Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 2/2015, Streitwert und ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht beschwert ist. Das LG Verden hat in dem angefochtenen Beschluss lediglich den Streitwert für die Gerichtskosten des Adhäsionsverfahrens festgelegt. Es hat ausweislich der Beschlussgründe eine Entscheidung nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG von Amts wegen getroffen. Nach der für die Bestimmung des Streitwertes für die Geric...mehr

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Zerb 2/2015, Der Nießbrauch... / 5

Auf einen Blick Der Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen ist ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Von praktischer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere der Vorbehaltsnießbrauch zugunsten des Unternehmens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sowie der Vermächtnisnießbrauch zum Zweck der Versorgung eines Angehörigen des Unternehmer...mehr

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AGS 2/2015, Kein erneuter G... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte am 18.3.2009 beim VGH einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan eingereicht. Mit Beschl. v. 24.11.2009 ordnete der VGH auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens nach § 173 S. 1 VwGO, § 251 S. 1 ZPO an. Am selben Tag wurde das Verfahren nach § 6 Abs. 3 Buchst. d) VwG-Statistik statistisch für erledigt erklärt und die Gerichtsakte...mehr

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AGS 2/2015, Umfang der Rech... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt als beigeordneter Rechtsanwalt die Festsetzung einer höheren aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung. Die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens, eine Studentin mit dem Ziel Diplom, wurde von der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens mit Bescheid vom 12.5.2011 exmatrikuliert. Den dagegen eingelegten Widerspruch sah die Antragsgegnerin des Ausgang...mehr

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AGS 2/2015, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die gem. den §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV fällt nämlich bereits dann an, wenn ein Rechtsanwalt an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichtes teilnimmt. Dabei sind an eine solche – auch telefonisch durchführbare –...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / Einführung

Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[1] wurde das Gebiet des Beratungshilferechts nicht nur reformiert, sondern auch seiner größten Änderung seit Bestehen des Gesetzes unterzogen. In die Änderungen sollten die Erfahrungen mit dem Gesetz der letzten 30 Jahre einfließen, die Rechtslage sollte für alle Bet...mehr

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FoVo 2/2015, Prozessbürgsch... / 3 Der Praxistipp

So lange durfte nicht gewartet werden Die Feststellung "Zeit ist Geld" trifft für die Entscheidung des BGH in vollem Umfang zu. Nur mit Unverständnis kann grundsätzlich zur Kenntnis genommen werden, dass die Gläubigerin mehr als drei Jahre verstreichen ließ, bis sie die Realisierung der titulierten Forderung durch Verwertung der Prozessbürgschaft anging. Es handelte sich nach...mehr

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zfs 2/2015, Anrechnung eine... / 3 Anmerkung:

Die im Kern zutreffende Entscheidung des BGH bedarf einiger Anmerkungen. I. Keine Anrechnung einer vereinbarten Vergütung Den Ausführungen des BGH, eine vereinbarte Vergütung für die vorprozessuale Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei sei nicht nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen, ist zuzustimmen. Die Anrechnung...mehr

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Zerb 2/2015, FamFG, kommentiertes Verfahrensformularbuch

Ludwig Kroiß/Christian Seiler (Hrsg.) Ein Werk von Praktikern für Praktiker Nomos Verlag 2013, 1.415 S., 128 EUR ISBN 978-3832973940 Die Herausgeber haben zusammen mit einem Team von erfahrenen Praktikern ein Werk geschaffen, das augenscheinlich sämtliche denkbare Verfahren und Anträge im Familienverfahren, Betreuungs-Unterbringungsverfahren, Nachlassverfahren, Grundbuchverfahre...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / 1

Die Türkei hat in vielerlei Hinsicht große Bedeutung gewonnen, auch für uns Anwälte und Anwältinnen, die sich in erster Linie mit dem deutschen Recht befassen.mehr

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AGS 2/2015, Kosten der Akte... / 1 Sachverhalt

Der Geschädigte hatte nach einem Verkehrsunfall, der unstreitig vom Gegner allein verschuldet worden war, seinen Anwalt auch damit beauftragt, Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten zu nehmen. Hierdurch sind eine Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 EUR (Nr. 9003 GKG-KostVerz.) angefallen sowie Kopiekosten (Nr. 7000 VV). Diese Kosten hat der Geschädigte anschl...mehr

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AGS 2/2015, Kosten der Akte... / 3 Anmerkung

Die vom Anwalt gezahlten und gegenüber der Partei abgerechneten Kosten einer gerichtlichen oder behördlichen Aktenversendung gehören zu den gesetzlichen Auslagen eines Anwalts und sind im Rahmen der Notwendigkeit zu erstatten.[1] Die Einsichtnahme in Gerichts- oder Behördenakten ist regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen.[2] Die Inanspruchn...mehr

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zfs 2/2015, Reha-Management – ein Gewinn für alle Beteiligten!

Die Zahl der Schwerverletzten nach einem Unfall bleibt nach neuester Mitteilung des Statistischen Bundesamtes auch für 2014 auf einem konstanten Niveau. Damit gilt es für den mit der Unfallregulierung befassten Anwalt immer, auch die Möglichkeit des Reha-Managements im Blick zu haben. Seit rund 20 Jahren haben die eintrittspflichtigen KH-Versicherer – andere Konstellationen ...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / Leitsatz

Entscheidet das Gericht in einer selbstständigen Versorgungsausgleichssache ohne mündliche Verhandlung, entsteht für die beteiligten Anwälte keine Terminsgebühr. OLG Köln, Beschl. v. 1.12.2014 – 4 WF 166/14mehr

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zfs 2/2015, Mehrfacher Anfall der Einstellungsgebühr nach Nr. 4141/Nr. 5115 VV RVG

Hinweis Die Erledigungsgebühr ist mehrfach angefallen und zu erstatten. 1. Wird das Verfahren außergerichtlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, sodann wieder aufgenommen und im gerichtlichen Verfahren erneut eingestellt, fällt die Erledigungsgebühr für jede der Einstellungen gesondert an (LG Offenburg JurBüro 1999, 82; AG Osnabrück AGS 2009, 113; AG Düsseldorf, Urt. v. 9.2...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / Leitsatz

Entscheidet das Gericht in einer Sorgerechtssache ohne mündliche Verhandlung, entsteht für die beteiligten Anwälte keine Terminsgebühr. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.4.2014 – 5 WF 181/13mehr

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AGS 2/2015, Kosten der Akte... / Leitsatz

Lässt der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte von seinem Anwalt im Rahmen der Schadensregulierung Akteneinsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten nehmen, sind die hierdurch entstandenen Kosten vom Schädiger grundsätzlich als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten. AG Hannover, Urt. v. 9.1.2015 – 556 C 12061/14mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Inhalte der Lernerfolgskontrolle

Beispiel für die Regelung des § 15 Abs. 4 FAO-Neu war der Satzungsversammlung das bereits bestehende Fortbildungsangebot der DeutschenAnwaltAkademie "AnwaltZertifikatOnline".[2] Hierbei erhalten die Nutzer dieses Fortbildungsdienstes monatlich Newsletter, zu denen multiple-choice-Testfragen gestellt werden. Die Fragen sind nicht gestaltet als eine Art "Abschlussprüfung" eine...mehr

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Zerb 2/2015, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts

Dr. Thomas Wachter (Hrsg.) ZAP-Arbeitsbücher, ZAP Verlag, 3. Auflage 2015, 3.892 S., 218 EUR ISBN 978-3-89655-736-0 Wer den Herausgeber kennt, wird sich über den Umfang, die Betrachtungstiefe sowie den Fußnotenapparat des 3.858-seitigen Werkes kaum wundern. Dr. Thomas Wachter und seine 45 Co-Autoren haben die selbstgestellte Aufgabe einer praxisorientierten Darstellung aller Be...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / 3. Antragstellung

Durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[12] wurde insbesondere das Verfahren um die Antragstellung in der Beratungshilfe reformiert.[13] Nicht nur, dass mit Inkrafttreten der Reform die zunächst angedachte Streichung einer nachträglichen Antragstellung überraschend doch gesetzlich möglich blieb, es wurde auch für diese Form der Antragst...mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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AGS 2/2015, Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht. Von Dr. Hans Langenberg und Dr. Kai Zehelein. 7. aktualisierte und überarbeitete Aufl. Verlag C.H. Beck München 2014. XXIX, 687 S. 49,00 EUR.

Das Standardwerk zu den Mietnebenkosten ist in 7. Aufl. erschienen. Die aktualisierte Auflage berücksichtigt die weiter veröffentlichte Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie die umfangreiche Literatur. Zahlreiche Fallbeispiele wurden eingefügt. Eingehend bearbeitet und erweitert sind der Flächenschlüssel zum Umlageschlüssel und der Abschnitt zum Betriebskosten...mehr

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AGS 2/2015, Kein materiell-... / 2 Aus den Gründen

d) Vergeblich wendet sich die Revision gegen die Auffassung des OLG, die behaupteten materiellen Nachteile seien gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG nicht erstattungsfähig. aa) Soweit die Kläger anwaltliche Mehrkosten aufgrund einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis geltend machen, ist bereits der Kausalzusammenhang mit der Verfahrensführung des Ausgangsgerichts nicht erkennbar. De...mehr

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Zerb 2/2015, Brüssel II a/Rom III Kommentar

Christoph Althammer (Hrsg.) Verlag C.H.Beck, 2014, 448 S., 129 EUR ISBN 978-3406658198 Das internationale Ehescheidungsrecht der Europäischen Union verteilt sich überwiegend auf zwei große Regelungswerke: Die Verordnung Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 (Brüssel II a-VO) enthält die zivilprozessualen Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und grenzüberschreitenden Anerk...mehr

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FF 2/2015, Kostenentscheidu... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich gegen die isolierte Kostenentscheidung in einer Sorgerechtssache. Aus der nicht ehelichen Beziehung der Beteiligten ist das am … 2004 geborene noch minderjährige Kind K. hervorgegangen. Seit der Trennung der Beteiligten im April 2011 lebt das Kind bei der allein sorgeberechtigten Mutter. Mit dem am 4.9.2013 beim Amtsgericht Augsburg eingegangen...mehr

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FF 2/2015, Um halb 5 ist hier Schluss …

Klaus Weil Nein, ich möchte Sie diesmal nicht mit den profanen Herausforderungen des Versorgungsausgleichsrechts konfrontieren. Obwohl der BGH derzeit interessante Fragen wie den nachehezeitlichen Werteverzehr bei kapitalgedeckten Versorgungen zu entscheiden hat. Soll dieser versicherungsmathematische Werteverzehr zulasten der Versichertengemeinschaft gehen? Oder doch eher zu...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 4. Lange Trennungszeit

Anders als beim Zugewinnausgleich spielt die Dauer der Trennung eine Rolle.[43] Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch grob unbillig, dass Ehegatten über eine längere Zeit (jahrelang) einen eigenen Hausstand geführt haben und die eheliche Lebensgemeinschaft nur auf die Wochenenden beschränkt war. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. So scheidet grobe Unbilligkeit be...mehr

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zfs 2/2015, Die Entwicklung... / VI. Flugpreisrückzahlung nach Kündigung

Bisher herrschte die Meinung vor, dass ein Fluggast nach erfolgter Kündigung des Luftbeförderungsvertrags bzw. Nichtantritt des Flugs lediglich die Rückzahlung der Steuern[36] und Gebühren (ggf. abzüglich eines Bearbeitungsentgelts) verlangen konnte. Der eigentliche Ticketpreis (meist der größte Teil des Flugpreises) wäre demnach verloren. Nun entschied das LG Frankfurt am M...mehr

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AGS 2/2015, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Der vorliegende Rechtsstreit wurde durch Klagerücknahme beendet. Das LG hat die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt. Die Beklagte hat sodann beantragt, die von der Klägerin an sie zu erstattenden Kosten auf 1.826,65 EUR festzusetzen. In diesem Betrag war eine Terminsgebühr in Höhe von 727,20 EUR enthalten. Das LG hat die von der Klägerin an die Beklagte zu erstat...mehr

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AGS 2/2015, Umfang der Rech... / Leitsatz

Erstreckt sich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes auch auf einen Vergleich über ein noch nicht rechtshängiges Vor- und Widerspruchsverfahren, so steht dem beigeordneten Anwalt hinsichtlich des Mehrvergleichs nur die Festsetzung einer Einigungsgebühr, nicht aber einer Verfahrens- und/oder Terminsgebühr zu. Soweit die durch den U...mehr

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AGS 2/2015, Kein materiell-... / 3 Anmerkung

Eine vereinbarte Vergütung betrifft grundsätzlich nur das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Auftraggeber. Auf das Erstattungsverhältnis hat eine vereinbarte Vergütung grundsätzlich keinen Einfluss. Lediglich dann, wenn die vereinbarte Vergütung unter der gesetzlichen liegt, kann selbstverständlich auch nur dieser geringere Betrag erstattet verlangt werden. Im Rahmen des mat...mehr

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AGkompakt 2/2015, Erstattun... / 3 III. Der Praxistipp

BGH bestätigt bisherige Rspr. Der BGH bestätigt damit seine bisherige Rspr. (AGS 2014, 94 = MDR 2014, 57 = ZfSch 2014, 45 = AnwBl 2014, 92 = Rpfleger 2014, 103 = FamRZ 2014, 196 = JurBüro 2014, 79 = RVGreport 2014, 74 = BRAK-Mitt 2014, 39 = NJW-Spezial 2014, 125 = FF 2014, 130 = NJW-RR 2014, 185), wonach ein verfrühter Antrag auf Zurückweisung jedenfalls dann erstattungsfähig...mehr

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AGkompakt 2/2015, Zusätzlic... / III. Kundgabe der Aussageverweigerung

Berufen auf Aussageverweigerungsrecht muss mitgeteilt werden Eine weitere Entscheidung wird in diesem Zusammenhang häufig übersehen. Das AG Hamburg-Barmbek hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an die Mitwirkung des Verteidigers in diesem Fall zu stellen sind. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass es nicht ausreichend ist, gar nichts zu tun und die Akt...mehr

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AGkompakt 2/2015, Unzulässi... / 2 II. Die Entscheidung

Voraussetzung für eine Streitwertbeschwerde ist, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist. Daran fehlt es hier. Partei wird durch zu niedrigen Streitwert grundsätzlich nicht beschwert Eine Partei kann grundsätzlich nur durch einen zu hohen Streitwert beschwert sein, da sie dann an ihren Prozessbevollmächtigten eine höhere Vergütung zahlen mus...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Nachweis der Fortbildung

Für Fortbildungen im Selbststudium und bei internetbasierten Prüfungen stellt sich natürlich die Frage der Personenidentität. Haben Sie die Lernerfolgskontrolle absolviert oder war es Ihre Referendarin? Fortbildung im Selbststudium ist gekennzeichnet durch Eigeninitiative und Selbstverantwortung für den eigenen Lernprozess.[3] Für den Nachweis der Fortbildung soll eine anwal...mehr

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AGkompakt 2/2015, Aussetzun... / 3 III. Der Praxishinweis

Das LG hat auf die sofortige Beschwerde den Beschluss des AG bestätigt. Für Kostenfestsetzungsverfahren ausdrücklich geregelt Die Entscheidung ist zutreffend. Eine vergleichbare Regelung findet sich in § 11 Abs. 4 RVG für das Vergütungsfestsetzungsverfahren. Auch für das Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO hat der BGH bereits entschieden, dass bei bestrittenem ...mehr

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AGkompakt 2/2015, Aussetzun... / 1 I. Der Fall

Die klagende Anwaltskanzlei hatte gegen die ehemalige Mandantin u.a. Vergütungsforderungen aus einem vorangegangenen Teilungsversteigerungsverfahren eingeklagt. Die Beklagte verteidigte sich u.a. damit, dass der angesetzte Gegenstandswert unzutreffend sei. So hätten die Anwälte den vollen Verkehrswert zugrunde gelegt, obwohl sie nur ½-Miteigentümerin der Immobilie sei, so da...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Fortbildung im Selbststudium – wie geht das?

Typischerweise weisen Fachanwälte ihre Fortbildungspflicht durch hörende oder dozierende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nach. Auch wissenschaftliche Publikationen werden als Fortbildung angerechnet. Bei der neuen Möglichkeit des Selbststudiums stellen sich den Anwälten, die diesen Weg nutzen möchten, sowie DAV-Arbeitsgemeinschaften, die Angebote für das Selbststudi...mehr

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AGkompakt 2/2015, Aussetzun... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG hat den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wertfestsetzung gem. § 148 ZPO ausgesetzt. Vorgreifliche Wertfestsetzung ist für erkennendes Gericht bindend Die Wertfestsetzung im Teilungsversteigerungsverfahren ist für Anwalt und Mandant nach § 33 RVG bindend. Dem erkennenden Gericht im Vergütungsprozess steht insoweit keine eigene Entscheidungskompe...mehr

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AGkompakt 2/2015, Abrechnung bei schriftlichem Mehrwertvergleich

Schließen die Parteien in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich, nutzen sie häufig die Gelegenheit, gleichzeitig auch weitere nicht anhängige Gegenstände mit einzubeziehen. 1,5-Einigungsgebühr aus Mehrwert Erkannt wird i.d.R., dass sich dann die Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) aus einem höheren Wert berechnet und darüber hinaus aus dem Mehrwert sogar die 1,5-Einigungsgeb...mehr

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AGS 2/2015, Riedel/Sußbauer, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Begründet von Fritz Riedel und Heinrich Sußbauer. Bearbeitet von Sabine Ahlmann, Dr. Bruno Kremer, Elke Pankatz, Hans Gerhard Potthoff, Hagen Schneider und Ferdinand Schütz. 10. Aufl. 2015. Verlag Franz Vahlen. XX, 1221 S. 149,00 EUR.

Lange hat die Neuauflage auf sich warten lassen. Zehn Jahre sind seit Erscheinen der Vorauflage vergangen. Zahlreiche Gesetzesänderungen haben sich ergeben (allein zwei Kostenrechtsmodernisierungsgesetze). Zudem galt es umfangreiche Rechtsprechung einzuarbeiten, zumal die Vorauflage unmittelbar nach Inkrafttreten des RVG erschienen war und naturgemäß hierzu kaum Rechtsprechu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteueranrufungsauskunft: Antrag auf AdV des Widerrufs einer ­Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG

Leitsatz 1. Der Widerruf einer dem Arbeitgeber erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG) ist ein feststellender, aber nicht vollziehbarer Verwaltungsakt (Anschluss an Senatsurteil vom 30.4.2009, VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996). 2. Ein Antrag auf AdV nach § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO ist deshalb nicht statthaft. Normenkette § 69 Abs. 2 Satz 2, Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 145 Regelun... / 2.2 Verfahrensrecht

Rz. 7 § 8 Abs. 3 Muster-DO und die Verfahrensgrundsätze als Anlage zur Muster-DO regeln die Durchführung des Disziplinarverfahrens für DO-Angestellte. Danach veranlasst der Vorgesetzte die erforderlichen Ermittlungen. Er kann damit einen Mitarbeiter oder eine externe Person, z.B. einen Rechtsanwalt, beauftragen. Der DO-Angestellte ist anzuhören, sobald dies ohne Gefährdung d...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / II. Haftung des Rechtsanwalts

Versicherungsvertragsrechtliche Ansprüche verjähren gem. § 195 BGB in drei Jahren ab Kenntnis des Gläubigers (§ 199 Abs. 1 BGB) bzw. unabhängig von dieser Kenntnis nach zehn Jahren (§ 199 Abs. 4 BGB). Da – wie oben ausgeführt – (vgl. Fußnote 8 und 9) der Anwalt zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung des Mandanten verpflichtet ist, wird der geschädigte Mand...mehr

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AGS 12/2014, Beiordnung eines nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts

Leitsatz Die Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe erfolgt ohne Einschränkung i.S.v. § 121 Abs. 3 ZPO, wenn die Kanzlei des beigeordneten Anwalts nicht weiter vom Prozessgericht entfernt ist als der am weitesten entfernte noch im Gerichtsbezirk gelegene Ort. Dies gilt auch dann, w...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / B. Der Rechtsanwalt in der Unfallschadenregulierung

I. Prüfungsumfang Mandant und Rechtsanwalt sind durch den Anwaltsvertrag miteinander verbunden. Dieser kann auch stillschweigend zustande kommen.[7] Nach § 43 BRAO hat der Rechtsanwalt seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Hieraus hat der BGH schon früh abgeleitet, dass der Rechtsanwalt zu einer allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung seines Mandanten ver...mehr

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AGS 1/2015, Schäfer/Schäfer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht. Von Rechtsanwalt und FaArbR Arbeitsrecht Rolf Schäfer und Diplomjurist Malte Schäfer. 4. Aufl. 2015. Deutscher Anwaltverlag. 265 S. 44,00 EUR.

Das Werk erscheint nunmehr in 4. Aufl.. Diese Neuauflage war aufgrund der durch das 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz eingetretenen Änderungen sowie des zwischenzeitlich veröffentlichten Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit geboten. Das Werk ist damit wieder auf neuestem und aktuellem Stand. Behandelt werden die Streit- und Gegenstandswerte in arbeitsgerichtli...mehr

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AGS 12/2014, Karlsruher Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz. Herausgegeben von Rechtsanwalt beim BGH a. D. Lothar Senge. Bearbeitet von Dr. Klaus Ellbogen, Dr. Jürgen-Peter Graf, Andreas Heidrich, Karl-Heinz Kurz, Joachim Lampe, Dr. Hans-Joachim Lutz, Dr. Wolfgang Mitsch, Dr. Rudolf Rengier, Dr. Klaus Rogall und Lothar Senge. 4. neubearb. Aufl., Verlag C. H. Beck, München 2014. XLI, 2001 S. 249,00 EUR.

Wer gerne eine ausführlichere und umfangreichere Kommentierung des OWiG wünscht, der greift zum Karlsruher Kommentar. Auf 1.796 Seiten werden die 135 Paragraphen des OWiG ausführlich kommentiert. Darüber hinaus werden im Anhang auch weitere Gesetze – zum Teil auszugsweise – mitkommentiert (u. a. EGStBG, VwZG, GKG, StVG, AO 1977, Außenwirtschaftsgesetz, Gesetz gegen Wettbewer...mehr

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AGS 1/2015, Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht. Kommentar zum gesamten Kostenrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert und RiLG Peter Fölsch. Verlag Nomos, 1. Aufl. 2014. 3410 S. 135,00 EUR

Der das Kostenrecht von Justiz, Anwaltschaft und Notariat behandelnde Kommentar hat auf 3.275 Seiten mehrere wichtige Gesetze wie das GKG nebst Kostenverzeichnis auf immerhin 944 Seiten, das FamGKG mit Kostenverzeichnis, das GNotKG auf 668 Seiten, das RVG mit Vergütungsverzeichnis abgedruckt und kommentiert. Bei einigen Gesetzen wurden die einschlägigen Kostenvorschriften mi...mehr

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AGS 08/09/2015, Reisekosten... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Ohne Erfolg wendet sich der Kläger gegen die unterbliebene Berücksichtigung der Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten von H. nach H. bzw. H. nach C. i.H.v. mehr als 200,00 EUR. Die Rechtspflegerin hat die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten des Klägers mit Recht verneint. Auf die angefochtene En...mehr