Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 674 Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht (wie z.B. in VKH-Prüfungsverfahren, da hier keine Gerichtskosten berechnet werden) nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 1.3 Grundsätzliche Unzulässigkeit bei Rechtsfragen

Rechtsfragen sind regelmäßig kein Fall für die tatsächliche Verständigung. Nicht zulässig ist die tatsächliche Verständigung daher, wenn sie sich auf die Klärung zweifelhafter Rechtsfragen bezieht[1] oder sie über den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen erzielt wird oder sie die Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften betrifft oder sie zu einem "offensichtlich" unzutreffenden Ergeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 175 Erstatt... / 3 Literatur

Rz. 10 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, §175 Rz. 2. Kitzhöfer, § 788 RVO und Regress, VersR 1991 S. 860. Schmitt, SGB VII, 3.Aufl., § 175 Rz. 1. Vollmar, Zum Lastenausgleich zwischen allgemeiner Unfallversicherung und landwirtschaftlicher Unfallversicherung (§ 788 RVO), SozVers 1969 S. 24. Wickenhagen, Zur Frage des Leistungsausgleichs in der landwirtschaftlichen Unfallversicher...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Steuerbescheides mit Vorläufigkeitsvermerk

Leitsatz Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ermöglicht lediglich eine Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Sachverhalt Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang als Rettungssanitäterin, der rund 3 Monate dauerte. Anschließend begann sie ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011-2016 zu erheblichen Verlusten führte. Die...mehr

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Stimmbindungsvereinbarungen der GmbH-Gesellschafter (GmbHStB 2023, Heft 7, S. 223)

Aktuelle Rechtsfragen Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Gesellschafter können außerhalb der Satzung ihre Rechtsbeziehungen in Gesellschaftervereinbarungen regeln (sofern die betreffende Regelung nicht zwingend Bestandteil der Satzung sein muss). Praxisrelevant sind hierbei insbesondere Stimmbindungsverträge, in denen die Gesellschafter ihr Abstimmungsverhalten koordinieren zum Z...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) GF-Haftung nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung

Wirkung der Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung: Die Bestellung eines zunächst wirksam bestellten GF verliert u.a. ihre Wirkung, sobald dieser gem. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 Buchst. a GmbHG wegen Insolvenzverschleppung (hier: in Gestalt der nicht rechtzeitigen Stellung eines Insolvenzantrags) verurteilt worden ist. Das Amt des GF endet kraft Gesetzes von selbst mit dem Ein...mehr

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Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Zu Absatz 5

Rz. 24 Bei Tätigkeiten für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit (vgl. § 6, § 12 Rz. 6 ff.) erhöht sich im Rechtsbehelfsverfahren der Rahmensatz durch jeden weiteren Auftraggeber bis zu unterschiedlichen Höchstsätzen.mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 35 Prozessvertreter

Rz. 29a StB sind nach StBerG bereits berechtigt, vor Finanzgerichten als Prozessvertreter aufzutreten. Dies gilt für alle Tätigkeiten, die StB als Vorbehaltstätigkeiten i. S. d. § 33 StBerG erledigen dürfen, um ihre Rechtsauffassung vor den Gerichten – nicht nur Finanzgerichten, sondern auch Verwaltungsgerichten – durchsetzen zu können. Dies gilt genauso für die Vertretung d...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 31 Besprechungen

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Vergütung von Besprechungen, welche der StB für seinen Auftraggeber im allgemeinen Verwaltungsverfahren mit Behörden oder Dritten führt, z. B. in den Fällen der §§ 23, 24. Rz. 2 Als Besprechung gilt jede sachdienliche Verhandlung. Die Nachfrage des StB bei der Behörde nach dem Stand einer bestimmten Angelegenheit ist aber nicht ausreichend. Die...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Mehrere Auftraggeber als Gesamtschuldner

Rz. 6 Die einzelnen Auftraggeber sind hinsichtlich der Gebühren und Auslagen Gesamtschuldner (§§ 421 ff. BGB). Leistet ein Auftraggeber Ausgleich über seinen "internen" Anteil hinaus, hat er einen entsprechenden (Teil-)Anspruch gegen die anderen Gesamtschuldner (§ 426 Abs. 2 BGB). Rz. 7 Der StB kann sich daher mit seinem Vergütungsanspruch grundsätzlich an jeden Auftraggeber ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 12 Werden Sie in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhalten Sie die Gebühren dennoch nur einmal. Es kommt jedoch zu einer Gebührenerhöhung. Wann diese greift, ist im Vergütungsverzeichnis (VV RVG 1008) geregelt. Danach werden Sie auch dann für mehrere Auftraggeber tätig, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Ist dies de...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen

Rz. 1 Gegenstand dieser Vorschrift sind die Tätigkeiten im Rahmen einer Außenprüfung (§§ 193 bis 203 AO), einer Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 208 bis 217 AO) oder ähnlicher Prüfungen außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens (z. B. Liquiditätsprüfung bei Stundungen, Augenscheinseinnahmen im Rahmen der Einheitsbewertung e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.1 Begriff

Rz. 75 Nach § 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 AO bzw. § 69 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 FGO soll die Vollziehung ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen. Nach st. Rspr. des BFH sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts dann anzunehmen, wenn sich nach summarischer Prüfung des Vortrags des Antragstellers ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.4.1.1 Begriff

Rz. 40 Nach § 69 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 FGO soll die Vollziehung ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen. Diese Regelung entspricht § 361 Abs. 2 S. 2 AO. Basierend auf der Rspr. des RFH und nach ständiger Rspr. des BFH sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts dann anzunehmen, wenn sich n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.2 Unsicherheit und Unklarheit hinsichtlich der Rechtslage

Rz. 76 Als Aussetzungsgrund genügt eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit hinsichtlich der Rechtslage, sodass sich bei abschließender Klärung der Rechtsfragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte.[1] Es muss weder das Obsiegen noch das Unterliegen im Einspruchs- bzw. Klageverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.[2] Das Obsiegen braucht hierbei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7 Antragswiederholung – Änderungsantrag

Rz. 89 Die AdV-Entscheidung der Finanzbehörde kann als Verwaltungsakt inhaltlich geändert werden (s. Rz. 112). Hieraus resultiert, wie beim gerichtlichen AdV-Beschluss, die Möglichkeit, eine Änderung zu beantragen bzw. den Antrag zu wiederholen, wenn ein AdV-Antrag abgelehnt worden ist.[1] Dies gilt auch, wenn das FG die AdV rechtskräftig abgelehnt hat[2], weil die Zugangsvo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2 Besonderheiten des AdV-Verfahrens

Rz. 47 Das AdV-Verfahren ist ein auf eine vorläufige Entscheidung (s. Rz. 18) gerichtetes Nebenverfahren, zu dem auf eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache gerichteten Einspruchs- bzw. Klageverfahren.[1] Von diesem Hauptverfahren ergibt sich aber nicht nur eine inhaltliche (s. Rz. 80), sondern auch eine verfahrensmäßige Abhängigkeit. Der rechtskräftige Abschluss des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.4.1.2 Unsicherheit und Unentschiedenheit hinsichtlich der Rechtslage

Rz. 41 Als Aussetzungsgrund genügt eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit hinsichtlich der entscheidungserheblichen Rechtslage, sodass sich bei abschließender Klärung der Rechtsfragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte. Es muss weder das Obsiegen noch das Unterliegen im Einspruchs- bzw. Klageverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Das Obsieg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.8 Änderung der AdV-Entscheidung (§ 69 Abs. 6 FGO)

Rz. 72 Da der gerichtliche AdV-Beschluss nur in formelle, nicht aber in materielle Rechtskraft erwächst, kann er vom FG, das den AdV-Beschluss erlassen hat, geändert oder aufgehoben werden.[1] Rz. 72a Die Korrektur liegt grundsätzlich im Ermessen des Gerichts.[2] Rz. 72b Das Gericht muss jedoch nach § 69 Abs. 6 S. 2 FGO eine Korrektur vornehmen, wenn einer der Beteiligten eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.2 Untätigkeit der Finanzbehörde (§ 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 FGO)

Rz. 15 Die Einschränkung, dass zunächst die finanzbehördliche Entscheidung abgewartet werden muss (s. Rz. 12), gilt dann nicht, wenn die Finanzbehörde über den bei ihr gestellten AdV-Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat.[1] Diese Ausnahmeregelung ist der "Untätigkeitsklage" nachgebildet, um auszuschließen, das...mehr

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ZErb 07/2023, Zum Feststell... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte zu 1 die am 6.2.2018 verstorbene Erblasserin beerbt hat und die Beklagten zu 2 und 3 nicht deren Erben geworden sind. Die Beklagte zu 1 ist das einzige Kind der verwitwet verstorbenen Erblasserin. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Kinder der Beklagten zu 1. Der Kläger ist Träger für Leistungen nach dem SGB II, der an d...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 In einer Erbengemeinschaft, die aus fünf Kindern des letztverstorbenen Elternteils besteht, gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Erbteilung, insbesondere über die Frage, welche Vorempfänge einzelner Miterben in der Erbteilung auszugleichen sind. Weil die Familienmitglieder eigentlich ein gutes Verhältnis untereinander haben und dieses auch auf Dauer erhalten woll...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / b. Entscheidung durch Beschluss nach pflichtgemäßem Ermessen

Die Entscheidung, ob der Einsatz von Videotechnik gestattet wird, erfolgt durch (jederzeit abänderbaren) Beschluss.[7] Immerhin (hier spricht der Anwalt) hat das Gericht nach h.M. nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.[8] Die Ermessenskriterien sind nicht festgelegt. Mangelnde Fähigkeiten oder die Bereitschaft, sich mit der "neuen Technik" auseinanderzusetzen, und eine...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Anmeldung beim Nachlassinsolvenzverwalter

Rz. 658 Die Nachlassinsolvenzgläubiger (§ 38 InsO), die am Nachlassinsolvenzverfahren teilnehmen wollen, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, § 174 InsO. Damit soll eine Entlastung des Insolvenzgerichts erreicht werden.[529] Nachrangige Insolvenzgläubiger (§ 39 InsO) können ihre Forderungen nur auf ausdrückliche Aufforderung des Gerichts anmelden, §§ 174...mehr

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AGS 07/2023, Jäger/Luckey, Schmerzensgeld - Systematische Erläuterungen, Tabellen, Muster und Sterbetafeln, Medizinisches Lexikon

Von VRiOLG a.D. Lothar Jäger und RiOLG Dr. Jan Luckey. Verlag Luchterhand, Köln. 11. Aufl., 2022. XLVI, 1.262 S., 159,00 EUR Die Autoren weisen zu Recht daraufhin, dass sich die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt hat. Da die Höhe des Schmerzensgeldes eine Ermessenfrage ist, ist es wichtig, sich auf Entscheidungen zu vergleic...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Stundensatz

Rz. 161 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[117] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[118] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tret...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / A. Einführung

Rz. 1 Nach groben Schätzungen bestanden im Jahr 2022 in Deutschland mehr als 86 Mio. Lebensversicherungsverträge.[1] Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen, im Falle der Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge. Je nach Vermögensstruktur trägt die Lebensversicherungssumme zur Vermeidung von Liquiditätsengpäss...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Begriff, Voraussetzungen nach materiellem Recht, Wirkungen

Rz. 51 Der Begriff des Leibgedingvertrags ist nicht explizit im Gesetz definiert. Der Begriff entstammt dem Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsübergaben. Allerdings wird das Leibgeding, auch Altenteil genannt, in verschiedenen Vorschriften vorausgesetzt, so in Art. 96 EGBGB, § 49 GBO (siehe Rdn 60), § 9 EGZVG, § 850b ZPO, § 23 Nr. 2 Buchst. g GVG. Besonders zu erwähnen...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / (3) Blick über den "Tellerrand": psychologische Gesichtspunkte

Glunz beschäftigte sich in seiner 2012 veröffentlichten Doktorarbeit mit den psychologischen Effekten beim gerichtlichen Einsatz von Videotechnik.[68] Er blickt hierin auf der Grundlage bisheriger Studien und Erkenntnisse (insbesondere aus dem anglo-amerikanischen Raum) auf die Wahrnehmungs- und Kommunikationsbedingungen in Videokonferenzen (6. Kapitel) und deren Auswirkunge...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 181 Neben der Vergütung steht dem Nachlasspfleger Aufwendungsersatz zuzüglich Umsatzsteuer[172] zu, § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 4 VBVG i.V.m. § 1877 BGB. Zu erstatten sind dem Pfleger in tatsächlicher Höhe zum Beispiel: Kosten für Porto und Telefon sowie für die Beschaffung von Personenstandsurkunden, Bankgebühren sowie Gerichtsgebühren. An Fahrtkosten können bei Verw...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / Literaturtipps

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / Literaturtipps

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / (1) Skepsis für "schwierige" Fälle?

In der modernen Kommunikationswissenschaft heißt es: "Das Medium ist die Botschaft."[52] Gemeint ist, dass das Medium das Kommunikationsverhalten verändert.[53] Ausgehend von dieser Erkenntnis müssen potenzielle Schwächen des Mediums Videoverhandlung, etwa Linearität und Partizipationshürden, aktiv überwunden werden, um eine "gute Kommunikation" zu erreichen.[54] Dies verlan...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / cc) Ausführung der Freigabe

Rz. 148 Die Ausführung der Freigabe erfolgt nach § 2217 Abs. 1 S. 2 BGB durch Überlassung des Gegenstandes, verbunden mit dem Erlöschen des Verwaltungsrechts des Testamentsvollstreckers. Sie kann formlos und auch konkludent durch den Testamentsvollstrecker erklärt werden (vgl. Muster Rdn 159).[292] Dabei herrscht über die Rechtsnatur der Freigabe Streit,[293] was jedoch kein...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 8. Die Wege der Erbteilung

Rz. 17 Die Miterben können die Aufteilung des Nachlasses untereinander auf verschiedenen Wegen erreichen. In Betracht kommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestandsgebäuden mit Ausnahme von Sachsen. In Sachsen ist allerdings eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab 2024 in Planung. für Bestandsbauten eine Nachrüstpflicht ab 2024 in Planung. : Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmelder ...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.6 Anschaffungskosten

Wie hoch die Anschaffungskosten für die Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind, bestimmt sich nach den allgemeinen steuerlichen Regeln. Zumindest soweit es sich um geleistete Zahlungen auf das Nennkapital der Gesellschaft bzw. um eine Zahlung auf den vereinbarten Kaufpreis für einen GmbH-Anteil handelt, wird die Bestimmung der Anschaffungskosten für die Ermittlung des Ver...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.2 Einspruch und Aussetzung der Vollziehung (AdV) bzw. Ruhen des Verfahrens

Der BFH hat in seinem vom Urteil vom 14.2.2023[1] einige Rechtsfragen höchstrichterlich entschieden. Dem Vernehmen nach sind aber bereits weitere Rechtsfragen bei den Finanzgerichten anhängig. Hinweis Steuerbescheide offen halten Steuerberater sind haftungsrechtlich verpflichtet, die Steuerfestsetzungen "offen zu halten", wenn hierzu Anlass besteht. Angesichts der vielen ungek...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.2 Berichtigungspflicht und Selbstanzeige

Im Zusammenhang mit Kryptowährungen kann sich – insbesondere vor dem Hintergrund der vielen offenen Rechtsfragen – ein Korrekturbedürfnis für abgegebene Steuererklärungen ergeben. Die sich dann stellende Frage, wie diese Korrekturen (straf-)rechtlich einzuordnen sind, entscheidet sich im häufig sehr konturenlosen und schwer greifbaren subjektiven Tatbestand. Die rechtliche Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.1 Hard-Forks

Bei einem Hard Fork[1] stellt sich die Frage, ob der Bezug der neuen Coins unter § 22 Nr. 3 EStG fällt, ob und ggf. ab wann die neuen Coins als angeschafft i. S. d. § 23 EStG gelten und wie mit den Anschaffungskosten der alten Coins umzugehen ist, ob diese also zum Teil auf die neuen Coins überspringen. Bei dem Bitcoin Fork im Jahre 2017 hat der Inhaber beispielsweise seine Bitc...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / I. Einleitung

Medienwirksame Steuerhinterziehungen: Durchsuchungsmaßnahmen sind an zahlreiche Formvorschriften gekoppelt, die auch in Steuerstrafverfahren zu beachten sind. Ungeregelt geblieben ist jedoch die Rechtsfrage, ob und wie sich die Vollstreckungsbeamten[1] der Finanzverwaltung bei solchen Durchsuchungen äußerlich kenntlich machen dürfen oder sogar müssen. Diese Rechtsfrage erfähr...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / b) Nach dem Gesetzeswortlaut keine Beschränkung auf einen einmaligen Antrag

Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich nicht, dass der Antrag nur einmal gestellt werden kann. Entsprechend hat der BFH seine Rspr. zur sog. schlichten Änderung kürzlich geändert und entschieden, dass ein Änderungsantrag gem. § 172 S. 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO auch dann zulässig ist, wenn damit erneut die Überprüfung der Rechtsfrage begehrt wird, über die in der Einspruchsen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 15 Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen

Entgelttabelle S (Erzieherinnen) in EUR ab 1.4.2022mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.4 Ablehnungsgründe

Zuerst prüft der Streitmittler, ob etwas gegen die Durchführung des Verfahrens spricht. Zwingende Gründe für die Ablehnung sind: die Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht zuständig; der Antragsteller hat versäumt, den Anspruch direkt beim Gegner geltend zu machen oder er hat es getan, aber bei ausbleibender Antwort sind zwei Monate noch nicht verstrichen; Der Anspruch des Verb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.3.2 Entscheidungsausschuss

Rz. 41 Der vielköpfige erweiterte Landesausschuss wäre bei der Bewältigung der Entscheidungsaufgaben, die bekanntlich binnen 2 Monaten erledigt sein sollen, angesichts der durch die Anzeigen entstehende bürokratische Verfahren mit ihren vielfältigen Angaben und der Prüfung der vorgelegten erforderlichen Nachweise schwerlich zu einer schnellen Entscheidungsfindung in der Lage...mehr