Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.5 Vorlageverweigerungsrechte

Nach § 104 Abs. 1 AO kann, soweit die Auskunft verweigert werden darf, auch die Vorlage von Urkunden und Wertsachen verweigert werden. Dies gilt auch für die Erstattung eines Gutachtens.[1] Bei § 104 AO handelt es sich dabei um ein eigenständiges Recht, welches aber von seinem Inhalt und Umfang durch die §§ 101 bis 103 AO bestimmt wird.[2] Insofern gilt die Regelung auch nich...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.3 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse

Nach § 102 AO steht verschiedenen Berufsgruppen ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz von Berufsgeheimnissen zu. Die Regelung ist abschließend.[1] Sie gilt nicht, wenn der jeweilige Berufsangehörige in eigenen Steuersachen tätig ist.[2] Die Regelung ist Ausfluss des besonderen Vertrauensverhältnisses, das für diese Berufsgruppen besteht. Nach dem Wortlaut besteht auch i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichtöffentlichkeit (WEMoG)

Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich.[1] Die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung hat zur Folge, dass nur berechtigte Personen an der Versammlung teilnehmen dürfen. Nach dem Gesetz zählen hierzu in erster Linie die Wohnungseigentümer, denn für sie ist die Versammlung als Forum der Entscheidungsfindung gemäß §§ 24, 25 WEG vorgesehen. Ferner ist tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertretung in der Eigentüme... / 6.2 Beistand des einzelnen Eigentümers

Eigentümer nimmt mit seinem persönlichen Berater an der Versammlung teil Der einzelne Wohnungseigentümer kann in der Versammlung einen Beistand als Berater hinzuziehen. Voraussetzung: Die Teilungserklärung enthält keine Beschränkungen und der Eigentümer weist ein berechtigtes Interesse für diese Maßnahme nach. Ist ein Rechtsanwalt im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertretung in der Eigentüme... / 6.1 Beistand der Gemeinschaft

Teilnahme von Rechtsanwälten und Architekten Ausnahmsweise kann der Verwalter im Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten externe Berater (z. B. Rechtsanwälte oder Architekten) zur Meinungsbildung heranziehen. Hierbei darf kein konkreter Interessengegensatz zwischen einzelnen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft hervortreten.[1]mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / [Ohne Titel]

Claas Winkler, RA/FASt/StB[*] Sachausschüttungen erfreuen sich in der Praxis immer größerer Beliebtheit. Gerade in der Beratungspraxis drohen für den steuerlichen Berater – insbesondere aufgrund der Bandbreite unterschiedlicher Anteilseigner (Anteilseigner ist Kapitalgesellschaft, Anteilseigener ist natürliche Person und hält Anteile im Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen et...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertretung in der Eigentüme... / Zusammenfassung

Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich und grundsätzlich für Außenstehende nicht zugänglich. Ob und unter welchen Umständen Wohnungseigentümer sich durch andere Personen vertreten lassen können, ergibt sich zunächst aus der Teilungserklärung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung OLG Celle, Beschluss v. 18.12.1957, 4 Wx 42/57: Die Teilnahme an der Eigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertretung in der Eigentüme... / 2 Vertretungsregelung und Vertretungsmacht

Ausübung des Stimmrechts ist keine höchstpersönliche Angelegenheit Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sind keine höchstpersönlichen Angelegenheiten und können deshalb auch von einem Vertreter ausgeübt werden. Grundsätzlich und theoretisch ist deshalb jeder Wohnungseigentümer berechtigt, sich durch jeden beliebigen Dritten in der Ausübu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zweitbeschluss (WEMoG) / 2 Der ergänzende bzw. abändernde Zweitbeschluss

Die Wohnungseigentümer sind grundsätzlich nicht gehindert, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen. Die Befugnis dazu ergibt sich aus der autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft. Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen die Gemeinschaft eine erneute Beschlussfassung für angebracht hält.[1] Grundsätzlich zulässig ist es also,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2 Bedeutung der AGB-Regelungen für den Verwalter

Obwohl die Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ursprünglich ausschließlich den Verbraucher schützen sollten, umfasst dieser Schutz inzwischen auch alle Vertragspartner, unabhängig davon, ob sie aus dem privaten, dem gewerblichen oder dem kaufmännischen Geschäftsverkehr kommen. Der Verwalter als Dienstleister für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verzug und Verzugszinsen im... / 2.1 Abrechnungspflichten

Der Verwalter ist verpflichtet, nach jeder abgelaufenen Wirtschaftsperiode eine Jahresgesamtabrechnung nebst zugehörigen Einzelabrechnungen zu erstellen. Aus dem Zweck des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung ergibt sich, dass zum einen ein Wirtschaftsplan vor oder jedenfalls zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres aufzustellen ist, eine Abrechnung jedenfalls möglich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz Verlangt ein Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und beantragt er die Teilungsversteigerung der geerbten Grundstücke, sind die daraus resultierenden Rechtsberatungskosten Kosten der Nachlassverteilung im Sinne von § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG. Sachverhalt Der Kläger ist zusammen mit seinem Bruder Miterbe nach seinem verstorbenen Vater. Zum Nachlas...mehr

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Controller und andere Finan... / 10 Rechtliche Prüfung der Vereinbarung

Das viel zitierte Wort von Hermann-Josef Abs, dass es leichter sei, ein eingeseiftes Schwein am Schwanz festzuhalten, als einen Aufsichtsrat zur Verantwortung zu ziehen, gilt nicht mehr. Ohne Zweifel hat die persönliche Haftung zugenommen. Deshalb sollten selbst Vereinbarungen für die Mitwirkung in freiwilligen Aufsichtsgremien rechtlich geprüft werden. Ein spezialisierter R...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.2 Form des Klageantrags

Rz. 15 Die Klageschrift muss die allgemeinen Anforderungen des § 253 ZPO erfüllen, also die Bezeichnung der Parteien, des Gerichts, die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des Klagebegehrens sowie einen bestimmten Antrag enthalten. An eine Befristungskontrollklage dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Es muss vielmehr genügen, wenn aus...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 5 Berater als Verteidiger?

Steuerberater dürfen in einem Steuerstrafverfahren als Verteidiger auftreten, wenn das Strafverfahren durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle geführt wird. Ist hingegen die Staatsanwaltschaft die verfahrensführende Ermittlungsbehörde (also in bedeutenderen Sachen und wenn neben der Steuerhinterziehung weitere Delikte im Raum stehen), so darf der Steuerberater nicht tätig we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 3.1 Entschließungsermessen

Sind die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verzögerungsgelds gegeben, kann die Finanzbehörde ein Verzögerungsgeld festsetzen. Es besteht also nach dem eindeutigen Wortlaut des § 146 Abs. 2c AO ein Entschließungsermessen seitens der Behörde. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, eine Pflicht zur Festsetzung einer Sanktion vorzusehen, so dass nicht davon ...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / Zusammenfassung

Überblick Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung haben oft einen Überrumpelungseffekt. Berater bzw. Verteidiger sollten daher bereits zu Beginn "erste Hilfe am Unfallort" leisten. So können auch Fehler im Sinne der Verteidigung vermieden werden, die später nur schwer heilbar sind. Schritt für Schritt werden sie eine effektive Strategie entwickeln. Oft werden hierzu n...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 3 Strategie nach der Durchsuchung

Während der Tag der Durchsuchung faktisch der Steuerfahndung gehört (siehe oben Punkt 2.), kommt nun die Zeit der Verteidigung. Ist ein Unternehmen als Dritter betroffen, weil z. B. Geschäftsführer oder andere Mitarbeiter Beschuldigte sind, so wird es ggf. einen Rechtsanwalt als Koordinator beauftragen, um die Handlungsoptionen zu klären und ggf. eine Strategie zusammen mit d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 2.2 Pflichtige Personen

Rz. 9 Der von der Finanzbehörde bestimmte Sachverständige hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er dem Personenkreis des § 96 Abs. 3 AO angehört. Danach ist der Ernannte zur Gutachtenerstellung verpflichtet, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderlichen Art – auf bundes- oder landesgesetzlicher Grundlage – öffentlich bestellt ist[1]; die Wissenschaft, die Kunst od...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 5.3 Lösung

I bezieht die Leistung als Unternehmer für sein Unternehmen. Die Lieferung des Händlers ist auch ein in Deutschland ausgeführter, steuerbarer Umsatz (steuerbare Lieferung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, die an dem Ort ausgeführt wurde, an dem die Warenbewegung nach § 3 Abs. 6 UStG begann). Die Lieferung des Händlers ist in Deutschland auch nicht nach § 4 UStG steuerbefeit. Damit...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 3. Variante 3: Rechtsanwalt B beauftragt einen Terminsvertreter

Der Prozessbevollmächtigte kann auch einen Terminsvertreter im eigenen Namen beauftragen. In diesem Fall bestimmt sich die Vergütung des Terminsvertreters nach den Vereinbarungen zwischen den beiden Rechtsanwälten ohne Bindung an das RVG.[5] Vorliegend hat Rechtsanwalt B mit dem Terminsvertreter ein Pauschalhonorar von 200,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer für die Terminswahrnehmung...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 1. Variante 1: Rechtsanwalt B reist selbst

I. Entstandene Kosten Eine Möglichkeit, den Verhandlungstermin bei dem LG Hamburg wahrzunehmen, besteht darin, dass Rechtsanwalt B persönlich mit dem eigenen Pkw nach Hamburg fährt und den Termin selbst wahrnimmt. Hierdurch entstehen ihm folgende Gebühren und Auslagen:mehr

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zfs 02/2023, Pflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs

BGB § 662 § 675; VVG § 86 Leitsatz 1. Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten zu achten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen. 2. Ein Rechtsanwalt muss bei Abschluss eines die Heilbehandlungskosten umfassenden Abfin...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trägt (Mehr-)Kosten des notwendigen Bearbeiterwechsels von Inkassodienstleister zu Rechtsanwalt

Leitsatz Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer – zunächst – unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners, sind dessen Kosten grundsätzlich auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Gläubiger aufgrund eines später erfolgten (erstmaligen) Bestreitens der Forderung zu deren weiterer – gerichtlicher – Durchsetzung e...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des als Betreuer bestellten Rechtsanwaltes; spezifische anwaltliche Tätigkeit

§§ 1835 Abs. 3, 1908i Abs. 1 S. 1 BGB; § 5 Abs. 5 S. 2 VBVG Leitsatz Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellter nicht anwaltlicher Berufsbetreuer der höchsten Vergütungsstufe im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Betreuten keiner anwaltlichen Hilfe bedarf. Ein Rechtsanwalt, der zugleich als Betreuer tätig ist, darf nur dann s...mehr

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zfs 02/2023, Pflichten eine... / Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten zu achten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen. 2. Ein Rechtsanwalt muss bei Abschluss eines die Heilbehandlungskosten umfassenden Abfindungsvergleichs beachten, dass se...mehr

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zfs 02/2023, Pflichten eine... / 3 Hinweis der Schriftleitung:

Zur Verletzung des Aufgabeverbots durch einen Prozessvergleich vgl. OLG Saarbrücken zfs 2020, 210. zfs 2/2023, S. 86 - 89mehr

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zfs 02/2023, Pflichten eine... / 2 Aus den Gründen: "…

[6] Nach dem durch das Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt haben die Bekl. ihnen obliegende Pflichten, die dem VN der Kl. gegenüber bei Abschluss des Vergleichs in dem Arzthaftungsprozess bestanden, zwar verletzt. Ein Schaden ist hierdurch aber nicht verursacht worden. Die Revision wendet sich mit Erfolg gegen die Beurteilung des BG, der Anspruch des VN der Kl. auf E...mehr

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zfs 02/2023, Pflichten eine... / 1 Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz aufgrund anwaltlicher Pflichtverletzung in Anspruch. Die Kl. ist der private Krankenversicherer des am 5.3.2021 verstorbenen VN. Dieser nahm die Fachärztin Dr. S. in einem Arzthaftungsprozess wegen eines Aufklärungsfehlers insbesondere auf Schmerzensgeld und Ersatz des Haushaltsführungsschadens, des Verdiensta...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung ist zuzustimmen. Dies beruht bereits auf dem Umstand, dass den Beklagten zu 2 und 3 mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu dem Terminsvertreter für dessen Tätigkeit keine Kosten entstanden sind. Gesetzliche Gebühren und Auslagen für den Terminsvertreter, die jedenfalls dem Grunde gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, f...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht auf ein Problem aufmerksam, das sich seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Praxis häufiger stellen wird. Um die Bedeutung der ordnungsgemäßen Mitteilung der anwaltlichen Vergütungsberechnung besser verstehen zu können, sollen hier einige Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts erörtert werden. Grundsätze Beim anwaltlichen Vergütun...mehr

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AGS 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2022/2023

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2022, 145 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Anfang Februar 2023. Hinweismehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH erkennt die Inkassokosten voll zu Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht angenommen, der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Verzögerungsschadens (§§ 280 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 S. 1 BGB) umfasse nicht die gesamten, von ihr außergerichtlich aufgewandten Inkassokosten. Anders als das Berufungsgericht meint, hat die Klägerin vorliegend mit der Beauftragung eine...mehr

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AGS 02/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV in Kinderschutzverfahren nach §§ 1666, 1666a BGB, JurBüro 2022, 563 Die Einigungsgebühr entsteht einmal nach Nr. 1000 Nr. 1 VV für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. In Kindschaftssachen kann eine Einigu...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Es stellt sich die Frage, welche Folgerungen aus dieser Entscheidung zu ziehen sind. Fasst man die Aussagen des EuGH zusammen, dann soll die Vereinbarung einer Zeitvergütung in einem Vertrag zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher nur dann klar und verständlich sein, wenn der Verbraucher vor Vertragsabschluss so informiert wurde, dass er seine Entscheidung zum V...mehr

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zfs 02/2023, Zulässigkeit d... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BPatG ist zuzustimmen. Grundsätze bei der Nachfestsetzung Zutreffend führt das BPatG aus, dass die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses einer erneuten Kostenfestsetzung nur insoweit entgegensteht, soweit derselbe Streitgegenstand betroffen ist (BGH RVGreport 2011, 309 [Hansens]; BGH BRAGOreport 2003, 57 [ders.] = JurBüro 2003, 260). Ver...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeines Die Frage, wie der anwaltliche Betreuer abrechnen kann, ist eine Frage, die sowohl im Bereich der Beratungshilfe als auch im Bereich der Prozesskostenhilfe eine Rolle spielt. Aber auch auf anderen Rechtsgebieten ist sie von Interesse. Der BGH (Beschl. v. 30.11.2022 – XII ZB 311/22) musste nun auf dem Gebiet der InsO entscheiden. Der Betreuer des Schuldners war ...mehr

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AGS 02/2023, Reckin, Das 1 x 1 des RVG: Grundlagen, Fragen und Antworten, BGH-Rechtsprechung

Von Rechtsanwältin Sabrina Reckin. 2. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 232 S., 39,00 EUR Die Abrechnung der eigenen Vergütung gehört zum täglichen Geschäft eines Rechtsanwalts. Umso unverständlicher ist es, dass viele Anwälte kaum Kenntnisse des eigenen Vergütungsrechts haben und die Abrechnung weitgehend ihren Mitarbeitern überlassen. Die Autorin weist zu Recht dar...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / III. Die Lösung zu den Kosten

Stufe 1: Welche Kosten sind im Vergütungsverhältnis entstanden? Von der verfahrensrechtlichen Lösung ist die kostenrechtliche Lösung zu unterscheiden. Im konkreten Fall ist zu sehen, dass eine Inkassodienstleistung nach § 2 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vorliegt, weil eine fremde Forderung zur Einziehung beauftragt wurde, bei der keine rechtliche Prüfung im E...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / IV. Fazit

Die Abgabe an den Rechtsanwalt darf nur zum notwendigen Zeitpunkt erfolgen Die Rechtspflegerin hat also im konkreten Fall richtig entschieden. Der Gläubiger muss die vollen Gebühren und Auslagen der beiden Rechtsdienstleister bezahlen, bekommt aber vom Schuldner nur die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn nur ein Rechtsanwalt oder nur ein Inkassodienstleister vorgeri...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / IV. Abgeltungsbereich der Betreuervergütung und Vergleich zu einem nichtanwaltlichen Betreuer

1. Abgeltungsbereich Mit der pauschalen Vergütung nach § 1836 Abs. 2 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB, §§ 4, 5 VBVG sei – so der BGH – grds. die gesamte Tätigkeit des Betreuers abgegolten. Nach der gem. § 1 Abs. 2 S. 3 RVG, § 5 Abs. 5 S. 2 VBVG anwendbaren Regelung in § 1835 Abs. 3 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB kann jedoch ein Betreuer die dem Betreuten erbrachten Leistungen, ...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

Rechtsanwalt B hat grds. das freie Wahlrecht, ob er die Terminsreise nach Hamburg mit der Bahn oder mit seinem eigenen Kraftfahrzeug unternimmt.[1] Folglich sind die durch die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs angefallenen Fahrtkosten als gesetzliche Auslagen auch dann erstattungsfähig, wenn die Reisekosten bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (hier der Bahn) ...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / I. Das Problem

Der Schuldner bleibt still bis zum Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren Wir sind ein registrierter Inkassodienstleister. Als solcher sind wir mit der Einziehung einer aus Sicht unseres Mandanten unstreitigen Forderung beauftragt worden. Der Schuldner hat auf die kaufmännischen Mahnungen unseres Auftraggebers nicht reagiert. Der Schuldner hat sodann auf unsere vielfältige...mehr

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AGS 02/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff auf den S. 49 ff. eine Rechtsprechungsübersicht zu den Gebühren und Auslagen nach den Teil 4 bis 7 VV. Lissner (S. 62 ff.) beschäftigt sich mit dem neuen Beratungshilfeformular, das ab dem 1.3.2023 von der Anwaltschaft zwingend zu verwenden ist. Er erläutert, was zukünftig von Seiten der Anwaltschaft zu beachten sein wird. Eine wichtige Entscheid...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 4. Gesamtbetrachtung

Rechtsanwalt B wird deshalb mit seinem Mandanten zu erörtern haben, welche der drei möglichen Varianten für die Terminsvertretung am günstigsten ist. Am sichersten ist die Variante 1, weil die Rechtsanwalt B tatsächlich angefallenen Terminsreisekosten in voller Höhe erstattungsfähig sind. Beauftragt der Kläger selbst (ggf. vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten) wie i...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 3 Der Praxistipp

Der BGH räumt mit Vorurteilen auf Mit aller dogmatischen Klarheit räumt der BGH mit überholten Vorurteilen gegenüber Inkassodienstleistern auf, wie sie sich in seit Jahren nicht aktualisierten Kommentierungen befinden und von behauptenden statt begründeten Gerichtsentscheidungen wiederholt werden. Festzuhalten ist:mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 2 Aus den Gründen:

I. “ Die gemäß § 11 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers, über die gemäß § 568 S. 1 ZPO der Senat durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hatte, hat keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin angenommen, dass die Voraussetzungen für die Gebührenfestsetzung nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Fragen

Der in Berlin wohnhafte Kläger K beauftragt den Berliner Rechtsanwalt B, für ihn eine Zahlungsklage über 12.000,00 EUR bei dem zuständigen LG Hamburg einzulegen. Rechtsanwalt B reicht eine entsprechende Zahlungsklage bei dem LG ein, das einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Welche Möglichkeiten hat Rechtsanwalt B, den Verhandlungstermin wahrzunehmen? Welche Koste...mehr