Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Objektive Anknüpfung, Art. 4 Rom I-VO

Rz. 336 Für obligatorische Verträge, die ein dingliches Recht an einem Grundstück oder ein Recht zur Nutzung eines Grundstücks (vgl. insoweit aber Einschränkung in Art. 4 Abs. 1 lit. d Rom I-VO) zum Gegenstand haben, beruft Art. 4 Abs. 1 lit. c Rom I-VO vorrangig das Recht des Staates, in dem das Grundstück belegen ist, so dass Sachenrechtsstatut und Schuldvertragsstatut hie...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / I. Lieferpflicht des Verkäufers

Rz. 77 Die Verpflichtung des Verkäufers, die verkaufte Ware vertragsgemäß zu liefern, steht für den Käufer im Vordergrund. Sofern die Parteien keine abweichenden Abreden getroffen haben und keine nach Art. 9 CISG maßgeblichen Gebräuche oder Gepflogenheiten einzubeziehen sind, bestimmen sich die Modalitäten der Lieferung nach den Art. 31 ff. CISG. Rz. 78 Unter der "Lieferung" ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Testamentsvollstreckung und Vor- und Nacherbfolge

Rz. 11 Die Vor- und Nacherbfolge kann auf verschiedene Weise mit Testamentsvollstreckungen[19] verknüpft werden.[20] Besteht die Testamentsvollstreckung nur für den Vorerben, ist auf die Dauer der Vorerbschaft nur der Testamentsvollstrecker über die Nachlassgegenstände verfügungsberechtigt, § 2211 BGB. Ob seine Verfügungsbefugnis materiell-rechtlich von den §§ 2113 ff. BGB be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Wechselt im Laufe des Verfahrens die Person eines Berechtigten, so gilt der neue Berechtigte von dem Zeitpunkt ab, zu dem seine Person dem Grundbuchamt bekannt wird, als Beteiligter. (2) Das gleiche gilt, wenn im Laufe des Verfahrens ein neues Recht am Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht begründet wird, das von dem Verfahren berührt wird.mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Abtretung eines Personengesellschaftsanteils

Rz. 83 Auch die Veräußerung eines Personengesellschaftsanteils ist nach § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB genehmigungsbedürftig, soweit die Gesellschaft ein "Erwerbsgeschäft" (s. dazu Rdn 16 f.) betreibt.[187] Dies gilt auch bei "Zwergbeteiligungen" an einer KG.[188] Auch nach altem Recht (§ 1822 Nr. 3 BGB a.F.) war es nicht überzeugend, die Abtretung nur eines Teils der Beteiligung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bedeutung im Grundbuchverfahren

Rz. 75 Einschränkungen der Verfügungsmacht sind im Grundbuchverfahren von Bedeutung, wenn das GBA sie als Einschränkung der Bewilligungsmacht berücksichtigen muss.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsätze

Rz. 358 Für das grundbuchamtliche Verfahren gilt stets die Lex fori, so dass für die Form des Nachweises der verfahrensrechtlich erforderlichen Eintragungsunterlagen bei deutschem Grundbesitz stets § 29 GBO anwendbar ist, unabhängig davon, wo die fraglichen Erklärungen (§ 29 Abs. 1 S. 1 GBO) abgegeben werden oder wo die zu beweisenden Tatsachen (§ 29 Abs. 1 S. 2 GBO) eingetr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Wirksamkeitsvermerk

Rz. 37 Bleibt eine Verfügung über ein der Nacherbfolge unterliegendes Grundstück oder Grundstücksrecht gegenüber dem Nacherben auch bei Eintritt des Nacherbfalls entgegen § 2113 BGB voll wirksam, kann dies durch einen sog. Wirksamkeitsvermerk ersichtlich gemacht werden, wenn ansonsten aufgrund der Eintragung der Verfügung nach dem Nacherbenvermerk gem. § 51 GBO deren Unwirks...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Verfügungsrecht des Vorerben

Rz. 29 Grundsätzlich kann der Vorerbe über die zum Nachlass gehörenden Gegenstände verfügen. Allerdings sind hierbei die Vorschriften der §§ 2112 bis 2115 BGB zu berücksichtigen, die den Vorerben in seiner Verfügungsfreiheit erheblich einschränken. Die Verfügungen des Vorerben werden unwirksam, wenn bei Eintritt des Nacherbfalls das Recht des Nacherben vereitelt oder beeintr...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (1) Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung

Rz. 248 Die Schiedsvereinbarung kann zunächst wegen der fehlenden subjektiven Schiedsfähigkeit einer der Parteien unwirksam sein (§ 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. a), 1. Alt. ZPO). Die Schiedsfähigkeit ist als selbstständige Vorfrage in internationalen Streitigkeiten gesondert anzuknüpfen. Bei deutschen Verfahren sind die Art. 7, 12 EGBGB anzuwenden.[415] Rz. 249 Die Schiedsvereinbar...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung, Rückfallklauseln

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ist A für mehrere Monate in T-Staat tätig, wo er beschränkt steuerpflichtig ist. Der Arbeitslohn des A darf nach der 183-Tage-Regel des DBA in T-Staat besteuert werden und wird in Deutschland freigestellt. Nach dem innerstaatlichen Recht von T-Staat wird dort der A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Sofort vollziehbarer Bescheid nach dem VermG, S. 2 Alt. 2

Rz. 18 Als letzte Möglichkeit der Eintragung nimmt § 25 GBO eine solche aufgrund eines nach § 33 Abs. 6 S. 3 VermG, § 80 Abs. 2 Nr. 4 oder § 80a Abs. 1 Nr. 1 VwGO für sofort vollziehbar erklärten Rückübertragungsbescheids in den Blick. Gemäß § 34 Abs. 1 S. 8 VermG gilt dann die Eintragung eines Widerspruchs oder einer Vormerkung als bewilligt.[34] Soll durch den für sofort v...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten nach § 38 WpHG

Rz. 209 Mit Inkrafttreten des Transparenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sind die früheren Meldepflichten für Finanzinstrumente nach §§ 25, 25a WpHG a.F. vollständig neu strukturiert worden. Die bis dato in § 25 WpHG a.F. geregelte Pflicht zur Meldung in Bezug auf Finanzinstrumente und sonstige Instrumente sowie die in § 25a WpHG a.F. bestimmte Meldepflicht für weitere Finanz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 60 Die Beschwerdeberechtigung ist in der GBO nicht besonders geregelt; § 59 FamFG findet nach h.M. in Grundbuchsachen keine Anwendung.[213] Andererseits kommt eine Popularbeschwerde ebenso wie in den übrigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch in Grundbuchsachen nicht in Betracht.[214] Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre Grundsätze entwickelt, die für d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Sicherungsabtretung (Zession)

Rz. 226 Handelt es sich bei dem zu verwendenden Sicherungsmittel um ein Recht und nicht um eine bewegliche Sache, so ist anstelle der Sicherungsübereignung eine Sicherungsabtretung vorzunehmen. Auch die Abtretung zukünftig entstehender Forderungen ist grds. wirksam. Notwendig ist lediglich die Möglichkeit der Entstehung einer solchen Forderung und die bestimmte oder bestimmba...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 118 Die vennootschap onder firma (v.o.f.) entspricht der OHG und wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, wobei diese Vertretungsbefugnis nur für Geschäfte gilt, die dem Gesellschaftszweck dienen, und gesellschaftsvertraglich einzelne Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden können.[432] Ausschluss und Beschränkungen der Vertretungsmacht müssen, da...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 13. Weitere Vereinbarungen

Rz. 54 Hier können zusätzliche Vereinbarungen aufgenommen werden. Möglich sind die Vereinbarungen, welche die Parteien noch bei Abschluss des Vertrages treffen. Sofern sich herausstellt, dass der Vertrag Auslandsberührung aufweist, empfiehlt es sich, das anwendbare Recht zu vereinbaren. Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Rom I-VO3 gestattet es den Parteien, das auf den Vertr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / jj) Schweiz

Rz. 409 Nach Art. 500 ZGB wird das öffentliche Testament dadurch errichtet, dass der Testierende zunächst der Urkundsperson seinen letzten Willen mitteilt und diese die Urkunde entsprechend aufsetzt. Dann wird sie vom Testator durchgelesen und durch Unterschreiben gebilligt (sog. Rekognition).[1208] Dann datiert und unterschreibt die Urkundsperson. Schließlich erklärt regelm...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / D. Räumung nach Trennung

Rz. 15 Nimmt ein Partner den anderen in die in seinem Alleineigentum stehende Wohnung auf, wird der andere dadurch regelmäßig Mitbesitzer (§ 866 BGB) und nicht (nur) Besitzdiener (§ 855 BGB).[14] Rz. 16 Ein possessorischer Räumungsanspruch des Eigentümers gegen den mitbesitzenden Partner besteht nach richtiger Ansicht des OLG Hamm[15] zwar nicht. Ein Räumungsanspruch folgt mi...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Belieferungspflicht

Rz. 253 Eine allgemeine Belieferungspflicht des Herstellers ermöglicht dem VH erst den Betrieb seines Geschäfts und ist daher existentiell wichtig für ihn.[365] Sie ist selten in den Händlerverträgen ausdrücklich vereinbart, folgt dann aber indirekt aus dem dem VH zugesagten Alleinvertriebsrecht oder ggü. dem nicht allein vertriebsberechtigten VH aus der gesteigerten Treuepf...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Nichtvereinbarkeit mit gesetzlichen Grundgedanken (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Rz. 128 Bezugsobjekt des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist die jeweilige gesetzliche Regelung, von der eine Vertragsbestimmung in AGB abweicht. Hinter der Vorschrift steht die Idee des Gesetzgebers, dass das dispositive Recht Leitbildfunktion hat.[268] Der in § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB verwendete Begriff der "gesetzlichen Regelung" überschneidet sich mit dem Begriff der "Rechtsvorschri...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks

Rz. 5 Der Wirksamkeitsvermerk ist als klarstellender Vermerk gegenüber Verfügungsbeeinträchtigungen, bspw. bei einem Nacherbenvermerk (§ 51 GBO), anerkannt (dazu § 1 Einl. Rdn 85). Gegenüber einer Auflassungsvormerkung wurde ebenfalls die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bspw. hinsichtlich des Finanzierungsgrundpfandrechts für zulässig erachtet, obwohl die formelle Rang...mehr

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Autorenverzeichnis

Richterin Aline Kalb Mühlhausen, Bearbeitung §§ 22 bis 26, 53, 54 GBO in der 8. Auflage Prof. Dipl.-Rpfl. Ulrich Keller Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Dr. iur. Patrick Meier Notar in Bischofsheim i.d. Rhön, Privatdozent an der Universität Würzburg Dr. iur. Dipl.-Kfm. Jörg Munzig Notar in Neu-Ulm Prof. Dr. Matthias Nicht Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Dr. iur....mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 2. Lieferzeit

Rz. 94 Die Lieferzeit ist in der Praxis neben dem Preis für die Vertragsparteien von wesentlicher Bedeutung. Sie ergibt sich deshalb häufig unmittelbar aus den Absprachen der Parteien. Das UN-Kaufrecht hat sich daher auf wenige allgemeine Regeln beschränkt:mehr

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ZErb 01/2024, Zustandsveran... / 1 Gründe

I. Bei einer Ortsbesichtigung am 17.8.2021 stellte der Antragsgegner fest, dass sich das auf dem 759 m² großen Grundstück der Gemarkung (R.), Flur … , Flurstück … (G-Straße 2) befindliche, im Jahr 1880 errichtete Wohngebäude in einem äußerst desolaten Zustand befindet. Als Eigentümerin dieses Grundstücks ist im Grundbuch von R-Stadt, Bl. … , Frau G. eingetragen. In der zweite...mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 2 Zur Person:

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AGS 01/2024, Anrechnung bei... / III. Die Begründung des BGH

1. BGH folgt den Erwägungen des OLG Der BGH folgt den Erwägungen des OLG. Es habe die vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühren zu Recht jeweils hälftig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet mit der Folge, dass diese vollständig aufgezehrt worden seien. Die Beklagte könne sich auch gem. § 15a Abs. 2 Fall 1 RVG a.F. (jetzt § 15a Abs. 3 Fall 1 RV...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausnahmen

Rz. 14 § 45 findet dann keine Anwendung, wenn andere gesetzliche Vorschriften für eine Eintragung eine ausdrückliche Rangbestimmung enthalten. Hier sind zu nennen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fehlende oder falsche Angabe

Rz. 11 Fehlt das Datum, so ist die Eintragung trotzdem wirksam.[13] Die Angabe des Datums gehört nicht zu den materiellrechtlich erforderlichen Tatbeständen der Eintragung. Eine konstitutive Eintragung wird zu dem wahren Zeitpunkt der Eintragung wirksam.[14] Ist das Datum nicht angegeben, muss es aus dem Zusammenhang der Eintragungen oder den Eintragungsunterlagen und der Ei...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / bb) Gefährdung des Vertragszwecks (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Rz. 131 Nach Nr. 2 des § 307 Abs. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel auch dann anzunehmen, wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, durch eine Klausel des AGB-Verwenders so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Mit dieser Regelung sollen Fälle erfasst we...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 253 Hinsichtlich der Geschäftsführung ist bei der Unterbeteiligung zwischen der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus der Hauptbeteiligung einerseits und den Angelegenheiten, die sich aus dem Unterbeteiligungsverhältnis als solchem ergeben (z.B. Rechnungslegung, Gewinnverteilung) andererseits zu unterscheiden.[331] Die Geschäftsführung umfasst jeweils die gesamte Täti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 15 Als zusätzliche Voraussetzung für die Anwendung des § 23 GBO muss neben der Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten und dem Versterben als Erlöschensgrund noch die grundsätzliche Möglichkeit von Rückständen des zu löschenden Rechts hinzutreten; andernfalls ist lediglich § 22 GBO anzuwenden.[52] Es kommt mithin nicht darauf an, ob im konkreten Einze...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Voreintragung

Rz. 6 Das Recht muss, bevor es auf dem Blatt des herrschenden Grundstückes vermerkt werden kann, auf dem Blatt des belasteten Grundstückes eingetragen sein. Die Bestimmung ist von besonderer Bedeutung für Grunddienstbarkeiten alten Rechts, die infolge Art. 187 EGBGB in weitem Umfange außerhalb des Grundbuchs vorhanden sind. Rechte, die auf dem belasteten Grundstück nicht ein...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Verordnungen

Rz. 143 Demgegenüber hat die Verordnung gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV allgemeine Geltung. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Diese unmittelbare Geltung führt dazu, dass die Verordnung nicht, wie die Richtlinie, nur der Angleichung des Rechts dient, sie führt auf dem von ihr behandelten Gebiet unmittelbar zur Vereinheitlichung des Rec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anlegung durch Neufassung

Rz. 4 Nach Abs. 1 gelten die Vorschriften entsprechend, die für die Anlegung des elektronischen Grundbuchs durch Neufassung des bis dahin in Papierform geführten Grundbuchblatts anzuwenden sind. Über den in Bezug genommenen § 69 Abs. 1 S. 1 GBV wird für die Neufassung auf § 68 Abs. 2 S. 1 GBV und damit auf die allgemeinen Vorschriften für die Umschreibung von Grundbüchern ve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein nicht im Grundbuch eingetragenes Mitbenutzungsrecht der in Artikel 233 § 5 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bezeichneten Art oder ein sonstiges nicht im Grundbuch eingetragenes beschränktes dingliches Recht mit Ausnahme der in Artikel 233 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Nutzungsrechte, das zur Erha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen der Grunddienstbarkeit

Rz. 135 Die Dienstbarkeit erlischt durch Aufgabeerklärung und Löschung (§ 875 BGB) am Blatt des dienenden Grundstücks. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks setzt voraus, dass der Berechtigte nicht nur tatsächlich, sondern nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 58 Die Eintragung von Verfügungsbeeinträchtigungen, welche die GbR selbst betreffen, sind nach den allgemeinen Regelungen bei den ihr zustehenden Rechten einzutragen, bspw. die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der GbR (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO; siehe auch § 6 Einl. Rdn 89). Soweit noch die GbR mit Nennung der Gesellschafter eingetragen ist, ist die Insolvenzeröffnung ü...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Firma der Zweigniederlassung

Rz. 191 Was die Firmierung der Zweigniederlassung angeht, so ist bereits die Bestimmung der hierfür maßgeblichen Rechtsordnung umstritten. Zutreffend wird angenommen, die Firma der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft unterliegt dem am Sitz der Zweigniederlassung geltenden Recht.[373] Die Zweigniederlassung kann auch unter der Firma der Hauptniederlassung hand...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Regeln

Rz. 24 Übereinstimmende Rangbestimmungen in mehreren Bewilligungen oder in mehreren Aufträgen sind stets vollziehbar. Rz. 25 Enthält nur eine Bewilligung eine Rangbestimmung, so ist sie vollziehbar, es sei denn, eines der beteiligten Rechte ist bereits eingetragen und hat auf diese Weise den Rang, der beansprucht wird, bereits erworben. Unwichtig ist, ob die Rangbestimmung in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendungsbereich und Rechtsgeschichte

Rz. 1 Wenn ein einzutragendes Recht mehreren Berechtigten gemeinschaftlich zusteht, erfordert der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Art und der Inhalt des Gemeinschaftsverhältnisses eingetragen werden, da die Verfügungsbefugnis des einzelnen Beteiligten bei den verschiedenen Arten der Gemeinschaften verschieden ist.[1] Es ist nicht maßgebend, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Unrichtigkeit des Grundbuchs

Rz. 20 Durch die so vorgenommene Eintragung muss das Grundbuch unrichtig geworden sein. a) Unrichtigkeit ist die in § 894 BGB beschriebene Nichtübereinstimmung von Buch- und Rechtslage. Sie ist auch dann gegeben, wenn eine Verfügungsbeschränkung oder ein Widerspruch nicht oder nicht richtig eingetragen ist; ebenso, wenn eine Vormerkung zu Unrecht gelöscht ist. Sie kann jedoch...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Form des Widerspruchs und Nachweis der Berechtigung

Rz. 33 Die ganz herrschende Meinung nimmt an, dass die protestierende Erklärung in der Form des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO vorgelegt werden müsse, hinsichtlich des Nachweises der Stellung als Rechtsnachfolger verweist sie (folgerichtig) auf § 29 Abs. 1 S. 2 GBO.[105] Rz. 34 Dem ist jedoch früher mit unterschiedlichen Argumenten entgegengetreten worden. Insbesondere wurde darauf Bez...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Das Realfolium

Rz. 3 Abs. 1 enthält den Grundsatz der gesonderten Buchung jedes einzelnen Grundstückes auf einem eigenen Grundbuchblatt (Grundsatz des sog. Realfoliums). Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt § 4 GBO. Widersprechende Doppelbuchungen von Grundstücken nehmen nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil.[5] Sie müssen nach § 38 GBV beseitigt werden; eine Löschung einer der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Löschung eines Rechtes oder einer Verfügungsbeschränkung erfolgt durch Eintragung eines Löschungsvermerks. (2) Wird bei der Übertragung eines Grundstücks oder eines Grundstücksteils auf ein anderes Blatt ein eingetragenes Recht nicht mitübertragen, so gilt es in Ansehung des Grundstücks oder des Teils als gelöscht.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Eintragung

Rz. 25 Unter Eintragung, hier zu verstehen als die zu erledigende Folgeeintragung, ist nur eine solche zu verstehen, welche das Recht des eingetragenen Berechtigten unmittelbar rechtlich verändert. Die Bestimmung gilt daher einerseits nicht für Eintragungen rein tatsächlicher Art, z.B. für solche, welche die Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster herbeiführen sollen, ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / a) Belehrungspflicht

Rz. 186 Sollte der Franchisenehmer Existenzgründer und damit Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, so ist dieser, wenn der Masterfranchisevertrag[394] zugleich eine Bezugsbindung enthält und die Widerrufswertgrenze von 75.000,- EUR (§ 513 BGB) nicht überschritten wird, über sein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu belehren. Rz. 187 Seit dem 13.6.2014 ist nunmehr für die Widerrufsbel...mehr