Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 03/2020, 1,5-fache Eini... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin beansprucht im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe die Festsetzung einer 1,5-fachen Einigungsgebühr für einen Mehrvergleich. Im Ausgangsverfahren stritten die Parteien darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen durch eine außerordentliche sowie eine hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten aufgelöst worden ist. Das Verfahren endete durch d...mehr

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AGS 03/2020, Ausschluss des... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführer wenden sich gegen die Festsetzung der von der Erinnerungsgegnerin an sie als Prozessvertreter zu erstattenden Kosten. In diesem Klageverfahren hatte sich die Klägerin, vertreten durch die Erinnerungsführer, gegen die rückwirkende Aufhebung und Rückforderung von Kindergeld für die Zeiträume Oktober 2014 bis Juni 2015 sowie Juni 2016 bis Dezember 2017 i.H....mehr

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AGS 03/2020, 1,5-fache Eini... / Leitsatz

Die Einigungsgebühr für den Vergleichsmehrwert beträgt auch dann 1,5 gem. Nr. 1000 VV, wenn Prozesskostenhilfe für den Vergleichsmehrwert beantragt und der Vergleich "nach Erörterung der Sach- und Rechtslage" geschlossen worden ist (im Anschluss u.a. an LAG Düsseldorf 25.9.2014 – 5 Sa 273/14 u. 13.10.2014 – 13 Ta 342/14). LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.1.2020 – 7 Ta 182/19mehr

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AGS 03/2020, Ausschluss des... / Leitsatz

Wird dem beigeordneten Prozessbevollmächtigten aufgrund einer teilweisen Prozesskostenhilfe-Bewilligung eine Vergütung aus der Staatskasse gezahlt, die die gesamten anteiligen Gebühren und Auslagen abdeckt, schließt § 59 Abs. 1 S. 1 RVG einen (weiteren) Vergütungsanspruch nach § 126 Abs. 1 ZPO gegen den Prozessgegner aus. FG Düsseldorf, Beschl. v. 23.8.2019 – 9 Ko 1522/19 KFmehr

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AGS 03/2020, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Vertreter der Klägerin gem. § 49 RVG zustehenden Rechtsanwaltsvergütung. In der Hauptsache hatte die Klägerin mit ihrer Klage Kündigungsschutzklage gegen zwei ordentliche Kündigungen ihres Arbeitsverhältnisses erhoben. Im Gütetermin schlossen die Beteiligten einen verfahrensbeendigenden Vergleich. Der Streitwert für die Klage wur...mehr

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AGS 03/2020, Ausschluss des... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet. 1. Die Erinnerung bezieht sich auf den Antrag der Erinnerungsführer, mit dem sie als "für die Partei bestellten Rechtsanwälte" gem. § 142 Abs. 1 FGO, § 126 Abs. 1 ZPO im eigenen Namen ihre Gebühren und Auslagen von dem Prozessgegner (der Familienkasse) beitreiben können (vgl. hierzu näher Brandis, in: Tipke/Kruse, § 142 FGO Rn 64). Der Familien...mehr

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AGKompakt 03/2020, Anrechnu... / II. Anrechnung

Keine Geschäftsgebühr angefallen Anzurechnen ist im gerichtlichen Verfahren gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV eine vorangegangene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Eine solche Geschäftsgebühr hatte die Anwältin aber nicht verdient, da sie mit der Mandantin eine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen hatte. Die vereinbarte Vergütung ist zwar anstelle der Geschäftsgebühr vereinbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.5 Anträge, § 92 Abs. 3 FGO

Rz. 23 Regelmäßig werden nach dem Sachbericht die Anträge der Beteiligten protokolliert.[1] Das ist deshalb sinnvoll, damit das Gericht bei der anschließenden Erörterung das genaue Begehren der Beteiligten kennt. Des Weiteren ist dies sinnvoll, weil es allgemein für die Entscheidung über eine Klage nach mündlicher Verhandlung nicht auf die schriftsätzlich formulierten Klage...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1 Erörterung, § 93 Abs. 1 FGO

Rz. 1 Der Vorsitzende hat den der Streitsache zugrunde liegenden Sachverhalt und die durch sie aufgeworfenen Rechtsprobleme mit den Beteiligten zu erörtern.[1] Das bedeutet keinen Monolog des Vorsitzenden, sondern ein Gespräch mit den Beteiligten. Grundsätzlich beginnt der Kläger mit seinem Vortrag, es folgen der Beklagte, dann der Beigeladene und schließlich die beigetrete...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1 Anwaltsgebühren sowie die Anwaltsvergütung aus Bundes- oder Landeskasse

Rz. 122 Gebührenforderungen von Rechtsanwälten unterliegen grundsätzlich der Pfändung. Die in § 49b Abs. 4 BRAO normierte Einschränkung der Abtretung solcher Forderungen führt nicht zu einer Unübertragbarkeit im Sinne von § 851 Abs. 1 ZPO (BFH, NJW 2005, 1308 = ZSteu 2005, R285 = BB 2005, 814 = FamRZ 2005, 980 = Information StW 2005, 481 = InVo 2005, 317 = AGS 2005, 362 = NJ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 30 Da das Gericht nicht tätig wird, entstehen für die Vorpfändung keine Gerichtskosten. Auch das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist gerichtsgebührenfrei. Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Gebühr nach Nr. 2121 KV GKG, für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 2124 KV GKG. Der Gerichtsvollzieher erhält für das Anfertigen einer Vorpfändung auf Antrag des Gläub...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten/Gebühren/Streitwert

Rz. 23 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 20 EUR an. Entstehende Auslagen (Sachverständigenkosten) sind gesondert zu erstatten (Nr. 9005 KV GKG). Die Höhe der Kostenvorschussvorauszahlung nach Abs. 2 für eine sachverständige Erstellung eines Buchauszugs (hier zur Ermittlung von Provisionsansprüchen einer Telefonverkäuferin) ist nicht unangemesse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Kosten/Gebühren

Rz. 37 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine streitwertunabhängige Festgebühr von 20 EUR für eine Entscheidung des Prozessgerichts an. Wird das Zwangsgeld i. R.d. Forderungspfändung zugunsten der Staatskasse beigetrieben, so fällt für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ebenfalls eine Festgebühr von 20 EUR an (Nr. 2111 KV GKG). Der Gerichtsvollzieher erhält e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 40 Schuldner und Gläubiger können gegen eine fehlerhafte Pfändung Erinnerung (§ 766 ZPO) einlegen. Ein Dritter, der ein die Veräußerung hinderndes Recht innehat, kann nach § 771 ZPO Klage erheben (vgl. § 87 GVGA). Rz. 41 Mit der Vollstreckungserinnerung kann der Schuldner grds. nicht – erfolgreich – gegen die Pfändung eines Pkws einwenden, nicht er sondern ein Dritter sei...mehr

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AGS 02/2020, Höhe der Einigungsgebühr bei Erstreckung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich

RVG VV Nrn. 1000, 1003 Leitsatz Wird Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleiches auch über nicht rechtshängige Ansprüche (sog. Mehrvergleich) erstreckt, fällt dafür lediglich eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV an. LAG Nürnberg, Beschl. v. 25.9.2019 – 5 Ta 96/19 1 Sachverhalt Die Klägerin hatte vor dem ArbG Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage ...mehr

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zfs 02/2020, Umfang der Prozesskostenhilfe bei Vertretung eines bedürftigen und eines nicht bedürftigen Streitgenossen durch denselben Prozessbevollmächtigten

ZPO § 114 ff. § 121 § 122 Abs. 1 Nr. 3; RVG § 7 Abs. 2 S. 1 HS 1 Leitsatz Werden zwei Streitgenossen von ein und demselben Prozessbevollmächtigten vertreten, liegen aber nur bei einem von ihnen die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor, so ist diese Bewilligung hinsichtlich der Anwaltsgebühren auf die für diesen Fall in Nr. 1008 VV RVG vor...mehr

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zfs 02/2020, Umfang der Pro... / Leitsatz

Werden zwei Streitgenossen von ein und demselben Prozessbevollmächtigten vertreten, liegen aber nur bei einem von ihnen die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor, so ist diese Bewilligung hinsichtlich der Anwaltsgebühren auf die für diesen Fall in Nr. 1008 VV RVG vorgesehenen Erhöhungsbeträge zu beschränken. (Leitsatz der Schriftleitung)...mehr

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zfs 02/2020, Umfang der Pro... / Sachverhalt

Der Kl. hat die Bekl. zu 1 und den Bekl. zu 2 vor dem LG Nürnberg-Fürth gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz aufgrund einer Kapitalanlage in Anspruch genommen. Das LG hat der Bekl. zu 1 Prozesskostenhilfe (PKH) für die Rechtsverteidigung im ersten Rechtszug unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten bewilligt. Die Bewilligung hat das LG jedoch mit Rücksicht darauf, das...mehr

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zfs 02/2020, Umfang der Pro... / 3 Anmerkung:

Welche Auswirkungen es hat, wenn eine bedürftige, um PKH nachsuchende Partei durch denselben Rechtsanwalt vertreten wird wie ihr finanziell leistungsfähiger Streitgenosse, ist in Rspr. und Literatur seit Jahrzehnten umstritten. Dieser Streit tritt in zwei verschiedenen Fallgestaltungen auf, die in der Praxis nicht immer unterschieden werden. Entscheidung im PKH-Bewilligungsve...mehr

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zfs 02/2020, Umfang der Pro... / 2 Aus den Gründen:

"…" [5] II. Die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH liegen nicht vor. Die von der Antragstellerin beabsichtigte Rechtsverfolgung ist ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). [6] 1. Die Rechtsbeschwerde ist allerdings statthaft, weil das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). (…...mehr

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AGS 02/2020, Berücksichtigung unnötiger Kostenverursachung im PKH-Vergütungsfestsetzungsverfahren

RVG §§ 15 Abs. 2, 55, 56 Leitsatz Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG ist aufgrund der Vorschriften der ZPO kein Raum für eine eigenständige Überprüfung in dem Sinn, ob die Rechtsverfolgung kostengünstiger in einem statt in mehreren Verfahren hätte erfolgen müssen. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG ist u.a. zu prüfen, ob dieselbe Angelegenheit i.S.d...mehr

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AGS 02/2020, Berücksichtigu... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte und zulässige Beschwerde (vgl. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG) ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht entschieden, dass die Vergütung für die Verfahren S 17 AS 5348/11, S 17 AS 5536/11 – S 17 AS 7879/11 und S 17 AS 7880/11 einheitlich auf 1.110,72 EUR festzusetzen ist. Auf die zutreffenden Gründe des SG wird in entsprechender Anwendung des SGG verwiese...mehr

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AGS 02/2020, Höhe der Einig... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend und widerspricht auch dem Willen des Gesetzgebers. Das Wort "lediglich" wird hier falsch interpretiert. Das Wort "lediglich" bezieht sich darauf, dass lediglich Prozesskostenhilfe für die Protokollierung beantragt wird und nicht für die Durchführung des Verfahrens, dass also zur Sache selbst keine Anträge gestellt werden, was bei nicht anhängi...mehr

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AGS 02/2020, Höhe der Einig... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund ihrer Zulassung statthaft. Sie ist auch rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt worden (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3 RVG). 2. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet. Das ArbG hat in seiner Entscheidung die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin au...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Aufhebung einer Kontopfändung über 427,36 EUR und dafür die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Folgenden: Beschwerdeführer) ist bei der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) versichert. Seit mehreren Jahren besteht Streit üb...mehr

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AGS 02/2020, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte vor dem ArbG Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage erhoben und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hierfür beantragt. Im Termin zur Güteverhandlung wurde die Sach- und Rechtslage erörtert und ein Vergleich geschlossen. In dem Vergleich sind auch weitere nicht abhängige streitige Ansprüche mitgeregelt worden. Das ArbG hat hiernach Prozes...mehr

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AGS 02/2020, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen der Vergütungsfestsetzung streitig, ob der Beschwerdeführer für seine Tätigkeit als nach dem Recht der Prozesskostenhilfe PKH beigeordneter Rechtsanwalt in dem Hauptsacheverfahren beim SG eine Einigungs- und eine (fiktive) Terminsgebühr beanspruchen kann. In jenem Verfahren begehrte der dortige Kläger von der beklagten Pflegekasse "antra...mehr

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AGS 02/2020, Dörndorfer, Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe für Anfänger

Von Josef Dörndorfer. 7. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 173 S., 39,00 EUR Die gesamte Anfängerreihe des Beck-Verlags hat sich in der Praxis etabliert. Viele praxiswichtige Werke finden sich hier, die sich insbesondere an Berufsanfänger wenden und ihnen den erforderlichen Stoff für eine erfolgreiche Karriere vermitteln. In diese Reihe fügt sich die zwischenzeitl...mehr

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AGS 02/2020, Berücksichtigu... / Leitsatz

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG ist aufgrund der Vorschriften der ZPO kein Raum für eine eigenständige Überprüfung in dem Sinn, ob die Rechtsverfolgung kostengünstiger in einem statt in mehreren Verfahren hätte erfolgen müssen. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG ist u.a. zu prüfen, ob dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG vorliegt. ...mehr

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AGS 02/2020, Höhe der Einig... / Leitsatz

Wird Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleiches auch über nicht rechtshängige Ansprüche (sog. Mehrvergleich) erstreckt, fällt dafür lediglich eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV an. LAG Nürnberg, Beschl. v. 25.9.2019 – 5 Ta 96/19mehr

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AGS 02/2020, Editorial

Der Gesetzgeber beabsichtigt, das JVEG umfassend zu überarbeiten. Dies wird zum einen auch zur Folge haben, dass die nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO i.V.m. den Vorschriften des JVEG zu erstattenden Parteikosten für Reisen und Zeitversäumnis angehoben werden. Zum anderen soll auch der Fahrtkostenersatz für den Anwalt auf 0,42 EUR/km angehoben werden (siehe S. 53). Ein ausführlicher...mehr

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AGS 02/2020, Rehberg/Asperger/Vogt/Feller/Hellstab/Jungbauer/Bestelmeyer/Frankenberg, Kommentar zum RVG

Von Jürgen Bestelmeyer, Sabine Feller, Nina Frankenberg, Heinrich Hellstab, Sabine Jungbauer, Prof. Dr. Jürgen Rehberg und Christien Vogt. 7. Aufl., 2020. Verlag Lucherhand. 1668 S., 179,00 EUR Der vorliegende seinerzeit von Göttlich und Mümmler begründete Kommentar ist als einziger RVG-Kommentar nicht nach den Paragrafen der RVG gegliedert, sondern nach alphabetischen Stichw...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung von § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 154 Abs. 2 VwGO. Für einen – wie hier – unstatthaften Rechtsbehelf kommt die Kostenprivilegierung des § 183 SGG nicht zur Anwendung. Eine Regelung, die eine Gebührenfreiheit konstituiert (hier: § 183 S. 1 SGG), kommt weder direkt noch analog zur Anwendung, da eine gesetzlich bes...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Prozesskostenhilfe

Rz. 17 Für die Frage der Gewährung von Prozesskostenhilfe kommt es allein auf die Vermögensverhältnisse des klagenden Miterben an. Ein sittenwidriger Umgehungsversuch soll vorliegen können, wenn vermögende Miterben einen vermögenslosen Miterben "vorschieben".[37]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Prozesskostenhilfe

Rz. 15 Sofern die Voraussetzungen der §§ 114, 116 S. 1 Nr. 1 ZPO vorliegen, ist dem Testamentsvollstrecker Prozesskostenhilfe zu gewähren. Dies ist dann gegeben, wenn zur Prozessführung erforderliche Mittel weder aus dem verwalteten Nachlass noch von den Erben oder den sonstigen an der Prozessdurchführung interessierten Personen aufgebracht werden können und die sonstigen Vo...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Vertretung des Erben

Rz. 48 Mit der Bestellung wird der Nachlasspfleger gesetzlicher Vertreter des oder der Erben,[128] es entsteht so ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Nachlasspfleger und dem oder den Erben.[129] Durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft verliert der Erbe weder seine Verpflichtungsfähigkeit noch seine Verfügungsmacht (siehe schon Rdn 34). Rz. 49 Der Umfang der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Kosten

Rz. 73 Für den Streitwert ist bei der Stufenklage – sowohl für die Gerichts- als auch für die Anwaltsgebühren – regelmäßig der Wert des Leistungsanspruchs (also der höchste in Betracht kommende Wert) maßgeblich.[333] Im Regelfall kann bei Klageerhebung der Streitwert nur nach § 3 ZPO geschätzt werden. Dabei kommt es zunächst auf den Wert des Auskunftsinteresses des Klägers a...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Prozessuales bei der güterrechtlichen Lösung

Rz. 19 Bei der Geltendmachung des "kleinen" Pflichtteils und des konkreten Zugewinnausgleichsanspruchs ist für die Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruchs das FamG zuständig. Für den Pflichtteilsanspruch gilt hingegen der besondere Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 Abs. 1 ZPO oder der allg. Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO), da § 27 ZPO keinen ausschließlichen Gericht...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Klageerhebung

Rz. 16 Die Verjährung wird gem. § 204 Abs. 1. Nr. 1 BGB durch Klageerhebung gehemmt. Für die Hemmung der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs genügt die Klage auf Auskunftserteilung nach § 2314 BGB nicht, da durch sie nicht rechtskräftig über den Pflichtteilsanspruch entschieden wird.[36] Es muss vielmehr gleichzeitig mit der Klage Zahlung begehrt werden. Bei eindeutigem Kla...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Allgemeines

Rz. 86 Der Tod einer Prozesspartei führt grundsätzlich nicht zu einer Beendigung des Prozesses, vielmehr tritt nach § 239 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens bis zur Aufnahme durch den Erben ein. Dies gilt im Zivilprozess wie auch für das Mahn- oder Kostenfestsetzungsverfahren, nicht hingegen in Strafverfahren, die gegen den Erblasser gerichtet sind, oder bei Disziplinarve...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung

Rz. 20 Dass ein Auflehnen gegen den Willen des Erblassers vorliegt, kann sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Geltendmachung gesehen werden. Im Falle des Fehlens näherer Angaben in der letztwilligen Verfügung sollte jedoch lediglich die gerichtliche Geltendmachung unter die Strafklausel gerechnet werden. Dies bereits aus dem Grund, um die Schwierigk...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Scheidungsantrag durch den Erblasser

Rz. 6 Vor seinem Tod muss der Erblasser, nicht hingegen sein Ehegatte, die Scheidung beantragt haben. Eine erbrechtliche Wirkung erlangt die Antragstellung (§§ 121, 124, 133, 134 FamFG) jedoch erst mit Rechtshängigkeit. Rechtshängigkeit tritt hingegen durch Zustellung an den Antragsgegner ein (§ 124 FamFG i.V.m. §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO). Wenn sich dies auch nicht einde...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Zustimmung zur Scheidung

Rz. 9 Die Zustimmung des Erblassers zur Scheidung setzt voraus, dass das Scheidungsverfahren vom längstlebenden Ehegatten eingeleitet und der Antrag dem Erblasser zugestellt worden ist.[21] Ist der Erblasser geschäftsunfähig, kann ihn ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Rechtsangelegenheiten" bei der Zustimmungserklärung vertreten. Hat ein Betreuer einen Scheidungsantrag ges...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Zu Abs. 2

Rz. 35 Abs. 2 gewährt jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen.[99] Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[100] So wie Abs. 1 sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt Abs. 2 lediglich das Maß des Gebrauches, nicht jedoch die Art und Weise.[101] Auch hier gilt: Art und Weise des Gebrauchs we...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Rechtshängigkeit eines Scheidungs- oder Aufhebungsverfahrens

Rz. 5 § 2077 BGB findet auch dann Anwendung, wenn die Ehe zwar noch besteht, ein Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren jedoch bereits rechtshängig ist. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für eine Scheidung bzw. Aufhebung der Ehe vorgelegen haben und das entsprechende Verfahren vom Erblasser auch eingeleitet worden ist bzw. er ein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Stufenklage

Rz. 49 Im Regelfall geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor.[211] Da er zumeist keine Kenntnis vom Bestand des Nachlasses hat, ist ihm diese Klageart eröffnet. Der Klageantrag in der ersten Stufe richtet sich auf Auskunftserteilung des Erben über den Bestand des Nachlasses (§§ 260, 2314 BGB), in der zweiten Stufe auf die Abgabe ein...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.8 § 41 Nr. 6 ZPO

Rz. 51 Schließlich besteht ein Ausschluss in Sachen, in denen der Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt. Die Ausschlussregelung bezieht s...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.3.3 Prozessleitung

Rz. 95 Bei der Bewertung des richterlichen Verhaltens im Verfahren geht es vielfach darum, ob sich für Äußerungen, prozessleitende Maßnahmen und Entscheidungen vernünftige und vertretbare Gründe finden lassen, oder ob sie unsachlich oder willkürlich erscheinen. In der zwischen diesen Polen liegenden "Grauzone" wird die Frage, ob der Richter befangen ist, maßgebend von den Um...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.5 Verlust des Ablehnungsrechts (§ 43 ZPO)

Rz. 173 Nach § 43 ZPO kann eine Partei einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat. § 43 ZPO stellt eine unwiderlegliche Vermutung dafür auf, dass ein Beteiligter mit der Person desjenigen Richters einverstanden is...mehr