Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung ist die fünfte Säule im System der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie dient der Absicherung des Pflegefallrisikos.
Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Auch Privatversicherte sind davon betroffen. Sie müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in Schul- bzw. Berufsausbildung sind im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung mitversichert.
Leistungen der Pflegeversicherung
Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören folgende Leistungen:
- Pflegesachleistungen,
- Pflegegeldleistung,
- Kombination von Geld- und Sachleistung,
- Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson,
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel,
- Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes,
- Tages- und Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- vollstationäre Pflege,
- Hilfe für behinderte Menschen (Leistungen in vollstationären Einrichtungen),
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen,
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,
- Entlastungsbetrag,
- Leistungen des persönlichen Budgets
Leistungen der Pflegeversicherung: Voraussetzungen
Die Pflegeleistungen werden gewährt, wenn ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde und die versicherungsrechtliche als auch die medizinische Voraussetzungen erfüllt sind.