Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Teil B: Rechtsbehelfe / 42 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Checkliste [Rdn 535]

Rdn 536 Auf der Grundlage der Ausführungen bei → Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines, Teil B Rdn 521, und bei → Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen, Teil B Rdn 538, sollte der Rechtsanwalt des Antragstellers seinen Klageerzwingungsantrag vor Absendung noch einmal sorgfältig überprüfen (auch FA Strafrecht-Lang, Teil 7, Kap 25 Rn 107). Rdn 5...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 77 Wiederaufnahme, Antragsgründe, BVerfG-Entscheidung [Rdn 1165]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 96 Wiederaufnahme, Zuständigkeit [Rdn 1508]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 64 Untersuchungshaft, Ermittlungen, weitere nach § 117 Abs. 3 StPO [Rdn 916]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 58 Strafbefehl im Hauptverfahren (§ 408a) [Rdn 785]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 76 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Amtspflichtverletzung [Rdn 1151]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 78 Wiederaufnahme, Antragsgründe, EGMR-Entscheidung [Rdn 1179]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 31 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Erledigung [Rdn 388]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 12 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Herausgabeverlangen [Rdn 196]

Rdn 197 Literaturhinweise: Bittmann, Das staatsanwaltliche Auskunftsverlangen gemäß § 95 StPO – Zugleich Besprechung zu LG Halle und LG Gera, NStZ 2001, 27, NStZ 2001, 231 Kopp/Pfisterer, Vorauseilender Gehorsam?, CCZ 2015, 98 (1. Teil), 151 (2. Teil) Kunik, Behördliche Anfragen zum Versicherungsnehmer zwecks Strafverfolgung, VersR 2014, 550 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf geri...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 33 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen der Vollzugsbehörden [Rdn 411]

Rdn 412 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 324, und bei Burhoff/Kotz/Schmidt-Clarner, Nachsorge, Teil C Rn 180. Rdn 413 1. Vollzugsbehörden stehen den Justizbehörden nach § 23 Abs. 1 S. 2 EGGVG gleich, soweit sie Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft oder von Freiheitsstrafe oder ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 68 Untersuchungshaft, Informelle Überprüfung der Haftfortdauer durch StA und Gericht [Rdn 1003]

Rdn 1004 Literaturhinweise: s. die Hinweise unter: → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 847. Rdn 1005 1.a) StA und Gericht haben in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen die Voraussetzungen hinsichtlich der Anordnung und Durchführung der U-Haft zu prüfen. Sie müssen insbesondere selbstständig überwachen, ob der Haftbefehl aufzuheben ist (§ 120) oder außer Vollzug g...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 14 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Sicherheitsleistung [Rdn 215]

Rdn 216 Literaturhinweise: Dünnebier, Sicherstellung der Strafvollstreckung durch Sicherheitsleistung (§§ 127a, 132 StPO), NJW 1968, 1752 Geppert, Die Ahndung von Verkehrsverstößen durchreisender ausländischer Kraftfahrer, GA 1979, 281 Greßmann, Strafbefehlsverfahren mit Auslandsberührung, NStZ 1991, 216 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Te...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 81 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Urkunde (unechte oder verfälschte) [Rdn 1228]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 85 Wiederaufnahme, Bußgeldsachen [Rdn 1279]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 80 Wiederaufnahme, Antragsgründe, StA, Geständnis [Rdn 1212]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 83 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Zeuge/Sachverständiger [Rdn 1254]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 89 Wiederaufnahme, Neuheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1356]

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 2. Angreifbare Urteile

Rz. 21 Gemäß § 511 Abs. 1 ZPO können mit der Berufung Endurteile angegriffen werden. Zudem sind Vorbehaltsurteile nach §§ 302 Abs. 3, 599 Abs. 3 ZPO und Zwischenurteile über den Grund des geltend gemachten Anspruchs nach § 304 Abs. 2 ZPO mit der Berufung angreifbar. Berufung ist auch dann einzulegen, wenn das erstinstanzliche Gericht das rechtliche Gehör einer Partei verletzt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.3.3 Keine Berufung auf Verfahrensfehler

Rn 44 Nicht möglich ist es, die Entscheidung, durch die die Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses (ausdrücklich oder konkludent) abgelehnt wird, nicht anzufechten und dann gegen die die Instanz beendende Entscheidung (Urteil) ein Rechtsmittel mit der Begründung einzulegen, das Vordergericht habe verfahrensfehlerhaft von einer Aussetzung abgesehen. Denn Vorentscheidungen, ...mehr

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AGS 09/2024, Verfahrens- un... / a) Beschränkung vor Einlegung der Berufung

Hat der Anwalt den Auftrag erhalten, die Berufung uneingeschränkt einzulegen, rät er aber vor Einlegung der Berufung teilweise davon ab, sodass diese dann auch nur beschränkt eingelegt und durchgeführt wird, erhält er aus dem Wert der eingelegten Berufung die volle 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV) und aus dem Wert des abgeratenen Rechtsmittels die ermäßigte 1,1-Verfahrensg...mehr

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / IV. Nichterhebung der Gerichtskosten nach § 21 GKG

Die Voraussetzungen für eine Anordnung, dass die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens gem. § 21 GKG nicht zu erheben seien, lagen nach Auffassung des KG nicht vor. Zwar habe der Rechtspfleger durch seine Verfahrensweise, dem Kläger vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht das zwingend gebotene rechtliche Gehör zu gewähren, eine Ursache für ein unnötiges Rechtsmi...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / B. Tatbestandsberichtigungsantrag

Rz. 3 "Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche" oder sonstige Unrichtigkeiten im Tatbestand eines Urteils werden vom Gericht nur auf Antrag berichtigt, § 320 Abs. 1 ZPO. Die Berichtigung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich beantragt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung[5] des in vollständiger Form abgefassten Urteils, § 320 Abs. 1 und 2 S....mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 47 Wiederaufnahmeverfahren, Strafverfahren, Gebühren [Rdn 634]

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / A. Einleitung

Rz. 1 Dieses Rechtsmittel hat für den Instanzanwalt kaum praktische Bedeutung, auch wenn für die Rechtsbeschwerde die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO von 20.000,00 EUR nicht gilt. Rz. 2 Die Rechtsbeschwerde ist zum BGH einzulegen, § 133 GVG. Auch hier besteht der Zwang für den Mandanten, sich von einem beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, § 78 Abs. 1 ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 16 Menschenrechtsbeschwerde, Kosten [Rdn 193]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 1 Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Bereska, Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern jetzt überprüfen!, AnwBl. 2023. 150 Burhoff, Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372 ders., Anwaltsgebühren bei der Verständigung im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 401 ders., Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG, ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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Teil C: Außerordentliche un... / 36 Nichtigkeitsklage, Dringlichkeitsmaßnahmen [Rdn 478]

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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AGS 09/2024, Verfahrens- un... / I. Gerichtsgebühren

Ausgangspunkt für die Berechnung des Streitwerts in einem Rechtsmittelverfahren ist § 47 Abs. 1 GKG. Maßgebend ist gem. § 47 Abs. 1 S. 1 GKG zunächst einmal der gestellte Rechtsmittelantrag, der nicht schon bei Einreichung des Rechtsmittels gestellt werden muss, sondern bis zum Ablauf der Begründungsfrist bzw. der verlängerten Frist gestellt werden kann. Wird das Rechtsmitte...mehr

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AGS 09/2024, Verfahrens- un... / 1. Überblick

Zwar richtet sich der Gegenstandswert der Anwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG ebenfalls nach den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Werten und die Wertfestsetzung des Gerichts ist grds. auch für den Anwalt bindend (§ 32 Abs. 1 RVG); jedoch ist hier bei beschränkten Rechtsmitteln ggf. anders abzurechnen, wie der BGH mehrfach klargeste...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 12 Berufung, Zusätzliche Verfahrensgebühr (Nr. 4141 VV RVG) [Rdn 119]

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AGS 09/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385 ff.) befasst sich Volpert mit den Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes (CanG) auf die Verteidigervergütung. Unklar ist derzeit, wie der in Abschiebehaftfällen beigeordnete Anwalt abrechnet. Das RVG enthält keine ausdrücklichen Regelungen. Abgesehen davon sind die Regelungen zur Pflichtverteidigerbestellung nicht anwendbar. Burhoff (S. 389 ff.) zeigt auf, ...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 14. Berufungserwiderung und Anschlussberufung

Rz. 70 Das Berufungsgericht oder dessen Vorsitzender kann dem Berufungsbeklagten gemäß § 521 Abs. 2 S. 1 ZPO eine Frist zur schriftlichen Berufungserwiderung setzen, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, §§ 521 Abs. 2 S. 2, 277 Abs. 3 ZPO. Die Frist ist gemäß dem Ermessen des Berufungsgerichts bzw. des Vorsitzenden verlängerbar. Der Fristverlängerungsantrag sollte die...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 21 JGG-Verfahren, gebührenrechtliche Besonderheiten [Rdn 246]

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / A. Einleitung

Rz. 1 Wenn die zulässigen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 93, 23 BVerfGG.mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Anzahl der zu entrichtenden Gerichtsgebühren

Rz. 355 Je nachdem, um welche Verfahrensart es sich handelt, ist eine unterschiedliche Anzahl dieser Gerichtskosten einzuzahlen. Aus der folgenden Übersicht ergeben sich die wichtigsten Gebührentatbestände aus der Anlage 1 zum GKG (mit den Tatbeständen zur etwaigen Herabsetzung): Rz. 356mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 7. Berufungsbegründung

Rz. 44 Dargelegt werden muss, dass das erstinstanzliche Urteil das Recht verletzt und dass das Urteil hierauf zurückzuführen ist, § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO. Dies bedarf einer konkreten Auseinandersetzung mit dem Urteil, mithin mit den Entscheidungsgründen. § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO verlangt insofern, dass die Berufungsbegründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig er...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 11. Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Deckungszusage

Rz. 63 Es begründet keinen Hinderungsgrund im Sinne des § 233 ZPO, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage (zunächst) abgelehnt hat und die Partei das Kostenrisiko nicht tragen wollte.[74]mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 32 Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, formale Voraussetzungen [Rdn 414]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 415 Literaturhinweise: Rudolf/von Raumer, Die Beschwerde vor de...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 1 Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 52 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Allgemeines [Rdn 786]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 44 Wertfestsetzung, weitere Beschwerde [Rdn 596]

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Teil C: Außerordentliche un... / 9 Menschenrechtsbeschwerde, Drittbeteiligung [Rdn 90]

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Teil C: Außerordentliche un... / 11 Menschenrechtsbeschwerde, EGMR – Verfahrensgrundsätze [Rdn 127]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 128 Literaturhinweise: Lorz/Sauer, Wann genau steht Art. 3 EMRK einer Au...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 29 Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Kammer [Rdn 380]

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Teil C: Außerordentliche un... / 49 Nichtigkeitsklage, Zulässigkeit [Rdn 714]

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Teil C: Außerordentliche un... / 8 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdeschrift, formale Anforderungen [Rdn 80]

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Teil C: Außerordentliche un... / 33 Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 420]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 79 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Neue Tatsachen oder Beweismittel (Nova) [Rdn 1191]

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