Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / 1. Zu meldende Urkunden

Rz. 53 Das Zentrale Testamentsregister erfasst nur solche erbfolgerelevanten Urkunden, die öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind, § 78d Abs. 3 BNotO.[68] Registerpflichtig sind alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden, die allein von den Notaren zu melden sind. Ferner müssen Amtsgerichte alle eigenhändigen Testamente und Nottestamente mel...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / I. Stiftungsgeschäft

Rz. 73 Soll eine Stiftung von Todes wegen errichtet werden, sind neben den stiftungsrechtlichen Vorgaben auch erbrechtliche Regularien zu beachten. So ist hier beispielsweise die bloße Einhaltung der Schriftform (wie in § 81 Abs. 1 S. 1 BGB vorgesehen) nicht ausreichend. Vielmehr müssen auch die erbrechtlichen Anforderungen (§ 2247 Abs. 1 bzw. § 2232 BGB) beachtet werden. Da...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / I. Teilungsanordnung bei Vollerbeneinsetzung

Rz. 2 Mit einer Teilungsanordnung kann der Erblasser sein Vermögen gegenständlich unter den Erben verteilen.[2] Die Teilungsanordnung begründet allerdings kein Erbrecht an den zugewandten Gegenständen, sondern verpflichtet die Erbengemeinschaft nur schuldrechtlich zu deren Durchführung, wenn sie sich auseinandersetzt.[3] Die Teilungsanordnung führt grundsätzlich auch nicht z...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / dd) Fortführung der Firma

Rz. 187 Der Nießbraucher kann gemäß § 22 Abs. 2 HGB die Firma fortführen, wenn der Nießbrauchsbesteller darin einwilligt. Aus § 1041 BGB kann sich eine Verpflichtung zur Einwilligung in die Fortführung der Firma ergeben.[210]mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Testamentserrichtung und Widerruf

Rz. 168 Die Testierfähigkeit beginnt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Alleinige Testamentsform ist das Zwei-Zeugen-Testament. Das Testament ist schriftlich (nicht notwendigerweise eigenhändig) niederzulegen und vom Testator in Gegenwart von zwei Zeugen, die anschließend mit ihrer Unterschrift die Unterschrift des Testators bestätigen, eigenhändig zu unterzeichnen. E...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / V. Der Erbvertrag

1. Materielle Wirksamkeit Rz. 79 Wirksamkeit und Bindungswirkungen einer vertragsmäßigen Verfügung unterliegen nach Art. 25 Abs. 1 EuErbVO wie auch schon unter Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB a.F. dem Errichtungsstatut.[40] Das ist bei einem einseitig verfügenden Erbvertrag das für den vertragsmäßig gebundenen Erblasser geltende Recht an seinem bei Vertragsabschluss aktuellen gewöh...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 175 Nach der Abgabenordung wird dem Testamentsvollstrecker der Steuerbescheid bekannt gegeben, sofern er für den gesamten Nachlass als Testamentsvollstrecker bestimmt ist.[182] § 32 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 122 Abs. 1 S. 1 AO regelt ausdrücklich, dass dem Testamentsvollstrecker der Steuerbescheid bekannt zu geben ist. Handelt er nur für einzelne Erben, ist der Steuerbesche...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / c) Rechtsstellung des Unternehmers

Rz. 182 Der Rechtsberater hat bei der Testamentsgestaltung zu klären, ob der Nießbraucher selbst die rechtliche Stellung des Unternehmers einnehmen soll oder ob dem Nießbraucher nur die Erträge des Unternehmens zufließen sollen. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass der eigentliche Unternehmensnießbrauch die Unternehmereigenschaft des Nießbrauchers selbst bedeutet. Beim "Ertr...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / cc) Fortführung des Unternehmens

Rz. 186 Da der Nießbraucher verpflichtet ist, die nießbrauchsbelastete Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten, ist er auch verpflichtet, das Unternehmen fortlaufend zu betreiben. Es ist ihm auch nicht gestattet, den Betrieb wesentlich umzugestalten oder zu verändern.[209]mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / e) Nießbrauch an der Beteiligung an einer Personengesellschaft

aa) Allgemeines Rz. 190 Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen[214] ist grundsätzlich denkbar bzw. zulässig.[215] Allerdings kommt es im konkreten Fall stets darauf an, ob bzw. nach welchen gesellschaftsvertraglichen Vorgaben die Anteile (als solche) übertragbar sind. Denselben Regeln folgt auch die Beurteilung der Zulässigkeit einer Nießbrauchsbestellung. Grundsätzl...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Rechtswahlmöglichkeiten

a) Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung Rz. 25 Will ein deutscher Erblasser sicherstellen, dass er trotz Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung auch dann noch nach deutschem Recht beerbt wird, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat (z.B. weil ihn seine Kinder wegen des angenehmen Klimas und der geringeren Koste...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / a) Belastungsgegenstand

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (4) Wohnraumvermietung

Rz. 385 Ein weitere Ausnahme regelt § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG für Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten vor, die zu Wohnzwecken vermietet sind und zum Betriebsvermögen eines sog. Wohnungsunternehmens gehören. Von der Ausnahmeregelung erfasst werden sämtliche überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte un...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Objektive Anknüpfung

a) Verweisung auf das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt Rz. 48 Ist der Erbfall nach dem 16.8.2015 eingetreten, so richtet sich gem. Art. 21 EuErbVO die Erbfolge nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – sollte er nicht sein Heimatrecht gewählt haben (Art. 22 EuErbVO – siehe dazu oben Rdn 25). In Deutschland lebende ausländische Sta...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / aa) Umlaufvermögen des Unternehmens

Rz. 184 Das Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 HGB) stellt u.a. auch verbrauchbare Sachen i.S.d. § 1067 BGB dar. Deshalb werden die verbrauchbaren Sachen nach dieser Vorschrift Eigentum des Nießbrauchers.[205] Verbunden damit ist das Verfügungsrecht des Nießbrauchers.mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 11. Ausübung des Wohnungsrechts durch Dritte

Rz. 248 Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist das Wohnungsrecht nicht übertragbar, §§ 1093 Abs. 2 S. 1, 1092 Abs. 1 S. 1 BGB. Allerdings kann die Ausübung des Rechts durch einen anderen gestattet werden, §§ 1093 Abs. 1 S. 1, 1092 Abs. 1 S. 2 BGB. Über diesen Punkt sollten zweifelsfreie Bestimmungen in die Vermächtnisanordnung aufgenommen werden. Zu klären ist auch d...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 2. Längerlebender Elternteil als gesetzlicher Vertreter und als Testamentsvollstrecker

Rz. 13 Besonders prekär ist die Situation, wenn der längerlebende Elternteil nicht nur alleiniger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes ist, sondern auch in Personalunion Testamentsvollstrecker. Hier stellt sich stets die Frage, inwieweit ein Interessenwiderstreit vorliegt. Das OLG Nürnberg nahm mit durchaus überzeugenden Argumenten in dieser Konstellation einen g...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Gesetzliches Schuldverhältnis

Rz. 150 Mit der Einräumung des Nießbrauchs entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Nießbraucher und Eigentümer. Zu unterscheiden von diesem gesetzlichen Schuldverhältnis ist das zugrunde liegende Schuldverhältnis zwischen dem Nießbrauchsberechtigten (Vermächtnisnehmer) und dem Besteller (Erbe), das die Verpflichtung auf Einräumung des Nießbrauchs zum Inhalt hat, ...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Elemente der Gestaltung

Rz. 55 Bei der Vermächtnislösung wird vermieden, dass eine Erbengemeinschaft mit dem behinderten Kind als Mitvorerbe verhindert wird. Auch eine problembehaftete Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB steht nicht an. Bei dieser Gestaltung wird dem Kind mit Behinderungen ein Vorvermächtnis ausgesetzt und über eine Dauervollstreckung definiert, welche Leistungen es erhält. Die D...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Persönlich haftende Gesellschaftsanteile

Rz. 146 Im Bereich der stets durch persönliche Haftung gekennzeichneten Anteile an Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offenen Handelsgesellschaften sowie Komplementäranteilen an Kommanditgesellschaften gelten hinsichtlich der Abwicklungstestamentsvollstreckung dieselben Grundsätze wie bei einzelkaufmännischen Unternehmen (vgl. Rdn 128 ff.). Anders stellt sich die Situati...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / I. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser

1. Geltung des Aufenthaltsrechts nach der Erbrechtsverordnung Rz. 1 Am 4.7.2012 hat der Rat der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) verabschiedet.[1] Diese brachte für das deutsche internationale Erbrecht einen Paradigmenwechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zur Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person so...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / ff) Gewinnermittlung

Rz. 189 Hochstreitig ist die Frage, wie der dem Nießbraucher zustehende Reingewinn zu ermitteln ist. Fraglich ist dabei insbesondere, welche Aufwendungen abzuziehen sind.[213] Wenn der Erblasser sich zu einem Unternehmensnießbrauch entschließt, sollten deshalb, um Streitigkeiten vorzubeugen, Regeln über die Ermittlung des Reingewinns in das Testament mit aufgenommen werden.mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Bedeutung

Rz. 140 Dem internationalen Güterrecht kommt im Erbrecht eine besondere Bedeutung zu. Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist stets vorrangig vor der erbrechtlichen durchzuführen und kann zur Verschiebung erheblicher Nachlasswerte auf den überlebenden Ehegatten oder in den Nachlass führen. Diese Vermögentransfers sind häufig erbschaftsteuerfrei oder begünstigt. Bei Geltun...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Voraussetzungen für das Entstehen eines internationalen Entscheidungsdissenses

Rz. 123 Ein internationaler Entscheidungsdissens stellt den Testamentsgestalter vor besondere Herausforderungen. Zunächst gilt es, die Gefahr eines internationalen Entscheidungsdissenses rechtzeitig zu erkennen und die Folgen abzuschätzen. Dazu muss man die drei Voraussetzungen für den internationalen Entscheidungsdissens kennen:mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Alternative: Vorratsstiftung

Rz. 81 Vor dem Hintergrund der nach dem Tod des Stifters fehlenden Möglichkeit, noch wesentliche Änderungen an der Satzung vornehmen zu können (die im Einzelfall aber für die Anerkennung erforderlich sein können), sollte erwogen werden, bereits lebzeitig einen Teil des Vermögens dem Stiftungszweck zu widmen und bereits unter Lebenden eine Stiftung zu errichten. Nachdem der S...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Vollmachtslösung und Treuhandlösung

Rz. 151 Wie bei einzelkaufmännischen Unternehmen können auch bei unbeschränkt haftenden Gesellschaftsanteilen die Vollmachts- und die Treuhandlösung zur Anwendung kommen, um eine Fremdverwaltung der Beteiligung auch hinsichtlich der sog. Innenseite des Gesellschaftsanteils zu erreichen. Zu beachten gilt es hier vorweg, dass die Ausübung der Gesellschafterrechte auf der Innen...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / II. Erbstatut nach einem ausländischen Erblasser

1. Vorrangige Abkommen Rz. 47 Bei der Erbfolge nach einem ausländischen Staatsangehörigen sind die folgenden bilateralen Abkommen zu beachten, die eine gem. Art. 3 Abs. 2 EGBGB bzw. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO vorrangig zu beachtende Anknüpfung enthalten:mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Aufgaben des Abwicklungsvollstreckers

Rz. 8 Zu den typischen Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehören im Rahmen der Abwicklungstestamentsvollstreckung neben der eigentlichen Auseinandersetzung des Nachlasses (§ 2204 BGB) auch die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten[13] sowie – besonders bedeutsam – der Vollzug von Vermächtnissen und Auflagen. Rz. 9 Muster 17.1: Abwicklungsvollstreckung Muster 17.1: Abw...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / aa) Allgemeines

Rz. 190 Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen[214] ist grundsätzlich denkbar bzw. zulässig.[215] Allerdings kommt es im konkreten Fall stets darauf an, ob bzw. nach welchen gesellschaftsvertraglichen Vorgaben die Anteile (als solche) übertragbar sind. Denselben Regeln folgt auch die Beurteilung der Zulässigkeit einer Nießbrauchsbestellung. Grundsätzlich muss man da...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 32 Grundform aller (Personen-)Gesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für sie regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Rz. 33 Dies galt früher[12] auch für die Beteiligungen persönlich haftender Gesellschafter von Personen. Heute besti...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / I. Allgemeines

Rz. 42 Die Bandbreite möglicher Vermächtnisformen und auch Vermächtnisinhalte ist groß. Denn Gegenstand eines Vermächtnisses kann nach § 1939 BGB jeder "Vermögensvorteil" sein. Als Vermächtnisgegenstand kommt daher im Prinzip alles in Frage, was Inhalt einer Leistungspflicht sein kann,[43] insbesondere Sachen und Rechte (Gesellschaftsanteile, Nutzungsrechte, insbesondere Nie...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Die vermächtnisweise Zuwendung einer Eigentumswohnung

Rz. 110 Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch ein Miteigentumsanteil sein. Vermacht der Erblasser das Grundstück mehreren Vermächtnisnehmern, so ist das Bruchteilsverhältnis anzugeben (§§ 2157, 2091 BGB, § 47 GBO). Bei der vermächtnisweisen Zuwendung einer Eigentumswohnung ist eine genaue Angabe des Miteigentumsanteils und des Sondereigentums erforderlich. Rz. 111 Muster ...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / II. Die Bestimmung des Hoferben

Rz. 31 Die Einsetzung des Hoferben muss eindeutig sein. Grundsätzlich hat derjenige Hofeigentümer, der selbst lediglich Hofvorerbe ist, selbst kein letztwilliges Bestimmungsrecht außer für den Fall, dass der Erblasser ihm eine entsprechende Befugnis verliehen hat. Rz. 32 Der Hofeigentümer kann den Hoferbenberechtigten z.B. innerhalb derselben Ordnung unabhängig vom Alter und ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / f) Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 198 Wie bereits ausgeführt, kann Gegenstand eines Nießbrauchs auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein, soweit diese (also der Anteil als solcher) übertragbar ist. Was die Stimmrechtsausübung sowie auch die Ergebnisverteilung bzw. das Gewinnbezugsrecht angeht, stellt sich die Problemlage ähnlich dar wie bei den Personengesellschaften.[230] Vor diesem Hinterg...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / V. Keine Befreiungsmöglichkeit

Rz. 65 Unter keinen Umständen ist allerdings eine Befreiung möglich von folgenden Bestimmungen: Nach der Vorschrift des § 2113 Abs. 2 BGB darf der Vorerbe keine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vornehmen, außer für den Fall, dass es sich um eine sittliche Pflicht handelt. Ebenfalls nicht möglich ist die Befreiung des Vorerben von der Verpflichtung zur A...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 81 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG gelten auch solche deutsche Staatsangehörige als Inländer, die – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchst. b –im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländischen ...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / V. Der Nachlass des Vorerben (das Vorerbenvermögen)

Rz. 18 Wie bereits dargelegt, besitzt der Vorerbe zwei getrennte Vermögensgruppen, sein Eigenvermögen und das ererbte Vorerben- bzw. Sondervermögen. Gemäß § 2111 BGB gilt der Grundsatz der Surrogation, d.h., dass zur Erbschaft auch das gehört, was der Vorerbe aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechtes oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eine...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 9. Beendigung des Nießbrauchs

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 83 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG gilt die unbeschränkte Steuerpflicht auch für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Die Begriffe Personenvereinigungen und Vermögensmassen umfassen alle rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereine, Anstalten, Stiftungen, Zweckvermögen etc., die...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / bb) Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 46 Der Erblasser kann sich jedoch in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 S. 2 BGB).[46] Dieser Vertrag bedarf, auch dann, wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb formlos, auch stillschweigend, geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis d...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / I. Stiftungsgeschäft

Rz. 15 Erste Voraussetzung der Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist ein wirksames Stiftungsgeschäft. Dieses bildet die Grundlage der ebenfalls erforderlichen staatliche Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde (§ 80 Abs. 1 BGB), durch die die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit erlangt. Rz. 16 Das Stiftungsgeschäft kann grundsätzlich als Stiftung...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Abfindung für Ausschlagung

Rz. 118 Die Ausschlagung eines Erben oder Vermächtnisnehmers hat zur Folge, dass sein Erwerb von Todes wegen rückwirkend entfällt bzw. gar nicht erst eintritt. Eine Steuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG besteht dann nicht. Erhält der Ausschlagende aber für seine Ausschlagung eine Abfindung, unterliegt auch diese als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG de...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / I. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 2 Zivilrechtlich gilt im Erbfall der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 Abs. 1 BGB). Demzufolge geht das gesamte Vermögen des Erblassers einschließlich aller dazugehörenden Rechte und Pflichten automatisch auf den oder die Erben über. Dieser Grundsatz setzt sich prinzipiell auch im Ertragsteuerrecht fort. Es gilt die so genannte Fußstapfentheorie: Sämtliche zum N...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 2. Gesetzliche Sondererbfolge nach der HöfeO

Rz. 19 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor. Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gemäß §§ 2, 3 HöfeO auch auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirts...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 3. Pro rata Regelung

Rz. 92 Die Schenkung wird nach § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB für den Pflichtteilsergänzungsanspruch mit ihrem vollen Wert nur berücksichtigt, wenn sie kurz vor dem Erbfall vollzogen wurde. Ansonsten wird der Wert der Schenkung – gestaffelt nach Jahren – nur noch anteilig dem Nachlass hinzugerechnet. Die starre Frist des früher geltenden Rechts führte dazu, dass es für die Beteiligt...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Stille Gesellschaft

Rz. 167 Im Bereich der stillen Gesellschaft gelten dieselben Grundsätze wie bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen. Fällt eine stille Beteiligung in den Nachlass, kann der Testamentsvollstrecker ohne weiteres die Rechte des stillen Gesellschafters ausüben. Das gilt auch für eine atypische stille Beteiligung.[164] Diese Beteiligung kann insoweit von einem Testamentsvollst...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Grundsätzliches

Rz. 94 Unter einem Vorausvermächtnis versteht man die vermächtnisweise Zuwendung eines Gegenstandes oder Rechtes an einen der Miterben oder den Alleinerben. Will der Erblasser einen bestimmten Bedachten gegenüber den übrigen Miterben wertmäßig besser stellen, dann kann er dies durch Anordnung eines Vorausvermächtnisses (§ 2150 BGB) erreichen (vgl. im Einzelnen § 12 Rdn 8 ff....mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 8. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 287 Den Umfang des Betriebsvermögens im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne[277] definiert § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG, der seinerseits auf die §§ 95, 96 und 97 BewG verweist. Das Betriebsvermögen umfasst demzufolge alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Das der Ausübung eines frei...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Anfall und Fälligkeit des Vermächtnisses

Rz. 8 Mit dem Anfall des Vermächtnisses erwirbt der Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen den bzw. die Beschwerten, z.B. die oder einzelne Erben, die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern, d.h. das Forderungsrecht zugunsten des Vermächtnisnehmers entsteht damit. Dieser Anspruch ist bei Rechten an einem Grundstück im Grundbuch vormerkungsfähig, sofern es sich um ei...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / II. Sachliche Grenzen des Schiedsverfahrens

Rz. 37 Das Schiedsverfahren erfährt folgende Grenzen:mehr