Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Überlassung eines Mandantenstamms einer Steuerberaterkanzlei an eine GmbH

Streitig ist, ob das FA die Überlassung eines Mandantenstamms an eine GmbH zu Recht als gewinnrealisierende verdeckte Einlage qualifiziert hat. Das FG entschied, dass die Verpachtung keine verdeckte Einlage darstellt. Verdeckte Einlagen sind Zuwendungen eines Vermögensvorteils in Form eines bilanzierungsfähigen Wirtschaftsguts seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahe ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) BP: Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten

Das FA hatte gegenüber der klagenden GmbH eine BP angeordnet. In der Prüfungsanordnung teilte es dazu mit, dass die Stadt, in der die klagende GmbH ihren Sitz hat, von ihrem Recht auf Teilnahme an der BP durch einen Gemeindebediensteten nach § 21 FVG Gebrauch mache. Die klagende GmbH sieht in der Teilnahme des Gemeindebediensteten die Gefahr einer Verletzung des Steuergeheimn...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von § 8b KStG auf einen Übernahmegewinn (Abs. 2 S. 2)

Rz. 68 Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn i. S. d. Abs. 2 S. 1 abzüglich der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht. Abs. 2 S. 2 ist somit auf die Fälle der Aufwärtsverschmelzung beschränkt.[1] Insoweit stellt sich die Verschmelzung für die ü...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 1. Die Ermächtigungsgrundlage für das genehmigte Kapital

Notwendigkeit einer Satzungsregelung: Das genehmigte Kapital erfordert eine Ermächtigungsgrundlage in der Satzung. Die Satzung kann die Geschäftsführer (GF) gem. § 55a Abs. 1 GmbHG für höchstens fünf Jahre ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einlagen zu erhöhen (ausführlich zum genehmigten Kapital im Gmb...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Akteneinsicht in die Handakten der BP

Das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO begründet keinen gebundenen Anspruch auf Akteneinsicht. FG Baden-Württemberg v. 26.7.2021 – 10 K 3159/20, NZB eingelegt, Az. des BFH: X B 109/21 Beraterhinweis FG Saarland v. 3.4.2019 – 2 K 1002/16, rkr., AO-StB 2019, 276 = EFG 2019, 1217 hatte einen datenschutzrechtlichen Anspruch bejaht.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.2 Kausalität

Rz. 60 Eine Schlechterbehandlung darf nicht wegen der befristeten Beschäftigung erfolgen. Eine Schlechterstellung steht § 4 TzBfG also dann nicht entgegen, wenn sie nicht wegen der Befristung erfolgt. Sie ist dann (nur) nach den allgemeinen sonstigen Standards zu überprüfen.[1] Rz. 61 Praxis-Beispiel Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-AT (VKA) erfolgt die Einstellung in die Stufe 2...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.2 Arbeitsentgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen

Rz. 16 Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Gleiches gilt für andere teilbare geldwerte Leistungen. Der Entgeltbegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist dabei weit zu verstehen.[1] Er umfasst nebe...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / III. Vorsteuerabzug und Liebhaberei

Wichtig zu berücksichtigen ist: Liebhaberei einerseits und Vorsteuerberechtigung einer GmbH andererseits haben weder einen Gleichlauf noch schließen sie sich wechselseitig zwingend aus. So belegt nachstehende Sachverhaltskonstellation (Vercharterungsfall, nach FG Köln v. 4.7.2019 – 10 K 1962/15, EFG 2020, 878 ff.), dass trotz Vorliegens einer ertragsteuerlichen Liebhaberei die ...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 4. Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Der Gesetzgeber hat in § 55a GmbHG nur die Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage geregelt, nicht jedoch die Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Orientierung an aktienrechtlichem Vorbild der §§ 202 ff. AktG: Die Regelung des § 55a GmbHG orientiert sich an dem aktienrechtlichen Vorbild der §§ 202 ff. AktG, so dass die Grundsätze des Aktienrechts bei Zweifelsfragen herang...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.1 Allgemeiner Grundsatz

Rz. 12 Bis zum Inkrafttreten des TzBfG war das Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte in § 2 Abs. 1 BeschFG geregelt. § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit schlechter zu behandeln als einen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer. Verboten ist also eine Benachteiligung des teilzeitbeschäftigten Arbeit...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 22 Die Schlechterstellung von Teilzeitkräften ist zulässig, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Allein das unterschiedliche Arbeitspensum berechtigt nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitkräften. Entsprechende Sachgründe müssen anderer Art sein. Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung ode...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Besteuerung der aus der atypisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger S.à.r.l. erzielten gewerblichen Einkünfte

Ist eine deutsche GmbH als atypisch stille Gesellschafterin an einer Luxemburger S.à.r.l. beteiligt, die im Wesentlichen Zinseinkünfte aus der Finanzierung von Luxemburger Tochtergesellschaften mit Eigenkapital erzielt, so handelt es sich bei den aus der atypisch stillen Gesellschaft erzielten gewerblichen Einkünften um Unternehmensgewinne nach Art. 5 Abs. 1 DBA-LUX 1958 und...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Besonderheiten beim Vermögensübergang in einen KSt-befreiten oder KSt-pflichtigen Bereich der übernehmenden Körperschaft (Abs. 5)

Rz. 132 Soweit das Vermögen in einen KSt-befreiten oder nicht KSt-pflichtigen Bereich der übernehmenden Körperschaft übergeht, sind bei der übertragenden Körperschaft die stillen Reserven gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG durch Ansatz der gemeinen Werte zu versteuern.[1] Hinsichtlich der offenen Reserven/Rücklagen der übertragenden Körperschaft fingiert § 12 Abs. 5 KStG zud...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / V. Zu § 58a AO – Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe

Nach dem neu geschaffenen Vertrauensschutztatbestand in § 58a AO darf eine zuwendende Körperschaft auf die Steuerbegünstigung der empfangenden Körperschaft im Zeitpunkt der Zuwendung vertrauen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Ausfertigung der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder des Freistellungsbescheids, jeweils nicht älter als fünf Jahre, hilfsweise die Vorlage ...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 4. Gleichbehandlung von in Spanien nicht ansässigen natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat/EWR-Staat oder in einem Drittstaat haben

Der Verwaltungssenat des span. Obersten Gerichts hat sich im Jahre 2018 bereits in drei Urteilen, die im Februar (Urt. v. 19.2.2018, Nr. 242/2018) und März (Urt. v. 21.3.2018, Nr. 488/2018 und v. 22.3.2018, Nr. 492/2018) mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Erben befasst, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben und hierbei zu Lasten des span. Staates entschieden. I...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / IV. Zu § 58 AO – Erleichterte Zuwendung und Weitergabe von Mitteln

§ 58 Nr. 2 AO a.F. sah vor, dass die Körperschaft eigene Mittel nur teilweise steuerunschädlich weiterleiten durfte. Nun wurde Nr. 2 gestrichen und Nr. 1 erleichtert die Mittelzuwendung deutlich. Nach neuer Rechtslage ist es gleichermaßen erlaubt, selbst beschaffte Mittel vollständige oder teilweise zuzuwenden (klassische Mittelbeschaffungstätigkeit (vgl. BT-Drucks. 19/25160...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 1. Zu § 57 Abs. 3 AO – Kooperationsprivileg

Umfängliche Ergänzungen hat die AEAO zu § 57 Abs. 3 AO erfahren. Im Zentrum steht die Kooperation als planmäßiges Zusammenwirken mit einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder Vermögensmasse, um einen steuerbegünstigten Zweck zu verwirklichen. In AEAO zu § 57 Nr. 5 Abs. 1 und 2 definiert die Finanzverwaltung das planmäßige Zusammenwirken als "... das gemeinsame, inhaltlic...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 3. Friedhofskultur

Die Angaben der AEAO in Bezug auf die Förderung der Friedhofskultur sind recht kleinteilig geraten. Gemeinnützig ist danach eine Körperschaft, "... die Friedhofsverwaltung, einschließlich der Pflege und Unterhaltung des Friedhofsgeländes und seiner Baulichkeiten, selbstlos, ausschließlich und unmittelbar wahrnimmt. Weiter werden darunter die Aufgaben des Bestattungswesens gez...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 1. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage: Der "reale Wert" wird durch den Begriff "Marktwert" ersetzt

Art. 4 Ziff. 1 des span. Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken schreibt eine Neuregelung für die in Art. 9 span. ErbStG vorgesehene Berechnung der Bemessungsgrundlage vor. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Nettowert der unentgeltlich erhaltenen oder dem Nachlassvermögen hinzuzurechnenden Wirtschaftsgüter abzgl....mehr

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Entgelt / 3.4.1.1 Stufenzuordnung der Angestellten

Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Bund/VKA für die Zuordnung zu den Stufen ein Vergleichsentgelt (bestehend aus Grundvergütung, Ortszuschlag und allgemeiner Zulage) gebildet (siehe Stichwort Überleitung Ziff. 2.2.3). Sodann wurden die Beschäftigten einer ihrem Vergleichsentgelt entsprechenden individuellen Zwischenstufe oder individuellen Endstufe zuge...mehr

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Entgelt / 1.1 Vorbemerkung

Der TVöD unterscheidet – anders als das frühere Tarifrecht – nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern. Für diese beiden Arbeitnehmergruppen (im TVöD gemeinsame Bezeichnung: "Beschäftigte"), gilt mit wenigen Abweichungen dasselbe Recht, welches u. a. das Lohn- und Vergütungssystem des BAT/BMT-G/MTArb vollständig abgelöst hat: Die Vergütung der Angestellten bestand aus mi...mehr

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Entgelt / 3.5.4 Stufenaufstieg am Beginn des Monats

Wie nach bisherigem Recht wirkt auch im TVöD das Erreichen der nächsthöheren Stufe während eines laufenden Kalendermonats auf den Beginn dieses Monats zurück, d. h., das höhere Tabellenentgelt steht der/dem Beschäftigten vom Beginn des entsprechenden Monats an zu (§ 17 Abs. 1 TVöD). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter wird am 1.7.2019 eingestellt und der Stufe 2 der Entgeltgrup...mehr

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Entgelt / 3.5.3 Mitbestimmung – Stufenlaufzeit

Die Stufenzuordnung nach Ende der regulären Stufenlaufzeit ist im Bereich des Personalvertretungsrechts nicht mitbestimmungspflichtig, da es sich üblicherweise um Routinevorgänge und nicht um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe handelt. In diesen Fällen handelt es sich nicht um einen einheitlichen Vorgang der Einordnung in die Entgeltgruppe verbunden mit der Zuordnung d...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.3 Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung – Rückwirkende Höhergruppierung

Es sind aber Fälle denkbar, dass Beschäftigte unabhängig vom Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund oder VKA eine Überprüfung der Eingruppierung beantragt haben. Unter Umständen kann diese Überprüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen (z. B. weil tägliche Arbeitsplatzaufzeichnungen ausgewertet werden müssen). Gemäß § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund/VKA i. V. m. § 22 BAT/BAT-O bzw...mehr

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Entgelt / 3.3 Stufen der Entgeltgruppen 2 bis 15

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 beinhalten jeweils 6 Stufen. Für den Bund wurde mit der Tarifeinigung vom 29.4.2016 die Stufe 6 für alle Entgeltgruppen eingeführt (§ 16 Abs. 1 [Bund] TVöD). Bis zum 29.2.2016 gab es in den Tabellenwerten des Bundes ab den Entgeltgruppen 9a bis 15 nur 5 Stufen; Stufe 5 war die Endstufe. Diese bisherige, differenzierte Regelung war erforderlich, da...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Vereinbarter Zerlegungsmaßstab (§ 33 Abs. 2 GewStG)

Rz. 23 Nach § 33 Abs. 2 GewStG haben die an der Zerlegung Beteiligten das Recht, abweichend von den gesetzlichen Regelungen einen eigenen Zerlegungsmaßstab zu vereinbaren. Keine Voraussetzung für eine Zerlegung nach § 33 Abs. 2 GewStG ist das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 GewStG (mehrgemeindliche Betriebsstätte) oder nach § 33 Abs. 1 GewStG (offenbar unbilliges Erg...mehr

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Entgelt / 2.5.8.6 Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings

Ein in Umsetzung der Tarifeinigung vereinbarter Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern sieht vor, dass Beschäftigte und Arbeitgeber einzelvertraglich vereinbaren können, künftige Entgeltbestandteile der Beschäftigten zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern gem.§ 63a StVZO sowie leasingfähigen Zubehörs (z. B. Versicherungen, Service- und Wart...mehr

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Entgelt / 2.1.1 Entgeltgruppe und Eingruppierung

Beschäftigte nach dem TVöD sind in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Eingruppierung bedeutet die erstmalige Einreihung in ein Vergütungsschema und besteht in der Zuordnung eines Beschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe des Vergütungsschemas nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien[1]. Für die Eingruppierung hält der TVöD in § 12 TVöD an dem aus dem BAT bekannten Grund...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht

A. Grundlagen Rz. 1 Die öffentlich-rechtliche Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft und des einzelnen Wohnungseigentümers variiert stark nach den gesetzlichen Grundlagen und den verschiedenen landesrechtlichen Normen einschließlich kommunaler Satzungen. Generelle Aussagen lassen sich insofern nicht treffen; sie sind auch durch Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / I. Anwendbares Recht

Sobald sich Vermögen des Erblassers im Ausland befindet, ist zur Klärung der Erbfolge entscheidend, welches Recht auf den Erbfall Anwendung findet. Seit dem 17.8.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (im folgenden EU-ErbVO)[2] in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks)[3]. Das Vereinigte Königreich, das zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied der EU ge...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 3. Alternierendes Recht/Einkaufsmarkt und Wohnungen

Rz. 17 Muster 5.5: Alternierendes Recht/Einkaufsmarkt und Wohnungen Muster 5.5: Alternierendes Recht/Einkaufsmarkt und Wohnungen Zur Teileigentumseinheit Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an den im Freien belegenen Stellplätzen Nr. 5 bis 10 gemäß Anlage 3 zu dieser Urkunde. Deren Eigentümer darf diese Flächen von Montag jeder Woche 9.00 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag ...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / a) Materielles Recht

Rz. 61 Materiell-rechtlich soll Sondereigentum nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind und Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sind (§ 3 Abs. 3 WEG). Für Garagenstellplätze galten bisher dauerhafte Markierungen als ausreichend, § 3 Abs. 2 WEG a.F...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / II. Allgemeine Genehmigungen

1. Land- und Forstwirtschaft Rz. 5 So bedarf gem. § 2 GrundstücksverkehrsG die rechtsgeschäftliche Veräußerung und der schuldrechtliche Vertrag, die Einräumung und Veräußerung eines Miteigentumsanteils der Genehmigung, sofern bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke betroffen sind. Genehmigungspflichtig ist erst die Veräußerung eines ideellen Miteigentumsanteiles...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Öffentliches Recht (insbes. Neubau)

Rz. 114 Bauplanungs- und Bauordnungsrecht könnten insbesondere bei Neubauten und bei der Nutzungsänderung von Bestandsbauten der Bildung von Wohnungs- und/oder Teileigentum entgegenstehen. Es ist nicht Aufgabe des Notars, dies zu klären. Sinnvoll ist aber in jedem Fall eine grobe Orientierung nebst entsprechendem Hinweis an die Klienten. Die beste Gemeinschaftsordnung für ei...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 2. Geltung eines ausländischen Rechts

Wer solchermaßen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, muss im Hinblick auf seinen Nachlass berücksichtigen, dass zahlreiche in Deutschland übliche Regelungen im Ausland unbekannt und insbesondere unwirksam sind. Das gilt auch für das in Deutschland häufig verwandte so genannte "Berliner Testament" sowie andere gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge unter Ehel...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / III. Spezifische Genehmigungen

1. § 22 BauGB Rz. 8 § 22 BauGB erlaubt den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen die Begründung von Sondereigentum, Wohnungserbbaurechten und von Dauerwohnrechten unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.[8] Damit soll dem Überhandnehmen von Zweitwohnung und der hiervon ausgehenden Beeinträchtigung des Kur- und Fremdenverkehrs vorgebeugt werden.[9] Es handelt sich um ein e...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / C. Wohnungsbindung

Rz. 18 Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen i.d.R. den Bestimmungen des WohnungsbindungsG bzw. ab 2002 des WohnraumförderungsG einschließlich Vermietung, Selbstnutzung und insbesondere Miethöhe.[35] Ist nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden, ist eine Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ausgeschlossen. Die Umwandlung ist der zustän...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / B. Öffentlich-rechtliche Genehmigungserfordernisse

I. Grundlagen Rz. 4 Für die Einräumung von Sondereigentum gemäß § 3 WEG oder die Begründung von Wohnungseigentum gem. § 8 WEG bedarf es grundsätzlich keiner besonderen öffentlich-rechtlichen Genehmigung. Soweit einschlägig, gelten mit gewissen Modifikationen die allgemeinen auch für Grundstücke geltenden Regelungen. Für Fremdenverkehrs- (§ 22 BauGB) und Erhaltungssatzungsgebi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Gewerbebetriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 575 [Autor/Stand] Die Tätigkeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts ist – von den Kreditanstalten des öffentlichen Rechts abgesehen – grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit. Rz. 576 [Autor/Stand] Betreibt aber die Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Gewerbe i.S.v. § 15 Abs. 2 EStG, so liegt auch bewertungsrechtlich ein Gewerbebetrieb vor. Als Gewerbebetrieb...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / II. Rechte des Verbrauchers bei unterbliebener Bereitstellung

Rz. 44 Der Unternehmer haftet nach Art. 11 Digitale-Inhalte-RL für jede nicht nach Maßgabe von Art. 5 Digitale-Inhalte-RL erfolgte Bereitstellung eines digitalen Produkts, wobei Art. 13 Digitale-Inhalte-RL die Abhilfemöglichkeiten des Verbrauchers festlegt. Art. 13 Digitale-Inhalte-RL ist in § 327c BGB umgesetzt worden. § 327c BGB normiert die Grundzüge des Leistungsstörungsr...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 1. § 22 BauGB

Rz. 8 § 22 BauGB erlaubt den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen die Begründung von Sondereigentum, Wohnungserbbaurechten und von Dauerwohnrechten unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.[8] Damit soll dem Überhandnehmen von Zweitwohnung und der hiervon ausgehenden Beeinträchtigung des Kur- und Fremdenverkehrs vorgebeugt werden.[9] Es handelt sich um ein echtes prävent...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / A. Grundlagen

Rz. 1 Die öffentlich-rechtliche Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft und des einzelnen Wohnungseigentümers variiert stark nach den gesetzlichen Grundlagen und den verschiedenen landesrechtlichen Normen einschließlich kommunaler Satzungen. Generelle Aussagen lassen sich insofern nicht treffen; sie sind auch durch Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung kaum zufriede...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 6. Rechte und Pflichten (§§ 13 ff. WEG)

Rz. 76 § 13 Abs. 1 WEG stellt klar, dass der Wohnungseigentümer hinsichtlich seines Sondereigentums die Rechte aus § 903 BGB hat. Er ist nach der gesetzlichen Konzeption echter Eigentümer und darf seine Wohnung – sowie nunmehr auch Freiflächen, sofern sein Sondereigentum auf diese erstreckt wurde – grundsätzlich nach seinem Belieben bewohnen, vermieten, verpachten und in son...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 1. Land- und Forstwirtschaft

Rz. 5 So bedarf gem. § 2 GrundstücksverkehrsG die rechtsgeschäftliche Veräußerung und der schuldrechtliche Vertrag, die Einräumung und Veräußerung eines Miteigentumsanteils der Genehmigung, sofern bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke betroffen sind. Genehmigungspflichtig ist erst die Veräußerung eines ideellen Miteigentumsanteiles. Die Begründung von Wohnung...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / I. Grundlagen

Rz. 4 Für die Einräumung von Sondereigentum gemäß § 3 WEG oder die Begründung von Wohnungseigentum gem. § 8 WEG bedarf es grundsätzlich keiner besonderen öffentlich-rechtlichen Genehmigung. Soweit einschlägig, gelten mit gewissen Modifikationen die allgemeinen auch für Grundstücke geltenden Regelungen. Für Fremdenverkehrs- (§ 22 BauGB) und Erhaltungssatzungsgebiete (§ 172 Ba...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 3. Sanierungs- und Stadtentwicklungsgebiete

Rz. 7 Im Sanierungsgebiet bedarf zwar nicht die Teilung nach dem WEG der Genehmigung gem. § 144 BauGB,[7] wohl aber jede spätere Veräußerung und – dies ist wichtig – auch Belastung des neu begründeten Wohnungseigentums.mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 2. Umlegungsverfahren

Rz. 6 Im Geltungsbereich eines Umlegungsverfahrens (§§ 45 ff. BauGB) ist die Begründung von Sondereigentum und die anschließende Veräußerung sowie Belastung genehmigungsbedürftig (§ 51 BauGB).[5] Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das genehmigungspflichtige Vorhaben die Durchführung der Umlegung unmöglich machen oder wesentlich e...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / V. Sonstiges

Rz. 17 Die Höfeordnung unterwirft die Bildung von Sondereigentum keinen Beschränkungen,[32] so dass sie statt Dienstbarkeiten auch problemlos zur Absicherung von Altenteilsrechten dienen kann. Nach § 32 Abs. 2 WohnraumförderungsG ist der zuständigen Behörde u.a. die Veräußerung und Begründung von Wohnungseigentum an belegungsgebundenen Wohnungen mitzuteilen.[33] Im Falle ein...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / IV. Realteilung

Rz. 15 Nach § 19 BauGB a.F. und den meisten landesrechtlichen Bauordnungen bedurfte die Teilung von Grundstücken früher der Genehmigung. Diese Erfordernisse sind mittlerweile ganz überwiegend abgeschafft. Das bedeutet aber nicht selten Steine statt Brot und birgt ein erhebliches Risiko: Gemäß § 19 Abs. 2 BauGB dürfen nämlich durch die Teilung keine Verhältnisse entstehen, di...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 3. § 250 BauGB n.F. – "Umwandlungs-/Aufteilungsverbot" nach dem Baulandmobilisierungsgesetz

Rz. 12 Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor der Umwandlung bestehender Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, ist nach einem sehr umstrittenen Gesetzgebungsverfahren ein neuer Genehmigungsvorbehalt in § 250 BauGB n.F. aufgenommen worden. Das Gesetz ist am 23.6.2021 in Kraft getreten, aber jeweils durch Rechtsverordnung umzusetzen. Im Land Berlin ist die Verordnung bereits...mehr