Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wahl des Hauptfeststellungszeitpunkts und erstmalige Anwendung

Rz. 8 [Autor/Stand] Die neu eingefügte Norm § 266 BewG bestimmt in Absatz 1, dass die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte nach § 221 BewG auf den 1.1.2022 durchgeführt wird. Auf diesen Zeitpunkt sind Feststellungsbescheide über die neuen Grundsteuerwerte zu erteilen. Rz. 9 [Autor/Stand] Gleichzeitig wird geregelt, dass die auf den 1.1.2022 festgestellten Grundste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. In den Anwendungsbereich von IFRIC 12 fallende Vermögenswerte

Tz. 22 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Gem. IFRIC 12.7 ist die Interpretation anwendbarmehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der dem Bundesgerichtshof zugrundeliegende Sachverhalt lässt sich knapp wie folgt zusammenfassen: In einem notariellen Erbvertrag mit vertraglich vorgesehenem Rücktrittsrecht zu Lebzeiten der Eheleute bedachten sich diese vertraglich bindend mit Vermächtnissen. Im Nachgang erteilte die Ehefrau ihren beiden Kindern eine umfassende Vorsorgevollmacht. 2020 erklärte der Ehemann d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Rückführung des Wirtschaftsguts (§ 4g Abs 3 EStG)

Tz. 627 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 3 EStG enthält eine Sonderregelung – die § 4 Abs 1 S 8 zweiter HS EStG derogiert (s Tz 609) – für den Fall der Rückführung eines WG innerhalb der tats Nutzungsdauer, spätestens jedoch vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Überführung. Die Regelung setzt somit die vorherige Bildung eines AP bei Überführung eines WG ins A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 401 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 2 S 1 KStG sind beschr stpfl übertragende Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erfasst, dh weder Sitz (s § 11 AO) noch Ort der Geschäftsleitung (s § 10 AO) dieser Rechtsträger befinden sich im Inl. Tz. 402 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für die übernehmende Kö gilt diese Beschränkung nicht. Der übernehmende Rechtsträger kann i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 7 GrStG lautet:[2] § 7 Satz 1 GrStG "... Die Vorschrift ist eine Ergänzung zu den Befreiungsvorschriften der §§ 3 und 4 des Entwurfs. § 7 Satz 1 des Entwurfs entspricht voll dem bisherigen Recht ...." § 7 Satz 2 GrStG "... Satz 2, der die Frage behandelt, von wann ab in zeitlicher Hinsicht eine begünstigte Benutzung vorliegt, wei...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / Leitsatz

Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen einer Übertragung der Zustellung nach § 8 Abs. 3 InsO nur das Recht, ab der 11. von ihm bewirkten Zustellung im Rechtszug Zustellauslagen geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn insgesamt mehr als 10 Zustellungen entstanden sind. Bei der Berechnung der Anzahl der Zustellungen bleiben für den Insolvenzverwalter die vom Insolvenzgericht ...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. Hintergrund

Das Kaufrechtsvermächtnis soll nachfolgend unmittelbar nach Steuerarten übergreifend dargestellt werden: Beim Kaufrechtsvermächtnis treffen Erbrecht und schuldrechtliches Vertragsrecht zusammen. Testamentarisch muss einem Vermächtnisnehmer das Recht eingeräumt worden sein, einen Nachlassgegenstand zu übernehmen, und zwar zu einem testamentarisch vorgegebenen, also bereits fix...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 3.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den Leistungen im Bereich der Versicherung wird sie auch im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Die Veranstalter erbringen gegenüber E sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG gegen Entgelt. Da die E umfangreiche Messedienstleistungen in Anspruch ni...mehr

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FF 03/2022, Keine Hinweispf... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Kindesmutter wendet sich gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts in einem Umgangsverfahren. [2] Der seit 2012 geschiedenen Ehe der Kindeseltern entstammt die gemeinsame Tochter A. W., geb. am xx.xx.2008, die seit 2018 überwiegend im Haushalt des Kindesvaters lebt. Nachdem Umgang mit der Kindesmutter trotz einer bestehenden gerichtlich gebilligten Vereinbaru...mehr

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ZErb 03/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Beck'sches Prozessformularbuch, Handbuch, 15. Auflage 2022, Mit Fre...mehr

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zfs 03/2022, Kein Anspruch ... / Leitsatz

Es existiert weder ein Recht noch eine Verpflichtung der Verwaltungsbehörde, die sich bei den Akten befindlichen Datenträger bzw. die darauf befindlichen Daten durch eine Umformatierung abzuändern. AG Meppen, Beschl. v. 5.11.2021 – 10 OWi 260/21mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Beweislast

Rz. 627 [Autor/Stand] Subjektive Beweislast (Beweisführungslast). Sie betrifft die Obliegenheit eines Beteiligten, zur Meidung eines Prozessverlustes durch eigene Tätigkeit den Beweis einer streitigen Tatsache zu führen. Aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes gibt es im Finanzverwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren grundsätzlich keine subjektive Beweislast (Beweisführungslas...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Nachträgliche Bauleistungen oder Verbesserungen, die Teil der ursprünglichen Infrastruktureinrichtung sind

Tz. 63 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Unter bestimmten Umständen sind die künftigen Aufwendungen für eine Verbesserung der Infrastruktureinrichtung Teil der Anschaffungskosten des ursprünglichen immateriellen Vermögenswerts und somit als Teil eines Tauschgeschäfts zu erfassen. Ein Beispiel hierfür ist der Bau einer zusätzlichen Wasseraufbereitungsanlage für ein bestehendes Wasser...mehr

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zfs 03/2022, Anordnung eine... / Leitsatz

1. Für die Antragsbefugnis analog § 42 Abs. 2 VwGO genügt es, dass nach dem substantiierten Vorbringen des Antragstellers eine Verletzung seiner Rechte möglich ist. Für den Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts bedeutet dies stets die Bejahung der Antragsbefugnis, weil zumindest eine Verletzung der allgemeinen Freiheitsgewährleistung nach Art. 2 Abs. 1 GG in Betracht ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zeitlicher Anwendungsbereich

a) Grundsätzliches, Überblick Rz. 76 [Autor/Stand] Grundsätzliches. In der Rechtsanwendungspraxis ist hinsichtlich der Anwendung einer Norm zwischen zwei Zeitpunkten zu differenzieren (s. auch Rz. 607 ff.): Zum einen der Zeitpunkt, zu dem sich der unter den Tatbestand zu subsumierende Sachverhalt ereignet hat, zum anderen der Zeitpunkt der praktischen Anwendung einer Norm dur...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Würdigung

Tz. 61 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Zusammenfassend ist hinsichtlich der Klassifizierungen festzuhalten: Das IASB hat den Anwendungsbereich des IFRS 5 sehr weit gefasst. Unternehmen haben bereits bei einer voraussichtlichen Veräußerung bzw. Ausschüttung eines einzelnen langfristigen Vermögenswerts besondere Berichts- und sogar Bewertungspflichten zu erfüllen. Die Rechnungslegun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 9 Gewerbeertrag bei Eigengesellschaften (§ 7 S. 5 GewStG)

Rz. 123 § 7 S. 5 GewStG verweist über § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 9 S. 1 bis 3 KStG auf einzelne Regelungen des KStG zum kommunalen Querverbund. Rz. 124 § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG bestimmt, dass die Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft nicht bereits deshalb zu ziehen sind, weil sie ein Dauerverlustgeschäft ausübt. Voraussetzung i...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.2.1 Beteiligungsfähige Arbeitgeber

An der VBL sind als Träger der Anstalt vor allem der Bund und die Bundesländer (mit Ausnahme des Saarlands und Hamburgs) beteiligt. Auch die neuen Bundesländer sind mit Wirkung zum 1.1.1997 der VBL beigetreten. Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Mitglieder eines Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV), der der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehört, ...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / II. Was ändert sich durch das Gesetzt zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt erst am 1.1.2023 in Kraft. Zukünftig ist in § 1809 BGB n.F. geregelt, dass wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger erhält. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen An...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.5 Besonderheiten bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 59 Für die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gelten über § 8 Abs. 1 KStG neben den Vorschriften des KStG auch die des EStG. Geltung hat dies auch für nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierende Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften. Von daher finden insbesondere Anwend...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Die Unternehmer S und D führen gegenüber B Bauleistungen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG aus, da sie sonstige Leistungen bzw. Werklieferungen an Gebäuden ausführen. B ist ein Leistung...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 3. Weitere Unwägbarkeiten

Gerade in Kombination mit dem Familienrecht stellt das Thema "andere Hilfemöglichkeiten" eine unliebsame Begleiterscheinung dar. Denn selbst gelangt man mit dem zuständigen Gericht zur selben Erkenntnis, was die Zahl der Berechtigungsscheine und damit die Zahl der potentiellen Abrechnungsmöglichkeiten angeht, bleibt "unklar", ob es diese Zahl an Genehmigungen für Berechtigun...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.2.4.4 Rechtmäßigkeit der Startgutschrift

Gegen die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften wurden zahlreiche Widersprüche und Klagen erhoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 14.11.2007 die Umstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Versorgungspunktemodell grundsätzlich gebilligt, aber einzelne Satzungsregelungen für die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften für unwirksam erklär...mehr

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AGS 03/2022, Reisekosten be... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bindung des Urkundsbeamten Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht einhelliger Rspr. Es ist Sache des Richters, darüber zu befinden, in welchem Umfang der Anwalt beigeordnet wird. Der Urkundsbeamte hat sich an die Beschlüsse zu halten (§ 48 Abs. 1 RVG). Hat der Richter einen Anwalt zu Unrecht ohne Einschränkung beigeordnet, dann muss die Landeskasse die sich daraus e...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.2 Überleitung der Anwartschaften von Versicherten ins Punktesystem, § 32 bis § 34 ATV

Die im alten System erworbenen Anwartschaften wurden zunächst nach dem bisherigen Recht unter Anwendung der Übergangsregelungen des § 33 ATV (Pflichtversicherte) und des § 34 ATV (beitragsfrei Versicherte) ermittelt. Die so festgestellten Anwartschaften wurden in Versorgungspunkte umgerechnet und dem Versorgungskonto gutgeschrieben (Startgutschrift). Bei der Berechnung der St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.1 AEUV/EWR-Abkommen

Tz. 37 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Häufig wurde in den dt Entstrickungstatbeständen und damit auch in § 12 Abs 1 KStG ein Verstoß gegen Unionsrecht, im betrieblichen Bereich vorrangig gegen die Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV gesehen (zu früher vertretenen Ansichten s zB Schaumburg/Häck, in Schaumburg, Internationales StR, 4. Aufl, Rn 20.23 mwNachw). Hintergrund ist ins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.2 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 50 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Wegzug einer Gesellschaft außerhalb des Gebiets der EU bzw des EWR wird nicht vom Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit in Art 49, 54 AEUV oder Art 31, 34 EWR-Abkommen erfasst (s Randelzhofer/Forsthoff, in Grabitz/Hilf, Das Recht der EU, Art 54 AEUV Rn 17f). Auch insoweit dürfte aber die Entwicklung der EuGH-Rspr zur Kap-Verkehrsfreih...mehr

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AGS 03/2022, Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

NJW-Schriftenreihe, Band 47. Bearbeitet von Yvonne Gottschalk und Hagen Schneider. 10. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 482 S., 65,00 EUR Mit der 10. Aufl. hat das Werk wiederum einen Bearbeiterwechsel vollzogen. Anstelle des vormaligen Mitautors Dr. Werner Dürbeck ist nunmehr Hagen Schneider eingesprungen. I.Ü. ist aber die Konzeption des Werkes beibehalten wor...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / 1. Unterhaltsverzicht/Unterhaltsabfindung

Verzichtet die ausgleichsberechtigte Person auf Unterhalt, scheidet eine Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs aus. Probleme bereiten Unterhaltsabfindungen. Sie führen dazu, dass zwar kein laufender Unterhalt gezahlt werden muss. Die Unterhaltsbelastung wird aber nur in die Verpflichtung zu einer sonstigen (Einmal-)Leistung transformiert. Insbesondere bei Gesamtab...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.5.3 Abkehr vom Gesamtversorgungssystem

Aufgrund der oben genannten sehr unterschiedlichen Probleme und Veränderungen, war es erforderlich, das Recht der Zusatzversorgung völlig neu zu regeln. Folglich wurde das bisherige System der Gesamtversorgung rückwirkend zum 31.12.2000 geschlossen und durch ein Betriebsrentensystem ersetzt. Faktisch wirkten die neuen Rechtsregelungen ab dem 1.1.2002. Für das Jahr 2001 war a...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.1 Allgemeines

Seit 1.1.2002 haben die Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Anspruch ist in § 1a BetrAVG geregelt. Seit dem 1.1.2018 sind Beiträge zur Entgeltumwandlung bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (Wert 2022: 6.768 EUR). Eine Unterscheidung nach dem Zeitpunkt, zu dem die Entgeltumwandlung abgeschloss...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. Hintergrund

Zivilrechtlich gründet das Zweckvermächtnis auf § 2156 BGB und gibt dem Beschwerten das Recht, ggf. z.B. den Gegenstand, insbesondere aber auch den Zeitpunkt der Vermächtniserfüllung, zu bestimmen.[16] Dabei kann das Zweckvermächtnis ggf. mit anderen flexiblen Elementen des Vermächtnisrechts, wie dem Bestimmungsvermächtnis der §§ 2151, 2153 BGB, kombiniert werden. Anwendungsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Ausnahmen

Rz. 367 [Autor/Stand] Überblick. Von der auf die Körperschaft isolierten Betrachtungsweise für die Prüfung der sachlichen Entlastungsberechtigung gibt es systemimmanente Ausnahmen. Diese betreffen (potenziell) folgende Fälle: Mittelbare vertikale Verbundbetrachtung (vgl. Rz. 368 ff.) Gegenbeweis (vgl. Rz. 370 ff.) Besondere DBA-Regelungen (vgl. Rz. 372 ff.) Aktivität von Betrieb...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.7 Sanierungsgelder

Zusätzlich zur Umlage sind bei der VBL und einigen anderen Zusatzversorgungseinrichtungen von den Arbeitgebern steuerfreie Sanierungsgelder zu entrichten. Die Sanierungsgelder dienen zur Deckung des infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell zusätzlichen Finanzbedarfs, der über die am 1.11.2001 jeweils geltende Umlage hinausgeht. Be...mehr

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FF 03/2022, Die Depression ... / (1) Allgemeine Grundsätze

Der Verletzte hat sich nach dem Unfall unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben, sofern die erlittenen Körperschäden nicht ganz geringfügig sind.[8] Macht er das nicht, erhält er Schadensersatz nur für solche Schäden und Behinderungen, die trotz der ärztlichen Behandlung entstanden oder verblieben wären. Der Verletzte muss – soweit er dazu imstande ist – die nach dem St...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. MLI

Rz. 65 [Autor/Stand] Inhaltliche Interpretationshilfe. § 50d Abs. 3 EStG weist zum Teil inhaltliche Übereinstimmungen mit Art. 7 MLI auf. Dies liegt darin begründet, dass die Ergebnisse des Aktionspunkt 6 des BEPS-Aktionsplans, die ausweislich der Gesetzesbegründung mit § 50d Abs. 3 EStG umgesetzt werden sollen (vgl. Rz. 63), in Art. 7 MLI eingeflossen sind. Art. 7 MLI sieht...mehr

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ZErb 03/2022, Aufklärung de... / Leitsatz

1. Der Erbscheinsantrag kann nicht mit prozessualer Bindungswirkung für das Nachlassgericht auf einen konkreten Berufungsgrund beschränkt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erbschaft ohne Rücksicht auf den Berufungsgrund von allen Erben angenommen wurde bzw. von keinem mehr ausgeschlagen werden kann. 2. Der Berufungsgrund ist bis auf den Ausnahmefall der mehrfachen B...mehr

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FoVo 03/2022, Die Voraussetzungen von Drittauskünften beim unbekannt verzogenen Schuldner

Gesetzgeber will Erleichterungen Die Bestimmungen über die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers nach § 802l ZPO wurden zum 1.1.2022 geändert. U.a. sollten die Auskünfte einfacher zu erlangen sein, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist und deshalb eine Vermögensauskunft nicht abgenommen werden kann (BT-Drucks 19/27636, S. 26). In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: ...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / V. Lösungsvorschläge für das einvernehmliche Vorziehen der Hauptverhandlung

Eine vorsorgliche Maßnahme der Gerichte wäre ein Hinweis im Sitzungsaushang, dass es zu Terminverschiebungen kommen kann. Das könnte die Diskussion aber eventuell nur auf die Frage verlagern, ob das Vorziehen von Bußgeldverhandlungen auch mit einem solchen präventiven Zusatz zulässig sein soll. Restzweifel könnten deshalb nur durch die folgenden Lösungsansätze endgültig ausge...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.2 Beginn und Ende der Pflichtversicherung

Grundlage der Pflichtversicherung der Beschäftigten ist das die Pflicht zur Versicherung begründende Arbeitsverhältnis mit dem an der Zusatzversorgungseinrichtung beteiligten Arbeitgeber. Die Pflicht zur Versicherung beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Das Versicherungsverhältnis selbst entsteht aber erst mit der Anmeldung des versicher...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.1.1 Versorgungsrentenberechtigte

Rentenberechtigte, die zum 31.12.2001 bereits eine Versorgungsrente bezogen haben, erhielten den bisherigen Zahlbetrag weiter. Die Höhe der Versorgungsrente wurde zum Stand 31.12.2001 ohne Berücksichtigung von Ruhens- oder Nichtauszahlungsregelungen festgestellt. Sofern aber bei der Gewährung der Rente schon nach dem bisher geltenden Recht Ruhensregelungen zu berücksichtigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 502 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 3 S 1 KStG sind sämtliche Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erfasst, die aufgrund eines oder beider genannter Merkmale (statutarischer Sitz oder Ort der Geschäftsleitung) in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen) Anwendung findet, unbeschr stpfl sind. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verhältnis zu § 42 AO (Satz 3)

„... [3] § 42 der Abgabenordnung bleibt unberührt.” Rz. 594 [Autor/Stand] Systematik (Konkurrenzregel). § 50d Abs. 3 Satz 3 EStG enthält keine Tatbestandsvoraussetzung, sondern eine Konkurrenzregel für das Verhältnis von § 50d Abs. 3 EStG zur allgemeinen Missbrauchsvermeidungsnorm des § 42 AO. Für die Vorgängerfassung des § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG vertrat die ganz ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3.1 Zusätzliche Umlage nach § 39 Abs. 2 ATV

Danach gilt in den sog. "Altfällen" für Beschäftigte, für die am 31.12.2001 schon und am 1.1.2002 noch eine zusätzliche Umlage nach § 29 Abs. 4 VBL-Satzung a. F. gezahlt wurde, das bisherige Recht fort: Soweit das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt das 1,133-Fache des Betrags der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA Tarifgebiet West bzw. Tarifgebiet Ost übersteigt, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Rechtsfolgen des § 12 Abs 2 S 1 KStG

Tz. 407 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei einem mit einer Verschmelzung iSd § 2 UmwG vergleichbaren Umwandlungsvorgang sind die übergehenden WG abweichend von § 12 Abs 1 KStG (str, ob die Fälle des Rechtsträgerwechsels von § 12 Abs 1 KStG erfasst sind; s Tz 334) mit dem Bw anzusetzen, soweit sichergestellt ist, dass sie später bei der übernehmenden Kö der Besteuerung mit KSt unt...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.1.2 Versicherungsrentenberechtigte

Auch die Rentenberechtigten, die am 31.12.2001 eine Versicherungsrente nach § 44 der VBL-Satzung a. F., nach § 18 BetrAVG oder nach der Sonderregelung für Arbeitnehmer im Beitrittsgebiet (§ 105b VBL-Satzung a. F.) bezogen hatten, erhielten die Renten in der bisherigen Höhe weiter. Die Versicherungsrenten wurden ebenfalls zum Stand 31.12.2001 festgestellt und als Besitzstands...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / Einführung

Die Entscheidung zum Versorgungsausgleich (Wertausgleich bei der Scheidung; im Folgenden: VA) kann sich vorübergehend für beide Ehegatten sehr ungünstig auswirken, wenn nämlich der insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte vor dem anderen eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität bezieht, diesem aber zugleich noch unterhaltspflichtig ist. Er kann dann in aller Regel nur no...mehr

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ZErb 03/2022, Unwirksamkeit... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligten zu 1 und 2 Miterben des am 24.4.2017 verstorbenen Erblassers geworden sind. Die Beteiligte zu 3 ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe. Der Erblasser und seine zweite Ehefrau (im Folgenden: Ehefrau) erstellten unter dem 10.3.2011 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament, das von beiden unterzeichnet wurde. ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.2.3 Startgutschrift der beitragsfrei Versicherten

Die Versicherung der Arbeitnehmer, die vor dem 31.12.2002 aus der Pflichtversicherung ausgeschieden waren, wird seither als beitragsfreie Versicherung geführt. Nach bisherigem Recht führte die beitragsfreie Versicherung im Rentenfall zu einem Anspruch auf Versicherungsrente. Für die Startgutschrift wurde dementsprechend die am Stichtag vorhandene Anwartschaft nach den bisher...mehr