Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / 1. Veröffentlichte Rechtsprechung

Gegenteilig entschieden haben bereits: Hinweis Hat der Unterbevollmächtigte aufgrund einer Gebührenvereinbarung eine niedrigere Vergütung erhalten, als ihm nach § 53 BRAGO zustände, sind die ersparten Reisekosten nur in dieser Höhe zu erstatten. KG, Beschl. v. 20.11.2003 – 1 W 437/03 [18] Hinweis 1. Eine Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren vom Gegner, soweit dieser nach d...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 1. Grundsätzlich ausgeschlossen

Der Umfang der der erstattungsberechtigten Partei von der erstattungspflichtigen Gegenpartei zu erstattenden Kosten ergibt sich aus den §§ 91 ff. ZPO, die über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden sind. Zu diesen Kosten gehören gem. § 91 Abs. 2 ZPO grds. auch die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden ...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 1c) Lösung zu Fall 1 – Frage c)

Trotz des Ausschlusses der Kostenerstattung in § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG können die Parteien eine hiervon abweichende Regelung treffen. So können sie privatrechtlich oder im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs vereinbaren, dass der Beklagte die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits des Klägers übernimmt. Eine solche vorprozessuale oder außergerichtliche Vereinbaru...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 8. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Prozesskostenvorschuss – Erstattung von Prozesskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein Prozesskostenvorschuss, für den der Abzug als WK in Betracht kommt, wird allgemein im Kalenderjahr (VZ) der Zahlung berücksichtigt; es gilt grundsätzlich das Abflussprinzip (§ 11 Abs 2 Satz 1 EStG, dazu > Abfluss von Ausgaben; BFH 94, 140 = BStBl 1969 II, 76). Das Abflussprinzip gilt aber für Prozesskostenvorschüsse, die zu außergewöhnli...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Prozesskosten

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 23 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit die Verfahrenskosten nicht als WK/BA abgezogen werden, führt ein Verfahren vor dem FG/BFH nicht zu AgB (BFH 66, 267 = BStBl 1958 III, 105). Die Prozesskosten sind regelmäßig auch nicht existenzgefährdend (> Rz 3 ff). Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung politischen Asyls können ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Prozesskosten können > Betriebsausgaben, > Werbungskosten oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein. Zu > Außergewöhnliche Belastungen Rz 3. Prozesskosten teilen als Folgekosten das steuerliche Schicksal des Gegenstands eines Rechtsstreits: Sind die streitgegenständlichen Aufwendungen beruflich veranlasst, sind auch die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören die Kosten eines Zivilprozesses zu den WK, wenn sie unmittelbar und ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zivil- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit dem ArbG lassen einen konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften vermuten (BFH 237, 43 = BS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei einem Beamten führen die Kosten eines Dienststrafverfahrens vor dem Verwaltungsgericht zu WK (BFH 73, 591 = BStBl 1961 III, 482; BFH/NV 2004, 42); anders die Kosten der Strafverteidigung (BFH 176, 564 = BStBl 1995 II, 457; ergänzend > Rz 5 ff). Das gilt allerdings nur, wenn die zugrunde liegende schuldhafte Handlung im Rahmen beruflicher...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aktuelle Rechtslage

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit dem VZ 2013 sind Prozesskosten als AgB wegen fehlender Zwangsläufigkeit grundsätzlich nicht mehr abziehbar. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Prozess für den Betroffenen existenzgefährdend ist (§ 33 Abs 2 Satz 4 EStG; > Rz 2/4). Ohne den Rechtsstreit muss der Stpfl Gefahr laufen, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensn...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Strafprozesskosten

I. Werbungskosten Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kosten des Strafverfahrens, vor allem die Aufwendungen für die Strafverteidigung, werden als BA/WK berücksichtigt, wenn die strafbare Handlung ausschließlich und unmittelbar aus dem Beruf des Stpfl erklärbar ist, weil der strafrechtliche Schuldvorwurf durch sein Verhalten bei Ausübung seines Berufes veranlasst ist (BFH 241, 3...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verwaltungsprozesskosten

I. Werbungskosten Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei einem Beamten führen die Kosten eines Dienststrafverfahrens vor dem Verwaltungsgericht zu WK (BFH 73, 591 = BStBl 1961 III, 482; BFH/NV 2004, 42); anders die Kosten der Strafverteidigung (BFH 176, 564 = BStBl 1995 II, 457; ergänzend > Rz 5 ff). Das gilt allerdings nur, wenn die zugrunde liegende schuldhafte Handlung im R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Zivilprozesskosten

I. Werbungskosten Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören die Kosten eines Zivilprozesses zu den WK, wenn sie unmittelbar und ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zivil- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit dem ArbG lassen einen konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften vermuten ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsentwicklung

Rz. 2/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als AgB hatte der BFH in langjähriger Rechtsprechung drei Fallgruppen entwickelt, in denen er eine Zwangsläufigkeit bejahte und die Aufwendungen zum Abzug zuließ. Dies waren Aufwendungen für 1. > Ehescheidung, 2. Prozesse, die einen existenziell wichtigen Bereich oder 3. den Kernbereich menschlich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aufwendungen für die Strafverteidigung werden, wenn sie keine BA/WK sind (> Rz 5), dem Grunde nach nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen (AgB) anerkannt, wenn sie zwangsläufig entstehen; zum Grundsätzlichen > Rz 3. Prozesskosten sind nicht zwangsläufig, wenn sie wegen einer vorsätzlich schuldhaften Straftat entstehen (BFH 241, 35...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

I. Werbungskosten Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Prozesskosten können > Betriebsausgaben, > Werbungskosten oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein. Zu > Außergewöhnliche Belastungen Rz 3. Prozesskosten teilen als Folgekosten das steuerliche Schicksal des Gegenstands eines Rechtsstreits: Sind die streitgegenständlichen Aufwendungen beruflich veranlass...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

1. Rechtsentwicklung Rz. 2/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als AgB hatte der BFH in langjähriger Rechtsprechung drei Fallgruppen entwickelt, in denen er eine Zwangsläufigkeit bejahte und die Aufwendungen zum Abzug zuließ. Dies waren Aufwendungen für 1. > Ehescheidung, 2. Prozesse, die einen existenziell wichtigen Bereich oder 3. den Ke...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kosten des Strafverfahrens, vor allem die Aufwendungen für die Strafverteidigung, werden als BA/WK berücksichtigt, wenn die strafbare Handlung ausschließlich und unmittelbar aus dem Beruf des Stpfl erklärbar ist, weil der strafrechtliche Schuldvorwurf durch sein Verhalten bei Ausübung seines Berufes veranlasst ist (BFH 241, 355 = BStBl 2013 I...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.3.2 Die Servitization stellt neue Kostenarten in den Fokus

In vielen produktzentrierten Unternehmen orientiert sich die angewandte klassische Kosten- und Erlösrechnung an der industriellen Produktion, bei der die Einzelkosten den Kern der Kostenbewertung darstellen. Diese klassischen Verfahren zur Kosten- und Erlösrechnung sind jedoch nicht auf Dienstleistungen anzuwenden, da hier die Aktivität der Serviceerbringung im Mittelpunkt d...mehr

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§ 1 Einleitung / C. Anfall der Gebühren und Erstattung

Rz. 5 Eine weitere Ursache zahlreicher Streitigkeiten liegt darin, dass nicht hinreichend zwischen zwei verschiedenen Aspekten der Abrechnung unterschieden wird: dem Anfall der Gebühren nach dem RVG aufgrund des Mandantenauftrags und der Erstattungspflicht durch Dritte, sei es der Gegner, die Staatskasse oder eine Rechtsschutzversicherung. Nicht immer ist der Dritte auch ver...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.4 Verfahrensfragen im Rahmen der Abwicklung

Zuständiges Gericht bei Pflichtverletzung im Rahmen der Abwicklung Sollte der abberufene Verwalter seinen Verpflichtungen anlässlich der Beendigung seines Verwalteramts nicht freiwillig nachkommen und muss der Rechtsweg beschritten werden, sind entsprechende Ansprüche vor dem sachlich und örtlich ausschließlich zuständigen Amtsgericht des Belegenheitsorts der Wohnanlage gemäß...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 4.5 Rechtsschutzbedürfnis

Endet im Laufe des gerichtlichen Verfahrens der Bestellungszeitraum des Verwalters, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für das weitere Klageverfahren. Praxis-Beispiel Ende der Amtszeit Der Verwalter ist bis 30.9.2021 bestellt. Am 14.5.2021 beschließen die Wohnungseigentümer die Abberufung des Verwalters. Ein Wohnungseigentümer erhebt Anfechtungsklage gegen den Abberufungsbesch...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 6.1 Vorbefassung der übrigen Wohnungseigentümer

Zunächst ist zu beachten, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht Sache des einzelnen Wohnungseigentümers ist, sondern diese vielmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Vor Klageerhebung muss sich also der betreffende Wohnungseigentümer zunächst an die übrigen Wohnungseigentümer wenden, um einen Beschluss über die gewünschte Maßnahme herbeizu...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Tätigkeit nur im Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 6 Wird der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung. Allerdings erhält er auch hier in mehreren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren desselben Rechtszugs die Gebühren nur einmal (§ 16 Nr. 3 RVG). Beispiel 4: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt Der Anwalt beantragt...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / aa) Verfahrensgebühr

(1) Volle Verfahrensgebühr Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird; der Gebüh...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / c) Gebühren

aa) Verfahrensgebühr (1) Volle Verfahrensgebühr Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beant...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / bb) Terminsgebühr

(1) Termine nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV Rz. 40 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, so entsteht nach Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr, die auch im Hauptsacheverfahren anfallen würde. Beispiel 24: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit Termin, Abrechnung Antragstellervertreter Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftr...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 4. Nachfolgendes Hauptsacheverfahren

a) Überblick Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 1. Umfang der Angelegenheit

a) Tätigkeit auch in der Hauptsache Rz. 1 Das Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zählt nach § 16 Nr. 2 RVG zum Rechtszug und wird durch die dort verdienten Gebühren mit abgegolten. Der Wert richtet sich dann nur nach dem Wert der Hauptsache. Der Wert des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens und der Wert des Hauptsacheverfahrens werden nicht zusammengerec...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / ee) Aussöhnungsgebühr

Rz. 54 Wird Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren beantragt, kann auch eine 1,0-Aussöhnungsgebühr nach Nrn. 1001, 1003 VV anfallen, wenn dort eine Aussöhnung der Ehegatten erreicht wird, und der Anwalt daran mitwirkt.mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 1. Bewilligungsverfahren

a) Überblick Rz. 13 Ist in Verfahren aus Teil 3 VV nach Wertgebühren abzurechnen (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG), erhält der Anwalt nach Nr. 3335 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der Hauptsache, höchstens jedoch 1,0. Die Verfahrensgebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die volle Verfahrensgebühr wird für...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / I. Überblick

1. Umfang der Angelegenheit a) Tätigkeit auch in der Hauptsache Rz. 1 Das Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zählt nach § 16 Nr. 2 RVG zum Rechtszug und wird durch die dort verdienten Gebühren mit abgegolten. Der Wert richtet sich dann nur nach dem Wert der Hauptsache. Der Wert des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens und der Wert des Hauptsacheverfahrens...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / dd) Erledigungsgebühr

Rz. 53 Soweit der Anwalt in einem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren vor dem VG tätig wird, kann anstelle der Einigungsgebühr auch eine Erledigungsgebühr (Nrn. 1002, 1003 VV) anfallen. Abzurechnen ist dann ebenso wie bei einer Einigung.mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / III. Wertgebühren nach Teil 3 VV

1. Bewilligungsverfahren a) Überblick Rz. 13 Ist in Verfahren aus Teil 3 VV nach Wertgebühren abzurechnen (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG), erhält der Anwalt nach Nr. 3335 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der Hauptsache, höchstens jedoch 1,0. Die Verfahrensgebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die volle V...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / II. Betragsrahmengebühren nach Teil 3 VV

Rz. 12 Sofern in Verfahren nach Teil 3 VV in der Hauptsache nach Betragsrahmengebühren abzurechnen ist (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), erhält der Anwalt für die Vertretung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gesonderte Verfahrensgebühren, und zwar ebenfalls Rahmengebühren. Die Verfahrensgebühr ergibt sich auch hier aus Nr. 3335 VV. Kommt es zu einem Termin, erhält der Anwalt zusät...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung wird abgelehnt, Rechtsstreit wird dennoch durchgeführt

Rz. 72 Wird der Antrag auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe abgelehnt und das Hauptsacheverfahren dennoch durchgeführt, geht die im Bewilligungsverfahren verdiente Vergütung in der Vergütung des Hauptsacheverfahrens auf (§ 16 Nr. 2 RVG). Beispiel 42: Abgelehnte Prozesskostenhilfebewilligung, Durchführung des Rechtsstreits Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftra...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (2) Keine Terminsgebühr in den Fällen der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3104 VV

Rz. 45 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs kommt bei einem Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren nicht in Betracht, da in diesem Verfahren auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist (§ 127...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (2) Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 30 Im Falle einer vorzeitigen Erledigung ermäßigt sich die 1,0-Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV gem. Nr. 3337 VV auf 0,5, sofern die ermäßigte Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, nicht ohnehin schon darunter liegt. Beispiel 15: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ohne Termin, vorzeitige Erledigung (Antragsteller) Der Anwalt wird...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 3. Verfahren nach Teil 4 VV

Rz. 10 Auch in Strafsachen nach Teil 4 VV kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht (§§ 379 Abs. 3, 379a, 404 Abs. 5 StPO). Hier fehlt es allerdings an gesonderten Gebührentatbeständen. Soweit die Tätigkeit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht durch die Gebühren der Hauptsache abgegolten ist (§ 16 Nr. 2 RVG gilt auch hier), dürfte die Vertretung in die...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird; der Gebührensatz ist jedoch auf 1,0...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 3. Rechtsbeschwerde

Rz. 66 Auch in Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren kommt die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht. Dies gilt allerdings nur in solchen Verfahren, in denen die jeweilige Verfahrensordnung eine solche Rechtsbeschwerde vorsieht, also in Zivilsachen und in Verfahren nach dem FamFG (§ 76 Abs. 1 FamFG) sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Rechtsbesc...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der Abrechnung ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Verfahren nach Teil 3 VV

Rz. 9 Wird der Anwalt in Angelegenheiten nach Teil 3 VV ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so richtet sich die Vergütung nach den Nrn. 3335, 3337, Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV. Kommt es später zur Hauptsache, gilt § 16 Nr. 2 RVG. Die Gebühren des Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahrens gehen in den (gegebenenfalls höheren) ...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Schuldner der anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser muss die Vergütung allerdings nur dann bezahlen, wenn ihm zuvor eine nach § 10 RVG ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt worden ist (siehe hierzu § 2). Rz. 2 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist er anderweitig gerichtlich bestellt oder beigeordnet...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Tätigkeit auch in der Hauptsache

Rz. 1 Das Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zählt nach § 16 Nr. 2 RVG zum Rechtszug und wird durch die dort verdienten Gebühren mit abgegolten. Der Wert richtet sich dann nur nach dem Wert der Hauptsache. Der Wert des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens und der Wert des Hauptsacheverfahrens werden nicht zusammengerechnet (§ 23a Abs. 2 RVG).[1] Rz. 2 Au...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 13 Ist in Verfahren aus Teil 3 VV nach Wertgebühren abzurechnen (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG), erhält der Anwalt nach Nr. 3335 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der Hauptsache, höchstens jedoch 1,0. Die Verfahrensgebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die volle Verfahrensgebühr wird für den Anwalt ...mehr