Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zfs 6/2014, Klageerhebung a... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH könnte ich noch zustimmen, wenn ein kleines mittelständisches Unternehmen einmal eine Forderung gegen einen Kunden in Deutschland gerichtlich durchsetzen muss. Hier ging es jedoch um ein Unternehmen, das eine Vielzahl gleichartiger Ansprüche durchsetzen will. Bei dem hier geltend gemachten Schadensersatzanspruch i.H.v. 200 EUR nebst mit eingeklagten ...mehr

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AGS 6/2014, Beginn der Zwei... / Leitsatz

Für die Berechnung der Zweijahresfrist des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG, nach deren Ablauf im Falle der Zurückverweisung eine Anrechnung ausgeschlossen wird, kommt es nicht auf die Verkündung des Rechtsmittelurteils an, sondern auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Rechtsanwalts von der Zurückverweisung. OLG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2014 – 8 W 84/13mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / Leitsatz

Die Verfahrenskostenhilfegebühren des beigeordneten Rechtsanwalts sind auch dann nach dem bis zum 31.7.2013 geltenden Gebührenrecht zu berechnen, wenn die Beiordnung zwar nach diesem Stichtag erfolgt ist, der Auftrag zum Tätigwerden im Verfahren aber schon vor dem Stichtag – unabhängig von der erstrebten Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe – erteilt worden ist. OLG Saarbrüc...mehr

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zfs 6/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg." [5] 1. Das OLG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, die Kosten des Unterbevollmächtigten stellten sich als Aufwand zweckentsprechender Rechtsverfolgung der Kl. i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO dar. Einer Partei sei es grds. gestattet, einen Prozessbevollmächtigten an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz zu beauftragen...mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das FamG die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, zugunsten des Beschwerdeführers die ihm aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung – auf dem Boden des bis zum 31.7.2013 geltenden Gebührenrechts und rechnerisch, insoweit unbeanstandet, richtig – lediglich auf 635,58 EUR festzusetzen, gebilligt. Der einzig auf die Anwendbarkei...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / 1

Beim 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar warf RA Oskar Riedmeyer in seinem Vortrag einen Blick auf die unterschiedlichen Regelungen zum Schmerzensgeld in verschiedenen europäischen Ländern. Dieser fördert zum Teil deutliche Unterschiede in der Regulierungspraxis zu Tage, die für den mit der Bearbeitung von Schadensfällen befassten Rechtsanwalt von großer Bedeutung sind.mehr

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AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / 2 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass die gerichtliche Verfolgung der Unterlassungsansprüche durch die Antragstellerin und Herrn S. in getrennten Verfügungsverfahren rechtsmissbräuchlich sei. Die Unterlassungsansprüche stützten sich auf die Verbreitung derselben Wort- und Bildberichterstattung in demselben Artikel. Ein sachlicher Grund für die Aufspaltung der Verfah...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Feststellung, der beklagte Rechtsschutzversicherer müsse ihr für eine Auseinandersetzung mit ihrem früheren Lebensversicherer für die Rückzahlung von Versicherungsprämien Deckungsschutz gewähren. Die Klägerin ist Mitversicherte eines bei der Beklagten abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages, dem Rechtsschutzversicherungsbedingungen der Bekl...mehr

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AGS 6/2014, Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel. Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis. Von Stefan Lissner, Joachim Dietrich, Silke Eiler, Rita Germann und Monika Kessel. 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl. Verlag W. Kohlhammer 2014. XXII. 421 S. 79,99 EUR.

Sowohl Beratungshilfe- als auch Prozess- und Verfahrenskostenhilfe spielen in vielen Anwaltskanzleien eine immer größere Rolle. Insbesondere in Familiensachen wird die weit überwiegende Zahl der Mandate heute über Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe abgerechnet. Will der Anwalt hier kein Geld verschenken, muss er sich notgedrungen mit den Voraussetzungen der Beratungs-, Pro...mehr

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AGS 6/2014, Einschränkende ... / 2 Aus den Gründen

2. Die zulässige, §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 114 ff., 127 Abs. 2-4, 567 ff. ZPO, sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin, deren Beschwerdeberechtigung sich aus einer Analogie zu den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ergibt (Zöller/Geimer, § 127 ZPO, Rn 19 a.E. m.w.Nachw.), führt zum Wegfall der genannten Einschränkung, da es für diese keine gesetzliche Grundlage gibt. Eine solch...mehr

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AGS 6/2014, Kein Kostenerst... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsbeschwerdeführer, der Rechtsanwalt ist, stellte in einem Spruchverfahren einen Antrag auf Bestimmung der angemessenen Barabfindung. Für einen anderen Antragsteller war er in diesem Spruchverfahren als Verfahrensbevollmächtigter tätig. Das LG setzte die Abfindung neu fest und ordnete an, dass die Antragsgegnerin die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu tra...mehr

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zerb 6/2014, Deutscher Nach... / VI. Aktuelle Entwicklungen im Erb- und Nachlassverfahrensrecht

In bereits guter Tradition wurde die Vortragsreihe durch Herrn Horst Bestelmeyer [10] beendet. Den Schwerpunkt des Vortrags bildete die aktuelle Rechtsprechung zum Vergütungsrecht. Entgegen der in der nachlassgerichtlichen Praxis gefestigten Auffassung, wonach eine unterlassene Feststellung der Berufsmäßigkeit sowohl vom Nachlassgericht als auch im Abhilfe- und Beschwerdeverf...mehr

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zerb 6/2014, Deutscher Nach... / II. Die Überwachung des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht

Dr. Falk Schulz [4] richtete seinen anschließenden Vortrag direkt an die zahlreich anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachlassgerichte. Anhand des Sprichworts "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" behandelte er das Verhältnis des Rechtspflegers zum Nachlasspfleger. Die Aufsichtspflicht und Weisungsbefugnis des Nachlassgerichts werde dadurch begrenzt, dass der...mehr

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AGS 6/2014, Keine Mutwillig... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Zwischen ihnen ist die Höhe der vom Antragsgegner an die Antragstellerin sowie die beiden gemeinsamen Kinder zu leistenden Unterhaltszahlungen streitig. Insoweit hat sich der Antragsgegner bereits außergerichtlich von seinem jetzigen Verfahrensbevollmächtigten vertreten lassen. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner nunmehr...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / G. Zusammenfassung

In Europa besteht kein einheitliches Prinzip zur Bewertung des immateriellen Schadens. Allerdings lässt sich eine vorsichtige Tendenz in Richtung einer gewissen Schematisierung erkennen. Wiewohl gerade im Bereich des immateriellen Schadens die Einzelfallbewertung betont wird, suchen die Instanzgerichte und die Regulierungspraxis nach Kriterien, anhand derer eine objektive Ei...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht stützt die Abweisung der Klage auf eine Leistungsfreiheit der Beklagten nach § 28 Abs. 2 VVG infolge einer vorsätzlichen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus § 17 (3) ARB-RU 2000. Die Klägerin habe der Beklagten die mit der …getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, verschwie...mehr

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zfs 6/2014, Noch Unterschri... / 3 Anmerkung:

Diese Entscheidung dürfte manchem Richter Kopfzerbrechen bereiten und manchem Verteidiger wenigstens ein paar Monate Spielraum durch eine Rechtsbeschwerde verschaffen. Denn die "Abnutzung" einer täglich vielfach geleisteten Unterschrift dürfte allgemein bekannt sein. Die bisherige Rspr. des BGH, die u.a. zur Unterschrift eines Rechtsanwalts oder der eines Urkundsbeamten ergi...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Anspruchsteller bat nach erfolglosen außergerichtlichen Verhandlungen um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage zur Durchsetzung seines Pflichtteils gegen die Anspruchsgegnerin, seine Schwester, die von der Mutter der Parteien testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt worden war. Eine Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung war nicht Gegenstand...mehr

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FF 6/2014 / Kosten

Die Kosten für die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers für die Kommunikation mit einem gehörlosen Betreuten sind mit der Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG abgegolten. Der Berufsbetreuer kann daher die Beiordnung eines Gebärdendolmetschers zum Zwecke einer späteren Kostenerstattung nicht verlangen (BGH, Beschl. v. 26.3.2014 – XII ZB 346/13). Leitet der einem Beteiligten ...mehr

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AGS 6/2014, Unrichtige Sach... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat das Schreiben des Verfahrensbevollmächtigten des Beklagten zutreffend als Erinnerung gegen den Kostenansatz qualifiziert; es hat sie aber zu Unrecht zurückgewiesen. Denn die gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG statthafte Erinnerung des Beklagten war zulässig und begründet. Der Beklagte ist zwar Kostenschuldner i.S.v. § 29 Nr. 2 GKG, weil er gem. dem Beschluss des LG die Kost...mehr

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AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / Leitsatz

Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleich lautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt oh...mehr

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AGS 6/2014, JVEG. Kommentar zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Von Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider. 2., vollständig neu bearbeitete Aufl. Verlag C. H. Beck. 2014. XV. 553 S. Mit CD-Rom zu den Verwaltungsvorschriften der Länder. 99,00 EUR.

Auch das JVEG war durch die Änderungen durch das 2. KostRMoG stark betroffen, sodass eine Neuauflage erforderlich wurde. Das Werk liefert in der gewohnten Weise eine umfassende vollständige Kommentierung der Vorschriften des JVEG. Ebenfalls kommentiert werden die Regelungen zur GOÄ und der Verwaltungsverordnung zur Reiseentschädigung. Neben den Änderungen durch das 2. KostRM...mehr

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zfs 6/2014, Klageerhebung a... / Sachverhalt

Der in Großbritannien ansässige Kl. hatte den Bekl., der seinen Wohnsitz im Bezirk des AG Wolgast hat, vor dem AG München auf Schadensersatz i.H.v. 200 EUR und Ersatz von außergerichtlich angefallenen Anwaltskosten i.H.v. 703,80 EUR wegen des unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens eines Filmwerks in einem dezentralen Computernetzwerk in Anspruch genommen. Mit seiner Proz...mehr

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FoVo 6/2014, Vollstreckung gegen (vermeintlich) vermögenslose Schuldner

Bescheinigung statt Schuldnerbesuch Wird der Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung nach § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO beauftragt, muss der Gläubiger nicht selten feststellen, dass der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht aufsucht, sondern dem Gläubiger eine Fruchtlosigkeits- bzw. Unpfändbarkeitsbescheinigung übersendet. Grundlage dieser Verfahrensweise ist § 32 der aktuellen Ge...mehr

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zfs 6/2014, Anerkenntnis mi... / 2 Aus den Gründen:

"Die Berufung der Kl. ist zulässig und nach Beschränkung der Berufung auf die Weiterverfolgung der Feststellungsanträge zu 1. bis 3 auch begründet." 1) Die mit der Berufung weiter verfolgten Feststellungsanträge zu 1. bis 3. sind zulässig. Auch das für Feststellungsanträge erforderliche Feststellungsinteresse ist für die genannten Anträge gegeben. Da die Bekl. sich insg. auf Ve...mehr

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FF 6/2014, Zuschlag an den ... / 2 Anmerkung

1. Mit der vorliegenden Entscheidung greift der BGH erneut streitige Fragen in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Versteigerungserlöses auf, bestätigt teilweise seine bisherige Rechtsprechung und trägt darüber hinaus einem praktischen Bedürfnis Rechnung, indem der Ersteher als früherer Miteigentümer nicht zwingend den auf ihn entfallenden Anteil des Bargebots zum Ve...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

1.1. Nach Nr. 1003, 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dabei ist der Begriff des Rechtsverhältnisses im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 397 m.w.Nachw.). Im Gegensatz zu § 23 BRAGO a.F. wird nicht mehr ein gegenseit...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 1. Abgrenzung

Die zutreffende Abgrenzung eines Verfahrens der sonstigen Familiensachen von den Nichtfamiliensachen und von den anderen Familiensachen nach § 111 FamFG ist von Bedeutung für die Bestimmung des zutreffenden Rechtswegs gemäß § 13 GVG, für die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, § 23a Abs. 1 Nr. 1 GVG, für die Anwendbarkeit des FamFG, der ZPO und des entsprechenden Kostenrec...mehr

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AGS 6/2014, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

1. Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass Verfahrenskostenhilfe im Rahmen des Versorgungsausgleichs nur für eine eigene Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden könne. Verfahrenskostenhilfe sei dagegen nicht zu bewilligen, wenn ein Beteiligter nur "verfahrensbegleitend" seine Rechte wahrnehme. Im vorliegenden Fall habe die Antragstellerin keine V...mehr

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zfs 6/2014, Auslegung einer... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. ist der Kl. gegenüber aus der bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtet, die Schadensbeseitigungskosten zu erstatten, die durch das bei der Bekl. versicherte Reitpferd der Kl. verursacht worden sind und die die Kl. beglichen hat." 1. Gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 der vereinbarten AHB umfasst die Leistungspflicht des VR die Prüfung der Haftpflichtfrage, ...mehr

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zerb 6/2014, Banken und Erb... / 2. Folgerungen für die Praxis

Aus Sicht der Bank stellt sich nunmehr die Frage, wann sie denn nun von einem Erben oder einem Testamentsvollstrecker einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis verlangen kann. Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen seiner Begründung insbesondere auf § 35 GBO hingewiesen. Aus dieser Argumentation ließe sich dann der Grundsatz ableiten, wonach eine Bank dann nicht die...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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FoVo 6/2014, Wie berechnet ... / 2 II. Die Entscheidung

Wortlaut ist Maßstab der Auslegung … Auszugehen ist vom Wortlaut des § 802l ZPO. Danach sind Erhebung oder Ersuchen nur zulässig, soweit die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 EUR betragen; Kosten der Zwangsvollstreckung und Nebenforderungen sind bei der Berechnung nur zu berücksichtigen, wenn sie allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrags sind. … aber es ist noch m...mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Weshalb Anwälte offenbar nicht in der Lage sind, den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes zur Kenntnis zu nehmen, und sich solche unsinnigen Erinnerungsverfahren ersparen, ist nicht nachzuvollziehen. Mag man noch über die Frage einer Einigung streiten, fehlt es doch auf jeden Fall daran, dass der Gläubiger vorläufig auf die weitere Vollstreckung...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / c) Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens

Möglich ist auch, dass in einem erstinstanzlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen werden, die in einem Berufungsverfahren anhängig sind. Es ist dann nach der gleichen Methode vorzugehen. Beispiel In einem Rechtsstreit (1/14) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weitergehende 8.000,00 EUR, die...mehr

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AGS 6/2014, Jungbauer/Blaha/Heinrichsberger. Mobiliarzwangsvollstreckung. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen – von Anfang an richtig. Von Sabine Jungbauer, Jeanette Blaha und Katharina Heinrichsberger. Verlag C. F. Müller – Recht in der Praxis. 2. Aufl. 2013. XXXII. 477 S. 39,90 EUR.

Das Zwangsvollstreckungsrecht hat in den vergangenen Jahren umfassende Änderungen erfahren, insbesondere durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das zum 1.1.2013 in Kraft getreten ist. Aber auch weitere Änderungen haben sich ergeben, insbesondere durch das 2. KostRMoG. Hier sei nur auf die Einführung der Ratenzahlungsvereinbarung hingewiese...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / 1. Einigung über weiteres Berufungsverfahren

Soweit ein anderes Berufungsverfahren mitverglichen wird, entsteht eine 1,1-Verfahrensdifferenzgebühr (Nr. 3202 Nr. 2 VV) und eine einheitliche 1,3-Einigungsgebühr (Nr. 1004 VV). Beispiel In einem Berufungsverfahren (1/14) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weitergehende 8.000,00 EUR, die in ein...mehr

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zfs 6/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: 60. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht (Kurs in 6 Bausteinen) Ort: Münster / Stadthotel Datum: Donnerstag, 28.8.2014, 9.00 Uhr bis Samstag, 6.12.2014, 14.00 Uhr (120 Vortragsstunden) Gebühr: 1.865,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 1.985,– EUR Mitglieder Anwaltverein/FORUM Junge Anwalts...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / I. Überblick

Mehrvergleich löst höhere Gebühren aus Werden in einem gerichtlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren anhängig sind, so wirkt sich dieser Mehrwert auf die Gebühren des Verfahrens aus, in dem der Vergleich geschlossen wird. Andererseits sind dann aber auch Anrechnungsvorschriften zu beachten, die verhindern sollen, dass der Anw...mehr

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AGS 6/2014, Bedürftigkeit b... / 1 Sachverhalt

Die auswärtige Klägerin hatte vor dem ArbG Klage erhoben. Ihr Rechtsschutzversicherer hatte für dieses Verfahren Deckungsschutz gewährt, allerdings nicht auch für die anfallenden Reisekosten des Anwalts. Daher hatte die Klägerin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten beantragt, allerdings beschränkt auf dessen Reisekosten und Ab...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / bb) Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG beachten Soweit durch die 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr eine 1,3-Gebühr aus dem Gesamtwert überschritten wird, muss nach § 15 Abs. 3 RVG gekürzt werden. Anzurechnen ist dann nur der nach Kürzung verbleibende Mehrbetrag. Beispiel In einem Rechtsstreit (1/14) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die...mehr

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zfs 6/2014, Erstattungsfähi... / Sachverhalt

In dem vor dem OLG Frankfurt/Main geführten Berufungsverfahren ließ sich die in Berlin geschäftsansässige Kl. durch einen Berliner Anwalt als Prozessbevollmächtigten vertreten. Den Termin vor dem BG nahm ein Terminsvertreter wahr. Dieser wirkte im Verhandlungstermin an einem unter dem Vorbehalt des Widerrufs stehenden Vergleichs mit. Nachdem der Prozessbevollmächtigte der Kl...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / b) Anwaltszwang

In sonstigen Familiensachen besteht in Verfahren nach § 266 Abs. 1 FamFG im Hauptsacheverfahren vor dem Amtsgericht stets Anwaltszwang, § 114 Abs. FamFG. Ausgenommen vom Anwaltszwang sind das Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. §§ 78 Abs. 5, 117 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 ZPO, das einstweilige Anordnungsverfahren, § 114 Abs. 4 Nr. 1 FamFG sowie ...mehr

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AGS 6/2014, Termingebühr fü... / 3 Anmerkung

Das Erstaunliche an der Entscheidung des OLG Koblenz ist nicht die Entscheidung selbst, die selbstverständlich richtig ist. Das Erstaunliche ist, dass rund zehn Jahre nach Einführung der Terminsgebühr durch das RVG Rechtspfleger und auch Gerichte immer noch Schwierigkeiten mit diesem Vergütungstatbestand zu haben scheinen. Die bereits recht früh beklagten Irrungen und Wirrun...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / aa) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Beispiel In einem Rechtsstreit (1/14) über 5.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weitergehende 10.000,00 EUR, die in einem anderen Verfahren (2/14) anhängig sind, und schließen einen Gesamtvergleich, der beide Verfahren erledigt. Im Verfahren 1/14 entsteht neben den Gebühren aus 5.000,00 EUR auch eine Ve...mehr

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AGS 6/2014, Keine Gebührenf... / II. Gebührenpflichtige Beschwerden

Ist die Beschwerde unstatthaft, besteht daher eine Gebührenpflicht. Das gilt über § 68 Abs. 3 S. 1 GKG hinaus auch für die anderen Regelungen in den Kostengesetzen, da die Entscheidung des BGH dem Grundsatz nach für sämtliche Kostenverfahren anwendbar ist. Eine Gebührenpflicht bei unstatthaften Beschwerden besteht daher insbesondere für die folgenden Regelungen:mehr

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zfs 6/2014, Himmelreich/Andreae/Teigelack: Autokaufrecht, 5. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 441 Seiten, 590 EUR, ISBN 978-3-8240-1286-2

Die Autoren – renommierte Fachleute – haben das Werk in der Neuauflage auf den Stand von September 2013 gebracht. Der Stoff ist unter Auswertung aktueller Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie der relevanten Literatur systematisch und praxisorientiert aufbereitet. Die Verfasser sprechen zahlreiche rechtliche Streitfragen an und nehmen hierzu häufig auch Stellu...mehr

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AGS 6/2014, Keine Mutwillig... / 2 Aus den Gründen

Dem Antragsgegner kann die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe nicht mit der Begründung verweigert werden, sein Verhalten sei mutwillig (§§ 76 FamFG, 114 ZPO). Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung dann, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise erfolgen würde, insbesondere, wenn sie von mehreren gleichwertigen pro...mehr

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FF 6/2014, Streitwerttabelle

Fritz Finke8. Aufl. 2014, 81 Seiten, kartoniert (Ringbindung), 29 EUR, Deutscher Anwaltverlag, ISBN 978-3-8240-1260-2 Bei der Streitwerttabelle von Fritz Finke – bis Januar 2011 Vorsitzender Richter des 13. Familiensenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. das mit ihm geführte Interview von Klaus Schnitzler in FF 2011, 340), langjähriges Beiratsmitglied der FF und trotz (Un-)R...mehr