Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VIII. Muster: Bewilligung einer Grundbuchrichtigstellung

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Bewilligung Grundbuchrichtigstellung UVZ-Nr. _________________________ Amtsgericht _________________________ Grundbuchamt Grundbuchantrag auf Richtigstellung In der Ersten Abteilung des Grundbuchs von _________________________ Blatt _________________________ (Amtsgericht _________________________) ist eingetrag...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / G. Unzulässige Kündigungsbeschränkung

Rz. 59 Wird der Notar gebeten, einen GbR-Vertrag für die Beteiligten zu entwerfen und/oder zu beurkunden, so gilt es ggf. zu bedenken: Nach Auffassung des BGH[44] stellt die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die dem nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger eine ordentliche ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / E. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung, Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

I. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters Rz. 26 Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam. Rz. 27 Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, haftet er gem. § 721a S. 1 BGB gleich den anderen ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / IV. Übersicht: Erforderliche Voreintragung der Gesellschaft in das GbR-Gesellschaftsregister

Rz. 47 Die Voreintragung in das Gesellschaftsregister ist z.B. erforderlich, wenn die rechtsfähige GbRmehr

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Z / 17 Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4307]

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / A. Begriff/Arten

Rz. 1 Es gibt zwei Arten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, §§ 705 ff BGB, und zwar:mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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Z / 16 Zeuge, Vernehmung, Vernehmungsbeistand [Rdn 4282]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Muster: Erste Anmeldung einer eGbR zum Register

Rz. 24 Die Anmeldung zum GbR-Register kann erledigt werden, wenn eine neue GbR gegründet wird (siehe hierzu Muster 4.1) und wenn eine bestehende GbR angemeldet wird (siehe hierzu Muster 4.2). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Neuanmeldung einer eGbR UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Amtsgericht _________________________ – Ge...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Gesetzliche Rechtsgrundlagen

Rz. 6 Neben den allgemeinen Vorschriften (z.B. BGB) liegt der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung in erster Linie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugrunde. Das VVG 2008 hat mit seinem Inkrafttreten das bisherige Versicherungsvertragsrecht abgelöst. Es sind dadurch wesentliche Änderungen eingetreten. Die Regelungen zum Vertragsabschluss sind geändert. Das neue VVG l...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Veränderungen bei der Eigentümer-GbR

Rz. 44 Ist eine eGbR in einem Grundbuch als Eigentümerin gebucht und ergeben sich danach Veränderungen, z.B. durch einen Wechsel der Gesellschafter, so wird das Grundbuch künftig dadurch oftmals nicht unrichtig. Hinweis Die eingetragene GbR bleibt i.d.R. trotz der Änderung in ihrem Gesellschafterbestand weiterhin die Eigentümerin, die mit ihrem Namen, dem Sitz und der Registe...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / IV. GB-Richtigstellung geänderter Name der eGbR

Rz. 63 Beispiel: Im GB ist die Z-eGbR, Hamburg, eingetragen. Nachdem diese eGbR weitere Immobilien gekauft hat, hat sie ihren Namen geändert in Familie XYZ-Immobilien eGbR; Hamburg. Die Änderung des Namens ist im GesR bereits eingetragen. Der Notar entwirft und beglaubigt den Antrag auf Grundbuchrichtigstellung und bescheinigt nach erfolgter Einsicht in das GesR die Vertretung...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Gesellschafterwechsel

Rz. 32 Eine besondere Form für das Verpflichtungsgeschäft und die Abtretung des Gesellschaftsanteils sehen die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB (noch) nicht vor. Somit gilt, dass eine Verpflichtung zur Übertragung eines GbR-Anteils und die Abtretung desselben grundsätzlich formfrei erfolgen können. Rz. 33 Das gilt auch, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundeigentum oder ein Gmb...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VII. Muster: Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter bei Fortsetzungsklausel

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter (bei Fortsetzungsklausel) Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ steht in der Ersten Abteilung als Eigentümerin die _________________________-GbR mit deren Gesellschaftern ___________...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Ausscheiden des vorletzten GbR-Gesellschafters, Kosten

Rz. 60 Scheidet der vorletzte Gesellschafter mit seiner 50 %-Beteiligung aus der GbR aus, wird die Gesellschaft voll beendet. Dem einzig übrigbleibenden Gesellschafter wächst das gesamte Vermögen an. Das Grundbuch ist zu berichtigen. Beispiel Der Verkehrswert des von der Berichtigung betroffenen Grundstücks beträgt 300.000 EUR. Der Notar entwirft den Grundbuchberichtigungsantrag...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Grundbuchrichtigstellung nach Statuswechsel der eGbR zur OHG

Rz. 62 Beispiel Im GB ist als Eigentümer die Z-eGbR, Hamburg, eingetragen. Inzwischen ist die eGbR im Gesellschaftsregister gelöscht, nachdem sie in das HR unter der Firma Z-OHG, Hamburg, eingetragen wurde. Der Notar entwirft und beglaubigt den Antrag auf Grundbuchrichtigstellung (identitätswahrend). Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 600.000 EUR. Kosten: Wert: 180.000 EUR; §...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Einsicht in das Transparenzregister

Rz. 46 Nimmt der Notar eine Beurkundung eines Kaufvertrags vor und ist dabei eine eingetragene rechtsfähige GbR beteiligt, so hat er vor der Beurkundung auch das Transparenzregister hinsichtlich der eGbR einzusehen. Dem Transparenzregister müssen die wirtschaftlich Berechtigten der eingetragenen GbR zur Registrierung mitgeteilt sein. Die eingetragene GbR ist eine eingetragene...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / V. Identitätswahrender Wechsel der Eintragungsart der GbR

Rz. 49 Wie die Bewilligung zur Berichtigung des Gesellschafters der noch nicht eingetragenen (Alt-GbR) oder die Bewilligung nach dem Tod oder Ausscheiden aus sonstigen Gründen im Grundbuchverfahren nachgewiesen werden soll, ist umstritten.[30] Auch nach dem 1.1.2024 hat der Nachweis der Bewilligungsberechtigung noch Bedeutung für eine GbR, die keine eGbR ist. Rz. 50 Zum Wechse...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

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F / 7 Fragerecht des Verteidigers, Allgemeines [Rdn 1957]

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V / 29 Verletzter, Begriff [Rdn 3730]

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N / 3 Nebenklage, Allgemeines [Rdn 2357]

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N / 6 Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2394]

Rdn 2395 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Burhoff, Änderungen im Recht der Nebenklage (§§ 397a, 397b StPO), StRR 1/2022, 5 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptver...mehr

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W / 1 Widerspruchslösung [Rdn 4114]

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E / 15 Erklärungen des Verteidigers, Opening Statement [Rdn 1840]

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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V / 7 Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3386]

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B / 57 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1543]

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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B / 43 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 1198]

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / B. Form

Rz. 9 Das BGB bestimmt noch keine besondere Form, wie der Abschluss des Gesellschaftsvertrags der rechtsfähigen GbR zu erfolgen hat. Folglich kann der Gesellschaftsvertrag konkludent durch schlüssige Handlungen von Gründungsgesellschaftern zustande kommen. Rz. 10 Soll bereits zur Gründung ein GbR-Gesellschafter verpflichtet werden, den Gesellschaftszweck zu fördern durch Über...mehr

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V / 28 Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 3714]

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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H / 4 Hinweis auf veränderte Sach-/Rechtslage [Rdn 2172]

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F / 4 Fragerecht des Angeklagten [Rdn 1939]

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G / 5 Gesetzesnovellen [Rdn 2044]

Rdn 2045 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009, 2020 Bartel, Auf dem Weg zur technischen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen, StV 2018, 678 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht...mehr

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Altverträge und Übergangsrecht

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Z / 23 Zuziehung eines Dolmetschers [Rdn 4429]

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B / 55 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1529]

Rdn 1530 Literaturhinweise: Arnoldi, Das Beweisantragsrecht im Bußgeldverfahren, NStZ 2023, 525 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. 2022 Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren: Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht – Waagen – Atemalkohol, 13. Aufl. 2023 Bellmann, Täteridentifikation anhand eine Lichtbildes – Teil 1: Wiedererke...mehr

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B / 25 Besetzungseinwand [Rdn 965]

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T / 3 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Beweisverwertungsverbote [Rdn 3133]

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Z / 4 Zeuge, kommissarische Vernehmung [Rdn 4200]

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B / 26 Besetzungsfragen [Rdn 990]

Rdn 991 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 966. Rdn 992 1. I.d.R. muss sich der Verteidiger mit den Besetzungsfragen schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 4046, auseinandersetzen. Dabei muss er alle in Betracht kommenden Beanstandungen prüfen (zu richterlichen Erfahrungsmängeln als Besetzungseinwand Lobmüller StV 2015, ...mehr

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R / 18 Revision, Pflichtverteidiger [Rdn 2909]

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P / 2 Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2470]

Rdn 2471 Literaturhinweise: Beulke, Auswechslung wegen terminlicher Verhinderung und Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.08.2022 – StB 35/22, StV 2023, 153 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "...mehr