Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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Zahlungen aufgrund eines vor Eintritt des Erbfalls erklärten Erb- und/oder Pflichtteilsverzichts sind nicht einkommensteuerbar

Leitsatz 1. Der vor Eintritt des Erbfalls erklärte Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht ist ein erbrechtlicher – bürgerlich-rechtlich wie steuerrechtlich unentgeltlicher – Vertrag, welcher der Regulierung der Vermögensnachfolge dienen soll und nicht der Einkommensteuer unterliegt (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Wird die Höhe der aus einem derartigen Vertrag zu zahlenden mo...mehr

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FoVo 11/2012, Der Umfang der neuen Vermögensauskunft

In FoVo 2012, 181 ff. haben wir über die Voraussetzungen berichtet, unter denen eine Vermögensauskunft vom Schuldner nach dem 1.1.2013 zu erteilen ist. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang der Schuldner Auskunft erteilen muss und was der Gläubiger aufgrund der Angaben tun kann, was bei Mängeln zu tun ist und welche Neuerungen beachtet werden...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / a) Zuwendung eines Bruchteils des Gesamtnachlasses

Einer Auslegung bedarf zunächst die vermächtnisweise Zuwendung eines Bruchteils aus dem "Vermögen" des Erblassers. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zählen zu dem Begriff des Vermögens nicht nur das Geldvermögen, sondern auch sämtliche im Eigentum des Erblassers stehenden Sachwerte in Form von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen.[31] Unter Umständen kann der Erblass...mehr

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FF 10/2012, Umgangs- und Au... / IV. Elternverantwortung oder Elternrechte ohne Pflichten

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Diese an Art. 120 WRV anknüpfende Formulierung[32] in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG bezieht sich auf die biologische Elternschaft als Anknüpfungsrecht für die Elternrechtsregelung.[33] Gleichgestellt sind die rechtliche und soziale Elternschaft.[34] Die Bestimmung des Grundgesetzes endet aber nicht mit dem Elter...mehr

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ZErb 9/2012, Bedeutung des ... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur teilweisen Aufrechterhaltung des Teil-Versäumnisurteils des Landgerichts Augsburg vom 15. März 2006, im Übrigen zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Dieses hat im Wesentlichen ausgeführt: Die Klägerin sei infolge des Erb- und Pflichtteilsrechtsverzichts der Beklagten an dere...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auswirkung... / 1. Gleichbehandlung aller Abkömmlinge des Erblassers

Der Fall betraf einen Sachverhalt, der in der Praxis meist nicht zu Problemen führt und eher untergeordnete Bedeutung hat. Vorliegend machen Enkel, die zum Zeitpunkt der ergänzungspflichtigen Zuwendung noch nicht geboren waren, gegen ihre Großmutter, die von ihrem Ehemann zur Alleinerbin eingesetzt wurde, Pflichtteilsansprüche geltend. Die Tochter der Erbin, also die Mutter ...mehr

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ZErb 9/2012, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Erbfolge nach dem gemeinschaftlichen Testament vom 4.12.1992 bestimmt. In entsprechender Anwendung des § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB war der Erblasser an einer erneuten Testierung gehindert, da die Ehegatten in dem gemeinschaftlichen Testament eine Schl...mehr

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ZErb 9/2012, Bedeutung des ... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagte, ihre Mutter, Pflichtteilsansprüche nach deren am 20. Februar 2005 verstorbenem Vater (Erblasser) in Höhe der Hälfte des Nachlasswerts geltend. Der Erblasser und die Mutter der Beklagten errichteten am 23. November 1987 ein gemeinschaftliches Testament in notarieller Form, mit dem sie sich gegenseitig zum alleinigen und ausschließlichen ...mehr

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ZErb 9/2012, Pflichtteilser... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Über die Revision der Beklagten ist, obwohl die Klägerin zu 1) im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war durch streitiges Endurteil (unechtes Versäumnisurteil), nicht durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl....mehr

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ZErb 9/2012, Wirksamkeit ei... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Erbenstellung nach A, der am ... 10.2010 im Alter von 91 Jahren verstorben ist. Die Klägerin begehrt als zweite Ehefrau des Erblassers die Feststellung, dass sie aufgrund letztwilliger Verfügung und Anfechtung des vorausgehenden Erbvertrags dessen Alleinerbin geworden sei. Die beklagte Stiftung, die durch den Sohn des Erblassers vertreten wird, b...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / III. Anzuwendendes Recht

1. Den aus deutscher Sicht gravierendsten Umbruch bringt die Erbrechtsverordnung im Hinblick auf das Kollisionsrecht. Der Verordnungsgeber hat mit den Bestimmungen der Art. 21 ff der Verordnung die Absicht verfolgt, aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Nachlassspaltungen das gesamte zum Nachlass gehörende Vermögen einer Rechtsordnung zu unterwerfen unabhän...mehr

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ZErb 8/2012, Zur Kostenents... / Sachverhalt

Der Kläger hat die Beklagte – seine Mutter – im Wege der Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung für ein Hausgrundstück in Q., eidesstattliche Versicherung und Zahlung eines Pflichtteils aus dem Nachlass seines verstorbenen Vaters und Ehemannes der Beklagten, Herrn K.H.M., in Anspruch genommen.Am 5.9.2008 schlossen die Eheleute einen Erbvertrag vor dem Notar S.B. in Sa. (Ur...mehr

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ZErb 8/2012, Wann ist eine ... / Zusammenfassung

Streitigkeiten um den Pflichtteil sind häufig, was auch darauf zurückzuführen ist, dass Erblasser und Erben versuchen, den Anteil des Pflichtteilsberechtigten zu verringern.[1] Dabei sind Manipulationen zulasten des Pflichtteilsberechtigten, so lässt sich, durch die Praxis bestätigt, vermuten, keineswegs selten. Dass treuwidrige Einwirkungen möglich sind, wird anerkannt, abe...mehr

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ZErb 8/2012, Wann ist eine ... / 1. Stichtagsprinzip

Der Pflichtteil ist aus dem Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten zu zahlen[7], wobei der Wert des Nachlasses auf den Todestag zu berechnen ist (§ 2311 BGB), Veränderungen nach dem Eintritt des Erbfalls bleiben unberücksichtigt (Stichtagsprinzip).[8] Abzugsfähig sind allerdings nicht nur die Verbindlichkeiten, die beim Tod des Erblassers schon feststanden; es genügt viel...mehr

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ZErb 7/2012, Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

Leitsatz Bereits die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe führt zur Hemmung; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein. OLG München, Urteil vom 9. Mai 2012 – 3 U 4875/11 Sachverhalt Gegenstand des Berufungsverfahrens ist ein ...mehr

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ZErb 7/2012, Verjährung von... / Sachverhalt

Gegenstand des Berufungsverfahrens ist ein Pflichtteilsanspruch der Klägerin. Ihr Bruder – der Beklagte – ist als Schlusserbe aufgrund eines notariellen Erbvertrags der Eltern Alleinerbe der am 27.8.2004 verstorbenen Helene S. Hinsichtlich der Einzelheiten des Parteivortrags zur Höhe eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs wird auf den Tatbestand des Ersturteils verwiesen. Unter...mehr

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ZErb 7/2012, Verjährung von... / 3. Kein Anerkenntnis

Die Verjährungseinrede scheitert nicht an einem etwaigen Anerkenntnis des Pflichtteilsanspruchs dem Grunde nach. Das von der Klagepartei als Anerkenntnis der Gegenseite herangezogene Schreiben vom 6.6.2005 (K 2 bzw. BK 1) belegt – im Gesamtkontext gelesen – gerade, dass der Beklagte mit seiner Auskunft kein Anerkenntnis abgeben will. Er sieht zwar die Klägerin grundsätzlich ...mehr

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ZErb 7/2012, Verjährung von... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet. Der Pflichtteilsanspruch der Klägerin ist verjährt. Zur Übersicht wird den Erwägungen des Senats folgende Zeittafel vorangestellt:mehr

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ZErb 7/2012, Verjährung von... / Leitsatz

Bereits die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe führt zur Hemmung; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein. OLG München, Urteil vom 9. Mai 2012 – 3 U 4875/11mehr

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ZErb 7/2012, Verjährung von... / 1. Keine Verjährung bis zum Termin 11.3.2008

Entgegen der Auffassung des Erstgerichts greift die Verjährungseinrede im Hinblick auf die spät eingereichte Erklärung zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen gemäß § 117 Abs. 2 ZPO nicht durch. Es bleibt allerdings festzuhalten, dass das Landgericht keinerlei zu kritisierende Verfügung vorgenommen oder unterlassen hat. Am 29.08.2007 bestand für das Landgericht...mehr

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ZErb 7/2012, Verjährung von... / 2. Zeit ab dem 11.3.2008

Der Beklagte hat zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens, nämlich zumindest am 22.8.2011, erneut Verjährung eingewandt. Aufgrund der Vorgänge ab dem 11.3.2008 ist diese Verjährungseinrede erfolgreich. Vorauszuschicken ist, dass für eine Berechnung nach § 209 BGB kein Zeitraum verbleibt, da die Klägerin die Verjährungsfrist bis zur Einreichung ihres PKH-Antrags bereits bis...mehr

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ZErb 7/2012, Erbschaftsteue... / I. Flucht in gekreuzte Lebensversicherungen

Lebensversicherungen – gleich ob mit oder ohne Erlebensfallleistung – erfreuen sich im Rahmen der Nachfolgeplanung seit Langem großer Beliebtheit: Zum 31.12.2010 bestanden in Deutschland 90,5 Mio. Hauptversicherungen mit einer kumulierten Versicherungssumme von 2,6 Bio EUR.[2] Neben der unmittelbaren Versorgung der Familie dienen gerade Risikolebensversicherungen häufig der D...mehr

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ZErb 7/2012, Aktuelles zur Unternehmensnachfolge

Tagungsbericht Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Vermögen"[3] veranstaltete am 15.6.2012 ein Symposium zum Thema "Aktuelles zur Unternehmensnachfolge" in den Räumen der Kanzlei P + P Pöllath + Partners am Standort Berlin. Themen waren steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge, Gefahren aus...mehr

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Keine Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG für Betriebsvermögen als Abfindung für einen Pflichtteilsanspruch.

Leitsatz Überträgt ein Erbe als Abfindung für einen bestehenden Pflichtteilsanspruch Betriebsvermögen an den Pflichtteilsberechtigten, unterliegt das übertragene Betriebsvermögen nicht der Begünstigung nach § 13a ErbStG. Sachverhalt Die Klägerin erhielt von ihrer Mutter als Abfindung für den Verzicht auf den ihr zustehenden Pflichtteilsanspruch (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG) einen...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 20. Verjährung des Pflichtteils bei ausgleichungspflichtigen Zuwendungen

Witwe W hat zwei Kinder A und B. Der Nachlass beträgt 100.000 EUR. Sie hat dem Kind A eine Ausstattung in Höhe von ebenfalls 100.000 EUR gemacht. W verstirbt 2010. Alleinerbe ist das Kind A, Erbfall und enterbendes Testament sind dem Kind B im selben Jahr bekannt. Er macht nichts. Im Jahre 2014 erfährt er zufällig von der Ausstattung des Bruders A, woraufhin er wütend über d...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 7. Enger Erblasserbegriff im Pflichtteilsrecht, insb. bei § 2316 BGB

Die Eheleute V und M haben ein Berliner Testament mit gegenseitiger Alleinerbeneinsetzung und Schlusserbeneinsetzung der beiden Kinder A und B getroffen. B hat zu Lebzeiten von den Eltern je zur Hälfte einen Bauplatz im Wege der Ausstattung im Wert von (indexierten) 100.000 EUR erhalten. Zunächst stirbt V, ohne dass die Kinder ihren Pflichtteil geltend machen. Dann stirbt M ...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 3. Pflichtteil bei wirksamer Pflichtteilsentziehung (§ 2309 BGB)

Witwer W hat einen nichtsnutzigen Sohn A und zwei Enkel B und C. Er setzt testamentarisch den Lieblingsenkel C zum Alleinerben ein und entzieht seinem Sohn A wirksam den Pflichtteil nach § 2333 BGB. Enkel B macht nun gegenüber seinem Bruder C einen Pflichtteil von 1/4 geltend. Zu Recht? Lösung: Nach hM[15], die jüngst vom BGH[16] bestätigt wurde, besteht ein gesetzliches Erbr...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 4. Abzugsfähigkeit von Grabpflegekosten (§ 2311 BGB)

Witwer W hat die Kinder A und B. Er setzt B zum Alleinerben ein. Der Nachlass beträgt 100.000 EUR. B wird für die Grabpflege 10.000 EUR aufwenden müssen. Handelt es sich hierbei um pflichtteilsrelevante Nachlassverbindlichkeiten? Wie wäre es, wenn der Erblasser W in seinem Testament eine an B gerichtete Grabpflegeauflage gemacht hätte? Lösung: Die Frage entwickelt sich zum Da...mehr

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ZErb 6/2012, Übertragung vo... / Sachverhalt

Die Klägerin macht als Tochter des Erblassers aus dessen erster Ehe gegen die Beklagte – die dritte Ehefrau des Erblassers und dessen testamentarische Alleinerbin – Pflichtteilsansprüche im Wege der Stufenklage geltend. Hinsichtlich des Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien erster Instanz sowie ihrer dortigen Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils ...mehr

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FoVo 6/2012, Neu: Die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher

Neue Verfahrensanträge Jeden Monat mehr rückt die zum 1.1.2013 in Kraft tretende Reform der Sachaufklärung in den Mittelpunkt des Interesses. In FoVo 2012, 81 ff. haben wir bereits über die neuen Antragsverfahren in der Zwangsvollstreckung berichtet. Danach steht zu befürchten, dass das BMJ von der Ermächtigung in § 753 Abs. 3 ZPO Gebrauch macht und verbindliche Formulare in ...mehr

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ZErb 5/2012, Stufenklage: Z... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet, sodass das Teilurteil vom 19.8.2011 aufzuheben und der Klage auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in Form des mit klägerischem Schriftsatz vom 26.8.2011, Ziffer II., gestellten Antrags stattzugeben war. 1. Die Auffassung des Erstgerichts, die Klage auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sei nicht mehr zulässig, trifft nicht ...mehr

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ZErb 5/2012, Stufenklage: Z... / Sachverhalt

Gegenstand des Berufungsverfahrens ist das Begehren der Klägerin, vom Beklagten eine eidesstattliche Versicherung hinsichtlich seiner Angaben zum Bestand des Nachlasses und der darin enthaltenen Auskünfte über lebzeitige Zuwendungen und Vorempfänge sowie der Güterstände, in denen die Erblasserin, die gemeinsame Mutter der Parteien, lebte, zu erhalten. Die Klägerin macht gegen...mehr

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ZErb 4/2012, Einführung des... / 8. Haftung für Pflichtteilsansprüche

Im Pflichtteilsrecht werden Vindikationslegate im Grundsatz wie Schenkungen behandelt: Sie werden bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt (Art. 993 ZGB) und auf den Pflichtteil angerechnet (Art. 996 ZGB). Bemerkenswert ist, dass die Haftung des Vindikationslegatars für Pflichtteilsansprüche anders geregelt wurde als seine Haftung für andere Nachlassschulden.[27] S...mehr

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ZErb 4/2012, Zuständigkeit ... / Aus den Gründen

1. Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung der Ablehnung des Sachverständigen im FamFG-Verfahren obliegt dem Einzelrichter (im Ergebnis ebenso OLG Naumburg BeckRS 2011, 27400 und OLG Hamm BeckRS 2010, 26538). Im vorliegenden Fall ergibt sich das daraus, dass das Amtsgericht durch Beweisbeschluss vom 6.6.2011 die Einholung eines schriftlichen Sa...mehr

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ZErb 4/2012, Einführung des... / 5

Auf einen Blick Das Vindikationslegat wird in der Praxis eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Die ersten Beurkundungstermine wurden bei einigen Notaren in Polen schon Monate vor dem Inkrafttreten der Reform von Testatoren vereinbart, die auf die Möglichkeit der Gebrauchtmachung des Vindikationslegats warteten. Insbesondere die Unternehmerbranche verspricht sich viel von de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.2 Nachlassverbindlichkeit (Abs. 2)

Rz. 19 Absatz 1 lässt den Kostenersatzanspruch kraft Gesetzes (vgl. Komm. vor §§ 102 bis 105) im Zeitpunkt des Erbfalles entstehen. Verpflichtet ist der Erbe. Diese Regelung wäre an sich ausreichend, um den Ersatzanspruch durchzusetzen. Es wäre aber unbillig und entspräche nicht dem Zweck der Erbenhaftung, den Erben unabhängig vom Nachlass mit seinem gesamten Vermögen haften...mehr

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ZErb 3/2012, Das gemeinscha... / a) Allgemeines

Eine uneingeschränkte unabänderliche Schlusserbeneinsetzung etwa von Abkömmlingen führt zu einer unbeschränkten Bindungswirkung des längerlebenden Ehegatten. Daher dürfte es in aller Regel verfehlt sein, Ehegatten zu einem relativ frühen Zeitpunkt schon zu empfehlen, in diesem Sinne zu testieren. Tritt der Erbfall durch Versterben des ersten Ehegatten relativ schnell ein, is...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2011, Schuldner mus... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht Schuldner im Recht Nach dem festgestellten Sachverhalt liegen die Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO weder in Verbindung mit § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO noch mit § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO vor. Herausgabepflicht nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO Der Schuldner hat die Obliegenheit nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO nicht verletzt. Na...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2012, Gesetzliches E... / Leitsatz

Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde (Anschluss an RG, 19. Mai 1905, VII 489/04, RGZ 61, 14) (...) § 2309 BGB setzt eine Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings voraus, beschränkt diese aber zur Vermeidung einer Vervielfältigung der Pflichtteilslast. Ob...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2012, Gesetzliches E... / Anmerkung

Die vorliegend zu entscheidende Frage, ob eine wirksame Pflichtteilsentziehung nach § 2333 BGB dazu führt, dass ein Abkömmling nach § 2309 BGB nicht von der Geltendmachung des Pflichtteils ausgeschlossen ist, ist grundsätzlich zu bejahen. Wie der BGH zutreffend ausgeführt hat, soll der Abkömmling desjenigen, dem der Pflichtteil wirksam entzogen wurde, nicht schlechter stehen...mehr

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ZErb 12/2011, Zur Ersatzerb... / Aus den Gründen

Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 2 haben in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beschwerdeführer nicht Miterben zu je 1/2 geworden sind. Allerdings ist der vom Nachlassgericht bewilligte Erbschein aus einem anderen Grund unrichtig, weshalb dieser Teil des amtsgerichtlichen Beschlusses aufzuheben ist (...mehr

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FoVo 1/2012, Können Schuldnerausreden zum Vollstreckungserfolg führen?

Verschuldung hat Ursachen. Nicht selten teilt der Schuldner diese Ursachen im Rahmen der schriftlichen, fernmündlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit. Der nachfolgende Beitrag soll an drei Beispielen zeigen, wie solche Mitteilungen Anhaltspunkte für weitere Forderungsbeitreibungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geben können, obwohl sie auf den ersten Blick die Zah...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Anrechnung belgischer Erbschaftsteuer

Leitsatz Ausländische Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer auf Auslandsvermögen ist über den Wortlaut des § 21 Abs. 1 Satz 4 ErbStG hinaus auch dann auf die deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anzurechnen, wenn zunächst die deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht und sodann erst die vergleichbare ausländische Steuer. Sachverhalt Das FG Köln hatte zu entscheiden, ob ...mehr

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Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs wegen Sittenwidrigkeit

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage der Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs im Hinblick auf die Sittenwidrigkeit der zugrunde liegenden notariellen Vereinbarung zwischen den Eheleuten. Sachverhalt Die Beteiligten stritten um den Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Hinblick auf die Wirksamkeit eines von ihnen geschlossenen nota...mehr

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ZErb 04/2011, Der Pflichtteilsanspruch in der Stufenklage

Einführung Der pflichtteilsberechtigte Nichterbe hat gemäß § 2303 Abs. 1 BGB gegen den Erben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um seinen Anspruch beziffern zu können, benötigt der Anspruchsberechtigte idR Auskünfte über den Nachlassbestand. Der Pflichtteilsanspruch wird daher von dem Auskunftsanspruch gem. § 2314 BGB "flankier...mehr

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ZErb 04/2011, Der Pflichtte... / Einführung

Der pflichtteilsberechtigte Nichterbe hat gemäß § 2303 Abs. 1 BGB gegen den Erben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um seinen Anspruch beziffern zu können, benötigt der Anspruchsberechtigte idR Auskünfte über den Nachlassbestand. Der Pflichtteilsanspruch wird daher von dem Auskunftsanspruch gem. § 2314 BGB "flankiert". Unvoll...mehr

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ZErb 04/2011, Der Pflichtte... / 3. Die "steckengebliebene" Auskunftsstufenklage

Ein weiteres – kostenrechtliches – Problem stellt sich dem Kläger, wenn er nach erteilter Auskunft feststellen muss, dass der Nachlass dürftig ist und ihm – zumindest gegenüber dem verklagten Erben – kein Pflichtteilsanspruch zusteht. In diesem Fall war der (unbeziffert) geltend gemachte Zahlungsanspruch von Anfang an unbegründet. Für den Kläger stellt sich damit die Frage, ...mehr

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ZErb 04/2011, Der Pflichtte... / bb) Das Kriterium der fehlenden Klageveranlassung

Da der Beklagte aufgrund der Selbstständigkeit der stufenweise geltend gemachten Ansprüche die Möglichkeit hat, den Leistungsanspruch "sofort" anzuerkennen, stellt sich ferner die Frage, wann ein auf letzter Stufe abgegebenes "sofortiges Anerkenntnis" dazu führt, dass dem Kläger gemäß § 93 ZPO die Kosten aufzuerlegen sind. Dies bemisst sich ausschließlich danach, ob der Bekl...mehr

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FoVo 09/2009, Neue BGH-Rechtsprechung richtig umsetzen: Pfändung eines Pflichtteilsanspruches

In FoVo 2009, 114 hatten wir über die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Pfändung des Pflichtteilsanspruchs (BGH v. 26.2.2009, VII ZB 30/08) berichtet. Der Gläubiger wird sein Formularwesen und seinen Workflow dieser Rechtsprechung anzupassen haben. Als Arbeitshilfe stellen wir Ihnen nachfolgend das Muster des Pfändungsbeschlusses, die Aufforderung zur Abgabe de...mehr

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ZErb 04/2011, Der Pflichtte... / d) Beendigung durch Klageverzicht

Als weitere Variante zur Vermeidung der Kostenlast wird die Möglichkeit des Klägers genannt, gemäß § 306 ZPO den sofortigen Klageverzicht zu erklären, sobald er erkennt, dass ihm ein Zahlungsanspruch gegen den Erben nicht zusteht.[29] Die Kosten des Rechtsstreits seien dann analog § 93 ZPO dem Beklagten aufzuerlegen.[30] Allerdings lehnt die hM eine entsprechende Anwendung d...mehr