Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / IV. Lösungen

Für die nach Nr. 2300 VV RVG anzusetzende Geschäftsgebühr ist der Wert maßgeblich, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 RVG). Im Innenverhältnis ist zunächst klar, dass sich der Gegenstandswert zwischen Anwalt und Mandant nach dessen Auftrag richtet. Da es sich um (zunächst) berechtigte Ansprüche handelt, ist der Anwalt ohne konkreten (bezifferten) Auftrag ...mehr

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zfs 9/2016, Anfall der Term... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die beantragte Festsetzung vorgenommen." 1.Schließen die Parteien außergerichtlich einen Vergleich und erklären sie infolgedessen den Rechtsstreit in der Ha...mehr

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zfs 9/2016, May/Voigt (Hrsg.): Lexikon Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 1. Aufl. 2016, 603 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-406-59569-1

Ganz neu – so scheint es – ist der Gedanke, das Verkehrsrecht einmal in der Form eines Lexikons zu veröffentlichen, gegliedert nach den jeweiligen Anfangsbuchstaben. Jeder von uns schaut auf der Suche nach der Lösung für ein Problem meistens als erstes in das Stichwortverzeichnis eines Buches und lässt sich dann von dort hin zu den Ausführungen der Autoren leiten. Auch im In...mehr

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zfs 9/2016, Nachholung der ... / 3 Anmerkung:

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Gerichte in der Hektik des Alltags eine Entscheidung über einen Teil des ihnen unterbreiteten Sachverhalts vergessen. Dies kann einen Teil der Hauptsache, aber auch eine Nebenentscheidung betreffen, etwa Zinsen oder Kosten. Besonders gern wird eine Entscheidung über die Kosten des Streithelfers vergessen. Auch der BGH ist – wie der Bes...mehr

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zerb 9/2016, Irrtum über de... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Beklagte sei Erbin zu 1/4 geworden. Sie habe die unstreitig erfolgte Versäumung der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB nicht wirksam angefochten. Der Bundesgerichtshof habe zu § 2306 Abs. 1 BGB aF entschieden, dass ei...mehr

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FoVo 9/2016, Die konkludent... / II. Die Lösung

Zwischen Abrechnungs- und Erstattungsverhältnis unterscheiden Zunächst einmal ist zwischen dem Vertragsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Rechtsdienstleister (Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen) einerseits und dem Erstattungsverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger andererseits zu unterscheiden. Im ersten Verhältnis entsteht die Einigungsgebühr, wenn zwisc...mehr

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zfs 9/2016, Außergerichtlic... / Leitsatz

Die außergerichtliche Unfallschadensregulierung für den Eigentümer des Unfallfahrzeugs einerseits und für den Fahrer andererseits stellt für den von beiden gemeinsam beauftragten Rechtsanwalt gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Limburg a.d. Lahn, Urt. v. 27.6.2016 – 4 C 208/16 (15)mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 2 Anmerkung

Das Wechselmodell nimmt in der juristischen Diskussion immer breiteren Raum ein. Jüngst hat sich das OLG Hamburg in zwei Entscheidungen[1] mit möglichen Widersprüchen zwischen Wechselmodell und elterlicher Sorge befasst und es dabei für erforderlich gehalten, vorab klarzustellen, dass es "keine rechtstheoretische Entscheidung über das Für und Wider eines Wechselmodells" tref...mehr

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FF 9/2016, Die Crux mit der einstweiligenAnordnung

Die einstweilige Anordnung ist – anders als noch vor dem 1.9.2009, dem Inkrafttreten des FamFG – ein selbstständiges Verfahren, auch wenn eine Hauptsache anhängig ist. Dies sieht § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung sind grundsätzlich glaubhaft zu machen. In vielen Fällen fehlt es gerade in Antragsverfahren, also in allen Un...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / II. Rechtslage

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist für die Bestimmung des Gegenstandswertes grundsätzlich zwischen dem Innen- (Mandant – Anwalt) und dem Außenverhältnis (Mandant – Dritter) zu unterscheiden. Im Innenverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist für die Bestimmung des Gegenstandswertes der Auftrag des Mandanten maßgeblich (Auftragswert). Für die Höhe bestimm...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / III. Beispielsfälle

Welche gebührenrechtliche Brisanz in der Frage des anzusetzenden Gegenstandswertes steckt, soll durch einige Beispielsfälle aufgezeigt werden, die stark verkürzt und vereinfacht wurden. Zur Verdeutlichung soll als erstes ein Fall dargestellt werden, der eigentlich unstreitig sein sollte,[7] aber zwischenzeitlich dennoch streitig entschieden werden musste.[8] Fall 1: Der Gesch...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Kindesunterhalt

a) Zur Erwerbsobliegenheit eines Selbstständigen mit geringen Einkünften. b) Eine Obliegenheit zur Stellung des Insolvenzantrags trifft einen Rechtsanwalt, für den die Einleitung des Insolvenzverfahrens zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führen kann, jedenfalls dann nicht, wenn die Schulden in absehbarer Zeit getilgt werden können [red. LS]. c) Könnte der nich...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 5

Auf einen Blick Überschuldete Nachlässe sind, wie eingangs dargestellt, nicht selten, ebensowenig Nachlassinsolvenzverfahren. Vermutlich die meisten Insolvenzrechtler[38] und sogar Nachlassinsolvenzverwalter[39] haben die erbrechtlichen (Haftungs-) Normen eher selten im Fokus und vermutlich die meisten Erbrechtler kennen die insolvenzrechtlichen Vorschriften nicht.[40] Diese...mehr

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zfs 9/2016, Nachholung der ... / Sachverhalt

Der BGH hatte durch Beschl. v. 20.1.2016 – VIII ZR 287/15 – die Nichtzulassungsbeschwerde der Kl. zurückgewiesen und ihr die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt. Eine Entscheidung gem. § 101 Abs. 1 ZPO über die Kosten der Streithelferin der Bekl. enthielt der Beschl. nicht. Der Beschl. des BGH war dem Prozessbevollmächtigten der Streithelferin am 27.1.2016 zugestellt w...mehr

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zfs 9/2016, Erledigungswert bei Abtretung von Ansprüchen

Hinweis "Soweit Sie in der im Betreff genannten Schadensache lediglich einen Teil der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten ausgeglichen haben, geschah dies zu Unrecht." Zwar trifft es zu, dass mein Mandant seinen Anspruch auf Ausgleich der … an … i.H.v. … EUR abgetreten hat. Die Abtretung hat jedoch keine Auswirkung auf den unfallbedingten Schaden unseres Mandanten und damit...mehr

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FoVo 9/2016, Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Brutto oder netto? Das ist hier die Frage Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet (BAG NJW 2001, 3570; BAG AP Nr. 20 zu § 611 BGB; OLG Frankfurt DB 1990, 1291 = OLGZ 1990, 328; LG Berlin DGVZ 1993, 27; LG Mainz Rpfleger 1998, 530). Haben Arbeitgeber und Arb...mehr

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FoVo 9/2016, Die effektive Vollstreckung eines Haftbefehls

Schuldner entzieht sich VA Ein Leser schildert uns seiner Schwierigkeiten bei dem Verlangen nach Abnahme der Vermögensauskunft: Erst war die Adresse des Schuldners nicht zu verifizieren, danach folgte der Schuldner der Ladung des Gerichtsvollziehers nicht. Der Leser vermutet, dass der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgeben will, um die Angabe zugriffsfähigen Vermögens ...mehr

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FF 9/2016, Praxiskommentar Kindschaftsrecht

Stefan Heilmann (Hrsg.)2015, 1.410 Seiten, 86 EUR, Bundesanzeiger Verlag Dieser Praxiskommentar hat diese Bezeichnung redlich verdient: Er ist sehr gut handhabbar, zunächst durch die Schnellübersicht über die Gesetze, Übereinkommen und Verordnungen. Die Themen im Inhaltsverzeichnis sind – sehr hilfreich und übersichtlich – nach den wesentlichen Rechtsvorschriften aus den vers...mehr

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FF 9/2016, Wie viel Eltern braucht ein Kind?

Forum Abstammungsrecht der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 17.6.2016 in Berlin Das komplexe Thema der Herkunft – vor dem Hintergrund der Reproduktionsmedizin, Samen- und Eizellspende und Leihmutterschaft – wurde mit Experten aus verschiedenen Fachrichtungen diskutiert. Der Reformbedarf nicht nur des Abstammungsrechts wegen des Auseinanderfallens von biologischer, soziale...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Vorsorgeaufwendungen

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören die Ausgaben für Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit. Bei Einkünften aus abhängiger Arbeit des Unterhaltspflichtigen fallen hierunter alle gesetzlichen Abzüge für Krankheit, Pflege, Unfall und Arbeitslosigkeit, soweit sie vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Die Höhe dieser Aufwendungen ist regelmäßig aus der...mehr

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zfs 9/2016, Verkehrsrechtssymposium in Mainz

35 Jahre lang traf sich am dritten Oktoberwochenende die Verkehrsrechtsfamilie in Homburg/Saar. Anfänglich fand die Veranstaltung im dortigen Landratsamt statt. Schnell reichten die Räumlichkeiten jedoch nicht mehr aus und so zogen die Homburger Tage ins dortige Schlossberghotel, wo sie sich zu einem der bedeutendsten Treffen von Verkehrsjuristen in Deutschland etablierten. D...mehr

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zfs 9/2016, Anfall der Term... / 3 Anmerkung:

Unter welchen Voraussetzungen die Terminsgebühr entsteht, ist in Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG geregelt, in der mehrere Fallgestaltungen aufgeführt sind. Hierzu gehören etwa die Wahrnehmung von Terminen oder Besprechungen zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens. Diese Regelung ist jedoch nicht abschließend. Abs. 1 und 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG führen nämlich für den erst...mehr

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zerb 9/2016, EU-Erbrechtsverordnung Kommentar

Bergquist/Damascelli/Frimston/Lagarde/Odersky/Reinhartz Auflage 2015, broschiert, 422 Seiten, 59,80 EUR, Otto Schmidt Verlag ISBN: 978-3-504-08000-6 Im Hinblick darauf, dass die EU-ErbVO den Erbrechtler in seiner täglichen Praxis immer mehr zu beschäftigen beginnt, ist es nicht überraschend und hilfreich zugleich, dass inzwischen, neben zahlreichen Aufsätzen und Kommentierungen...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 1

Aufgrund der überalternden Gesellschaft bei gleichzeitig ansteigender Altersarmut kommen auch überschuldete oder/und zahlungsunfähige Nachlässe nicht selten vor. Laut Mitteilung des statistischen Bundesamtes[1] wurden im Jahr 2015 insgesamt 2.969 Insolvenzanträge über das Vermögen von Nachlässen gestellt. In immerhin 1.512 Fällen kam es zur Eröffnung des Nachlassinsolvenzver...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Jedes Insolvenzverfahren setzt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 einen schriftlichen Insolvenzantrag voraus. So auch ein Nachlassinsolvenzverfahren. Nahezu selbstverständlich sollte zu Eingang des Antrags klargestellt werden, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag nicht um den Antrag in einem Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern um den Antrag auf Eröffnung eines Nachlass...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / I. Einleitung

Die den Versicherern durch die Rechtsprechung des BGH eingeräumte Möglichkeit, den Geschädigten im Totalschadensfall auf höhere Restwerte[1] oder im Reparaturfall auf günstigere Werkstätten[2] zu verweisen, führt zu einer paradoxen außergerichtlichen Regulierungspraxis. Im Auftrag des Geschädigten macht dessen Anwalt auf der Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Rentenberater ohne Anwaltszulassung erzielen gewerbliche Einkünfte

Kommentar Wer als Rentenberater ohne Rechtsanwaltszulassung tätig ist, erzielt nach einem neuen Erlass des FinMin Schleswig-Holstein gewerbliche Einkünfte. Eine Ähnlichkeit zum freiberuflichen "Katalogberuf" des Rechtsanwalts sei nicht gegeben, weil das Betätigungsfeld von Rentenberatern erheblich enger gefasst ist als der Anwaltsberuf. Für eine abschließende Klärung wird nu...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / II. Vereitelung des Forderungsübergangs auf die Staatskasse/Ansprüche des PKH-Anwalts

Der im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) beigeordnete Rechtsanwalt hat in erster Linie die Interessen des bedürftigen Mandanten im Blick, sodann befasst er sich mit dem Kostenerstattungsanspruch und zuletzt mit seinem eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Dass der PKH-Anwalt auch die Interessen der Landeskasse wahrzunehmen hat, ge...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 5. Verhaltensweise des Rechtsanwalts

Aufgrund der richterlichen Tätigkeit in vielen Hundert Honorarprozessen ist mir bekannt, dass so mancher Rechtsanwalt das eigene Mandat in der Schilderung des Auftraggebers nicht wiedererkennt. Der redliche Rechtsanwalt, der seine wohlverdiente Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren gegen den Auftraggeber geltend macht, muss sich dann anhören, er habe das Mandat völlig...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / III. Verhaltenspflichten des Rechtsanwalts

1. Allgemeine Mandatspflichten Ein Rechtsanwalt ist im Rahmen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, den Auftraggeber umfassend zu belehren, seine Belange nach jeder Richtung wahrzunehmen und seinen Auftrag so zu erledigen, dass Nachteile für den Mandanten möglichst vermieden werden. Droht dem Mandanten ein Rechtsverlust, hat der Anwalt diesem durch geeignete Maßnahmen entge...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / 2. Berufsordnung für Rechtsanwälte (§ 3 BORA)

Gemäß § 3 BORA darf ein Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache vertreten hat oder in sonstiger Weise mit dieser Rechtssache befasst war. § 3 BORA konkretisiert somit die in § 43a Abs. 4 BRAO geregelten anwaltliche Grundpflicht, dass der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten darf (Feurich/Weyland/Böhnlein, a.a.O...mehr

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ZAP 18/2015, Das Kopftuch a... / 1. Rechtsanwälte

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, § 1 BRAO. Er übt einen freien Beruf aus, § 2 Abs. 1 BRAO. Dies sahen in der Vergangenheit nicht alle Gerichte so. Zwischen Februar 2011 und April 2013 störten sich dreimal verschiedene Richter und Richterinnen am LG Berlin an einer Kopftuch tragenden Rechtsanwältin, einmal am AG Tiergarten. Der Präsident der Recht...mehr

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ZAP 9/2017, Nur Rechtsanwälte können, was Rechtsanwälte können

Nach § 3 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind Rechtsanwälte die (alleinigen) "berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten". Diese Monopolstellung der Anwaltschaft findet ihren Niederschlag im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), welches 2007 das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz aufgehoben und durch eine zeitgemäße g...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps für Rechtsanwälte

– Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich und schriftlicher Entscheidung I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG Das in § 11 RVG geregelte Vergütungsfestsetzungsverfahren ist ein im Regelfall schnelles und einfaches Verfahren, in dem der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegen den eigenen Au...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps für Rechtsanwälte

– Kostenrechtliche Auswirkungen des Abgasskandals, Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses, Aufrechnung gegen einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch I. Kostenrechtliche Auswirkungen des Abgasskandals Ein großer Hersteller von Pkw hat in Dieselfahrzeugen eine Software verbaut, aufgrund der die gesetzlich vorgesehenen Stickoxidwerte lediglich auf dem Prüfstand eingehalt...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps für Rechtsanwälte

I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG Die Festsetzung der Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber durch den Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist für den Rechtsanwalt ein schnelles und einfaches Verfahren, um den Vergütungsanspruch gegen den eigenen Auftraggeber der Höhe nach feststellen und in einem Vollstreckungstitel, nämlic...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps für Rechtsanwälte

– Gebührenanrechnung, Kostenfestsetzungsverfahren und Rückfestsetzung von Kosten I. Gebührenanrechnung Das RVG sieht in verschiedenen Fallgestaltungen die Anrechnung einer Gebühr auf die andere vor. Diese Vorschriften finden sich entweder in den Vorbemerkungen oder aber auch bei dem betreffenden Gebührentatbestand im VV RVG. Beispielhaft sei hier auf Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV R...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps für Rechtsanwälte

– Neues zur Terminsgebühr; voller Verfahrenswert im Verfahren der einstweiligen Anordnung; Kostenlast des vollmachtlosen Vertreters I. Terminsgebühr im Verfahren der einstweiligen Anordnung bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Unter welchen Voraussetzungen die Terminsgebühr in Zivilverfahren anfällt, regelt Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG. Danach entsteht die Terminsgebühr für ...mehr

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ZAP 3/2017, Berufsrecht: Eintritt des Rechtsanwalts in eine Steuerberatungsgesellschaft

(OLG München, Beschl. v. 1.12.2016 – 31 Wx 281/16) • Gemäß § 2 Abs. 1 PartGG muss der Name der Partnerschaft grds. den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Da für eine Steuerberatungsgesellschaft i.S.d. § 49 Abs. 1 StBerG, dessen Mitglieder auch Rechtsanwälte sein könn...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 3. Ladung eines Rechtsanwalts zur mündlichen Verhandlung

Die Ladung zur mündlichen Verhandlung ist gem. § 56 Abs. 1 und 2 VwGO nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zuzustellen. Die Zustellung an einen Rechtsanwalt kann gem. § 174 Abs. 1 ZPO gegen Empfangsbekenntnis erfolgen, welches den Nachweis für die Zustellung erbringt (§ 174 Abs. 4 ZPO) und die Zustellungsurkunde nach § 182 ZPO ersetzt. Für die Wirksamkeit der Zustel...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / 3. Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (3.2.1 CCBE)

Gemäß 3.2.1 CCBE darf ein Rechtsanwalt mehr als einen Mandanten in der gleichen Sache nicht beraten, vertreten oder verteidigen, wenn ein Interessenkonflikt zwischen den Mandanten oder die ernsthafte Gefahr eines solchen Konflikts besteht. Auch diese Regelung enthält das Verbot, sich einem Interessenkonflikt auszusetzen, und zwar bereits dann, wenn nur die ernsthafte Gefahr ...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsanwalt: Umfassendes Akteneinsichtsrecht in Personalakte bei RA-Kammer

(AGH NRW, Urt. v. 30.10.2015 – 1 AGH 24/15) • Das Akteneinsichtsrecht des Rechtsanwalts umfasst die Einsicht in die vollständige bei der Rechtsanwaltskammer geführte Personalakte, und zwar einschließlich sämtlicher geführter Sach- und Disziplinarakten, unabhängig davon, ob die zugehörigen Dokumente in Papierform vorgehalten oder in elektronischer Form gespeichert werden. Das...mehr

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ZAP 7/2016, Der heilige Nepomuk und die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte

Der heilige Nepomuk gilt nicht nur als Schutzpatron der Brücken, er wird auch als Schutzpatron der Rechtsanwälte angesehen, deren Verschwiegenheitspflicht dem Beichtgeheimnis vergleichbar ist. Nepomuk hatte sich im März 1393 geweigert, dem König Wenzel IV. in Prag Auskunft darüber zu geben, was dessen Ehefrau Johanna dem Priester bei ihrer Beichte anvertraut hatte. Nepomuk wa...mehr

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ZAP 24/2015, Umsatzsteuer b... / 2. Var. 2: Der Mandant teilt dem Rechtsanwalt keine USt-IdNr. mit

Es ist die Ortsregelung für Nichtunternehmer anzuwenden, d.h. die sonstige Leistung wird gem. § 3a Abs. 1 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Rechtsanwalt sein Unternehmen betreibt. Bei kammerzugehörigen Rechtsanwälten liegt regelmäßig eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung vor, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Folge: Die Rechnung an den Mandanten erfo...mehr

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ZAP 9/2016, Kostenerstattungsanspruch: Rangfolge des Beitreibungsrechts des beigeordneten Rechtsanwalts

(BGH, Beschl. v. 11.11.2015 – XII ZB 241/15) • Das gesetzliche Beitreibungsrecht des im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts geht einer Pfändung des Kostenerstattungsanspruchs der von ihm vertretenen Partei vor. ZAP EN-Nr. 355/2016 ZAP 9/2016, S. 462 – 462mehr

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ZAP 15/2016, Anwaltsmagazin / 7 Glückliche Rechtsanwälte

Wer hätte das gedacht: Rechtsanwälte gehören zu den glücklichsten Deutschen! Dies hat kürzlich die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf Erhebungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung berichtet. Im Rahmen eines sozio-ökonomischen Panels hat das Institut 20.000 Deutsche über die Zufriedenheit mit ihrem Leben und ihrem Beruf befragt. Heraus kam, dass d...mehr

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ZAP 3/2016, Meinungsfreiheit: Sanktionsfähigkeit herabsetzender Äußerungen eines Rechtsanwalts

(AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.9.2015 – 2 AGH 3/15) • Unterhalb der Schwelle des Strafrechts sind herabsetzende Äußerungen eines Rechtsanwalts auch berufsrechtlich nicht sanktionsfähig. Die Grenzen der Meinungsfreiheit stimmen bei kritischen Äußerungen eines Rechtsanwalts – z.B. über ein Unternehmen oder über den gegnerischen Anwalt – nach dem anwaltlichen Berufsrecht ...mehr

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ZAP 12/2015, Rechtsanwalts-GmbH: Haftungsbeschränkung für Verbindlichkeiten

(OLG München, Beschl. v. 8.4.2015 – 31 Wx 120/15) • Der bei Übernahme der Geschäfte einer zunächst fortbestehenden Rechtsanwalts-GmbH durch eine Partnerschaftsgesellschaft vereinbarte Haftungsausschluss ist in das Handelsregister einzutragen. Die Eintragung des Haftungsausschlusses muss schon dann erfolgen, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass das Prozessgericht auf...mehr

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ZAP 12/2016, Wettbewerbsrecht: Unterlassungsanspruch bei abträglicher Äußerung eines Rechtsanwalts

(BGH, Urt. v. 31.3.2016 – I ZR 160/14) • Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort im Bereich des Immobilienrechts tätig sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn abträgliche Äußerungen des Rechtsanwalts über die Notartätigkeit sich nachteilhaft auch im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit des Anwaltsnotars auswirken können. Der ...mehr