Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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zfs 11/2020, Beschwerdebefu... / Leitsatz

1. Durch den Beschluss des FG, mit dem die gegenüber einem Zeugen wegen Nichterscheinens festgesetzten Ordnungsmittel aufgehoben werden, wird ein Verfahrensbeteiligter nicht in eigenen Rechten verletzt; es fehlt ihm an der erforderlichen Beschwer. 2. Die Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten besteht aber insoweit, als die ursprüngliche Anordnung, mit welcher dem Zeugen...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / 1 Gründe:

Mit ihrer Klage macht die Klägerin Pflichtteilsansprüche gegen die Beklagte geltend. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob ein in § 7 der testamentarischen Verfügung der Erblasserin zugunsten der Beklagten und deren Ehemann, Herrn M. B., im Wege des Vorvermächtnisses eingeräumtes lebenslanges Wohnungsrecht bei der Berechnung des der Klägerin zu- stehenden Pflicht...mehr

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zfs 11/2020, Beschwerdebefu... / Sachverhalt

Das FG Berlin-Brandenburg hatte den Zeugen D unter Bezeichnung des Beweisthemas zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung geladen, die nach Verlegung am 27.8.2019 stattfand. Zu diesem Termin war der ordnungsgemäß geladene Zeuge D nicht erschienen. Durch Beschl. v. 2.9.2019 erlegte das FG Berlin-Brandenburg dem Zeugen D die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auf. Zuglei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeindelikte

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Rechte und Pflichten der Steuer- und Zollfahndung bestehen aber nur "im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten" (§ 404 AO; vgl. zum Begriff der Steuerstraftat § 369 Abs. 1 AO). Sachlich unzuständig ist sie mithin für die Ermittlung nichtsteuerlicher Delikte, es sei denn, sie sind von Gesetzes wegen ausdrücklich hierzu befugt. So weisen z.B. § 21 Abs. 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Verbotene Vernehmungsmethoden

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 4, Nr. 149 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 49, 149). Rz. 214 [Autor/Stand] Selbstbelastende Aussagen des Beschuldigten dürfen nicht durch unrechtmäßigen Zwang oder Täuschung erlangt worden sein. Diese "prozessuale Selbstverständlichkeit"[2] hat ihren Ausdruck gefunden in der Vorschrift des § 136a StPO, die als Ergänzung zu § 136 StPO zu sehen is...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vorlage an die StA zur Anklageerhebung

Rz. 591 [Autor/Stand] Die BuStra hat die Akten der StA vorzulegen, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben, aber eine Behandlung der Strafsache im Strafbefehlsverfahren nicht geeignet erscheint, § 400 Halbs. 2 AO (s. dazu eingehend § 400 Rz. 129 ff.; s. auch Nr. 89 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 89). Die Ermittlungskompetenz u...mehr

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zfs 11/2020, Rechtsbeschwer... / Sachverhalt

Gegen die Betr., deren Geschäftszweck der gewerbliche Güterverkehr ist, ist mit Bußgeldbescheid des Bundesamts für Güterverkehr eine Einziehungsanordnung über einen Betrag von 44.355 EUR ergangen (in 157 Fällen Transportaufträge durch Subunternehmer, bei denen entgegen § 7c S. 1 Nr. 3a GüKG i.V.m. Art 8 Abs. 2 S. 1 der VO (EG) 1072/2009 Kabotagevorschriften nicht beachtet wo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schutz des Verteidigungsverhältnisses

Rz. 983 [Autor/Stand] Übernimmt der steuerliche Berater hingegen im Steuerstrafverfahren seines Mandanten die Verteidigung (§ 392 AO), so wird das Beschlagnahmeprivileg des § 97 StPO mit seinen Einschränkungen durch das in § 148 StPO verbürgte unbeschränkte und unüberwachte Verkehrsrecht zwischen Mandant und Verteidiger überlagert (s. § 392 Rz. 356 ff.). § 148 StPO weitet di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Polizeiliche Befugnisse

Rz. 93 [Autor/Stand] § 404 Satz 1 AO weist den Zollfahndungsämtern und den mit der Steufa betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihren Beamten im Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten zu wie den Behörden und Beamten des Polizeidienstes (s. Rz. 75). Die Steufa kann somit als "Kriminalpolizei der Finanzverwaltung" oder als "Steuerpolizei" bezeichn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Auskunftsersuchen an die Presse

Schrifttum: Fehn, Auskunftsansprüche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei anonymer Werbung in den Medien, AfP 2006, 431; Gehm, Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, ZWH 2016, 393; Meyerhoff, Die Bekämpfung von Schwarzarbeit – Eine systematische Darstellung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes für die Praxis, NWB 2006, 827; Vahle, Sammelauskunftser...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Rechtsschutz und Präventivmaßnahmen

Rz. 990 [Autor/Stand] Ob sich generell bei Durchsuchung der Beraterpraxis und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen die Einlegung von Rechtsbehelfen empfiehlt, ist eine Frage des Einzelfalls. Vor dem Hintergrund der inzwischen gerichtlich weitgehend sanktionierten Verfahrenspraxis der Steufa dürfte dies i.d.R. eher aussichtslos sein. Sie muss vom Berater in Rücksprache mit d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Ergänzender Hinweis: Nr. 42, 138–143 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 42, 138 ff.). Rz. 103 [Autor/Stand] Im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen kann die FinB von allen öffentlichen Behörden, z.B. durch Herausgabe von Unterlagen oder durch Zeugenvernehmung, Auskunft verlangen (§ 161 Satz 1 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO). Die Auskunft ist aber unzulässig, wenn die oberste Di...mehr

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ZErb 11/2020, Die kollision... / 2. Die Qualifikation des Art. 687 c.c.

Zu prüfen bleibt also nur noch, wie Art. 687 c.c. im Rahmen der EuErbVO zu qualifizieren ist. Wie bereits oben dargelegt[26], geht die höchstrichterliche Rechtsprechung in Italien davon aus, dass Art. 687 c.c. nicht dazu dient, den Erblasserwillen zu schützen, sondern die Kinder des Erblassers. Dementsprechend ist hier eine Qualifikation dieser Vorschrift als eine Bestimmung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Arten der Kenntniserlangung

Ergänzender Hinweis: Nr. 131, 132, 134 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 131 f., 134). Schrifttum: S. das Schrifttum vor § 397 Rz. 9. Rz. 128 [Autor/Stand] Ermittlungsverfahren kommen im allgemeinen Strafrecht i.d.R. aufgrund von Anzeigen in Gang (s. § 397 Rz. 10 f.). Rz. 129 [Autor/Stand] Im Steuerstrafprozess ergeben sich die Verdachtsmomente wegen der besonderen Gegebenheiten abe...mehr

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zfs 11/2020, Maßgebliche Ar... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Nach § 1 Abs. 1 AVB erbringt die Bekl. monatlich im Voraus eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die versicherte Person berufsunfähig wird i.S.v. § 2 Abs. 1 AVB. Die Kl. war infolge der Komplikationen nach der bei ihr im September 2015 durchgeführten Operation zunächst vertragsgemäß berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit dauert auch über den 1.6.2017 hinaus an. Dem steht in...mehr

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AGS 11/2020, Anwendung des ... / 2 Aus den Gründen

1.) Über die Beschwerde war gem. § 568 ZPO durch den Einzelrichter zu entscheiden, da die in S. 2 dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 2.) Das gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch i.Ü. zulässige (§§ 567 Abs. 2; 569 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2 ZPO) Rechtsmittel des Beklagten ist in der Sache unbegrü...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / Aus den Gründen

Gründe: [16] 1. Die Klage ist begründet. [17] Die Einkommensteuerbescheide 2016 und 2017, jeweils vom 19.6.2018, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.12.2018, sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO). [18] Die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 6 S. 1 Alt. 2, S. 8 und 9 EStG für die Übertragung der BEA-Frei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 1233 [Autor/Stand] In der Verfahrenswirklichkeit – speziell im Bereich der Wirtschafts- und Steuerstrafsachen – hat sich seit Jahren ein Erledigungstyp durchgesetzt, der gekennzeichnet ist durch eine vorherige Verständigung der Prozessbeteiligten über das Ergebnis des Strafverfahrens. Man spricht gemeinhin von Absprachen, umgangssprachlich auch deals genannt. Diese an de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sog. Vorspiegelungsstraftaten (§ 385 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 18 Ziff. 1 Satz 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 18). Rz. 19 [Autor/Stand] Gemäß § 385 Abs. 2 AO finden die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 385–408 AO bei dem "Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der Finanzbehörde oder einer anderen Behörde auf die Erlangung von Vermögensvorteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Lebenspartnerschaften, auch nach dem neuen ErbStG

Rz. 19 [Autor/Stand] Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fallen in Steuerklasse III.[2] Ihre Nichteinstufung in Steuerklasse I verstößt nicht gegen das Grundgesetz [3], selbst wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist.[4] Hinweis Durch eine aufschiebend bedingte Zuwendung auf den Zeitpunkt der Eheschließung kann die Steuerklasse III vermieden werden, weil der Erwerb ...mehr

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zfs 11/2020, Vorvertraglich... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt von der Bekl. im Berufungsverfahren Deckungszusage für die Übernahme der Kosten dreier Prozesse vor dem LG Z. Die Kl., eine Aktiengesellschaft, unterhielt bei der Bekl. v. 17.3.2011 bis zum 9.3.2018 eine Rechtsschutzversicherung. Die vertraglich vereinbarte Wartezeit lief zum 17.6.2011 ab. Dem Vertrag lagen die ARB 2010 der Bekl. zugrunde. Von der Versicherung...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 2 Gründe:

I. Die zulässige Berufung des Klägers hat weitgehend Erfolg, da die zulässige Klage überwiegend begründet ist. 1. Der Antrag des Klägers, den Beklagten zu verpflichten, den Notar T. von seiner notariellen Schweigepflicht zu befreien hinsichtlich des Inhalts des gemeinschaftlichen notariellen Testaments des Vaters des Klägers vom 21.8.2012, UR-Nr. 115/2012 zu befreien, ist gem...mehr

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zfs 11/2020, Vorzugswürdigk... / 3 Anmerkung:

OLG Frankfurt zfs 2019, 83; OLG Düsseldorf zfs 2019, 378. 1) Die Entscheidung stellt den Versuch dar, durch Modifikationen des in seinem Urt. v. 18.10.2018 (zfs 2019, 81) vertretenen Ansatzes der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes diese gegen die dagegen weit überwiegend geführten Angriffe und Ablehnungen zu verteidigen. Dass die Methode der taggenauen Berechnung des S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Vorläufige Festnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 73 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 73). Rz. 535 [Autor/Stand] In Eilfällen kann eine vorläufige Festnahme gem. §§ 127, 163b, 163c StPO erfolgen, ohne dass ein richterlicher Haftbefehl vorliegen muss. Systematisch sind drei Typen der vorläufigen Festnahme zu unterscheiden. Rz. 536 [Autor/Stand] Ein Tatverdächtiger, der auf frischer Tat betroffen oder verf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Neben den persönlichen Freibeträgen des § 16 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten (zur Erweiterung dieses Personenkreises durch das sog. Eheöffnungsgesetz vom 20.7.2017[2] ab dem 1.10.2017 (s. § 15 ErbStG Rz. 22) und ab 2009 auch dem überlebenden (eingetragenen) Lebenspartner und den Kindern des Erblassers ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. R...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrecht: Steuerliche Gutachten in Abgrenzung zu Rat und Auskunft

Insbesondere im Rahmen der Beurteilung steuerlicher Tatbestände, die Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind, spielt die Erstellung steuerlicher Gutachten eine wichtige Rolle. Erstellt der Steuerberater für seinen Mandanten ein Gutachten, richtet sich die Vergütung nach § 22 StBVV. Diese Vorschrift gilt allerdings nur für Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG, also nur für...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Auf die Zulässigkeit der Scheidung anwendbares Recht

a) Bestimmung des Scheidungsstatuts durch Rechtswahl Rz. 268 Das auf die Scheidung anwendbare Recht bestimmt sich seit dem 21.6.2012 anhand der Regeln in der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-VO).[35...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / III. Recht auf Familiengründung

Rz. 58 Eine Einzelperson kann kein Recht auf Adoption eines Kindes aus Art. 12 EMRK geltend machen, da das Recht auf Familiengründung nur einem unverheirateten Paar zugestanden wird.[212] Eingriffe in das Recht auf Familiengründung können "staatliche Maßnahmen im Bereich der Geburtenkontrolle, der Familienplanung, der Begrenzung der erlaubten Kinderzahl oder Zwangssterilisat...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anzuwendendes Recht

Rz. 320 Die kollisionsrechtlichen Regelungen der Art. 4 bis 10 und Art. 11 Abs. 2 HUntÜ waren – mit geringen redaktionellen Abweichungen – im deutschen Recht in Art. 18 EGBGB a.F. (nunmehr aufgehoben) eingestellt worden. Im Hinblick auf das anzuwendende Recht gilt Folgendes: Für die in Art. 1 genannten Unterhaltspflichten ist nach Art. 4 HUntÜ (entsprechend Art. 18 Abs. 1 S....mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 56 Das zuständige Gericht wendet gem. Art. 254 CC bei Eheleuten, welche nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit haben, folgendes Scheidungsrecht an:mehr

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Finnland / VI. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 55 Sofern sich das finnische Gericht als zuständig ansieht, wendet es auf die Scheidung gem. § 120 AL finnisches Recht an.mehr

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Deutschland / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 66 Zum auf die Scheidung anwendbaren Recht siehe Allgemeiner Teil § 2 Rdn 267 ff.mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 6. Anwendbares Recht

Rz. 226 Art. 15 EU-UnterhaltsVO bindet – da die EU-UnterhaltsVO von der Schaffung eigener "europäischer" (Sonder-)Kollisionsnormen abgesehen hat[300] – die EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht an das Haager Protokoll von 2007 (HUntProt; siehe Rdn 279 ff.).mehr

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Russland / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 68 Auf Ehescheidungen, die in der RF erfolgen, findet unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Parteien zwingend russisches Recht Anwendung (Art. 160 Abs. 1 FGB). Das gilt auch für Ehescheidungen vor russischen Konsulaten im Ausland.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 5. Auf die Trennung anwendbares Recht

Rz. 155 Auf die Ausführungen in Rdn 173 ff. wird verwiesen.mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Anzuwendendes Recht

a) Verfahrensrecht Rz. 406 Nach der kollisionsrechtlichen Norm des Art. 15 Abs. 1 KSÜ wenden die Behörden der Vertragsstaaten bei der Ausübung ihrer internationalen Zuständigkeit (da auf Art. 3 KSÜ aufbauend) im Hinblick auf alle gerichtlichen oder behördlichen Umgangs- und Sorgerechtsregelungen ihr eigenes Verfahrensrecht (lex fori) an – i.d.R. das Aufenthaltsrecht (da nach ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 8. Anzuwendendes Recht

a) Harmonisierung des Kollisionsrechts Rz. 114 Die VOen harmonisieren das Kollisionsrecht – sie gelten jedoch nicht für andere Vorfragen (die weiterhin dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich ihres IPR, unterliegen).[179] Das gesamte Vermögen der Ehegatten/Partner (unter Einschluss des unbeweglichen Vermögens) unterliegt gem. Art. 21 der VOen – ungeachtet sein...mehr

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§ 2 Deutsches International... / III. Bestimmung des Güterstatuts nach nationalem Recht

1. Objektive Anknüpfung des Güterstatuts nach Art. 15 EGBGB Rz. 203 Für alle nach dem 8.4.1983 und vor dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen gilt gem. Art. 229 § 47 Abs. 1 EGBGB weiterhin Art. 15 EGBGB a.F. Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F. verweist für die Bestimmung des Güterstatuts auf das zum Zeitpunkt der Eheschließung für die allgemeinen Wirkungen der Ehe geltende Recht. Dabei falle...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / V. Das Haager Übereinkommen über das auf die Ehegüterstände anzuwendende Recht

1. Inkrafttreten Rz. 75 Das Haager Übereinkommen über das auf Ehegüterstände anzuwendende Recht vom 14.3.1978[142] ist in Frankreich,[143] Luxemburg und den Niederlanden am 1.9.1992 in Kraft getreten. Weitere Vertragsstaaten sind Österreich und Portugal, die das Abkommen jedoch noch nicht ratifiziert haben. Das Abkommen sucht einen Mittelweg zwischen Staatsangehörigkeits- und...mehr

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§ 2 Deutsches International... / III. Anwendbares Recht

1. Vorrangige Abkommen Rz. 267 Als vorrangiges Abkommen ist auch im Scheidungsrecht das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929 zu beachten.[348] Soweit beide Eheleute ausschließlich iranische Staatsangehörige sind, ist gem. Art. 8 Abs. 3 des Abkommens ausschließlich iranisches Recht anzuwenden.[349] Insbesondere entfallen die Rechtswahlmöglichkeiten aus Art. 14 Abs...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Anwendbares Recht

Rz. 29 Das englische Kollisionsrecht der vermögensrechtlichen Ehefolgen, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung des Güterstandes, muss als sehr unsicher bezeichnet werden. Grund dafür ist, dass England selbst kein Güterrecht kennt und sich damit die Frage des Güterstatuts aus englischer Sicht im Regelfall nicht stellt. Die wenigen, meist älteren höchstrichterlichen Entsche...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht

Rz. 367 Im Hinblick auf Schutzmaßnahmen normiert das MSA sowohl Rz. 368 Hinweis: Dem MSA unterfallen nicht unmittelbar aus einer gesetzlichen Regelung zum Schutz von Minderjährigen resultierende Rechtsfol...mehr

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Rumänien / IV. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 88 Das anwendbare Recht bestimmt sich gemäß rumänischem Recht vorrangig nach dem Grundsatz der lex voluntatis, wobei das ZGB die Wahl auf eine der folgenden Varianten einschränkt (Art. 2597 ZGB):mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Materielles Recht

Rz. 409 Die materiell-rechtliche Frage nach der Zuweisung, der Entziehung bzw. der Ausübung der "elterlichen Verantwortung" (i.S.v. Art. 3 KSÜ; zum Begriff siehe Rdn 394) beurteilt sich nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes (vgl. Art. 16 Abs. 1 und 2 bzw. Art. 17 S. 1 KSÜ – d.h. der Daseinsmittelpunkt des Kindes). Erfolgt ein Statutenwechsel durch Verlegung ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Anzuwendendes Recht

Rz. 293 Zentrale Kollisionsnormen sind Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 3 HUntProt. Soweit im HUntProt nichts anderes bestimmt ist, ist nach Art. 3 Abs. 1 HUntProt (ebenso wie schon nach dem HUntÜ, siehe Rdn 316 ff.) als Grundnorm für die Anknüpfung für Unterhaltspflichten (allerdings vorbehaltlich der Sonderanknüpfungsregel des Art. 4 Abs. 3 HUntProt: lex fori bei Vorliegen de...mehr

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Belgien / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 137 Art. 56 IPRG regelt den Umfang des Scheidungsstatuts: Zitat Das auf die Scheidung und die Trennung von Tisch und Bett anwendbare Recht bestimmt insbesonderemehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / c) Das mangels Rechtswahl der Parteien anzuwendende Recht

Rz. 125 Anknüpfungsleiter des Art. 26 der VOen: Die VOen unterscheiden sich voneinander in Bezug auf die Anknüpfungsleiter bei der Bestimmung des mangels Rechtswahl anzuwendenden Rechts. Wird keine Rechtswahl getroffen, so bestehen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts mit den tatsächlichen Lebensumständen des Paa...mehr

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Schweiz / 2. Anwendbares Recht

Rz. 137 Das auf die Scheidung anwendbare Recht (vgl. Rdn 103) ist insoweit auch für die Nebenfolgen maßgebend, als nicht eines der in Art. 63 Abs. 2 IPRG vorbehaltenen ordentlichen Sachstatute zur Anwendung kommt. Rz. 138 Eine solche Sonderanknüpfung besteht zunächst für den Namen. Die diesbezüglichen Auswirkungen der Scheidung unterstehen in Anwendung von Art. 37 Abs. 1 IPRG...mehr