Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / bb) Letztwillige Schiedsklausel als Verfügung "sonstigen Inhalts"?

Rz. 18 Andere Stimmen in der Literatur[53] gehen dagegen davon aus, dass es sich um eine Verfügung "sonstigen Inhalts" handele, die nicht unter eines der in den §§ 1937–1941 BGB ausdrücklich erwähnten Rechtsinstitute zu subsumieren sei. Die Anordnung einer letztwilligen Schiedsklausel ist z.B. der Benennung eines Vormunds nach § 1777 Abs. 3 BGB oder einer Pflichtteilsentzieh...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Benachteiligung des Vertrags- bzw. Schlusserben

Rz. 47 Nur eine auch objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist entscheidend. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit der Vertragserbe bspw. bei lebzeitigen Zuwendungen an den Ehegatten benachteiligt ist, da der Bereicherungsanspruch aus § 2287 BGB auf dasjenige beschränkt ist, was nach Begleichung des Pflichtteils (ggf. auch der Zugewinnausgleichsforderung) übrig bleibt.[66]...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 3. Dem Schiedsverfahren nicht zugängliche Materien

Rz. 11 In den sogenannten Fürsorgeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Nachlasssachen und insbesondere das Erbscheinsverfahren zählen, ist Schiedsgerichtsbarkeit nicht zulässig. Nur die staatliche Gerichtsbarkeit für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten i.S.d. § 13 GVG wird durch das Schiedsgericht ersetzt.[33] Ein Erbschein kann nur durch das im FamFG gerege...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 1. Grundsatz

Rz. 7 Die Schiedsfähigkeit ist für das Vertragsschiedsgericht nur lückenhaft, für das außervertragliche Schiedsgericht (insbes. bei Anordnung durch letztwillige Verfügung gem. § 1066 ZPO) so gut wie gar nicht gesetzlich geregelt. Deshalb mussten Rechtsprechung und Literatur Grundsätze zu der Frage entwickeln, welche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werde...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / III. Lebensversicherung und Nachlassbestand

Rz. 37 Ob eine Lebensversicherung in den Nachlass fällt, hängt in erster Linie davon ab, ob ein Vertrag zugunsten Dritter vorliegt und um welche Art von Lebensversicherung es sich handelt. Rz. 38 Der Versicherungsvertrag ist dann ein Vertrag zugunsten Dritter, wenn ein Bezugsberechtigter benannt wird und der Versicherer verpflichtet wird, an den Bezugsberechtigten zu leisten....mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslösung

Rz. 454 Bei der Einheitslösung besteht im Unterschied zur Vor- und Nacherbschaft keine Trennung zwischen dem Vermögen des Erstversterbenden und dem Vermögen des noch lebenden Ehegatten. Beide Vermögensgegenstände verschmelzen im Zeitpunkt des ersten Todesfalls zu einer Vermögensmasse. Rz. 455 Gestaltet man die Wiederverheiratungsklausel lediglich dahingehend, dass "im Falle d...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 135 Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 sah § 2332 BGB gegenüber der langen, grds. 30-jährigen Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. eine kurze dreijährige Verjährung für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Erben vor. Diese Sonderre...mehr

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zerb 9/2018, Durchgriffshaf... / Aus den Gründen

I. Hauptentscheidung Die Klage ist zum Teil bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft unzulässig. Sie hat überdies in der Sache keinen Erfolg, denn die Ansprüche gegen die Beklagten Ziffern 2) und 3) gemäß §§ 2303 Abs. 1, 2325 Abs. 1 BGB sind verjährt und ein Anspruch gegen den Beklagten Ziffer 1) gemäß § 2329 Abs. 1 BGB besteht nicht. 1. Pflichtteilsanspruch gegen die Bekla...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlassze...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Aus den Gründen

Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 4 der Verordnung Nr. 650/2012 dahin auszulegen ist, dass er einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren entgegensteht, die vorsieht, dass, auch wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in diesem Mitgliedstaat hatte, dessen Geri...mehr

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FF 9/2018, Unternehmensbewertung von Rechtsanwaltskanzleien – aktualisierte Richtlinien der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Richtlinien zur Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien aktualisiert.[1] Die Richtlinien sollen einen "ersten Einstieg zur Ermittlung des Kanzleiwerts" geben. Insbesondere wird klargestellt, dass diese Richtlinien keine Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vornehmen, weil man sich am sogenannten Umsatzverfahren al...mehr

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zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt und begrundet worden (§§ 511, 517, 519 ZPO). In der Sache hat sie zum uberwiegenden Teil Erfolg. I. Das Feststellungsbegehren des Klagers ist zulassig und begrundet. Der Klager ist zu 1/2 unmittelbarer Erbe nach der Erblasserin geworden. 1. Zutreffend hat das Landgericht die Zulassigkeit des F...mehr

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zerb 8/2018, Handbuch Pflichtteilsrecht

Jörg Mayer/Rembert Süß/Manuel Tanck/Jan Bittler (Hrsg.) 4. Auflage 2018, 1162 Seiten, gebunden, 129 EUR ISBN 978-3-95661-072-1 Das Handbuch Pflichtteilsrecht ist inzwischen ein altbewährter Klassiker der erbrechtlichen Literatur, der nunmehr in seiner vierten Auflage erschienen ist. Es bietet einen gelungenen Rundumschlag durch das Pflichtteilsrecht und beleuchtet das Pflichtte...mehr

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zerb 8/2018, Der deutsch-po... / 3. Das Noterbenrecht

Wie der deutsche Testierende, kann auch der portugiesische Erblasser nicht völlig frei über sein Vermögen verfügen. Nächste Angehörige dürfen nicht im Wege der letztwilligen Verfügung um ihren Anteil am Nachlass gebracht werden. Das portugiesische Recht gewährt den nächsten Angehörigen die "legitima" (Noterbenrecht). Die "legitima" ist kein bloßer Zahlungsanspruch gegen den ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.7.1 Erwerbe (Zeilen 32 bis 36)

Die Zeilen 32 bis 36 enthalten die sonstigen Erwerber, also Vermächtnisnehmer (auch Vorausvermächtnisnehmer); Begünstigte aus einem Vertrag zugunsten Dritter; Pflichtteilsberechtigte; sonstige anspruchs- oder abtretungsberechtigte Personen. In Zeile 33 ist der Erwerb durch Vermächtnis einzutragen. Ein Vermächtnis liegt vor, wenn ein einzelner Vermögensgegenstand zugewendet wurde....mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) hat auch in der Sache Erfolg. Ihr Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins, der sie als Miterbin am Nachlass nach ihrer Mutter zur Hälfte ausweist, ist begründet; denn sie ist nach ihrer Mutter testamentarische Miterbin zur Hälfte geworden. 1) Dies ergibt die Auslegu...mehr

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zerb 7/2018, Nachweis der P... / Aus den Gründen

Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 73 GBO) hat in der Sache Erfolg, da der Unrichtigkeitsnachweis geführt ist. 1. Die von der Beteiligten zu 1 beantragte Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) durch Löschung (§ 46 Abs. 1 GBO) des Nacherbenvermerks zugunsten des Beteiligten zu 2 setzt grundsätzlich eine Bewilligung des ...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Sachverhalt

Die Erblasserin errichtete am 7. August 1989 ein handschriftliches Testament, das von ihr und ihrem am 19. Februar 1996 vorverstorbenen Ehemann unterzeichnet ist. Dieses lautet auszugsweise wie folgt (Akten über Verfügungen von Todes wegen des Amtsgerichts Neukölln 61 IV 308/99, im Folgenden: Beiakte – BA-, Bl. 3): Zitat ”Testament Im Fall des Ablebens eines Ehepartners geht un...mehr

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zerb 7/2018, Nachweis der P... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch aufgrund Erbeinsetzung als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Der Erbschaft lag ein in notariell beglaubigter Kopie vorliegendes, öffentliches Testament vom 7.7.1986 zugrunde, in der die Erblasserin den Wunsch äußerte, dass ihr Vermögen auf die Dauer von 20 Jahren nicht veräußert wird. Die bei Eintragung vom Grundbuchamt erholte Ko...mehr

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zerb 7/2018, (Teil)unentgel... / Sachverhalt

Die Klägerinnen begehren als Nacherbinnen Grundbuchberichtigung und Herausgabe eines Grundstücks. Die Klägerinnen sind die Urenkelinnen der am 8. Juni 1949 verstorbenen Margarete S. Diese ist von ihren Enkeln Isabella G. und Georg G., dem Vater der Klägerinnen, je zur Hälfte beerbt worden aufgrund Testaments vom 2. Juli 1946 (K 1). Nach diesem Testament sollte jeder der beide...mehr

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zerb 6/2018, Ernennung eine... / Sachverhalt

Die Erblasserin hatte mit ihrem vorverstorbenen Ehemann die gemeinschaftlichen Testamente vom 15.1.1982 und vom 12.7.1989 errichtet. In dem zweiten Testament erklärten die Eheleute, frühere Verfügungen zu widerrufen, und setzten sich wechselseitig zu Alleinerben ein; als Schlusserben benannten sie den Beteiligten zu 3, ihren Sohn. Weiter verfügten sie, dass der jeweils überl...mehr

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zerb 6/2018, Belastung des ... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 5 ist Eigentümerin von Grundbesitz an zwei Grundstücken, an denen jeweils ein Erbbaurecht bestellt ist. In den beiden Erbbaugrundbüchern sind die Beteiligten zu 2, 3 und 4 in Erbengemeinschaft als Erbbauberechtigte eingetragen. In Ziff. III. § 11 des Erbbaurechtsvertrages vom 9.4.1958 ist bestimmt und in den jeweiligen Erbbaugrundbüchern eingetragen, dass z...mehr

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zerb 6/2018, Die Hinzuziehu... / I. Die Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB

Zur Berechnung seiner Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gemäß §§ 2303, 2325 ff BGB ist der Pflichtteilsberechtigte auf die Mitwirkung des Erben angewiesen. Hierzu gewährt § 2314 BGB dem Pflichtteilsberechtigten mehrere nebeneinanderstehende, sich nicht bedingende Ansprüche gegenüber dem Erben. Entsprechend § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Erbe dem Pflichtteilsbe...mehr

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zerb 5/2018, Erbrechtliche ... / 3. Ausgewählte Fragen mit Beispielen

Zur Verdeutlichung werden folgend einige Beispiele analysiert, die sowohl auf sachrechtliche, als auch auf Aspekte der Zulässigkeit und der materiellen Wirksamkeit eingehen. Praxis-Beispiel Beispiel 4 Ein Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Palma de Mallorca hat nicht vor, diesen Aufenthalt noch einmal zu ändern. In einem bereits seit langer Zeit verfassten Testament hat e...mehr

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zerb 4/2018, Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe nach Verbrauch der auf den Pflichtteil gezahlten Abschlagszahlung

Leitsatz Führt die Antragstellerin die Bedürftigkeit durch Ausgabe der ihr auf ihre Pflichtteilsforderung gezahlte Abschlagszahlung, die weit hinter ihren Erwartungen zurückblieb, selbst herbei, so besteht kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. LG Wuppertal, Beschluss vom 18. Oktober 2016 – 2 O 193/16 Aus den Gründen Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für eine Stufen...mehr

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zerb 4/2018, Keine Schaffun... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Der Kläger kann von den Beklagten als Erben seiner verstorbenen Mutter gemäß § 2016; § 2303 Abs. 1 BGB den Pflichtteil verlangen. Den gemäß § 2311 Abs. 1 BGB bei der Berechnung des Pflichtteils zugrunde zu legenden Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls hat das Landgericht zutreffend mit 69.220,38 EUR an...mehr

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zerb 4/2018, Keine Schaffun... / Leitsatz

Die Kosten der laufenden Grabpflege und die Anwaltsgebühren des Erben zur Pflichtteilsregulierung sind nicht als Erbfallschulden zu qualifizieren und daher nicht vom Nachlass abzuziehen. Der Pflichtteil kann durch die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen nicht dergestalt einschränken, dass er eine Aufrechnungslage zu schaffen versucht, die nach materiellem Recht nicht ...mehr

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zerb 4/2018, Keine Schaffun... / Sachverhalt

Der Kläger ist – neben einem weiteren Bruder – der Sohn der am 4.9.2011 verstorbenen Erblasserin B; die Beklagten sind aufgrund der notariell beurkundeten testamentarischen Verfügung der Erblasserin vom 14.3.2008 deren Erben. Der Kläger macht im Wege der Stufenklage Pflichtteilsansprüche geltend. Nachdem die Beklagten im Laufe des Rechtsstreits Auskunft erteilt und Wertermitt...mehr

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zerb 4/2018, Aktivlegitimat... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist überwiegend begründet. Die Klägerin ist für alle geltend gemachten Ansprüche prozessführungsbefugt. 1. Hinsichtlich des Schadensersatzanspruches besteht eine Verfügungsbeschränkung nach § 2212 BGB nicht mehr. Ob die Rückvergütungsansprüche hinsichtlich der vom Beklagten vereinnahmten Rechtsanwaltsgebühren und der Testamentsvollstreckervergütung gem. § 8...mehr

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zerb 4/2018, Aktivlegitimat... / Sachverhalt

Die Klägerin macht als Alleinerbin Ansprüche gegen den Beklagten als ehemaligen Testamentsvollstrecker über den Nachlass ihres Vaters, des Erblassers, geltend. Gemäß Testament des Erblassers vom 2.4.2014 – aufgenommen durch den Notar … in Freiburg im Breisgau – war der Beklagte als Testamentsvollstrecker über desen Nachlass vorgesehen. Im Testament heisst es: Zitat "§ 4 Testame...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / V. Fazit und Ausblick

Knapp acht Jahre nach der Reform der Pflichtteilsentziehungsgründe fördert eine erste Auswertung der seither ergangenen Rechtsprechung ein zwiespältiges Ergebnis zu Tage. So ist man mancherorts geneigt, den bekannten Pfaden der alten Rechtsprechung unbeirrt weiter zu folgen, ohne die Reform inhaltlich genau zur Kenntnis zu nehmen. Hier kann sicherlich die obergerichtliche Re...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat die Erteilung des beantragten Erbscheines zu Recht abgelehnt. 1. Die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... ist gemäß §§ 58 ff, 63 Abs. 1 FamFG zulässig. Über sie hat gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden, nachdem das Amtsgericht ihr nicht gemäß § 68...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Leitsatz

Die Regelung des § 2333 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 BGB, welche den Erblasser berechtigt, einem Abkömmling, der wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde, den Pflichtteil zu entziehen, ist nicht analogiefähig. Der Erblasser ist daher nicht berechtigt, einem Abkömmling, der wegen einer vorsätzlichen Straftat zu ei...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / II.  Der Katalog der Entziehungsgründe

Beim Katalog der Entziehungsgründe des § 2333 Abs. 1 BGB handelt es sich nach allgemeiner Ansicht um eine nicht analogiefähige,[5] kasuistische Aufzählung der Entziehungsgründe (numerus clausus der Entziehungsgründe). Der Katalog ist auch keiner Gesamtanalogie zugänglich.[6] Daher kann namentlich wegen einer Entfremdung oder einer Zerrüttung des Verhältnisses zwischen dem Er...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin nach ihrer am 16.7.2014 in ... verstorbenen Mutter H. E. R., geb. R., ausweist. Die Erblasserin war zum Zeitpunkt ihres Todes verwitwet. Sie hinterließ drei Kinder, darunter die Antragstellerin und den Beteiligten zu 2), ein weiterer Bruder ist nach Angaben der Antragstellerin bereits im Jahr...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / I. Einleitung

Die Pflichtteilsentziehung stellt in der Praxis die wichtigste Form des Verlustes des Pflichtteils dar. Die Möglichkeit, einer pflichtteilsberechtigten Person den Pflichtteil zu entziehen, wird dem Erblasser vom Gesetz aber nur in eng begrenzten Konstellationen gewährt. Nur wenn einer der in § 2333 Abs. 1 BGB genannten Entziehungsgründe vorliegt und der Erblasser in seiner l...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 2. LG Mosbach

Soweit ersichtlich hatte sich das LG Mosbach als erstes Gericht mit dem neu gefassten Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB befassen müssen.[13] Ein Vater hatte seinem Sohn den Pflichtteil mit der Begründung entzogen, der Sohn habe sowohl seine Eltern als auch die Tochter des Erblassers wiederholt unter Ausnutzung des bestehenden Vertrauensverhältnisses bestohlen (Gel...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 1. Neuerungen durch die Reform von 2010

Bis zur Reform von 2010 war der heutige Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf zwei Kataloggründe aufgeteilt gewesen. Seither sind in § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB die bisherigen Nr. 2 u. 3 aF zusammengefasst und zugleich geringfügig modifiziert worden. Damit ihm der Pflichtteil entzogen werden kann, muss sich der Pflichtteilsberechtigte jetzt eines Verbrechens (§ 12 Abs...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 2. OLG Frankfurt

Mit einem der sehr seltenen Fälle des Pflichtteilsentzugs nach § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB hatte sich Ende des Jahres 2013 das OLG Frankfurt zu befassen.[26] Der verstorbene Erblasser hatte seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt und verfügt, dass seine Kinder enterbt würden und ihnen zugleich den Pflichtteil entzogen. Zur Begründung wurde im Testament ausgeführt, dass ...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 7

Auf einen Blick Der Beitrag hat die seit der Erbrechtsreform 2010 zum reformierten Pflichtteilsentziehungsrecht ergangenen Entscheidungen ausgewertet. Ausgangspunkt waren die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG zur Abwägung zwischen Testierfreiheit und Pflichtteil. Dabei hat sich gezeigt, dass bislang nicht alle Änderungen von den Eingangsgerichten zutreffend umgesetz...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 4. LG Hagen

Grundsätzlich anders betrachtet man die Anforderungen an den Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB nach der Erbrechtsreform beim LG Hagen.[17] Ein Erblasser hatte seinen Sohn wegen Rauschgiftsucht und erheblicher Straftaten enterbt und ihm den Pflichtteil entzogen. In seinem Testament gab der Erblasser an, sein Sohn sei vor drei Jahren wegen einer an ihm begangenen sc...mehr

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zerb 3/2018, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel (Hrsg) zerb verlag, 2. Auflage 2018, 1.036 Seiten, gebunden, 119 EUR ISBN 978-95661-041-7 Mit der 2. Auflage wird das Praxishandbuch Unternehmensnachfolge auf den neuesten Stand gebracht. Insbesondere werden auch die neuen erbschaft-/schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge die Neuauflage erforderlich gemacht haben. Es ...mehr

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zerb 3/2018, Verwirkung des... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche nach dem Tod der Frau …, die am 19.10.2013 verstarb (Erblasserin). Die Klägerinnen sind die Enkelinnen der Erblasserin. Die Beklagte ist eine Tochter der Erblasserin und zugleich die Tante der Klägerinnen. Durch notarielles Testament des Notars …, vom 19.10.2012 (...) und Erbvertrag des Notars … vom 2.4.1980 (...) setzte die Erblasserin die B...mehr

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zerb 2/2018, Pflichtteilsau... / 1. Der Fall Michel Colombier – Cour de cassation, Nr. 16-13151

Michel Colombier war ein berühmter französischer Filmkomponist, der im Jahr 2004 an einer Krebserkrankung in Kalifornien, wohin er im Jahr 1975 übergesiedelt war, verstorben ist. Michel Colombier hatte aus drei Ehen insgesamt sechs Kinder hervorgebracht, darunter die drei ersten aus der ersten Ehe mit französischer Staatsbürgerschaft. Später, am 14.2.1999, verfügte Michel Col...mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen ihren Bruder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die behauptete Schenkung von Unternehmensanteilen sowie eines Kapitalkontos durch die Mutter geltend. Die Parteien sind die einzigen Kinder der am 20.4.2004 verstorbenen Erblasserin D.F. und ihres am 11.6.1996 vorverstorbenen Ehemanns Dr. K.F. Beide widerriefen in notariellen Urkunden d...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.5 Pflichtteil des Ehegatten

Ist ein Ehegatte, der mit dem Erblasser in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, weder Erbe geworden[2] noch mit einem Vermächtnis bedacht, kann er gem. § 1371 Abs. 2 BGB nur den "kleinen Pflichtteil" verlangen. Die Quote errechnet sich durch Halbierung des nicht erhöhten gesetzlichen Erbteils (§ 1931 Abs. 1 und Abs. 2 BGB), denn § 2303 Abs. 2 Satz 2 BGB lässt die Regelung des § ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.4 Haftungsbeschränkungen

Der Unterhaltsanspruch des Berechtigten wird durch § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB auf den kleinen, fiktiven Pflichtteil nach § 1931 BGB beschränkt. Dieser ist unabhängig vom Güterstand zu bestimmen (§ 1586b Abs. 2 BGB). Der Wert des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls und der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote des geschiedenen Ehegatt...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruchsteller muss bedürftig i. S. d. Unterhaltsrechts (§ 1569 Satz 1 BGB) sein, denn sonst besteht schon tatbestandsmäßig kein Unterhaltsanspruch, der sich gegen den Nachlass richten könnte. Somit sind der Bedarf gem. § 1578 BGB und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten gem. § 1577 BGB zu berücksichtigen. Danach bestimmt sich der Bedarf nach den ehelichen Lebensv...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.4 Erbverzicht und Unterhalt

Zwar werden in Scheidungsvereinbarungen regelmäßig Regelungen zum Unterhalt aufgenommen. Überraschenderweise werden dabei die erbrechtlichen Probleme völlig übersehen. Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten gem. §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB mit dem Tod des zum Unterhalt Verpflichteten. Eine Ausnahme dazu findet sich in § 1586b Abs. 1 BGB. Gemäß § 1586b Abs. 1 BGB geht...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.2 Auswirkung der Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf das Erbrecht?

Ausgehend von den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BGH zu den Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und der hierfür entwickelten Inhaltskontrolle wird zunehmend diskutiert, inwieweit auch Erb-, und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.[60] Konkrete Berührungspunkte zu...mehr