nach § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust für die Anteile zu ermitteln, die am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören bzw. als dort eingelegt zu behandeln sind. Dabei werden vom Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter des übertragenden R...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.1 Identitätswahrender Charakter des Formwechsels

Als weitere Umwandlungsmöglichkeit sieht das Umwandlungsgesetz schließlich den Formwechsel gem. § 190 UmwG vor. Neben dem sog. homogenen Formwechsel von Kapitalgesellschaften untereinander (z. B. Formwechsel einer GmbH in eine AG), treten die ebenfalls als heterogene Formwechsel geregelten Vorgänge der Umwandlung von Kapitalgesellschaften in eine Personenhandelsgesellschaft,...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.1 Überführung/Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen

Werden funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs bzw. neben funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bei der Einbringung eines Teilbetriebs auch nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbare Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführt oder übertragen, soll nach Rdnr. ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1 Gründe für die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen

In der Praxis besteht oftmals das Bedürfnis, das in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (i. d. R. GmbH) betriebene unternehmerische Engagement zu beenden und in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens fortzuführen. Ein solcher Rechtsformwechsel kann z. B. von Interesse sein, um eine günstigere Besteuerung entnommener Gewinne, eine bessere ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.3 Ausschluss von der Rückwirkungsfiktion

Die fiktive steuerliche Rückwirkung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, soweit Einkünfte auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs.1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden[1]. für im steuerlichen Rückwirkungszeitraum ausscheidende oder abgefundene Gesellschafter ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.6 Buchwert- oder Zwischenwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz

Als Alternative zum Ansatz der gemeinen Werte können auf Antrag des übertragenden Rechtsträgers und unter den in § 3 Abs. 2 UmwStG genannten kumulativen Voraussetzungen in der steuerlichen Schlussbilanz die übergehenden Wirtschaftsgüter auch mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Da der Antrag nach Rdnr. 03.10 UmwSt-Erlass 2011 nur einheitlich für alle Wi...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.1 Ausschüttungsfiktion der offenen Rücklagen

Im sog. Dividendenteil werden den Anteilseignern – unabhängig davon, ob für den betreffenden Anteilseigner ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust nach § 4 oder § 5 UmwStG ermittelt wird – nach § 7 UmwStG anteilig die offenen Rücklagen der übertragenden Kapitalgesellschaft als Bezüge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet, soweit diese nicht aus Einlagen der Gesellsc...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag beim Formwechsel

Für den Formwechsel ergibt sich eine eigenständige steuerliche Rückbeziehungsmöglichkeit aus § 9 Satz 2 und 3 UmwStG. Danach hat die übertragende Kapitalgesellschaft für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übertragungsbilanz, die Personengesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Diese Bilanzen können auch auf einen Stichtag ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.2 Anschaffungs- und Einlagefiktionen bei Anteilen

Nach der in § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG enthaltenen Grundkonzeption geht der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses davon aus, dass die Anteile an der übertragenden GmbH am steuerlichen Übertragungsstichtag bereits zum Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft bzw. des Einzelunternehmens gehören. Vielfach ist dies nicht der Fall, so dass nach § 5 U...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Verschmelzung und Spaltung

Die steuerliche Rückwirkung wird ausführlich in den Rdnrn. 02.01 – 02.40 UmwSt-Erlass 2011 behandelt. Bei der Verschmelzung sind nach § 2 Abs. 1 UmwStG das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie des übernehmenden Rechtsträgers so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des Stichtags der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grund...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 2 Einzelrechtsnachfolge

Wie die vorstehende Übersicht zeigt, können Umwandlungsvorgänge außerhalb des Umwandlungsgesetzes auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollzogen werden. Damit sind die Fälle angesprochen, in denen ein Einzelunternehmen oder Anteile an einer Personengesellschaft im Wege des Verkaufs oder der Sacheinlage (Sachkapitalerhöhung) in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden un...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.1 Grundlagen

Die Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen kann auf der Ebene der übertragenden Körperschaft grundsätzlich steuerneutral, d. h. ohne Auflösung und Versteuerung der stillen Reserven erfolgen. Dagegen führen offene Reserven in Form thesaurierter Gewinne zu einer fiktiven Ausschüttung an die Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft (sog. Dividendenteil), ...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 3 Anwachsung

Die Anwachsung, die in § 738 BGB geregelt ist, liegt grundsätzlich vor, wenn aus einer Gesamthandsgemeinschaft (Personengesellschaft) ein Gesamthänder ausscheidet. In diesem Fall wächst die Beteiligung des Ausscheidenden den übrigen Gesamthändern kraft Gesetzes ohne besonderen Übertragungsakt an. Der ausscheidende Gesellschafter hat lediglich einen Anspruch auf Abfindung und...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.4 Gewinnausschüttungen im Rückwirkungszeitraum

Wird im steuerlichen Rückwirkungszeitraum (d. h. in der Zeit zwischen steuerlichem Übertragungsstichtag und Tag der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister) noch eine Gewinnausschüttung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr beschlossen und vorgenommen, so stellt sich die Frage, ob diese Gewinnausschüttung ggf. noch der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3 Steuerliche Rückwirkung und Geschäftsführervergütungen

Werden bis zur Handelsregister-Eintragung der Umwandlung noch Gehaltszahlungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer der übertragenden Körperschaft geleistet, so stellen diese bei der übernehmenden Personengesellschaft ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag Tätigkeitsvergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar. Wurden diese bei der übertragenden Kapitalgesellschaft noch ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.2 5.2 Gesellschafterdarlehen bei der Umwandlung

Zwischen der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft und dem ihr Vermögen übernehmenden Alleingesellschafter können vor der Einbringung Forderungen und Verbindlichkeiten (z.B. aus einer Darlehensgewährung) bestanden haben, die bei der Umwandlung im Wege der Konfusion gegeneinander aufgerechnet werden. Sind die Forderung und die korrespondierende Verbindlichkeit mit unterschiedlic...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6 Beispielsfall

Die steuerlichen Konsequenzen der Umwandlung sollen nachfolgend an einem zusammenfassenden Beispielsfall dargestellt werden: An der X-GmbH (Stammkapital 50.000 EUR) ist A seit mehr als 10 Jahren zu 60 % (Anschaffungskosten der Anteile: 60.000 EUR) und seit drei Jahren der Gesellschafter B zu 40 % beteiligt, der seine Anteile zum Kaufpreis von 400.000 EUR erworben hat. Die Gmb...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7 Zusammenfassung

Nach dem Umwandlungsgesetz kann die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Einzelunternehmen als Verschmelzung zur Aufnahme bzw. die Umwandlung in eine Personengesellschaft entweder als Verschmelzung oder im Wege des schlichten Formwechsels vollzogen werden. In allen genannten Fällen kommen steuerlich die Vorschriften der §§ 3 bis 9 und 18 UmwStG zur Anwendung, so dass ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.4 Übernahmeverluste und Vernichtung von Anschaffungskosten

Wie zuvor dargestellt, ergibt sich bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen regelmäßig ein Übernahmeverlust, der oftmals gem. § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG (wegen nicht vorhandener offener Rücklagen i. S. v. § 7 UmwStG) oder nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG (z. B. entgeltlicher Anteilserwerb innerhalb von fünf Jahren vor Umwandlung) nicht berücksichtig...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.3.5 Zustimmungsbeschlüsse

Damit der Spaltungs- und Übertragungsvertrag wirksam wird, müssen die Gesellschafter aller beteiligten Gesellschaften diesem zustimmen.[1] Der entsprechende Beschluss ist in einer Gesellschafterversammlung zu fassen. Hierfür ist grundsätzlich eine Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen erforderlich. Soweit an einer Spaltung Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschafts...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 5 Umwandlungsarten

Das Umwandlungsgesetz enthält in § 1 Abs. 1 UmwG eine Aufzählung von vier möglichen Umwandlungsarten. Es sind dies: Sowohl die Verschmelzung als auch die Spaltung können gem. § 2 UmwG bzw. § 123 Abs. 1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung erfolgen: zur Aufnahme oder zur Neugründung. Das Umwandlungsgesetz ist systematisch für die wichtigsten Rechtsformen wie folgt aufgebaut:mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.4 Verschmelzungsprüfung

Der Verschmelzungsvertrag unterliegt grundsätzlich einer Prüfung durch einen oder mehrere sachverständige Verschmelzungsprüfer.[1] Auf die Prüfung kann nach § 9 Abs. 3 UmwG in notariell beurkundeter Form verzichtet werden, wenn alle Anteilsinhaber aller beteiligten Rechtsträger auf seine Erstattung verzichten oder sich alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand d...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.1 Eintritt in die steuerrechtliche Rechtsstellung

Bei der übernehmenden Personengesellschaft bzw. beim übernehmenden Alleingesellschafter der GmbH führt die Umwandlung zunächst zu einer steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge. Dies hat wiederum zur Folge, dass gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwStG die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit den in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden GmbH enthaltenen Werten zu übernehmen sind. N...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / Zusammenfassung

Überblick Oftmals ist es notwendig, eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen umzuwandeln. Hierfür stellen das Umwandlungsgesetz sowie flankierend dazu das Umwandlungssteuergesetz entsprechende Regelungen zur Verfügung. Das Umwandlungssteuergesetz ermöglicht zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine Fortführung der Buchwerte, so dass es...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.2 Verschmelzungsfähige Rechtsträger

Als verschmelzungsfähige Rechtsträger (d. h. als übertragende, übernehmende oder neue Rechtsträger) kommen nach § 3 UmwG u. a. in Betracht: Personengesellschaften (OHG, KG einschl. GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften ( GmbH, AG, KGaA), eingetragene Genossenschaften, eingetragene Vereine[1], genossenschaftliche Prüfungsverbände, Versicherungsvereine a...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.2 Einbezogene Rechtsträger

In § 191 Abs. 1 UmwG wird bestimmt, welche Rechtsträger ihre Form wechseln dürfen. Es sind dies: Personengesellschaften (OHG, KG einschl. GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eingetragene Genossenschaften, rechtsfähige Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Rechtst...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / Zusammenfassung

Überblick Das Umwandlungsgesetz versteht den Begriff "Umwandlung" als Oberbegriff, unter den die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung sowie der Formwechsel subsumiert werden können. Es eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, die Rechtsform eines Unternehmens an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Zugleich sind auch umfassende Regelungen zur S...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4 Aufspaltung des Übernahmeergebnisses

Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft stellt eine Kombination aus Liquidation (Anteilsveräußerung) und fiktiver Vollausschüttung der thesaurierten Gewinne dar. Gem. § 4 Abs. 4 bis 6 UmwStG sowie § 7 UmwStG wird dies durch die entsprechende Aufspaltung des Übernahmeergebnisses umgesetzt. 4.4.1 Ausschüttungsfiktion der offenen Rücklagen Im sog. Di...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.3 Beteiligungskorrekturgewinn

Für Anteile, die bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören, ist gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwStG eine Wertaufholung vorgesehen. Der Buchwert wird – maximal bis zum gemeinen Wert – erhöht um in der Vergangenheit vorgenommene steuerwirksame Abschreibungen sowie um Abzüge nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge. Der sich ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.5 Verlustverrechnungssperre

In § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist eine Verlustverrechnungssperre geregelt, wonach der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften und einem Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.2 Verschmelzungsvertrag

Zur Durchführung einer Verschmelzung muss zwischen den beteiligten Gesellschaften ein Verschmelzungsvertrag geschlossen werden.[1] Zu diesem Zweck müssen in der Vorbereitungsphase der Verschmelzung die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger einen schriftlichen Entwurf des Vertrags erstellen.[2] Der Mindestinhalt des Verschmelzungsvertrags ergibt s...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.3.4 Spaltungsprüfung

Der Spaltungs- und Übertragungsvertrag oder sein Entwurf ist durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Spaltungsprüfer) zu prüfen.[1] Die in der Regelung des § 9 Abs. 2 UmwG für die Verschmelzung vorgesehene Ausnahme von der Prüfung gilt ausdrücklich nicht für die Spaltung.[2] Dies resultiert aus der Tatsache, dass es bei der Auf- und Abspaltung stets zu einem Anteils...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 4 Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz

Neben der Einzelrechtsnachfolge und der Anwachsung sind im Umwandlungsgesetz abschließend die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und der Formwechsel geregelt. Seit der Umsetzung der sog. Verschmelzungsrichtlinie der EU[1] regeln die §§ 122 a – 122l UmwG auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, bei der mindestens eine der beteil...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.4.5 Umwandlungsbeschluss

Für den Formwechsel ist ein Beschluss der Gesellschafter des formwechselnden Rechtsträgers erforderlich, der in einer Gesellschafterversammlung gefasst werden und notariell beurkundet werden muss.[1] Bei der Einberufung der erforderlichen Gesellschafterversammlungen muss nach § 216 bzw. § 230 UmwG auf den zu beschließenden Formwechsel hingewiesen werden. Der Inhalt des Umwan...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.3 Verschmelzungsmöglichkeiten

Verschmelzungen können auch rechtsformübergreifend zwischen Personenhandelsgesellschaften bzw. Partnerschaftsgesellschaften und Kapitalgesellschaften vorgenommen werden. Insgesamt stellen sich die Verschmelzungsmöglichkeiten bei Beteiligung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz wie folgt dar:mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.5 Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag

Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Anteilsinhaber aller an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger diesem durch einen notariell beurkundeten Verschmelzungsbeschluss zustimmen.[1] Der Verschmelzungsbeschluss kann nur in einer Gesellschafterversammlung gefasst werden und bedarf grundsätzlich einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Bei Pe...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 7.2 Vorbereitungsphase

Vorbereitung notwendiger Beschlüsse In der Vorbereitungsphase werden die Beschlüsse der Anteilsinhaber der an einer Umwandlung beteiligten Rechtsträger vorbereitet, d. h. es wird die rechtsgeschäftliche Grundlage der Umwandlung erstellt. Bei den mit Vermögensübertragungen verbundenen Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung) ist von den Vertretungsorganen de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Leitsatz 1. Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. 2. Dies gilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1.5 3-Objekt-Grenze bei Beteiligung an einer Grundstückspersonengesellschaft

Bei der Beteiligung an Grundstücksgesellschaften zur Verwertung von Grundstücken (z. B. durch Verkauf oder Bebauung und Verkauf), kann sowohl bei der Gesellschaft als auch beim Gesellschafter selbst jeweils ein gewerblicher Grundstückshandel begründet sein. 3-Objekt-Grenze bei der Gesellschaft Zunächst ist zu prüfen, ob die Gesellschaft selbst durch Überschreiten der "3-Objekt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.10 Weitere Fälle

Rz. 140 Werden alte Aktien mit Dividendenanspruch veräußert und von dem Erwerber kurz darauf junge Aktien derselben Gesellschaft ohne Dividendenanspruch an den Veräußerer der alten Aktien verkauft, ist auch nach Aufhebung des § 50c Abs. 8 S. 2 EStG kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Der Erwerber erlangt nämlich anders als beim Wertpapierpensionsgeschäft be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 151 Die Übertragung eines Anteils an einer grundbesitzenden GbR erfüllt als solche nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Nach der st. Rspr. des BFH konnte die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur grundbesitzhaltenden Personengesellschaft aber nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO der GrESt unterliegen.[1] Seit der Einfügung des § 1 Abs. 2a GrES...mehr