Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Rn. 54 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit Inkrafttreten der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom 16.12.2022) zum 19.07.2013 wurde sowohl die 4. als auch 7. EG-R (83/349/EWG) aufgehoben (vgl. Art. 52). Dem deutschen Gesetzgeber v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Besondere Voraussetzungen bei AG, KGaA und SE (Abs. 3 Satz 2 (2. Halbsatz) und Satz 3)

Rn. 96 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 3 Satz 2 (2. Halbsatz) sowie Satz 4 knüpfen die wirksame Stellung eines Ersetzungsantrags durch Aktionäre einer AG, KGaA oder SE an weitere, besondere Voraussetzungen. Aktionäre dürfen demnach einen Ersetzungsantrag nur stellen, wenn sie erstens "gegen die Wahl des Abschlussprüfers bei der Beschlussfassung Widerspruch erklärt haben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wertpapiere

Rn. 88 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zu den Wertpapieren des UV zählen folgende Positionen: Eine Unterscheidung zwischen Beteiligungsverhältnissen und verbundenen UN, wie sie ansonsten i. R.d. Bilanzgliederung vorgenommen wird, entfällt, da ex definitione ein Beteiligungsverhältnis nie im UV erfasst werden kann. Eine Beteiligun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 33 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. q) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 33. Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs einget...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.14 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Im vor 2022 gültigen § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 NachwG a. F. musste nur über die zu wahrenden Kündigungsfristen belehrt werden, was freilich bei Bezugnahme auf Tarifverträge, die Kündigungsfristen regelten, insgesamt entfallen konnte.[1] Art. 4 Abs. 2 Buchst. g und j RL 2019/1152 verlangen einen weitergehenden Nachweis. Diese Vorgaben hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 610 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Obwohl weitestgehend Einigkeit darin besteht, dass Rückstellungen für passive latente Steuern Verbindlichkeitsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 darstellen, ist der Umfang der Bilanzierung dem Grunde nach streitig (vgl. Pollanz, DStR 2013, S. 58 (61); Pöschke, NZG 2013, S. 646 (647)). Der Gesetzgeber spricht in der RegB zum BilMoG (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Geltungsbereich der Norm

Rn. 1 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 regelt die Bestellung und Abberufung des AP für alle Gesellschaften, die aufgrund der Vorschrift des § 316 prüfungspflichtig sind: Dies sind zum einen alle KapG, die nicht klein i. S. d. § 267 Abs. 1 sind, und zum anderen die unter § 264a fallenden besonderen PersG. Für beide Gruppen von UN gilt die Vorschrift des § 318 unmittelbar. Darü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungswahlrecht und Ausweis (§ 250 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 84 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 250 Abs. 3 Satz 1 räumt dem Bilanzierenden für solche Fallkonstellationen, in denen der Erfüllungs- den Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit übersteigt, ein "echtes" Aktivierungswahlrecht ein (vgl. offenkundig mit anderer – hier nicht zu teilender – Ansicht BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 41ff.). Solch ein Unterschiedsbetrag, allg. als "Disag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Laufzeit des Prüfungsauftrags sowie Rotation (Art. 17 der AP-VO (EU) Nr. 537/2014)

Rn. 75i Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Aus der unmittelbaren Anwendung der AP-VO ergibt sich auch eine verpflichtende externe Rotation des AP nach zehn Jahren (vgl. Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 2 der AP-VO; im Übrigen HdR-E, HGB § 316a, Rn. 32), d. h., PIE dürfen nur noch max. zehn Jahre in Folge vom selben AP geprüft werden. Im Anschluss an diesen Zeitraum muss der AP gewechselt wer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beginn und Ende der Organschaft

Rn. 316 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die dargestellte Konzeption der Bilanzierung von latenten Steuern erfordert an den Übergängen von einer nicht organschaftlich verbundenen Gesellschaft zu einer Organgesellschaft sowie bei deren Ausscheiden aus dem Organkreis eine Prüfung, welcher Rechtsträger in welchem Umfang latente Steuern ansetzt und ob bereits erfasste latente Steuern b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundpfandrechte

Rn. 236 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Hypothek ist eine Grundstücksbelastung des Inhalts, dass an den Hypothekengläubiger eine "bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist" (§ 1113 Abs. 1 BGB). Eine Hypothek kann auch für eine künftige oder bedingte Forderung bestellt werden (vgl. § 1113 Abs. 2 BGB). "Kraft der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Unbeschränkte Haftung als Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a)

Rn. 524 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11a sind anzugeben: "Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist" (bezüglich der vormaligen Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 (a. F.) i. d. F. vor BilRUG sei auf BT-Drs. 18/4050, S. 68, verwiesen). Rn. 525 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Von der Vorschrift erfasst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inhalt des Kodex

Rn. 5 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Kodex enthält Grundsätze, Empfehlungen sowie Anregungen für den Vorstand und AR, die dazu beitragen sollen, die Gesellschaft im UN-Interesse zu führen. I.d.S. sollen die Grundsätze wesentliche rechtliche Vorgaben verantwortungsvoller UN-Führung wiedergeben und Anlegern sowie weiteren Stakeholdern grundlegende Informationen geben. Durch die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitliche und sachliche Zuordnung der Aufwendungen und Erträge

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In § 252 Abs. 1 Nr. 5 wird die verursachungsgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge "unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß" gefordert (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 107ff.). Der Grundsatz der Periodenabgrenzung ist dabei in engem Zusammenhang mit der Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Rn. 22 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gebot der wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfordert bei der Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken eine Loslösung von der juristischen Grundbuchverbriefung einzelner Grundstücke. I.S.d. wirtschaftlichen Betrachtungsweise stellt ein Grundstückskomplex so lange ein bebautes Grundstück auch hinsichtlich der unbebauten Teile d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachanlagen

Rn. 17 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht für das Sach-AV eine Untergliederung in folgende Positionen vor: a) Grundstücke, grundstücksg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Zahl und bei Nennbetragsaktien Nennbetrag der Aktien jeder Gattung sowie Bezugsaktien bei Kapitalerhöhung (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 929 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über die "Zahl der Aktien jeder Gattung, wobei zu Nennbetragsaktien der Nennbetrag und zu Stückaktien der rechnerische Wert für jede von ihnen anzugeben ist, sofern sich diese Angaben nicht aus der Bilanz ergeben; davon sind Aktien, die bei einer bedingten Kapitalerhöhung ode...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.7 Kündigungserklärung

Rz. 36 Erforderlich ist Abgabe einer Kündigungserklärung in Schriftform (§ 568 Abs. 1), d. h. die Kündigungserklärung muss vom Vermieter eigenhändig unterzeichnet sein. Das gilt erst recht, wenn im Mietvertrag für die Kündigungserklärung "Schriftform" vereinbart worden ist (KG, Urteil v. 16.1.2006, 8 U 157/05, WuM 2008, 193; KG Beschlüsse v. 11.6. und 9.7.2018, 8 W 31/18, GE...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 42 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. WPK (2021), Erläuterungen der Netzwerkmerkmale (Stand: 30.03.2021), URL: https://tinyurl.com/yjyu7bs4 (Stand: 29.08.2024). WPK (2024), Satzung der Wirtschaftsprüferkammer über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6

Rn. 17 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 betrifft Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften einer nach § 330 Abs. 1 Satz 1 zustande gekommenen Rechts-VO, sofern diese für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des § 334 verweist. Für solche UN, deren Geschäftszweig eine von den §§ 266, 275 abweich...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3.1 Definition der Arbeitnehmerüberlassung

Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Seit dem Jahr 2017 enthält das AÜG eine gesetzliche Definition, wann Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen werden, nämlich dann, we...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Mietkaution und Veräußerung des Mietgrundstücks

Rz. 24 Ist in dem vor Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (§ 566) abgeschlossenen Mietvertrag eine Kaution vereinbart worden, tritt der Erwerber in den vor dem Eigentumsübergang fälligen Anspruch auf Zahlung der Kaution ein (BGH, Urteil v. 25.7.2012, XII ZR 22/11, GE 2012,1225 = NJW 2012, 3032 = WuM 2012, 560 = NZM 2012, 681). Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Weitere Angabepflichten

Rn. 336 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Weitere Angabepflichten im Lagebericht ergeben sich z. B. nach § 57 RechVersV für Versicherungs-UN, § 25 EigVO NRW für kommunale Eigenbetriebe sowie § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW für kommunale UN und Einrichtungen des privaten Rechts.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wirksamkeit eines dinglichen Rechtsgeschäfts

Rn. 107 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Wirksamkeit eines dinglichen Erfüllungsgeschäfts, also die Übereignung nach den §§ 929ff. BGB bzw. die Abtretung nach den §§ 398ff., 413 BGB, wird durch die Unzulässigkeit des Erwerbs nach § 71 Abs. 1f. AktG nicht berührt, die AG/KGaA/SE ist – sofern nicht andere Umstände die Nichtigkeit des Erwerbs begründen – Inhaberin der Mitgliedscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkung

Rn. 3 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 1 Satz 1 legt als Grundsatz fest, dass die Gesellschafter des prüfungspflichtigen UN den AP wählen. Durch diese Regelung hat der Gesetzgeber den Anteilseignern als den risikotragenden Eigentümern das größte Interesse an der Durchführung und dem Ergebnis der Pflichtprüfung zugebilligt (vgl. Kerth, StB 1987, S. 338 (342)). Durch die P...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.3 Betriebsänderungen i. S. d. § 111 Satz 1 BetrVG

Nach § 111 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit i. d. R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und diese mit ihm zu beraten. Die Rechte des Betriebsrats, di...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.1 Größe des Betriebsrats

In seiner Entscheidung vom 13.3.2013[1] hatte das BAG klargestellt, dass Leiharbeitnehmer auch bei der Bestimmung der Betriebsgröße nach § 9 BetrVG zu berücksichtigen sind. Mittlerweile ist die Pflicht zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten in § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG ausdrücklich gesetzlich geregelt. § 9 BetrVG bestimmt die Größe des Betriebsrats in...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.8 Beweislast

Rz. 64 Der Vermieter muss sämtliche Voraussetzungen für die fristlose Kündigung beweisen, also sowohl die Sorgfaltspflichtverletzung bzw. die unbefugte Gebrauchsüberlassung als auch die Abmahnung und die erhebliche Verletzung seiner Rechte. Ferner muss er den Zugang der fristlosen Kündigung innerhalb angemessener Frist nach seiner Kenntnis von der Fortsetzung des vertragswid...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung der Kapitalrichtline sowie ARUG

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Im Jahre 2006 wurde die Kap.-R 77/91/EWG durch die R 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und Rates (ABl. EU, L 264/32ff.) geändert. Ausgangspunkt der Änderungen waren die Vorschläge der SLIM-Arbeitsgruppe (Simpler Legislation for the Internal Market) zur Deregulierung mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschlankung des geltenden Rechts. D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 61 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Prüfungsvertrag kann und sollte die wichtigsten Voraussetzungen des Vertragsverhältnisses beschreiben. Dazu gehören u. a.:mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.1 Bezeichnung der Vertragsparteien

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2Nr. 1 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) hat der Nachweis Name und Anschrift der Vertragsparteien zu enthalten. Weder das Erfordernis an sich noch die Nummerierung hat sich durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1152/EU geändert. Nach dem Gesetzeszweck soll der Arbeitnehmer insbesondere durch die Bezeichnung seines Arbeitgebers über die rechtliche ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Folgen bei Verletzung der Pflichten durch eine der beiden Vertragsparteien

Rn. 74 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei Verletzung der Pflichten durch eine der beiden Vertragsparteien muss die verursachende Partei grds. die Mehrkosten tragen. Ist z. B. die nicht rechtzeitige Beendigung der Prüfung bzw. Überschreitung auf mangelnde Prüfungsplanung des AP zurückzuführen, muss dieser die Prüfung zu seinen Lasten ausweiten. Rn. 75 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mang...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Einzelfälle des wichtigen Grundes

Rz. 15 Der Mieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird (§ 543 Abs. 2 Nr. 1). Der Vermieter kann den Mietvertrag ferner kündigen, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sonstige Wertpapiere

Rn. 97 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als sonstige Wertpapiere sind all jene Wertpapiere zu zeigen, die nicht einer anderen Position – entweder des AV oder UV – zuzuordnen sind, wobei die Verbriefung dieser Rechte zwingend aus dem Wortlaut dieser Bilanzposition heraus gegeben sein muss. Zu dieser Bilanzposition zählen auch abgetrennte Zins- und Dividendenscheine (vgl. HdJ, Abt. I...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 5 Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.5.2018 werden die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz maßgeblich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt. Nach Art. 12 ff. DSGVO ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten umfassend über die Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Ziel der umfassenden Informationspflichten ist es, eine tra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (Satz 1 Nr. 7)

Rn. 194 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289a Satz 1 Nr. 7 sind weiterhin die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien anzugeben (vgl. DRS 20.K209). Berichtspflichtig sind nicht die allg. gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Vorstands oder die individuellen Kompetenzen einzelner Vorstandsmitglieder, sondern solche Befugnisse, die dem Vorstand dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Grundlagen

Rn. 18 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das gesamte Grundvermögen wird in einer Bilanzposition zusammengefasst. Dadurch werden zwar Abgrenzungsprobleme zwischen den einzelnen Arten des Grundvermögens vermieden. Gleichzeitig führt diese Zusammenfassung jedoch zu einem Verlust an Informationen für den externen Bilanzleser. Insbesondere ist der Bestand an unbebauten Grundstücken nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 4.3 Rechtsfolgen bei Verwendung einer unzulässigen Vertragsbedingung

Hielt in der Vergangenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag der richterlichen Inhaltskontrolle nicht stand, wurde sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig auf das zulässige Maß zurückgeführt (sog. geltungserhaltende Reduktion). An dieser Praxis kann unter der Geltung des AGB-Rechts wegen § 306 BGB nicht festgehalten werden. Nach dieser Vorsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den AP-Honoraren wurde mit dem BilReG in das HGB eingeführt sowie mit dem BilMoG an die EU-Vorgaben des Art. 43 Abs. 1 Nr. 15 Unterabs. 1 der 4. EG-R (derweil: Art. 18 Abs. 1 lit. b) der Bilanz-R) i. d. F. der AP-R 2006/43/EG vom 17.05.2006 (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006) angepasst. Entsprechende Angabepflichten be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Realisationsprinzip

Rn. 90 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz kodifizierte Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, "wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind." Der Zweck des Realisationsprinzips besteht darin, den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne zu verhindern (vgl. Hommel (1992), S. 21; grundle...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufstellungsfrist nach den Zwecken des Steuerrechts

Rn. 89 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der BFH, der die Interessen der Steuerpflichtigen und Steuergläubiger abzuwägen hat, ist bei der Festlegung der Aufstellungsfrist recht großzügig, wenn die sachliche Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen gewährleistet ist (vgl. Hartz, DB 1973, S. 1717 (1719f.); ­Reichel, BB 1981, S. 708 (711f.)). Diese Großzügigkeit resultiert daraus, dass e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Schutzbereich

Rn. 10 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in Abs. 1 geschützte Rechtsgut stimmt inhaltlich mit dem des § 331 überein (vgl. HdR-E, HGB § 331, Rn. 3; de Weerth (1993), S. 110). Die Norm ist deshalb ebenfalls Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. Das in Abs. 2 geschützte Rechtsgut stimmt demgegenüber inhaltlich mit dem des § 332 überein (vgl. HdR-E, HGB § 332, Rn. 3); auch diese V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktivierungszeitpunkt

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der RegB zum BilMoG hat eine Aktivierung bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts – entgegen der hier vertretenen Auffassung – bereits ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein immaterieller VG des AV entsteht (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 60f.; PwC-BilMoG (2009), Abschn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Transitorische Posten im engeren Sinne (§ 250 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 (a. F.))

Rn. 24 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie sich dies im Grundsatz auch noch nach aktuellem Rechtsstand darbietet, definierten § 250 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 HGB 1985 die transitorischen RAP i. e. S., jeweils differenziert nach Aktiv- und Passivseite. In ihrer Formulierung entsprachen sie fast wortwörtlich § 152 Abs. 9 AktG 1965; lediglich die Formulierung änderte sich im Ü...mehr