Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Auskunftsgläubiger

Rz. 184 Auskunftsberechtigt ist in diesen Fällen der Erbe. Bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, nach § 2039 BGB allerdings nur als Leistung an alle Miterben.[207] Rz. 185 Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist der Anspruch vom Testamentsvollstrecker geltend zu machen, §§ 2211 f. BGB. Ber...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Gezeugte, aber noch nicht Geborene

Rz. 207 Ausnahmsweise können, und zwar gerade im Erbrecht, auch schon vor der Geburt Rechte erworben werden:mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / 5. Vorsorgevollmacht

Rz. 19 In einer Vorsorgevollmacht kann auch über das Totenfürsorgerecht verfügt werden.[9] Ohne eine ausdrückliche Erwähnung ist eine solche Verfügung aber nicht anzunehmen, auch wenn die Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus wirksam sein soll. Der Vollmachtgeber erteilt in einer Vollmacht nur die Befugnis, für ihn Rechte wahrzunehmen. Das Totenfürsorgerecht ist aber zu...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Verbot der Beurkundung unwirksamer Rechtsgeschäfte

Rz. 128 Nach § 1 BNotO übt der Notar ein öffentliches Amt aus. Kernbereich notarieller Aufgaben sind die Beurkundungstätigkeit und die damit zusammenhängende unparteiische Betreuung der Beteiligten (§ 14 BNotO) und deren Belehrung über die beurkundeten Rechtsgeschäfte (§ 17 BeurkG). Beurkundungstätigkeiten, die diesen Anforderungen genügen, stellen den Kernbereich notarieller...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (ff) Gewinnermittlung

Rz. 201 Dem Nießbraucher steht der Reingewinn zu, der nach Abzug aller zur Erhaltung des Unternehmens notwendigen Aufwendungen verbleibt. Betriebswirtschaftlich gebotene Abschreibungen und Rückstellungen sind gewinnmindernd zu berücksichtigen. Im Einzelnen ist allerdings fraglich, welche Aufwendungen abzuziehen sind.[224] Wenn der Erblasser sich zu einem Unternehmensnießbrau...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Die Vertretung nicht Geborener und nicht Gezeugter

Rz. 209 Wer nimmt die Rechte des nasciturus wahr? Das Gesetz sieht vor, dass die Eltern – wie bei einem geborenen Kind – für die Vertretung zuständig sind, § 1912 Abs. 2 BGB. Können die Eltern aus irgendeinem Grunde nicht handeln, so kann an ihrer Stelle ein Pfleger bestellt werden. Ist die begünstigte Person noch nicht einmal gezeugt, so kann ihr nach § 1913 BGB ein Pfleger (...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Die Regelung des ZVG

Rz. 269 Das Zwangsversteigerungsgesetz kennt verschiedene Arten der Zwangsversteigerung, darunter ist die wichtigste die Vollstreckungsversteigerung nach §§ 1–171 ZVG. Die Teilungsversteigerung, geregelt in §§ 180–185 ZVG, dürfte von der Häufigkeit her an zweiter Stelle stehen. Nach § 180 Abs. 1 ZVG finden die Vorschriften über die Vollstreckungsversteigerung entsprechende A...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 3. Rechtsanwalts-GmbH

Rz. 82 Die berufsrechtliche Zulässigkeit der Gründung einer Rechtsanwalts-GmbH war zunächst umstritten, ist mittlerweile aber in §§ 59c ff. BRAO ausdrücklich normiert. Sie entsteht durch Gründung (§ 2 GmbHG) und Eintragung ins Handelsregister (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Der Geschäftsführer vertritt die Anwalts-GmbH nach außen, ein etwaiges Verschulden der handelnden Organe wird der ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / a) Glaubhaftmachung der Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 178 Um die einstweilige Verfügung zeitlich noch vor der Fiktion des § 895 ZPO zu erlangen, braucht der wahre Berechtigte lediglich seinen materiellrechtlichen Berichtigungsanspruch glaubhaft zu machen, §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO. Nicht glaubhaft zu machen braucht er die Gefährdung seines dinglichen Rechts, also den Verfügungsgrund, weil sich die Dringlichkeit bereits aus der...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Surrogation bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 106 Vom 1.1.2005 bis zum 31.9.2017 galten für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Anfang an die Vorschriften über die Zugewinngemeinschaft ohne besondere Vereinbarung. Seit dem 1.10.2017 ist aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts die Begründung von neuen Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich. Vormalige ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / V. Rechnungslegung

Rz. 72 Neben der Auskunftspflicht ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, Rechnung über den gesamten Verlauf seiner Tätigkeit zu legen (§§ 2218 Abs. 1, 666 BGB).[83] Der Testamentsvollstrecker hat den Erben eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, lückenlos mit Datumsangabe, mitzuteilen und die entsprechenden Belege vorzulegen. Befinden sich mehrere I...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Testierfähigkeit Mehrfachbehinderter

Rz. 145 Größere Schwierigkeiten bezüglich der Testiermöglichkeit können sich bei sog. Mehrfachbehinderungen[123] ergeben. So führte bis zum Beschluss des BVerfG vom 19.1.1999[124] eine bestimmte Kombination von Behinderungen zu einer "faktischen" Testierunfähigkeit. Dies war z.B. bei einem stummen und zugleich schreibunfähigen (§ 2233 Abs. 3 BGB a.F., § 31 BeurkG a.F.) oder ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 6. Exkurs: Keine einstweilige Verfügung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs

Rz. 100 Unter den vorläufigen Rechtsschutz fällt die Schaffung und Vollstreckung von Titeln, in denen über den Bestand eines geltend gemachten Rechts nicht endgültig entschieden werden kann. Hierunter werden vor allem die summarischen Verfahren des Arrests, der einstweiligen Verfügung bzw. einstweiligen Anordnung verstanden.[131] Rz. 101 Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Grundsätzliches

Rz. 167 Der Erblasser bestimmt in seiner letztwilligen Verfügung die Aufgaben des Testamentsvollstreckers, § 2208 BGB. Im Regelfall der Abwicklungsvollstreckung muss der Testamentsvollstrecker den Nachlass so lange verwalten, bis die von ihm vorzunehmende Auseinandersetzung des Nachlasses vollzogen ist (siehe auch § 19 "Der Testamentsvollstrecker als Mandant"). Rz. 168 Bei de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (ee) Haftung für Geschäftsschulden

Rz. 200 Führt der Nießbraucher das Geschäft unter der bisherigen Firma weiter, so haftet er für die bereits bestehenden Geschäftsverbindlichkeiten persönlich mit seinem gesamten Vermögen nach § 25 HGB.[222] Für neu eingegangene Geschäftsverbindlichkeiten haftet der Nießbraucher ohnehin kraft Rechtsgeschäfts. Er wird deshalb auch in das Handelsregister eingetragen, § 22 Abs. ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / aa) Antrag

Rz. 272 Die materiellrechtliche Anspruchsgrundlage auf Durchführung der Teilungsversteigerung[290] findet sich in §§ 2042, 753 BGB. Die Anordnung der Teilungsversteigerung erfolgt nur auf Antrag beim Vollstreckungsgericht (§ 764 ZPO), dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§§ 1, 15 ZVG). Rz. 273 Antragsberechtigt sind:mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / Literaturtipps

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / IV. Anteil an einer Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 166 Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz stellt in § 9 Abs. 1 die Regel auf, dass auf das Ausscheiden eines Partners und die Auflösung der Partnerschaft die §§ 131 bis 144 HGB entsprechend anzuwenden sind, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist. Daneben finden subsidiär gem. § 1 Abs. 4 PartGG die Vorschriften des BGB über die Gesellschaft b...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Einräumung eines Wohnungsrechts

Rz. 723 Haben die Parteien ein Wohnungsrecht zugunsten des Übergebers vereinbart, so ist darauf zu achten, dass der Sozialhilfeträger diesen vertraglichen Anspruch nicht überleiten kann. Es wird mitunter empfohlen, diesbezüglich im Rahmen der Vereinbarung des Wohnungsrechts die Klausel aufzunehmen, dass das Wohnungsrecht ruht, wenn der Berechtigte sich nicht mehr in der Wohn...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Surrogation bei der Gütergemeinschaft

Rz. 105 Nach § 1418 Abs. 2 Nr. 3 BGB gehören u.a. solche Gegenstände zum Vorbehaltsgut, "die ein Ehegatte aufgrund eines zu seinem Vorbehaltsgut gehörenden Rechtes oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum Vorbehaltsgut gehörenden Gegenstandes oder durch ein Rechtsgeschäft erwirbt, das sich auf das Vorbehaltsgut bezieht." Dies ist deshalb wic...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / IV. Dieselbe Rechtssache

Rz. 11 § 43a Abs. 4 BRAO regelt recht apodiktisch, dass der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten darf. Maßgeblich hierfür ist, ob der Rechtsanwalt in derselben Rechtssache gleichzeitig oder nacheinander im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten hat oder eben gemäß §§ 45, 46 BRAO vorbefasst war. Schädlich ist aber nur, wenn der Rechtsanwalt beru...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 1. Einordnung des § 1371 BGB

Rz. 105 Vorherrschend ist, dass § 1371 BGB, obwohl eine mit dem Erbrecht sehr enge Verzahnung besteht, noch immer als reine güterrechtliche Norm zu qualifizieren ist.[221] Dabei ist jedoch beachtlich, dass über § 1371 BGB der schematisierte Zugewinnausgleich, welcher im Güterrecht der Ehegatten seinen Ausgangspunkt hat, erbrechtlich realisiert wird.[222] Unerheblich ist dabe...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Antragsformulierung

Rz. 75 Auf Erteilung von Informationen, z.B. durch Auskunfts- oder Rechnungslegungsklage, abzielende Anträge müssen dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügen. Wird trotz Hinweises kein hinreichend bestimmter Antrag gestellt, ist die Klage als unzulässig abzuweisen, selbst wenn der Beklagte sich hierauf rügelos einlässt.[94] Rz. 76 Vor allem wenn Auskunft...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / VII. Erfolgshonorar

Rz. 118 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist seit 1.7.2008 eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung ein...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Erblasserschulden und Erbfallschulden

Rz. 509 Unabhängig davon, das Innenverhältnis betreffende Rechtsfolge, haftet der abgeschichtete Miterbe im Außenverhältnis auch weiterhin für die bereits entstandenen Erblasser- und Erbfallschulden, weil die Nachlassgläubiger keinen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Erbengemeinschaft haben. Und wenn schon bei der förmlichen Erbteilsübertragung das Gesetz in § ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 7. Annahmen und Ausschlagungen

Rz. 37 Die Annahme und Ausschlagung von Erbschaften ist fortan in den Art. 13, 28 EuErbVO geregelt. Dabei ist es gelungen, diese Handlungen für die betroffenen Personen zu vereinfachen. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärungen sind nämlich nunmehr auch die Gerichte am Wohnsitz des Erklärenden (sofern freilich ein Gericht innerhalb der EU insgesamt zuständig ist).[69] ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 169 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[359] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz....mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Rechtshängigkeitsvermerk als Alternative zum Widerspruch

Rz. 188 Bei der Rechtskrafterstreckung eines Urteils macht § 325 Abs. 2 ZPO eine entscheidende Ausnahme: Die Rechtskrafterstreckung des Urteils gegen den Rechtsnachfolger bleibt aus, wenn dieser in Bezug auf die Rechtshängigkeit gutgläubig war. Mit anderen Worten: Wusste der Erwerber nichts von dem Rechtsstreit, so verbleibt es bei der Urteilswirkung gegenüber dem Beklagten....mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 581 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / VI. Beschwerde

Rz. 405 § 43 Abs. 1 IntErbRVG sieht die Beschwerde als statthaften Rechtsbehelf gegen folgende Entscheidungen des Nachlassgerichts an, § 33 Nr. 1 und 3 IntErbRVG: Daraus folgt, dass gegen die Erteilung einer weiteren beglaubigten Abschrift oder gegen die Verlängerung der ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / X. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung mit DDR-Grundstück und Entschädigung nach VermG

Rz. 479 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung mit DDR-Grundstück und Entschädigung nach VermG (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind: 1. Herr A 2. Herr B Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag I. Vorwort Herr A – der Beteiligte Ziff. 1 – ist Miterbe zu einem Fünftel am Nachlass der am (....mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Geschäftsgebühr

Rz. 79 Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Von besonderem Interesse ist dabei das über die bloße Beratung hinausgehende "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird. Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwalts aussc...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / ee) Nießbrauchsbelasteter Erbteil

Rz. 289 Die Rechte des Nießbrauchers dürfen durch die Teilungsversteigerung nicht beeinträchtigt werden. Deshalb ordnet § 1066 BGB an:mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 12. Beschaffung eines Erbscheins durch Nachlassgläubiger

Rz. 94 Ist der Erbschein bereits einer anderen Person erteilt worden, kann der Gläubiger nach § 357 Abs. 2 FamFG unter Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels die Ausfertigung des erteilten Erbscheins beim Nachlassgericht beantragen. Rz. 95 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger, wenn er bereits im Besitz eines Titels ist, das Erbscheinsverfahr...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Grundsatz und Ausnahme

Rz. 114 Nach dem Prinzip gesamthänderischer Bindung könnten Forderungen, die zum Nachlass gehören, grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam geltend gemacht und eingezogen werden. Dies wäre für die Praxis jedoch viel zu schwerfällig. Deshalb macht § 2039 S. 1 BGB eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Jeder Miterbe hat die Befugnis, eine Nachlassforderung allein geltend zu mac...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Formulierungsbeispiel: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot

Rz. 111 Formulierungsbeispiel: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des (...)gerichts (...) vom (...) – Az. (...) – wird, soweit sie über reine Sicherungsmaßnahmen hinausgeht, für die Zeit bis zum Abschluss des beim Amtsgericht (...) unter Az. (...) betriebenen Verfahrens zum ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Anfechtungsgründe

Rz. 117 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift bei der Anfechtung gem. §§ 1954, 1956 BGB die Erbschaft...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Die amtliche Inverwahrungnahme

Rz. 35 Eine amtliche Inverwahrungnahme kann in mehrfacher Hinsicht in Betracht kommen: Bei der Siegelung des Nachlasses werden Geld, Kostbarkeiten o.Ä. vorgefunden: Solche Gegenstände sind, falls das Nachlassgericht nichts anderes anordnet, von dem Beamten, der die Siegelung vornimmt, zu verzeichnen und in die amtliche Aufbewahrung zu verbringen. Ausnahmsweise können die Geg...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 9. Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 87 Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des Herrn (…) an. In seinem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt: Erben des Herrn (…), geboren am (…) in (…), verstor...mehr

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§ 32 Mediation / D. Die Anwendung im Erbrecht

Rz. 4 Wenn Konfliktparteien auch über den momentanen Konflikt hinaus in Zukunft miteinander kooperieren sollen, wollen oder müssen, ist es sinnvoll, wenn dieser Konflikt so gelöst wird, dass es nur Gewinner und keine Verlierer gibt. Dies gilt bei:mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / II. Vorrang von Sondererbfolgen

Rz. 117 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession. Bei einer Mehrheit von Erben bedeutet dies, dass mit dem Erbfall – ohne weiteres Zutun – der Gesamtnachlass auf alle Miterben übergeht.[244] Diese sind zur gesamten Hand berechtigt (Gesamthandsgemeinschaft). Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei hervorzuhebende Ausnahmen. Zum einen der gesellschafts...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / I. Allgemeines

Rz. 392 Vorauszuschicken ist, dass sich der Pflichtteilsberechtigte im Grundsatz den Pflichtteilsanspruch nicht durch Ausschlagung der Erbschaft eröffnen kann. Lediglich in zwei Fällen eröffnet die Ausschlagung den Pflichtteilsanspruch: (1) im Falle des § 1371 Abs. 3 BGB für den überlebenden Ehegatten bei bestanden habender Zugewinngemeinschaft und (2) im Falle des § 2306 Abs....mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Art und Inhalt der Vollmachtserteilung

Rz. 680 Grundsätzlich bestimmt der Inhalt einer Vorsorgevollmacht, welche Person in welchem Rahmen den Vollmachtgeber gegenüber Dritten, d.h. im Außenverhältnis, vertreten kann. Dies kann durch eine Generalvollmacht, mit oder ohne Einschränkungen bezüglich bestimmter Aufgaben, oder durch Benennung einzelner Aufgabenbereiche erfolgen. Soweit eine Bevollmächtigung nur für einz...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 8. Kosten, Gegenstandswert

Rz. 699 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ausgangspunkt für die Wertbestimmung im vermögensrechtlichen Bereich ist das Aktivvermögen. Wegen des im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkten Anwendungsbereichs ist jedoch ein Wertabschlag von 10 % bis 50 % vorzu...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Umfang des Nachlasses und Gegenstand der Testamentsvollstreckung (Konstituierung des Nachlasses)

Rz. 26 Nachdem der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen hat, sollte in einem nächsten Schritt die Feststellung des Bestands des Nachlasses und des Umfangs des der Testamentsvollstreckung unterliegenden Teils erfolgen. Gemäß § 2205 BGB hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz zu nehmen und dem Erben ein Nachlassverzeichnis (§ 2215 BGB) über die seiner Verwal...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / C. Das Wahlrecht des überlebenden Ehegatten beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 12 Ebenso wie der pflichtteilsberechtigte Erbe hat der überlebende Ehegatte beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein sogenanntes "taktisches" Ausschlagungsrecht. Im Unterschied zu § 2306 BGB steht dem Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB das Ausschlagungsrecht auch dann zu, wenn der Erbteil nicht durch Anordnung von Beschränkungen und Beschwerungen belastet ist. Wird der...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Wiederverheiratungsklausel bei der Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung)

Rz. 449 Haben die Ehegatten das Modell der Vor- u. Nacherbschaft gewählt, kommen folgende Wiederverheiratungsklauseln in Betracht: Rz. 450 Liegt eine nach § 2136 BGB befreite Vorerbschaft des überlebenden Ehegatten vor, so bietet sich als am wenigsten intensiver Eingriff die Möglichkeit an, durch die Bedingung der Wiederverheiratung eine nicht befreite Vorerbschaft eintreten ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / Literaturtipps

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / 3. Erstellung und Vollzug des Teilungsplans

Rz. 41 Hat der Testamentsvollstrecker die Nachlassverbindlichkeiten beglichen und stellt er einen Überschuss fest, so ist er verpflichtet, bezüglich des Nachlasses einen Auseinandersetzungsplan zu erstellen.[44] Nach Erstellung des Plans ist dieser den Erben vorzulegen. Gemäß § 2204 Abs. 2 BGB sind die Erben anzuhören, wobei die Genehmigung des Plans durch die Erben nicht no...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Allgemeines

Rz. 107 Sowohl bei umfangreicheren Beratungstätigkeiten als auch bei der weitergehenden Vertretung im erbrechtlichen Bereich, ist zu empfehlen, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Gerade im außergerichtlichen Bereich ist diese zweckmäßig, da über die Höhe des Gegenstandswertes häufig Unklarheiten bestehen. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Gebühren o...mehr