Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 3/2017, Keine Wertfests... / 1 Sachverhalt

Nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen hat das VG das Vollstreckungsverfahren eingestellt, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens auferlegt und den Streitwert "gem. §§ 52 Abs. 1, 63 Abs. 2 S. 1 GKG auf 3.750,00 EUR festgesetzt." Dagegen hat der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin Beschwerde eingelegte. Das VG hat der Beschwerde nicht abgeholfen und das Re...mehr

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AGS 3/2017, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Die Wertfestsetzung beruht auf den §§ 47 Abs. 1, 48 Abs. 1, 41 Abs. 1, Abs. 2 GKG, 3, 9 S. 1 ZPO. Dabei war neben der mit der Berufung angefochtenen Verurteilung zur Räumung und unbedingten Zahlung auch der auf die Verurteilung zur künftigen Nutzungsentschädigung entfallende Wert zu berücksichtigen. Diesen hat die Kammer gem. §§ 48 Abs. 1 GKG, 3, 9 S. 1 ZPO mit dem 3½-fachen...mehr

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AGS 3/2017, Keine Verfahren... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist unbegründet. 1. Ein Beteiligter, der die Kosten für die Erklärung der Ausschlagung einer Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht nur mit Hilfe der Sozialleistungen aufbringen kann, die er bezieht, muss diese Leistungen einsetzen, um die Kosten zu tragen. Das Gesetz sieht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die vorbezeichnete Erklärung nicht vor....mehr

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AGS 3/2017, Streitwerterhöh... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft und gem. §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG fristgemäß eingelegt. In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Das LG hat bei der Bemessung des Streitwertes den geltend gemachten entgangenen Gewinn zutreffend nicht berücksichtigt. 1. Es entspricht – worauf das LG bereits zutreff...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Versorgungsausgleich

Ein materiell beteiligter Versorgungsträger kann sein Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung des § 18 VersAusglG stützen, die ausschließlich ein bei einem anderen Versorgungsträger intern auszugleichendes Anrecht betrifft [im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 2.9.2015 – XII ZB 33/13, FamRZ 2015, 2125 und v. 9.1.2013 – XII ZB 550/11, FamRZ 2013, 612] (BGH, Beschl. ...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Begre... / 3 Der Praxistipp

Unzutreffendes Rechtsmittel Das AG hat die Eingabe der Schuldnerin als Erinnerung nach § 766 ZPO behandelt. Das begegnet Zweifeln. Dem Vollstreckungsorgan wurde kein Verfahrensfehler bei der Pfändung des Kontoguthabens nach § 833 ZPO vorgeworfen. Der Pfändungsfreibetrag stand ebenfalls nicht zur Diskussion. Auch hat die Schuldnerin keinen Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO g...mehr

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AGS 3/2017, Streitwert eine... / 3 Anmerkung

Wird auf laufende Nutzungsentschädigungen (§ 546a BGB) als zukünftige Leistung geklagt (§ 259 ZPO), so greift nicht § 41 Abs. 1 GKG. Vielmehr ist der Wert nach § 48 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. den für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels geltenden Vorschriften zu ermitteln. Die überwiegende Rspr. geht dabei nicht von dem Mietwert aus, der a...mehr

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AGS 3/2017, Beschwer des Au... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 112 Nr. 1, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG, 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist nicht zulässig, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO. 1. Das Beschwerd...mehr

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AGS 3/2017, Unbeachtlichkei... / 2 Aus den Gründen

Die als sofortige Beschwerde auszulegende Beschwerde ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 1. Gegen die Zulässigkeit der nach § 52 Abs. 4 RVG statthaften und auch im Übrigen gem. §§ 311 Abs. 2, 306 Abs. 1 StPO form- und fristgerecht eingelegten sofortigen Beschwerde bestehen auch im Hinblick auf die Vorschrift des § 304 Abs. 3 StPO im Ergebnis keine durchgreife...mehr

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AGS 3/2017, Fiktive Termins... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall die Regelungen des RVG in ab 1.8.2013 geltenden Fassung gem. dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) vom 23.7.2013 (BGBl I, 25...mehr

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zerb 3/2017, Voraussetzunge... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten verfolgt das Ziel, gegen die Richtigkeit der aktuellen Eigentümereintragung im bezeichneten Grundbuch einen Widerspruch von Amts wegen einzutragen. Tatsächlich wäre das Grundbuch unrichtig, wenn – wie die Beteiligte behauptet – die nach dem Erbfall von J. B. als Eigentümerin (ohne Nacherbenvermerk; vgl. § 51 GBO) eingetragene B. B. nur Vorerbin...mehr

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zerb 3/2017, Wirksamkeit ei... / Aus den Gründen

Das vorliegende Verfahren unterfällt den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, denn nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 iVm Abs. 2 FGG-RG kommt es nicht auf das Erbscheinsverfahren nach dem Erblasser oder auf das Datum des Erbscheins an, sondern allein auf die Einleitung des hier in Rede stehenden Ei...mehr

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AGS 3/2017, Vorsteuerabzugs... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils sowie auf die Berufung der Klägerin zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und zur Stattgabe der Klage. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Klägerin stehe kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Umsatzsteuerbeträge zu. Die Beklagte sei gem. § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 10 Buchst. a) UStG ni...mehr

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zfs 3/2017, Haftung eines Z... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… Das hält der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Mit der vom BG gegebenen Begründung kann ein Anspruch der Kl. gem. § 280 Abs. 1 BGB nicht verneint werden." [11] 1. Rechtsfehlerfrei geht das BG davon aus, dass zwischen der Kl. und dem Bekl. ein Zuschauervertrag zustande gekommen ist. Revisionsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Annahme des BG, der Bekl. ...mehr

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AGS 3/2017, Anwendbarkeit d... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg. Sie hatte Erfolg, soweit der Kläger mit der Berufung den Pauschal-Schadenersatz nach § 288 Abs. 5 BGB einmalig im Hinblick auf den Zahlungsverzug der Beklagten für Juni 2015 begehrt. Denn insoweit hat das ArbG zu Unrecht die Klage abgewiesen. Im Übrigen hatte die Berufung keinen Erfolg, da das ArbG insoweit zu Recht die Klage te...mehr

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AGS 3/2017, Unzulässiger PK... / 1 Aus den Gründen

Der Klägerin kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt nicht beigeordnet werden. 1. Mit Schriftsatz v. 10.1.2016 hat die Klägerin beantragt, ihr für die Erhebung einer Beschwerde gegen den Beschluss des Niedersächsischen OVG v. 13.10.2016 einen Rechtsanwalt gem. § 121 Abs. 1 ZPO beizuordnen. Ihr Begehren ist dahingehend auszulegen, dass sie zugleich die Bew...mehr

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Beschwer: Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

Leitsatz Greift der Kläger allein den Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung an, ist die Revision mangels Beschwer jedenfalls dann unzulässig, wenn der Vorbehalt nach § 780 Abs. 2 ZPO entbehrlich war. Normenkette ZPO §§ 542, 552, 780 Abs. 2 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagt das Land Sachsen auf Zahlung von Hausgeld für die Jahre 2013 ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / II. § 335c HGB (Mitteilungspflichten)

Tz. 230 § 335c Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle (1) Das Bundesamt für Justiz übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle alle Bußgeldentscheidungen nach § 334 Absatz 2a. (2) In Strafverfahren, die eine Straftat nach § 333a zum Gegenstand haben, übermittelt die Staatsanwaltschaft im Falle der Erhebung der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / aa) Verfolgung

Tz. 194 Im Bußgeldverfahren gilt (anders als im Strafverfahren) das Opportunitätsprinzip. Die Verfolgung geschieht zwar von Amts wegen, liegt aber im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde, § 47 Abs. 1 OWiG. Tz. 195 Verfolgungsbehörde ist im Falle von § 334 Abs. 1 und 2a HGB das Bundesamt für Justiz, § 334 Abs. 4 HGB. Im Fall des § 334 Abs. 2 HGB nunmehr die neue Absc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / II. §§ 335, 335a HGB (Ordnungsgeldvorschriften)

Tz. 206 § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld (1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die § 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung oder § 325a über die Pflicht zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlage...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / bb) Aktiengesetz

Tz. 72 Für Aktiengesellschaften gelten ergänzend zum Dritten Buch des HGB die §§ 150–174 AktG.[110] Es handelt sich um aktienrechtliche Vorschriften zur Gewinnverwendung, die von besonderem Gewicht sind, weil die Aktionäre typischerweise kaum Einblick in die Gewinnentstehung haben. Wegen der Nähe dieser Regeln zum Organisationsrecht sind sie im AktG verblieben. In § 256 AktG...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 50 Durch das KonTraG von 1998 erfuhr § 318 HGB grundlegende Änderungen. Diese gingen mit der Übertragung der Zuständigkeit zur Erteilung des Prüfungsauftrags auf den Aufsichtsrat durch den modifizierten § 111 AktG einher. Die Ausnahme für GmbHs, OHGs und KGs in Abs. 1 Satz 2 geht auf das KapCoRiLiG (2000) zurück. Gegenstand weiterer Novellen war insbesondere das handelsr...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / I. § 342b HGB

Tz. 99 § 342b Prüfstelle für Rechnungslegung (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen eine privatrechtlich organisierte Einrichtung zur Prüfung von Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften durch Vertrag anerkennen (Prüfstelle) und ihr die in den folgenden Absätzen festgelegten Aufgaben über...mehr

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Streitwert bei Genehmigung der Abrechnung

Leitsatz Das für die Beschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Anfechtungsbeklagten, die einen für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Abrechnung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung verteidigen, bemisst sich nach dem Nennbetrag der Abrechnung ohne den auf den Anfechtungskläger entfallenden Anteil. Stützt der klagende Wohnungsei...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / b) Wechselseitige Rechtsmittel

Auch die Werte wechselseitiger Rechtsmittel werden zusammengerechnet, sofern sie nicht denselben Verfahrensgegenstand betreffen (§ 39 Abs. 2 FamGKG). Beispiel: Wechselseitige Beschwerden in der Ehesache Die Scheidungsanträge beider Ehegatten sind erstinstanzlich abgewiesen worden. Beide Ehegatten legen Beschwerde ein. Beiden Rechtsmitteln liegt derselbe Gegenstand zugrunde, s...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / 7. § 39 FamGKG (Antrag und Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung)

Hinweis (1) Mit einem Antrag und einem Widerantrag geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden, werden zusammengerechnet. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht. Betreffen die Ansprüche im Fall des Satzes 1 oder des Satzes 2 denselben Gegenstand, ist ...mehr

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AGS 2/2017, Berufungserwide... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO statthafte, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten ist zulässig. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Kläger hat der Beklagten für das Berufungsverfahren gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. Nr. 3200 VV eine 1,6-Verfahrensgebühr sowie die Pauschal...mehr

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AGS 2/2017, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 11 Abs. 3 S. 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151, 148 Abs. 1 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist unbegründet. Der Urkundsbeamte hat zu Recht in jenem Beschluss keine (fiktive) Terminsgebühr als Vergütungsbestandteil festgesetzt. Nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV entsteht die T...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / c) Haupt- und Hilfsantrag

Hilfsantrag ist nur bei Entscheidung zu berücksichtigen Wird neben einem Hauptantrag ein Hilfsantrag gestellt, so ist der Wert des Hilfsantrages nur dann hinzuzurechnen, wenn über den Hilfsantrag entschieden wird (§ 39 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Soweit der Hilfsantrag allerdings denselben Gegenstand betrifft wie der Hauptantrag, gilt nur der höhere Wert (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG). B...mehr

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FF 2/2017, Abtrennung einer... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin richtet sich gegen einen Ehescheidungsbeschluss, mit dem nach Auffassung der Antragsgegnerin der Ehescheidungsverbund zu Unrecht aufgehoben und die Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt abgetrennt wurde. Die Beteiligten, der 35-jährige in S. geborene Antragsteller und die 32-jährige in K. geborene Antragsgegnerin, haben am 5.12.2008...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / d) Streitige Hilfsaufrechnung

Addition bei Entscheidung über streitige Hilfsaufrechnung Verteidigt sich der Antragsgegner mit einer streitigen Hilfsaufrechnung, so erhöht sich der Verfahrenswert, soweit über die zur Hilfsaufrechnung gestellte Forderung eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht (§ 39 Abs. 3 FamGKG). Gleiches gilt, soweit die Parteien sich über eine streitige Hilfsaufrechnungsforderun...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / c) Haftungsfalle bei mehreren Gegenständen

Besondere Obacht ist geboten, wenn die Entscheidung zu mehreren Gegenständen angefochten werden kann, dann aber das Rechtsmittel ohne Begründung zurückgenommen wird. Beispiel: Beschwerderücknahme Scheidungsverbundverfahren Nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses legt die Ehefrau fristwahrend Beschwerde ein, weil nach ihrer Auffassung der Versorgungsausgleich unzutreffend berech...mehr

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AGS 2/2017, Berufungserwide... / 1 Sachverhalt

Gegen das am 18.4.2016 verkündete Urteil des LG legte der Kläger am 24.5.2016 Berufung ein. Er begründete seine Berufung mit am 21.7.2016 bei dem OLG eingegangenem Schriftsatz. Durch Beschluss wies das OLG darauf hin, dass es beabsichtige, die Berufung des Klägers durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Dieser Beschluss wurde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten mi...mehr

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AGS 2/2017, Keine fiktive T... / 1 Sachverhalt

Der anwaltlich vertretene Kläger hatte eine asylrechtliche Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, der das Gericht durch mittlerweile rechtskräftigen Gerichtsbescheid vollumfänglich stattgegeben hat. In der Rechtsmittelbelehrung des Gerichtsbescheids wurde auf die Möglichkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung sowie auf mündliche Verhandlung hingewiesen. Der K...mehr

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AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 2 Aus den Gründen

I. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die streitgegenständlichen Bescheide sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. 1. Die Klage ist zulässig. (wird ausgeführt) 2. Die Klage ist aber unbegründet. a) Zunächst ist festzustellen, dass die Verhandlung nicht nach § 74 FGO auszusetzen ist. Das wäre nur dann erforderlich, wenn eine re...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / b) Rechtsmissbräuchliche Beschränkung

Eine willkürliche Beschränkung aus Kostengründen ist unbeachtlich. Hinweis 1. Die Beschränkung des Berufungsantrags bleibt bei der Streitwertberechnung außer Betracht, wenn offenkundig ist, dass der Antrag des Berufungsklägers nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels und eine Sachentscheidung gerichtet war, sondern allein eine Kostenminimierung bezweckt war (Anschluss BGH...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / a) Antrag und Widerantrag

Keine Addition bei demselben Gegenstand Im Falle von Antrag und Widerantrag gilt § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Die Werte beider Anträge werden zusammengerechnet, es sei denn, es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Dann gilt nur der höhere der beiden Werte (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG). Derselbe Verfahrensgegenstand liegt z.B. in folgenden Fällen vor:mehr

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zerb 2/2017, Erneute Einhol... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beteiligten zu 3 beantragten Erbscheins vorliegen. 1. Der Senat ist nach den durchgeführten, umfangreichen Ermittlungen nicht davon überzeugt, dass der Erblasser bei Errichtung des Testaments vom 9.1.2014 tes...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2016, 197 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Beschwerde sei zulässig. Die Beteiligten zu 3 und 4 seien beschwerdeberechtigt. Zwar sei nicht eindeutig, ob sie ihre Forderung auf eigenes Verhalten des Beteiligten zu 1, auf einen möglichen Ausgle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Rechtsmittel

Rz. 42 Gegen eine verbindliche Zusage und gegen die Versagung einer verbindlichen Zusage ist der Einspruch gegeben. Nach erfolglosem Einspruch ist im Fall der Versagung der Zusage die Verpflichtungsklage gegeben.[1] Rz. 43 Wird eine Zusage erteilt, die eine für den Stpfl. ungünstige Ansicht vertritt, so ist in dem Rechtsstreit nicht nur die Frage, ob eine Zusage erteilt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Aufhebung der Arrestanordnung aufgrund eines Rechtsbehelfs

Rz. 1 Gegen die Anordnung des dinglichen Arrests[1] hat der Arrestschuldner den Rechtsbehelf des Einspruchs oder die Möglichkeit der unmittelbaren Klage beim FG.[2] Für die Entscheidung über den Einspruch oder die Klage ist die Sach- und Rechtslage maßgebend, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegt.[3] Eine andere Beurteilung aufgrund besserer Erkenntnis oder Veränderung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Verfahrensfragen

Rz. 18 Zuständig für die Aufhebung oder Änderung der Zusage ist die zu diesem Zeitpunkt für den Steuerfall örtlich und sachlich zuständige Finanzbehörde. Rz. 19 Im Fall der Aufhebung oder Änderung der verbindlichen Zusage kann der Stpfl. zwei Rechtsbehelfsverfahren führen. Er kann sich gegen die Aufhebung oder Änderung der Zusage wehren, oder er kann abwarten, bis die Finanzv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Bindung der Finanzverwaltung

Rz. 1 Die Finanzverwaltung entscheidet über den Steueranspruch grundsätzlich bei der Veranlagung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Dieser Entscheidung werden nur die Verhältnisse dieses Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt, sie entfaltet Bindungswirkung auch nur für den zeitlichen Regelungsbereich[1], d. h. den entschiedenen Steuerfall und den jeweiligen Veranlagungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Finanzgericht

Stand: EL 111 – ET: 01/2017 > Bundesfinanzhof, > Rechtsbehelfe Rz 32 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fehlerberichtigung

Stand: EL 111 – ET: 01/2017 > Änderung des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber, > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 20 ff, 26 ff, > Lohnsteuerbescheinigung Rz 4 aE, > Offenbare Unrichtigkeit, > Rechtsbehelfe, > Schlichte Änderung, > Vorbehalt der Nachprüfung, > Vorläufigkeit.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Begriff der Zusage

Rz. 19 Eine Zusage ist die mit Bindungswillen abgegebene Erklärung der Behörde, einen bestimmten Sachverhalt für einen oder mehrere bestimmte Veranlagungszeiträume in bestimmter Weise zu behandeln. Voraussetzung ist, dass die Finanzbehörde rechtlich in der Lage ist, eine Maßnahme der genannten Art zu treffen; die Zusage einer rechtlich nicht möglichen Maßnahme ist unwirksam....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5.7 Rechtsschutz

Rz. 31 Gegen alle Verwaltungsakte im Rahmen der Nachschau ist als zulässiger Rechtsbehelf der Einspruch gem. § 347 AO gegeben. Da der Einspruch gegen eine Steueraufsichtsmaßnahme keine aufschiebende Wirkung hat[1], wird i. d. R. gegen die Maßnahmen des § 210 AO der einstweilige Rechtsschutz gem. § 114 FGO gewählt, um die Durchführung der Maßnahmen noch abwenden zu können.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.4 Abgrenzung des Einspruchs von anderen Rechtsbehelfen

Rz. 7 Der Rechtsschutz wird in Steuersachen durch gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe gewährt. Ergänzt werden die Rechtsbehelfe durch die Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Die gerichtlichen Rechtsbehelfe sind in der FGO geregelt. Es sind dies die Klagen, also Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage[1] und die Rechtsmittel, also Revision[2] un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 35 Der Bürger hat die Wahl, auf welchem Weg er sich gegen das Verhalten der Finanzbehörde schützen möchte. Er kann hierzu das formelle Einspruchsverfahren und ggf. im Anschluss ein finanzgerichtliches Verfahren einleiten, er kann aber auch eine Überprüfung der Verwaltungstätigkeit durch informelle Rechtsbehelfe herbeiführen. Rz. 36 Als informelle Rechtsbehelfe kommen die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Grundlage

Rz. 9 Nach § 352 Abs. 1 Nr. 1 AO kann der "zur Vertretung berufene Geschäftsführer" Einspruch einlegen. Diese Gesetzesformulierung ist missverständlich. Einspruchsbefugt ist nur die Personenvereinigung. Diese wird vertreten durch den vertretungsberechtigten Geschäftsführer.[1] § 352 Abs. 1 Nr. 1 AO gibt dem vertretungsberechtigten Geschäftsführer kein eigenes Recht zum Einsp...mehr