Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form- und Inhaltsvorschriften für die freiwillige Publizität

1. Abgrenzung der freiwilligen Publizität des Jahresabschlusses Rn. 56 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Anforderungen an die freiwilligen (i. S. v. nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgeschriebenen) Formen der Publizität des JA finden sich in § 328 Abs. 2. Hierbei erfolgt eine Bezugnahme jedoch nur auf die Fälle, in denen der Abschluss nicht unver­ändert, sonder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Formatvorgaben (ESEF)

a) Einführung Rn. 55a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF-UG) vom 12.08.2020 (BGBl. I 2020, S. 1874ff.) wurde § 328 Abs. 1 um einen Satz 4 erweitert, der für bestimmte Emittenten von Wertpapieren Vorgaben zum ele...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und Lageberichts

1. Allgemeines Rn. 28f Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der BV nach IDW PS 400 (2021) umfasst mehrere, separate Prüfungsurteile für die einzelnen Prüfungsgegenstände (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. 33; Beck Bil-Komm. (2022), § 322 HGB, Rn. 42). Im Einzelnen handelt es sich hierbei um das Prüfungsurteil für den Abschluss, das Prüfungsurteil für den Lagebericht und das Prüfungsurteil für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Boecker (2010), Accounting Fraud aufdecken und vorbeugen, Berlin. EG (2005), Empfehlung der Kommission (2005/162/EG) zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Ausschüssen des Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrats vom 15.02.2005 (ABl. EU, L 52/51ff. vom 25.02.2005...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns (§ 170 Abs. 2 AktG)

I. Allgemeines Rn. 9 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zusammen mit dem JA und Lagebericht muss der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag für die HV unterbreiten (vgl. § 170 Abs. 2 AktG), damit dieser zu der Verteilung des Bilanzgewinns Stellung nehmen kann. Der Gewinnverwendungsvorschlag ist nicht Bestandteil des JA oder Lageberichts und unterliegt somit auch nicht ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1 Tatsächliche Ertragsteuern

4.2.1.1 Ermittlung Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (IAS 1.27 f.) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen sowie gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf

a) Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. e. S. Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit es richtigerweise für den Verbundtatbestand nicht auf die Rechtsform und den Sitz betreffender UN ankommt, ist die Bezugnahme in § 271 Abs. 2 (1. Halbsatz) auf § 290 Abs. 1 Satz 1 missverständlich. Dies nämlich könnte den offenkundig nicht beabsichtigten (vgl. BR-Drs. 686/22, S. 41)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Betroffene Unterlagen Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 gilt zunächst für die nach § 325 offenlegungspflichtigen Unterlagen (vgl. hierzu ausführlich HdR-E, HGB § 325, Rn. 25ff., 147ff.) und damit für den bzw. die JA (bei Kleinst-KapG die Bilanz), EA nach § 325 Abs. 2a, Lagebericht, KA, Konzernlagebericht, BV oder Vermerk über dessen Versagung (bei prüfungspflichtigen UN), Be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gegenstand der Erleichterungen

I. Abgrenzung der Erleichterungen Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Satz 1 des § 326 verdeutlicht, dass die Erleichterungen im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt werden ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Damit wird klargestellt, dass abgesehen von den genannten Erleichterungen § 325 Abs. 1 sowie die §§ 325 Abs. 2a–6, 328 und 329 auch auf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechte der Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 170 Abs. 3 AktG)

I. Kenntnisnahme durch die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 1) Rn. 20 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Notwendige Voraussetzung und Grundlage für die Prüfungspflicht des AR nach § 171 AktG ist das Recht, die in § 170 Abs. 1 AktG aufgeführten Vorlagen wie auch Prüfungsberichte des AP genau zu kennen. Seit KonTraG sind in § 170 Abs. 3 AktG die Prüfungsberichte ausdrücklich genannt. Diese...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1 Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften

3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2]...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Art und Umfang der Unterlagen

1. Überblick Rn. 25 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 sind grds. folgende Unterlagen der das UN-Registers führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das UN-Register zu übermitteln:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Form- und Inhaltsvorschriften für die Publizität der übrigen Unterlagen

I. Form- und Inhaltsvorschriften für die Pflichtpublizität 1. Normentsprechung, Vollständigkeit und Richtigkeit Rn. 85 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 nennt den Lagebericht und Konzernlagebericht sowie die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nach den §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5, 297 Abs. 2 Satz 4 oder 315 Abs. 1 Satz 5 ("Bilanzei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften

I. Bedeutung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gliederungsvorschriften des HGB für den JA von KapG gemäß den §§ 266 und 275 enthalten in erster Linie Posten, die sich auf die Geschäftstätigkeit von Industrie- und Handels-UN beziehen. Für andere Geschäftszweige sind diese Vorschriften oftmals nicht geeignet, um gemäß § 264 Abs. 2 Satz 1 ein den "tatsächlichen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erzwingbare Handlungen

I. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Rn. 5 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Es soll die Offenlegung sämtlicher Unterlagen gemäß § 325 bewirkt werden, die über die Lage der betreffenden KapG eine Aussage zu treffen vermögen, insbesondere des JA, des Lageberichts, des KA und des Konzernlageberichts (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 335, Rn. 9ff.). § 325 Abs. 1 Satz 2 sieht dafür (als Veröffen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anteilsrechte innerhalb des Finanzanlagevermögens

a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht hierzu aber nicht nur der Posten "Beteiligungen" zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erläuterung der Verordnungsermächtigung

1. Inhalt der generellen Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1) Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 330 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt das BMJ, eine Rechts-VO mit Blick auf Formblätter und abweichende andere Vorschriften zu erlassen. Die Ermächtigung ist allerdings nur dann rechtsgültig, wenn zuvor das BMF und BMWK der zu erlassenden Rechts-VO zugestimmt haben. Da...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1 Anhangangaben

Rz. 160 vorläufig frei Rz. 161 vorläufig frei 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ert...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Aufstellungsfristen und Zuständigkeit für die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie Vorschriften für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1)

I. Aufstellungsfristen Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 1 Satz 3 verlangt, dass der JA und Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag aufgestellt werden. Die Aufstellungsfrist des § 264 Abs. 1 Satz 3 gilt allerdings gemäß § 341a Abs. 1 nicht für Versicherungs-UN. Für Versicherungs-UN gilt nach § 341a Abs. 1 vielmehr im Regelfall eine Aufstellu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

a) Überblick Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit § 264 Abs. 1 Satz 2 werden kap.-marktorientierte KapG (i. S. d. § 264d), die keinen KA aufstellen müssen, verpflichtet, den JA um eine KFR und einen EK-Spiegel zu erweitern. Sie haben ein Wahlrecht, zusätzlich über die Segmente zu berichten. § 264 Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.0...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

1. Zweck der Offenlegung von Verbundbeziehungen Rn. 87 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines UN in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Aufgrund der zahlreichen wirtschaftlichen Verflechtungen von UN, wie sie in der Praxis die Regel sind, kann das eigentlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesetzliche Regelungen des § 322

a) Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses Rn. 22 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 1 Satz 1 hat der AP das "Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss zusammenzufassen" (Herv.d. d.Verf.). Dieser Satz ist als allg. Umschreibung des Inhalts eines BV zu verstehen. Der Inhalt des BV muss das zusammengefasste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Rechtsbeschwerde

I. Zulässigkeit Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Regelung des Abs. 3 erhalten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, in grds. Rechtsfragen eine Klärung durch das OLG im Zuge einer Rechtsbeschwerde (vgl. §§ 70ff. FamFG) zu erreichen. Dazu muss das LG Bonn die Rechtsbeschwerde zulassen (vgl. § 335a Abs. 3 Satz 1f.; § 70 Abs. 2 FamFG). Aus Abs. 3 Satz 3 ergibt sich d...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2 Kapitalgesellschaften

3.3.2.1 Effektive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Rz. 61 Für Kapitalgesellschaften (Rz. 56a)[1] ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB grundsätzlich (vgl. auch § 276 HGB) verbindlich. Zu den unter Position Nr. 14 GKV bzw. Nr. 13 UKV auszuweisenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gehören nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen. Hierzu zählen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Bewertung der Anteilsrechte

Rn. 85 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bewertungsfragen bei Anteilsrechten werden im Gesamtzusammenhang der "Wertansätze von VG und Schulden" (vgl. HdR-E, HGB § 253) behandelt.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ergeht durch Beschluss. Von einer Begründung kann dann abgesehen werden, soweit sich die Entscheidung lediglich zur Klärung grds. Rechtsfragen, Rechtsfortbildung oder Sicherung einer einheitlichen Rspr. eignet (vgl. § 74 Abs. 7 FamFG).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Verantwortlicher Personenkreis

I. Verantwortlicher Personenkreis bei Existenz nur einer inländischen Zweigniederlassung Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die persönliche Zuständigkeit für die Offenlegung liegt vorrangig bei denjenigen Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (vgl. § 325a Abs. 1 S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 19 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 LG Bonn (2008), Beschluss vom 27.10.2008, 30 T 187/08, URL: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2008/30_T_187_08beschluss20081027.html (Stand: 07.10.2021).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Anwesenheit des Abschlussprüfers (§ 171 Abs. 1 Satz 2 AktG)

I. Teilnahmepflicht Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nicht nur wegen der großen Bedeutung der Überwachungspflicht des AR, sondern auch um eine sachgerechte Beurteilung und Entscheidung des AR zu unterstützen, hat der Gesetzgeber den AP verpflichtet, an den Verhandlungen des AR oder des Prüfungsausschusses über die in § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG genannten Vorlagen teilzunehmen. D...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rechtsformabhängige Besonderheiten

1. Besonderheiten bei AG, KGaA und SE a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werde...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Ergebnisverwendungsvorschlag bzw. -beschluss

a) Grundsätzliche Regelung(en) Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 285 Nr. 34 muss im Anhang der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung angegeben werden (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 881ff.). Sofern im JA nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten ist, muss der Beschluss über die Ergebnisverwendung nach seinem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Beteiligungen (Rn. 1–85 kommentiert von Bieg/Waschbusch)

I. Inhalt, Anwendungsbereich und Bedeutung der Beteiligungsdefinition 1. Inhalt der Beteiligungsdefinition Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für das AktG 1965 wurde das Fehlen einer Beteiligungsdefinition stets bemängelt. Dieser Mangel ist im gültigen Recht durch § 271 Abs. 1 beseitigt worden. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beteiligung im Sinne dieser Vorsc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Inhalt des Bestätigungsvermerks

I. Grundsätzliches Rn. 21a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Erteilung eines BV i. R.e. gesetzlichen (oder freiwilligen) AP nach den §§ 316ff. sind vom AP die Regelungen des § 322 ebenso zu beachten wie vom Grundsatz her die entsprechenden, als GoA geltenden Verlautbarungen des IDW. Letztere umfassen v.a. die IDW PS 400er-Reihe (vgl. HdR-E, HGB § 322, Rn. 1) und hier insbeson...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Verfahren der Offenlegung

I. Überblick Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Letztmalig für RL-Unterlagen sowie UN-Berichte für das vor dem 01.01.2022 begonnene GJ gilt bzw. galt das bisherige zweistufige Verfahren zur Offenlegung bestehend aus der Einreichung in elektronischer Form beim Betreiber des BAnz (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2 (a. F.)) sowie der Bekanntmachung der offenlegungspflichtigen Unterlagen im...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anteile an einem anderen Unternehmen

a) Anteile Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Beteiligung kann nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann vorliegen, wenn Anteile an einem anderen UN (Anteilsrechte) gehalten werden. Unter Anteilsrechten sind dabei alle gesellschaftsrechtlichen (mitgliedschaftsrechtlichen) Kap.-Anteile zu verstehen, die "wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen Unternehmens zum Gegenst...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Versicherungsunternehmen (Abs. 3f.)

a) Geltungsbereich (i. w. S.) Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die R 91/674/EWG vom 19.12.1991 über den JA und den konsolidierten Abschluss von Versicherungs-UN wurde durch das VersRiLiG vom 24.06.1994 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 3 und 4 erweitert. Demnach wurde gemäß Abs. 3 Satz 1 die VO-Ermächtigung nach Abs. 1 Satz 1...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Inhalt der Generalnorm

1. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens a) Überblick Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 2 fordert ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild sowohl von der Vermögenslage als auch von der Finanzlage als auch von der Ertragslage des UN. Zur Vereinfachung werden die Begriffe der VFE-Lage teilweise auch unter dem Begriff "wirtschaftliche Lage"...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aufgrund der Platzierung im Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB gilt § 328 unmittelbar nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie über den Globalverweis des § 264a auch für solche PersG (OHG und KG), an denen keine natürliche Person direkt oder indirekt als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verbundene Unternehmen i. S. d. HGB (Abs. 2)

1. Offenlegung von Verbundbeziehungen Rn. 97 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sofern eine UN-Verbindung nach § 271 Abs. 2 besteht, gehen damit zugleich mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen UN einher. Die für mittelgroße und große KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellte PersG i. S. d. § 267 (bezüglich solcher UN, die den Regelungen des PublG unterworfen sind, sei an dies...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Mutter-Tochter-Verhältnis (Verbundbedingung)

aa) Neukonturierung des Verbundbegriffs Rn. 108 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes wurde § 271 Abs. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erlassene Formblatt-Verordnungen aufgrund der Ermächtigung des § 330

I. Überblick über die einzelnen erlassenen Verordnungen Rn. 44 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Folgende VO wurden aufgrund der Ermächtigungen des § 330 bisher erlassen: Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute: Neufassung der VO über die RL der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) vom 11.12.1998 (BGBl. I 1998, S. 3568ff.), umbenannt im Zuge des Gesetz...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1 Einzelabschluss

3.8.1.1 Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Rz. 113 Die Bilanzvermerke nach § 251 HGB sollen auf Haftungsverhältnisse aufmerksam machen, die das normale Unternehmensrisiko übersteigen, aber noch nicht so konkret sind, dass für das Unternehmen eine Schuld vorliegt.[1] (Ergänzend haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften[2] gem. § 285 Nr. 27 HGB für die Haftungsverhältn...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.2 Konzernabschluss

3.8.2.1 Anhang Rz. 117 Neben den sich aus den Jahresabschlüssen ergebenden Offenlegungspflichten (Rz. 114 f.) müssen für die Aufstellung des Konzernabschlusses folgende weitere Offenlegungspflichten beachtet werden: Erläuterungspflicht zu den latenten Steuern im Konzernabschluss (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB): Die Vorschrift entspricht wortgleich der Regelung für den handelsrechtli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Generalnorm und Bilanzeid für Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 2)

I. Überblick Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Generalnorm des § 243 Abs. 1 verlangt von allen Kaufleuten, dass der JA nach den GoB aufzustellen ist. Für KapG und UN, die ebenfalls § 264 z. B. gemäß § 264a beachten müssen, schreibt § 264 Abs. 2 Satz 1 darüber hinaus vor, dass der JA "unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Form-, Format- und Inhaltsvorschriften für die Pflichtpublizität

1. Normentsprechung, Vollständigkeit und Richtigkeit Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 enthält Formvorschriften, die bei der Pflichtpublizität und damit insbesondere bei der Offenlegung zu beachten sind und die sich mit Abweichungen zwischen den zur Offenlegung verwendeten Fassungen und den jeweiligen Originalen der entsprechenden Unterlagen befassen. Die Frage, o...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gegenstand der Erleichterungen

I. Abgrenzung der Erleichterungen Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 327 enthält lediglich Erleichterungen hinsichtlich der offenzulegenden Unterlagen und hier nur bezüglich des offenzulegenden JA. Diese Erleichterungen werden, was Satz 1 des § 327 verdeutlicht, im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Da...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf.mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (IAS 1.27 f.) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden z...mehr