Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2018, Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten zur Heimwerkstatt

Hinweis "Die Klägerin hat auch einen Anspruch auf Ersatz der restlichen Abschleppkosten. Die Klägerin hat insbesondere nicht dadurch gegen Ihre Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstoßen, indem sie das Abschleppunternehmen beauftragt hat, ihr bei dem Unfall beschädigtes Fahrzeug nicht zur nächstgelegen Vertragswerkstatt, sondern in ihre Heimatwerkstatt in 500 km Entfernung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Rechtsmissbräu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht auch der Rechtsprechung des BGH, dass im Kostenfestsetzungsverfahren geprüft werden kann, ob ein getrenntes Vorgehen notwendig war oder nicht. Bei fehlender Notwendigkeit sind nur die Kosten anteilig zu erstatten, die bei einem einheitlichen Vorgehen entstanden wären. Hinweis 1. Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2018, Pflicht zur Vorlage der Originalvollmacht beim Vollstreckungs-/Pfändungsantrag nach § 754a oder § 829a ZPO?

Der Gesetzgeber ermöglicht bei der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher nach § 754a ZPO und in der Forderungsvollstreckung nach § 829a ZPO unter bestimmten Voraussetzungen die elektronische Antragstellung. In den genannten Normen ist im Einzelnen geregelt, welche Unterlagen in elektronischer Form dem Antrag beizufügen sind. Muss ein antragstellendes IKU eine Origi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] wurde die Vorschrift des § 1578b BGB zum 1.1.2008 eingeführt; sie hatte somit kürzlich ihr 10-jähriges "Jubiläum".[2] Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zu der Frage, inwieweit ehebedingte Nachteile durch den Versorgungsausgleich oder durch anderweitige ehebedingte Vorteile ausgeglichen werden können. 1. Im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Umdeutung eines... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Sie streiten um Trennungsunterhalt. [2] In einem einstweiligen Anordnungsverfahren zum Geschäftszeichen 3 F 250/16 schlossen die Beteiligten am 28.4.2016 vor dem Amtsgericht einen Vergleich zum Trennungsunterhalt. Danach hatte der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) an die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) ab 1.5....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2018, Zeitpunkt des ... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes aus § 125 VVG i.V.m. §§ 1, 2 d), 4 Abs. 1 S. 1 c) ARB 2010." Zwischen den Parteien besteht seit dem 23.1.2013 ein wirksamer Rechtsschutzversicherungsvertrag auf der Grundlage der ARB 2010. Die Ehefrau des Kl. ist mitversichert: Die Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2018, Gesamtgläubig... / Leitsatz

1. Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einem Grundstück für mehrere Gläubiger gemeinschaftlich erfordert – auch wenn der Antrag später auf einen Gläubiger beschränkt wird –, dass die Anteile der Beteiligten in Bruchteilen oder das für die Gemeinschaft maßgebliche Rechtsverhältnis nicht nur in der Eintragung bezeichnet werden (§ 47 Abs. 1 GBO), sondern sich die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Bechtold/Bosch, GWB – Kommentar zum GWB

Begründet von Prof. Dr. Rainer Bechtold; weitergeführt von Dr. Wolfgang Bosch. 9. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XX, 1172 S., 129,00 EUR Mitte des Jahres 2018 ist die nunmehr 9. Aufl. des von Dr. Rainer Bechthold begründeten und von Dr. Wolfgang Bosch als ausgewiesenem Experten auf diesem Gebiet weitergeführten Kommentars zum GWG erschienen. Die Neuauflage ist gepräg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Reformatio in ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung für das beim SG anhängig gewesene Verfahren, in dem der Beschwerdeführer den Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) vertrat. Nach Erledigung der Hauptsache bewilligte das SG den Klägern Prozesskostenhilfe ohne Kostenbeteiligung. Mit weiterem Beschluss verpflichtete das SG die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, (Nicht-) Anerke... / 2 Anmerkung

Problemstellung In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit einer im Rahmen eines gemäß § 107 FamFG geführten Anerkennungsverfahrens zu beurteilenden, vor einem geistlichen Shari'a-Gericht in Syrien vollzogenen einseitigen Verstoßungsscheidung (sog. Privatscheidung). Eine Privatscheidung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nur auf der Willenserklärung eines (oder auf einem v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: So bauen Sie ein Netzwerk hilfreicher Kontakte auf

Networking ist heutzutage ein sehr häufig gebrauchter Begriff. Ein Netzwerk zu haben und zu "networken" gehört schon fast zum guten Ton. Für Steuerberater kann Networking ein wichtiges Instrument zur Steigerung des Kanzleierfolgs sein. Mit der richtigen Vorgehensweise und einigen einfachen Maßnahmen gelingt es oft, ein individuelles Kontaktnetzwerk aufzubauen, das Sie auf vi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / A. Interessenkollision und Parteiverrat des Rechtsanwalts bei Vertretung von Miterben

Rz. 1 Was nutzt das schönste, mühsam akquirierte Erbrechtsmandat, wenn der Rechtsanwalt im Laufe der Bearbeitung gezwungen ist, das Mandat niederzulegen und außerdem seinen Vergütungsanspruch verliert? Gerade in erbrechtlichen Mandaten ist die Gefahr der Interessenkollision und dem daraus möglicherweise resultierenden strafbewehrten Parteiverrat erheblich. Gleichwohl ist in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare

A. Interessenkollision und Parteiverrat des Rechtsanwalts bei Vertretung von Miterben Rz. 1 Was nutzt das schönste, mühsam akquirierte Erbrechtsmandat, wenn der Rechtsanwalt im Laufe der Bearbeitung gezwungen ist, das Mandat niederzulegen und außerdem seinen Vergütungsanspruch verliert? Gerade in erbrechtlichen Mandaten ist die Gefahr der Interessenkollision und dem daraus mög...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gebühren und Kosten / 6. Besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts

Rz. 30 In Nachlassangelegenheiten mit einem hohen Gegenstandswert ist nahezu grundsätzlich von einem erhöhten Haftungsrisiko auszugehen. Ebenso liegt bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten für den Rechtsanwalt ein erhöhtes Haftungsrisiko vor. Soweit eine Haftungsbegrenzungsvereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen worden ist, sollte das verbleibende Haftungsrisiko tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / d) "Objektiv-subjektive Theorie"

Rz. 20 Nach der objektiv-subjektiven Theorie können die Mandanten auch bei einem objektiv bestehenden und ihnen bekannten Interessengegensatz ihr Einverständnis mit der gleichzeitigen Wahrnehmung durch den Rechtsanwalt erklären. Wohl unterschiedlich wird dabei beurteilt, ob der Rechtsanwalt über den objektiv bereits bestehenden oder möglicherweise später auftretenden Interes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / a) Interessenkollision im Laufe des Mandats

Rz. 29 Bei der Frage nach dem Schicksal des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Falle der Vertretung widerstreitender Interessen vertrat der IX. Senat des BGH im Jahr 2009 eine äußerst "anwaltfreundliche" Linie. Man durfte sich aber schon damals fragen, ob es tatsächlich im Sinne der Anwaltschaft sein konnte, dass auch der Anwalt, der widerstreitende Interessen vertritt, seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 1. "Dieselbe Rechtssache"

Rz. 7 Anknüpfungspunkt in berufsrechtlicher Hinsicht ist zunächst die Formulierung des § 3 Abs. 1 BORA, worin das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO näher bezeichnet wird. Danach kommt es zunächst darauf an, ob der Anwalt mit "derselben Rechtssache" bereits befasst war. Die Satzungsversammlung hat damit die Formulierung des § 356 StGB üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 1. Mandatsbeendigung

Rz. 23 Auch bei erklärtem Einverständnis des Mandanten (vgl. hierzu oben Rdn 20) muss der Rechtsanwalt unverzüglich die einzig mögliche Konsequenz ziehen, wenn sich im Laufe des Mandats ein Interessengegensatz herausstellt: Die Beratung und Vertretung sämtlicher Mandanten in dieser Angelegenheit muss durch den Anwalt beendet werden, § 3 Abs. 4 BORA. Rz. 24 Der Anwalt ist für j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / b) Interessenkollision bei Beginn des Mandats

Rz. 31 Verstößt der Anwalt bereits bei Annahme des Mandats gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, ist der Anwaltsvertrag von Anbeginn an nichtig und es entsteht kein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts.[56] Selbst wenn die Beratung nützlich gewesen sein sollte, der oder die Mandanten außerdem keinen neuen Anwalt beauftragen und daher keine neuerliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 3. Abwägung eines Interessenkonflikts bei der Vertretung von Miterben

Rz. 45 Jeder Rechtsanwalt mag sich bei seiner Abwägung zwischen den oben genannten Theorien zur Bestimmung des widerstreitenden Interesses fragen (vgl. hierzu oben Rdn 16 ff.), welche Auffassung dem Ansehen der Anwaltschaft insgesamt mehr Schaden als dem einzelnen Anwalt – möglicherweise aufgrund des höheren Gebührensaufkommens – kurzfristigen Nutzen bringt. Können wir Anwäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 4 Um zu prüfen, ob ein Fall der Wahrnehmung widerstreitender Interessen vorliegt, wird der geneigte Rechtsanwalt mutmaßlich zunächst die BRAO und ergänzend die BORA heranziehen. Er wird fündig werden bei § 43a BRAO ("Grundpflichten"), dort im Abs. 4[1] sowie § 3 BORA ("Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit"). Viel bedeutsamer ist aber – worauf Kleine-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 2. Rechtsprechung zur Interessenkollision bei der Vertretung von Miterben

Rz. 39 Die nachfolgend skizzierten drei Entscheidungen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung bei der Vertretung von Miterben grundsätzlich einen Interessengegensatz erkennt. Ob hier wie in anderen Fällen der Interessengegensatz durch das Einverständnis des Mandanten aufgehoben werden kann, ist fraglich: Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit bei der Beurteilung, ob ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / II. Rechtsfolgen eines Verstoßes

1. Mandatsbeendigung Rz. 23 Auch bei erklärtem Einverständnis des Mandanten (vgl. hierzu oben Rdn 20) muss der Rechtsanwalt unverzüglich die einzig mögliche Konsequenz ziehen, wenn sich im Laufe des Mandats ein Interessengegensatz herausstellt: Die Beratung und Vertretung sämtlicher Mandanten in dieser Angelegenheit muss durch den Anwalt beendet werden, § 3 Abs. 4 BORA. Rz. 24...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 3. Schicksal der Vergütung

a) Interessenkollision im Laufe des Mandats Rz. 29 Bei der Frage nach dem Schicksal des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Falle der Vertretung widerstreitender Interessen vertrat der IX. Senat des BGH im Jahr 2009 eine äußerst "anwaltfreundliche" Linie. Man durfte sich aber schon damals fragen, ob es tatsächlich im Sinne der Anwaltschaft sein konnte, dass auch der Anwalt, der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / III. Folgerungen für die Praxis bei der Vertretung von Miterben

1. Auswirkungen der Meinungen zur Bestimmung des Interessenwiderstreits in der Praxis Rz. 36 Während es in der erbrechtlichen Praxis meist weniger Schwierigkeiten bereitet festzustellen, ob "dieselbe Rechtssache" vorliegt (vgl. hierzu oben Rdn 7 sowie Rdn 50), gehen die Meinungen weit auseinander, wenn es darum geht zu entscheiden, ob ein Interessenwiderstreit vorliegt. Beisp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 2. Widerstreitende Interessen/Pflichtwidriges Dienen

a) Überblick Rz. 16 Die eigentliche Auseinandersetzung bei der Prüfung eines Parteiverrats findet – soweit es erbrechtliche Mandate angeht – somit selten bei der Frage statt, ob es sich um "dieselbe Rechtssache" handelt (vgl. hierzu oben Rdn 5 ff.). Gerungen wird vielmehr um die Bedeutung der " widerstreitenden Interessen " (§ 43a Abs. 4 bzw. § 3 Abs. 1 BORA) bzw. des " pflichtw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 50 Der Rechtsanwalt darf nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO nicht tätig werden, wenn er in "derselben Rechtssache" (vgl. hierzu oben Rdn 7) bereits als Richter, Schiedsrichter, Staatsanwalt, Angehöriger des öffentlichen Dienstes, Notar, Notarvertreter oder Notariatsverwalter tätig geworden ist (Vorbefassung). Das Verbot geht " über die Gewährleistung des ungeteilten Einsatzes de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / c) "Subjektive Theorie"

Rz. 19 Nach einer anderen Auffassung wird das "Interesse" allein durch den Mandanten bestimmt: Es komme jedenfalls dort, wo der Streitstoff der Parteidisposition unterliege, allein auf die vom Mandanten mitgeteilte Interessenlage an. Der Auftrag des Mandanten bestimme den Umfang der Interessenwahrnehmung durch den Anwalt und einzig daran müsse sich auch die Frage des Interes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / c) Interessenkollision und Prozesskostenhilfe

Rz. 32 Vier Jahre nach der o.g. Entscheidung des BGH von 2009[59] hatte der IV. Senat die Frage einer Interessenkollision bei einem erbrechtlichen Sachverhalt zu beurteilen.[60] Der Rechtsanwalt vertrat die Kinder des Erblassers bei der Geltendmachung ihrer Pflichtteilsansprüche gegen die Alleinerbin. Das Verfahren wurde rechtskräftig abgeschlossen. Nunmehr vertrat der Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 1. Sozietätserstreckung

Rz. 55 § 45 Abs. 3 BRAO erstreckt das Tätigkeitsverbot des konkret mit dem Mandat befassten Rechtsanwalts auf sämtliche Mitglieder einer Sozietät sowie auf in sonstiger Weise zur gemeinsamen Berufsausübung verbundene Rechtsanwälte (z.B. auch Bürogemeinschaften). Erforderlich ist jedoch, dass die übrigen Rechtsanwälte (Sozien, Bürogemeinschafter usw.) Kenntnis der " tatsächlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / b) "Objektive Theorie"

Rz. 18 Die Vertreter der objektiven Theorie fragen ausschließlich nach dem objektiv ermittelten Interesse des Mandanten.[31] Es kommt danach nicht darauf an, ob im Augenblick ein Widerstreit besteht, sondern vielmehr darauf, ob es für den kundigen Beurteiler absehbar ist, dass ein derartiger Interessenwiderstreit auftreten könnte . Dabei sind sämtliche Entwicklungsmöglichkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 2. Nichtigkeit des Anwaltsvertrages

Rz. 25 Der BGH hat über Jahrzehnte die umstrittene Frage offen gelassen, ob ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages führt.[39] Mit Urteil v. 12.5.2016 hat sich der BGH für die Nichtigkeit des Anwaltsvertrages nach § 134 BGB entschieden.[40] Man kann es durchaus als "überraschend" bezeichnen,[41] dass der BGH nun gerade in diesem Fall die Stre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / III. Vorhergehende Tätigkeit

Rz. 53 Das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, § 16 Abs. 1 BNotO wird durch jede notarielle Amtstätigkeit i.S.v. §§ 20–24 BNotO ausgelöst,[118] also auch beispielsweise durch die bloße Beglaubigung einer Unterschrift.[119] Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob eine Interessenkollision besteht.[120] Daher ist der Anwaltsnotar –"selbstverständlich" möchte man hinzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 1. Auswirkungen der Meinungen zur Bestimmung des Interessenwiderstreits in der Praxis

Rz. 36 Während es in der erbrechtlichen Praxis meist weniger Schwierigkeiten bereitet festzustellen, ob "dieselbe Rechtssache" vorliegt (vgl. hierzu oben Rdn 7 sowie Rdn 50), gehen die Meinungen weit auseinander, wenn es darum geht zu entscheiden, ob ein Interessenwiderstreit vorliegt. Beispiel Zwei Abkömmlinge sind gemeinsam mit der Witwe des Erblassers Mitglied einer Erbeng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 3. Vergütungsverlust

Rz. 57 Der Rechtsanwalt kann keine Vergütung aus GoA (§§ 683, 670 BGB) aus dem nach § 134 BGB nichtigen Anwaltsvertrag (vgl. hierzu oben Rdn 56) fordern. Einem grundsätzlich möglichen Wertersatz nach §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2 BGB kann § 817 S. 2 BGB entgegenstehen. Danach kann der Rechtsanwalt keinen Wertersatz verlangen, wenn er vorsätzlich verbotswidrig gehandelt oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 2. Nichtigkeit des Anwaltsvertrages

Rz. 56 Ein Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot aus § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO führt zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages nach § 134 BGB.[125] Ebenso wie einem Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen (vgl. dazu oben Rdn 28) bleiben Prozessvollmacht sowie Prozesshandlungen des Rechtsanwalts jedoch wirksam.[126] Nach § 156 Abs. 2 BRAO sollen Gerichte und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 4. Strafrechtliche Konsequenzen

Rz. 33 Die Bereitschaft der Staatsanwaltschaften, Anklage wegen Parteiverrats nach § 356 StGB zu erheben, ist offensichtlich gering, was an der gesetzlich normierten Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe[71] liegen mag.[72] Die Gefahr einer Verurteilung ist noch geringer wie der nachfolgende statistische Überblick zeigt:[73] Rz. 34 Statistischer Überblick Das Statist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / B. Tätigkeitsverbot des Anwaltsnotars aufgrund Vorbefassung

I. Gesetzliche Grundlagen Rz. 50 Der Rechtsanwalt darf nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO nicht tätig werden, wenn er in "derselben Rechtssache" (vgl. hierzu oben Rdn 7) bereits als Richter, Schiedsrichter, Staatsanwalt, Angehöriger des öffentlichen Dienstes, Notar, Notarvertreter oder Notariatsverwalter tätig geworden ist (Vorbefassung). Das Verbot geht " über die Gewährleistung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / II. "Dieselbe Rechtssache"

Rz. 52 Der Begriff "derselben Rechtssache" i.S.v. § 45 BRAO ist derselbe wie in § 43a Abs. 4 BRAO, § 356 StGB,[117] vgl. hierzu ausführlich oben Rdn 7.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / IV. Rechtsfolgen

1. Sozietätserstreckung Rz. 55 § 45 Abs. 3 BRAO erstreckt das Tätigkeitsverbot des konkret mit dem Mandat befassten Rechtsanwalts auf sämtliche Mitglieder einer Sozietät sowie auf in sonstiger Weise zur gemeinsamen Berufsausübung verbundene Rechtsanwälte (z.B. auch Bürogemeinschaften). Erforderlich ist jedoch, dass die übrigen Rechtsanwälte (Sozien, Bürogemeinschafter usw.) K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 4. Wettbewerbsrecht

Rz. 58 Wettbewerbsrechtlich ist ein Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ohne Bedeutung.[130]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / a) Überblick

Rz. 16 Die eigentliche Auseinandersetzung bei der Prüfung eines Parteiverrats findet – soweit es erbrechtliche Mandate angeht – somit selten bei der Frage statt, ob es sich um "dieselbe Rechtssache" handelt (vgl. hierzu oben Rdn 5 ff.). Gerungen wird vielmehr um die Bedeutung der " widerstreitenden Interessen " (§ 43a Abs. 4 bzw. § 3 Abs. 1 BORA) bzw. des " pflichtwidrigen Dien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 5. Wirksamkeit der Beurkundung

Rz. 59 Ein Verstoß gegen das Beurkundungsverbot aus § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurKG führt nicht zur zivilrechtlichen Unwirksamkeit der Beurkundung.[131] Eine gleichwohl erteilte Vollstreckungsklausel bleibt wirksam, soll aber nach §§ 797 Abs. 3, 732 ZPO anfechtbar sein.[132] Beurkundet der Notar wissentlich falsch eine fehlende Vorbefassung könnte dies als Falschbeurkundung im Amt g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gebühren und Kosten / II. Dieselbe Angelegenheit mehrerer Auftraggeber

Rz. 2 Ob und inwieweit dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit oder verschiedene Angelegenheiten vorliegen, ist nach den §§ 15, 16, 17 RVG zu bestimmen. Auftraggeber ist der, dessen Rechte und Pflichten Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sind. Nicht entscheidend ist also, ob der Rechtsanwalt von mehreren Personen beauftragt worden ist, sondern wen der Rechtsanwalt vertri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gebühren und Kosten / I. Allgemeines

Rz. 9 Zum 1.7.2006 ist die Neufassung des § 34 RVG in Kraft getreten. Grundlage dieser einschneidenden Änderung des § 34 RVG ist das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Artikel 5, 8.[12] Seit dem 1.7.2006 lautet die Fassung der Vorschrift des § 34 RVG wie folgt: § 34 RVG Beratung, Gutachten und Mediation (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Professor Dr. Jürgen Damrau Richter am Landgericht a.D., Konstanz Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt a.M. Désirée Goertz, LL.M. (Stockholm) Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[42] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[43] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gebühren und Kosten / I. Ermessensausübung

Rz. 21 Welche Höhe die vom Rechtsanwalt zu berechnende Gebühr hat, muss er innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens der einzelnen Gebühren durch Ausübung seines Ermessens bestimmen. Grundsätzlich ist für diese Ermessensausübung auf die Vorschriften des § 315 BGB zurückzugreifen. § 315 BGB Bestimmung der Leistung durch eine Partei (1) Soll die Leistung durch einen der Vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gebühren und Kosten / II. Billigkeit und Unbilligkeit

Rz. 22 Gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 RVG soll die vom Rechtsanwalt getroffene Gebührenbestimmung Dritten gegenüber nicht verbindlich sein, soweit sie unbillig ist. Diese Regelung betrifft den materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch gegenüber Dritten (z.B. Gegner oder Rechtschutzversicherung). Die Bestimmung dem Auftraggeber gegenüber ist damit nicht eingeschränkt. Zur Frage, wann ...mehr