Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einkunftsquelle

Rz. 401 [Autor/Stand] Begrifflichkeit. Der Begriff der Einkunftsquelle ist kein feststehender Begriff des EStG und wird im Allgemeinen unterschiedlich weit und eng verstanden.[2] Im Kontext des § 50d Abs. 3 EStG erfasst der Begriff der Einkunftsquelle die konkrete sachliche Erwerbsgrundlage (i.d.R. das materielle oder immaterielle Wirtschaftsgut), aus deren Nutzung die abzug...mehr

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AGS 03/2022, Keine Einigung... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Zulässigkeit eines Vergleichs a) Vereinbarungen über Notarkosten Das OLG Brandenburg weist zutreffend darauf hin, dass § 125 GNotKG grds. eine Vereinbarung über die Höhe der Notarkosten ausschließt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 126 Abs. 1 S. 1 GNotKG, wonach der Notar für seine Tätigkeit als Mediator oder Schlichter eine Vergütung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vere...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 10 Mitunternehmerische Sondervergütungen bei Auslandsbeziehungen (§ 7 S. 6 GewStG)

Rz. 126 Nach § 7 S. 6 GewStG ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags § 50d Abs. 10 EStG entsprechend anzuwenden. Sie betrifft Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 und Nr. 3 Halbs. 2 EStG, die eine Mitunternehmerschaft an einen Gesellschafter zahlt. Betroffen von der Regelung sind nach § 7 S. 6 GewStG i. V. m. § 50 d Abs. 10 S. 4 EStG auch die Fälle d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Durchführung der Nachversteuerung (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 244 [Autor/Stand] Soweit ein Erwerber innerhalb der Behaltensfrist nach § 13a Abs. 6 ErbStG in schädlicher Weise über das begünstigte Vermögen verfügt, entfallen der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG).[2] Bei der Nachversteuerung ist der erbschaftsteuerrechtliche Wert im Zeitpunkt der Steuerentstehung anzusetzen.[3] Dies...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Systematik

Rz. 238 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 2 statuiert innerhalb der Missbrauchsvermutung des Satzes 1 das zweite Missbrauchsindiz. Dieses lässt sich terminologisch als „fehlende sachliche Entlastungsberechtigung” (der Körperschaft) bezeichnen. Nach der Gesetzeskonzeption soll Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn die Einkunftsquelle (s. Rz. 4...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Nach § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich unbeschränkt, d. h. nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen. Er kann seine Haftung aber auf den Nachlass beschränken (§§ 1975 ff. BGB). Nach § 780 Abs. 1 ZPO kann er die Beschränkung seiner Haftung nur dann im Vollstreckungsverfahren geltend machen, wenn ...mehr

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AGS 03/2022, Abrechnung der... / II. Lediglich Einzeltätigkeit

Nach Auffassung des OLG hat das LG die Tätigkeit des Zeugenbeistandes zu Recht als Einzeltätigkeit bewertet, für die lediglich die Gebühr nach Nr. 4301 Nr. 4 VV entstanden ist. Die Frage, ob der nach § 68b StPO> beiordnete Zeugenbeistand wie ein Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV zu vergüten sei oder lediglich die Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ziel der Amnestieregelung

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Regelung ist in der Praxis wenig hilfreich. Die Neigung des Steuerzahlers zur Falscherklärung dürfte angesichts der bestehenden Mitteilungssysteme nicht besonders stark ausgeprägt sein. Ein weiterer Grund dafür kann in der Tatsache liegen, dass Grundstücke mit den dazugehörenden Gebäuden meist sichtbar sind und eine gewisse Einsicht schon allein desh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Materieller Kern der Regelung des durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2872, berichtigt BGBl I 2007, 68; BStBl I 2007, 4) neugefassten § 12 KStG ist die Sicherstellung des St-Aufkommens bei Ausschluss oder Be...mehr

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AGS 03/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Terminsgebühr Die Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt auf, wie vielfältig der Anwendungsbereich der Terminsgebühr für Besprechungen sein kann. Zu Recht hat das OLG auch geprüft, ob dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners zum Zeitpunkt der Besprechungen auch bereits ein Verfahrensauftrag erteilt worden ist. Teil 3 VV mit der dort geregelten Terminsge...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

EGMR (5. Sektion, Urt. v. 2.12.2021 – Beschwerde Nr. 36516/19: Jallow./.Norwegen) Es stellt keine Verletzung von Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Anhörungsrecht) dar, wenn ein Vater, der kein Einreisevisum erhalten hat, in einem Sorgerechtsverfahren nur via Skype an der richterlichen Anhörung teilnimmt, sein Rechtsanwalt aber an dem gesamten Verfahren teilgenommen hat und er...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Auswirkungen auf die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Tz. 363 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Stammhaus und BetrSt sind jeweils nur Teile eines Gesamtunternehmens. Zwischen diesen ist das stliche Ergebnis des Unternehmens aufzuteilen. Bislang fehlte es an einer bestimmten ges Regelung zur Aufteilung des Ergebnisses eines Gesamtunternehmens. Die Aufteilung des Ergebnisses erfolgt im Wege der direkten oder indirekten Methode (s Schr de...mehr

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AGS 03/2022, Pauschgebühr f... / III. Fallbezogene Gesamtwürdigung

Nach diesen Grundsätzen war nach Auffassung des KG die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach der Gesamtwürdigung jedenfalls im Abgeltungsbereich der Grundgebühr und der Verfahrensgebühren durch die gesetzlichen Gebühren nicht zumutbar abgegolten. 1. Hauptverhandlung Die Gebühren für das Verfahren im Rahmen der Hauptverhandlung standen nach Ansicht des KG allerdings nicht außer Verh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 6 Gewerbeertrag bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 7 S. 3 Halbs. 1 GewStG)

Rz. 117 Nach § 7 S. 3 Halbs. 1 GewStG gilt der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn als Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG. § 5a EStG erlaubt der Seeschifffahrt, den Gewinn nach der in dem Betrieb der Handelsschiffe geführten Tonnage zu ermitteln (Tonnagebesteuerung). Diese besondere Gewinnermittlung kommt nur in Betracht, soweit der Gewinn auf den Betrieb von Handelsschiffen im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Aufhebung für die Zukunft (Abs. 4)

Rz. 68 [Autor/Stand] Der mit Art. 7 Nr. 4 Buchst. b FoStoG[2] v. 3.6.2021 m.W.v. 1.7.2021 eingeführte § 266 Abs. 5 BewG dient der Vereinfachung. Danach sind für Zwecke der Feststellung von Grundsteuerwerten nach den Regelungen des Siebenten Abschnitts die §§ 26 oder 34 Absatz 4 bis 6 in der bis zum 31. Dezember 2024 gültigen Fassung des Bewertungsgesetzes weiterhin anwendbar...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / I. Allgemeines

Das Beratungshilfegesetz (BerHG) wurde am 18.6.1980[1] erlassen. Es handelt sich dabei um den Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates. Das BerHG soll zu anderen rechtlichen Hilfsmöglichkeiten für den Bürger bei der Rechtsdurchsetzung hinzutreten und vor allem dort wirksam werden, wo anderweitige Hilfe hierbei ganz fehlt. Es soll weiter die Chancengleichheit bei de...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 2.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört offensichtlich die Vermietungstätigkeit in München. I bezieht für sein Unternehmen sowohl die Leistung des österreichischen Dachdeckers als auch die Leistung des österreichischen Rechtsanwalts. Die Leistungen sind jeweils ...mehr

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Personengesellschaften und ... / 2.1 Sachverhalt

Rechtsanwalt R betreibt zusammen mit einem Kollegen eine Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da sich R und sein Kollege trennen wollen, übernimmt R gegen Zahlung von 200.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (38.000 EUR) einen Teil des Mandantenstamms. Gleichzeitig begründet R mit einer Kollegin eine Partnerschaftsgesellschaft, in d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Checkliste)

Rz. 456 [Autor/Stand] Konkretisierung geschäftsleitender Funktionen. Was unter geschäftsleitenden Funktionen bzw. strategischen Führungsentscheidungen zu verstehen ist, hat die FinVerw bislang noch nicht näher konkretisiert (s. aber Rz. 454 für die Ausübung nur "einzelner Geschäftsfunktionen"). Auch in der Rechtsprechung des BFH ist der Begriff der "geschäftsleitenden Holdin...mehr

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Personengesellschaften und ... / 1 Problematik

Personenzusammenschlüsse jeglicher Art – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis zur Personenhandelsgesellschaft – sind unternehmerisch tätig, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen des § 2 UStG erfüllen. Allgemeine Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] allerdings, dasss der Personenzusammenschluss rechtsfähig sein muss. Wichtig Bruchteilsgemeinschaft na...mehr

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AGS 03/2022, Vorschuss - An... / Leitsatz

Bereits mit Vorschusszahlung geht ein möglicher Erstattungsanspruch aufschiebend bedingt auf den Rechtsschutzversicherer über. Der Mandatsauftrag endet mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch. Der uneingeschränkte Übergang eines bedingten Rechts steht insbesondere § 91 InsO auch dann nicht entgegen, wenn die Bedingung erst nach oder mit der Eröffnung des Insolvenzver...mehr

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AGS 03/2022, Erhöhung der V... / II. Erhöhung der Verfahrensgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Vorliegend war dem Prozessbevollmächtigten der Antragsteller eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV angefallen. In dem Erinnerungsverfahren vor dem VG Berlin ging es darum, ob sich diese Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV erhöht hat...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Internationales

BGH, Beschl. v. 8.12.2021 – XII ZB 60/18 Die Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB erfasst auch den Vatersnamen bulgarischen Rechts. Autor: Gabriele Ey, Vorsitzende Richterin am OLG a.D., Bonn FF 3/2022, S. 127 - 130mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 5. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten

Der im Testament angeordnete letzte Wille zu Beisetzung und Grabpflege des Erblassers kann häufig recht kostspielig sein, sodass sich aus der Sicht der Erben die Frage stellt, ob und in welchem Umfang der Pflichtteilsberechtigte zumindest mittelbar an diesen Kosten beteiligt werden kann. Diese mittelbare Beteiligung wäre möglich, wenn die entstehenden Kosten für Beisetzung u...mehr

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zfs 03/2022, Verwirklichung... / Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Mit ihrer auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision beanstandet die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte nicht auch wegen versuchten Mordes verurteilt wor...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / VI. Das nichteinvernehmliche Vorziehen der Hauptverhandlung

An dieser Stelle muss wiederholt betont werden, dass die obigen Ausführungen nur für die zwischen dem Gericht, der Verteidigung und dem Betroffenen einvernehmlich verabredete Vorziehung der Verhandlung gelten. Für die nicht einvernehmliche Vorziehung einer Hauptverhandlung gelten ganz andere Prozessgrundsätze. Insbesondere Ladungsvorschriften dienen nicht in erster Linie dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 282 [Autor/Stand] § 9 Abweichende Regelungen (1) Zur Hofstelle nach § 234 Absatz 6 des Bewertungsgesetzes gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Gewinn aus der Veräußerung

Tz. 324 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bezüglich des Tatbestandsmerkmals Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG besteht weitestgehend Klarheit. Ein Besteuerungsrecht liegt vor, wenn ein VG – würde das WG tats veräußert werden – der dt Besteuerung unterläge. Beispiel: Eine inl Baufirma ist weltweit im Bereich des Hoch- und Tiefbaus tätig. Dem inl St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Rückgriff auf Bundesrecht (Abs. 1)

Rz. 303 [Autor/Stand] Das HmbGrStG wird auf die neue[2] Abweichungsgesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG gestützt. Von dieser wird für den Bereich der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens weitreichend, und für den Bereich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft punktuell Gebrauch gemacht. Das HmbGrStG ist kein i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 75 [Autor/Stand] Sachlicher Anwendungsbereich. In sachlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG in zweifacher Weise beschränkt (ausf. Rz. 135 ff.). § 50d Abs. 3 EStG ist sachlich nur anwendbar auf: Ansprüche auf Entlastung (insb. Freistellung, Erstattung, vgl. Rz. 138 f.) von der Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer nach § 50a EStG (vgl. Rz. 141) auf ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.23 Rechtsschutz

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird im Wege einer privatrechtlichen Versicherung durchgeführt. Gegen die Entscheidungen der VBL über beantragte Leistungen und gegen sonstige Entscheidungen über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungs-, dem Beteiligungs- und dem Leistungsverhältnis ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten die Klage bei einem ordentlichen Ger...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / III. Verhältnis zu den §§ 35, 36 VersAusglG

Gibt ein Ehegatte Anrechte aus einer bereits laufenden Primärversorgung wegen Invalidität oder einer besonderen Altersgrenze ab und erhält er im Gegenzug Anrechte aus einer Primärversorgung, deren Voraussetzungen (Invalidität/Altersgrenze) er (noch) nicht erfüllt, entsteht ein Härtefall, den erst der Hin-und-Her-Ausgleich des geltenden Rechts hervorgebracht hat. Die Regelung...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.3.2 Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Die VBL ist eine von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und dem Saarland) gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wurde am 26.2.1929 durch eine gemeinsame Verfügung des Deutschen Reichs und des ehemaligen Landes Preußen in Berlin gegründet. Seit 1952 hat sie ihren Sitz in Karlsruhe. Die Organe der VBL sind der Vorstand und der Verwaltungs...mehr

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zfs 03/2022, Anordnung eine... / 1 Hinweis:

Zur vorstehenden Entscheidung s.a. Anm. Herber in NZV 2022, 88. Zu temporären Radfahrstreifen ("Pop-up-Radwege"): OVG Bln-Bbg., Beschl. v. 6.1.2021 – 1 S 115/20, zfs 2021, 297; Müller, NZV 2021, 119. Zur Klagebefugnis jur. Personen s.a. VG Köln, Urt. v. 15.10.2021 – 18 K 6758/17 zu den subjektiven Rechten einer klagenden Kommanditgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co....mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.18 Beitragserstattung

Ein beitragsfrei Versicherter, der die Wartezeit nicht erfüllt hat, kann sich die von ihm für die Pflichtversicherung getragenen Beiträge erstatten lassen. Der Antrag ist gegenüber der Zusatzversorgungseinrichtung zu stellen. Erstattungsfähige Beiträge sind insbesondere die für die Zeit vor dem 1.1.1978 entrichteten Pflichtbeiträge einschließlich der Arbeitnehmeranteile an de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Sicherungsfonds iSd §§ 126, 127 VAG (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 3 iVm S 1 KStG)

Tz. 12 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch Art 4 des Ges zur Änderung des VAG und anderer Ges v 15.12.2004 (BStBl I 2005, 3) sind die Sicherungsfonds iSd §§ 126, 127 VAG in den Kreis der durch § 5 Abs 1 Nr 16 KStG befreiten Einrichtungen aufgenommen worden. Die Befreiung nach S 3 der Vorschrift gilt erstmals für den VZ 2005 (s § 34 Abs 3b KStG idF des Ges v 15.12.2004). Mit den ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Geschäftsbetrieb

Rz. 309 [Autor/Stand] Überblick. Der Geschäftsbetrieb betrifft die betriebliche Organisation der Körperschaft, bestehend aus den für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit vorgehaltenen personellen und sachlichen Ressourcen (vgl. Rz. 310). Eine Körperschaft kann mehrere Geschäftszwecke und dementsprechend auch mehrere Geschäftsbetriebe haben (vgl. Rz. 313). Dann ist eine nach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessene Einrichtung

Rz. 323 [Autor/Stand] Überblick. Die Angemessenheit (vgl. Rz. 329) der Einrichtung (vgl. Rz. 325 ff.) des Geschäftsbetriebs (vgl. Rz. 309 ff.) richtet sich nach dem jeweils verfolgten Geschäftszweck (vgl. Rz. 327) und ist daher stets einzelfallbezogen-funktional (vgl. Rz. 324) zu bestimmen. Eine Körperschaft kann auch mehrere Geschäftszwecke verfolgen (sog. gemischte Tätigke...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

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AGS 03/2022, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Mal wieder eine Pauschgebührenentscheidung, die ja an sich in letzter Zeit sehr rar geworden sind. Das hat u.a. damit zu tun, dass die Obergerichte sehr restriktiv mit den Bewilligung von Pauschgebühren umgehen und die Latte so hoch legen, dass es einem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt kaum noch gelingt, die Hürde zu überspringen. Zumal sie darin zum Teil auch n...mehr

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AGS 03/2022, Abrechnung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Immer wieder: Welche Gebühren entstehen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbeistand? Diese Frage beschäftigt Rspr. und Lit. seit Inkrafttreten des RVG im Jahr 2004 und wird immer wieder falsch beantwortet. So auch hier vom OLG Dresden. Warum die Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 3 VV als eine Einzeltätigkeit zu erfolgen hat, habe ich bereits mehrfach dargelegt (...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 1 Problematik

Wird in Deutschland eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt, wird dafür Umsatzsteuer geschuldet. In diesen Fällen muss geprüft werden, wer der Steuerschuldner für die entstehende Umsatzsteuer ist. Die Festlegung des zutreffenden Steuerschuldners hat auch Einfluss auf die Inhalte der Abrechnung, den Zeitpunkt der Steuerentstehung, die ...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerdeauss... / III. Bedeutung für die Praxis

Ob der Beschwerdeausschluss in § 80 AsylG für das betreffende Verfahren gilt, muss für jeden Einzelfall geprüft werden. In Betracht kommen insbesondere folgende Verfahrensarten. 1. Kostenfestsetzungsverfahren Für die Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Kostenfestsetzungsverfahren sind die Vorschriften der VwGO anwendbar, die ggfs. durch weiteres Verfahrensrecht modifiziert s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerbe von Todes wegen

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Verschonungsregelungen begünstigen grundsätzlich jeden steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. § 1 Abs. 1 ErbStG.[2] Mit § 13a Abs. 11 ErbStG hat der Gesetzgeber ausdrücklich klargestellt, dass die Regelungen der Absätze 1 bis 10 des § 13a ErbStG auch in den Fällen der Besteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, also der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeine Merkmale einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung

Tz. 3 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Der Abgrenzung des Anwendungsbereichs von IFRIC 12 kommt eine besondere Bedeutung zu. Wie oben (vgl. Tz. 2) dargestellt enthält die Interpretation keine Definition des Begriffs der Dienstleistungskonzessionsvereinbarung. Dafür stellt IFRIC 12 aber generelle Eigenschaften dar, die eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung im Anwendungsbereich...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 1 Problematik

Damit in Deutschland Umsatzsteuer entstehen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Im Mittelpunkt gerade bei der Bestimmung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen[1] steht die zutreffende Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung.[2] Aber auch in den Fällen, in denen sich der Ort einer Leistung nicht im Inland be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell...mehr