Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.3 Erläuterung des Koordinationsplanes

Rn 6 Die Erläuterung des Koordinationsplanes hat der Verfahrenskoordinator in den Berichtsterminen bzw. einer gesonderten Gläubigerversammlung sämtlicher gruppenangehöriger Schuldner vorzunehmen (§ 269i Abs. 1 Satz 1; vgl. zur Erläuterung im Einzelnen unter § 269i Rn. 6 f.). Rn 7 Damit einher geht das Recht auf Zutritt zu sämtlichen Gläubigerversammlungen konzernangehöriger U...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Ansässigkeit in mehreren Steuerhoheitsgebieten

"... b) einer oder mehrere der an der Gestaltung Beteiligten sind gleichzeitig in mehreren Steuerhoheitsgebieten ansässig; ..." Rz. 42 [Autor/Stand] Innerstaatliches Recht ausschlaggebend. Ferner kann sich ein grenzüberschreitender Bezug aus einer sog. Doppel- oder Mehrfachansässigkeit ergeben, d.h., ein oder mehrere an der Gestaltung Beteiligte müssen gleichzeitig in mehrere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ai) ABC der nicht steuerbaren Bezüge

Rn. 61 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sofern nicht anders beim jeweiligen Stichwort vermerkt, gehören ua zu den nicht steuerbaren oder auch steuerfreien (im ESt-Recht ist diese Unterscheidung im Gegensatz zum USt-Recht bedeutungslos), da keiner Einkunftsart unterfallenden Bezügen: Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Abs 3 5. VermBG (H 2 EStH 2020) Ausgleichsflächenentschädigung Entsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beschränkt Steuerpflichtige

Rn. 312 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für beschränkt StPfl gelten in Bezug auf die Sonderausgaben Besonderheiten (§ 50 Abs 1 S 4–6 EStG): § 10 Abs 1, 1a Nr 1,3, 4, Abs 2–6, § 10a EStG sind grds nicht anwendbar (§ 50 Abs 1 S 4EStG), Sonderregelungen aber für ArbN nach § 50 Abs 1 S 5EStG. § 10b EStG ist idR anwendbar (Umkehrschluss aus § 50 Abs 1 S 4EStG). § 10c EStG ist idR nicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.3 Nachweis in Form eines Hinweises auf den TVöD/TV-L, Betriebs-/Dienstvereinbarung

Bestimmte Arbeitsbedingungen können nachgewiesen werden durch einen Hinweis auf einen Tarifvertrag, eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, Arbeitsvertragsrichtlinien paritätisch besetzter Kommissionen für kirchliche Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Dauer der Probezeit Vergütung, Vergütungsbestandteile, Fälligkeit und Art der Auszahlung vereinbarte Ruhepausen und R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zusätzliche Voraussetzungen für den Fall, dass Zuwendungsempfänger iSv § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG ihre Zwecke nur im Ausland verwirklichen (§ 10b Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Regelung betrifft diejenigen Zuwendungsempfänger iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG, die ihre steuerbegünstigten Zwecke nur im Ausland verwirklichen. Zuwendungen an derartige ausländische öffentlich-rechtliche Empfänger sind nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 6 EStG begünstig. Wegen der Bedenken in Bezug auf die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 22 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach der – auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH v 14.07.2004, I R 94/02, BStBl II 2005, 721 – ergangenen "Stauffer"-Entscheidung des EuGH v 14.09.2006, C-386/04, BFH/NV 2007 Beilage 1, 55 zur Besteuerung gemeinnütziger Auslandsstiftungen ist es mit dem Europarecht unvereinbar, dass nach § 5 Abs 2 Nr 2 KStG iVm § 2 Nr 1 KStG ausländisch...mehr

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zfs 08/2022, Kein Widerspru... / 2 Aus den Gründen:

[14] III. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision im Sinne von § 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, und das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a Satz 1 ZPO). … [15] 1. Entgegen der Auffassung des BG ist die Zulassung der Revision … , nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO geboten (wird ausgeführt) … [18] 2. Die Rev...mehr

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AGS 08/2022, Zurückzahlung ... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Gerichtliche Aufsicht auch bei der Vergütung des Insolvenzverwalters Das Vergütungsrecht ist ebenfalls Teil der gerichtlichen Aufsichtspflicht über den Verwalter. Bei der Vergütung des Sachwalters, des Treuhänders und des (Sonder-)Insolvenzverwalters ist als Ausfluss der gerichtlichen Aufsicht eine individuelle angemessene Festsetzung der Vergütung vorzunehmen, um so der G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift beinhaltet Einschränkungen des in § 11 niedergelegten Grundsatzes, wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen jeder juristischen Person eröffnet werden kann, unabhängig davon, ob es sich um eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts handelt. § 12 ordnet die Unzulässigkeit des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bundesr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Insolvenzunfähigkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen

Rn 4 Keine ausdrückliche Regelung enthält § 12 zur Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens über kirchliches Vermögen. Dies wurde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als nicht erforderlich erachtet.[6] Unmittelbar aus verfassungsrechtlichen Gründen sind demnach auch die Kirchen insolvenzunfähig, soweit sie in der Form juristischer Personen des ö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Seit 01.01.2002 müssen auch Vereine/Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts die Bauabzugsteuer beachten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die genannten Einrichtungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts Kleinunternehmer sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben (Versteuerung nach allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes). D...mehr

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zfs 08/2022, Zur Ersatzfähi... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Diese Erwägungen halten revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. [6] 1. Das Berufungsgericht hat bereits übersehen, dass über die Klage nicht in der Sache entschieden werden kann, weil sie auf der Grundlage des bisherigen Sachvortrags – was vom erkennenden Senat von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.2021 – VIII ZR 52/20, NJW-RR 2021, 1400 Rn 22; v. ...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / III. Lektüre der Terminbestimmung

Studieren Sie die Terminsbestimmung. § 37 ZVG Nrn. 4 und 5 ZVG haben, worauf nicht nachdrücklich genug hingewiesen werden kann, die Funktion eines Aufgebots.[127] Wer nicht anmeldet oder Einstellungsanträge stellt, verliert im Zweifel sein Recht oder zumindest den Rang. Durch den Zuschlag können auch Rechte Dritter verlorengehen, so im Horrorfall BGHZ 199, 31 = NJW 2014, 636...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Entscheidung des Gerichts und Rechtsmittel

Rn 11 Das Koordinationsgericht hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Verfahrenskoordinators durch Beschluss festzusetzen (§ 64 Abs. 1). Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 64 Abs. 2 Satz 1) und in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 2 Satz 1 dem Gruppen-Gläubigerausschuss sowie den jeweiligen Schuldnern, Insolvenzverwaltern und Gläubigerauss...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / 2. Anmeldung von Nutzungsrechten oder Untermietverhältnissen

Das hat großes Störpotential. Die Anmeldung von objektbezogenen Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, siehe § 37 Nr. 4 ZVG, ist möglich bis zum Beginn der Bietzeit. Gern zieht, wer Interessenten verschrecken will, derartige Anmeldungen erst im Termin aus dem Hut.[40] Zwar ist das Recht glaubhaft zu machen, §§ 9 Abs. 2 ZVG, 294 ZPO, doch sind die – zumeist fa...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / II. Auswirkungen des Todes des Klägers

1. Auf den Hauptsacheprozess a) Keine Vertretung durch Prozessbevollmächtigten Ist die Partei während des Rechtsstreits verstorben und nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, wird das Hauptsacheverfahren gem. § 239 ZPO unterbrochen. Dies hat auch Auswirkungen auf ein eventuell nachfolgendes Kostenfestsetzungsverfahren, da dieses Verfahren dem Hauptsacheprozess ang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Merkt, Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im ESt-Recht, DStR 2013, 2312.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Stein, Zur Einkunftserzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung vor Selbstnutzung, DStZ 2000, 626; Horlemann, Auswirkungen des StEntlG 1999/2000/2002 und des StBereinG 1999 auf fremdfinanzierte Renten?, FR 2000, 1314; Lüdicke/Pannen, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerrisiko bei gewerblichen Fondsgesellschaften, DStR 2000, 2109; Honisch, Zu den Inflationstendenzen bei...mehr

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zfs 08/2022, Versicherungsf... / 3 Aus den Gründen des Hinweisbeschlusses des OLG München:

Das Erstgericht hat insbesondere im Rahmen einer umfassenden und zutreffenden Auslegung des Versicherungsvertrags herausgearbeitet, dass die Vereinbarung im Versicherungsvertrag eindeutig die Einstandspflicht der Beklagten für Sachschäden auf Fälle beschränkt, in denen es zugleich zu einem Mietausfall unter den weiteren Bedingungen des § 2 Nr. 1 der Versicherungsbedingungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allgemein zu § 2 EStG (ab 2000):

Marx, Der Verlustabzug im Erbfall und die "Rspr der ruhigen Hand", DB 2001, 2364; Beiser, die Gleichheit in der Pensionsbesteuerung, DB 2002, 703; Fischer, Gleichheitsgerechte Besteuerung von Pensionen und Renten, NWB F 3, 11 985; Höreth/Schiegl/Zipfel, Was wird aus der Rentenbesteuerung?, BB 2002, 1565; Stein, Praxisfragen zur Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von ...mehr

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zfs 08/2022, Begutachtung v... / Sachverhalt

[1] I. Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. [2] Am 18.5.2015 kam es im B. zu einem Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Fahrer eines Pkw Citroen und der Beklagte Ziff. 1 als Fahrer und Halter eines Pkw Skoda beteiligt waren. Die Beklagte Ziff. 2 ist die für das Fahrzeug des Beklagten Ziff. 1 zuständige Haftpfl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Ansässigkeit in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten

"... a) nicht alle an der Gestaltung Beteiligten sind im selben Steuerhoheitsgebiet ansässig; ..." Rz. 39 [Autor/Stand] Unbeschränkte Steuerpflicht ausschlaggebend. Der grenzüberschreitende Bezug kann sich daraus ergeben, dass die an der Steuergestaltung Beteiligten in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten ansässig sind.[2] Eine steuerliche Ansässigkeit ergibt sich nach inn...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Juristische Personen unter Landesaufsicht (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 8 Insolvenzunfähig sind weiter juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie unter Landesaufsicht stehen und das Landesrecht die Insolvenzunfähigkeit ausdrücklich bestimmt. Rn 9 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die eigene Rechtsfähigkeit besitzen. Soweit die juristischen Personen des öffentlichen Rechts u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 16 Aden, Insolvenzverfahren über Fiskalvermögen eines Staates, ZRP 2010, 191; Ehinger, Die Unternehmensqualität der juristischen Person des öffentlichen Rechts, DZWIR 2000, 322; Engelsing, Zahlungsunfähigkeit von Kommunen und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht, 1999; Fink, Durchsetzung von Ansprüch...mehr

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zfs 08/2022, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

[15] Zu Recht hat das BG angenommen, dass die Feststellungsklage zulässig und insbesondere das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse des Kl. gegeben ist. Die Zulässigkeit der Feststellungsklage scheitert entgegen der Ansicht der Revision nicht am Vorrang der Leistungsklage. [16] 1. Ist dem Kl. eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft si...mehr

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ZErb 08/2022, Erteilung ein... / 1 Gründe

I. Am 16.9.2020 hat der Rechtspfleger des Nachlassgerichts einen durch am 18.8.2021 erlassenen Beschluss berichtigten gemeinschaftlichen Erbschein nach dem am xx.xx.2020 verstorbenen A B (im Folgenden: Erblasser) nach gesetzlicher Erbfolge erlassen (Bl. 31a f. d. A.). Danach sind Erben des Erblassers die Beteiligten zu 1) bis 4) und die mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 81 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1 S 2 EStG schränkt den Kreis der Empfänger einer als Sonderausgabe abziehbaren Zuwendung wie folgt ein:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 5. Bindungswirkung durch Beschluss der Gläubigerversammlung

Rn 10 Die Gläubigerversammlung entscheidet durch Beschluss mit der nach § 76 Abs. 2 erforderlichen Summenmehrheit (vgl. im Einzelnen zur Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung § 76 Rn. 7 ff.). § 244, der für die Abstimmung über einen Insolvenzplan eine Kombination aus Kopf- und Summenmehrheit vorsieht, findet mangels Verweisung auf den Koordinationsplan keine Anwend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / b) Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 53 [Autor/Stand] Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Die Regelungen der §§ 138d ff. AO stellen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben dar. So enthält die Amtshilferichtlinie zwingende Vorgaben für den deutschen Gesetzgeber. Insoweit sind die innerstaatlichen Regelungen daher einer Überprüfung durch das BVerfG entzogen.[2] So ist das für die Überprüfung der Mitteilung...mehr

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AGS 08/2022, Kostenerstattu... / II. Notwendigkeit der Auslagen

Das LG Wuppertal reiht sich mit seiner Entscheidung in den Chor der Stimmen ein, die in diesen Fällen eine Auslagenerstattung ablehnen. Als "notwendig" sind nach Auffassung des LG nur die Auslagen anzusehen, die aufgrund eines berechtigten Schutzinteresses aufgewendet worden seien. Die Gebühren und Auslagen, deren Festsetzung die Verteidigung beantragt habe, seien jedoch — s...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 1 Einführung

Bereits am 31.7.2019 trat die "Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union" in Kraft. Ziel der Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152/EU ist die Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Norm bietet eine weitere Möglichkeit zur Überwachung der Geschäfte des Schuldners. Indem der Schuldner gemäß § 259 Abs. 1 Satz 2 mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens das Recht zurückerhält, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen, hat er die Möglichkeit, die Planerfüllung durch risikoreiche Rechtsgeschäfte zu gefährden. Die Vorschrift des § 263 eröffnet den Insolv...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 32 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zahlungen des Sponsors sind grundsätzlich Entgelte für steuerpflichtige Leistungen, die die steuerbegünstigte Einrichtung/der Verein gegenüber dem Sponsor erbringt (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Die Finanzverwaltung nimmt die folgende Unterscheidung vor: Liegen konkrete Werbeleistungen (z. B. Banden- oder Trikotwerbung, Anzeigenwerbung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begrifflichkeiten

Rn. 350 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das ESt-Recht unterscheidet zwischen: der tariflichen Steuer (§ 2 Abs 5 S 1 EStG). Sie bezeichnet den Teilbetrag der Bemessungsgrundlage, der sich bei Anwendung des Steuertarifs auf die Bemessungsgrundlage ergibt (§ 32a Abs 1, 5 EStG). der festzusetzenden Steuer (§ 2 Abs 6 S 1 EStG). Das JStG 1996 (v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) hatte den B...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.6 Nachweis bei Auslandstätigkeit

Die Informationspflicht des Arbeitgebers bei einer mehr als vierwöchigen ununterbrochenen Auslandstätigkeit ist in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 NachwG in der Fassung ab 1.8.2022 sprachlich neu gefasst wie folgt: § 2 NachwG: (2) Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung länger als 4 aufeinanderfolgende Wochen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so hat der Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2022, Pflichtverletz... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Regressansprüche für die Inanspruchnahme der Kl. als Versicherung zur Regulierung eines Kfz-Schadenfalls aus übergegangenem Recht. Die Kl. ist Kaskoversicherer. Bei ihr war ein Oldtimer der Marke … diebstahlversichert. Die Bekl. betrieb eine Werkstatt zur Reparatur und Restauration von Kraftfahrzeugen. Bei den eingelieferten Fahrzeugen handelte es ...mehr

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AGS 08/2022, Förster, Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

Von Dr. Lutz Förster und Denis C.H. Fast. 2. Aufl., 2022. Zerb Verlag, Bonn. XXI, 300 S., 49,00 EUR Mit dem KostRÄG 2021 legen die Autoren die 2. Aufl. der “Anwaltlichen Vergütung in Erbsachen” vor. Die Darstellung des Werkes beginnt mit der Annahme des erbrechtlichen Mandats. Die Verfasser weisen zu Recht darauf hin, dass man hier bereits an die spätere Vergütung denken muss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Steuerbemessungsgrundlage – Allgemeines

Rn. 322 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 5 EStG führt den Begriff des zu versteuernden Einkommens (zvE) ein. Dabei ist zu unterscheiden: der Begriff des zvE für das ESt-Recht (§ 2 Abs 5 S 1 EStG) der Begriff des zvE für andere Gesetze (§ 2 Abs 5 S 2 EStG) § 2 Abs 5 S 1 EStG wurde zuletzt durch Art 9 Nr 3b HBeglG 2004 (v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076) neu gefasst, bedingt durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich

Von Walter Kogel. NJW-Praxis, Band 76. 7. Aufl., 2022, Verlag C.H. Beck, München. XXXIV, 573 S., 754,00 EUR Der Großmeister des Zugewinnausgleichs, Walter Kogel, legt nunmehr die 7. Aufl. seines Werkes zu den Strategien beim Zugewinnausgleich vor. Der Autor kennt sich wie kaum ein anderer im Güterrecht, insbesondere im Recht des Zugewinnausgleichs aus. Aus seiner langjährigen...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 4 Fazit

Zusammengefasst ist festzustellen, dass bei Arbeitgebern konkreter Handlungsbedarf besteht. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen tritt mit Wirkung zum 1.8.2022 in Kraft. Einrichtungen und Unternehmen sehen sich neuen Herausforderung bei der Arbeitsvertragsgestaltung sowie der Vermeidung von Bußgeldern ausgesetzt. Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2022, Aufforderung z... / 1 Aus den Gründen:

"… II. [11] Die Revision des Kl. ist unbegründet. Zwar verletzt das angegriffene Berufungsurteil Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), doch stellt sich die Entscheidung selbst aus anderen Gründen als richtig dar (§ 144 Abs. 4 VwGO). [12] Der Bekl. durfte gemäß § 11 Abs. 8 S. 1 FeV annehmen, dass dem Kl. die Fahreignung fehlt (1. und 2.). Die Begründung der Aufforderung an den...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.4 Umgang mit am 1.8.2022 bereits bestehenden Arbeitsverträgen

Anpassungsbedarf ergibt sich für bestehende Arbeitsverträge, wenn am 1.8.2022 bereits im Arbeitsverhältnis stehende Beschäftigte den Arbeitgeber zur Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen auffordern (§ 5 NachwG n. F.). In diesem Fall sind die Angaben nach § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 NachwG n. F. vom Arbeitgeber spätestens am siebten Tag nach der Aufforderung in Schri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / IV. Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 83 [Autor/Stand] Unterschiedliche Umsetzung. Die der innerstaatlichen Umsetzung zugrunde liegende EU-Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU) gilt gleichermaßen für alle EU-Mitgliedstaaten. Dementsprechend sind diese ebenfalls zu einer Umsetzung dieser Vorgaben in ihr innerstaatliches Recht verpflichtet. Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass die Regelungen überhaupt bzw. jewei...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / 5. Das Haus ist bewohnt

Wohnt in Familienrechtsfällen auch nur ein gemeinschaftliches minderjähriges Kind im Haus, werden in der Praxis von Antragsgegnerseite Einstellungsanträge aus § 180 Abs. 3 ZVG – Kindeswohlgefährdung – quasi reflexhaft angebracht. Es müssen allerdings Beeinträchtigungen bewiesen werden, "die über die Unzuträglichkeiten hinausgehen, die mit jedem Auszug aus dem Familienheim ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) 1Zur abgestimmten Abwicklung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern können der Verfahrenskoordinator und, wenn ein solcher noch nicht bestellt ist, die Insolvenzverwalter der gruppenangehörigen Schuldner gemeinsam dem Koordinationsgericht einen Koordinationsplan zur Bestätigung vorlegen. 2Der Koordinationsplan bedarf der Zustimmung ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen bei fehlender Zustimmung (§ 263 Satz 2)

Rn 8 Werden vom Schuldner oder der Übernahmegesellschaft Rechtsgeschäfte vorgenommen, die der Zustimmung des Überwachenden unterliegen, ohne dass diese erteilt wurde, so erklärt § 263 Satz 2 bei Verfügungen des Schuldners § 81 Abs. 1 und für Leistungen an den Schuldner § 82 für entsprechend anwendbar. Damit gilt bei angeordneter Zustimmungsbedürftigkeit im Falle der Planüber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verzicht auf Zuwendungsbestätigung, buchmäßiger Nachweis der Zuwendungen

Rn. 146 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gemäß § 50 Abs 4 EStDV kann, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a u b EStDV gegeben sind, bei (Geld-)Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen oder in Fällen von geringer Bedeutung (ab dem VZ 2021 bis zu 300 EUR (in den VZ 2007–20120: 200 EUR; die Vorschrift wurde durch Art 6 Nr 1 JStG 2020 mWv 01.01.2021 geä...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / a) Mit einer Grundschuld

Findet sich in Abt. III eine Grundschuld, wird es regelmäßig sehr kompliziert. Dies beruht auf drei Faktoren: (a) den gegenläufigen Interessen der Beteiligten, (b) einer letztlich unlösbaren Rechtsfrage in deren Innenverhältnis und (c) dem durchgehend erratischen Verhalten der Banken. Hinzu kommt, als eine Blamage meines Berufsstands, dass dort erfahrungsgemäß schon Grundken...mehr

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zfs 08/2022, Pflichtverletz... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. stehen gegen den Bekl. der geltend gemachte Hauptanspruch in Höhe von 80.000,00 EUR und die Nebenforderungen in voller Höhe zu. 1. Ein Zahlungsanspruch der Kl. gegen den Bekl. ergibt sich in Höhe von 80.000,00 EUR aus übergegangenem Recht gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 631 BGB i.V.m. § 86 VVG. Dem VN der Kl. stand gegen die Bekl. seinerseits ein Schadensersatzanspruc...mehr