Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Die Herabsetzung/zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 30 Mit der Neufassung des § 1578b BGB wurde eine grundsätzlich für alle Unterhaltstatbestände geltende Billigkeitsregelung geschaffen, die nach Maßgabe der in der Regelung aufgeführten Billigkeitskriterien eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen ermöglicht.[30] Rz. 31 Danach ist Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Unterhalt insbesondere ein...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / aa) Rechtshängigkeit bereits durch Antrag auf Verfahrenskostenhilfe?

Rz. 223 In der Vergangenheit wurde teilweise vertreten, dass bereits durch die die Übersendung eines VKH-Antrages Rechtshängigkeit eintritt. Durch die Fassung des § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist jetzt klargestellt, dass die Zeitschranke nicht durch ein vorangegangenes Verfahrenskostenhilfeverfahren oder die bloße Einreichung der Antragsschrift bei Gericht ausgelöst wird.[440] Emp...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Rz. 1548 Bei nicht Selbstständigen sind die Aufwendungen für Kranken- und Arbeitslosenvorsorge abzuziehen, ebenso wie Altersvorsorge. Nachdem die Vorsorge mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung aber nicht unbedingt vor Altersarmut schützen muss, kann nach Rechtsprechung des BGH neben der primären Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung ein Betrag in ...mehr

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AGS 10/2023, Elektronische ... / II. Entwicklung des § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG

Gem. § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG seien durch einen Rechtsanwalt, durch einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln. Werde diese Form nicht eingehalten, sei die Erklärung unwirksam und wahre die Rechtsmittelfrist nicht. § 14b Fam...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Systematisierung der einzelnen Wirtschaftsgüter/Vermögenswerte in der Steuerbilanz

Rz. 285 Zum Zweck der Bewertung werden Bilanzposten in § 266 HGB, § 6 EStG wie folgt eingeteilt:mehr

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AGS 10/2023, Doukoff, Beck´sches Mandatshandbuch - Zivilrechtliche Berufung

Von Norman Doukoff. 7. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. LV, 495 S., 129,00 EUR In zwischenzeitlich 7. Aufl. erscheint das Beck´sche Mandatshandbuch von Doukoff zur zivilrechtlichen Berufung. Vergangen sind seit der Vorauflage fünf Jahre. Zahlreiche Gesetzesänderungen und wichtige Entscheidungen haben Anlass gegeben, das Werk vollständig zu überarbeiten. Berücksichtigt ...mehr

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AGS 10/2023, Glaubhaftmachu... / II. Terminsvertreter ist Erfüllungsgehilfe des Prozessbevollmächtigten

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet und führt zur Abänderung des angefochtenen Beschlusses i.H.d. bislang nicht festgesetzten 1,2-Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV. Die Terminsgebühr ist im vorliegenden Fall durch die Tätigkeit des Terminsvertreters als Erfüllungsgehilfe der Prozessbevollmächtigten gemäß ...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / I. Einleitung

Mit Wirkung zum 1.1.2022 wurde für bestimmte Adressaten die Pflicht geschaffen, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen (sog. aktive Nutzungspflicht). Im Anwendungsbereich des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist zunächst § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG einschlägig. Danach sind bei Gericht schriftlich einz...mehr

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AGS 10/2023, Bemessung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Anzumerken ist: Die grundsätzlichen Ausführungen des LG zur Bemessung der Hauptverhandlungsterminsgebühr sind nicht zu beanstanden. Sie entsprechen der h.M. zu dieser Frage (vgl. neben den o.a. Rspr.-Nachw. die weiteren Nachw. bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Vorbem. 4 VV Rn 70 ff.). Zutreffend ist es auch, wenn das LG die Festsetzun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kraftfahrzeugnutzung

Rz. 415 Fahrzeugkosten[257] sind steuerlich und unterhaltsrechtlich problematisch, weil die berufliche Fahrzeugnutzung starke Berührung mit der privaten Lebensführung und eine Prestigekomponente hat. Deswegen wird oft hoher Aufwand betrieben. Beim Unternehmer erhöht der private Nutzungsanteil letztlich die betrieblichen Erlöse. Insoweit ergibt sich die Beschränkung aus § 6 A...mehr

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AGS 10/2023, Tagung der Geb... / 3. BVerfG: Kostenentscheidung eines Sozialgerichts

Thema der Tagung war ebenfalls eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde über die Kostengrundentscheidung eines Sozialgerichts.[8] Die Gebührenreferenten halten diese Entscheidung für sehr erfreulich, da die Spruchpraxis vieler Sozialgerichte dem entgegengestand. Das Sozialgericht verweigerte in einer Kostenentscheidung die Kostenerstattung für die Kosten der Untätigkeitsklage ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Adressat des Auskunftsverlangens

Rz. 192 Da die Mahnung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss sie auch an den richtigen Empfänger gerichtet werden. Hier ergeben sich in der Praxis einige Fallstricke.[392] Rz. 193 Praxistippmehr

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AGS 10/2023, Verbindung von... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend (zu den Verbindungsfragen s. Burhoff, AGS 2022, 422 und Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 2313 ff.). Zutreffend ist vor allem die Unterscheidung des AG zwischen "aktenmäßigem Erlass" und "Ergangensein" der Entscheidung. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass es für den Anfall der Terminsgebühren ...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / a) Wertanhebung in § 49 RVG

BRAK und DAV schlagen vor, die aus der Staatskasse zu erstattenden Wertgebühren bis zu einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR statt derzeit 4.000,00 EUR (§ 49 RVG) an die Wahlanwaltsgebührentabelle in § 13 RVG anzupassen. Das wird damit begründet, dass der Auffangwert in allen Kostengesetzen sowie im RVG 5.000,00 EUR betrage und keine sachliche Rechtfertigung bestehe, bei de...mehr

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AGS 10/2023, Keine Zusätzli... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. 1. Zunächst: Das AG vermengt bei seiner Argumentation gebührenrechtliche Aspekte und Fragen des Missbrauchs. Das ist aber unzulässig. Denn: Das AG stellt selbst fest, dass die Tätigkeit des Verteidigers zum Entstehen der Gebühr Nr. 5115 VV geführt hat. Ist das aber der Fall, dann ist diese Gebühr auch zu erstatten. Denn "Rechtsmissbrauch" liegt – ...mehr

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Vorwort

Das Unterhaltsrecht ist neben dem Güterrecht sicherlich die zentrale Materie jeder familienrechtlichen Auseinandersetzung. Dies zeigt sich insbesondere an der unverändert großen Zahl neuer Gerichtsentscheidungen, aber auch an den zahlreichen Aufsatzbeiträgen, die in den letzten Jahren und auch nach Erscheinen der Vorauflage zu zahlreichen Detailproblemen des Unterhaltsrechts ...mehr

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FF 09/2023, Rechtsprechung ... / 8 Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 12.7.2023 – I ZR 17/22 a) Im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits hat das Revisionsgericht in Abweichung von dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch dann, wenn nur ein Teil des Rechtsstreits bei ihm und ein weiterer Teil in einer der Vorinstanzen weiter anhängig ist, eine Kostenentscheid...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Berechtigte Steuerpflichtige der EÜR

Rz. 551 Steuerpflichtige können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen, wenn sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und auch freiwillig keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen und ihren Gewinn auch nicht nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG er...mehr

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FF 09/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe; I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem auf Erteilung wechselseitiger Auskünfte gerichteten, aus dem Scheidungsverbund abgetrennten güterrechtlichen Verfahren der Beteiligten. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin durch einen am 3.1.2022 zugestellten Beschluss zur Er...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Ausgangssituation

Rz. 854 Ebenso wie während des Zusammenlebens der Ehepartner kann einer der Ehegatten auch während der Trennungszeit versterben. Selbst wenn ein Scheidungsverfahren eingeleitet ist, kann es zum Tod eines Beteiligten kommen. Dies gilt umso mehr, als familiengerichtliche Verfahren nicht selten Jahre dauern.[847] Auch wenn sich kein Rechtsanwalt und kein Gericht gern für einen R...mehr

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FoVo 10/2023, Gegenstandswe... / 3 Der Praxistipp

Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG Die Streitwertfestsetzung erfolgt in Fällen der vorliegenden Art nur auf Antrag des Bevollmächtigten nach § 33 RVG. Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs danach den Wert des Gegenstands der an...mehr

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AGS 10/2023, Verweigerte Au... / III. Bedeutung für die Praxis

Auch hier: Die Latte für die Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Betroffene liegt zu hoch (vgl. dazu auch AG Oranienburg AGS 2023, 361, [Burhoff]). Das gilt hier erst recht. Denn wenn sich der Betroffene im Bußgeldverfahren nicht äußert, ist das keine vorwerfbare Säumnis i.S.d. § 467 Abs. 2 StPO, sondern Ausübung des verfassungsrechtlich verbürgten und geschützten R...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / a) Allgemeines

In Ehesachen (§ 121 FamFG) und Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) trifft die aktive Nutzungspflicht Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse, § 130d Satz 1 ZPO. Im Familienrecht spielen Jugendämter als Behörden eine wichtige Rolle.[39] Im Anwendung...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 5

Auf einen Blick Das neue Betreuungsrecht hat einige Auswirkungen auf die Gestaltung von und den Umgang mit Vorsorgevollmachten. Bei der Gestaltung ist zunächst die neue Normenzählung zu’beachten. Anregungen können aus dem neuen Recht zur individuellen Regelung von Umgangs-, Aufenthalts- und Schenkungsregeln entnommen werden. Das Ehegattenvertretungsrecht wird eher in der Ber...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / Leitsatz

Wird ein Kostenfestsetzungsantrag einer bzw. eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Prozessbevollmächtigten auf § 126 ZPO gestützt, sind Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens die bzw. der Prozessbevollmächtigte und die Gegenseite, gegen die sich die Festsetzung richtet, hingegen grundsätzlich nicht die Mandantin bzw. der Mandant der bzw. des beigeordneten...mehr

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zfs 10/2023, Zur Erstattung... / Leitsatz

1. Holt eine Kfz-Versicherung – und nicht der geschädigte Versicherungsnehmer selbst – zur Schadensbestimmung ein Gutachten ein, sind die Gutachterkosten nicht ersatzfähig, wenn die Feststellungen jedenfalls nicht in erster Linie dazu dienen, die Schadensgeltendmachung gegenüber dem Schädiger zu ermöglichen, sondern zunächst zur Feststellung der Regulierungspflicht erfolgen ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Freibetrag für Land- und Forstwirte, § 13 Abs. 3 EStG

Rz. 756 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 670 EUR bzw. wenn Ehepartner zusammen veranlagt werden, den Betrag von 1.340 EUR übersteigen (§ 13 Abs. 3 EStG). Durch Art. 5 Nr. 1 des ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 wurde der Betrag auf 900 EUR angehoben. Der Freibetrag verd...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / VI. Die verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten, §§ 235, 236 FamFG

Rz. 101 Der Gesetzgeber hat im Rahmen des FamFG mit den verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten nach §§ 235 und 236 FamFG ein zusätzliches Regelungselement für das streitige Unterhaltsverfahren geschaffen, um dieses zu beschleunigen und zu fördern. Zwar bestand schon nach § 643 ZPO a.F. die Möglichkeit einer Auskunftseinholung durch das Gericht. Jedoch stand diese im Ermess...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / 7

Auf einen Blick Bei der Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG sind für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 die durch das JStG 2022 geänderten Vorschriften anzuwenden. Die Änderungen betreffen insbesondere das Ertragswertverfahren (Ermittlung der Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer sowie gesetzliche Liegenschaftszinssätze), das Sachwertverfahren (Reg...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / I. Kostenfestsetzungsbeschluss im Namen des Klägers

Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens nach den §§ 103, 104 ZPO sind einmal der erstattungsberechtigte Kläger, zum anderen der erstattungspflichtige Beklagte. Beide Parteien können gegen eine ihnen nachteilige Entscheidung des Rechtspflegers entweder mit der Rechtspfleger-Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG (Beschwerdewert bis einschließlich 200,00 EUR) oder mit der ...mehr

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AGS 10/2023, Auslagenentsch... / III. Bedeutung für die Praxis

M.E. zutreffend, und zwar unabhängig vom Verfahrensgegenstand. Denn hier waren offenbar alle Begründungs- und Stellungnahmefristen abgelaufen, sodass der BGH, ohne ggf. gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK zu verstoßen, den weiteren Verlauf des (Revisions-)Verfahren abschätzen und prüfen konnte. Das berücksichtigt den Ausnahmecharakter, den die Regelung des § ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Verlustrücktrag

Rz. 761 Bei einem Verlustrücktrag werden negative Einkünfte, d.h. Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte im laufenden Veranlagungszeitrahmen (2020) nicht ausgeglichen werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegange...mehr

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AGS 10/2023, Jungbauer, Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen

Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. 5. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 713 S., 59,00 EUR Auf knapp 700 Seiten stellt die Autorin die gesamte Abrechnung in Familiensachen dar. Im Allgemeinen Teil werden zunächst die Grundlagen für die Abrechnung erläutert. Auch das Übergangsrecht findet hier seine Berücksichtigung, das vermutlich nächstes Jahr wieder an Bedeutung...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / III. Bedeutung für die Praxis

Das StrEG sieht, wenn der Beschuldigte unrechtmäßig in Untersuchungshaft gekommen ist, ggf. eine Entschädigung von inzwischen 75,00 EUR/Tag vor. Allerdings muss der Beschuldigte zunächst die Hürde des § 5 Abs. 2 StrEG überspringen, der dann, wenn der Beschuldigte die Zwangsmaßnahme selbst grob fahrlässig verursacht hat, einen Ausschlussgrund enthält (dazu eingehend Burhoff, ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Kombination von Verzicht und Unterhaltsverstärkung

Rz. 2144 Häufig wird der Unterhaltsverpflichtete bestrebt sein, im "Tausch" mit großzügigeren Regeln gerade im Bereich des Betreuungsunterhalts einen Verzicht hinsichtlich anderer – weiterer – Unterhaltstatbestände zu erkaufen. Hier ist es von erheblicher Bedeutung, den Stellenwert einzelner Ansprüche nach obergerichtlicher Rechtsprechung zu kennen und – nachweisbar – über di...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Ausbildungsunterhalt

Rz. 541 Auch während der Trennungszeit der Eheleute kann ein Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt entsprechend § 1575 BGB gegeben sein. Dies ist der Fall, wenn die Ausbildung dem im Laufe der Ehezeit einvernehmlich entwickelten Lebensplan der Eheleute entspricht. Ist dies der Fall, wird Ausbildungsunterhalt unabhängig davon geschuldet, ob es sich um eine Erstausbild...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 172 Die Darlegungs- und Beweislast [357] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[358] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen. Rz. 173 Dabei geht der BGH in std. Rspr.[359] von folgender Systematik des Wech...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Inhalt des Auskunftsverlangens

Rz. 198 Die Aufforderung zur Auskunft muss zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs erfolgt sein. Rz. 199 Nicht ausreichend ist hier lediglich ein allgemeines Auskunftsverlangen; dass nicht auf eine bestimmte Unterhaltslage hinweist. Vielmehr muss der jeweilige Unterhaltsberechtigte genau bezeichnet werden, dessen Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden soll. Das A...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)

Rz. 210 Nach dem Einkommensteuergesetz werden in § 18 EStG beispielhaft Tätigkeiten aufgezählt, die unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu subsumieren sind. Es gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Jedoch muss ein Selbstständiger im Gegensatz zum Gewerbetreibenden auch bei Einsatz von Mitarbeitern aufgrund eigener F...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Auskunftsbegehren und Verzug des Unterhaltsschuldners

Rz. 341 Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Trennungsunterhalt muss der Unterhaltsgläubiger dazu auffordern, Trennungsunterhalt zu zahlen.[356] Erst ab dem ersten desjenigen Monats, in welchem dem Verpflichteten die Aufforderung zur Zahlung zugeht, ist er zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche verpflichtet. Wer den anderen nicht zur Zahlung aufforder...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Die beteiligten Dritten

Rz. 119 Die Aufzählung der zur Auskunft verpflichteten Dritten ist abschließend. Verpflichtet zur Auskunftserteilung und Belegvorlage sind demnach:mehr

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ZErb 10/2023, Wegzug aus steuerlichen Gründen

Deininger (Hrsg.) 3. Auflage 2023 290 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-140-7 Die Bereitschaft, aus steuerlichen Gründen Deutschland den Rücken zu kehren und in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, nach Österreich oder nach Italien wegzuziehen, hat in den letzten Jahren nicht nur stetig, sondern sogar ganz dramatisch zugenommen. Zogen in den Anfangsja...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vom Normalverlauf abweichende Einkommensentwicklung

Rz. 1524 Eine normale Weiterentwicklung des in der Ehe angelegten Erwerbseinkommens liegt vor, wenn der für eine Einkommenssteigerung entscheidende berufliche Aufstieg noch vor der Trennung lag. Rz. 1525 Für den Zeitpunkt nach der Trennung gilt dies nicht, da eine gemeinsame Weiterentwicklung nach Trennung der Beteiligten nicht mehr vorliegt. Prägend bleibt aber, wenn sich da...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Familienrechtliche Grundsätze

Rz. 277 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [292] hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorwerfbarkeit (Vorsatz, Leichtfertigkeit)

Rz. 42 [Autor/Stand] Das nicht rechtzeitige oder unvollständige Einbehalten oder Abführen der Steuerabzugsbeträge muss (zumindest bedingt) vorsätzlich oder leichtfertig geschehen. Zum Begriff des Vorsatzes s. § 377 Rz. 52 und allgemein § 370 Rz. 608 ff., zu dem der Leichtfertigkeit s. § 378 Rz. 55 ff. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich dabei erstrecken auf die die Ste...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Tatsächliches Getrenntleben

Rz. 403 Objektiv liegt ein Getrenntleben vor, wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht und die Eheleute ihre Gemeinsamkeiten aufgehoben haben. Die Trennung ist verwirklicht, wenn Eheleute, die bisher eine gemeinsame Ehewohnung bewohnt haben, durch Auszug mindestens eines Ehegatten nunmehr verschiedene Wohnungen bewohnen oder in der gemeinsamen Ehewohnung eine getrennte Lebe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gewinn- und Verlustrechnung (G & V) gem. § 275 HGB

Rz. 509 Im Gegensatz zur Bilanz, in der die am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden ausgewiesen werden, wobei das Zustandekommen des Jahresergebnisses und unter Umständen auch seine Höhe nicht ersichtlich werden, gibt die Gewinn- und Verlustrechnung als Zeitraumrechnung Auskunft über Art und Höhe der Erfolgsquellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung bil...mehr