Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 32 Mediation / III. Fall 3: "Patchwork-Familie"

Rz. 10 In die Mediation kamen zwei Töchter des Erblassers aus dessen erster Ehe, seine Witwe und deren beide Kinder aus ihrer ersten Ehe. Die Beziehung zwischen den vier Kindern und der Witwe war sehr harmonisch. Der Nachlass bestand aus einem Grundstück mit Haus, wertvollem Inventar und Barvermögen. Zwischen dem Erblasser und seiner zweiten Ehefrau gab es ein Testament, in de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Berücksichtigung von § 2306 Abs. 1 BGB

Rz. 330 Bei der Gestaltung eines Behindertentestamentes ist unbedingt darauf zu achten, dass der Erbteil des behinderten Kindes höher als sein Pflichtteil ist. Ansonsten kann der durch § 2305 BGB entstehende Zusatzpflichtteil auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden.[350] Darüber hinaus sollten dem behinderten Kind im Rahmen der Testamentsvollstreckung keine Zuwendungen...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Auskunftserteilung als Anerkenntnis

Rz. 69 Erkennt ein Schuldner einen Anspruch an, beginnt eine nicht verstrichene Verjährungsfrist in voller Länge nochmals zu laufen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Anerkenntnis in diesem Sinne meint "jedes tatsächliche Verhalten gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein des Schuldners von dem Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs – wenigstens dem Grunde nach – kla...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Verfügungen für den zweiten Todesfall

Rz. 432 Da es bei der Vollerbenlösung zu insgesamt einer Vermögensmasse kommt, ist in der Verfügung für den zweiten Todesfall diesbezüglich eine Schlusserbenregelung zu treffen. Den Testierenden stehen hier sämtliche Gestaltungsmittel des Einzeltestaments zur Verfügung. Weil es sich bei der Schlusserbenregelung letztlich um die Verfügung einer Person handelt, nämlich des über...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Kosten für die Erteilung des Erbscheins

Rz. 228 In der Entscheidung über die Erteilung des Erbscheins braucht eine Kostenentscheidung nicht getroffen zu werden, weil die Kostenfolge sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt: Der Antragsteller hat die Kosten zu tragen, § 22 Abs. 1 GNotKG. Eine Vorauszahlung nach § 13 GNotKG kann nur verlangt werden, wenn die Zahlung ansonsten unsicher ist, bspw. bei ausländischen Antr...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / III. Schuldner und Gläubiger des Ergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB

Rz. 108 Ebenso wie beim ordentlichen Pflichtteilsanspruch sind grundsätzlich der oder die Erben Schuldner des Ergänzungsanspruchs. Es gilt insoweit das zum ordentlichen Pflichtteil Gesagte. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Erbe nicht verpflichtet ist, kann auch der Beschenkte in Anspruch genommen werden (§ 2329 BGB). Rz. 109 Gläubiger des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist de...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 2. Notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen als Nachweis

Rz. 8 Je eine beglaubigte Abschrift eines die Erbfolge eindeutig regelnden notariell beurkundeten Testaments oder Erbvertrags samt eines nachlassgerichtlichen Eröffnungsprotokolls genügen in analoger Anwendung von § 35 Abs. 1 GBO als Nachweis der Erbfolge.[11] In Ergänzung hierzu hat das OLG Bremen entschieden:[12] Zitat "Eine Lücke im Nachweis der Erbenstellung lässt sich durc...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 20 Für die Berechnung des Pflichtteils ist neben der Feststellung der Quote der Bestand des Nachlasses festzulegen. Bei der Feststellung des Nachlassbestands sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherung (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall), wenn ein Be...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Schutz des Nachlasses vor Eigengläubigern des Erben

Rz. 415 Eigengläubiger des Erben können bei bestehender Testamentsvollstreckung auf den Nachlass nicht zugreifen, § 2214 BGB. Gegen eine Vollstreckung wehrt sich der Testamentsvollstrecker mit der Erinnerung nach § 766 ZPO. Zur Befugnis für die Vollstreckungserinnerung bei bestehender Testamentsvollstreckung vgl. Garlichs, Rpfleger 1999, 60. Insolvenz des Erben: Ein der Testa...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / 1. Allgemeines

Rz. 6 Vorzugsweise geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor, wenn die positive Aussicht auf einen Zahlungsanspruch feststeht oder wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten. Da der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich keine Kenntnis über den Bestand des Nachlasses hat, ist ihm der Weg über die Stufenklage gestattet. Von der Stuf...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 283 Werden minderjährige Kinder geschiedener Eltern Erben eines Elternteils, so steht letztlich das Vermögenssorgerecht an dem ererbten Vermögen grundsätzlich dem anderen Elternteil, also dem geschiedenen Ehegatten, zu. Geschiedene Erblasser wünschen den Eintritt einer solchen Situation häufig nicht. In einer Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser gemäß § 1638 BGB a...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rückübertragungsansprüche des Übergebers

Rz. 658 In der Praxis hat sich gezeigt, dass gerade bei einer lebzeitigen Übertragung von Grundbesitz (vorweggenommene Erbfolge) ein Bedürfnis für den Vorbehalt von Rückforderungsrechten besteht. Das gilt insbesondere für die Fälle, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, der Übernehmer über den Übergabegegenstand ohne Zustimmung des Übergebers verfügt oder über das...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Erbeinsetzung

Rz. 412 Ebenso wie beim Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Ersteres wird auch Einheitslösung genannt, während Letzteres aufgrund der Entstehung von zwei getrennten Vermögensmassen beim Überlebenden als Trennungslösung bezeichnet wird. Rz. 413 Bei der Vollerbenlösun...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

Rz. 409 Zwar ist eine Anfechtung hier nicht allgemein wegen Motivirrtums möglich, jedoch berechtigt § 119 Abs. 2 BGB zur Anfechtung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften der Erbschaft. Rz. 410 Ein entsprechender Anfechtungsgrund ist etwa dann gegeben, wenn einem Erben bei Annahme der Erbschaft die testamentarische Berufung eines weiteren Miterben nicht bekannt ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Die Art der Gestaltung und die Frage der Sittenwidrigkeit

Rz. 323 Die Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments sieht regelmäßig so aus, dass der Erblasser das behinderte Kind als Vorerbe auf einen Erbteil einsetzt, der höher als sein Pflichtteil ist, und ein gesundes Kind bzw. einen Abkömmling dieses Kindes als Nacherben bestimmt. Gleichzeitig wird für den Vorerben eine Dauertestamentsvollstreckung auf Lebzeiten angeordne...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Wiederverheiratungsklausel bei der Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung)

Rz. 449 Haben die Ehegatten das Modell der Vor- u. Nacherbschaft gewählt, kommen folgende Wiederverheiratungsklauseln in Betracht: Rz. 450 Liegt eine nach § 2136 BGB befreite Vorerbschaft des überlebenden Ehegatten vor, so bietet sich als am wenigsten intensiver Eingriff die Möglichkeit an, durch die Bedingung der Wiederverheiratung eine nicht befreite Vorerbschaft eintreten ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / G. Übersicht: Arten von Auskunftsansprüchen

Rz. 207 Aus den verschiedenen Rechtsgebieten sind folgende Arten von Auskunftsansprüchen von praktischer Bedeutung: erbrechtlich, pfandrechtlich, nießbrauchrechtlich, familienrechtlich mit erbrechtlicher Auswirkung, schuldrechtlich, verfahrensrechtlich.mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / c) Schenkung mit Ausgleichungspflicht

Rz. 50 Nach der BGH-Rechtsprechung beeinträchtigt eine Schenkung an einen Mit-Schlusserben die übrigen Schlusserben nicht, wenn die gewährte Schenkung in der Erbteilung nach §§ 2052, 2050 Abs. 3 BGB auszugleichen ist. Der wohl häufigste Fall von Ausgleichungspflichten ist derjenige, dass die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten an einen Schlusserben "im Wege der vorweg...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 60 Der Erblasser muss das ihm verbliebene Recht zu lebzeitigen Verfügungen missbraucht haben, um den Vertragserben zu beeinträchtigen. Die Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, wird am lebzeitigen Eigeninteresse gemessen. Ausschlaggebend ist, welche Gründe den Erblasser bewogen haben, wobei eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Vertragserben einerseits...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / VIII. Klage des Vertragserben gegen den Beschenkten

Rz. 107 Im Rahmen einer objektiven Klagehäufung kann der pflichtteilsberechtigte Erbe im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO den Auskunfts- und ggf. auch Wertermittlungsanspruch (nach § 2287 BGB i.V.m. § 242 BGB), hierzu vgl. Rdn 105, und den Herausgabeanspruch (nach §§ 2287, 812 ff. BGB) geltend machen. Rz. 108 Formulierungsbeispiel: Klage des Vertragserben gegen Beschenkte...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Die Grenzen der Testamentsvollstreckung

Rz. 307 Bei einer Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich geht es insbesondere um die Führung des Unternehmens in der Zeit zwischen dem Erbfall bis zur Altersreife der möglichen Nachfolger. Die praktische Bedeutung einer Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist dementsprechend groß. Die Möglichkeit einer Anordnung der Testamentsvollst...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Ergänzungspflichtteilsansprüche einzelner Miterben gegen andere Miterben (§ 2326 BGB)

Rz. 502 BGH und LG Köln zur Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs eines Miterben gegen einen anderen Miterben: Ein Miterbe kann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen einen anderen Miterben nur im Rahmen einer Erbauseinandersetzung geltend machen, wozu der Bestand des gesamten Nachlasses darzulegen ist.[534] LG Köln, Urt. v. 15.2.2011 – 30 O 173/08: Zitat "… D...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Grenzen der Vereinheitlichung

Rz. 286 Art. 1 Abs. 1, 2 Buchst. a bis l EuErbVO nimmt u.a. folgende wichtige Regelungsbereiche aus dem Anwendungsbereich der Verordnung heraus: Hier ist es der Rechtsprechung, insbesondere derjenigen des EuGH, überlassen, künftig die Grenzen des Anwendungsbere...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Beeinträchtigende Schenkungen

Rz. 599 Der durch Erbvertrag bindend eingesetzte Erbe, der nicht zugleich Vertragspartner sein muss, wird durch § 2287 BGB nur gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam (keine Aushöhlungsnichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [627]); sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tod des Erblassers e...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Kosten des Erbscheins als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 238 Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des Pflichtteilsrechts, sodass sie nicht als Passiva in ein Nachlassverzeichnis zur Berechnung des Pflichtteils eingestellt werden können.[188]mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / J. Pflichtteilsrecht

Rz. 167 Die Bestimmung des Pflichtteils bzw. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Pflichtteilsanspruchs ist im Rahmen eines Erbfalls mit Auslandsbezug eine anspruchsvolle Aufgabe. Das Pflichtteilsrecht ist in sehr vielen Ländern anders ausgestaltet als in Deutschland. Daher ist zunächst einmal eine umfangreiche Einarbeitung in das jeweilige Pflichtteilsre...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 9. Dürftigkeitseinrede nach Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 159 Die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses (§ 1990 BGB) kann auch nach Beendigung der Nachlassverwaltung noch erhoben werden. Der Erbe verwaltet den Nachlass selbst und erfüllt die Nachlassverbindlichkeiten. An eine bestimmte Reihenfolge ist er dabei grundsätzlich nicht gebunden. Im Übrigen gilt:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 279 Ein Erblasser kann das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus seinem dereinstigen Nachlass stammen – sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils[304] – gemäß § 1638 BGB ausschließen. Eine Begründung braucht für die Entziehung des Vermögenssorgerechts in der Verfügung von Todes wegen nicht angegeben zu werden. Hat ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Zweck

Rz. 218 Der Erbe kennt im Allgemeinen bei Eintritt des Erbfalls weder sämtliche Aktiva noch sämtliche Passiva des Nachlasses. Vor allem von der Höhe der Nachlassverbindlichkeiten hängt sein Risiko ab, ob er möglicherweise mit seinem eigenen Vermögen über den Nachlass hinaus haftet. Rz. 219 Um zuverlässig abklären zu können, welche Gläubiger Forderungen gegen den Nachlass habe...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / cc) Auskunftsansprüche des Beschenkten

Rz. 98 Stehen dem Beschenkten als überlebendem Ehegatten Pflichtteils- und/oder Zugewinnausgleichsansprüche zu, bspw. aus § 1371 Abs. 2 BGB, so hat er auch Auskunftsansprüche gem. § 2314 BGB – wegen des Pflichtteilsanspruchs – und/oder § 1379 BGB – wegen des Zugewinnausgleichsanspruchs. Solche Ansprüche könnten, wenn eine Herausgabeklage von Seiten des/der Vertrags- bzw. Sch...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / A. Allgemeines

Rz. 1 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts lag letztlich der Gedanke zugrunde, dass dem Erblasser eine über seinen Tod hinausgehende Sorgfaltspflicht gegenüber d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Entziehung wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB)

Rz. 253 Die Entziehung des Pflichtteils ist auch dann möglich, wenn der Pflichtteilsberechtigte die ihm gegenüber dem Erblasser gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt. Hierzu muss dem Pflichtteilsberechtigten verwerfliches Handeln in Kenntnis von Unterhaltspflicht und eigener Leistungsfähigkeit vorzuwerfen sein.[280] Da Unterhalt grundsätzlich nur als Gel...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Aufgebotseinrede

Rz. 246 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindlichkeiten und den Na...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 9. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 42 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 9 Der Pflichtteilsberecht... / B. Die Rechte des Pflichtteilsberechtigten vor dem Erbfall

Rz. 2 Vor dem Erbfall stehen dem Pflichtteilsberechtigten so gut wie keine Rechte zu. Er kann sich zwar bereits hinsichtlich der Höhe seines Pflichtteils erkundigen, dies ist jedoch nur vorläufig, da sich zum einen (bspw. durch eine Güterrechtsvereinbarung) die Pflichtteilsquote und zum anderen durch eine Erhöhung oder Reduzierung des Nachlasses die Pflichtteilssumme erhebli...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 2. Unterschiedliche Gläubiger- und Schuldnerschaft für beide Ansprüche

Rz. 133 Hat der Erblasser zu Lebzeiten einen Dritten beschenkt, so kann Die beiden Ansprüche stehen de...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 3. Bei der Eintrittsklausel

Rz. 36 Die Eintrittsklausel stellt einen Vertrag zugunsten Dritter dar. Sie gibt dem Begünstigten das Recht, in die Gesellschaft eintreten zu dürfen. Insoweit fällt der Gesellschaftsanteil hier nicht in den Nachlassbestand.[41] Hinweis Das Recht allein, in die Gesellschaft eintreten zu dürfen, nutzt dem Berechtigten in der Regel wenig, da er dann noch eine Gesellschaftereinla...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 5. Einwendungen und Einreden des Erbschaftsbesitzers

Rz. 154 Ausdrücklich geregelt ist die Geltendmachung des Entreicherungseinwandes nach §§ 2021, 818 Abs. 3 BGB sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nachlassbezogener Verwendungen nach § 2022 BGB, etwa die Bezahlung von Kosten für die Beerdigung des Erblassers. Daneben kann der Erbschaftsbesitzer insbesondere ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 B...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / Literaturtipps

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 7. Besonderheit bei Zug-um-Zug-Verurteilung

Rz. 128 Nur für den Fall, dass die Auflassung von einer Zug-um-Zug-Zahlung aus irgendeinem Grunde abhängig wäre (bspw. bezüglich Pflichtteils- und/oder Zugewinnausgleichsforderungen), muss eine vollstreckbare Ausfertigung im Zeitpunkt der Erklärung der Auflassung erteilt sein (§§ 894 Abs. 1, 726, 730 ZPO). Das Grundbuchamt hat jedoch nicht zu prüfen, ob bei einer Zug-um-Zug-...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Begriff

Rz. 72 Erbfallschulden sind solche Verbindlichkeiten, die erst mit dem Erbfall entstehen, den Erblasser also zu seinen Lebzeiten noch gar nicht betroffen haben. Dazu gehören insbesondere Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen, Vermächtnissen und Auflagen (§ 1967 Abs. 2 BGB). Es gehören auch dazu die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung (§ 1968 BGB), der gesetzliche Voraus des...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / d) Schenkung unter Auflage

Rz. 34 Behält sich in einem Schenkungsvertrag der Schenker ein Wohnungsrecht oder den Nießbrauch vor, so werden diese vorbehaltenen Rechte vom BGH nicht als Gegenleistung bewertet, sondern als Schenkung unter Auflage angesehen.[49] Aber der Wert der vorbehaltenen Rechte mindert trotzdem den Wert der Schenkung.[50] Rz. 35 Die in ländlichen Gebieten häufig vorkommende Hofüberga...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / Literaturtipps

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / V. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten (Erben) nach § 2329 BGB

Rz. 121 Bei der Frage, gegen wen der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu richten ist, wird oftmals angenommen, dass der Beschenkte selbst Schuldner des Anspruchs sei. Dieser Irrtum ist wohl darauf zurückzuführen, dass sich zunächst der Gedanke aufdrängt, derjenige, der etwas vom Erblasser erhalten hat, müsse auch für den daraus resultierenden Pflichtteilsergänzungsanspruch haf...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Rz. 7 Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall muss nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, aber vor deren Beendigung eingetreten sein. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rech...mehr

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§ 32 Mediation / D. Die Anwendung im Erbrecht

Rz. 4 Wenn Konfliktparteien auch über den momentanen Konflikt hinaus in Zukunft miteinander kooperieren sollen, wollen oder müssen, ist es sinnvoll, wenn dieser Konflikt so gelöst wird, dass es nur Gewinner und keine Verlierer gibt. Dies gilt bei:mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / ff) Widerruf und Änderung eines Erbvertrages oder gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 332 Aus der zuvor beschriebenen Differenzierung bei Errichtung (siehe Rdn 327, 330) folgt auch eine Differenzierung bei Widerruf und Änderung: Nicht vertragsgemäße und nicht wechselbezügliche Verfügungen sind nach Art. 24 Abs. 3 EuErbVO zu widerrufen und zu ändern, vertragsgemäße und wechselbezügliche Verfügungen sind wegen der Bindungswirkung an Art. 25 EuErbVO zu messe...mehr

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§ 32 Mediation / IV. Fall 4: Testamentsauslegung

Rz. 11 In die Mediation kamen fünf Geschwister: Der jüngste Bruder, 35 Jahre alt, drei Schwestern mit 37, 40, 53 Jahren und der älteste Bruder mit 55 Jahren. Der Vater der Geschwister war wenige Monate zuvor gestorben. Er hatte ein Testament hinterlassen, das den ältesten Sohn zum Alleinerben bestimmte. Das Testament war bereits vor zehn Jahren zusammen mit der Witwe, Mutter d...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / 2. Kosten und Gegenstandswert

Rz. 8 Geht der Kläger im Wege der Stufenklage vor und erteilt der Beklagte nach Rechtshängigkeitseintritt die begehrte Auskunft, so kann hinsichtlich des Auskunftsantrags die Hauptsache für erledigt erklärt werden.[7] Rz. 9 Ergibt sich nach Auskunftserteilung, dass kein Nachlass vorhanden und ein Zahlungsanspruch deshalb unbegründet ist, so war die anschließende prozessuale V...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Allgemeines

Rz. 107 Sowohl bei umfangreicheren Beratungstätigkeiten als auch bei der weitergehenden Vertretung im erbrechtlichen Bereich, ist zu empfehlen, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Gerade im außergerichtlichen Bereich ist diese zweckmäßig, da über die Höhe des Gegenstandswertes häufig Unklarheiten bestehen. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Gebühren o...mehr