Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der Ersatzkassen gemeinsam errichteten Zulassungsausschüsse sind eine Konsequenz des in § 72 Abs. 1 normierten Zusammenwirkens der Ärzte und Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Die gemeinsame Errichtung macht deutlich, dass es sich b...mehr

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Teilungsversteigerung / 2.1 Antragsberechtigte

Antrag Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines entsprechenden Antrags an das Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt. Es besteht kein Anwaltszwang. Kein Titel nötig Der Versteigerungsantrag setzt keinen vollstreckbaren Titel voraus.[1] Denn in diesem Verfahren fehlt es an einem Gläubiger-Schuldner-Verhältnis. Wer nicht Antragsteller ist, ist Antrags...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.4 Hessen

Obwohl die Überschrift des einschlägigen Abschnitts auch das Lichtrecht erwähnt, regelt das Nachbarrechtsgesetz von Hessen nur das Fensterabwehrrecht, nicht dagegen auch das Lichtschutzrecht. Das Fensterabwehrrecht bezieht sich auf Fenster, Türen und sonstige Bauteile eines Gebäudes wie Balkone, Erker, Terrassen oder Wintergärten (§ 11 Abs. 1 NachbG HE). Soll mit derartigen B...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 2.2.2 Kontrollrecht aus besonderem Anlass

Vernachlässigung der Mietsache, Feststellungen durch Sachverständige, Sicherung des Pfandrechts Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder dass er seine Obhutspflicht nicht erfüllt. Praxis-Beispiel Konkrete Anhaltspunkte Hiervon ist auszugehen, wenn wegen eines muffigen Geruchs ein Verdacht auf Sc...mehr

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Teilungsversteigerung / 5.1 Grundsatz

"Pause" im Verfahren Eine einstweilige Einstellung unterbricht das Verfahren für die Dauer von in der Regel höchstens 6 Monaten; alsdann wird das Verfahren auf Antrag fortgesetzt oder aber aufgehoben.[1] Wird die Teilungsversteigerung von mehreren Antragstellern betrieben, betreffen einstweilige Einstellung, Fortsetzung und Aufhebung immer nur das jeweilige "Einzelverfahren" ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 2.4 Ausgleichsanspruch

Gegenleistung Andererseits hat der Grundstückseigentümer gemäß § 134 Abs. 3 Satz 1 TKG n. F. (= § 76 Abs. 2 Satz 1 TKG a. F.) grundsätzlich einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich in Geld. Denn den Grundstückseigentümern wird ihr Recht beschnitten, mit ihrem Grund und Boden nach Belieben zu verfahren und eine Fremdnutzung zu untersagen oder sich marktgerecht vergüten zu las...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.6 Nordrhein-Westfalen

Im Nachbarrechtsgesetz von Nordrhein-Westfalen ist sowohl das Fensterabwehr- als auch das Lichtschutzrecht geregelt. § 4 Abs. 1 NachbG NRW regelt das Fensterabwehrrecht. Fenster sind hierbei Lichtöffnungen jeder Art, wobei die Lichtdurchlässigkeit entscheidend ist. Deshalb sind auch durch Glasbausteine geschlossene Maueröffnungen Fenster.[1] Nur wenn Glasbausteine und ähnlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.19.4 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Mieten als Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzverwalter zu zahlen. Hat der Insolvenzverwalter gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO die Enthaftung der Wohnung erklärt, ist allein der Mieter Schuldner der Miete. Wenn kündigungsrelevante Rückstände aufgelaufen sind, kann der Vermieter das Mietverhältnis jedoch in beiden Fällen außerord...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.7 Hundegebell

Hundegebell ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn. Einerseits wird das gelegentliche Anschlagen eines Hundes im Haus oder Garten von der Rechtsprechung noch als gemeinverträglich und von der Nachbarschaft als hinnehmbar angesehen, weil Hundehaltung grundsätzlich mit Geräuschen verbunden ist und ein gewisses Maß an Geräuschen jedermann aufgrund des nachbarlichen Geme...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 3.9 Der Schlichtungsvorschlag oder "Schlichterspruch"

Der Schlichtungsvorschlag stellt wie bei einem gerichtlichen Urteil den Sachverhalt dar und kommt sodann zur rechtlichen Bewertung, wobei allerdings nicht zwingend eine strenge Unterteilung erforderlich ist.[1] Der Schlichter unterbreitet den Verfahrensbeteiligten einen Vorschlag, mit dem die Probleme gelöst werden können. Der Vorschlag soll am geltenden Recht ausgerichtet s...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.1 Welche Einwirkungen meint das Gesetz?

§ 906 BGB betrifft Einwirkungen aus der Nachbarschaft durch von außen kommende aktive Einflüsse, sog. Imponderabilien. Die Einwirkungen aus der Nachbarschaft müssen dabei von einem anderen Grundstück kommen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einwirkungen von einer Mietwohnung in eine andere oder im Fall von Wohnungseigentum vom Gemeinschaftseigentum auf ein Sondereigentum "z...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.4 Erlöschen

Lastenfreiheit Die öffentliche Last erlischt (automatisch), wenn der Abgabeanspruch erfüllt wird (insbesondere durch Zahlung oder Aufrechnung) oder infolge Verjährung oder Erlasses erlischt. Insoweit gilt öffentliches Recht. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zum Zivilrecht: Die Frage der Verjährung ist im Verfahren von Amts wegen zu prüfen, die Verjährung muss also ni...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 8.2.4 Gegenleistungen

Wechselseitigkeit Die Parteien können auch eine Gegenleistung vereinbaren und dadurch ein Zug-um-Zug-Verhältnis herbeiführen oder die Gegenleistung zur Bedingung der Reallast ausgestalten. Die Verpflichtung zur Gegenleistung wird damit zwar nicht zum Inhalt der Reallast. Eine dingliche Wirkung kann jedoch dadurch erzielt werden, dass die Reallast selbst oder das Recht auf ein...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 4.3 Vereinbarung eines Kündigungsausschlusses

Die Parteien können das Recht zur ordentlichen befristeten Kündigung für die Dauer von maximal 4 Jahren ausschließen. Ein solcher Kündigungsausschluss kann sowohl durch Individualvertrag als auch durch Formularklausel vereinbart werden. 4.3.1 Vereinbarung durch Individualvertrag Ein individualvertraglich vereinbarter Kündigungsausschluss ist auch dann wirksam, wenn lediglich d...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1 Was kann man tun, wenn es Ärger gibt?

Wenn ein Gespräch mit dem Tierhalter zu keiner einvernehmlichen Lösung führt, haben Sie die Wahl zwischen dem öffentlichen und dem privaten (Zivil-)Recht, um sich gegenüber Belästigungen durch die nachbarliche Tierhaltung zur Wehr zu setzen. 1.1 Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz 1.1.1 Normale Haustiere (Hunde, Katzen oder Ziervögel) Im Bereich des öffentlich-rechtlichen N...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung (Miete) / 2.4 Vertraglicher Erlaubnisvorbehalt

In einem Formularvertrag kann vereinbart werden, dass die Tierhaltung der Erlaubnis des Vermieters bedarf. Eine solche Klausel findet sich in zahlreichen Formularmietverträgen. Gegen die Wirksamkeit einer solchen Klausel bestehen keine Bedenken. Allerdings sind 3 Besonderheiten zu beachten: Erlaubnisfreie Haltung von Kleintieren Zum einen muss sich aus der Klausel ergeben, das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 4 Entschädigungsansprüche

Scheiden Schadensersatzansprüche aus, können Ansprüche wegen enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriffs in Betracht kommen. Sie gewähren allerdings lediglich eine Entschädigung, die in der Regel geringer als Schadensersatz ausfällt. Enteignender Eingriff Der enteignende Eingriff betrifft rechtmäßige administrative Maßnahmen, die bei dem oder den Betroffenen (ungewollt) un...mehr

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Sozialklausel / Zusammenfassung

Begriff Eine Sozialklausel beinhaltet das Recht des Wohnraummieters, der ordentlichen Kündigung des Vertrags zu widersprechen und die Fortsetzung zu verlangen, wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Hausstands eine Härte bedeuten würde, die auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen d...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 1 Was bedeutet "Reallast"?

Begriff Durch eine Reallast wird das Grundstück in der Weise belastet, dass der Eigentümer an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten hat (§ 1105 Abs. 1 BGB). Im Zusammenhang mit der Reallast ist zu unterscheiden zwischen dem Stammrecht, dem dinglichen Recht auf die Einzelleistungen, dem persönlichen Anspruch auf die Einzelleistungen und der ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91a Aufsich... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 8 Da der Gemeinsame Bundesausschuss durch die aufsichtsrechtliche Verpflichtung zur Beseitigung seiner Maßnahme in seinem Recht auf Selbstverwaltung verletzt wird, kann er gerichtlichen Rechtsschutz in Form einer Anfechtungsklage suchen.mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.5 Negatives Anfangsvermögen

Berücksichtigung der Schulden Nach § 1374 Abs. 1 BGB a. F. durften vom Anfangsvermögen Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden. Das Anfangsvermögen konnte also nie geringer als Null sein. Jede Mehrung des Anfangsvermögens mindert den Zugewinn. Folglich bedeutete dieses Schuldenprivileg eine rechnerische Verkürzung des Zugewinns um die während der Ehe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 10.1 Amtsvormerkung

Wird vor Erledigung eines Eintragungsantrags eine andere Eintragung beantragt, die dasselbe Recht betrifft, ist von Amts wegen eine Vormerkung einzutragen (siehe Abschn. 6.9).mehr

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Wertsicherungsklauseln im M... / 2.5 Unwirksamkeit der Klausel

Das nach früherem Recht vorgesehene Genehmigungsverfahren ist ersatzlos entfallen. Die Parteien können also keine Genehmigung mehr beim Bundesamt für Wirtschaft beantragen. Vielmehr gilt § 8 PrKG: "Die Unwirksamkeit der Preisklausel tritt zum Zeitpunkt des rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen dieses Gesetz ein, soweit nicht eine frühere Unwirksamkeit vereinbart ist. ...mehr

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Aufrechnung im Mietrecht / 3.2.1 Einschränkung der Aufrechnung

Die Einschränkung der Aufrechnung ist nach § 309 Nr. 3 BGB möglich, jedoch muss die Reichweite der Beschränkung aus der Klausel ersichtlich sein. Unproblematisch ist es, wenn die Klausel die in § 309 Nr. 3 BGB enthaltenen Begriffe verwendet. Eine Forderung ist unbestritten i. S. v. § 309 Nr. 3 BGB, wenn die Tatsachen unstreitig sind, aus denen sich die Forderung ergibt. Im Pr...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 1 Einführung

Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalschutzgesetze der alten Bundesländer liegt in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, und zwar in der Zeit von 1972 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg) bis 1980 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen). Die Denkmalschutzgesetze der neuen Bundesländer sind zwar erst nach 1990 erlassen...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5 Die Grenzen des Eigentums an Grundstücken

Das Recht des Eigentümers, mit seinem Grundstück "nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen" (§ 903 BGB), besteht nicht schrankenlos, sondern ist vielfältigen Beschränkungen unterworfen (vgl. auch oben Kap. 1), von denen vor allem die Folgenden eine vertiefte Erwähnung verdienen. 5.1 Bürgerlich-rechtliche Beschränkungen 5.1.1 Fehlendes Ausschlie...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.1 Vermieter

Kündigungsberechtigt ist immer der Vermieter als eine der beiden Vertragsparteien. Nicht am Mietvertrag beteiligte Personen können das Mietverhältnis nicht kündigen. Insbesondere kann das Recht zur Kündigung nicht abgetreten werden. 1.1.1 Untervermieter Handelt es sich beim Vermieter nicht um den Eigentümer des Objekts, sondern ebenfalls um einen Mieter, der die vom Eigentümer...mehr

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Tierhaltung (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Die Haltung von Kleintieren zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Hierzu ist der Mieter grundsätzlich berechtigt; eine besondere Erlaubnis des Vermieters ist nicht erforderlich. Das Recht zur Haltung sonstiger Tiere, insbesondere von Hunden und Katzen, ist dagegen erlaubnisbedürftig, eine gesetzliche Regelung diesbezüglich gibt es nicht. Es kommt also in ...mehr

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Aufrechnung im Mietrecht / 3 Aufrechnungsausschluss/Aufrechnungsbeschränkung

Das Recht zur Aufrechnung kann vertraglich ausgeschlossen werden. Hierfür gelten folgende Grundsätze: 3.1 Individualverträge Bei einem individualvertraglich vereinbarten Aufrechnungsausschluss sind insoweit keine Besonderheiten zu beachten. Eine Vereinbarung mit dem Inhalt "Der Mieter kann gegen die Miete weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen" ist wirk...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.18 Hausverbot, Verstoß gegen

Grundsatz: Der Mieter bestimmt, wer ihn besuchen darf Mit Übergabe der Mietsache erhält der Mieter den unmittelbaren Besitz an den Mieträumen und ist, solange das Mietverhältnis besteht, berechtigt, jeden Dritten vom Betreten der Mieträume abzuhalten. Der Mieter bestimmt demnach eigenverantwortlich, wem er Zutritt zu seinen Mieträumen gestattet. Auch gegenüber dem Vermieter i...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4.1 Zur Wesentlichkeit von Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung

Beeinträchtigungen als solche, die aus der nachbarlichen Tierhaltung resultieren, sind nicht schon deshalb abwehrbar, weil sie mit der Nase oder dem Ohr sinnlich wahrnehmbar sind. Sie sind es vielmehr erst dann, wenn sie wesentlich im Sinn des § 906 BGB sind. Die Frage nach der Wesentlichkeit ist einerseits eine ganz entscheidende Fragestellung, weil nicht jede "vermeintliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 5.1 Vermieter

Kündigungsberechtigt ist immer der Vermieter als eine der beiden Vertragsparteien. Nicht am Mietvertrag beteiligte Personen können das Mietverhältnis nicht kündigen. Insbesondere kann das Recht zur Kündigung nicht abgetreten werden. 5.1.1 Untervermieter Handelt es sich beim Vermieter nicht um den Eigentümer des Objekts, sondern ebenfalls um einen Mieter, der die vom Eigentümer...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 1 Einführung

Fenster, aber auch Balkone oder Terrassen, sind seit jeher Anlagen, deren Vorhandensein an oder nahe der Grundstücksgrenze belästigend wirken können, weil sie einen Einblick in das Nachbargrundstück ermöglichen. Andererseits gehört zum Grundstückseigentum (§ 903 BGB) aber auch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Fenster und andere Bauteile zum Nachbargrundstück hin h...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 8.3.2 Kenntnis nach Schluss der mündlichen Verhandlung

Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf der Vermieter erst "nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung" seines Räumungsprozesses vom Besitz des Dritten Kenntnis erhalten, um den Räumungstitel gegen den Dritten im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Der Gesetzgeber hatte dabei den "klassischen" Fall vor Augen, dass der Vermieter ein Räumungsurteil gegen seinen Mieter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 9 Grundbesitz für Zwecke eines Krankenhauses (Nr. 6)

Rz. 53 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG für Grundbesitz, der für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, hängt sowohl von objektiven als auch von subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 6 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv – für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, und das Krankenhaus in dem KJ, das dem...mehr

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Kabelfernsehen im Mietrecht / 5 Zustimmungspflicht des Vermieters

Kann der Mieter in eigener Regie und auf eigene Kosten seine Mietwohnung an das Kabel anschließen? Muss der Vermieter die Herstellung des Anschlusses dulden und dem Mieter die Erlaubnis erteilen? Hinweis Anspruch aus Treu und Glauben Soweit nicht ausdrückliche vertragliche Vereinbarungen bestehen, kann der Mieter ein entsprechendes Verlangen nur auf den Grundsatz von Treu und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 8 Grundbesitz für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung (Nr. 5)

Rz. 44 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 GrStG hängt sowohl von subjektiven als auch von objektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 5 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv - für Zwecke der Wissenschaft (Rz. 45), des Unterrichts (Rz. 46) oder der Erziehung (Rz. 47) benutzt wird und durch die Landesregierung oder die von ihr ...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 1.2 Antrag erforderlich

Es muss sich um eine Streitigkeit über Rechte oder Pflichten aus einem Verbrauchervertrag i. S. v. § 310 Abs. 3 BGB oder über das Bestehen eines derartigen Vertrags handeln.[1] Das schließt auch ein, dass Klagen auf Feststellung von Rechten oder Pflichten zulässig sind, ebenso wie die Klärung von Streitigkeiten über die Verletzung vorvertraglicher Rechte oder Pflichten. Prax...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung gesenkt werden.[1] Die in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG gen...mehr

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Teilungsversteigerung / 6.1 Geringstes Gebot

Deckungs- und Übernahmegrundsatz Auch bei der Teilungsversteigerung gilt der Deckungs- und Übernahmegrundsatz. So sind nach § 182 Abs. 1 ZVG bei der Feststellung des geringsten Gebots die den Anteil des Antragstellers belastenden oder mit belastenden Rechte an dem Grundstück sowie alle Rechte zu berücksichtigen, die einem dieser Rechte vorgehen oder gleichstehen. Bestehen blei...mehr

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Teilungsversteigerung / 1.2 Anwendungsbereich

Arten der Gemeinschaft Die Gemeinschaft, deren Aufhebung begehrt wird, kann eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gemeinschaft zur gesamten Hand sein. Eine Bruchteilsgemeinschaft [1] liegt vor, wenn etwa ein Grundstück mehreren Personen zu bestimmten Teilen gehört (z. B. Eheleuten zu je 1/2). Miteigentümer Das Miteigentum kann nicht nur zu gleichen, sondern auch zu ungleichen Ant...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.4 Auswirkungen des Risikobegrenzungsgesetzes

Schutz für Hauseigentümer Das am 19.8.2008 in Kraft getretene sog. Risikobegrenzungsgesetz [1] regelt u. a. den verbesserten Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen "Kreditverkäufen" und hat auch Bedeutung für das Recht der Sicherungsgrundschuld. [2] Zu beachten ist insbesondere: Neuerungen Der gutgläubige einredefreie Erwerb von Sicherungsgrundschulden ist weitgehend ausgesc...mehr

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Stimmverbot und Willensbildung in der GbR bei "Richten in eigener Sache"

Zusammenfassung Auch im Personengesellschaftsrecht gilt der Grundsatz, dass niemand "Richter in eigener Sache" sein darf. Ein Gesellschafter ist danach vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn der Beschluss darauf abzielt, sein Verhalten zu missbilligen. Überblick Die Frage, in welchen Fällen Gesellschafter aufgrund von Interessenkollisionen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, ist ...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 3.6 Baulast und Grunddienstbarkeit

Zwei Paar Schuhe Wenn der Baulastübernehmer und der begünstigte Nachbar keine Vereinbarung getroffen haben, steht dem Begünstigten allein aufgrund der Baulast nicht ohne Weiteres ein Besitz- bzw. Nutzungsrecht bezüglich des belasteten Grundstücks zu.[1] Aus dem Bestehen einer Baulast kann nicht ein Anspruch auf Bestellung einer inhaltlich entsprechenden Grunddienstbarkeit herg...mehr

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Versorgungssperre im Mietve... / 3.1 Die Befugnisse der Gemeinschaft gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer bei Verzug mit der Wohngeldzahlung

Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Gemeinschaft die Versorgung einer Eigentumswohnung mit Wärme einstellen, wenn der Wohnungs(= Sonder)eigentümer keine Wohngeldzahlungen leistet. Das Zurückbehaltungsrecht ergibt sich in einem solchen Fall aus § 273 BGB. Der danach erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang besteht aus dem Recht des Säumigen auf Bezug von Wärme und dess...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohngemeinschaft / 1 Vertrag mit allen Mitgliedern der Gemeinschaft

Bei dem in der Praxis wohl häufigsten Modell sind alle Mitglieder der Wohngemeinschaft Partei des Mietvertrags. Beim Abschluss des Mietvertrags ist die Mitwirkung aller Mitglieder der Gemeinschaft erforderlich. Soll ein einzelnes Mitglied der Gemeinschaft zur Vertretung der übrigen befugt sein, so muss dies vereinbart werden. Hinsichtlich der Pflichten aus dem Mietvertrag sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.12 Grundbucheinsicht und Grundbuchabschriften

Wer ist zur Einsicht berechtigt? Das Recht auf Grundbucheinsicht nach § 12 GBO (formelle Publizität) ist sozusagen die Kehrseite für die Gutglaubenswirkung des Grundbuchs gem. §§ 892, 893 BGB (materielle Publizität). Letztere fordert eine weitgehende Öffnung des Grundbuchs für alle am Rechtsverkehr Teilnehmenden. Dennoch ist das Grundbuch kein öffentliches Register. Einsicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.1 Verfassungsrechtliche Zumutbarkeit der denkmalrechtlichen Beschränkungen

Die Unterschutzstellung eines Bauwerks als Einzelbaudenkmal hat weit reichende Konsequenzen für den Eigentümer. Oftmals werden die negativen wirtschaftlichen Folgen durch Steuervorteile oder durch öffentliche Zuschüsse, auf die ohnedies kein Rechtsanspruch besteht, auch nicht einigermaßen ausgeglichen. Auch angesichts der öffentlichen Mittelknappheit stellt sich heute mehr d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Eingetragen... / 1.1 Bisherige Regelungen

Angleichung an die Ehe Seit 2001 regelt das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [1] die Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Deren Rechtsstellung wurde mit Wirkung ab 1.1.2005 derjenigen von Ehegatten nahezu angeglichen durch das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts".[2] Eine weitere Angleichung erfolgte durch die Erbschaftsteuerrefor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit Wirkung zum 1.1.2004 sind der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss für Fragen der Psychotherapie (§ 91 Abs. 2a a. F.), der Ausschuss Krankenhaus (§ 137c Abs. 2 a.F.) und der als Arbeitsgemeinschaft gebildete Koordinierungsausschuss (§ 137e a. F.) durch den Ge...mehr