Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Übertragung des Urlaubs (§ 17 Abs. 2)

Rz. 17 Im Rahmen eines sachgerechten Interessenausgleichs enthält § 17 Abs. 2 gewissermaßen als Gegenstück zur Urlaubskürzung eine großzügige Übertragungsregelung für den Urlaub, der infolge der Elternzeit nicht mehr genommen werden konnte. Dieser Urlaub überträgt sich ohne Weiteres und ohne besondere Erklärung des Arbeitnehmers auf das Jahr, in dem die Elternzeit beendet wir...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gegenstand und Arten der Abschreibung

Rn. 128 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG des AV sind bei der Zugangsbewertung höchstens mit ihren AHK anzusetzen (vgl. zu Ausnahmen HdR-E, HGB § 253, Rn. 8). Im Zeitablauf kommt es bei den meisten VG zu Wertminderungen, die bei der Folgebewertung als planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen zu erfassen sind. Diese allg. Vorgehensweise ergibt sich bereits aus § 253 Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Honorarvereinbarungen

Rn. 62 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gesetzliche Vorgaben wie eine Gebührenordnung für die Höhe der Vergütung des AP existieren nicht. Als Auftraggeber hat das prüfungspflichtige UN eine nicht zu unterschätzende Marktmacht. Es kann vor dem und für den Wahlvorschlag des AR Prüfungsangebote mit Honorarangabe von mehreren Prüfern bzw. Prüfungsgesellschaften einholen und der AR/Verw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausschüttungssperre aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rn. 259 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber hat im Zuge des BilMoG in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des AV verankert, nachdem zuvor im HGB ein Aktivierungsverbot bestand (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.). Das Wahlrecht ermöglicht es UN, selbst geschaffene immaterielle VG des AV zu aktivieren, womit ein erheblicher...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Pflichten des prüfungspflichtigen Unternehmens

Rn. 70 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für den AP ist der Prüfungsvertrag ein wichtiges Mittel, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung zu sichern. Er kann z. B. darauf dringen, dass vertraglich festgelegt wird, welche Unterlagen und Nachweise das prüfungspflichtige UN zu welcher Zeit zu erbringen hat. Die Pflichten des prüfungspflichtigen UN sollten im Prüfungsvertrag ebenfalls...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgliederung der Verbindlichkeiten sowie Art und Form der Sicherheiten (§ 285 Nr. 2)

Rn. 298 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 2 sind im Anhang anzugeben die "Aufgliederung der in Nummer 1 verlangten Angaben für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema". Mit dieser Angabe wurde Art. 43 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 der 4. EG-R (derweil: Art. 16 Abs. 1 lit. g) der Bilanz-R) umgesetzt; daraus resultiert das Gebot einer R-konf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Nichtfinanzielle Aspekte

Rn. 242 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Mittelpunkt der nichtfinanziellen Erklärung stehen die Angaben zu den folgenden fünf nichtfinanziellen Aspekten (vgl. § 289c Abs. 2): Umweltbelange, AN-Belange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Zu diesen fünf nichtfinanziellen Aspekten muss zwingend berichtet werden. Welche Angaben jeweil...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Beweislast

Rz. 140 Für den Fall der Kündigung wegen verspäteter Gebrauchsüberlassung oder nicht rechtzeitiger Abhilfe enthält § 543 Abs. 4 Satz 1 eine Beweislastregel. Der Vermieter muss die rechtzeitige Gebrauchsgewährung und/oder Abhilfe vor Fristablauf beweisen (§ 543 Abs. 4 Satz 2). Hat sich der Vermieter vertraglich zur Durchführung verschiedener Arbeiten zur Herstellung des vertr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 164 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 APAS (2021a), Verlautbarung Nr. 15 vom 13.12.2021: Zu Art. 17 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und dessen Verhältnis zu Art. 41 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO), URL: https://tinyurl.com/4jj667p9 (Stand: 29.08.2024). APAS (2021b), Verlautbarung Nr. 16 vom 20.12.2021: Zum Stichtag, an dem die Eigenschaft eines Unternehmens als U...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien (Satz 1 Nr. 2)

Rn. 183 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sind die Stimmrechte oder die Übertragbarkeit von Aktien beschränkt, ist dies nach § 289a Satz 1 Nr. 2 anzugeben, soweit dies dem Vorstand des UN bekannt ist (vgl. DRS 20.K194). Berichtspflichtig sind sowohl gesetzliche als auch satzungsmäßige, vertragliche und andere Beschränkungen. Zu den vertraglichen Beschränkungen zählen auch solche zwi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Offenlegung von Angaben aufgrund der Auskunftspflicht gegenüber der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 913 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach [...] § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne diese Erleichterungen hätte" (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Diese Bestimmung bewirkt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Fiktion der Bestellung des Jahresabschlussprüfers zum Konzernabschlussprüfer (Abs. 2)

Rn. 76 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der KA-Prüfer wird grds. von den Gesellschaftern des MU gewählt wird (vgl. § 318 Abs. 1 (2. Halbsatz)). Allerdings geht der Gesetzgeber davon aus, dass der AP des JA des MU i. d. R. auch den KA prüft. Der AP des JA gilt als zum KA-Prüfer gewählt, wenn keine weitere Wahl (wie bei einer AG, KGaA und SE) auf der HV bzw. durch den zur Wahl eines ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.6 Ausschluss der Kündigung bei Kenntnis, grob fahrlässiger Unkenntnis oder vorbehaltloser Annahme der Mietsache in Kenntnis des Mangels

Rz. 31 Die Kündigung ist einmal ausgeschlossen, wenn der Mieter bei Abschluss des Vertrags den Mangel positiv kannte oder ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Die Kündigung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis des anfänglichen Mangels, der zu einer vollständigen oder teilweisen Entziehung des Gebrauchs der Mietsache gefüh...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2 Einzelne Vertragsbedingungen

In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Technische Anlagen und Maschinen

Rn. 29 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch die Bezeichnung "Technische Anlagen und Maschinen" ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch solche Tatbestände unter dieser Bilanzposition zu erfassen sind, die in einem engen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Prozess der betrieblichen Leistungserstellung stehen, mit einer Maschine jedoch wenig gemein haben, so z. B. ­Hafenan...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.4 Fortsetzung der Vernachlässigung oder unbefugten Gebrauchsüberlassung

Rz. 55 Weitere Voraussetzung für die fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist, dass der Mieter ungeachtet der Abmahnung des Vermieters weiterhin die Mietsache vernachlässigt und dadurch erheblich gefährdet oder weiterhin unbefugt einem Dritten überlässt. Für eine fristlose Kündigung können nur solche Gründe herangezogen werden, die sich nach der letzten Abmahn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse

Rn. 308 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289f Abs. 2 Nr. 3 verlangt eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und AR sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Unter Letzteren werden Gremien innerhalb des Vorstands oder AR verstanden, die Entscheidungen der Organe qualifiziert vorbereiten sowie die Ausführung von Beschlüssen überwachen. Während Aussch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten sowie Wohnbauten

Rn. 25 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Für die Gruppe der "Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten sowie Wohnbauten" darf ebenfalls eine entsprechende bilanzielle Untergliederung freiwillig erfolgen. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn die Wohnbauten eine wesentliche Bedeutung haben. Geschäftsbauten (z. B. Verwaltungs-, Büro- und Wirtschaftsgebäude) und Fabrikbauten (z. B...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.6 Kündigungserklärung

Rz. 59 Hinweis Kündigung durch Vermieter Die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann nur von dem Vermieter ausgesprochen werden. Das ist grds. derjenige, der in dem Mietvertrag als Vermieter bezeichnet worden ist und den Mietvertrag unterschrieben hat (KG, Urteil v. 4.2.2019, 8 U 109/17, GE 2019, 384). Handelt es sich um mehrere natürlichen Personen, kommt es darauf an, o...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zum Abschlussprüfer wählbarer Personenkreis

Rn. 47 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 JA und Lageberichte sowie KA und Konzernlageberichte prüfungspflichtiger Gesellschaften dürfen grds. nur von WP oder WPG geprüft werden (vgl. § 319 Abs. 1 Satz 1); eine Ausnahme gilt lediglich für mittelgroße GmbH sowie mittelgroße PersG i. S. d. § 264a Abs. 1, deren JA und Lageberichte auch von vBP bzw. BPG geprüft werden dürfen (vgl. § 319 ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben dem Verbot des Ansatzes von Aufwendungen für die Gründung des UN, für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Beschaffung des EK gemäß § 248 Abs. 1 enthält § 248 Abs. 2 Satz 2 ein weiteres für alle Kaufleute geltendes Ansatzverbot hinsichtlich selbst geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Leistungspflichten des Abschlussprüfers

Rn. 68 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der AP sollte im Prüfungsvertrag festlegen, welche Leistungen von ihm i. R.d. Pflichtprüfung erbracht werden sollen und welche nicht. Der Auftraggeber kann z. B. daran interessiert sein, dass bestimmte Prüfungsfelder intensiver geprüft werden sollen als bei der JA-Prüfung notwendig. Soweit Sonderwünsche des Auftraggebers das Ziel der Pflichtp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gesellschaftsebene

Rn. 370 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2024), § 15, Rn. 401): Die Gesamthandsbilanz weis...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Erfolglosigkeit der Fristsetzung oder Abmahnung

Rz. 131 Weitere Voraussetzung für die fristlose Kündigung ist, dass der Vertragsgegner ungeachtet der Abmahnung des Vertragspartners das vertragswidrige Verhalten fortsetzt. Eine Wiederholungsgefahr über die Fortsetzung des vertragswidrigen Verhaltens hinaus ist ebenso wenig erforderlich wie ein Verschulden des Vertragsgegners. Hat der Vertragsgegner dagegen vor Zugang der K...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anleihen, davon konvertibel

Rn. 146 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei den Anleihen handelt es sich um Fremdkapitalien, die durch Inanspruchnahme des öffentlichen Kap.-Markts aufgebracht worden sind (vgl. ADS (1997), § 266, Rn. 218). Im Zusammenhang mit der Position "Anleihen" dürfte unter öffentlichem Kap.-Markt i. d. R. nur der organisierte Kap.-Markt zu verstehen sein (vgl. Bonner-HdR (2021), § 266 HGB, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Unterrichtung der Wirtschaftsprüferkammer (Abs. 8)

Rn. 161 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wird ein bestehender Prüfungsauftrag von einem UN widerrufen oder seitens des gewählten AP gekündigt, ist die WPK von der Beendigung des Prüfungsauftrags unverzüglich und schriftlich begründet zu unterrichten. Künftig soll das Schriftformerfordernis entfallen, so dass es ausreichend ist, wenn die Begründung dann textlich erfolgt (vgl. HdR-E,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Technik des Vermerks

Rn. 210 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch das Einfügen von entsprechenden "davon"-Vermerken kann dieser Erläuterungsvorschrift genügt werden. Dieser Vermerk ist bei jedem Posten der Gruppe "Verbindlichkeiten" vorzunehmen; eine Zusammenfassung steht nicht im Einklang mit dem eindeutigen Wortlaut des § 268 Abs. 5 Satz 1, soweit das bilanzierende UN nicht die Möglichkeit der Zusa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufwand/Ertrag nach dem Abschlussstichtag

Rn. 65 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zweites Kriterium für die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP i. e. S. ist die Erfolgswirksamkeit der Ausgaben/Einnahmen nach dem Abschlussstichtag. Dies bedeutet, dass ein Vertragspartner bereits eine Leistung erbracht hat, für die die Gegenleistung des anderen Vertragspartners noch ausstehen muss (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1973, I R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 2.3 Zuweisung zu einem Dritten

Nach § 4 Abs. 2 TVöD kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zuweisen. Die Maßnahme ist der beamtenrechtlichen Regelung des § 123a BRRG nachgebildet. Sie ermöglicht die Zuweisung des Beschäftigten zu öffentlichen oder privaten Arbeitgebern im I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugänge

Rn. 170 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Unter einem Zugang ist grds. jede tatsächliche (physische) mengenmäßige Ausweitung des AV zu verstehen. Zugänge sind in voller Höhe, d. h. ohne Verringerung durch Abschreibungen, mit ihren zu aktivierenden AHK auszuweisen. Als Zugangszeitpunkt eines VG ist generell der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Bilanzierende die wirtschaftliche Verfügu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Stellung der Vertragsprüfer: Auskunfts- und Einsichtsrechte

Rn. 14 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die den Vertragsprüfern zustehenden Auskunfts- und Einsichtsrechte gelten über den Verweis in § 293d Abs. 1 Satz 1 AktG auf § 320 die handelsrechtlichen Regelungen zur gesetzlichen AP entsprechend. Dies bedeutet für den Wirkungsgrad, dass dem Vertragsprüfer die genannten Rechte lediglich gegenüber den gesetzlichen Vertretern einer Gesells...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ziel eines grundsätzlichen Erwerbsverbots

Rn. 6 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien dient dem Gläubigerschutz durch Sicherstellung der Kap.-Erhaltung zur Sicherung der Haftungsbasis und der Kap.-Aufbringung bei nicht voll eingezahlten Einlagen (vgl. Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (339); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 18ff.; Spickhoff, BB 1997, S. 2593 (2595)). Rn. 7 Stand: ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorratsaktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 918 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über den "Bestand und den Zugang an Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen als Gründe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Deklaratorische Bedeutung des § 248 Abs. 1 Nr. 1f.

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein Kaufmann darf nach § 248 Abs. 1 Nr. 1f. in seiner Bilanz weder Aufwendungen für die Gründung des UN noch für die Beschaffung von EK als Aktivposten ansetzen. Dieses Aktivierungsverbot ergibt sich auch aus dem Aktivierungsgrundsatz (vgl. HdR-E, Kap. 4, Rn. 89ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.), wonach lediglich selbständig verwertbare Sa...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Höhe der Mietrückstände

Rz. 88 Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete "im Verzug ist" (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags "in V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 220 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Werden aktive und/oder passive latente Steuern angesetzt, setzt sich die Steuerposition der GuV aus zwei wesentlichen Bestandteilen zusammen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitraum der Wahl bei einer AG, KGaA und SE

Rn. 40 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der dem Prüfer für die Prüfung des JA von AG, KGaA und SE zur Verfügung stehende Zeitraum ist unter Beachtung der im Folgenden beschriebenen gesetzlichen Fristen für Aufstellung des JA durch den Vorstand (bzw. bei monistisch strukturierten SE: die geschäftsführenden Direktoren), Vorlage des JA beim AP, Prüfung des JA durch den AP, Vorlage des gep...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, § 16 Abs. 1 MuSchG. Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.7 Arbeitsentgelt

Die bis 31.7.2022 gültige Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NachwG a. F. erforderte eine Angabe über die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit. Dies reichte nach der Richtlinie 2019/1152/EU nicht mehr aus. Achtung Vorgaben der EU...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags

Rn. 53 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit dem im Erfüllungszeitpunkt zur Begleichung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prognosebericht: Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung (§ 289 Abs. 1 Satz 4)

Rn. 96 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch den Prognosebericht sollen sich die Lageberichtsadressaten ein zutreffendes Bild von den Einschätzungen und Erwartungen der UN-Leitung zur weiteren Entwicklung des UN machen können. I.d.S. definiert DRS 20.11 eine Prognose als eine "Aussage über voraussichtliche Entwicklungen und Ereignisse". Die Aussage muss sich auf einen konkreten Pr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 3.4.4 Haftungszeitraum/Nachhaftung

Die Haftung des Wohnungseigentümers beschränkt § 9a Abs. 4 Satz 1 HS 2 WEG auf solche Verbindlichkeiten, "die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind". Zweck dieser Regelung ist, dass derjenige bezahlen soll, dem die Leistung zugutekommt. Bei einem Eigentümerwechsel wird dies in aller Regel der Erwerber sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachweisgesetz / Zusammenfassung

Begriff Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) legt jedem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitnehmer zu dokumentieren. Dies muss grundsätzlich in schriftlicher Form geschehen. In den meisten Branchen und wenn der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.7 Konsequenzen der Entlastung des Verwalters

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl ist entsprechend der Rechtsgedanken des allgemeinen Verbandsrechts auch im Bereich des Wohnungseigentums das Rechtsinstitut der Entlastung des Verwalters anerkannt. Im Verbandsrecht kennt jedenfalls das GmbH-Recht und das Aktienrecht die Entlastung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer wie auch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.2 Leistungen im Sterbevierteljahr

Für die ersten 3 Monate nach dem Tod aufgrund eines Versicherungsfalls erhält die Witwe/der Witwer – wie im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung auch – die Rente in Höhe der Vollrente (= ⅔ des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen). Damit sollen die durch den Tod bedingten Mehraufwendungen ausgeglichen sowie die Umstellung auf die neuen Lebensumstände erleichtert we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 3.4.5 Einreden gegen Gläubigeransprüche

Der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Gläubiger nach § 9a Abs. 4 Satz 2 WEG neben den in seiner Person begründeten auch die der Gemeinschaft zustehenden Einwendungen und Einreden geltend machen, nicht aber seine Einwendungen und Einreden gegenüber der Gemeinschaft. Durch diese Einschränkung soll der Gläubiger nicht mit Fragen aus dem Innenverhältnis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer für Grundvermög... / 2.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts

Im ersten Schritt der Grundsteuerberechnung wird der Grundsteuerwert für das Grundstück ermittelt. Die Formel dazu lautet: Berechnungsformel: Grundsteuerwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert in EUR/qm. Der Grundsteuerwert wird dabei immer für die wirtschaftliche Einheit (das Grundstück) festgestellt. Die Definition der wirtschaftlichen Einheit ist im LGrStG BW normiert und...mehr