Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3 Das EU-Arbeitsrecht und der Brexit

Für das richtige Verständnis der arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Brexits generell ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Rechtsquellen des EU-Rechts wichtig, da diese unterschiedlichen Einfluss auf das jeweilige nationale Recht haben. Dabei gilt: sämtliche Rechtsquellen des EU-Rechts, die unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten beanspruchen, verlieren ihre...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Allgemeines

Rz. 45 Die Bestattungspflicht regelt die Frage, wer in dem Zeitraum vom Augenblick des Todes an bis zur Beendigung der Bestattung[21] für den Leichnam verantwortlich ist. Es soll zum einen verhindert werden, dass ein pietätloser Umgang mit der Leiche erfolgt, zum anderen muss auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleistet werden. Die Bestattungspflicht ist öffe...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Testamentsvollstreckung

Rz. 160 Bei einem ausländischen Erbstatut ist die Erteilung eines gegenständlich auf das Inland beschränktes Testamentsvollstreckerzeugnis möglich.[362] Dabei finden die Grundsätze des Erbscheinsverfahrens Anwendung.[363] Zu beachten ist jedoch auch hier, dass sich im Europäischen Nachlasszeugnis umfangreiche Möglichkeiten der Darstellung einer Testamentsvollstreckung auch n...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Voraussetzungen

Rz. 35 Erforderlich ist die Zustimmung aller Miterben, §§ 182 ff. BGB. Diese muss mithin nicht gleichzeitig, sondern kann auch einzeln im Vorfeld (Einwilligung, § 183 S. 1 BGB), nacheinander und auch nachträglich (Genehmigung, § 184 Abs. 1 BGB) erfolgen. Rz. 36 Verfügung ist ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, auf das Recht am Nachlassgegenstand einzuwir...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Gegenstand und Form der Verfügung

Rz. 17 Der Anteil am Nachlass wird durch die Erbquote bestimmt, mit der ein Miterbe am Nachlass beteiligt ist. Über diesen Anteil kann der Miterbe verfügen, so lange auch nur noch ein einziger Nachlassgegenstand vorhanden und die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.[35] Als Minus zur Verfügung über den gesamten Anteil kann der Erbe auch über einen Bruchteil s...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / e) Eintrittsklausel

Rz. 215 Die Eintrittsklausel[180] bewirkt (anders als die Nachfolgeklauseln) keinen automatischen und unmittelbaren Übergang des Gesellschaftsanteils. Vielmehr wird dem Berechtigten im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) lediglich das Recht eingeräumt, bei Tod des Gesellschafters in die Gesellschaft einzutreten. Der Eintritt des neuen Gesellschafters erf...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 3. Exkurs: Die Europäische Güterrechtsverordnung EU 2016/1103

Rz. 105 Gemäß Art. 1 EuGüVO hat die Verordnung im Wesentlichen den ehelichen Güterstand zum Regelungsumfang. Nach Art. 3 Abs. 1a EuGüVO fallen darunter "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten." Darüber hinaus jede Form von Vereinbarung über den ehelichen Güte...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / c) Übertragung der Totenfürsorge auf Dritte/Vollmachten

Rz. 53 Der Verstorbene kann auch einem Dritten das Totenfürsorgerecht übertragen. Dieses Recht des Dritten, die Totenfürsorge wahrzunehmen, umfasst auch das Recht, notfalls eine Umbettung der Leiche vorzunehmen, um für die Bestattung an dem vom Verstorbenen bestimmten Ort zu sorgen. Dieser Dritte muss weder naher Angehöriger noch Erbe sein,[37] es kann vielmehr auch ein Freu...mehr

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Brexit / 5.6 Betriebsverfassungsrecht

Das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Grundlage der Richtlinie 2009/38/EG gilt seit dem 1.1.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr. Damit ist die Neubildung von Europäischen Betriebsräten unter Beteiligung von im Vereinigten Königreich bestehenden Unternehmen nicht mehr möglich. Zahlreiche internationale Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU haben das britische Rech...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / c) Staatsangehörigkeit mit mehreren Teilrechtsordnungen

Rz. 23 Verstirbt eine Person, welche eine Staatsangehörigkeit besitzt, in welcher es mehrere Teilrechtsordnungen gibt, so ist die Bestimmung des Erbstatuts nicht ganz einfach. Ganz grundsätzlich wird in einem solchen Fall jedoch zunächst einmal zu prüfen sein, ob dieser Staat, zu dessen Recht von Todes wegen optiert wird, über ein interlokales Kollisionsrecht verfügt oder ni...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Überblick über konstatierte Verstöße

Rz. 122 Verstöße gegen den deutschen ordre public wurden in den nachfolgenden Fällen festgestellt: Weitere Fälle sind die gesetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Rechtssurrogation

Rz. 152 Die erste Alternative von § 2041 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Rechtssurrogation. Der Begriff des "Rechts" ist weiter als der des Anspruches i.S.v. § 194 BGB. Neben den unmittelbaren schuldrechtlichen und sachlichen Ansprüchen sind die Früchte i.S.v. § 99 Abs. 2 BGB ebenfalls mit umfasst. Aber auch Rechte, die nicht gleichzeitig Ansprüche sind, f...mehr

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ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Die streitigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den Beigeladenen persönlich zuzurechnen und gesondert und einheitlich festzustellen. Es fehlen aber noch Feststell...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / IV. Friedhöfe

Rz. 135 Teilweise wird unter einem Friedhof lediglich ein "eingefriedetes Grundstück verstanden, das der Bestattung der Körper und/oder der Beisetzung der Totenasche einer Vielzahl Verstorbener" dient.[187] Nach neuerer, richtiger Auffassung ist unter einem Friedhof vielmehr ein Ort zu verstehen, an dem Verstorbene friedlich ruhen. Seine friedliche Ruhe findet der Verstorben...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Allgemeines

Rz. 200 Mit der Zuweisung einer Grabstelle ist das Recht verbunden, diese in einer "dem Herkommen, der allgemeinen Pietätsauffassung und dem Friedhofszweck entsprechenden Weise zu gestalten, zu schmücken und zu pflegen".[289] Die Nutzungsberechtigten sind hierbei allerdings nicht völlig frei, sondern müssen sich nach den Vorgaben der Friedhofsordnung richten. Gestaltungsbest...mehr

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FoVo 12/2023, Abschichtungs... / 2 II. Aus der Entscheidung

Tatsächlich eine Abschichtung und keine Auseinandersetzung Der angefochtene Beschluss ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. Zu Recht hat das GBA den Grundbuchberichtigungsantrag zurückgewiesen. Die Antragsteller leiten die für ihren Grundbuchberichtigungsantrag gemäß § 22 Abs. 1 GBO erforderliche Grundbuchunrichtigkeit aus der (zuletzt) notariell beurkundeten Auseinandersetzun...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / c) Nießbrauch an der Beteiligung an einer Personengesellschaft

Rz. 102 Nach § 1069 Abs. 2 BGB kann an nicht übertragbaren Rechten kein Nießbrauch bestellt werden. Somit ist zunächst zu klären, ob der Geschäftsanteil, der mit einem Nießbrauch belastet werden soll, übertragbar ist. Dabei muss zwischen der Mitgliedschaft in der Gesellschaft und den einzelnen daraus entspringenden Beteiligungen, insbesondere dem Stimmrecht, streng differenz...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Klageart

Rz. 90 Bei einer Erbteilungsklage nach deutschem Recht wird ein vollständiger Teilungsplan erarbeitet und dann die gerichtliche Auseinandersetzung betrieben. Der Klageantrag ist auf die Zustimmung der Miterben gerichtet. Die Zustimmung der Miterben wird dann durch Urteil ausgesprochen bzw. die hierzu erforderliche Willenserklärung gerichtlich ersetzt.[214] In einigen europäi...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 7. Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von Todes wegen nach Art. 27 EuErbVO

Rz. 41 Die Regelungen in Art. 27 EuErbVO sind im Wesentlichen mit denen des Haager Testamentsformabkommens identisch.[90] Zu beachten ist jedoch, dass das Haager Testamentsformabkommen vorrangig vor den Regelungen in Art. 27 EuErbVO, zur Anwendung gelangt. Dies ergibt sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO. De facto gelten die in Art. 27 EuErbVO enthaltenen Regelungen damit nur für...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 3. Annahme der Verweisung

Rz. 61 Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.spricht eine Verweisung auf das Heimatrecht (Staatsangehörigkeit) des Erblassers aus. Stellt nun auch das Heimatrecht des Erblassers bei der Anknüpfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab, so nimmt es die in Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ausgesprochene Verweisung in aller Regel an. I...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Allgemeines

Rz. 206 Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit ohne Rücksicht auf die Interessen der Miterben die Auseinandersetzung verlangen.[468] Anders also als im Gesellschaftsrecht, auf das das Recht der Erbengemeinschaft vielfach verweist, ist kein "wichtiger Grund" erforderlich und das Auseinandersetzungsbegehren kann auch zur Unzeit gestellt werden. Die Formulie...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. §§ 743 Abs. 2, 745 BGB

Rz. 132 §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB gewähren jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen. Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[334] So wie § 743 Abs. 1 BGB sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt § 743 Abs. 2 BGB lediglich das Maß des Gebrauchs, nicht jedoch die Art und Weise.[335] Auch ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / d) Sonderfälle/Anordnungen des Erblassers

Rz. 291 Für das Zusammentreffen von § 2318 Abs. 2 und Abs. 3 BGB fehlt eine gesetzliche Regelung. Die überwiegende Meinung geht aber davon aus, dass im Verhältnis zwischen pflichtteilsberechtigtem Erben und pflichtteilsberechtigtem Vermächtnisnehmer das Pflichtteilsrecht des Erben vorgehe.[844] Zu Recht bejaht der BGH eine Anwendung des § 2318 Abs. 3 BGB auch in Fällen der E...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 29 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge spielt in der Praxis die Übertragung von selbstgenutzten Immobilien der Übergebenden an Kinder oder an sonstige nahestehende Personen eine große Rolle. Der Übergeber sollte in jedem Fall über die rechtlichen Risiken der Übertragung des Eigentums belehrt werden. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass es zu Streitigkeiten z...mehr

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Anhang 5

5. Klausurfragen: Testamentsvollstreckung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 60 Minuten Fragen Frage 1: Lösung:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Einordnung als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Tz. 8 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Was unter den Begriffen Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen zu verstehen ist, bestimmt sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei § 1 Abs 1 KStG. Problematisch dabei ist, dass die Merkmale für die zivilrechtliche Einordnung des ausl Empfängers von inl Eink durch ausl ZivR bestimmt werden, welches idR vom dt Recht abweicht. Die st-rechtl...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / d) Nießbrauch am Nachlass und an einem Erbteil

Rz. 103 Häufig wird in Ehegattentestamenten bzw. -erbverträgen dem überlebenden Ehegatten ein Nießbrauchvermächtnis zugewendet. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Nießbrauch am Nachlass als Vermögensnießbrauch gem. §§ 1085 ff. BGB oder als Nießbrauch am jeweiligen Erbteil der Kinder als Nießbrauch an einem Recht gem. §§ 1068, 1069 BGB ausgestaltet ist.[234] Nach § 1089 BGB fi...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / E. Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte

Rz. 93 Die Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte – internationaler Entscheidungsdissens – ist nicht zu verwechseln mit dem Bestehen mehrerer Erbstatute nebeneinander. Gemeint ist im vorliegenden Fall also nicht die allein die abweichende Bestimmung des Erbstatuts aus ausländischer Sicht[217] mit der Folge von Einzelstatuten. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen d...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Bestattungsanspruch

Rz. 178 Der Bestattungsanspruch der Gemeindeeinwohner gewährt diesen den subjektiv öffentlich-rechtlichen Anspruch, sich auf dem Gemeindefriedhof bestatten zu lassen,[262] unabhängig davon, ob dabei eine Bestattung im Sarg oder eine Beisetzung der Asche in der Urne erfolgt. Dieser Bestattungsanspruch umfasst das Recht auf "Gewährung einer Grabstelle (und damit verbundener Be...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Vermutung des § 330 BGB

Rz. 119 Nach § 330 BGB kann derjenige, der in einem Lebensversicherungs- oder einem Leibrentenvertrag als Bezugsberechtigter benannt ist, die Leistung fordern. § 330 BGB stellt die Vermutung auf, dass im Zweifel ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt. Rz. 120 In den Nachlass fällt die Versicherungssumme, wenn der Bezugsberechtigte die Annahme der Leistung verweigert od...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / IV. Umfang des Vertretungsrechts

Rz. 46 Die Vertretungsbefugnis gem. § 1358 BGB umfasst folgende Angelegenheiten der Gesundheitssorge:mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / C. Auszug aus dem FamFG

Rz. 3 § 343 Örtliche Zuständigkeit (1) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. (3) I...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 139 Schenken Eltern ihrem Kind ein Grundstück, das mit einem Grundpfandrecht belastet ist, bedarf es, wie bereits ausgeführt, keiner Bestellung eines Ergänzungspflegers. Die Belastung des Grundstücks schränkt den rechtlichen Vorteil des Eigentumserwerbs ein, begründet aber noch keinen rechtlichen Nachteil, weil durch diese Belastung dem Kind als solchem keine schuldrecht...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Verhältnis zwischen Staat und Stiftung

Rz. 15 Der Staat hat im Stiftungsrecht weit reichende Befugnisse. Bereits bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts bedarf es der Mitwirkung des Staates. Die Stiftung entsteht nicht allein durch das Stiftungsgeschäft. Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist daneben die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich, ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Unterschiedliche Strukturen der Erbengemeinschaft

Rz. 81 Gelangt man im Rahmen der Bestimmung des Erbstatuts zur Anwendung fremden Rechts, so hat dies auch rechtliche Konsequenzen in Bezug auf die Erbengemeinschaft, da sich die Entstehung und die Struktur der Erbengemeinschaft als solche nur nach dem Erbstatut des Erblassers richten.[193] Das bedeutet, dass sich bei Vorhandensein mehrerer Erben eine Erbengemeinschaft nach d...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 279 Eine Testamentsvollstreckung ist im Recht der GmbH ohne Weiteres zulässig, wobei der Geschäftsanteil Kraft eigenen Rechts unter Ausschluss der Erben durch den Testamentsvollstrecker verwaltet wird. Unter das Verwaltungsrecht fällt auch das Stimmrecht.[358] Probleme können jedoch bestehen, wenn die höchstpersönliche Ausübung der Mitgliedschaftsrechte durch die Satzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / III. Weitere Rechtsschutzmöglichkeit: Rechtshängigkeitsvermerk

Rz. 44 Da eine Bewilligungserklärung nach § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des ergehenden Urteils als abgegeben gilt, kann auch erst dann die Berichtigung im Grundbuch vollzogen werden. Bis der Prozess abgeschlossen ist, kann einige Zeit vergehen. Ein Widerspruch gegen eine Grundbucheintragung nach § 899 BGB oder eine Vormerkung können im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ei...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Nachlassseparation

Rz. 75 Die Wirkungen der mit dem Erbfall eingetretenen Vereinigung des Eigenvermögens des Erben mit dem Nachlass werden wieder beseitigt. Sind durch die Vereinigung Rechte und Verbindlichkeiten erloschen, sei es durch Konfusion (Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit) oder Konsolidation (Vereinigung von Recht und Belastung), so gelten infolge der Insolvenzeröffnung diese ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Volle Rückverweisung

Rz. 64 Unter einer sogenannten vollen Rückverweisung versteht man, dass das Heimatrecht des Erblassers zur Bestimmung des Erbstatuts überhaupt nicht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers abstellt, sondern einzig und allein auf das Recht am letzten Wohnsitz bzw. dem Domizil des Erblassers. Das Heimatrecht des Erblassers muss also die gesamte Erbfolge dem Recht überlassen...mehr

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AGS 12/2023, Keine vorläufi... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Fälligkeit Eine Wertfestsetzung nach § 33 RVG kommt nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift nur in Betracht, wenn die anwaltliche Vergütung bereits fällig ist. Dies war unstreitig nicht der Fall. 2. Keine vorläufige Festsetzung Ohnehin sieht das Verfahren nach § 33 RVG keine vorläufige Wertfestsetzung vor, sondern nur eine endgültige Wertfestsetzung. Da – wie b...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / i) Exkurs: Getroffene Rechtswahl vor dem 17.8.2015

Rz. 29 Um letztwillige Verfügungen von Todes wegen, welche eine Rechtswahl enthalten, jedoch vor Inkrafttreten der EuErbVO errichtet wurden, in ihrer Wirksamkeit zu erhalten, sind in Art. 83 EuErbVO eine Vielzahl von Fallkonstellationen kodifiziert worden, unter welchen die getroffene Rechtswahl auch nach Einführung der EuErbVO wirksam bleibt. Im Wesentlichen muss die Rechts...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Der Erwerb von Todes wegen wird durch die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, und dem Prinzip des Von-Selbst-Erwerbs beherrscht, § 1942 Abs. 1 BGB. Als Ausgleich für den ohne oder sogar gegen den Willen des Erben eintretenden Von-Selbst-Erwerbs erhält der Erbe gem. § 1942 Abs. 1 BGB das Recht, sich von der Erbschaft durch Ausschlagung[264] wieder zu lös...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Persönliche Verhältnisse

Rz. 3 Bei der Personenerfassung wird es zunächst in jedem Fall ratsam sein, einen Familienstammbaum des Mandanten zu erstellen. Der Stammbaum versetzt den Berater in jeder Phase des Mandats in die Lage, einen schnellen Überblick über die am Verfahren Beteiligten zu gewinnen. Außerdem können aus dem Stammbaum heraus sehr schnell die Erb- und Pflichtteilsquoten der Beteiligten...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / d) Wirksamkeit einer Adoption

Rz. 77 Die Wirksamkeit einer Adoption wird gemäß Art. 22 EGBGB bestimmt und somit selbstständig angeknüpft.[163] Das Adoptionsstatut bestimmt also, ob die familienrechtlichen Voraussetzungen infolge einer Adoption bestehen oder nicht[164] sowie deren verwandtschaftsrechtliche Wirkung. Die Frage des Erbrechts von Adoptionsverwandten, also ob das jeweilige Recht dem Adoptierte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2 Betriebsstättengewinn

Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für den wichtigsten Fall der beschr KStPflicht, nämlich für die Ermittlung des inl BetrSt-Ergebnisses (dh insbes auch für die Abgrenzung des BetrSt-Ergebnisses vom Ergebnis anderer BetrSt; zum ständigen Vertreter s Tz 38a) iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen global betrachtet in Anknüpfung an das (frühere) DBA-Recht grds zwei Methoden ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Grundsätzliches

Rz. 53 Zu unterscheiden ist zwischen der Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich und der Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker. Wird eine Person zum Testamentsvollstrecker ernannt, liegt darin zugleich die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Die Anordnung selbst kann nach § 2065 BGB nur durch den Erblasser selbst erfolgen. Lediglich die Person...mehr