Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 2/2013, Keine Hebegebüh... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des KG ist unzutreffend und lässt sich auch aus dem Gesetz nicht herleiten. Sie ist offenbar lediglich dadurch motiviert, dass das Gericht wegen eines solch geringfügigen Betrags nicht mündlich verhandeln wollte und einen Weg gesucht hat, das Begehren im Wege des § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zu erledigen. Der gesetzliche Wortlaut ist eindeutig: Der Anwalt erhält für...mehr

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zfs 02/2013, Neues vom Werbungsausschuss: Die Fahrschulakquise

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat – unter anderem – die Aufgabe, ihren Mitgliedern zu helfen, die Mandatszahlen und somit den Umsatz zu steigern. Sie erfüllt ihre Aufgaben durch Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Diese enthalten zu 50 % einen Anteil für Werbemaßnahmen. Für diese Werbemaßnahmen ist der "Werbungsausschuss" zuständig. Es sei hierbei an die Aktion erinnert...mehr

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AGS 2/2013, Keine Hebegebüh... / 2 Aus den Gründen

Der Berufungskläger kann Hebegebühren für die Auszahlung der den Klägern zustehenden Entschädigungssummen nicht verlangen, da er die Summen gerade nicht ausgezahlt hat. Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV stellt eine Entschädigung des Rechtsanwalts für die verantwortungsvolle und aus dem Rahmen seiner sonstigen Tätigkeiten herausfallende Auszahlung und die damit verbundene Verwa...mehr

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AGS 2/2013, Erstattungsfähi... / Leitsatz

Von einem notwendigen Anwaltswechsel kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Partei daran kein Verschulden trifft. Dabei muss sich die Partei das Verschulden ihres ausscheidenden Rechtsanwalts gem. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen. Die Frage, ob den Rechtsanwalt ein Verschulden trifft, ist deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen und nicht als materiell-re...mehr

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zfs 02/2013, Genetische Def... / F. Zusammenfassung

§ 18 GenDG und die Selbstverpflichtungserklärung der Versicherer betreffen unterhalb bestimmter Versicherungssummen nur prädiktive Gentests. Bestehen unabhängig davon bei Antragsstellung Gesundheitsbeeinträchtigungen, sind diese in der Regel anzeigepflichtig. Fehlen Gesundheitsbeschwerden, können ausnahmsweise Anzeigepflichten in Betracht kommen, weil Gendefekte, die mit ein...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / 4

Auf einen Blick Die EuErbVO stellt in formeller Hinsicht keine neuen Anforderungen an Testamente und Erbverträge, die nach deutschem Recht wirksame Verfügungen von Todes wegen nicht stets erfüllen würden. Die Verordnung führt auch nicht zur Einschränkung der erbrechtlichen Bindungswirkung für Erbverträge und wechselbezügliche gemeinschaftliche Testamente im Sinne des deutsch...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmittel ge... / 2 Aus den Gründen

Die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über eine Beschwerde ist nicht gegeben. Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist, nachdem ihr die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, nicht als Beschwerde zu behandeln. Über Erinnerungen eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 R...mehr

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AGS 2/2013, Anrechnung vorg... / 1 Sachverhalt

Der Beklagten und Widerklägerin wurde im Hauptsacheverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. Ihr wurden die Rechtsanwälte R+S beigeordnet. Zuvor hatte die Beklagte den beigeordneten Rechtsanwälten für deren vorgerichtliche Tätigkeit bereits eine Geschäftsgebühr (535,60 EUR netto) nebst Postentgeltpauschalen und Umsatzsteuer gezahlt. Nach Abschluss des Verfahrens beantragten die...mehr

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zfs 02/2013, Anfall der anw... / 2 Aus den Gründen:

[5] "II. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in JurBüro 2010, 255 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Rechtspflegerin habe zu Unrecht eine 1,1-Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren gem. den VV-RVG Nr. 3200, 3201 zugunsten des Bekl. festgesetzt. Es bestünden bereits erhebliche Zweifel, ob dem Beklagtenvertreter für das Berufungsverfahren ein Vertretungsauf...mehr

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AGKompakt 2/2013, Haftungsf... / 3 III. Der Praxistipp

Es ist müßig, darüber zu streiten, ob die Entscheidung zutreffend ist oder nicht. Der Anwalt hat es selbst in der Hand, das Problem zu vermeiden, indem er über die Kosten keinen Vergleich schließt, sondern eine gerichtliche Entscheidung nach § 91a ZPO ergehen und seine Partei damit zum Entscheidungsschuldner werden lässt. Dies macht dem Gericht zwar mehr Arbeit, schützt die ...mehr

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AGS 2/2013, Keine Beiordnun... / Leitsatz

Zur Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft kommt grundsätzlich keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe in Betracht. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 12.12.2012 – 5 W 406/12mehr

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zfs 02/2013, Jahnke: Unfalltod und Schadenersatz, Deutscher Anwaltverlag, 2. Auflage 2012, 743 Seiten, 69 EUR, ISBN 978-3-8240-1175-9

Zweifelsfrei zu den unangenehmsten Aufgaben des Verkehrsanwalts gehört die Unfallregulierung eines bei dem Unfall Verstorbenen. Die Materie ist aber nicht nur wegen des zugrundeliegenden Lebenssachverhalts tragisch. Sie ist darüber hinaus für den bearbeitenden Rechtsanwalt äußerst regressträchtig, denkt man nur an die Summen, um die es im Einzelfall gehen kann. Hier ist Spez...mehr

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AGS 2/2013, Keine Freistell... / 1 Sachverhalt

Mit der Klage macht die Klägerin gegenüber der Beklagten die Freistellung im Hinblick auf eine anwaltliche Vorschussrechnung aufgrund Rechtsschutzversicherungsvertrages geltend. Der Ehemann der Klägerin unterhält eine Rechtsschutzversicherung, bei welcher die Klägerin als Ehefrau mitversichert ist. Dem Vertragsverhältnis liegen die ARB 2000 zugrunde. Die Beklagte ist das selb...mehr

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AGS 2/2013, Aktenversendung... / Leitsatz

Die Pauschale für die Versendung von Akten schuldet der antragstellende Rechtsanwalt auch dann, wenn er die Akten zur Einsichtnahme in der Kanzlei aus seinem Gerichtsfach abholen lässt. OLG Koblenz, Beschl. v. 14.1.2013 – 14 W 19/13mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / G. Rechtsschutzversicherung

Auch im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung dürften sich keine Probleme ergeben. Als gesetzliche Gebühr ist die Zusatzgebühr bzw. die Gebührenerhöhung mitversichert. Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen, und Rechtsanwältin und FAFamR Lotte Thiel, Koblenzmehr

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ZErb 2/2013, Entscheidung ü... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch darauf, dass ihm Grundakten zum Zweck der Einsichtnahme in sein Büro überlassen werden. OLG Hamm, Beschluss vom 15. November 2012, I-15 W 261/12mehr

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AGKompakt 2/2013, Festsetzung, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in der Beratungshilfevergütung

Die Festsetzung der Beratungshilfevergütung (Nrn. 2501 ff. VV) richtet sich nach § 55 Abs. 4 RVG. Kein Anspruch auf Vorschuss Erforderlich ist die Fälligkeit der Vergütung (§ 8 Abs. 1 RVG). Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe kann bei der Beratungshilfe vor Fälligkeit des Anspruchs kein Vorschuss verlangt werden (§ 47 Abs. 2 RVG). Es besteht Formularzwang Der Antrag ist bei dem ...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / d) Wirksamkeit der Rechtswahl

Abgesehen von den Formfragen richtet sich das wirksame Zustandekommen der Rechtswahlvereinbarung – also beispielsweise die Frage der Konsensanforderungen, des Zugangs, der Willensmängel und der Sittenwidrigkeit – nach dem gewählten Recht,[33] bei Wahl des deutschen Rechts also nach den Regelungen des BGB. Soweit ein ausländisches Recht gewählt wird, ist zu beachten, dass and...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmissbräuc... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin nahm die Antragsgegnerin wegen eines bebilderten Artikels über die Erkrankung von Ernst August Prinz von Hannover in der Zeitschrift "die aktuelle" im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Verbreitung der Behauptung in Anspruch, ihre Mutter sei mit ihr und ihrer Schwester Alexandra auf Capri gewesen, als die schockierende Nachricht bekannt...mehr

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AGS 2/2013, Das neue Mediationsgesetz. Einführung in das neue Mediationsgesetz für Mediatoren und Medianden. Von Prof. Dr. Gerrit Horstmeier. 1. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck München. XXVI, 228 S. 29,80 EUR.

Das Buch von Herrn Prof. Dr. Gerrit Horstmeier lässt sich mit einer Leichtigkeit lesen, die für die üblichen Kommentierungen neuer Gesetze untypisch ist. Das mag in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass der Autor sich nicht zu sehr rein juristisch mit dem Gesetzeswerk auseinandersetzt, sondern mit seinem Herzblut als langjährig praktisch und wissenschaftlich tätiger ...mehr

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AGS 2/2013, Terminsgebühr i... / Leitsatz

Bei der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen in einem selbstständigen Beweisverfahren entsteht i.d.R. keine Erörterungsgebühr gem. § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO, soweit nicht auf den Abschluss eines Vergleichs gerichtete Erörterungen stattfinden. Insbesondere stellen – auch kontroverse – Ausführungen von Parteivertretern keine Erörterung i.S.d. genannten Gebührentatbestands d...mehr

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zfs 02/2013, Unterlassungsa... / Sachverhalt

Der Sportwagen des beklagten Halters wurde in den Abendstunden für etwa zwei Stunden auf dem durch ein privates Halteverbotsschild gekennzeichneten, von dem Kl. gemieteten Geschäftsgrundstück unbefugt abgestellt. Nachdem der Kl. den Halter ermittelt hatte, wandte er sich an einen Rechtsanwalt. Auf dessen Aufforderung gab der Bekl., der vortragen lässt, er selbst habe den Spo...mehr

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zfs 02/2013, Zustimmung des... / Sachverhalt

Der Rechtsanwalt bestellte sich am 19.1.2012 in dem vor dem AG Cottbus betriebenen Strafbefehlsverfahren als Verteidiger des Beschuldigten. Er legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und beschränkte diesen auf den Rechtsfolgenteil. Das AG schloss das Verfahren durch Beschluss v. 16.4.2012, indem es die Geldstrafe reduzierte. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte der Vert...mehr

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AGKompakt 2/2013, Prüfung der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde

Mitunter kommt es vor, dass ein Anwalt beauftragt wird, nach letztinstanzlicher Entscheidung und nach Erschöpfung des Rechtswegs zu prüfen, ob eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt und Aussicht auf Erfolg hat. Prüfung ist eigene Angelegenheit Feststehen dürfte, dass eine solche Tätigkeit nicht mehr zur Instanz zählt, sondern eine gesonderte Angelegenheit darstellt und g...mehr

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AGS 2/2013, Keine Hebegebüh... / 1 Sachverhalt

Der beklagte Anwalt war für die Klägerin tätig und hatte in diesem Zusammenhang auch Fremdgelder eingezogen. Die eingezogenen Fremdgelder verrechnete er zum Teil mit vermeintlichen Vergütungsansprüchen, über die er gleichzeitig Abrechnung erteilte. Die Klägerin war dagegen der Auffassung, dass dem Anwalt keine weitere Vergütung mehr zustehe, sondern er seine gesamten Vergütun...mehr

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AGKompakt 2/2013, Haftungsf... / 1 I. Der Fall

Der Beschwerdegegner hatte vor dem LG eine Zahlungsklage erhoben. Ihm wurde ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Anwalts bewilligt. Anschließend wurde ein Vergleich geschlossen. Dieser sieht unter anderem die Aufhebung der Kosten vor. Daraufhin hat die Gerichtskasse eine Kostenrechnung in Höhe einer hälftigen Gerichtsgebühr nach Nr. 1211 GKG-KostVerz. zu Las...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmittel ge... / Leitsatz

Gegen die Entscheidung über einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Anwalts findet immer zunächst die Erinnerung statt, über die bei Nichtabhilfe der Richter abschließend zu entscheiden hat. Erst hiergegen kommt die Beschwerde in Betracht, über die im Falle der Nichtabhilfe das Beschwerdegericht entscheidet. Zur Berechnung der Vergütung bei Abschluss ei...mehr

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zfs 02/2013, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen, jedoch hat das OLG den Erstattungsanspruch des AG nicht zutreffend ermittelt. 1. Anfall der Verfahrensgebühr nach dem Hauptsachewert Das OLG Hamm hat nicht erörtert, ob den Verfahrensbevollmächtigten des AG für das Einreichen des Schriftsatzes v. 14.3.2012 die geltend gemachte 1,3 Verfahrensgebühr nach dem Wert der Hauptsache gem. ...mehr

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AGS 2/2013, Keine Hebegebüh... / Leitsatz

Behält der Anwalt Fremdgeld ein, weil er die eingegangene Zahlung auf vermeintliche Vergütungsansprüche verrechnet, und wird er dann auf Auszahlung dieses Betrages verurteilt, kann er für die Auszahlung keine Hebegebühr verlangen. KG, Hinweisbeschl. v. 9.8.2012 – 15 U 31/11mehr

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AGS 2/2013, Einigungsgebühr... / Leitsatz

In einem Sorgerechtsverfahren zwischen den Eltern entsteht für den Anwalt eine Einigungsgebühr, wenn die Einigung der Beteiligten zu einer Sorgerechtsentscheidung gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 1 führt. OLG Naumburg, Beschl. v. 9.7.2012 – 3 WF 147/12mehr

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AGS 2/2013, Keine Vergütung... / Leitsatz

Ein die Vergütungsfestsetzung im vereinfachten Verfahren nach § 11 Abs. 5 RVG hindernder nichtgebührenrechtlicher Einwand erfordert keine schlüssige Substantiierung. Da der Anwalt seine Partei vor Abschluss eines Prozessvergleichs über dessen rechtliche und wirtschaftliche Folgen umfassend beraten muss, ist die Rüge ausreichend, bestimmte regelungsbedürftige Fragen seien im ...mehr

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AGS 2/2013, Unwirksamkeit d... / 2 Aus den Gründen

Dem Kläger steht aus dem Versicherungsvertrag mit der Beklagten und der von ihr erteilten Kostendeckungszusage für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung ein Anspruch auf vollständige Erstattung von Geschäfts- und Einigungsgebühr zu. Die Beklagte vermag sich nicht auf die entgegenstehende Klausel ihrer Versicherungsbedingung zu berufen, weil diese dem Kläger als ihrem K...mehr

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AGS 2/2013, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat die der Anwältin der Antragsgegnerin aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung zu Unrecht um die zu zahlende Einigungsgebühr gekürzt. Nach der vorherrschenden obergerichtlichen Rspr. – der sich auch der erkennende Senat bereits mit Beschl. v. 11.1.2012 (3 WF 4/12) angeschlossen hat – kann in einem auf Antrag durchgeführten Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB für...mehr

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zfs 02/2013, Unterlassungsa... / 2 Aus den Gründen:

[3] "Die Revision des Bekl. ist unbegründet. Dem Kl. steht gegen den Bekl. ein Unterlassungsanspruch und ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halterermittlung zu." [4] 1. Rechtsfehlerfrei hat das BG einen Unterlassungsanspruch des Kl. gem. § 862 Abs. 1 S. 2 BGB bejaht. [5] a) Das unbefugte Abstellen des Fahrzeugs auf dem von dem Kl. gemieteten Grundstück stellt eine verb...mehr

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AGS 2/2013, ReNo-Prüfungsvorbereitung – Die aktuelle Reihe für Ausbildung und Prüfungsvorbereitung von Rechtsanwaltsfachangestellten. Verlag C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig – Jehle – Rehm GmbH, Heidelberg. Im Gesamtpaket 79,75 EUR.

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FF 02/2013, Erhöhung des ko... / 1 Aus den Gründen:

I. Mit seinem am 5.5.2011 bei Gericht eingegangenen Antrag erstrebt der Antragsteller die Abänderung eines zwischen den Beteiligten im Jahre 1998 geschlossenen gerichtlichen Vergleiches über nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 3.150,00 DM zugunsten der Antragsgegnerin mit dem Ziel, ab Mai 2011 keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Er beruft sich darauf, dass das ...mehr

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AGKompakt 2/2013, Sicherung... / 2 II. Die Entscheidung

Verfahrensgebühr entsteht nur einmal Für den Anwalt des Gläubigers ist im Rahmen der Sicherungsvollstreckung und der nachfolgenden Befriedigung nur eine einmalige Vollstreckungsgebühr angefallen. Jede Vollstreckungsmaßnahme einschließlich der vorbereitenden Handlungen bis zur endgültigen Befriedigung stellen eine einzige Angelegenheit dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Vollstreckung...mehr

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AGS 2/2013, Anrechnung vorg... / Leitsatz

Eine vorprozessuale Geschäftsgebühr, die an den späteren PKH-Anwalt gezahlt wurde, ist nicht vorrangig auf dessen nach § 49 RVG zu berechnende PKH-Verfahrensgebühr, sondern gem. § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung anzurechnen. Nur soweit der Anrechnungsbetrag den Differenzbetrag zwischen Prozesskost...mehr

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zfs 02/2013, Anfall der anw... / Sachverhalt

Die Kl. hatte den beklagten Steuerberater vor dem LG München I auf Schadensersatz i.H.v. rund 390.000 EUR in Anspruch genommen. Gegen das ihre Klage abweisende Urt. des LG hat die Kl. Berufung eingelegt. Den erstinstanzlich für den Bekl. tätig gewesenen Prozessbevollmächtigten teilte sie mit, die Berufung werde nur fristwahrend eingelegt. Gleichzeitig bat sie die Anwälte, si...mehr

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zfs 02/2013, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Mit Schriftsatz v. 23.2.2012 hatte der ASt. beim AG Bielefeld – FamG – beantragt, den AG zur Zahlung von Kindesunterhalt für den Zeitraum ab Juli 2012 zu verpflichten. Dieser Antrag ist dem AG persönlich am 6.3.2012 zugestellt worden. Mit seinem weiteren – ebenfalls am 6.3.2012 per Telefax bei Gericht eingegangenen – Schriftsatz hat der ASt. seinen Antrag wieder zurückgenomm...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 2. Vorweg zu klärende Fragen

Dabei ist zunächst eine Klarstellung bzgl. des Anwendungsbereichs erforderlich. Die Kollisionsregeln gelten als loi uniforme auch gegenüber Drittstaatensachverhalten. Eine wirksame Rechtswahl des Scheidungsrechts ist also – gleichgültig, ob sie auf die Anwendung österreichischen, Schweizer, englischen oder eines US-amerikanischen Rechts gerichtet ist – von den deutschen Geri...mehr

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AGS 2/2013, Terminsgebühr i... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist noch zur BRAGO ergangen, gibt gleichwohl aber in mehrfacher Hinsicht Anlass zur Stellungnahme. In Anbetracht der Länge mancher Bauprozesse kommt es häufig vor, dass die Tätigkeit des Anwalts im vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahren gem. § 61 RVG noch nach der BRAGO abzurechnen ist. Maßgebend ist das Datum des Auftrags für das Beweisverfahren. Ins...mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / III. Betragsrahmengebühren

Bei Betragsrahmengebühren entsteht keine Zusatzgebühr. Vielmehr erhöht sich die Terminsgebühr um 30 %. Die Verfahrensgebühr bleibt unberührt. Das bedeutet, dass Mindest- und Höchstbetrag der Terminsgebühr um 30 % angehoben werden. Dadurch ergibt sich dann zugleich eine um 30 % erhöhte Mittelgebühr. Beispiel Der Anwalt vertritt einen Auftraggeber. Es kommt zu einer umfangreiche...mehr

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AGKompakt 2/2013, Sicherung... / 1 I. Der Fall

Durch vorläufig vollstreckbares Urteil war der Schuldner verurteilt worden, an den Gläubiger 28.156,89 EUR zu zahlen. Da der Schuldner gegen das Urteil Berufung einlegte, beschränkte sich der Gläubiger zunächst darauf, eine Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO vorzunehmen, worauf der Gläubiger sodann 29.752,85 EUR an den Gerichtsvollzieher zahlte, der diesen Betrag hinter...mehr

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zfs 02/2013, Samimi: AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, Deutscher Anwaltverlag, 3. Auflage 2013, 368 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1233-6

Gregor Samimi ist es gelungen, in 12 Kapiteln ein höchst praxistaugliches Nachschlagewerk für die tägliche Praxis im Umgang mit den Rechtsschutzversicherungen zu schaffen. Sein Kompendium beginnt er mit einem interessanten Überblick über die wirtschaftliche Bedeutung der Rechtsschutzversicherer und zeigt dabei sachlich die Reibungspunkte zwischen Anwalt und Versicherer auf. ...mehr

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FF 02/2013, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn. [2] 1. Aus der ersten Ehe der Beschwerdeführer, die von September 1998 bis Januar 2000 Bestand hatte, ist ihr im Juli 1999 geborener Sohn hervorgegangen. Während der Schwangerschaft trennten sich die Beschwerdeführer. Nachdem die Beschwerdefüh...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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AGS 2/2013, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung

Die Schaffung des Gebührentatbestands der Nr. 1000 VV durch das 1. KostRMoG beruht auf der Intention des Gesetzgebers, jegliche vertragliche Beilegung eines Streits zu honorieren. Deshalb kann seitdem auch bei nicht disponiblen Verfahrensgegenständen im Falle eines wechselseitigen Nachgebens eine Einigungsgebühr entstehen. Die Entscheidung des OLG ist demgemäß zutreffend und...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 4. Paradigmatischer Charakter der Wahl des Scheidungsrechts

Warum wird der Wahl des Scheidungsstatuts mit diesen Ausführungen ein so großer Raum eingeräumt, obwohl in der Praxis eher die Scheidungsfolgen sowohl im Hinblick auf die (möglicherweise verschiedenen) anwendbaren Rechte als auch in der konkreten Rechtsanwendung problematisch sind? Zum einen ist trotz eines gewissen Trends zur Scheidungsfreundlichkeit der Rechtsordnungen – a...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / bb) Verbundenheit mit dem gewählten Recht

Von den staatlichen Rechten stehen jedoch nicht alle Rechtsordnungen den Parteien zur Auswahl. Vielmehr sind nur solche Rechtsordnungen wählbar, die eine gewisse Verbundenheit zu einer oder beiden Parteien aufweisen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass zwar einerseits die mit der Rechtswahlmöglichkeit den Parteien eingeräumte Autonomie geeignet erscheint, Sachnähe, R...mehr