Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer

Rz. 60 Der in dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorgesehene Entschädigungsanspruch gegen den Staat schließt eine Rechtsschutzlücke, die sowohl den Anforderungen des Grundgesetzes (GG) als auch denen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) widersprach.[94] Das deutsche Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anfechtungsgegenstand

a) Entscheidungen des UdG Rz. 7 Sowohl die Festsetzung gem. § 55 als auch deren Ablehnung und sämtliche Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, die im Festsetzungsverfahren gem. § 55 abschließend ergehen, sind mit der Erinnerung anfechtbar. Da die gemäß § 51 vom OLG oder vom BGH z.B. in Straf- und Bußgeldsachen und Verfahren nach dem IRG und IStGH-Gesetz festge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensvoraussetzungen

a) Form Rz. 9 Die Erinnerung bedarf keiner Form. Sie kann gem. Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 7 S. 1 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden, ist dann aber von diesem unverzüglich an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Die Schriftform erfordert gem. § 126 Abs. 1 BGB zwar die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftstücks durc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Entscheidungen über die unmittelbare Inanspruchnahme des anderweitig Vertretenen nach § 53 i.V.m. § 52 Abs. 6 S. 2

Rz. 14 Entscheidungen der Verwaltungsbehörde über die Inanspruchnahme eines anderweitig Vertretenen durch den gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt (§ 53 i.V.m. § 52 Abs. 6 S. 2) können ebenfalls mit dem Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden.mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 4. Erinnerung

Rz. 85 Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von mindestens 200,01 EUR nicht erreicht oder die Beschwerde ohnehin nicht statthaft, etwa bei erstinstanzlichen Festsetzungen des OLG, ist die Erinnerung gegeben. a) Verfahren Rz. 86 Hierüber befindet zunächst der Rechtspfleger, der ihr abhelfen kann. Soweit er der Erinnerung nicht abhilft, legt er die Sache dem Richter vor. Diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Keine Kostenentscheidung

Rz. 23 In den Fällen nach § 765a ZPO, §§ 180 Abs. 2, 3, 30a ZVG hat keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO zu ergehen, eine Kostenerstattung durch den Unterlegenen findet daher nicht statt.[18] Die hierdurch entstandenen Kosten können daher nur vom eigenen Mandanten, ggf. nach § 11 mittels Kostenfestsetzungsbeschluss, eingefordert werden. Lediglich bei den Kosten sog. be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 49 Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss kommt sowohl der Rechtsbehelf der Erinnerung als auch die sofortige Beschwerde in Betracht. Insoweit bestehen zwischen den einzelnen Verfahrensordnungen erhebliche Unterschiede.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beispiele für anfechtbare Entscheidungen

Rz. 5 Beispiele anfechtbarer erstinstanzlicher RVG-Entscheidungen sind:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Form der Zulassung

Rz. 45 Die Zulassung der Beschwerde kann sowohl im Tenor als auch in der Begründung der Entscheidung erfolgen (siehe § 33 Rdn 101). Das Beschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden (§ 33 Abs. 4 S. 4 Hs. 1).[120] Enthält der Beschluss keine Zulassung der Beschwerde, wird damit schlüssig die Nichtzulassung erklärt;[121] diese ist unanfechtbar [122] (§ 33 Abs. 4 S. 4 Hs. 2). ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6207)

Rz. 6 Nach VV 6207 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im zweiten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Zur Zubilligung der Höchstgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach Abgabe des Mahnverfahrens bei Klagerücknahme vor Anspruchsbegründung

Rz. 166 Nimmt der Kläger nach der von ihm beantragten Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht die Klage vor Anspruchsbegründung zurück, so ist die dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten erwachsene 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 aus dem Wert der Hauptsache erstattungsfähig. Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, ist zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abweichung vom Festsetzungsantrag/Zwischenverfügung

Rz. 113 Soweit der Festsetzungsbeschluss (siehe Rdn 110) vom Antrag des beigeordneten oder bestellten Anwalts abweicht, ist eine Begründung erforderlich und die Entscheidung schriftlich mitzuteilen (Teil A Nr. 1.2.4 S. 2 VwV; zur Zustellung und Rechtsbehelfsbelehrung siehe Rdn 116 ff.). Um diesem Aufwand zu begegnen und um eine Anfechtung der Festsetzung zu vermeiden, sind d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsmittelgefüge

Rz. 433 Damit ist klargestellt, dass im Rahmen der Festsetzung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe einheitlich vor sämtlichen Gerichten aller Gerichtsbarkeiten folgendes Rechtsmittelgefüge gegeben ist:[765] Rz. 434 (1) Gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten nach § 55 ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 die Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist unbefristet (siehe § 56 Rdn 11, zur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 185 Mit dem Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz[69] wurde die Bezeichnung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes (VSchDG) an die übliche Terminologie für Gesetze zur Durchführung von Verordnungsrecht der EU angepasst und zugleich die neue Verordnung (EU) 2017/2394 in die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert

Rz. 128 Durch das 6. SGGÄndG ist auch § 13 GKG geändert worden. Dieser war in der Fassung des 6. SGGÄndG auch auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG Anwendung fand, anwendbar. Die entsprechende Regelung findet sich nunmehr in § 52 GKG. Da mithin Wertvorschriften für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach Abs. 1 S. 2 vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anrechnung bei Abmahnung und einstweiliger Verfügung

Rz. 255 Nach überwiegender Ansicht[300] ist die für eine Abmahnung entstandene Geschäftsgebühr nach Abs. 4 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden einstweiligen Verfügungsverfahrens anzurechnen. Nach der Gegenansicht[301] kommt eine Anrechnung nicht in Betracht, weil die Abmahnung und das einstweilige Verfügungsverfahren nicht denselben Gegenstand betreffen. Dieser zweit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3512)

Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3512 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Auftrag; Abgrenzung zur Beratung

Rz. 47 Bei der Übernahme des Mandats sollte sich der Anwalt unbedingt versichern, dass der Auftrag des Mandanten auf die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens gerichtet ist. Die Unterscheidung zwischen gutachtlicher und beratender Tätigkeit ist bereits mit Blick auf die Anrechnungsvorschrift des Abs. 2 von großer Bedeutung. Sie gilt nur für die Beratung, nicht aber für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übergang BRAGO/RVG

Rz. 317 Ist in einem vor dem 1.7.2004 eingeleiteten Verfahren, das sich nach der BRAGO richtet, das Verfahren nach dem 30.6.2004 vom Rechtsmittelgericht zurückverwiesen worden, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung nach neuem Recht, wenn zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist.[389] Rz. 318 Handelt es sich um ein Verfahren nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hat das Gericht bei seiner Entscheidung den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise verletzt und steht der durch die Entscheidung beschwerten Partei kein Rechtsmittel zu, etwa weil eine Berufung nach § 511 Abs. 2 ZPO nicht zulässig ist, kann sie Gehörsrüge erheben. Dem Gegner ist in diesem Verfahren Gelegenheit zur Stellun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenerstattung

Rz. 265 Das WpHG enthält ebenso wie das WpÜG keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren. Die Vorschrift des § 58 WpÜG, auf die § 37u Abs. 2 WpHG Bezug nimmt, verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[84] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 121 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e entspricht der früheren VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4, die den früheren § 65a S. 1 und 3 BRAGO nach Inkrafttreten des RVG inhaltlich fortführte. Die in § 65a S. 2 BRAGO angeführten Fälle in Eilverfahren nach § 115 Abs. 2 S. 2 und 3 (später § 115 Abs. 2 S. 5 u. 6 und seit dem 18.4.2016 § 169 Abs. 2 S. 5 und 6), § 118 Abs. 1 S. 3 (seit dem 18.4.20...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren

Rz. 22 Abs. 1 S. 1 regelt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anwendbar ist, Betragsrahmengebühren erhält. Die einzelnen Betragsrahmengebühren und ihre Höhe sind im Vergütungsverzeichnis niedergelegt. Rz. 23 Durch die Betragsrahmengebühren wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenhei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Auflösung von Rückstellungen

Rn. 253 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für die Beibehaltung einmal gebildeter Rückstellungen gelten folgende Grundsätze: Die Rückstellung muss umgewidmet werden, wenn die Ungewissheit dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, so dass nunmehr eine echte Verbindl. vorliegt. Sie muss ferner erfolgswirksam aufgelöst werden, wenn feststeht, dass eine Verpflichtung nicht mehr entstehen ka...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere Erinnerungen

Rz. 77 Wird gegen dieselbe Entscheidung von verschiedenen Beteiligten jeweils Erinnerung oder Anschlusserinnerung eingelegt, so liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor. Es entsteht nur eine Gebühr aus dem Gesamtwert (§§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 45 Abs. 2 GKG). Rz. 78 Hilft der Rechtspfleger der Erinnerung ab, so kann hiergegen – also gegen die Abhilfeentschei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 147 In den Berufungs- und Beschwerdeverfahren ist der Wert der Anwaltsgebühren nach § 23 Abs. 1 i.V.m. §§ 47, 51 GKG [46] zu bestimmen, also nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Maßgebend ist grundsätzlich der Wert bei Einlegung des Rechtsmittels. Es kann jedoch gemäß §§ 102 Abs. 2, 122 Abs. 4, 121 Abs. 1, 144 PatG [47] auf Antrag eines Beteiligten eine Herabsetzung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtskosten

Rz. 90 Aus Abs. 2 S. 2 ergibt sich, dass das Verfahren über die Erinnerung sowie die Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung gerichtsgebührenfrei sind. Die weitere Beschwerde wird in Abs. 2 S. 2 zwar nicht ausdrücklich genannt. Grds. ist aber auch das Verfahren über die weitere Beschwerde gerichtsgebührenfrei.[204] Rz. 91 Auslagen können erhoben werden. Das gilt aber nur i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 74 Wird bereits die Wiederaufnahme nach § 368 Abs. 1 StPO als unzulässig oder nach § 370 Abs. 1 StPO als unbegründet verworfen oder wird der Wiederaufnahmeantrag zurückgenommen, so ist eine Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 1 StPO zu treffen.[45] Der Wiederaufnahmeantrag steht insoweit einem Rechtsmittel gleich (§ 473 Abs. 6 Nr. 1 StPO). Wird der Wiederaufnahmeantrag da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Grundsatz: Eigene Angelegenheiten (Abs. 3 S. 1)

Rz. 12 VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 1 enthält den Grundsatz, dass jeder Einzelauftrag nach VV 4300 ff. grundsätzlich auch eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 darstellt (Ausnahme: Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301) (siehe Rdn 15 ff.). Hieraus wiederum folgt, dass der Anwalt nicht nur mehrere Gebühren nach VV 4300, 4301, 4302 erhalten kann, sondern auch mehrere Gebühren nach dersel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 2 In der ursprünglichen Fassung der VV 1004 war eine Erhöhung der Einigungs- (VV 1000), Aussöhnungs- (VV 1001) oder Erledigungsgebühr (VV 1002) nur vorgesehen bei einer Einigung, Aussöhnung oder Erledigung, wenn der Gegenstand in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren anhängig war. Bereits damals war übersehen worden, dass es berufungs- und revisionsgleiche Verfahren g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht lediglich eine 1,1-Verfahrensgebühr, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt Rz. 7 Nur eine ermäßigte Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht auch dann, wenn sich die Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren

Rz. 143 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 63 ff. gilt § 78 GWB . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Ve...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Voraussetzungen

Rz. 49 Weshalb sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet, ist für die Anwendung des Abs. 4 unerheblich. Hauptanwendungsfall ist sicherlich die Untersuchungshaft; die Vorschrift des Abs. 4 gilt jedoch auch beimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sonstige nicht in VV 4300 oder 4301 genannte Beistandsleistungen (Nr. 3)

Rz. 13 Soweit der Anwalt Beistandsleistungen als Einzeltätigkeiten erbringt, die nicht in den Anwendungsbereich einer der VV 4300, VV 4301 oder VV 4302 Nr. 1 und 2 fallen, greift Nr. 3. Zu solchen Beistandsleistungen gehören bspw.:mehr

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zfs 06/2021, Anspruch auf d... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Der für die Vorlage einzig erheblichen Verfahrensrüge liegt folgendes Prozessgeschehen zugrunde:" Der Verteidiger hat nach der am 10.7.2020 bewirkten Zustellung des Bußgeldbescheides an die Betr. Einspruch eingelegt und mit Schriftsatz vom 16.7.2020 bei der Verwaltungsbehörde “komplette Akteneinsicht' beantragt. Ferner hat er um Einsicht in “die Falldatensätze der gesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Rücknahme der Berufung

Rz. 113 Die Zusätzliche Gebühr entsteht auch bei Rücknahme der Berufung. Ebenso wie die Rücknahme des Strafbefehls muss auch die Rücknahme der Berufung früher als zwei Wochen vor Beginn des Tages erfolgen, für den die Hauptverhandlung vorgesehen war; zur Fristberechnung kann insoweit auf die obenstehende Kommentierung Bezug genommen werden (siehe Rdn 83 ff.). Die dortigen Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vergütung des Anwalts im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 77 Wird der Anwalt beauftragt, gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Erinnerung oder sofortige Beschwerde einzulegen oder vertritt er den Auftraggeber in einem von der Gegenseite (Privatkläger, Nebenkläger oder Bezirksrevisor) eingeleiteten Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren, so erhält er nach Abs. 5 Nr. 1 eine gesonderte Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gegenstandswert

Rz. 27 Die Gegenstandswerte für die Gebühren der VV 4143, 4144 berechnen sich nach den §§ 22 ff. Die Werte mehrerer Gegenstände werden zusammengerechnet (§ 22 Abs. 1).[20] Die Bewertungsvorschriften des GKG gelten auch hier über § 23 Abs. 1 S. 1 entsprechend,[21] insbesondere auch § 48 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 9 ZPO. Rz. 28 Wird ein bezifferter Geldbetrag geltend macht, etwa Schade...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 4. Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren

Die Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren (§§ 58 ff., 70 ff. FamFG) stellen gegenüber dem Anordnungsverfahren eigenständige Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 1 RVG) dar. Die Gebühren der Nrn. 6300, 6301 VV entstehen daher stets erneut, was auch durch die Anm. zu Nr. 6300 VV klargestellt wird. Handelt es sich um ein Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren wegen der Aufheb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entscheidung ist Vollstreckungstitel

Rz. 187 Wird dem Rechtsmittel der Staatskasse entsprochen, kann die überzahlte Vergütung nach dem Justizbeitreibungsgesetz vom beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt eingezogen werden. Die Rückforderung unterfällt nicht dem VwVfG . Bei dem in § 55 geregelten Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse handelt es sich um ein dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertrage...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren

Rz. 35 Mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat der Gesetzgeber Ansprüche auf Entschädigung gesetzlich geregelt, die einem Verfahrensbeteiligten zustehen, wenn er infolge der unangemessenen Dauer des Verfahrens einen Nachteil erleidet. Die Entschädigung beträgt 1.200 EUR für jedes Jahr der Verzögerung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelfälle

Rz. 12 Ein Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einverständnis des Anwalts zur eingeschränkten Beiordnung

Rz. 26 Ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts beigeordneter Anwalt kann unter Beachtung des Mehrkostenverbots beigeordnet werden, wenn er bereit ist, sich unter Ausschluss der Vergütung von Mehrkosten (im wesentlichen Reisekosten) beiordnen zu lassen. Der von dem Mehrkostenverbot betroffene, nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene Anwalt kann also nur mit seinem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Inkasso durch Staatskasse

Rz. 12 Solange eine offene Forderung aus dem Anwaltvertrag besteht, ist die Staatskasse aufgrund der Beiordnung dem Anwalt gegenüber verpflichtet, der Partei auferlegte Zahlungen durchzusetzen.[9] Für sie besteht im Interesse des Anwalts eine "Amtspflicht zur Einziehung",[10] also zur Ausführung der Anordnung gem. § 120 Abs. 1 S. 1 ZPO. Angesichts der Vergünstigung, nicht in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erinnerung, Beschwerde

Rz. 73 Gegen die Kostenfestsetzung ist seit der Änderung des RPflG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des RPflG vom 6.8.1998 gemäß § 11 Abs. 1 RPflG dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Die früher gegebene Durchgriffserinnerung ist abgeschafft. Dies wiederum bedeutet, dass gegen einen Kostenfestsetzungsbe...mehr

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FoVo 06/2021, Pfändungsschu... / II. Die Lösung

Ist der Antrag überhaupt zulässig? Ein wirksamer Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO muss zunächst einmal zulässig sein. Das setzt als allgemeine Verfahrensvoraussetzung voraus, dass der Antragsteller postulationsfähig ist. Da kein Anwaltszwang für den Antrag besteht, §§ 78, 79 Abs. 1 ZPO, kann der Schuldner den Antrag zunächst selbst stellen. Bittet er aber einen Dritten, de...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Bewilligungsverfahren

Ob nach Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs der Antrag auch als elektronisches Dokument auf dem hierfür zulässigen elektronischen Übermittlungsweg gegenwärtig bereits eingereicht werden kann, § 5 BerHG i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG, § 130a ZPO, ist umstritten. Bislang wurde hiervon ausgegangen. In RVGreport 2020, 370 ff. wurde aber bereits über die anstehende Reform im Ra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (S. 2)

Rz. 10 Eine besondere Regelung ist in S. 2 für die Terminsgebühr in einem Verfahren über die Prozesskostenhilfe vorgesehen. Dies gilt auch für Verfahren über Verfahrenskostenhilfe (§ 12 S. 1). Rz. 11 Die Entstehung einer Terminsgebühr im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren ergibt sich auch hier aus VV Vorb. 3 Abs. 3. Die Gebühr richtet sich gemäß S. 2 nach der Termin...mehr