Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Teil B: Rechtsbehelfe / 88 Wiederaufnahme, Geeignetheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1327]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 94 Wiederaufnahme, Wiederaufnahmeziele [Rdn 1458]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 9. Parteiwechsel und Nebenintervention in der Berufung

Rz. 57 Sollte das erstinstanzliche Gericht zutreffend geurteilt haben, dass der Kläger nicht aktivlegitimiert ist und aus diesem Grund die Klage abgewiesen haben, kann sein Rechtsanwalt mit der Berufung keinen Klägerwechsel vornehmen, denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich um einen Sachverhalt, der wie eine Klageänderung zu behandeln ist.[67] Der Gegner...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 5.3 BGH, Beschl. v. 5.6.2024 – XII ZB 493/22

a) Nur wesentliche Abweichungen zwischen Urschrift und zugestellter Ausfertigung führen zur Unwirksamkeit der Zustellung. Wesentlich sind Abweichungen, die die Entschließung über die Einlegung eines Rechtsmittels beeinflussen können (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 6.3.2024 – XII ZB 408/23, MDR 2024, 731 und v. 29.11.2006 – XII ZB 194/05, FamRZ 2007, 372; BGH Beschl. v. 24....mehr

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / C. Zulassung durch das Gericht

Rz. 9 Die zweite Möglichkeit besteht in der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug. Im Gegensatz zu den revisionsrechtlichen Regelungen ist die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nicht anfechtbar. Das Rechtsbeschwerdeverfahren kennt also eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht. Der BGH kan...mehr

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / I. Sachverhalt

Aufgrund der ihm günstigen Kostenentscheidung des LG Berlin hat der Beklagte mit seinem Kostenfestsetzungsantrag vom 11.10.2023, der beim LG am selben Tage eingegangen war, die Festsetzung seiner außergerichtlichen Kosten i.H.v. insgesamt 6.625,33 EUR und ferner beantragt, den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fe...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 45 Wiederaufnahmeverfahren, Abrechnung, Allgemeines [Rdn 611]

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§ 13 Revision, Sprungrevisi... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Rechtsmittel der Revision, Sprungrevision und Nichtzulassungsbeschwerde sind für den Instanzanwalt meist von untergeordneter Bedeutung.[1] Zurückzuführen sein dürfte dies u.a. auf die Fähigkeit der Gerichte und der Anwälte (gemeinsam mit den Mandanten), einen Rechtsstreit mittels eines Vergleichs oder einer Mediation zu beenden oder bei einer streitigen Beendigung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.3.2 Aussetzung in Berufungsinstanz

Rn 43 Hat erstmals das Landesarbeitsgericht über einen Aussetzungsantrag zu entscheiden, weil der Insolvenzverwalter diesen Antrag erst in der Berufungsinstanz gestellt hat, kann es nach § 78 ArbGG i.V.m. § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ebenfalls die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zulassen, wobei sich die Zulassungsvoraussetzungen aus § 78 Satz 2 ArbGG i.V.m. § 72 A...mehr

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§ 13 Revision, Sprungrevisi... / II. Prozesskostenhilfeantrag zum BGH

Rz. 11 Ist der Mandant prozesskostenhilfebedürftig, kann der Instanzanwalt für ihn einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen, denn für das Prozesskostenhilfeverfahren besteht selbst vor dem BGH kein Anwaltszwang. Bewilligt der BGH Prozesskostenhilfe, ordnet er dem Mandanten einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt bei. Gegen die Versäumung der Frist zur Ein...mehr

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§ 13 Revision, Sprungrevisi... / C. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 7 Ist keine Zulassung erfolgt, kommt nur eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 1 ZPO in Betracht. Diese setzt aber voraus, dass ein Beschwerdewert von 20.000,00 EUR überschritten ist (was oftmals nicht der Fall sein dürfte), § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Etwas anderes gilt nach § 544 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn das Berufungsgericht die Berufung nach § 522 Abs. 1 Z...mehr

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FF 09/2024, Abgrenzung von ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. [2] Die Beteiligten sind chinesische Staatsangehörige und haben im Jahr 1988 geheiratet. Die Antragstellerin hat vor dem Volksgericht des Bezirks C. der Stadt Peking die Scheidung der Ehe begehrt. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens haben die Beteil...mehr

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FF 09/2024, Keine Rückführu... / 1 Gründe:

I. [1] Das Kind A., geboren am … 2011, ist die gemeinsame Tochter des Antragstellers und der Antragsgegnerin. Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und A. sind ukrainische Staatsangehörige. Die Eltern sind nicht verheiratet; sie lebten seit Oktober 2011 in der Ukraine in der Stadt Sumy mit dem Kind in einer Lebensgemeinschaft. Zwischenzeitlich haben sie sich getrennt. [2] Am...mehr

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zfs 09/2024, Keine Gutachte... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls am 28.6.2021 in … geltend. Dabei stieß der Fahrer des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs beim Rückwärtsfahren aus einer Einfahrt gegen das Heck des Kraftfahrzeugs des Klägers. Die Alleinhaftung der Beklagten für das Unfallereignis steht außer Streit. Das K...mehr

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§ 9 Die Taktik nach mündlic... / D. Gegenvorstellung

Rz. 12 Die Gegenvorstellung dient dazu, das Gericht zu veranlassen, bestimmte eigene Entscheidungen zu ändern. Es ist umstritten, ob und inwieweit sie (auch) eine Durchbrechung der Bindungswirkung (unter Umständen auch der Rechtskraft) einer Entscheidung zur Folge haben kann. Rz. 13 Weil das Rechtsmittel- und Beschwerderecht nicht unterlaufen werden soll, ist die Gegenvorstel...mehr

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FF 09/2024, Herausgabe eine... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Der Kläger macht als Sozialhilfeträger gegen den Beklagten aus übergeleitetem Recht einen Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung geltend. [2] Die am 30.10.2018 verstorbene Mutter des Beklagten hatte diesem am 11.7.2003 eine Kontovollmacht für ein Sparkonto erteilt. Am 19.9.2011 wurde dieses Konto mit einem Guthaben von 20.494,59 EUR schenkweis...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 80 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1192]

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 4. Berufungsfrist

Rz. 29 Der Beginn der Fristen zur Berufungseinlegung und -begründung setzt nicht mehr die Zustellung einer Urteilsausfertigung voraus. Entsprechend der nunmehr in § 317 Abs. 1 S. 1 ZPO enthaltenen Regel genügt die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des in vollständiger Form abgefassten Urteils.[38] Wichtig ist ferner, das Einlegen der Berufung rechtzeitig mit dem Mandant...mehr

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§ 13 Revision, Sprungrevisi... / III. Erfolgsaussichten für eine Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 13 Ähnlich wie bei der Revision ist die Wahrscheinlichkeit, dass im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eine im Sinne des Mandanten positive Wendung des Verfahrens in der dritten Instanz eintritt, eher karg. Die entsprechende Statistik für das Jahr 2023[6] ist ernüchternd: Von den im Jahr 2023 beim BGH insgesamt 3.241 erledigten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegen Ur...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.3.1 Aussetzung in erster Instanz

Rn 42 Sowohl gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, durch die die Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses angeordnet wird, als auch gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, durch die der Aussetzungsantrag abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt (§ 126 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 i.V.m. §§ 80 Abs. 2 Satz 1, 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, §§ 495, 252 ZPO).[53] Statt...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 2. Ablehnung von Fragen

Rz. 25 Sofern der Gerichtsvollzieher der Auffassung ist, dass die vom Gläubiger gestellten Fragen ganz oder teilweise nicht zulässig sind, kann er diese ablehnen. Bereits nach altem Recht stellte sich die Frage des Rechtsmittels hiergegen, wenn die Ablehnung durch Beschluss erfolgte.[28] Rz. 26 Der Gerichtsvollzieher kann keinen Ablehnungsbeschluss fassen, er kann sich ledigl...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 13 Beschwerde, Gebühren [Rdn 134]

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 43 Nichtigkeitsklage, Kosten [Rdn 585]

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 1. Gründe für eine Berufung

Rz. 20 Ob dem Mandanten empfohlen werden kann, eine Berufung einzulegen, hängt bisweilen nicht nur davon ab, ob das erstinstanzliche Urteil nach der Einschätzung des Rechtsanwalts in rechtserheblicher Weise falsch ist, sondern es kann auch aus anderen Gründen angezeigt sein, dieses Rechtsmittel zu ergreifen. Dies kommt speziell bei zwei Konstellationen in Betracht:mehr

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zfs 09/2024, Zu den Anforde... / Leitsatz

1. Nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tats...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 77 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, formelle Subsidiarität [Rdn 1170]

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Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil C: Außerordentliche un... / 24 Menschenrechtsbeschwerde, Subsidiaritätsgrundsatz [Rdn 303]

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.14 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 465 Die in dem Hinzurechnungsbescheid getroffenen Feststellungen müssen selbstständig mit einem Einspruch angefochten werden.[1] Ein Rechtsbehelf gegen den Einkommen-/Körperschaftsteuerbescheid des Stpfl. führt nicht zu einer Überprüfung der im Verfahren nach § 18 AStG getroffenen Feststellungen.[2] Aufgrund der Bindungswirkung des Feststellungsbescheids ist eine abweiche...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / E. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 17 Liegt gegen den Beklagten bereits eine Entscheidung in Form eines Versäumnisurteils (oder einem diesem gleichgestellten Vollstreckungsbescheid) vor, weil er verpasst hat, sich innerhalb der Notfrist von zwei Wochen gegen die Klage zu verteidigen (oder gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen), oder weil er zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung nicht (rechtze...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 39 Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 470]

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Teil C: Außerordentliche un... / 18 Menschenrechtsbeschwerde, Opfereigenschaft [Rdn 222]

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / IV. Vollziehung und Widerspruch

Rz. 192 Erst wenn der Gerichtsvollzieher eine Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO erlassen hat, kann hiergegen wirksam Widerspruch eingelegt werden.[303] Trotz Insolvenz ist der Gemeinschuldner widerspruchsbefugt.[304] Der Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht, § 764 Abs. 2 ZP...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Fristenkontrolle – Anwaltliche Sorgfaltspflichten

Rz. 30 Der Rechtsanwalt muss das Fristenwesen in seiner Kanzlei so organisieren, dass Fehler vermieden werden und ein Fristversäumnis ausgeschlossen ist.[37] Ihm steht die Art und Weise der Fristenkontrolle frei, weil es keine vorgeschriebenen oder allgemein üblichen Verfahren gibt.[38] Wird die Handakte eines Rechtsanwalts allein elektronisch[39] geführt, muss sie ihrem Inh...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / A. Zustellung und Fristennotierung

Rz. 1 Kommt das Einlegen einer Berufung in Betracht – gleichgültig, ob es sich um ein bestehendes oder um ein neues Mandat handelt –, sind zuerst Fristen zu notieren. Bei einer Urteilszustellung gegen Empfangsbekenntnis, § 174 ZPO, ist für den Fristbeginn maßgebend, wann der Rechtsanwalt das Schriftstück unterschrieben hat und es damit als zugestellt gegen sich gelten lassen...mehr

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des KG gibt Anlass für einige Anmerkungen. 1. Rechtliches Gehör Zutreffend führt das KG aus, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren und dort auch bei einfach gelagerten Fällen dem Erstattungspflichtigen vor der Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag das rechtliche Gehör gewährt werden muss (so auch von Eicken/Hellstab/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzun...mehr

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zfs 09/2024, Zu den Anforde... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. [6] 1. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit hier relevant, ausgeführt, die Berufungsbegründung hinsichtlich der geforderten Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.318,46 EUR genüge bereits nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie setze sich zwar mit der vom Landgericht verneinten Frage der Ersatz...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / D. Kostenhilfebedürftiger Mandant

Rz. 19 Der mittels Prozess-/Verfahrenskostenhilfe (immer nur für die jeweilige Instanz) beigeordnete Rechtsanwalt, § 121 ZPO, §§ 78 ff., 138 FamFG, § 11a ArbGG, § 116 VwGO, § 73a SGG, § 142 FGO, erhält die nach dem RVG entstandenen Gebühren aus der Landeskasse, § 45 Abs. 1 RVG. Weil die Bezahlung der Gebühren damit gesichert ist, ist die Übernahme derartiger Mandate – für we...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 30 Revision, Verfahrensgebühr [Rdn 392]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 19 Grundgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 221]

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Teil C: Außerordentliche un... / 37 Nichtigkeitsklage, EuGH [Rdn 508]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 11 Berufung, Verfahrensgebühr [Rdn 110]

Rdn 111 Literaturhinweise: Burhoff, Die Verfahrensgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 2 und Vorbem. 5 Abs. 2 VV) – ein Update, AGS 2022, 1 ders., Der (Haft-)Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG, AGS 2023, 147 s. i.Ü. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei → Berufung, Gebühren, Teil D Rdn 88. Rdn 112 1. Für seine Tätigke...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 3. Beschwer

Rz. 22 Der Wert der Beschwer muss – wenn die Berufung nicht zugelassen wird – zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung 600,00 EUR übersteigen, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Das Urteil muss den Mandanten also mit mehr als 600,00 EUR belasten, und der Mandant muss mit dem Rechtsmittel auch einen entsprechenden Betrag angreifen. Zwar sieht § 511 Abs. 3 ZPO vor, dass der Wert der Beschwer...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / III. Erledigung nach Rechtshängigkeit

Rz. 28 Wurde die Klage dem Beklagten bereits zugestellt und erfüllt er danach die klägerische Forderung, gilt Folgendes. Üblicherweise erklärt der Kläger den Rechtsstreit (klageändernd) für erledigt, z.B.: Formulierungsbeispiel „In pp. hat der Beklagte am [...], mithin eine Woche nach Zustellung der Klage, die Forderung nunmehr beglichen. Ich erkläre daher den Rechtsstreit in...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVIII. Modul P – Einkünfte gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen

Rz. 228 Im Gegensatz zu Modul O, in dem die tatsächlichen Unterhaltsleistungen der Schuldnerin abgefragt werden, wird in Modul P erfasst, über welche eigenen Einkünfte die gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen verfügen. Dies ist zentral für den Antrag auf Nichtberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person nach § 850c Abs. 6 ZPO und ist im Übrigen bei den privileg...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 69 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verständigung (Deal) [Rdn 1093]

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Aussetzungsantrag des Insolvenzverwalters

Rn 35 Der Insolvenzverwalter, also der Beklagte des Kündigungsschutzprozesses, muss nach dem Wortlaut des § 127 Abs. 2 die Aussetzung beantragen. Er ist der Einzige, der einen solchen Antrag stellen kann. Der Arbeitnehmer als Kläger des Kündigungsrechtsstreits hat kein Antragsrecht. Rn 36 Den Aussetzungsantrag kann der Insolvenzverwalter immer stellen, unabhängig davon, in we...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 6 Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit, Abrechnung [Rdn 63]

Rdn 64 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, AGS 2023, 487 s.a. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 65 1. Im Straf- und Bußgeldverfahren sind an verschiedenen Stellen Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme vorgeseh...mehr