Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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FF 12/2014, Auswahl von Gro... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführer wenden sich als Großeltern ihres im Jahr 2002 geborenen Enkels dagegen, vom Familiengericht nicht nach § 1779 Abs. 2 S. 2 BGB als dessen Vormund bestimmt worden zu sein. [2] 1. Die Beschwerdeführer sind die Großeltern mütterlicherseits des betroffenen Kindes. Dessen alleinsorgeberechtigte Mutter ist im Oktober 2010 verstorben, der Vater kann sich k...mehr

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zfs 12/2014, Wahlfeststellu... / 2 Aus den Gründen:

[1] Das LG hat den Angekl. wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und Maßregeln nach den §§ 69, 69a StGB angeordnet. Hiergegen richtet sich die Revision des Angekl. mit der Rüge der Verletzung materiellen Recht...mehr

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zfs 12/2014, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[8] "Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [9] I. Das BG hat ausgeführt, da die Rechtsvorgängerin der Kl. als LG Eigentümerin der versicherten Fahrzeuge gewesen sei, handele es sich bei den von den LN abgeschlossenen Kaskoversicherungen um Fremdversicherungen. Der auszugleichende Sachschaden sei in allen Fällen der LG als Eigentümerin der versicherten Fahrzeuge entstanden. Des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Gegen im Prozesskostenhilfeverfahren ergangene Beschlüsse war zunächst das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Seit Inkrafttreten des 2. FGOÄndG v. 19.12.2000[1] ist die Beschwerde in § 128 Abs. 2 FGO ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt auch für die Beschwerde der Staatskasse wegen Nichtfestsetzung von Monatsraten bzw. aus dem Vermögen zu zahlender Beträge.[2] Nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 10 Sachliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.[1] Damit soll verhindert werden, dass die Staatskasse für leichtfertiges oder gar querulatorisches Prozessieren aufzukommen hat. Der Gesetzgeber hat durch eine neuerliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Form

Rz. 14 Der Antrag ist zwar nicht formgebunden; praktisch ist jedoch Schriftform unumgänglich. Er kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Formgebunden ist dagegen der Bedürftigkeitsnachweis, der auf amtlichem Vordruck dem Antrag beizufügen ist[1] (Ab 1.1.2014[2] : Die Formulare enthalten die nach § 120a Abs. 2 S. 4 ZPO erforderliche Belehrung). Ein Vordruck...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.2 Frist

Rz. 15 Das Gesetz kennt keine Antragsfrist. Der Antrag kann schon vor Klageerhebung oder Einlegung des Rechtsmittels gestellt werden, da nach § 114 ZPO die Absicht, einen Rechtsstreit zu führen, genügt. Andererseits kann der Antrag auch noch während des laufenden Verfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung oder anderweitiger Erledigung gestellt werden. Rückwirkend kan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 16 Klage und Revision können für den bedürftigen Rechtsuchenden ein erhebliches Kostenrisiko bedeuten. Häufig wird er daher die Entscheidung, zu klagen oder ins Rechtsmittel zu gehen, von der Entscheidung über seinen zuvor gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe abhängig machen wollen. Bevor das Gericht entschieden hat, kann aber die für die jeweilige Verfahrenshandlung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.2 Antragsprüfung

Rz. 18 Auch für das Verfahren wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe gilt der Untersuchungsgrundsatz[1], obwohl die Anforderungen an den Nachweis der vorgetragenen tatsächlichen Behauptungen im summarischen Verfahren geringer als im Hauptsacheverfahren sind. Das Gericht kann zur Prüfung des Antrags verlangen, dass der Antragsteller seine tatsächlichen Angaben glaubhaft mach...mehr

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Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a Abs. 3 EStG

Leitsatz Die Frage, ob eine Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 Satz 3 EStG vorzunehmen ist, ist im Rahmen des Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO zu klären. Normenkette § 15a, § 16, § 52 Abs. 33 Sätze 3 und 4 EStG, § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 179 Abs....mehr

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Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Leitsatz Die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes, beispielsweise die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker, kann ebenso Handwerkerleistung i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG sein wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr. Normenkette § 35a EStG Sachverhalt K beantragte f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.4 Rechtsmittel

Rz. 11 Gegen das selbstständige Zwischenurteil ist Revision nach § 115 Abs. 1 FGO bzw. Nichtzulassungsbeschwerde [1] gegeben. Hält der BFH die Klage für unzulässig, ist seine Entscheidung Endurteil. Die Klage ist dann endgültig abgewiesen. Für ein Endurteil des FG ist kein Raum mehr. Bestätigt der BFH das Zwischenurteil, darf er über den vom FG noch nicht entschiedenen Teil, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 95 Urteil

Rz. 1 § 95 FGO bestimmt, dass das Gericht über eine Klage, d. h. über das selbstständige Rechtsschutzbegehren, grundsätzlich durch Urteil entscheidet. An selbstständigen Verfahren, die keine Klageverfahren und daher durch Beschluss zu entscheiden sind, kennt die FGO das Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gem. § 69 Abs. 3 FGO, den Antrag auf Erlass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.1 Selbstständige Zwischenentscheidungen

Rz. 2 Zu den selbstständig mit Rechtsmitteln anfechtbaren Entscheidungen gehören die Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage[1], über den Grund eines Anspruchs[2] und über entscheidungserhebliche Vorfragen[3], gegen die Revision möglich ist. Auch Zwischenurteile über die Berechtigung, das Zeugnis oder die Begutachtung zu verweigern[4], können selbstständig, allerding...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1 Zwischenentscheidungen

Rz. 1 Zwischenentscheidungen können über Vorfragen vorab endgültig entscheiden. Diesen Entscheidungen ist gemeinsam, dass in ihnen nicht über den Streitgegenstand oder Teile von diesem entschieden wird[1], sondern nur über Vorfragen. Zwischenentscheidungen schließen das Verfahren also nicht ab. Man unterscheidet selbstständige, d. h. selbstständig mit Rechtsmitteln angreifba...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 98 Teilurteil

Rz. 1 § 98 FGO soll das Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Der Prozess kann durch Teilurteil zu einzelnen abtrennbaren und entscheidungsreifen Teilen des Streitgegenstands entlastet werden. Das ermöglicht es bei umfänglichen und zeitaufwendigen Verfahren, den Beteiligten wenigstens zu einzelnen Teilen schnell eine endgültige Entscheidung zukommen zu lassen. Rz. 2 Teilu...mehr

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FF 11/2014, Rechtsfolgen bei übermäßiger Dauer des Verfahrens in Familiensachen

Im familiengerichtlichen Verfahren hat jeder Beteiligte nach deutschem Recht einen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz. Dieser Justizgewährungsanspruch gebietet, dass streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig ...mehr

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Fovo 11/2014, Brüssel-Ia-Verordnung gilt bald – Durchführungs­gesetz verkündet

Erleichterte Vollstreckung im Ausland und Inland Die Europäische Union hat am 12.12.2012 die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl L 351 vom 20.12.2012, S. 1; Brüssel-Ia-Verordnung) verabschiedet. Die Verordnung findet ab dem 10.1.2015 in 27 EU-Mitgliedstaaten...mehr

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AGS 11/2014, Keine Gerichts... / 1 Aus den Gründen

Der eingelegte Rechtsbehelf ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz zulässig, aber unbegründet. Gegen die in der angefochtenen Kostenrechnung berechnete 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 GKG-KostVerz. ist nichts zu erinnern. Eine Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 GKG-KostVerz. ist nicht in Betracht zu ziehen, weil die dortigen Voraussetzungen nicht vorliegen. Zwar haben die Prozesspa...mehr

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Fovo 11/2014, Die Terminsla... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Man kann nicht später auf den Zug aufspringen Das Rechtsmittel des Vormerkungsberechtigten hat der BGH für unzulässig erachtet. Rechtsbeschwerde kann nur der Beschwerdeführer, Anschlussrechtsbeschwerde nur der Beschwerdegegner einlegen. Im Zwangsversteigerungsverfahren besteht nun die Besonderheit, dass es weitere Beteiligte – wie hier den Vormerkungsberechtigten – gibt. Es s...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

1. Das von der Schuldnerin als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Rechtsmittel ist als Beschwerde nach § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft. Bei der angefochtenen, auf den (konkludenten) Antrag der Gläubigerin und ihres Verfahrensbevollmächtigten erfolgten Wertfestsetzung handelt es sich um eine Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren i.S.d. § 33 Abs. 1 RVG. Eine Wertfestset...mehr

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FF 11/2014, Familiengericht... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligte zu 1) ist eingetragene Eigentümerin des eingangs genannten Grundstücks bzw. Miteigentumsanteils; die Immobilien sind vermietet. Die Grundstücke sind belastet mit einem Nießbrauchsrecht für G, das dieser sich bei einer früheren Übertragung an die Beteiligte zu 1) vorbehalten hat. In notarieller Urkunde vom 18.7.2013 hat die Beteiligte zu 1) den Grundbesitz a...mehr

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AGS 11/2014, Aktenversendun... / 2 Aus den Gründen

2. Die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 EUR entsteht dadurch, dass Akteneinsicht an einem anderen Ort als demjenigen der aktenführenden Stelle auf Antrag gewährt wird und hierdurch die Versendung der Akten erforderlich wird. Im vorliegenden Fall sind die Akten vom Sitz des OLG in Bamberg aus an den beim LG Z. ansässigen Verteidiger nach Z. versandt worden. Die Akt...mehr

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Zerb 11/2014, Die Annahme d... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 28.4.2014, durch den die Einziehung des Erbscheins vom 12.2.2014 angeordnet worden ist, der die Beteiligten zu 1) bis 3) als Erben zu je 1/3 ausgewiesen hat, ist gem. § 353 Abs. 2 FamFG mit der Maßgabe statthaft, dass die Erteilung eines neuen gleichlautenden Erbscheins beantragt wird...mehr

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Fovo 11/2014, Antrag auf eine weitere vollstreckbare Ausfertigung

Grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung Der Gläubiger erhält grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels, bestehend aus dem Rubrum, der Beschlussformel und dem Tenor, § 317 Abs. 2 S. 3 ZPO, die um die Vollstreckungsklausel ergänzt ist. Das soll den Schuldner vor wiederholten und letztlich übermäßigen Vollstreckungen schützen. Rechtliches Interesse ...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 1 Aus den Gründen

Das LG hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Betruges in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Wucher, freigesprochen. Hiergegen richtet sich die mit der Sachrüge begründete, vom Generalbundesanwalt im Umfang der Aufhebung vertretene Revision der Staatsanwaltschaft. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg. 1. Die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage hatte...mehr

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AGS 11/2014, Erstattung von... / 2 Aus den Gründen

Die gegen die Versagung der Erstattung von Reisekosten und Abwesenheitsgeld des Verteidigers gerichtete sofortige Beschwerde des ehemaligen Angeklagten mit Schriftsatz seines Verteidigers v. 15.11.2013 ist zulässig (§§ 464b S. 3, 311 Abs. 2 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG) und führt zur Aufhebung des Beschlusses, soweit die Erstattung von Reisekosten und Abwesenhe...mehr

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Zerb 11/2014, Die Annahme d... / Sachverhalt

Der am 12.12.2013 verstorbene U. D. (im Folgenden: Erblasser) war seit September 2013 in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 4). Er hatte 3 Kinder aus erster Ehe, die Beteiligten zu 1) bis 3). Der Erblasser hatte mit seiner ersten Ehefrau am 31.8.1990 einen Erbvertrag geschlossen (UR.-Nr. 1860/1990 des Notars Dr. Z. in Düren), diesen aber gemeinsam mit seiner erste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 6 Rechtsmittel

Rz. 15 Gegen den Beschluss, in dem das persönliche Erscheinen unter Androhung von Ordnungsgeld angeordnet wird, ist als prozessleitende Maßnahme ein Rechtsmittel nicht gegeben.[1] Dagegen kann der Beschluss, mit dem das angedrohte Ordnungsgeld wegen unentschuldigten Ausbleibens festgesetzt wird, mit der Beschwerde[2] angefochten werden. Rz. 16 Falls das Gericht im Fall einer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4 Urteilsbegründung, § 96 Abs. 1 S. 3 FGO

Rz. 44 Nachdem das Gesamtergebnis des Verfahrens unter Gewährung rechtlichen Gehörs für die Beteiligten herausgearbeitet wurde, muss das Gericht sich für die Entscheidungsfindung eine Überzeugung bilden, indem es das Ergebnis würdigt. Die Gründe für diese Überzeugungsbildung sind in den schriftlichen Entscheidungsgründen anzugeben. Dazu muss das Gericht die wesentlichen der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 102 FGO ergänzt die Regelungen in §§ 100, 101 FGO. Das Gericht überprüft eine Ermessensentscheidung der Behörde nicht nur darauf, ob der Verwaltungsakt bzw. seine Ablehnung oder Unterlassung rechtswidrig war und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, weil die vom Gesetz aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die angeordnete Rechtsfolge vom ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 7 Entsenden eines instruierten Vertreters, § 80 Abs. 3 FGO

Rz. 17 § 80 Abs. 3 FGO ist eine Sondervorschrift, deren systematische Stellung im Gesetz verfehlt ist. Sie wäre eher im Rahmen des § 62 FGO als bei § 80 FGO anzusiedeln. Die Anordnung richtet sich nicht an einen bestimmten Beamten oder Angestellten. Die angesprochene Institution kann einen instruierten Vertreter ihrer Wahl, versehen mit einer schriftlichen Vollmacht, in die ...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / III. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand Juli 2010

Rz. 3 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. - Auszug: Abdruck nu...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / j) Haftung und Rechtsmittelkosten

Rz. 41 Ist dem Anwalt ein Fehler unterlaufen, so stellt sich die Frage, ob er auch die Kosten eines Rechtsmittels oder Folgeprozesses zu übernehmen hat und ob insoweit eine Vorschusspflicht besteht. Rz. 42 In einem vom BGH[36] entschiedenen Fall hatte der Prozessbevollmächtigte des Klägers trotz des Hinweises des Gerichtes nicht ausreichend vorgetragen mit der Folge, dass die...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Mögliche Rechtsbehelfe gegen den Einstellungsbeschluss

Rn 1 Während nach § 73 Abs. 3 KO und § 20 GesO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde generell gegen jede Entscheidung des Gerichts zulässig war und nur in besonderen Fällen ausgeschlossen wurde (z.B. § 95 Abs. 3, § 96 Abs. 2, § 163 Abs. 1 Satz 2 KO), kehrt jetzt § 6 Abs. 1 zur Entlastung der Insolvenzgerichte diesen Grundsatz in sein Gegenteil um und lässt Rechtsmittel ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsbehelfe; Rechtsbehelfszuständigkeit des Insolvenzgerichts (Abs. 3)

Rn 20 Als Rechtsbehelf gegen nach Abs. 1 oder 2 unzulässige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (bzw. gegen die Verweigerung der Aufhebung einer solchen) steht regelmäßig die Erinnerung nach § 766 ZPO zur Verfügung. Erinnerungsbefugt sind bei einer Vollstreckung in die Insolvenzmasse der Insolvenzverwalter (als Amtswalter sowohl für den Insolvenzschuldner als auch für die Insolven...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.3 Rechtsbehelfe

Rn 45 Die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Ablehnung eines Antrags können bei einer Entscheidung durch den Rechtspfleger (anders, wenn der Richter die Entscheidung gemäß § 8 Abs. 1 RPflG an sich gezogen hat) durch den Schuldner bzw. den Antragsteller mit der befristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG angegriffen werden (dazu § 6 Rn. 3...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsbehelfe gegen die Beschwerde-/Erinnerungsentscheidung

Rn 28 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 7 die Rechtsbeschwerde statthaft.[32] Als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ist nach § 574 Abs. 2 ZPO erforderlich, dass entweder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (Nr. 1) oder die Fortbildung des Rechts bzw. die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheid...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Verfahren, Rechtsbehelfe

4.4.1 Allgemeines Rn 38 Die eidesstattliche Versicherung nach Abs. 2 Satz 1 stellt eine Spezialregelung gegenüber der allgemeineren Bestimmung des § 98 Abs. 1 dar. Da Gesamtvollstreckung und Einzelvollstreckung zu unterscheiden sind und eine Einzelzwangsvollstreckung während des Insolvenzverfahrens ohnehin grundsätzlich ausgeschlossen ist (§§ 89 f.), was zutreffender Rechtspr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Rechtsbehelf

Rn 16 Gemäß § 346 Abs. 2 S. 2 kann der Insolvenzverwalter gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts sofortige Beschwerde einlegen. § 6 gilt entsprechend.[11] Rn 17 Ferner ist der ausländische Verwalter gemäß § 71 GBO beschwerdebefugt gegen die Entscheidung des Grundbuchamts, mit der die Eintragung abgelehnt wird.[12]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Rechtsbehelfe

Rn 36 Der Aufhebungsbeschluss ist entsprechend der jetzigen Regelung in § 6 Abs. 1 bei Entscheidung durch den Richter nicht anfechtbar. Gleiches gilt für einen Beschluss, durch den die Aufhebung des Verfahrens vom Gericht abgelehnt wird. Möglich bleibt für den Fall der Entscheidung durch den Rechtspfleger die sofortige Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG. Soweit der Re...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Rechtsbehelfe

Rn 39 Bei einem Rechtsstreit um die Massezugehörigkeit eines Gegenstandes ist Leistungs- oder Feststellungsklage nach ZPO zu erheben, solange noch keine Herausgabevollstreckung stattgefunden hat.[48] Das Rechtsschutzbedürfnis des Verwalters entfällt nicht wegen der Möglichkeit, nach § 148 Abs. 2 Satz 1 die Vollstreckung einzuleiten.[49] Rn 40 Nach Herausgabevollstreckung durc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3 Verfahren und Rechtsbehelfe

Rn 75 Für das Verfahren der einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters gelten insoweit im Vergleich zur Einstellung außerhalb eines Insolvenzverfahren keine Besonderheiten, als § 30d Abs. 3 ZVG die entsprechende Anwendung der Abs. 2 bis 4 des § 30b ZVG anordnet. Die Verfahrensvorschriften werden lediglich (redaktionell) etwas modifiz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsbehelfe

Rn 16 Anordnung und Durchführung der Siegelung beruhen nicht auf einer insolvenzgerichtlichen Entscheidung, sondern allein auf der dahingehenden Entschließung des Insolvenzverwalters. Dieser übt – ohne dass es insoweit auf den Theorienstreit zur zivil- und insolvenzrechtlichen Stellung des Verwalters[24] ankäme – weder ein öffentliches Amt aus noch hat er staatliche Macht.[2...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.4 Rechtsbehelfe

Rn 12 Das Insolvenzgericht erteilt seine Zustimmung zur Schlussverteilung durch Beschluss, der dem Insolvenzverwalter von Amts wegen zuzustellen ist (§§ 208 ff. ZPO i.V.m. § 4). Der Beschluss kann nach der jetzigen Regelung des § 6 weder im Falle einer ablehnenden[27] noch im Falle einer zustimmenden[28] Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Hat der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 8. Rechtsmittel

Rn 58 Vergütungsentscheidungen des Insolvenzgerichts nach § 64 InsO bzw. § 8 InsVV unterliegen dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde. Dies ist mit Rücksicht auf die einschränkende Vorschrift des § 6 Abs. 1 InsO ausdrücklich in § 64 Abs. 3 InsO geregelt. Wegen der insoweit umfassenden Regelungen für das Rechtsmittel der Beschwerde in § 64 Abs. 3 InsO i.V.m. §§ 4, 6, 7 In...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Rechtsmittel

Rn 83 § 313 selbst sieht kein Rechtsmittel vor (vgl. § 6 Abs. 1). Die Auswahl des Treuhänders gehörte wie die Auswahl eines Insolvenzverwalters nicht zur Rechtsprechung im materiellen Sinn.[142] Die Bestellung im Eröffnungsbeschluss erfolgte in richterlicher Unabhängigkeit und liegt im Ermessen des funktionell zuständigen Insolvenzrichters. Sie ist mit einer sofortigen Besch...mehr